Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.



1. Der Fall - Trufania

Nahezu ein halbes Jahrhundert dauerte die Schreckensherrschaft der italienischen Mörderin „Trufania“. Trufania war eine Giftmischerin aus Neapel, die zwischen dem 17. und dem 18. Jahrhundert für den Tod mehrerer 100 Menschen verantwortlich war. Neben den von ihr selbst begangenen Giftmorden half sie zahlreichen unglücklichen oder untreuen Ehefrauen, ihren unliebsamen Gatten loszuwerden.


Trufanias Gift war europaweit begehrt.

Die legendäre Giftmischerin wurde 1653 in Italien geboren. Ihren vermutlich ersten Mord beging sie im Alter von 16 oder 17 Jahren. Trufanias Tatmotiv war Hass auf Männer, und in Neapel hatte ihr Handel mit „Aqua Trufania“ oder dem „Manna des heiligen Nikolas von Bari“ Hochkonjunktur. Ihre Mittel waren so begehrt, dass Trufania europaweit Abnehmer hatte. Nachdem so viele Männer gestorben waren, dass der Vizekönig von Neapel eigens eine Ermittlungseinheit aus Abgesandten aufstellen ließ, um die Todesfälle aufzuklären, kam man ihren Machenschaften schließlich auf die Spur. Trufania flüchtete in ein Kloster, wo die 66jährige sich durch das Asylrecht sicher fühlte. Als der Konvent ihre Auslieferung verweigerte, ließ der Vizekönig von Neapel 1719 seine Truppen gewaltsam in das Kloster eindringen. Trufania wurde in den Kerker geworfen und der „hochnotpeinlichen Befragung“ unterzogen. Neben 600 Morden gab sie auch die Namen einiger Kundinnen preis, was zur Folge hatte, das zahlreiche Frauen wegen Mordes hingerichtet wurden. Trufania wurde zum Tode durch Erdrosseln verurteilt und 1723, im Alter von 70 Jahren, mit der Garotte öffentlich hingerichtet.

Quellen:  - Lexikon der Serienmörder (von Peter & Julia Murakami) 2.Auflage 2000 – Seite 182 - ISBN 3-548-35935-3



2. Der Fall - Heinrich Gottlob Jonas

Er wurde von den Frauen geliebt – der Geige spielende Schneidergeselle Heinrich Gottlob Jonas, der ebenfalls dem weiblichen Geschlecht nicht abhold war. Aus diesem Grund verlegte sich der gut aussehende junge Mann, den der männliche Teil Leipzigs weniger freundlich als „liederlichen Jonas“ bezeichnete, ganz auf das Geschäft eines „Belamis“. Der musizierende „Callboy“ wurde 1761 geboren und war der Schwarm der Witwen und wohlhabenden allein stehenden Frauen Leipzigs, die seine Liebesdienste gern in Anspruch nahmen. Das fand allerdings ein jähes Ende, als Jonas im Jahre 1798 eine Bürgerin im Streit erstach, da sie ihm das versprochenen Entgelt verweigerte.
Erstaunlicherweise nahmen ihm die anderen Damen diese Untat nicht übel. Der eingekerkerte Charmeur wurde in seiner Zelle im Georgenhaus mit allerlei Leckereien versorgt, und als die Leipziger Frauen nach anderthalb Jahren Haft immer noch zu seiner Zelle pilgerten, wandte sich der Rat der Stadt an die Kirche mit der dringenden Bitte, die Bürger – und vor allem Bürgerinnen – auf die Vollstreckung des Todesurteils vorzubereiten.
Als Jonas am 20. August 1790 zu seiner Hinrichtung schritt, tat er das stilvoll. Die Leipziger Frauen hatten seinen Weg zum Schafott mit Rosen bestreut, und Jonas behielt lächelnd Haltung, bis er im wahrsten Sinne des Wortes seinen Kopf verloren hatte.

Quellen:  - Das grosse Lexikon des Verbrechens (von Nobert Borrmann) Ausgabe 2005 - Seite 414 - ISBN 3-89602-543-0



3. Der Fall - William Kidd

Der Pirat William Kidd wurde 1645 in der schottischen Hafenstadt Greenock geboren. Sein Vater war Geistlicher. Kidd fuhr vermutlich bereits als Junge zur See und wanderte mit Anfang zwanzig nach Amerika aus, wo er es bald zu Vermögen brachte. Er besaß ein eigenes Handelsschiff und hatte sich 1689 als Kaperkapitän im Dienste des englischen Königs gegen die Franzosen hervorgetan. Allerdings war Kidd bei seinen Leuten nur wenig beliebt. Ein Handelsvertreter, der ihn in einer Hafenstadt kennen lernte, beschrieb ihn als einen „kraftstrotzenden Mann, der mit seinen Männern bei jeder Gelegenheit Streit anfing, ständig nach seinen Pistolen schreit und jedem, der ihm zu widersprechen wagt, damit droht, ihm den Schädel einzuschlagen“. Kidds Streitsucht blieb nicht erfolglos: 1691 meuterte seine Mannschaft gegen ihn und setzte ihn auf Antigua ab.

 


 


William Kidd und sein eigenes Handelsschiff

Nach dieser Demütigung ging Kidd nach New York, wo er eine junge, reiche und außerdem noch schöne Witwe heiratete, die ein – heute unbezahlbares – elegantes Haus in der Wall Street besaß. Schon bald genoss Kidd den Ruf eines hoch angesehenen Kaufmanns. Doch den raubeinigen Kidd trieb es trotz seines neuen gutbürgerlichen Lebens wieder zurück zur See. 1695 schiffte er sich nach London ein, um sich vom König einen neuen Kaperbrief ausstellen zu lassen, den er auch bekam. Aber Kidd und seine Gesellen begnügten sich bald nicht mehr damit, nur Franzosen zu kapern. Nun nahmen sie so ziemlich jedes Schiff vor die Flinte, das ihnen in die Quere kam. Schnell stand Kidd in dem Ruf, ein verabscheuungswürdiger Pirat zu sein, und es wurde ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt. Als er 1699 in Boston seine Prise verhökern wollte, wurde er festgesetzt. Man überführte ihn nach England, wo er des Mordes und der Piraterie in mehreren Fällen für schuldig befunden wurde.


Die zeichnerische Darstellung der Hinrichtung.

Als er am 23. Mai 1701 in London zum Galgen geführt wurde, folgte ihm eine große Menge zum Richtplatz. Prostituierte und gieriges Volk übelster Sorte säumten die stinkenden engen Straßen zwischen baufälligen Häusern und billigen Spelunken und schrieen nach Gold und Schmuck; denn die Piraten warfen auf dem Weg zum Galgen der Menge manchmal ihre letzten Habseligkeiten zu. Es dauerte zwei Stunden, ehe Kidd den Hinrichtungsplatz in Wapping am Rande der Schlammzone der Themse erreichte. Der Galgen, dessen unterster Teil bei Flut von Wasser umspült wurde, ragte nun aus dem Schlick auf. Kidd selbst hatte auf seinem letzten Gang noch genügend Zeit gehabt, sich zu betrinken. Man brachte den berauschten Kidd auf das Schafott und der Henker legte ihm die Schlinge um den Hals. Der ausgelassene Mob krakeelte vor Vergnügen. Doch kaum baumelte der kraftstrotzende Kidd am Arm des Galgens, da zerriss der Strick unter seinem Gewicht und ließ den betrunkenen Seebären in den Schlamm stürzen. Der mit Dreck bespritzte Pöbel heulte auf. Die Prozedur musste wiederholt werden. Beim zweiten Mal hielt der Strick.

