1. Der Fall - Karl Hübscher
Er war ein lebensfroher gutmütiger Mensch. Nur einmal, da rastete Karl Hübscher aus und schlug mit einem Bierschlegel zu, bis sie tot war. Karl Hübscher scheute die Arbeit zwar nicht, aber das verdiente Geld auszugeben, war ihm bedeutend lieber. Am liebsten zog er mit Frauen durch die Gegend.
Als Marktfahrer war er viel unterwegs. Es fiel ihm leicht, Bekanntschaften zu machen. Mit 22 Jahren ging er seine erste Ehe ein, die aber nicht von Dauer war, weil die Gattin kein Interesse für sein Geschäft aufbringen konnte und sich immer öfter die Zeit bei Tanz und anderen Lustbarkeiten, ohne ihren angetrauten Ehemann, vertrieb. Abends, oder besser nachts, kam sie betrunken nach Hause, was den Fortbestand der ehelichen Gemeinschaft keinesfalls förderte. Nach elf Jahren wurde die Ehe einvernehmlich geschieden. Der Mann war frei und bald zog er wieder mit einer Frau zusammen, der Markthändlerin Rosa Popovsky. Da sie aus der Branche kam, war eine berufliche Gleichgültigkeit nicht zu befürchten.
Das Zusammenleben gestaltete sich sehr harmonisch. Sie machten Ausflüge und so kamen sie auch öfter über die Grenze in die Tschechoslowakei. Da die beiden auch ihr berufliches Interesse teilten, konnten diese Fahrten zum Einkauf von Waren genutzt werden, die dort viel billiger waren.
Eine neue Beziehung.
Doch auch diese Verbindung war nicht für die Ewigkeit geschaffen. Eines Tages lernte Hübscher auf einem Markt in Linz Marie Horvath kennen. Die um 27 Jahre jüngere Frau gefiel ihm und auch Marie hatte an dem Mann Gefallen gefunden. Nach 23 Jahren andauernder Lebensgemeinschaft trennte er sich von Rosa Popovsky. Zuvor verkaufte er noch sein kleines Haus in Kirchham bei Gmunden in Oberösterreich und gab einen Teil des erzielten Erlöses seiner scheidenden Lebensgefährtin.
Hübscher zog in die Wohnung seiner neuen Freundin. Nicht nur die berufliche Harmonie gefiel dem Mann, sondern auch die hervorragenden Eigenschaften, die diese Frau als Köchin unter Beweis stellen konnte. Doch bald stellten sich Unstimmigkeiten ein, vor allem wegen des großen Altersunterschiedes. Ab und zu gerieten sie in heftigen Streit. Doch Hübscher lag es nicht, zu streiten und so zog er es alsbald vor, sich von seiner neuen Liebe wieder zu trennen. Dazu kam noch die zufällige Begegnung in Brünn mit seiner früheren Lebensgefährtin Popovsky. Erneut zog er mit dieser Frau zusammen und lebte mit ihr in Brünn.
Horvath liebt ihren Karl immer noch.
Horvath konnte den Verlust nicht verkraften und schrieb ihm immer wieder Briefe, in denen sie Karl ihrer Liebe versicherte. Eines Tages packte Hübscher seine sieben Sachen. Er fuhr nach Wien und zog wieder bei Horvath ein. Die beiden verstanden sich neuerlich prächtig und dem Glück schien kein Hindernis im Wege zu stehen. Sie reisten viel herum und kamen auch in verschiedene Orte des bereits bekannten Nachbarlandes. Noch war die Welt in Ordnung.
Eines Tages kamen sie nach Karschau. Dort lud Horvath mehrere Marktfahrer zu einem Besuch nach Wien ein. Hübscher verdächtigte sie, mit den Besuchern Verhältnisse angefangen zu haben und wieder gab es Streit. Streit war bald nichts mehr Außergewöhnliches im 3. Bezirk, in der Erdbergstraße Nr. 48.
Ein heftiger Stoß.
Am 14. Juli 1925 begleitete die Frau ihren Lebensgefährten in die Handels- und Gewerbekammer, weil er wegen seiner Marktfahrerlizenz etwas zu erledigen hatte. Schon am Hinweg begann ein Streit, der sich am Rückweg fortsetzte und an Heftigkeit zunahm. Horvath hänselte den Mann und setzte die Sticheleien auch noch in der Wohnung fort. Selbst im Bett gab sie ihren Spott nicht auf. Endlich wurde es ruhig und der Mann schlief ein. Plötzlich weckte ihn ein heftiger Stoß in die Rippen, begleitet von einem scharfen: "Hör auf zu schnarchen!" Hübscher war verärgert aufgewacht. Er drehte sich zur Seite und schlief wieder ein. Wie lange, konnte er nicht sagen, als ihn ein neuerlicher Stoß in die Seite aufschrecken ließ: "Hör auf zu schnarchen!" Er fuhr in die Höhe und noch bevor er etwas sagen konnte, setzte sie schon nach: "Du musst fort! Das is‘ nix mit uns zwei!" Horvath wollte ihn nicht mehr länger in ihrer Wohnung dulden.
Als Hübscher am Morgen nach dieser unruhigen Nacht erwachte, fragte er sich, wie es nun weitergehen sollte. Er setzte sich halb auf und blickte um sich. Neben ihm lag Horvath, sie schlief noch. Ihre Atemzüge waren regelmäßig und von einem ganz leisen Schnarchgeräusch begleitet. Er erinnerte sich an die nächtlichen Störungen und verspürte beinahe schon wieder so einen Stoß in die Rippen. Er dachte, ob er sie nicht auch wecken sollte. Nicht nur er, sondern sie schnarchte ja auch. In Gedanken beschimpfte er sie und bedachte sie mit den schlechtesten Wünschen. Das Gefühl der Eifersucht kam in ihm auf. In letzter Zeit war sie oft mit anderen Männern unterwegs gewesen und das ärgerte ihn jetzt umso mehr. Tage war sie oft ausgeblieben und er wusste nicht, wo sie gewesen war.
Auf dem Nachtkästchen lag der Bierschlegel.
"Umbringen könnt‘ ich des Weib!" dachte er hasserfüllt und ließ seine Blicke durch das Zimmer schweifen. Er kannte niemanden, zu dem er hätte ziehen können. Auf seinem Nachtkästchen lag ein hölzerner Bierschlegel. Hübscher fiel dieses Werkzeug gar nicht bewusst auf. Es lag ja immer neben dem Bett. Früher hatte er es verwendet, wenn er aus Papier Figuren ausgestanzt hatte. Er sah zur Decke und sein Blick wanderte zu den Fenstern. Dahinter war die Freiheit, dachte er. Seine Hand griff nach diesem Werkzeug. Es kam ihm vor, als spürte er jetzt die nächtlichen Rippenstöße und sein Hass wuchs ins Unermessliche. Hübscher hob die rechte Hand, in der er den Bierschlegel hielt und ließ das Werkzeug auf den Kopf der schlafenden Frau donnern. Von einem schrecklichen Geräusch begleitet, spritzte Blut auf die Bettwäsche und die Wand. Ein zweites Mal schlug er zu. Wieder dieses Geräusch, das ihn zusammenfahren ließ. Trotzdem holte er ein drittes Mal aus und wieder fuhr die Keule in die Masse aus Haaren, Knochen, Hirn und Blut. Hübscher stand auf und blickt noch einmal zurück. Er sah, wie die Frau zuckend im Bett lag. Er beugte sich über sie und schlug noch ein paar- mal auf den Kopf, dann war es ruhig. Sie rührte sich nicht mehr.
Der Mann zog sich an und verließ die Wohnung. In einem Marktcafé trank er zwei "Schwarze gespritzt" und ging danach ziellos umher. Er dachte gar nicht so sehr an das Geschehene und wie es jetzt weiter gehen sollte. Er wollte einfach unterwegs sein. Nur Fremde kamen ihm entgegen. Er fühlte sich alleine. Er ging wieder nach Hause.
Er war nicht mehr der Jüngste und so hatte manchmal nicht alles geklappt, wie sie es sich gewünscht hatte. Hatte sie da das Recht gehabt, ihn zu verspotten? Sein Hass war noch nicht verraucht. Obwohl sie da im Bett lag und sich nicht mehr rührte, nicht mehr atmete, ihr Herz nicht mehr schlug.
