Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.


Deutschland
Hinrichtungen von 1926 - 1950




Hinrichtungen von 1926 - 1950

Eine Hinrichtung, im Sprachgebrauch auch Exekution, ist die vorsätzliche Tötung eines in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von der Justiz eines Landes ausgesprochenen Verurteilung zur Todesstrafe. Werden Menschen durch staatliche Stellen widerrechtlich getötet, handelt es sich um extralegale Hinrichtungen. Der Begriff wird im weiteren Sinne auch für die Tötung eines Menschen durch nicht hoheitlich befugte Personen, Gruppen oder Organisationen verwendet, beispielsweise im Zusammenhang mit Terrorismus oder Kriminalität.


  • 19. Januar 1926 - Adolf Steul

Adolf Steul wurde am 29. Juli 1925 vom Schwurgericht Gießen zum Tod durch das Fallbeil verurteilt. Steul ermordete im September 1924 Elisabeth Wirt. am 19. Januar 1926 wurde die Hinrichtung in Butzbach (Hessen) vollzogen.


  • 15. Februar 1926 - Josef Jakubowski

Josef Jakubowski, auch Osip Jakubowski (* 8. September 1895 in Dubnai, Rajongemeinde Utena, damals Gouvernement Kowno, Kaiserreich Russland, heute Litauen; † 15. Februar 1926 in Strelitz) wurde wegen eines Mordes, den er nicht begangen hatte, zum Tod verurteilt und enthauptet. Sein Fall gehört zu den bedeutendsten Justizirrtümern in der deutschen Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts und wurde bis heute formal nicht korrigiert.
Josef Jakubowski wurde im damaligen Gouvernement Kowno des russischen Reiches (heute Litauen) geboren, war allerdings polnischer Nationalität. In der Literatur wird er bisweilen – im eigentlichen Sinne nicht zutreffend – als „Russe“ bezeichnet. Als Soldat der russischen Armee geriet er im Ersten Weltkrieg in deutsche Kriegsgefangenschaft und verbrachte zwei Jahre in einem Gefangenenlager. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und verdingte sich als Landarbeiter in dem mecklenburgischen Dorf Palingen. Dort lernte er Ida Nogens (* 21. Dezember 1901) kennen, die bereits einen nichtehelichen Sohn namens Ewald (* 24. April 1921) hatte. Von Jakubowski bekam sie die Tochter Anna. Das Paar wollte heiraten, doch Ida Nogens starb am 15. Mai 1923 an Lungenentzündung. Die Kinder wurden darauf von Ida Nogens verwitweter Mutter Elisabeth Nogens, geb. Treumann, aufgenommen und Jakubowski zahlte für beide Kinder Unterhalt, was er jedoch einstellte, als er bemerkte, dass die Kinder bei ihrer Großmutter verwahrlosten.
Am 9. November 1924 verschwand der dreijährige Ewald, am 24. November 1924 wurde er erdrosselt in der Nähe von Palingen aufgefunden. Auf Hinweise der Familie Nogens hin nahm man am Tag darauf Josef Jakubowski als Verdächtigten fest. Im März 1925 begann vor der Strafkammer des Landgerichts Neustrelitz, die beim Amtsgericht Schönberg angesiedelt war, der Mordprozess gegen ihn. Die Verteidigung übernahm der Schönberger Rechtsanwalt Carl Koch. Der Angeklagte hatte am Tattag lediglich kein Alibi für die Zeit von 5:45 bis 6:15 Uhr. Als Hauptbelastungszeuge trat der geistig schwer behinderte Jugendliche Hannes Nogens auf, ein Onkel des Kindes, der Jakubowski zu dieser Zeit auf dem Weg zum Tatort gesehen haben wollte. Einerseits verzichtete das Gericht wegen des Geisteszustands des Zeugen auf eine Vereidigung, andererseits wurde seiner Aussage genug Gewicht beigemessen, um Jakubowski entscheidend zu belasten. Eine Zeugin gab an, um 5.45 Uhr Schreie des Kindes gehört zu haben. Zu diesem Zeitpunkt konnte Jakubowski, sollte er zum Tatort gegangen sein, jedoch noch nicht dort gewesen sein. Daher erklärte die Staatsanwaltschaft kurzerhand, die Zeugin müsse sich bezüglich ihrer Zeitangabe geirrt haben und sie habe die Schreie in Wirklichkeit wohl kurz nach sechs Uhr gehört. August und Fritz Nogens, die Brüder von Ina Nogens, rückten Josef Jakubowski in ein schlechtes Licht. Auf ihre Aussagen hin unterstellte das Gericht als Tatmotiv einen fehlenden Willen zur Unterhaltszahlung.
Jakubowski bezeichnete sich stets als unschuldig. Obwohl er Deutsch schlecht verstand und der Verhandlung nur unzureichend folgen konnte, wurde ihm ein Dolmetscher verweigert. Ein von ihm geäußerter Verdacht gegen die Familie Nogens wurde vom Vorsitzenden Richter Johannes von Buchka (1865–1938) ohne Überprüfung als dreiste Lüge abgetan und verschlimmerte seine Situation eher. Am 26. März 1925 folgten trotz dürftiger Indizienlage Schuldspruch und Todesurteil. Der Neustrelitzer Ministerialrat Ulrich Pagel, der als Prozessbeobachter anwesend war, erwartete anfänglich, wie er dem Verteidiger sagte, eine Aufhebung oder eine Begnadigung, „da der Indizienbeweis nicht ein vollkommener sei.“ Eine Revision wurde jedoch abgelehnt und der Erste Staatsminister Roderich Hustaedt, Regierungschef des Freistaats Mecklenburg-Strelitz, verweigerte die Begnadigung. Am 15. Februar 1926 wurde Josef Jakubowski in der Landesanstalt Neustrelitz-Strelitz von dem Scharfrichter Carl Gröpler mit dem Handbeil hingerichtet. Noch zwei Tage zuvor hatte sein Verteidiger brieflich an Hustaedt appelliert, die Vollstreckung auszusetzen, da er von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sei. Die Deutsche Liga für Menschenrechte setzte sich für ein Wiederaufnahme des Verfahrens ein. 