Quellen:   - Das grosse Lexikon des Verbrechens (von Nobert Borrmann) Ausgabe 2005 - Seite 426 - ISBN 3-89602-543-0



4. Der Fall - Johann Christoph Eggert

Im Februar des Jahres 1727 fand man im Magdeburgischen unweit des Dorfs Klinz, das Eheweib des dortigen Hirten Reiniken ermordet. Der Körper war ganz entblößt, der Kopf abgeschnitten und an einen Baum gehängt. Der linke Arm war oben von der Haut abgeschnitten und abgedreht. Der Leib von bis unten an das weibliche Geburtsglied auf- und der Magen durchschnitten. Das Eingeweide war untereinander gerissen und am ganzen Körper befanden sich über 42 Wunden und Stiche. Johann Christoph Eggert, ein Taubstummer und damals 27 Jahre alt, geriet bald in Verdacht, der Mörder zu sein. Bei seiner Festnahme wollte er entfliehen. Seine Hosen zeigten Merkmale von Blut, welches mit Dreck beschmiert war. Er behauptete durch Zeichen, diese Flecken von Nasenbluten und den geschlachteten Fischen, die er getragen hatte, bekommen zu haben.
Bei der Vernehmung durch den Arnsburger Bürgermeister Zerne und Herrn Riedel, von denen der erste selbst einen stummen Bruder hatte, leugnete er alles. Eggert blieb auch auf der Stelle, wo die Mordtat geschehen war, und ungeachtet, dass er den Körper mit Seufzern anrührte und gen Himmel sah, beim Leugnen. Einige Tage darauf ging Bürgermeister Zerne zu dem Inquisiten in die Wachstube und fragte ihn von neuem. Er vertraute diesem nunmehr an, dass er den Mord getan hatte, bat ihn aber, es niemandem zu sagen. Wie Riedel ihn anschließend mit Zerne zusammen befragte, wollte er es leugnen. Es bedeutete ihn aber derselbe, dass er den Mord ja bereits dem Bürgermeister Zerne gestanden hatte.
Über diese Verräterei machte er lächerliche Mienen, bat aber doch um seine baldige Loslassung und leugnete die Tat nicht weiter. Hierauf wurde der Inquisit mit großer Vorsicht und Geschicklichkeit über gewisse Artikel vernommen. Er bekannte nun durch deutliche Zeichen, dass er, wie ihm die Hirtenfrau begegnet war, seine Arme ausstreckte, sie umfasste und mit der Hand auf den Backen streichelte, sie ihn aber mit ihrem Stecken von sich geschlagen hätte. Hierüber sei er böse geworden, habe das Weib zur Erde geworfen, sein Messer ergriffen, welches noch mit Blut befleckt war und das er aus drei Messern, die man ihm vorlegte, auswählte und es hinten in den Nacken der Ertöteten gestochen und damit rundherum geschnitten. Anschließend habe er der Hirtenfrau die Kleider abgerissen, den Leib aufgeschnitten, sodann den linken Arm abgeschnitten und ihr die übrigen Wunden zugefügt. Er zeigte, dass er anschließend den Kopf aufgehängt hatte und mit den Kleidern der Ermordeten davongegangen war. Er wies, aus welchen Röcken er das Geld zog, und gab dadurch an, dass er sich fünf Groschen von dem Geld abgesondert hatte. Nun nahm er einen Brief vom Tisch, ging in der Stube hin und her und gab zu verstehen, dass diese fünf Groschen sein durch Botenlaufen verdienter Botenlohn wäre.
Die Inquirenten vernahmen den Eggert mehrmals und er blieb bei seinen Zeichen. Die Juristenfakultät zu Halle erkannte, dass der Inquisit von der Todesstrafe zu verschonen sei, weil die Auslegungen der Examinanten (Verhörer), so zusammenhängend und richtig sie auch zu sein schienen, doch nur aus Vermutungen und wahrscheinlichen Schlüssen bestanden. Nichts desto weniger hielten sie es für ratsam, dass er zeitlebens zu leidlicher Arbeit in ein Zuchthaus müsse. Das Kriminalkollegium aber hielt noch die Untersuchung einiger Punkte für nötig. Nach deren Beendigung ergab sich daraus, dass der Inquisit in seinem zweiten Lebensjahr durch den Genuss des Schierlings (giftigste Sumpfpflanze) sein Gehör verloren und nie ein Wort gesprochen hatte, weder in der Kirche noch in der Schule unterrichtet, sondern bei Viehhüten, Kegel aufsetzen und Betteln groß geworden war.
Das Kriminalkollegium bestätigte hierauf das vorige Urteil, mit dem nicht passenden Zusatz, dass Johann Christoph Eggert vorher scharf mit Ruten am Pranger zu streichen sei. Der König (Friedrich Wilhelm I., 1713 – 1740) wollte dieses Urteil nicht vollziehen, weil der Mord klar war. Das Etatsministerium und drei Geistliche fanden dabei keine Bedenken. Die Akten wurden nochmals an eine Juristenfakultät, diesmal nach Helmstedt, versandt, welche gleicher Gestalt diesem Urteil beitrat, jedoch sich nicht für die Züchtigung mit Ruten am Pranger aussprach.
Ein Mitglied der Fakultät, der berühmte Augustin Leyser, war anderer Meinung und hielt den Inquisiten für eine Todesstrafe qualifiziert. Er wurde aber glücklicherweise überstimmt. Die Fakultät erkannte hauptsächlich wegen der Dummheit des Inquisiten nicht auf die Todesstrafe. Leyser behauptete in seinem Gutachten, dass auch unvernünftige Tiere am Leben gestraft werden müssten.