Hübscher nahm alles Geld, das er finden konnte und verließ die Wohnung. In den nächsten Tagen nahm kaum jemand Notiz davon, dass er ohne Begleitung war. Wenn jemand nach ihr fragte, ließ sich jeder Neugierige mit der Auskunft, sie sei verreist, zufrieden stellen. Er suchte in der Wohnung zusammen, was zu Geld zu machen war. Kleider, Pelze, Uhren, Schmuckgegenstände. Hübscher verbrachte die folgenden Tage in lustiger Mädchengesellschaft. Sobald ihm das Geld ausging, kehrte er in die Wohnung zurück und holte die nächsten Wertgegenstände.
Es stockte ihm der Atem.
Die Fenster der Wohnung hatte er stets fest verschlossen. Die Luft wurde von Mal zu Mal stickiger. Der Gestank der verfaulenden Leiche wurde immer unerträglicher. Trotzdem schlief er noch gelegentlich im Ehebett. Eines Morgens fand er neben dem Bett eine unappetitliche, sich bewegende weiße Masse. Als er diese näher betrachtete, sah er kleine Würmer, die vom Bett herunterfielen. Er schlug die Decke zurück, mit der er die Leiche bedeckt hatte. Hübscher stockte der Atem. Der Zersetzungsprozess hatte eingesetzt und die Leiche mit Fäulnisblasen und anderen entsetzlich wirkenden Veränderungen überzogen. Hübscher schlug die Decke wieder zurück und verließ die Wohnung.
Er traute sich nicht mehr in die Wohnung zurück. Hübscher mietete ein Hotelzimmer. Aus Angst, man hätte die Tote schon entdecken können, kam er doch bald wieder in die Wohnung zurück. Doch die Tür war unversehrt, niemand stellte unangenehme Fragen. Hübscher kaufte eine Flasche Lysol, um die Leiche zu übergießen. In der Hoffnung, die Würmer zu vertreiben und den üblen Geruch zu mildern.
Hübscher stellt sich der Polizei. Am 1.8.1925 verließ er wie gewohnt das Hotelzimmer, um sich wieder in die Erdbergstraße zu begeben. Am Weg dachte er nach und hoffte, dass noch immer niemandem etwas aufgefallen war. Doch wie lange konnte das noch gut gehen? Hübscher wurde zum ersten Mal nach dem Mord bewusst, dass es so nicht weitergehen konnte. Irgendwann wird man die Tote entdecken, was auch immer dazu führen würde.
Der Gestank wurde durch das Lysol nicht schwächer. Hübscher entschloss sich, an diesem Tag nicht in die Wohnung in der Erdbergstraße zu gehen. Er ging zum nächsten Polizeiwachzimmer: "Ich habe meine Lebensgefährtin erschlagen. Sie liegt in der Erdbergstraße Nummer 48. Erschrecken Sie nicht, sie schaut furchtbar aus", warnte er die Beamten.
Hübscher gab wohl die Schläge gegen den Kopf des Opfers zu, behauptete jedoch, er habe sie nicht töten wollen. Die Diebstähle gestand er. Prof. Dr. Werkgartner vom Institut für gerichtliche Medizin nahm die Obduktion vor. Aufgrund des bereits begonnenen Fäulnisprozesses und der Hautzersetzungen durch die Fliegenmaden, war ein Rückschluss auf die gesetzten Verletzungen nur aufgrund der Knochendefekte möglich. Die Veränderungen an der Haut waren für derartige Untersuchungen nicht mehr geeignet. Das Schädeldach war durch mehrere wuchtige Schläge mit einem stumpfen harten Gegenstand vollständig zertrümmert. Brüche und Splitterungen fanden sich auch an der Schädelbasis. Die vorgefundenen Verletzungen korrelierten mit dem vom Täter als Tatwerkzeug bezeichneten Bierschlegel.
Der Prozess.
Am 15. Februar 1926 begann unter dem Vorsitz von Hofrat Dr. Ramsauer die für zwei Tage anberaumte Schwurgerichtsverhandlung gegen den 58-jährigen Karl Hübscher wegen Verdacht des Mordes und Diebstahls. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Nickerl. Dr. Teirich verteidigte den Angeklagten. Hübscher bekannte sich schuldig, schränkte aber ein, die Frau zwar getötet zu haben, doch sei dies nicht seine Absicht gewesen. Wiederholt kamen ihm während der Verhandlung die Tränen. Er hätte die Frau ja geliebt.
Zur Tat erzählte er, dass er plötzlich den Schlegel in der Hand gehabt hätte und ihn ein unbeschreibliches Angstgefühl erfüllt hätte. Der Vorsitzende wand ein, dass er doch bei der Polizei von Wut gesprochen hätte: "Ja, auch Wut", sagte Hübscher. "Weil sie mich verhöhnt und bedroht hat. Was ich dann getan hab‘, hab’ ich unbewusst getan. Ich war meiner Sinne nicht mächtig!"
Das Publikum erschauerte, als der Angeklagte schilderte, wie er die Tage nach der Tat verbracht hatte.
Der Verteidiger suchte eine Entschuldigung für den Angeklagten in einem Unfall zu finden und sprach ihn dazu an: "Sie hatten vor der Tat einen Unfall. Erzählen Sie uns von dem Sturz!" Hübscher schilderte: "Ich bin im Hof zwischen zwei Platten hingefallen, auf den Hinterkopf. Die Leute haben mich dann aufgehoben. Ich hab den ganzen Tag Schmerzen g’habt. Noch drei Monat‘ später hab‘ ich nicht schlafen können." Nach diesem Unfall wäre er nicht mehr der Alte gewesen, sagte er, und er hätte auch nicht mehr normal denken können.
Darauf folgte das Zeugenverhör. Zusammenfassend blieb am Opfer kaum noch ein gutes Haar, sie wäre zänkisch, streitsüchtig und launenhaft gewesen. Andere Adjektive waren boshaft, rachsüchtig und geldgierig.
Das Urteil.
Die Geschworenen verneinten die Hauptfrage auf Mord mit neun gegen drei Stimmen. Sie bejahten einstimmig die Eventualfrage auf Totschlag. Die Zusatzfrage auf Sinnesverwirrung wurde einstimmig verneint. Des Diebstahles wurde er einstimmig schuldig gesprochen.
Unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes wurde Karl Hübscher zu vier Jahren schweren Kerker verurteilt.
Quellen: - Illustrierte Kronen Zeitung, 1928 - Österreichische Nationalbibliothek - (von Erich Müllner)
2. Der Fall – Johann Steinkellner
Die Bäuerin Rosina Steinkellner vom Maxergut in Ober-Pabneukirchen wollte am Morgen des 11. April 1922 wie jeden Tag ihre zwei im Ochsenstall schlafenden Söhne wecken. Aber ihr und ihrem Gatten bot sich an diesem Morgen ein Schreckensbild dar: der jüngere Sohn Josef lag ermordet im Doppelbett, sein Bruder Franz bewusstlos und schwer verwundet daneben. Der Kopf des Josef Steinkellner war mit einer Hacke fast gänzlich zertrümmert worden, Franz Steinkellner wies eine schwere Kopfverletzung und sechs Stichwunden auf. Der Verdacht richtete sich sofort auf den ältesten Bruder Johann, der mit seinen jüngeren Brüdern in ständigem Streit lebte. Sein Vater wollte das Gut nämlich seinem jüngsten Sohn, dem ermordeten Josef, übergeben. Auch beschuldigte Johann seine Brüder, eine für ihn günstige Heirat zu hintertreiben.
Der Gendarmerie von Königswiesen gelang es bald, Johann Steinkellner in Groß Gehrungs auszuforschen und festzunehmen. Vor dem Untersuchungsrichter gestand er schließlich, aus Rache in das Haus eingedrungen zu sein. Zuerst habe er im Keller Most getrunken, dann habe er eine Schrothacke gefunden und damit blindlings auf die Köpfe seiner Brüder eingeschlagen.
Vor dem Gericht änderte er seine Verantwortung und erzählte eine neue Geschichte: Um den häuslichen Frieden zu erflehen, hätte er am kritischen Tag eine Wallfahrt begonnen. Im Walde aber habe er plötzlich ein Feuer und in einer Vision eine Lichte, schöne und zwei schwarze Gestalten gesehen! Er wisse nur noch, dass er daraufhin die Wallfahrt abgebrochen habe. Von diesem Augenblick weg habe er eine Erinnerungslücke bis zu dem Augenblick, als er durch die entsetzten Schreie seines Bruders wieder zu sich gekommen sei.
Seine Schwester, die als letzte mit ihm gesprochen hatte und als Zeugin aussagte, berichtete, dass Johann Steinkellner „schon seit einem Jahr an religiösen Übungen nicht mehr teilnehme und einen Gott überhaupt ableugnete.“
Auch die Geschworenen mochten die Geschichte mit der Wallfahrt nicht glauben. Sie verneinten die Frage nach der Sinnesverwirrung und sprachen ihn des Mordes schuldig. Johann Steinkellner wurde zu dreißig Jahren schweren und verschärften Kerkers verurteilt.