Nach weiteren Ermittlungen des Leiter des Landeskriminalamts, Regierungsrat Steuding, und des Kriminalpsychologen Hans von Hentig gestanden 1928 die Witwe Nogens und ihre beiden Söhne August (* 1905) und Fritz, ein Mordkomplott gegen den kleinen Ewald Nogens geschmiedet und die Tat Jakubowski in die Schuhe geschoben zu haben. So wollten sie auf einen Streich das unerwünschte Kind wie auch Josef Jakubowski als einzigen Ausländer im Dorf loswerden. August Nogens wurde im Juli 1929 wegen Mordes an seinem Neffen und Meineids zunächst zum Tod verurteilt, später allerdings durch den seinerzeit amtierenden Ersten Staatsminister Kurt Freiherr von Reibnitz zu lebenslangem Zuchthaus begnadigt. August starb am 3. November 1943 im KZ Neuengamme, offiziell an offener Lungentuberkulose. Sein Bruder und seine Mutter erhielten wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord zeitliche Zuchthausstrafen. Eine von der Deutschen Liga für Menschenrechte unter Mitwirkung von Arthur Brandt gegen Staatsanwalt Müller und Landgerichtspräsident Johannes von Buchka gestellte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde abgewiesen. Ebenso wurde ein von Jakubowskis Eltern angestrengtes Wiederaufnahmeverfahren zum nachträglichen Freispruch ihres Sohnes eingestellt. So ist der Schuldspruch gegen Josef Jakubowski bis heute noch nicht formal aufgehoben, obwohl andere die Tat gestanden haben und dafür verurteilt worden sind.
Der „Fall Jakubowski“ verunsicherte die Justiz der Weimarer Republik so stark, dass von Sommer 1929 bis zu Hitlers Machtergreifung im Januar 1933 nur noch wenige Todesurteile vollstreckt wurden.


  • 4. März 1926 - Josef Sachsenhauser

Das Schwurgericht in Regensburgverurteilte am 16. Dezember 1925 Josef Sachsenhauser wegen des Mordes an Anna Maria Huber zum Tod durch das Fallbeil. Vollstreckt am 4. März 1926 in Regensburg (Bayern).