Quellen: - Mörder Räuber Menschenfresser (von Michael Kirchschlager) 1. Auflage 2005 – Seite 44 – ISBN 3-86552-024-3



5. Der Fall - Louis Dominique Cartouche

Die Zeiten der Räuberromantik sind längst vorüber. Die meilenweiten dichten Waldungen sind vielfach dem Spaten anheim gefallen, Eisenbahnen durchbrausen bis in die entlegensten Gegenden das Land. Es ist deshalb den Räuberbanden kaum noch möglich, im Waldesdickicht sich Höhlen zu bauen und dort ihr Lager aufzuschlagen, noch weniger auf verfallenen Burgen sich zu verschanzen. Andererseits dürfte das Räuberhandwerk kaum noch sehr lohnend sein, da die wenigen Fuhrwerke, die die Chausseen befahren, wertvolle Sachen nur selten mit sich führen dürften.
Noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts hausten in waldreichen Gegenden große Räuberbanden, die die Landleute und auch städtischen Kaufleute, wenn sie ihre Wareneinkäufe von der Leipziger Messe und Jahrmärkten in ihre Heimat transportierten, ausplünderten. Selbst die Postwagen wurden vielfach geplündert. Die Gendarmerie war diesen Raubzügen gegenüber fast machtlos, da die Räuber gewöhnlich bis an die Zähne bewaffnet und, unter dem Befehl eines »Hauptmanns« und mehrerer anderer Führer, ganz militärisch organisiert waren. Wenn die Raubzüge überhandnahmen und gar Morde verübt waren, da musste gegen die Bande militärische Hilfe in Anspruch genommen werden.Das Militär hatte gewöhnlich mit den Räubern förmliche Schlachten zu liefern, ehe es gelang, die Banden dingfest zu machen.
Im Mittelalter sollen die Räuberbanden, teils aus Lust zur Romantik, hauptsächlich wohl aber aus Anlass wirtschaftlicher Not, so zahlreich gewesen sein, dass sie eine fast ständige Landplage bildeten. Einer der gefürchtetsten Räuberhauptleute war Louis Dominique Cartouche, geboren 1693 zu Paris als Sohn eines Weinschenken. Cartouche soll ein auffallend schöner und höchst intelligenter Mensch gewesen sein. Er soll aber schon als Schulknabe Hang zu allen möglichen Diebereien gehabt haben. Obwohl er infolge seiner seltenen Schönheit und seines geradezu bestrickend liebenswürdigen Wesens überall gerne gesehen war und man allgemein die größte Nachsicht mit ihm übte, waren die Lehrer doch schließlich genötigt, ihn aus der Schule zu weisen, da eine Anzahl nächtlicher schwerer Einbrüche gegen ihn zur Anzeige kamen.
Cartouche war der Sohn sehr braver Eltern. Diese fanden sich aber schließlich auch veranlasst, ihr ungeratenes Kind, das ihr Stolz und ihre Freude war, und auf das sie die größten Hoffnungen gesetzt hatten, aus dem Hause zu weisen. Cartouche begab sich, obwohl noch ein halbes Kind, in die Normandie und schloss sich dort einer Räuberbande an. Sehr bald kehrte er nach Paris zurück und organisierte hier eine Räuberbande, die lange Jahre der Schrecken von Paris und weiter Umgebung war. Cartouche übte, trotz seiner großen Jugend, die unumschränkteste despotische Gewalt über seine Bande aus.
Man erzählt folgendes Gaunerstückchen. Eines Tages begegnete Cartouche einem alten Holzhauer in einem Walde in der Nähe von Paris. Der alte Holzhauer sah ungemein ehrwürdig aus. Cartouche hielt den Alten mit dem Worten: »La bourse ou la vie« die Pistole entgegen. Der Alte versicherte, dass er arm wie eine Kirchenmaus sei. Das glaube ich Ihnen aufs Wort, versetzte Cartouche. Ich werde Ihnen nicht nur nichts tun, sondern Sie im Gegenteil mit Speise und Trank und auch Geld reichlich versehen, wenn Sie sich als Bischof kleiden lassen und alles tun, was ich Ihnen befehle. Ich werde mit Ihnen und einigen meiner Leute nach Paris fahren. Wir werden in einer Equipage vor dem größten Verkaufsmagazin vorfahren und dort auf Ihren Befehl große Einkäufe machen. Sie dürfen kein Wort sprechen, sondern nur auf alle Fragen antworten: »Oui, monsieur.« Sobald Sie es wagen sollten, uns durch eine Miene zu verraten, erschieße ich Sie sofort. Der alte Holzhauer versprach, alles zu tun, was Cartouche von ihm verlangt. Der Alte wurde als Bischof gekleidet und ihm ein goldenes Kruzifix umgehangen. Cartouche und einige seiner Leute legten die Kleidung als Geistliche an und fuhren mit einer eleganten Equipage mit dem alten Holzhauer vor dem größten Pariser Verkaufsmagazin vor. Cartouche gab vor: der Bischof wolle, zwecks Ausstattung seines Palais, große Einkäufe machen. Dem Bischof wurde ein Sessel gebracht, und Cartouche suchte die Waren aus. Bei jedem Stück wurde der Bischof um seine Genehmigung ersucht, er antwortete immer: Oui, monsieur. Endlich fragte Cartouche den Bischof, ob er die gekauften Waren ins Palais fahren und aus der bischöflichen Kasse den Kaufpreis entnehmen solle, um sofort alles zu bezahlen. Der Bischof solle im Magazin verweilen, er werde sofort mit dem Gelde in der Equipage zurückkehren. »Oui, monsieur,« antwortete, wie immer, »der Bischof«. Cartouche ersuchte, die gekauften Gegenstände in die vor der Tür haltende Equipage zu bringen und fuhr mit seinen Leuten davon.
Es verging Stunde auf Stunde, die Geistlichen kehrten nicht zurück. Der Bischof saß noch stumm und regungslos im Sessel, als bereits längst der Abend hereingedämmert war und das Verkaufsmagazin geschlossen werden sollte. Der Inhaber des Magazins fragte den Alten nach der Ursache des so langen Ausbleibens der Geistlichen, er erhielt aber immer nur zur Antwort: »Oui, monsieur.« Dem Magazininhaber stiegen schließlich Bedenken auf. Da aus dem alten »Bischof« mehr als »Oui, monsieur« nicht herauszubringen war, so benachrichtigte der Besitzer des Verkaufsmagazins schließlich die Polizei. Letztere stellte fest, dass die angeblichen Geistlichen Cartouche mit einem Teil seiner Bande und der »Bischof« ein armer Holzhauer war.
Die Polizei gab sich jahrelang die erdenklichste Mühe, den kühnen Räuberhauptmann nebst seiner Bande zur Haft zu bringen. Allein Cartouche, von dem ganz Frankreich sprach und für den die Damenwelt, aus Anlass seiner geradezu blendenden Schönheit, schwärmte, zeigte sich auf öffentlichen Plätzen, besuchte die Schauspiele und vornehme Gesellschaften, seine Festnahme gelang aber nicht. Die Raubzüge der Cartouchebande und auch die von der Bande verübten Mordtaten nahmen schließlich derartig überhand, dass das Parlament und auch der französische Kriegsminister die Verhaftung der Bande, insbesondere ihres Hauptmanns, mit vollstem Nachdruck forderten. Es wurde Militär und Gendarmerie in großer Zahl in die Wälder entsandt, es war aber alles vergebens.
Endlich, am 6. Oktober 1721, befand sich Cartouche in einer Dorfschenke. Er wurde von einem seiner Vertrauten verraten und konnte infolgedessen festgenommen werden. Sein Prozess wurde vom Parlament vor die Kammer von Tournelle gezogen. Er legte sowohl im Gefängnis als auch in der Gerichtsverhandlung eine eisige Ruhe an den Tag. Er wurde, den damaligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, auf die Folter gespannt. Er nannte aber trotzdem weder seinen Namen, noch gab er Mitschuldige noch die von ihm begangenen Verbrechen an. Durch ein Parlamentsurteil wurde er zum Tode durch das Rad verurteilt. Als er in Paris auf dem Grèveplatz, wo die Hinrichtung erfolgen sollte, nach allen Seiten spähte und nur Henkersknechte und Soldaten, aber keine Genossen zu seiner Befreiung wahrnahm, erklärte er: er wolle nunmehr ein Geständnis machen. Er wurde sofort ins Stadthaus geführt. Dort gestand er alle seine Verbrechen ein und nannte eine sehr große Zahl Mitschuldiger, darunter viele Damen und bekannte Edelleute, die ihn ebenso umschwärmt haben sollen wie die Damenwelt.
Er wurde auf den Richtplatz zurückgeführt und erlitt hier den Tod durch das Rad. Diese Art der Hinrichtung, die in Preußen noch im dritten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts zur Anwendung kam, soll ungemein grausam gewesen sein. Ein mit eisernen Spitzen Versehens Rad, das mit voller Wucht auf den auf einem Brett festgeschnallten Verbrecher niedersauste, zerbrach diesem einzeln die Knochen. Erst allmählich trat der Tod des Gemarterten ein. Dies mittelalterliche Marterwerkzeug wird seit fast einem Jahrhundert in keinem Kulturstaat mehr angewendet.