Quellen: Arsen im Mohnknödel (von Franz Steinmaßl) Ausgabe 1992; S. 75 - ISBN: 3-900948-13-3
3. Der Fall – Karl Dörr
Der 42-jährige Karl Dörr war Wagenreiniger bei den Bundesbahnen. Er hatte zehn Jahre lang ein Verhältnis zu Adrienne Steidl unterhalten, ehe er sie 1933 heiratete. Gemeinsam zog das junge Paar in die Wohnung der Mutter Dörrs in Meidling, Singrienergasse 29. Obwohl Adrienne Dürr in einer Wäschefirma in der Schottenfeldgasse arbeitete und eine fleißige anständige Frau war, verfolgte sie Karl Dörr mit krankhafter Eifersucht und misshandelte sie. Als sie im Jahre 1934 schwanger wurde, behauptete er, das Kind sei nicht von ihm und prügelte sie derart, dass sie eine Totgeburt erlitt. Erst 1936 wurde Sohn Karl geboren und Karl Dörrs rasende Eifersucht nahm zu. Zeitweilig flüchtete Adrienne Dörr mit ihrem Kind zu ihrer Mutter, ließ sich aber mehrmals überreden, zu ihrem Mann zurückzukehren.
Endlich reichte Adrienne Dörr die Ehescheidungsklage ein und man einigte sich am 8. Mai 1937 auf einen Vergleich, wonach beide Teile in die Scheidung einwilligten und Karl Dörr Alimente für Frau und Kind zahlen müsse. Dörr erklärte nach der Verhandlung, dass er seine Frau eher umbringen als Alimente zahlen würde. Am 19. Mai 1937, nachdem Dörr von einer Kur in Schallerbach zurückgekommen war, trafen sich die Eheleute auf der Philadelphiabrücke und vereinbarten für den nächsten Tag, dass Adrienne Dörr ihre Habseligkeiten aus Dörrs Wohnung holen sollte.
Dörr ging ihr jedoch noch einmal nach, weil ihm eingefallen war, dass er anderntags Dienst habe und vielleicht schon bald nach Klagenfurt versetzt werde, Adrienne solle lieber noch am selben Abend zu ihm kommen. Adrienne Dörr, von bösen Vorahnungen gequält, kam aber trotzdem abends in die Wohnung, während ihre Mutter mit dem Sohn auf der Straße auf ihre Wiederkehr wartete. Dörr beschwor zunächst seine geschiedene Gattin, doch zu ihm zurückzukehren. Diese lief ans Fenster und rief: „Hilfe! Mutter ich kann nicht mehr!“ Da geriet der zurückgewiesene Mann so in Wut, dass er sie zuerst gegen das Bett schleuderte, dann sie aber bei den Knien packte und zum Fenster hinaus schleuderte. Zahlreiche Zeugen konnten den Tathergang später schildern.
Dörr selbst war geständig und meinte in einem Anflug von Selbsterkenntnis, dass er wohl „…an den Strang gehöre“. Seine Einschätzung war richtig, in einem Standgerichtsprozess am 31. Mai 1937 wurde er zum Tod durch den Strang verurteilt und drei Stunden später hingerichtet.
Quellen: Tatort Wien 2. Band (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007, S. 179 - ISBN 3-911697-10-1
4. Der Fall – Josefine Heider
Als die Hausbesorgerin Josefine Kaiser am 6. Juni 1925 durch das Fenster in die gegenüberliegende Wohnung der 61-jährigen Barbara Mitura sah, fiel ihr ein Paket auf, das am Küchentisch lag. Kurze Zeit später sah sie ein blondes, ihr unbekanntes Mädchen mit einem Koffer aus dem Haus kommen – was ihr besonders ungewöhnlich erschien. Sie sah das fremde Mädchen in das „Zwölferhaus“ der Steingasse eilen und beeilte sich, der ihr befreundeten Witwe Mitura ihre Beobachtungen zu erzählen…Die Wohnungstür war offen und bereits in der Küche entdeckte sie Blutspuren. In einem fensterlosen Nebenraum prallte sie zurück: sie stand vor der blutüberströmten Leiche der alten Frau…
Sofort alarmierte die Hausbesorgerin einen hilfreichen Nachbarn, der schließlich das gesuchte Mädchen im „Zwölferhaus“ – hinter einem Misthaufen versteckt – aufstöberte und in das Polizeikommissariat Landstrasse brachte. Es handelte sich um die arbeits- und unterstandslose, 23-jährige Josefine Heider. Im Burgenland bei Zieheltern aufgewachsen, hatte das Mädchen bereits mit 17 Jahren einen lockeren Lebenswandel eingeschlagen und war nach Wien gezogen, wo sie verschiedene Dienstposten bekleidet und zahlreiche Männerbekanntschaften gemacht hatte. Im Juni 1924 lernte sie schließlich den in Oberlaa lebenden Josef Schuch kennen, in den sie sich ernsthaft verliebte. Um eine erstrebte Heirat mit Schuch zu ermöglichen, täuschte sie diesem sogar vor, 50 Dollar zu besitzen und so in der Lage wäre, eine „Aussteuer“ anzuschaffen. Bald jedoch wäre die Stunde der Wahrheit gekommen und Josefine Heider hätte dem Bräutigam ihre Vermögenslosigkeit und Lüge eingestehen müssen, was das Zustandekommen der Ehe in Frage gestellt hätte.
In ihrer Verzweiflung fasste sie den Plan zu einem Verbrechen: sie suchte die Witwe Mitura auf, von der sie wusste, dass sie „ganz hübsch eingerichtet war“ und deren zwei Söhne tagsüber in Arbeit standen. Mit wuchtigen Hieben der stumpfen Seite einer Hacke ermordete sie die arglose alte Frau und raffte eine Uhr, Besteck, Geschirr und Lebensmittel zusammen. In zwei Paketen verpackt deponierte sie diese bei einer Mietpartei und der benachbarten „Milchfrau“. Als sie mit einem weiteren Beutestück, einem Koffer, das Haus verließ ereilte sie jedoch das Schicksal und sie wurde – wie geschildert – durch die Neugierde der Hausbesorgerin entdeckt.
Josefine Heider gebar in der Untersuchungshaft ein Kind, worauf sie ihr Geständnis widerrief und ihre Mutter sowie eine Bekannte beschuldigte, die Tat geplant und ausgeführt zu haben. Sie wurde jedoch von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu achtzehn Jahren Kerker verurteilt.
Der Traum von Ehe und Glück war wohl nun endgültig vorbei…..
Quellen: Tatort Wien 2. Band (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007, S. 61 - ISBN 3-911697-10-1
5. Der Fall – Josef Wrbik
Ein polizeiliches Protokoll aus dem Jahre 1931 hatte in lapidaren Worten folgendes schreckliches Versehen zu vermelden:
„Am 09.03.1931 um 06:15 Uhr früh fanden Fußgänger in einer umfriedeten Mauernische des Hauses Wien 3., Krummgasse 2 zwei menschliche Beine. Eines der Beine war in Packpapier gehüllt. An einem der mit Strümpfen bekleideten Beine wurde unter dem Strumpf verborgene Fragmente eines Briefumschlages mit einem bestimmten Poststempel, der Adresse einer Frauensperson sowie der Absenderadresse gefunden. Das aufgefundene Brieffragment war der einzige Anhaltspunkt in diesem Mordfall. Es wurde nun die Adressatin überprüft. Diese konnte jedoch nicht vorgefunden werden und war auch in den letzten Tagen nicht mehr gesehen worden. Die polizeilichen Erhebungen ergaben, dass der Kanalräumer Josef Wrbik, am 04.12.1881 in Toleschowitz-Böhmen geboren, mit der gesuchten Person ein Verhältnis hatte. Der Verdacht, dass Wrbik seine Freundin ermordet hatte, verstärkte sich bei den in dieser Richtung gepflogenen Erhebungen.
