Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.

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Die Todesstrafe hat eine lange Geschichte - auch in Deutschland. Die letzte Hinrichtung auf deutschem Boden gab es 1981 in der DDR. Bis 2018 stand die Todesstrafe noch als Strafe für "besonders schwere Verbrechen" in der Verfassung des Landes Hessen. Dabei ist sie laut Grundgesetz längst abgeschafft.
Es klingt kurios: Die Todesstrafe ist in Deutschland verboten. Trotzdem stand sie lange Zeit in der Verfassung des Bundeslandes Hessen. Dort hieß es in Artikel 21, dass "besonders schwere Verbrechen" mit der Todesstrafe geahndet werden können. Was hat es damit auf sich? Konnte man in Hessen tatsächlich noch zu einer Hinrichtung verurteilt werden?
Zum Glück nicht. In Artikel 102 des deutschen Grundgesetzes steht: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Das Bundesrecht steht über dem Landesrecht. Außerdem sieht auch das Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht mehr vor. Wie kommt es aber, dass die Todesstrafe noch bis 2018 in der hessischen Verfassung stand? Das liegt daran, dass Hessen im Jahr 1946 als erstes Bundesland nach dem Krieg eine Landesverfassung verabschiedet hat. Zuvor war die Todesstrafe in Deutschland gängig gewesen, und so wurde sie 1946 wieder in die neue Landesverfassung aufgenommen.Erst nach der Volksabstimmung am 28. Oktober 2018 wurde Artikel 21 endlich auch vom Hessischen Landtag aus der Hessischen Landesverfassung gestrichen.

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