Quelle:  Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung von 1911-1921, (von Hugo Friedländer Band 12, S. 152-195.



6. Der Fall - Jack Sheppard

Jack Sheppard, alias von John Shepherd (* 1702 in London; † 16.November 1724), war ein berüchtigter englischer Räuber, Einbrecher und Dieb des frühen 18. Jahrhunderts in London .
Sheppard war für seine Verbrechen ebenso berühmt wie für seine vielen erfolgreichen Versuche, sich dem Arm der Gerechtigkeit zu entziehen. Seine wiederholten Fluchtaktionen trugen zum Sturz des „Generaldiebesfängers von Großbritannien und Irland“, Jonathan Wild, eines schillernden Großverbrechers mit bürgerlichem Doppelleben, bei.
Jack Sheppard, dessen Vorname eigentlich „John“ lautete und der sich wahlweise auch „Gentleman Jack“ oder „Jack the Lad“ (dt. „Bursche Jack“) nannte, wurde als Sohn eines Londoner Schreiners in der White’s Row im Londoner Stadtteil Spitalfields im Jahr 1702 geboren. Obwohl sein Vater bereits in seiner Kindheit verstarb, und er seine Jugend in einem Arbeitshaus verbringen musste, erlernte er ebenfalls das Schreinerhandwerk. Allerdings geriet er schon bald in schlechte Gesellschaft und begann, seine Tageslöhne um die Beute aus einer Reihe von Einbrüchen und Diebstählen zu ergänzen.

 


 


Sheppard denkt im Gefängnis über einen Ausbruch nach.

Zwar wurde er mehrfach eingesperrt, doch Sheppard gelang es, aus dem St. Giles Gefängnis zu entkommen, indem er sich durch eine Holzdecke sägte, und er floh 1724 nicht weniger als drei Mal aus dem gefürchteten Newgate-Gefängnis.


Jack Sheppards Hinrichtung

Beim ersten Mal feilte er seine Ketten durch, bohrte ein Loch durch die Wand und kletterte an Bettwäsche zum Erdboden herab. Bei der zweiten Flucht am 30. August 1724 - er war bereits zum Tode verurteilt - schnitt er einen Dorn aus einem Besucherfenster. Obgleich er beim dritten Mal in eine Sicherheitszelle, genannt „the Castle“, gesperrt wurde, gelang es ihm mithilfe eines Nagels am 14.Oktober 1724, seine Ketten zu öffnen, und mit einer Eisenstange, die sonst zum Schließen eines Kamins diente, brach er durch Türen und Mauern. Wiederum benutze er eine Bettdecke, um das Dach eines nahen Gebäudes zu erreichen. Von dort konnte er entfliehen.
Nur zwei Wochen lang konnte Sheppard seine Freiheit genießen. Nicht sein unermüdlicher Jäger Jonathan Wild brachte ihn schließlich zur Strecke, sondern sein Hang zum Alkohol und zur Angeberei. Bei einer Sauftour durch die Drury Lane wurde er erkannt und verraten. Zwar plante er auch jetzt noch eine letzte Flucht, doch ein Gefängniswärter fand das Taschenmesser, mit dem er vermutlich seine Stricke auf dem Weg zum Galgen durchschneiden wollte. Doch dazu kam es nicht mehr.
Angeheitert durch starke Getränke, die ihm das Publikum reichte, zog Sheppard am 16. November 1724 mit einer fröhlichen Prozession durch London zum Galgen von Tyburn, wo sich heute die Oxford Street befindet. 200.000 Menschen sollen seiner Erhängung zugesehen haben. Zuvor hielt der betrunkene Delinquent noch eine launige Abschiedsrede. Auf dem Kirchhof von St. Martin-in-the-Fields fand der 22-jährige Ausbrecherkönig seine letzte Ruhestätte.