Bei der Durchsuchung seiner Arbeitsstätte, dem Kanalräumungsinspektionszimmer im Gebäude des Magistratischen Bezirksamtes in Wien 3., Sechskrügelgasse, wurde die Wahrnehmung gemacht, dass sich an einem Kasten, einem an diesen anschließenden Vorhang, sowie an einem Krampen, einer Schaufel und an einem kleinen Beil zahlreiche kleine Blutspuren zeigten. Am Fußboden waren ebenfalls Blutspuren erkennbar, die jedoch durch Aufwaschen stark verblasst waren. Von diesem Raum aus führte, durch eine Glastüre abgeschlossen, eine Holztreppe in einen Keller. Bei der Durchsuchung dieses Kellers wurde ein blutige Damenhose und unterhalb der Holztreppe, mit Schutt und altem Kellergerümpel bedeckt, der Rumpf einer Frauenleiche aufgefunden. Auf den Vorhalt dieser Wahrnehmung gestand Wrbik, er habe in der Nacht vom 6. zum 7. März 1931 eine Frauensperson, die er in einem Gasthaus kennen gelernt hatte, in dem Inspektionszimmer erschlagen, und die Leiche zerstückelt. Zur selben Zeit, als der Lokalaugenschein stattfand, wurde im umfriedeten Rondeau des Brunnens am Karl-Borromäus-Platz, in Packpapier gehüllt, zwei Frauenarme sowie einige Schritte davon entfernt, ein schwarzer hoher Schnürschuh aufgefunden.
In der daktyloskopischen Abteilung des Erkennungsamtes wurde aufgrund der von den Händen der Leiche abgenommenen Fingerabdrücke festgestellt, dass die Ermordete, deren Identität bis dahin ungeklärt war, mit der Hilfsarbeiterin Marie Novacek, geboren am 11.09.1875 in Dritkova/Böhmen ident war“.
Josef Wrbik wurde verhaftet und war voll geständig.
Beim Verfahren gegen ihn wurde besonders seine Unbescholtenheit und langjährige fast – 30-jährige Arbeitsleistung im Dienste der Stadt hervorgehoben. Hingegen wurde sein Opfer, das nicht weniger als 25 Vorstrafen wegen Trunksucht und Prostitution verbüßt hatte, als gänzlich verkommener Charakter geschildert, reizbar und streitsüchtig. Allerdings hatte sich Wrbik seit dem Zusammenbruch ebenfalls dem Alkohol ergeben und gab selbst an, seit 1923 ständig zu trinken. Auch am Abend der Tat hatte er, wie Zeugen bestätigten, mehr als sonst getrunken, da er seinen Lohn erhalten hatte.
Allerdings konnte nie geklärt werden, warum die Ermordete den Zorn und die nachfolgende Gewalttätigkeit des Wrbik auf sich gezogen hatte, er selbst schilderte den Grund dafür völlig unzureichend und alle Bekannten bekundeten ihm eine ruhige und gelassene Wesensart.
Gegen das Urteil der Geschworenen auf Mord, das die Richter unter besonderer Berücksichtigung der Milderungsgründe mit nur 7 Jahren schweren Kerker bemaßen, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Das Urteil wurde in 12 Jahre schweren Kerker abgewandelt, allerdings wurde Wrbik nach 8 Jahren bedingt entlassen.
Quellen: Tatort Wien – 2. Band (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007 - Seite 68/69 – ISBN 3-911697-10-1
6. Der Fall – Huey Pierce Long
Geboren am 30. August 1893 in einer der ärmsten Gegenden von Louisiana (USA) wuchs der rhetorisch hoch begabte, ehrgeizige, auf großem Fuß lebende Long heran, einmal wegen Verleumdung angeklagt und auch verurteilt, aber sein Ruf als geschliffener Oppositionsredner war bereits so gefestigt, dass es nur noch zu einer Strafe von einem Dollar und einer Stunde Haft im Arbeitszimmer des Richters reichte.
Mit 34 Jahren wurde Long Gouverneur von Louisiana, vorwiegend mit den Stimmen der Landbevölkerung, die ihn wie einen Christus verehrte. Sein Ziel war aber von Anfang an das Weiße Haus. Mit einer ausgeklügelten Wahlparole, nämlich durch Vermögensaufteilung jeder Familie im ganzen Land 5.000 $ schenken zu wollen, machte er sich beliebt, zumal manche seiner Versprechungen auch eingelöst wurden. Schulen und Straßen wurden gebaut, die Reichen wurden hart besteuert. Long selbst wurde Millionär. Ein Teil seiner großen Pläne, das Straßenbauprogramm für Louisiana, lag bereits im Detail vor. Als er jedoch auch noch die Ölgesellschaften besteuern wollte, kam es zu einer Anklage wegen Amtsmissbrauchs.
Ab 1930 Uhr herrschte er wie ein Diktator in Louisiana, von kolossaler Angst vor Attentaten geplagt, ständig von bulligen Leibwächtern umgeben. Mit diktatorischer Gewalt brachte er im Parlament jedes Gesetz durch, wie er es haben wollte.
Long, der große Redner, nutzt jede Gelegenheit die sich ihm bietet für "große Auftritte"
Ein Teil seiner großen Pläne, das Straßenbauprogramm für Louisiana, lag bereits im Detail vor.
Long, der große Redner, nutzt jede Gelegenheit die sich ihm bietet für "große Auftritte".
Als er zum Senator von Louisiana gewählt war, wollte er auch den Posten des Gouverneurs noch behalten, was dem herrschenden Gesetz nicht entsprach. Um zu verhindern, dass sein bisheriger Stellvertreter, den er nicht mochte, Gouverneur wurde, machte er seine Sekretärin und Geliebte zur Staatssekretärin (ein selbst für Amerika ziemlich einmaliges Manöver) und besetzte den Gouverneursposten mit einem ihn genehmen Mann. Auch durch unmögliche Wahlmanipulationen machte er von sich reden.
Die gezielte Werbung für Long.
In einem bestimmten Bezirk (St. Bernhard) gab es nur 2000 Wähler, aber 3000 Stimmen für Long! Mit eiserner Hand herrschte er über Louisiana. Man verglich sein Regiment mit dem Al Capones über Chicago. In Washington war er nicht besonders beliebt. Er schockierte seine Kollegen durch rüdes Benehmen und hielt sich selten an die Vorschriften des Protokolls. Präsident Roosevelt warf er vor, sich im ersten Weltkrieg vor dem Wehrdienst gedrückt zu haben, während er selber sich hatte zurückstellen lassen (als unentbehrlicher Notar). Immer mehr sickerten seine unsauberen Machenschaften, Korruption und Bestechung, Amtsmissbrauch und Vetternwirtschaft durch. Je mächtiger und skrupelloser seine Herrschaft ausartete, desto dichter wurde der Gürtel von Sicherheitsbeamten um ihn. Zuerst schießen und dann fragen, das war seine Parole für die Leibwächter, falls sich Ihnen eine zweifelhafte Gestalt nähern sollte.
Im Untergrund wuchs die Zahl seiner Feinde. Zu ihnen gehörte der Hals-, Nasen- und Ohrenarzt Dr. Carl Weiss (29) aus Boston. Weiss hatte persönlichen Anlass für seine Feindschaft Long gegenüber: Sein Schwiegervater, ein aufrechter und von Long nicht geschätzter Richter von Louisiana, war von Long verdächtigt worden, dass Negerblut in seinen Adern fließe. Ein Vorwurf, der damals einem Rufmord gleichkam. Die berufliche Laufbahn war ruiniert, die Familie lebte nicht mehr sicher. Auch Weiss´ Familie hatte unter diesem Vorwurf zu leiden.
Das traurige Ende eines Selbstdarstellers.
Am 8.September 1935 verließ Dr. Weiss mit einem Revolver bewaffnet gegen Abend sein Haus und ging zum Kapitol. Im Korridor traf er auf Long, der von Leibwächtern umgeben war. Diese eröffneten sofort das Feuer, schossen wild um sich und leerten ihre Magazine. Long wurde schwer verletzt und starb zwei Tage später im Krankenhaus. Weiss wurde von den Leibwächtern auf der Stelle getötet. 61 Einschüsse wurden in seinem Körper gezählt.
Hals-, Nasen- und Ohrenarzt Dr. Carl Weiss (29) aus Boston. | Dr. Carl Weiss liegt erschossen am Boden des Kapitol. |
Es ließ sich später nicht mehr feststellen und wurde auch gar nicht mehr untersucht, ob Long tatsächlich von einem Schuss aus der kleinen Pistole des Dr. Weiss getötet worden sein kann, ja es stand nicht einmal fest, ob Weiss überhaupt geschossen hatte. Denkbar war viel mehr, dass Long von seinen eigenen, wild um sich ballernden Wächtern erschossen wurde. Bis heute blieb diese Frage ungeklärt.