27. März 1926 - Theodor Muschiol


2. Juli 1926 - Johannes Kurt Rudolph


19. Juli 1926 Johann Lechner


23. Juli 1926 - Jakob Huber


6. August 1926 - Albert Veil


14. August 1926 - Josef Grundiß


14. August 1926 - Albert Spieck


21. August 1926 - Eduard Schroff


30. August 1926 - Hugo Geilenbrügge


4. September 1926 - Franz Xaver Eberhardt


11. Dezember 1926 - Herbert Glittmann


1. Juli 1927 - Felix Dymbkowski


1. Juli 1927 - Otto Klein


9. September 1927 - Johann Petrow


9. September 1927 - Marian Urbanski


27. September 1927 - Heinrich Kern


14. Dezember 1927 - Emil Ehrlinger


13. Januar 1928 - Karl Böttcher


20. Januar 1928 - Rupert Uhlemeyer


21. Juni 1930 - Julius Zell


2. Mai 1931 - Erich Tetzner


2. Juli 1931 - Peter Kürten


25. September 1931 - Richard Petzold


25. September 1931 - Berthold Koppe


30. Mai 1932 - Karl Wiederrecht


15. Juni 1932 - Paul Daßler


17. Juni 1932 - Eugen Beyle


12. August 1932 - Gotthelf Lachenmaier


13. März 1933 - Walter Schwab


12. April 1933 - Albert Kluge


9. Mai 1933 - Johannes Kabelitz


9. Mai 1933 - Ernst Reins


10. Mai 1933 - Felix Schieder


11. Mai 1933 - Josef Fraundorfer


24. Mai 1933 - Paul Schimanski


27. Mai 1933 - Friedrich Lüdicke


1. Juni 1933 - Felix Geis


13. Juni 1933 - Paul Rohrbach


13. Juni 1933 - Hermann Wittstock


23. Juni 1933 - Matthäus Heinze


28. Juni 1933 - Walter Buchholz


30. Juni 1933 - Willi Buchheim


30. Juni 1933 - Kurt Grünbeck


1. Juli 1933 - Gustav Koppel


1. Juli 1933 - Heinrich Borgward


1. Juli 1933 - Ferdinand Stolle


1. August 1933 - August Lüdgens


1. August 1933 - Bruno Tesch


1. August 1933 - Karl Wolff


1. August 1933 - Walter Möller


8. August 1933 - Wilhelm Gaston Volck


16. August 1933 - Albert Friedrich Schmidt


17. August 1933 - Eduard Just


17. August 1933 - Fritz Fidliekowski


18. August 1933 - Wilhelm Wöllmer


22. August 1933 - Willie Knirsch


22. August 1933 - Friedrich Hahn


22. August 1933 - Wilhelm Löffler


23. August 1933 - Josef Rütten


23. August 1933 - Martin Heinrich


26. August 1933 - Ludwig Büchler


26. August 1933 - Willi Berndt


26. August 1933 - Otto Pietzschler


20. August 1933 - Emma Thieme


28. August 1933 - Hermann Ebeling


28. August 1933 - Richard Herbst


9. September 1933 - Herbert Kleemann


9. September 1933 - Werner Stitz


9. September 1933 - Lorenz Schriefer


12. September 1933 - Christine Lies


12. September 1933 - Walter Lies


13. September 1933 - Magnus Strobl


14. September 1933 - Friedrich Pohlmann


27. September 1933 - Walter Kunz


28. September 1933 - Walter Schafranski


14. Oktober 1933 - Wilhelm Bartels


14. Oktober 1933 - Willy Meißner


14. Oktober 1933 - Willy Träger


19. Oktober 1933 - Friedrich Schiller


20. Oktober 1933 - Theodor Birkel


23. Oktober 1933 - Robert Grötzinger


4. November 1933 - Theodor Beisemann


6. November 1933 - Eduard Wisian


7. November 1933 - Else Ziehm


9. November 1933 - Herbert Funk


10. November 1933 - Friedrich Wilhelm Stöver


28. November 1933 - Kurt Gerber


30. November 1933 - Josef Engel


30. November 1933 - Hermann Hammacher


30. November 1933 - Heinrich Horsch


30. November 1933 - Josef Moritz


30. November 1933 - Otto Wasser


30. November 1933 - Bernhard Willms


1. Dezember 1933 - Gottlieb Schorsch


18. Dezember 1933 - Fritz Eskofier


28. Dezember 1933 - Ernst Oskar Oczkowski


10. Januar 1934 - Rudolf Ernst Lindau


10. Januar 1934 - Marinus van der Lubbe


17. Januar 1934 - Wilhelm Bieser


17. Januar 1934 - Karl Hans


9. Februar 1934 - Arthur Retslag


3. März 1934 - Ernst Hannack


7. März 1934 - Leo Buchholz


8. März 1934 - Johannes Martin Fick


13. März 1934 - Richard Bahr


13. März 1934 - Friedrich Mann


13. März 1934 - Alfred Schulz


14. März 1934 - Frieda Schenk


14. März 1934 - Otto Kurth


15. März 1934 - Walter Schulze


17. März 1934 - Vinzenz Barcellona


20. März 1934 - Fritz Lange


20. März 1934 - Walter Siedelmann


22. März 1934 - Albert Heinz


24. März 1934 - Wilhelm Baltinger


27. März 1934 - Peter Huperts


27. März 1934 - Otto Lukat


27. März 1934 - Emil Schmidt

















































































































































































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