Quellen: wapedia vom 25.04.2007



7. Der Fall - Susanna Margaretha Brandt

Susanna Margaretha Brandt (* 8. Februar 1746 in Frankfurt am Main; † 14. Januar 1772 ebenda (hingerichtet)) war eine Frankfurter Magd, die ihr neugeborenes Kind tötete und Goethe als Vorbild für die Gretchentragödie in seinem Faust diente.
Susanna Margaretha Brandt wurde als achtes Kind eines Soldaten geboren und wuchs als Waise auf. Sie arbeitete als Dienstmagd für alles bei der Witwe Bauer in der Frankfurter Herberge „Zum Einhorn“. Drei oder vier Wochen vor Weihnachten 1770 ließ sie sich von einem Goldschmiedegesellen aus Holland verführen, der auf der Wanderschaft als Gast in der Herberge abgestiegen war. Nach ihrer späteren Aussage hatte er sie zum Wein eingeladen und ihr mit schönen Worten geschmeichelt, womöglich auch ein Pulver in den Wein getan, denn „es sei ihr so seltsam zumute geworden, sie habe sich nicht mehr erwehren können, der Teufel müsse seine Hand im Spiel gehabt haben“.
Nach wenigen Tagen war der Goldschmied nach Russland weitergezogen. Susanna Margaretha Brandt kannte von ihm weder den genauen Namen noch eine Adresse. Ihre Schwangerschaft verheimlichte sie vor ihren beiden Schwestern und ihrer Wirtin, obwohl diese schon bald Verdacht schöpften. Sie arbeitete weiterhin von früh bis spät. Ein Arzt, den sie aufsuchte, als ihre „Reinigung“ ausblieb, verschrieb ihr Tee. Von der Schwangerschaft bemerkte er nichts.
Vier Wochen vor der Niederkunft ging sie auf Drängen der anderen Frauen zu einem weiteren Arzt. Auch dieser bemerkte nichts davon, dass sie im siebten Monat schwanger war. Am 31. Juli wurde sie in der Waschküche von Übelkeit und heftigen Leibschmerzen befallen. Die Witwe Bauer kochte ihr einen Tee und drohte ihr zugleich mit der Entlassung. Die Verheimlichung einer Schwangerschaft oder gar eine heimliche Niederkunft waren damals mit Strafe bedroht.
Am Abend des 1. August 1771 brachte sie in der Waschküche einen Knaben zur Welt. Es war eine Sturzgeburt, das Kind fiel mit dem Kopf voran auf den Steinboden. Sie sagte später aus, dass es nur kurz geröchelt habe. In Panik habe sie mit der linken Hand nach seinem Hals gegriffen und ihm mit der rechten durch das Gesicht gekratzt; dann habe sie es im Stall an der Staufenmauer hinter dem Haus verborgen.
Im Morgengrauen mit dem Öffnen der Stadttore floh sie über Höchst nach Mainz, wo sie ihre Ohrringe verkaufen musste, um das Marktschiff und die Herberge bezahlen zu können. Vollkommen mittellos und entkräftet kehrte sie am nächsten Tag nach Frankfurt zurück. Am Bockenheimer Tor wurde sie von der Wache festgenommen und in das Gefängnis in der Katharinenpforte neben der Katharinenkirche gebracht.
Am Abend des 3. August schaffte man sie von dort in das Hospital.
Fünf Tage später grub man den Leichnam des Kindes aus. Als man ihn ihr vorlegte, brach sie zusammen und gestand: „Herr Jesus, das ist mein Kind, ich habe Hand daran gelegt“. Nach achtwöchiger Vorbereitung tagte das Gericht vom 8. bis 12. Oktober 1771 im Römer. Das Strafverfahren fand nach damaligem Brauch ohne mündliche Verhandlung statt. Am 12. Oktober erging das erste Todesurteil, anschließend hatte ihr Verteidiger Marcus Augustus Schaaf Zeit zum schriftlichen Plädoyer. Am 7. Januar 1772 wurde das Urteil bestätigt; es lautete auf Tod durch das Schwert; ein Gnadengesuch wurde bereits am nächsten Tag abgelehnt.
Am 14. Januar gegen 10 Uhr morgens wurde die Verurteilte auf das Schafott an der Hauptwache geführt, wo der Scharfrichter Johann Hoffmann am Richtstuhl auf sie wartete.
„Der Nachrichter führte die Maleficantin mit der Hand nach dem Stuhl, setzte sie darauf nieder, band sie in zweyen Ort am Stuhl fest, entblösete den Hals und Kopf, und unter beständigem zurufen der Herren Geistlichen wurde ihr durch einen Streich der Kopf glücklich abgesetzt.“
Die 335 Seiten starke Prozessakte (Criminalia 1771, Nr. 62) ist im Institut für Stadtgeschichte erhalten. Auch eine Schere, das corpus delicti, mit dem Brandt die Leiche ihres Kindes verstümmelt haben soll, ist in der Akte asserviert. „Zu peinlicher Untersuchungssachen wider Susanna Margarethen Brandtin, erkennen wir Bürgermeister und Rath der Kayßerlichen freyen Reichsstadt Frankfurt am Mayn, auf vorgängige umständliche Erforschung und Untersuchung der Sache geführte Verteidigung, vorgelegt rechtliche Syndicatsbedenken und sorgfältiger Erwägung aller Umstände vor Recht, daß gedachte Brandtin des an ihrem lebendig zur Welt gebrachten Kinde, nach eigener wiederholter Bekundnis, vorsetzlich und boshafterweise verübten Mordes halber, nach Vorschrift der göttlichen und weltlichen Gesetze und zwar ihrer zur wohlverdienten Strafe und anderen zum abscheulichen Exempel mit dem Schwerd vom Leben zum Todt zu bringen und dieses Urteil fordersamt zu vollziehen seye. Geschlossen bey Rath dinstag den 7. Januar 1772.“
Johann Wolfgang Goethe hatte zu dieser Zeit gerade sein Studium der Rechte abgeschlossen und arbeitete von August 1771 bis Mai 1772 als Rechtsanwalt in seiner Vaterstadt. Er war mit vielen direkten Prozessbeteiligten persönlich gut bekannt und erlebte den ganzen Prozess mit.
Der Gerichtsschreiber Johann Heinrich Thym war neun Jahre lang Hauslehrer Johann Wolfgangs und seiner Schwester Cornelia gewesen. Goethes Freund und späterer Schwager Johann Georg Schlosser war zu dieser Zeit Schriftführer des Scharfrichters. Die beiden Ärzte, die Susanna Margaretha Brandt im Hospital behandelten, waren Hausärzte der Goethes und der Textors. Weitere Verwandte Goethes, darunter sein Onkel Johann Jost Textor, gehörten dem Gericht an.
Goethe ließ sich von dem Kanzlisten Liebholdt Abschriften der Prozessakten anfertigen. Er war von der Geschichte der Brandtin so tief beeindruckt, dass die Tragödie um die Kindesmörderin Gretchen ein zentrales Motiv des Urfaust wird. Die noch in Prosa verfasste Szene Im Kerker, der älteste Teil des Urfaust, entstand wahrscheinlich bereits kurze Zeit nach Margarethes Hinrichtung.
In der Öffentlichkeit hatte der Prozess die Gemüter bewegt. Das strenge Vorgehen des Rates fand nicht überall Beifall, zumal Brandts Verteidiger in seinem Plädoyer allerhand mildernde Umstände aufführte. Sie sei verwirrt und verzweifelt gewesen; ob das Kind überhaupt gelebt habe, sei fraglich. Er wies den ärztlichen Gutachtern nach, dass sie bereits in früheren Fällen falsch geurteilt hatten. Überhaupt sei das Kind ein Achtmonatskind gewesen, und diese seien bekanntlich nur selten lebensfähig.
Der Rat ließ sich allerdings durch das Plädoyer nicht beeindrucken. Goethe selbst nahm in Dichtung und Wahrheit zu dem Vorgang nicht Stellung, sondern berichtet lediglich in knapper, distanzierter Form: „Bald setzte ein entdecktes großes Verbrechen, dessen Untersuchung und Bestrafung die Stadt auf viele Wochen in Unruhe.“

Personendaten:

  • NAME: Brandt, Susanna Margaretha
  • KURZBESCHREIBUNG: Kindsmörderin und Vorbild für Goethes Gretchen
  • GEBURTSDATUM: 8. Februar 1746
  • GEBURTSORT: Frankfurt am Main
  • STERBEDATUM: 14. Januar 1772
  • STERBEORT: Frankfurt am Main

Quellen,Literatur:
* Ruth Berger: Gretchen. Ein Frankfurter Kriminalfall. Kindler, Reinbek 2007, ISBN 978-3-463-40513-1. Belletristische Verarbeitung.
* Siegfried Birkner: Das Leben und Sterben der Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt. Nach den Prozeßakten dargestellt. Insel Verlag, Frankfurt 1973, ISBN 3-458-32890-4 (=itb 1190).
* Rebekka Habermas (Hrsg.): Das Frankfurter Gretchen. Der Prozeß gegen die Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt. C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-406-45464-X.
* Heinrich Heym, Lebenslinien. Schicksale aus einer alten Stadt. Band I, Frankfurt a.M. o.J., abgedruckt in: Joachim Proescholdt (Hrsg.): St. Katharinen zu Frankfurt am Main. Kramer, Frankfurt am Main 1981, ISBN 3-7829-0240-8.
* Wolfgang Klötzer (Hrsg.): Frankfurter Biographie. Erster Band, A-L. Kramer, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-7829-0444-3.