Bücher über Huey Pierce Long:
Quellen: Das große Verbrecherlexikon (von Dieter Sinn) Ausgabe 1984 - S.264 – ISBN 3-88199-146-8 und Bebilderung durch erichs-kriminalarchiv.com
7. Der Fall - Ludwig Eitele
Am 1.April 1922, nachmittags 2 Uhr, fanden Polizeibeamte die 76 Jahre alte Stadtkämmerers Witwe Elise Lengmüller und ihre 33 jährige Tochter Lisa tot in ihren Schlafzimmern in der Wohnung in Landshut, Neustadt Haus 463 im III. Stock. Beide waren ermordet worden. Mutter Lengmüller hatte tief unten im Schlund einen 19 cm langen Knebel, gefertigt aus einem Taschentuch, und einen zweiten, 10 cm kleineren, im Mund stecken. Daran war sie erstickt. Tochter Lisa lag, nur spärlich bekleidet, quer über dem Bett, der Oberkörper hing über die Bettkante hinaus. Auf dem Boden unter dem Kopf war eine große Blutlache, das Bett voll von Blutspritzern. Der Täter hatte ihr einen Stich in die Halsgrube bis in den Nacken gesetzt und dabei die Schlagader durchtrennt.
Die Obduktion der Leiche ergab, dass der Mörder bei der Tatausführung mit großer Brutalität vorgegangen war.
Lisa Lengmüller war am Nachmittag des 30. März 1922, einem Donnerstag, zuletzt in der Stadt gesehen worden. Gegen 16.45 Uhr kaufte sie im Metzgerladen Rötzer ein. Da sie sichtlich unter Zeitnot war, erhielt sie eine bevorzugte Bedienung. Eilig habe die Lisa die Metzgerei verlassen, berichtete später die Verkäuferin der Polizei. Statt zu ihren musischen und sportlichen Übungen zu gehen, musste sie die gekaufte Wurst noch heimgebracht haben und in der Wohnung ihrem Mörder begegnet sein. Denn am selben Abend wollten zwei Freundinnen die Lengmüllers besuchen. Auf wiederholtes Klingeln an der Wohnungstür machte niemand auf. Auch anderntags, am Freitag, dem 31. März, wurde ihnen nicht geöffnet. Die Frauen waren ratlos. Noch nie hatte Elise und Lisa sie vor der Türe stehen lassen. Beide wussten, dass es um die Gesundheit der Elise schlecht bestellt war, nahmen deshalb an, augenblicklich als Besucherinnen nicht gerne gesehen zu sein und gingen ein wenig enttäuscht aus dem Haus. Sie verabredeten sich aber, am folgenden Tag, Samstag, dem 1. April, gleich nach dem Mittag erneut zu den Lengmüllers zu gehen, um nach dem Rechten zu sehen. Abermals läuteten sie vergebens. Als auch auf Rufen und Klopfen an die Wohnungstüre keine Reaktion erfolgte, fragten sie bei der Mieterin der darunterliegenden Wohnung nach, ob sie wisse, was mit den Lengmüllers los sei. "Letztmals habe ich Tritte und Laute aus der Wohnung über mir am Donnerstag gehört. Wenn ich mich recht entsinne, war das so gegen 5 Uhr nachmittags gewesen ", sagte die Frau.“ Seitdem ist es sehr ruhig da oben. Lisa wird halt besonders leise umgehen, weil doch die Mutter schon längere Zeit kränkelt." Nach kurzem Zögern meinten sie dann aber noch: "Eigentlich scheint's mir aber jetzt auch so, dass oben in der Wohnung etwas nicht stimmt. Man sollte die Polizei verständigen."
Ohne noch länger abzuwarten, gingen die beiden Freundinnen zu Polizei. Auf der Wache brachten sie ihre Bedenken vor. Beamte gingen daraufhin zur Lengmüller´schen Wohnung und öffneten sie mit einem Nachschlüssel, den sie sich vom Hausbesitzer besorgt hatten. In den Schlafzimmern entdeckten sie dann die schaurigen Verbrechen.
Von der Neugier getrieben, waren die beiden Freundinnen in die Wohnung gegangen. Als sie die Toten sahen, beteuerten sie einhellig: "Dös hod niamand anders getan als der Eitele." Auf die Frage der Polizeibeamten, womit sie ihren Verdacht begründen könnten, antwortete Bertha Beer: "Lisa hat zu mir am Mittwoch, es war der 29. März, mit scharfem, abfälligen Worten gesagt, der Eitele ist ein ausgekochter Lump, ein Bazi, zu jeder Schandtat bereit. Die Uhr meines verstorbenen Vaters hat er hinter meinem Rücken verkauft, und mir sind jetzt die Augen aufgegangen, was für ein abgefeimter Schurke er ist. Ich bin mir sicher, der hat es auf meinen Schmuck abgesehen. Immer wieder verlangte er ihn von mir zu sehen. Seit drei Wochen werde ich ein unheimliches Angstgefühl nicht mehr los, dass Ludwig falsch zu mir ist und Schlimmes vorhat. Die andere Frau, Augusta Kölbl, fügte hinzu:" Ich weiß es, die Lisa hatte viel Schmuck. Ringe, Halsketten, Ohrringe und so. Da muss man nachschauen, ob die Sache noch da sind."
Ludwig Eitele, Sohn eines Landshuter Bürstenwarenfabrikanten, hatte sich seit Anfang des Jahres 1921 von Lisa Lengmüller Klavierunterricht geben lassen. Sehr bald schon verliebten sich die beiden. Die neun Jahre ältere Lisa stammte aus gutem Hause. Ihr Vater war Stadtkämmerer gewesen. Die Familie Lengmüller zählte zur oberen Gesellschaftsklasse in der Stadt, und Lisa war sozusagen eine "höhere Tochter". In der Wahl ihrer Verehrer aber war sie anspruchsvoll gewesen und dadurch in die ungute Situation hineingeraten, mit 33 Jahren noch im Ledigenstand als "alternde Jungfrau" eingestuft zu werden. Sich diesen Stempel aufdrücken zu lassen, widersprach ihrer Eitelkeit. Als nicht unvermögende Bürgerstochter durfte sie für sich in Anspruch nehmen, dem Mann gehören zu wollen, dem ihr Herz sich zuneigte. In Ludwig Eitele meint sie, sich den Richtigen auserwählt zu haben. Dieser gaukelte ihr Liebe vor. Dass ein wesentlich jüngerer, gut aussehender Mann, der noch dazu einer angesehenen Bürgersfamilie angehörte, sie begehrte, schmeichelte ihr und machte sie stolz. Lisa war dem Eitele hörig geworden. Sein Scharm und seinen guten Umgangsformen beeindruckten und betörten das reife Mädchen. Im grenzenlosem Vertrauen legte sie ihre Vermögensverhältnisse offen und zeigte ihm auch ihre gesamten, wertvollen Schmuck. Zu spät dämmerte es ihr, einem Luftikus und Gauner aufgesessen zu sein, dem sie letztlich nur ein lohnendes Zielobjekt abgab. Deshalb weinte sie sich bei einer Freundin ihre Mutter aus und ließ sich mit bemitleiden.
Während Ermittlungsbeamte am Tatort notwendige Untersuchungen zur Aufklärung des Verbrechens vornahmen, fahndeten Kollegen bereits nach Eitele. Denn Ludwig Eitele war der Polizei kein Unbekannter mehr. In der letzten Zeit war er verhältnismäßig oft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, und bei ihm daheim musste recherchiert werden. Die Familie kam bald ins Gerede und fürchtete um den guten Ruf des Hauses. Als diesmal Beamte erschienen nach dem Sohn Ludwig fragten, schwante der Mutter des Gesuchten böses.
Seit zwei Tagen war Ludwig wie vom Erdboden verschwunden. Sollte er schon wieder etwas angestellt haben? Mit versteinertem Blick saß Vater Eitele neben seiner Frau und hörte zu, als sie tränenreich zu erzählen anfing: "Tief drinnen in meinem Herzen fühle ich es, Ludwig hat die Frau umgebracht. Er hat mir oft davon erzählt, dass die Lisa viel und teueren Schmuck besitzt. In seinen Augen zuckten dabei Blitze, und mir wurde bange. Wie Schuppen fiel es mir vor den Augen: Ludwig liebte nicht die Lisa, sondern ihren Schmuck. Mit keinem Wort sprach er davon, wie sie zueinander stehen. Obwohl er zuletzt mehr bei den Lengmüllers war als daheim, dachte ich nie an eine Dauerverbindung der beiden. Zu unterschiedlich waren sie im Charakter, als dass sie zusammengepasst hätten. Ludwig war ein Windhund und hinter jedem Weiberrock her. Frauen sind es auch, die ihn in ständige Geldschwierigkeiten bringen."