8. Der Fall - Blaize Ferrage - Der Menschenfresser

Im Jahr: 1782

In den französischen Gebirgsabhängen der Pyrenäen verbreitete sich am Ende des 18. Jahrhunderts ein panischer Schrecken unter den Bewohnern der umliegenden Ortschaften. In den Felsschluchten nistete ein „Ungeheuer“, welches Menschen, Einwohner und Reisende, anfiel, beraubte, mißhandelte und, wenn es sie in seine Höhle schleppte - auffraß. Schon nach den ersten blutigen Untaten herrschte über die Person des Täters kein Zweifel mehr. Man kannte ihn von Kindheit an. Leider versäumte man es in den späteren Verhören zu fragen, bei welcher Gelegenheit der bestialische Trieb zuerst bei ihm herausbrach oder welche Umstände verführerisch auf ihn wirkten.
Blaize Ferrage, mit dem Beinamen Seyé, wurde etwa um 1755 zu Ceseau, einem Dorf in der Grafschaft Commingues, geboren. Von kleiner Gestalt, besaß er eine große Muskelkraft, die seinen Spielkameraden frühzeitig unheimlich vorkam. Als er den Kinderschuhen entwuchs, brachen bei ihm sexuelle Neigungen aus, die er an Frauen und Mädchen zu befriedigen suchte. Die Opfer entrissen sich seinen Fängen und ergriffen die Flucht. Er erlernte den Beruf des Maurers und trieb das Handwerk höchstwahrscheinlich bis zu seinem 22. Lebensjahr. 1779 verließ er aus einem unbekannten Anlaß seinen Wohnort, gab sein Handwerk auf und flüchtete die Gemeinschaft der Menschen, um sich in der Einsamkeit seiner Blutgier hinzugeben. Ob es in Folge einer ersten kannibalistischen oder verbrecherischen Tat geschah, bleibt offen.
Hoch an der Wand eines der nackten Felsgipfel, die über die Berge von Aure in die Lüfte ragen, baute er in einer überdachten Felsspalte seine Behausung. Es war ein sicheres Versteck, wohin sich kaum ein Hirte oder Jäger verirrte. Des Tages hielt er sich hier verborgen, um des Nachts nach Früchten, Federvieh, Schafen und Hammeln zu streifen. Seine nächtlichen Jagderfolge ließen ihn kühner werden, so daß er nun öfters auch am hellichten Tag von seiner Bergfestung herabstieg. Hinter Hecken versteckt, lauerte er auf die ersten Auszügler aus den Dörfern und überfiel die Milchmädchen und jungen Frauen. Wollte eine nicht stehen bleiben, schoß er sie nieder. Von denen, die er lebendig in seine Höhle schleppte, hörte man nur noch ihr verhallendes Schreien. Gesehen hat man keine wieder.
Einige behaupteten, er sei zum Menschenfresser geworden, weil man vor ihm die Ställe und Höfe schützte und er es aus Mangel an Lebensmitteln tat. Die Männer, die er überfiel und erschoß, soll er nur aus Hunger gefressen haben, mit mehr Appetit die Frauen, deren Leiber ihm vorher einen andern Genuß verschafft hatten, besonders junge Mädchen.
Wie bei allen Raubmördern erzählte man sich über ihn die wunderbarsten Sachen und verklärte ihn.
Als man ihn ein zweites Mal fing, zersauste man ihm die Haare und riß sie fast alle aus, aber es gelang ihm erneut, die Fesseln abzustreifen und erneut zu entkommen. Mittlerweile überstieg die Furcht vor ihm alle Grenzen und niemand, auch die stärksten Bauern, wagten sich nicht mehr in die Distrikte, die er bei seinen Streifzügen heimsuchte. Ende 1781 oder Anfang 1782 beging er zwei Verbrechen, deren Umstände später als Anhaltspunkte dienten, um eine Untersuchung gegen ihn beginnen zu können und die seine letzte Gefangennahme zur Folge hatten. Die ausgesetzten Belohnungen waren der Bevölkerung nicht hoch genug, auch kannte der „Werwolf“ tausend verschlungene Fußwege, um unbemerkt zu fliehen oder wieder zurück in sein befestigtes Bergnest zu kommen. Um ihn jedoch gänzlich unschädlich zu machen, bediente man sich einer List, zu deren Umsetzung man einen anderen Kriminellen gewann. Der Lockvogel kletterte als vermeintlicher Flüchtling in die Berge von Aure und als er in die Nähe des Reviers des Werwolfs kam, rief er Seyé beim Namen. Nachdem sich dieser vergewissert hatte, daß dem Flüchtenden kein Späher gefolgt war, trat er hervor und zwischen beiden Männern entspann sich bald ein inniges Verhältnis.
Dieser Umstand spricht gegen die absolute Vereinsamung des Räubers, denn auch die gefährlichsten Räuber brauchten Kundschafter und Zuträger, die sie oft in den Hirten fanden. Der Polizeispitzel gewann das volle Vertrauen des Raubmörders. Eines Tages unternahmen sie einen gemeinschaftlichen Raubzug, bei dem es dem vermeintlich Flüchtigen gelang, Seyé von seiner Höhle zu entfernen und in eine von der Maréchaussée und anderen Bewaffneten umstellte Gebirgsgegend zu locken. In einer Nacht gelang es, ihn einzufangen.
Der Prozeß war kurz. Seyé, der Werwolf, hatte drei Jahre in den Bergen als Raubtier gehaust. Die Diebstähle und Räubereien gab man kurzweg als zahllos an. Dagegen berechnete man die Verschwundenen und von ihm Ermordeten und Aufgefressenen auf mindestens 80 Personen, die Mehrzahl davon Frauen und junge Mädchen.
Das Parlament von Languedoc verurteilte ihn am 12. Dezember 1782 zum Rad. Er war erst 25 Jahre alt.

Quellen: von Michael Kirchschlager auf www.verlag-kirchschlager.de



9. Der Fall – Franz Laubler

Die Exekution des Priestermörders (18. Juli 1726)

Bevor wir mit der Schilderung der Exekution an Franz Laubler beginnen, stellen wir einige biographische Bemerkungen zum Mörder und den Hergang des Mordes an Magister Hahn voran. Wir zitieren hier, leicht gekürzt, die Biographie Laublers aus dem Band MÖRDER / RÄUBER / MENSCHENFRESSER.
Franz Laubler wurde 1684 bei Augsburg geboren. Er war ein gelernter Fleischer, der aber nach ausgestandenen Lehrjahren bald Kriegsdienste nahm, und nach erhaltenem Abschied in der halben Welt herumlief. Er kam nach Dresden und trat zu den Lutheranern über. Deshalb wandte er sich an den berühmten Prediger Hahn, der ihm Unterricht erteilte, Essen, Trinken und Geld gab. Er brachte ihn auch unter die reitenden Trabanten, von denen er aber nach drei Jahren, wegen sichtbarer Spuren von Narrheit, den Abschied bekam. Sogleich faßte der den Entschluß, seinen Bekehrer zu ermorden.
Er versah sich am 20. Mai 1725 mit einem Messer, zehneinhalb Zoll lang, mit drei dreieckigen eisernen Nägeln, einem Strick und einer Rute. Mit diesen Werkzeugen ging er am folgenden Tag im Rausch zu dem Prediger Hahn und verlangte ihn mit Ungestüm zu sprechen. Hahn kam endlich und ging mit ihm auf den Saal. Eigener Aussage nach hätte Laubler lieber die abgelegene Studierstube gewünscht, weil er sich vorgenommen hatte, den unglücklichen Prediger zu würgen, anschließend zu kreuzigen und mit Ruten zu geißeln. Ein Vorsatz, der an seiner gänzlichen Unvernunft keinen Augenblick zweifeln läßt. Laubler fing von geistlichen Dingen an zu reden, fragte ihn, ob er als ein guter Hirte sein Leben für die Schafe lassen wollte. Wie der Prediger mit ja antwortete, sagte er, ich bin von Gott gesandt, ihm jetzt das Leben zu nehmen. Zugleich wollte er ihm die Schleife über den Kopf werfen, da aber Hahn die Hand vorwarf, gab er ihm zwei tödliche Stiche in die linke Brust. Über das Geschrei des Verwundeten wollte dessen Frau zuspringen, der Mörder aber schloß sie ein, und weil sich der Verwundete unterdessen aus der Tür machte, gab er ihm von hinten noch zwei Stiche. Hahn sank matt an der Treppe nieder und empfing von dem aus dem Haus laufenden Mörder noch zwei weitere Stiche.
Laubler ging von selbst in die Wache und gab sich als Arrestant an, mit den Worten, er habe den Seelenverführer Hahn ermordet. Dieser von einem verrückten Menschen ausgeübte Mord, hätte ohne die guten Anstalten des Gouverneurs Graf von Wackerbarth, bald ein allgemeines Blutbad verursacht. Unter dem Pöbel verbreitete sich das Gerücht, der Mord sei von den Katholiken angestiftet worden, und es sollten noch mehrere evangelische Prediger umgebracht werden. Der Pöbel griff die Katholiken an und schlug sie blutrünstig. Er übte auch in ihren Häusern Exzesse aus. Die starken und häufigen Patrouillen mußten ihn zerstreuen, und die Katholiken zur Sicherheit in die Wache nehmen. Am anderen Morgen breitete sich ohne die geringste Veranlassung, in der Kreuzkirche das Gerücht aus, daß an der Kirchentür Katholiken mit Flinten und bloßen Degen stünden und der Prediger auf der Kanzel erschossen werden sollte. Die Frauenzimmer fingen an zu heulen und zu schreien, und der Gottesdienst konnte nur mit Mühe zu Ende gebracht werden. Nach ein paar Tagen kam endlich das Volk von seiner Verblendung zurück. Glücklicherweise war dadurch kein neues Blutvergießen verursacht worden.
Das Aufführen Laublers im Gefängnis und einige eingangene Nachrichten von seinem vorigen Leben bestätigten hinlänglich, daß er öfters Anfälle von Zerrüttung der Sinne bekam. Er wurde am 18. Juli 1726 dem ergangenen Urteil gemäß von oben herunter gerädert. Übrigens hat kaum der Mord des großen Heinrich IV. so viel Aufsehen in Deutschland erregt wie die Ermordung des ehrlichen, aber einfältigen Magisters Hahn. Am vergangenen Montag wurde dem Priestermörder die Todespost überbracht, und weil er sich bisher von keinem Priester, weder von der evangelischen noch von der papistischen Kirche besuchen und zur Buße bewegen lassen wollte, nachdrücklich beredet, für seine Seele zu sorgen, und anzugeben, mit welcher Religion er zu sterben gedachte. Endlich erwählte er die katholische, wollte aber das Heilige Nachtmahl nicht empfangen.
Gestern wurde er im Stockhaus im Hof in ein Behältnis an Ketten geschlossen. Dem einen oder anderen, die ihn sehen wollten, wurde der Eingang geöffnet, wo er sich unerschrocken gezeigt haben soll. Verwichene Nacht zwischen 12 und 1 Uhr hatte eine Eskorte der Ratswache diesen Executendum aus dem Stockhaus unters Rathaus in ein kleines Hinterstübchen gebracht, um dem Gedränge derer zu entgehen, die ihn sehen wollten. Dort blieb er bis zur Ausführung der Exekution. Vor dem Rathaus wurde diese Nacht ein fünf Ellen hohes Gerüst aufgebaut, welches 16 Ellen breit und auch so lang war. Oben hatte man es mit einem Geländer versehen, zu welchem, gleich der Rathaustür gegenüber, eine Treppe von 14 Stufen hinaufging. Neben dem Gerüst waren die Schranken aufgeschlagen, in die man die Tische und Bänke des Hochnotpeinlichen Halsgerichtes setzte. Und weil durch die Mordtat an unserem wohlseeligen Prediger die ganze Bürgerschaft in Betrübnis geraten war, so sollte selbige auch durch Ansehung der Exekution wieder soulagiert werden. Deswegen wurden von der Bürgerschaft aus allen vier Vierteln Neu- und Alt-Dresdens über 600 Mann früh um 4 Uhr mit Ober- und Unter-Gewehr hier her kommandiert. Sie zogen sich um 7 Uhr auf dem Alten Markt um das Gerüst oder Echaffaut, auf dem die Exekution geschehen sollte, vierfach umsetzt zusammen.
Hinter der Bürgerschaft wurden über 800 Mann Infanterie postiert, und diese umschlossen abermals einige Kompanien Kürassierreiter. Damit nun der unbändige Pöbel von gewissen Dingen abgehalten wurde, was bei Exekutionen desöfteren vorkam, stellte man an alle Ecken des Alten Marktes starke Plutonsinfanterie, die niemanden, außer Leute von Kondition, den passieren Markt ließen. Die starken aus 8 und 10 Mann bestehenden Patrouillen, die unaufhörlich durch alle kleinen und großen Gassen gingen, hielten alles in guter Ordnung. Man kann sich leicht vorstellen, daß zu dieser Exekution viele fremde Personen vom Lande hereinkamen, daher alles, besonders aber auf dem alten Markt, sehr voll war. Alle Fenster in den anliegenden Häusern sah man besetzt und viele Vornehme konnten nicht einmal für großes Geld einen Platz bekommen, ganz zu schweigen von den Personen, die in den Gassen standen und den Mörder vor und nach der Exekution sehen wollten.
Als nun 9 Uhr heute Vormittag Seine Hoch-Reichs-Gräfliche Excellenz der Herr Generalfeldmarschall Graf von Flemming nebst des Herrn Gouverneur Graf Wackerbarth und anderen Hohen sich zu Pferde aufs Rathaus begaben, wo sich auch der gesamte Stadtmagistrat befand, wurde bald darauf der Executendus, der kurz vorher kommuniziert haben soll, durch 24 Ratswächter in die unterste Schranke, worin sich die Löblichen Stadtgerichte befanden, gebracht. Hier hat man das Hochpeinliche Halsgericht durch den Stockmeister ausrufen und hegen lassen, Executendo das eingekommene Definitivurteil nebst dem Landesfürstlichen Exekutivbefehl vorgelesen, den Stab gebrochen und anschließend die 14 Stufen hinauf auf das Echauffot geführt. Dahin begleitete ihn ein katholischer Geistlicher. Dort wurde er mit dem Rad vom Leben zum Tod gebracht.
Die ersten 3 Stöße wurden ihm ins Genick gegeben, dann Arme und Beine zerschmettert und endlich mit etlichen Stößen und Schlägen aufs Herz vollends getötet. Er, dieser exekutierende Priestermörder, bewegte sich noch ziemlich, als bereits das Genick, ein Arm und Bein zerschlagen waren und war noch eine feine Weile am Leben. Das rührte daher, weil er ein großer, fetter und starker Kerl war. Ob er nun seinen begangenen Fehler herzlich bereut und Gott um Gnade bat, wird ihm sein jetziger Seelenzustand am besten sagen. Der ihn zum Tode accompagnierende Pater hat getan, so viel ihm möglich war und ihn einzig und allein auf Christus und dessen Verdienst hingewiesen.
Sein Körper wurde anschließend durch Henkersknechte vom Gerüst herabgetragen, auf eine Schleife (eine Art Schlitten) gebunden und mit einem Pferd unter einer Eskorte von 24 Ratswächtern durch die Stadt über Alt-Dresden auf den Sand gebracht. Dahin marschierten und verfügten sich zugleich 200 Mann der Bürgerschaft und die Stadtgerichte. Die Bürgerschaft formierte einen Kreis, bis der Zerscheiterte aufs Rad gezogen und mit Ketten fest angemacht worden war. Die Bürger und die Miliz begaben sich endlich wieder auseinander und so wurde die wohlverdiente Exekution dieses Priestermörders ohne jegliche Unruhe beendet. Man erfährt noch, daß die Hinzurichtenden oftmals sehr lange im Gefängnis sitzen mußten und hier ihrer Strafe harrten, bei Laubler aber, wohl wegen des Aufsehen erregenden Mordes, die Justiz ziemlich schnell ein Urteil fällte.