Nach den Aussagen der Mutter kostete Ludwig sein aufwändiges Leben mehr, als er bezahlen konnte. Mit dem wöchentlichen Taschengeld von 150 DM konnte er seine überzogenen Lebensansprüche nicht finanzieren. Innerhalb kürzester Zeit hatte sich sein Schuldenberg auf 25.000 Mark angehäuft. Sogar auf das väterliche Geschäft hatte er einen nicht unbedeutenden Kredit aufgenommen. Um ihn zu bekommen, spiegelte er falsche Tatsachen vor: "Ludwig ist zum Betrüger und Hochstapler geworden, der Freunde um sich hat, deren Straflisten länger sind als der Bart, den sie im Gesicht tragen."
Ludwig Eitele wurde von den Fahndern der Münchner Kriminalpolizei am Sonntag, dem 2. April in der Frühe vom Bett heraus im Hotel Germania festgenommen. Er wohnte dort mit seiner angeblichen Braut Therese Stadler aus Landshut und dem Freund Heinrich Rudolph Scherf seit Donnerstagabend, dem 30. März. Eitele bestritt die ihm auf den Kopf zugesagte Tat und beschuldigte stattdessen seinen Kumpel Scherf, die beiden Frauen in Landshut getötet und beraubt zu haben. Von Scherf habe er Schmuck zum Verkauf erhalten, gab er zu Protokoll.
Scherf, ein liederlicher Mensch mit langer Strafliste, ging keinem geregelten Broterwerb nach. Er lebte ausschließlich von den Erträgen aus strafbaren Handlungen, wobei er Diebstahl, Hehlerei und Zinswucher bevorzugte. Von ihm lieh sich Eitele gegen horrende Zinsen größere Geldbeträge. Da es nie zu den vereinbarten Rückzahlungen der Darlehen kam, wuchsen die Schulden rapide an. Als Eitele endgültig total abhängig war von Scherf, wollte auch Lisa Lengmüller ihre geborgten 1500 Mark zurückhaben. Das war ihr Todesurteil, denn Eitele wollte nun an ihre Kostbarkeiten kommen, koste es was es wolle.
So trieb sich Eitele am Donnerstag den ganzen Tag zusammen mit Scherf in der Stadt Landshut herum. Am späten Nachmittag ließ Lisa Eitele in die Wohnung. Er veranlasste sie, sich zu entkleiden. In einem Nebenraum zog sich Lisa aus bis aufs Hemd, Hose, Strümpfe und Schuhe, legte sich einen Nachtmantel um und folgte dem Geliebten in ihr Schlafzimmer. Eitele packte sie und warf die völlig Verstörte quer über das Bett. Mit einem wuchtigen Handkantenschlag gegen die Schläfe betäubt er Lisa. Dann stieß er ihr einen spitzen Gegenstand in die Halsgrube und zog den Stich 14 cm lang bis in den Nacken hinab. Dabei wurde die Schlagader durchtrennt, dass Opfer verblutete in Sekundenschnelle. Von Lisas Zimmer aus ging Eitele hinüber in das Schlafzimmer der Elisa Lengmüller. Diese schlief im Bett, bemerkte seine Anwesenheit deshalb nicht. Er faltete sein Taschentuch zu einem Knebel und schob ihr diesen gewaltsam tief hinunter in den Schlund. Dann nahm er ein Taschentuch der Frau aus der neben dem Bett stehen Kommode, machte daraus einen etwas kleineren Knebel und schob ihn ihr in den Mund. Die alte Frau starb einen grässlichen Erstickungstod.
Eitele kehrte zur toten Lisa zurück, zog ihr wertvolle Ringe von den Fingern, nahm beide Ohrringe ab und stahl weitere 39 Stücke (Brillanten, Ringe, Broschen, Halsketten, Anhänger, Armreife und vieles mehr) mit einem Gesamtwert von 17.525 Mark. Dazu raffte er noch das in einer Küchenschublade aufbewahrte Bargeld in Höhe von 900 Mark zusammen und steckte es ein. Die Schmucksachen tat er in einen Schuhkarton, verschnürte diesen zu einem Paket, zog alle Vorhänge in der Wohnung zu, schloss sämtliche Türen mit dem Originalschlüssel hinter sich zu und verließ eiligen Schrittes den Ort des Grauens.
Eitele suchte Scherf. In der Königsfelder Gasse trafen sie zusammen, berieten eine Zeitlang, was sie machen sollten, und entschlossen sich zur Fahrt nach München. Sie holten Therese Stadler von ihrem Zuhause ab und nahmen sie mit. Bis zur Ankunft in München hatte Eitele nichts vom Schmuck gesagt. Erst vor dem Zubettgehen gab er Scherf einen größeren Teil und bezahlte damit seine Schulden. Anderntags gingen beide los, Schmuckstücke in Geschäften für Gold- und Schmuckwaren abzusetzen. Unter dem Falschnamen Karl Schardt aus Starnberg verkauft er einen Brillantring für 1500 Mark, dessen Wert war jedoch ein Vielfaches mehr gewesen. Als Theodor Landauer aus Dingolfing gab er weiteren Schmuck einem Juwelier in Kommission. Am Samstag, dem 1. April 1922, erfuhr Scherf aus der Zeitung vom Doppelmord in Landshut und dem nachfolgenden Raub wertvollen Schmuckes. Da wurde ihm klar, dass Eitele die Tat verübt hatte. "Mich wird man zwar wegen Hehlerei und persönlicher Begünstigung des Eitele bestrafen, eine Beihilfe oder gar eine Mittäterschaft an dem Verbrechen kann mir nicht angehängt werden. Ich habe davon nichts gewusst." Mit diesem persönlichen Eingeständnis ging er zusammen mit Eitele in die Untersuchungshaft.
Bereits bei der ersten Vernehmung benannte Eitele und Scherf die Geschäfte, in denen sie Schmuckstücke verkauft hatten. Eitele führte die Ermittlungsbeamten auch zu einem Versteck in Grünwald bei München, in welchem er am Tag zuvor einige besondere teure Stücke verborgen hatte. Der gesamte Schmuck wurde sichergestellt. Den Doppelmord leugnete Eitele vehement. Er verstrickte sich immer mehr in Lügen. Auch hatte er bei der Anschuldigung, Scherf sei der Doppelmörder, den Tatablauf geschildert, wie ihn nur der Täter kennen konnte und wie letztlich Einzelheiten auch am Tatort von der Polizei festgestellt worden waren.
1918 war Eitele in der Nervenheilanstalt Haar auf seine geistige Zurechnungsfähigkeit untersucht worden. Immer wenn er etwas Unbotmäßiges getan hatte, behauptete er, sich an nichts erinnern zu können. Aus heiterem Himmel täuschte er Bewusstseinsstörungen vor, legte sich hin, wand sich in Zuckungen und schäumte aus dem Mund. Wie er dies bewerkstelligte, darüber bestand bei den Fachärzten die größte Ratlosigkeit. Das Schlussurteil der Anstalt Haar lautete bei seiner Entlassung: "Er (Eitele) ist ein Psychopath vom Typ des reizbaren, erregten Menschen, der einen hysterischen Anfall zu inszenieren jederzeit in der Lage ist."
Bevor über Eitele zu Gericht gesessen wurde, kam er erneut in psychiatrische Behandlung. Nach eingehenden Beobachtungen beurteilten ihn die sachverständigen Ärzte folgendermaßen: "Eitele ist ein Spinner. Er glaubt sich vor den Eltern verstoßen, kokettiert mit Selbstmordideen, hat es aber damit nicht eilig, findet stattdessen an der Vorstellung, sich selbst totzuschießen, einen Vorgenuss seines Todes an einem Geburtstag, um dann mit der Wunde am Kopf über dem Grab seiner Vorfahren zu liegen."
Eitele hatte sich von einer Braunschweiger Film-Aktiengesellschaft Broschüren schicken lassen, auf deren Titelseite ein spitzer Dolch abgebildet ist, der am Schaftende einen Totenkopf hat. Die Klinge durchbohrt ein Fragezeichen, und an der Klingenspitze tropft Blut herab. In sechs Abteilungen mit dem Titel: "Der geheimnisvolle Dolch" werden 18 Kriminalepisoden beschrieben, wie beispielsweise: "Ein schrecklicher Unglücksfall", "In den Klauen des Todes", "In verbrecherischen Händen", "Ein teuflischer Plan" u.a.m. In jeder dieser Episoden spielt der "geheimnisvolle Dolch" eine Rolle. Tat er dies auch im Mordfall der Lisa Lengmüller? Ihr war mit einem spitzen Gegenstand in die Halsgrube gestochen worden! Besaß Eitele einen solchen Dolch? Nie war das Tatwerkzeug gefunden worden. Hatte Eitele es in die Isar geworfen? Rätsel reihten sich aneinander, zu einer Lösung hatte auch das Gericht nicht gefunden.