Quellen: - kriminalia.de



10. Der Fall - Johan Jacob Anckarström

Johan Jacob Anckarström (auch Ankarström)
* 11. Mai 1762 auf Gut Lindö in Roslagen; † 27. April 1792 in Stockholm) war der Mörder des schwedischen Königs Gustav III.

Zwar wurde er mehrfach eingesperrt, doch Sheppard gelang es, aus dem St. Giles Gefängnis zu entkommen, indem er sich durch eine Holzdecke sägte, und er floh 1724 nicht weniger als drei Mal aus dem gefürchteten Newgate-Gefängnis.



Johan Jacob Anckarström

1762 - 1792

Der schwedische König Gustav III.

Anckarström war Sohn eines Oberstleutnants und kam als Page an den schwedischen Hof. Er gehörte zu den zahlreichen Adligen, die sich durch die Erweiterung der Königsmacht in ihren Rechten beschnitten sahen. Er sympathisierte mit den revolutionären Kräften in Frankreich. Auch diese Haltung brachte ihn in Gegensatz zum König, der die konstitutionellen Ideen der Französischen Revolution ablehnte und darüber hinaus mit König Ludwig XVI. und Königin Marie Antoinette befreundet war. Er trat in die Armee ein, nahm aber bereits 1783 als Hauptmann seinen Abschied.


Die Mordwerkzeuge Anckarströms

1790 wurde Anckarström angeklagt, aufrührerische Reden gehalten zu haben und wurde eine Zeit lang in strenger Untersuchungshaft gehalten, mußte aber aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen werden. Bereits im Winter 1791/1792, nachdem der König seine Macht einseitig erweitert hatte, hatte es eine Verschwörung des Adels gegen das Leben Gustavs III. gegeben, die jedoch aufgedeckt wurde. Gustav ließ Milde walten und alle Todesurteile - bis auf eines - aufheben. Anckarström war Augenzeuge der Hinrichtung des einzigen Verschwörers, der nicht begnadigt worden war. Seit diesem Tag betrachtete er Gustav III. endgültig als blutdürstigen Tyrannen.                                                                   

Die neue Verschwörung hatte die Ermordung Gustavs III. und die Einführung einer Verfassung zum Ziel. Hinter den konstitutionellen Plänen standen die Adligen Jacob und Johan von Engeström, Carl Pontus Lillehorn, T. J. Bielke und Carl Fredrik Pechlin; für die Mordpläne waren außer Anckarström Adolph Ribbing und Claes Fredrik Horn verantwortlich. Carl Pontus Lillehorn, der von dem Mordplan erfahren hatte, war ein alter Freund Gustavs III. Er schickte dem König eine Warnung und riet ihm vom Besuch des Maskenballs in der Königlichen Oper am 16. März 1792 ab. Gustav III. schlug die Warnung in den Wind und erschien dennoch. Der verkleidete Anckarström schoß ihm mit einer Pistole in den Rücken. Der König starb am 29. März 1792 an einer Blutvergiftung.



Die Bestrafung des Königsmörders und seine letzte Fahrt am 27. April 1792.

Der gefürchtete Stockholmer Polizeichef Nils Henrik Liljensparre kam bald auf Anckarströms Spur. Anckarström gestand sofort, jedoch weigerte er sich, seine Mitverschwörer zu benennen, auch nachdem er drei Tage hintereinander mit Ruten gepeitscht worden war. Er wurde zum Tode verurteilt und am 27. April 1792 in Stockholm geköpft. Die übrigen Verschwörer kamen mit Verbannung davon.

Falsch  ist die Überlieferung, dass nicht Anckarström, sondern Graf Ribbing die Pistole auf den König abgefeuert habe.

Quellen: - Auszüge aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie und Ergänzungen aus erichs-kriminalarchiv.com


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