Die Hauptverhandlung gegen Eitele und Scherf fand am 10. Juli 1922 vor dem Volksgericht für den Landgerichtsbezirk Landshut statt. In dem Mammutprozess waren 49 Zeugen aufgeboten. Eitele wurde überführt, den Doppelmord und den Raub des Schmuckes begangen zu haben. Das Volksgericht sprach das Urteil:
- Eitele Ludwig, geboren am 7.November 1898 in Landshut, lediger Bürstenmacher in Landshut, seit 2. April 1922 in Untersuchungshaft, ist schuldig, zweier Verbrechen des Mordes in Tateinheit mit einem Verbrechen des schweren Raubes und
- Scherf Heinrich Rudolf, geboren am 9. Juni1895 in Aschaffenburg, seit 2. April 1922 in Untersuchungshaft, eines Verbrechens der Personenhehlerei mit einem Vergehen der Sachhehlerei werden verurteilt:
Eitele Ludwig wegen jedes der beiden Verbrechen zur Todesstrafe, Scherf Heinrich Rudolf zur Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Tagen Zuchthaus. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden aberkannt; Eitele auf Lebenszeit - Scherf auf die Dauer von fünf Jahren.
Volksgerichte urteilen schnell und präzise. Die Urteile wurden sofort rechtskräftig. Hatte der Ministerrat des Freistaates Bayern von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht, musste das Urteil binnen 24 Stunden vollstreckt werden. Ludwig Eitele erhielt keinen Gnadenerweis. Das gegen ihn verhängte Todesurteil wurde durch Erschießen vollstreckt. Das Erschießungskommando hatte die bayerische Landespolizei zu stellen, die Exekution erfolgte im Hof des Landgerichtsgefängnisses Landshut.
Zur Urteilsvollstreckung hatte die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben vom 27. August 1922 an den Kommandeur der Bayerischen Landespolizei in Landshut angeordnet:
"Die Vollstreckung hat spätestens 24 Stunden, nachdem der Beschluss des Ministerrates dem Staatsanwalt zugegangen ist, zu erfolgen, also bis längstens 28. August 1922, vormittags 8 Uhr 25 Minuten. Ein Mitglied des Volksgerichtes muss dabei zugegen sein. Das Vollzugskommando hat aus 10 unteren und einem oberen Vollzugsbeamten der Landespolizei (Polizeihauptmann oder Oberleutnant) zu bestehen. Auf dem Richtplatz wird dem Verurteilten durch den Führer des Vollzugskommandos die Urteilsformel mit dem Vermerk über den die Begnadigung ablehnenden Beschluss des Ministerrats vorgelesen.
Nachdem dem Geistlichen gestattet worden ist, dem Verurteilten nochmals zuzusprechen, führen die zehn, in zwei Gliedern eingeteilten und fünf Schritte vor dem Verurteilten aufgestellten Unterbeamten der Landespolizei das Urteil auf Kommando oder Wink aus. Ob dem Verurteilten die Augen zu verbinden oder ob er zu fesseln ist, wird von dem Führer des Vollstreckungskommandos nach den Umständen entschieden. Die Urkunde über den Vollstreckungakt, unterzeichnet von dem die Vollstreckung leitenden Beamten und dem Mitglied des Volksgerichts, bitte ich mir alsbald nach der Vollstreckung übersenden zu wollen."
Der Führer des mit der Erschießung beauftragten Kommandos, ein Polizeioberleutnant, meldete am 28. August 1922 an das Kommando der Bayerischen Landespolizei in Landshut: "Exekution ausgeführt um 8 Uhr 15 Minuten." Der Kommandeur, ein Polizeimajor, erstattete schriftliche Vollzugsmeldung an die Staatsanwaltschaft. Eiteles Eltern übernahmen den Leichnam und veranlassten die Beerdigung. Sie lehnten es ab, die Leiche obduzieren zu lassen.
Heinrich Rudolf Scherf verbüßte seine Zuchthausstrafe im Zuchthaus Kaisheim bei Donauwörth.
Quellen: Tollkirschen im Blaubeersaft - alte Morde, neu protokolliert (von Johann Dachs) 1. Auflage 1995 - S. 41 - ISBN 3-924-484-97-X.
8. Der Fall - Arthur Thurner
In den Mittagsstunden des 1. April 1933 besuchte der arbeitslose Hilfsarbeiter Arthur Thurner wieder einmal seine Adoptivmutter Mathilde Thurner in deren Wohnung am Zentaplatz 7. Wieder einmal hatte seinen Besuch nur einen Grund: sich von der wohlbetuchten Telegrapheninspektorswitwe Geld zu erbitten.
Diesmal jedoch stieß er bei der alten Frau auf taube Ohren, alles Bitten und Fordern war erfolglos. Da griff der junge Mann zu einem Hammer und schlug auf die Frau ein, die mit schwersten Schädelverletzungen zusammenbrach, aber noch in der Lage war, um Hilfe zu rufen.
Arthur Thurner ergriff daraufhin die Flucht und ließ seine Adoptivmutter in ihrem Blut liegen. Er lief zu seiner nahe wohnenden Freundin und das Paar besorgte sich bei einem Fahrradverleih Räder. Auf der Bundesstraße Richtung Westen flüchteten die beiden mit dem Fahrrad aus Wien und hofften, da sie vier Stunden Vorsprung hatten, der Polizei zu entkommen.
In Kapellen nächst St. Pölten war die Radtour jedoch zu Ende, Arthur Thurner wurde im wahrsten Sinne des Wortes vom Arm des Gesetzes eingeholt. Dies in Person von zwei Wiener Kriminalbeamten, die mit einem Motorrad den Radfahrern gefolgt waren.
Da das Opfer trotz schwerster Verletzungen überlebt hatte, urteilten die Richter wieder einmal milde über den Täter - nicht einmal Mordversuch sondern nur schwere Körperbeschädigung hatten die Geschworenen erkannt und entsprechend gering war die Strafe - für nur zweieinhalb Jahre sollten sich die Kerkertore hinter dem "mörderischen Adoptivsohn" schließen.
Quellen: Tatort Wien - 2. Band / Die Zeit von 1925 bis 1944 (von Harald Seyrl) Ausgabe 2007 - S.94 - ISBN: 3-911697-10-1
9. Der Fall – Willy Roloff
Es war bereits dunkel an diesem frühen Abend des 24. Oktober 1936. Als der Autofahrer von Bad Freienwalde* kommend gegen 18.30 Uhr die nach Wriezen führende alte Chaussee befuhr, erfasste der Lichtkegel seines Autos etwa 200 Meter hinter der alten Oderbrücke, zwischen den Ortschaften Altranft und Adlig-Reetz (trägt heute den Namen Oderaue-Neureetz), einen Lieferkraftwagen. Er stand mit offenem Kastenaufbau und einem zweirädrigen Anhänger am Straßenrand. Beide waren mit leeren Kisten beladen. Das Führerhaus war leer, von dem Fahrer fehlte zunächst jede Spur. Erst als der Reisende das Fahrzeug mit der Taschenlampe ableuchtete, entdeckte er den Fahrer. Er lag in einer Blutlache auf der Straße, genau zwischen dem Lieferwagen und dem Anhänger. Um ihn herum waren leere Kisten aufgestapelt. Ein alter Soldatenmantel bedeckte die Leiche. Erschrocken machte der Autofahrer kehrt und fuhr nach Bad Freienwalde zurück, wo er die Gendarmerie verständigte.
Bad Freienwalde, nachweislich ältester Kurort der Mark Brandenburg, lag im Osten der Provinz Brandenburg an der Alten Oder, an der Grenze zwischen Mittel- und Neumark, und zählte 1936 etwa 11.000 Einwohner. 1683 waren dort Heilquellen entdeckt worden. Seitdem „kurten“ dort überwiegend reiche Berliner.
Die Beamten waren innerhalb weniger Minuten am Tatort. Anhand der aufgefundenen Papiere stellten sie fest, dass es sich bei dem Toten um den 52jährigen Handelsmann Christian Worreschk handelte. Er war in Boblitz im Spreewald ansässig und handelte mit Obst und Gemüse sowie Leinöl. Der Tote wies fürchterliche Schädel- und Gesichtsverletzungen auf; das Gesicht bildete eine blutige Masse. Am Hinterkopf war deutlich eine Schusswunde erkennbar, die vermutlich die Todesursache war. Offenbar war der Händler erst vor kurzer Zeit an dieser Stelle ermordet und beraubt worden. Zwar fand man eine Geldbörse mit 140 Mark, die der Täter wohl übersehen hatte, doch meinten später Zeugen, er müsse mindestens 180 Mark bei sich gehabt haben.
Die Bad Freienwalder Beamten setzten sofort telefonisch die Staatsanwaltschaft in Prenzlau von der Entdeckung der Bluttat in Kenntnis. Diese wiederum verständigte zur Unterstützung die Berliner Mordkommission, die eine Abordnung unter der Leitung des erfolgreichen Kriminalrats Lobbes entsandte. Beide Behörden nahmen noch in der Nacht die Ermittlungen auf. Sie erleuchteten den Tatort mit großen Scheinwerfern und begannen, die Umgebung nach Spuren abzusuchen.
Indessen erfuhren die Beamten, dass der ermordete Händler seine Geschäftsreisen, die hauptsächlich im Ankaufen von Obst bestanden, immer in seinem an den Anhänger gekoppelten Lieferwagen unternahm. Bewohner von Altranft sagten aus, dass Worreschk am Sonnabendnachmittag in ihrer Ortschaft gehalten habe. Kurz vor der Abfahrt des Händlers, es begann bereits zu dunkeln, sei ein unbekannter Motorradfahrer langsam vorausgefahren und mit sehr niedriger Geschwindigkeit in Richtung alte Oderbrücke verschwunden. Hinter der Oderbrücke hätten dann beide, der Motorradfahrer und der Händler, angehalten. Kurz danach musste der Mord passiert sein.
Nach Bekanntwerden der Mordtat hat man tatsächlich in Altranft ein herrenloses, am Straßenrand stehendes Motorrad aufgefunden, dessen Benzintank völlig leer war. Die Polizei ermittelte sofort nach dem Besitzer der Maschine. Sie war in der Nacht auf den 15. Oktober in Wilmersdorf bei Templin in der Uckermark gestohlen worden! Ebenfalls in Wilmersdorf hatte am 16. Oktober ein Mann versucht, ein 13jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Dieser Täter und der Raubmörder konnten durchaus identisch sein. Ebenso wurde der Polizei gemeldet, dass ein Unbekannter in den letzten Tagen auf dem Wege von Templin nach Bad Freienwalde Betrügereien und Zechprellereien begangen habe.
Die Mordkommission nahm nun vorrangig die Fahndung nach dem unbekannten Motorradfahrer auf. Er war der Tat dringend verdächtig. Die Bewohner beschrieben seine Kleidung folgendermaßen:
- Lederjacke,
- schwarze Stiefelhosen,
- schwarze hohe Schnürstiefel und
- eine dunkelblaue Seglermütze.
Sämtliche Einwohner der Umgebung wurden zur Mitfahndung aufgerufen. Vor allem sollten sich diejenigen Personen melden, die in den vergangenen Tagen einen Unbekannten bei sich aufgenommen hatten. Da das Opfer auch intensive geschäftliche und private Beziehungen zur Reichshauptstadt Berlin unterhielt, versuchte die Polizei Näheres über diese Kontakte zu erfahren. Über den Berliner Rundfunk wurde eine Personenbeschreibung des Motorradfahrers verlesen.
Die in Berlin wohnende Besitzerin des südwestlich von Briesen in der Mark gelegenen Gutes Angelenhof hörte die Meldung und war der Ansicht, die Beschreibung träfe auf ihren früheren Gutsangestellten Willy Roloff zu. Dieser sei auch kurz vor der Tat wieder in der Gegend gesehen worden war. Sie teilte dies der Mordkommission mit.
In den folgenden Tagen versuchte die Mordkommission, den Weg des Täters von Wilmersdorf nach Bad Freienwalde nachzuzeichnen. Und sie hatte Erfolg. Es meldeten sich immer mehr Zeugen, die den unbekannten Motorradfahrer gesehen haben wollten. Und sie berichteten von einer Spur von Diebstählen und Betrügereien, die der Unbekannte seit Anfang Oktober in Mecklenburg und in der Uckermark hinterlassen hatte. Mehrere Motorraddiebstähle gingen auf sein Konto. Seit dem 20. Oktober beging er in der Gegend von Templin mehrere Betrügereien. So suchte er in Metzelthin eine Geschäftsfrau auf, schwindelte ihr vor, er sei Kriminalbeamter, und verlangte von ihr sämtliches Barvermögen: bei der Polizei sei eine Anzeige eingelaufen, dass sie in ihrer Wohnung Falschgeld aufbewahre. Die Frau zeigte ihm zwar das Geld, zögerte aber, es auszuhändigen. Hals über Kopf sei der Unbekannte dann verschwunden. Am 22. Oktober fuhr er mit seinem gestohlenen Motorrad bei einer Tankstelle in der Nähe von Seelow im Kreis Lebus vor, ließ sich den Tank füllen und fuhr ohne zu bezahlen davon.
Und dann meldete sich ein Wirt, der am Mittag des 24. Oktober, also dem Tag des Mordes, den Unbekannten mit seinem späteren Opfer in seiner Gaststätte in Müllrose, ebenfalls im Kreis Lebus, zusammen gesehen haben wollte. Dort habe der Unbekannte, da er nicht bezahlen konnte, seine Uhr, eine silberne Zylinderuhr, als Pfand hinterlegt. Er habe auch gehört, wie sich die beiden in Frankfurt an der Oder wiedertreffen wollten. Die genaue Stelle habe er nicht verstanden. Beide Männer seien dann in verschiedene Richtungen davongefahren. Am Nachmittag waren die beiden von weiteren Zeugen zusammen auch in Metzdorf bei Wriezen und gegen 17 Uhr auf der Landstraße zwischen Wriezen und Alt-Ranft gesehen worden.
Der Regierungspräsident in Potsdam setzte nun eine Belohnung von 1000 Reichsmark für die Ergreifung des dreisten Täters aus.
Die Obduktion des Toten ergab, dass Worreschk durch mehrere wuchtige Schläge auf den Hinterkopf niedergestreckt worden sei, vermutlich mit einem Hammer oder dem stumpfen Ende eines Beiles. Außerdem hatte er einen Kopfschuss aus nächster Nähe erhalten. An seiner Mütze wurden deutliche Brandspuren und Pulverschleim gefunden.
Am 30. Oktober, also eine Woche nach dem Raubmord, konnten die Ermittler einen ersten und zugleich entscheidenden Erfolg verbuchen: Es gelang ihnen, den Namen des Unbekannten, der seine Uhr verpfändet hatte, ermitteln. Dabei handelte es sich um den 27jährigen Willy Roloff, jenen Mann, dessen Personalbeschreibung die Besitzerin des Gutes Angelenhof hatte hellhörig werden lassen! Roloff stammte aus Schivelbein in der Provinz Pommern und war bis Juli 1936 als landwirtschaftlicher Arbeiter auf dem Gut Angelenhof Mark beschäftigt. Zuvor hatte er auf verschiedenen Gütern in der Kurmark, in Mecklenburg und in Pommern gearbeitet. Roloff war bereits vorbestraft, zuletzt 1933 in Stettin wegen Einbruchs. Im Juli wurde er als Schütze zu einem Ersatzbataillon eingezogen, entfernte sich aber am 22. September unerlaubt von der Truppe. Seit September trieb sich Roloff in der Gegend von Templin umher, beging Gelegenheitsdiebstähle und übernachtete in Feldscheunen. Er war im Falle des Vergewaltigungsversuchs an dem 13jährigen Mädchen in Wilmersdorf als Täter dringend verdächtig.
Noch am selben Sonnabend intensivierte die Mordkommission die Fahndung und wies alle Polizeikräfte zu erhöhter Wachsamkeit an. Es gingen Hinweise ein, wonach sich Roloff in der Gegend von Eberswalde aufhielt. In der Vorhalle des Bahnhofs von Eberswalde wurde er schließlich von zwei Gendarmen erkannt. Geistesgegenwärtig lief er davon, rannte über die Gleise in die dahinter beginnenden Felder und war verschwunden.
Unverzüglich besetzten Gendarmerie und Polizei sowie SA, SS, freiwillige Feuerwehren aus den umliegenden Ortschaften sowie eine große Zahl von Zivilisten sämtliche Straßenkreuzungen in der Umgebung von Angermünde und Eberswalde. Eine derart aufwendige Fahndung hatte dieser Landstrich noch nicht erlebt! Die Staatsanwaltschaft Prenzlau und die Berliner Mordkommission veranlassten gleichfalls eine groß angelegte Suchaktion rings um Eberswalde. Das gesamte Gebiet wurde großräumig abgeriegelt. Polizei und Gendarmerie durchkämmten Wälder und Felder und wurden dabei von Suchtrupps der Fliegerkommandantur in Prenzlau, des Reiterregiments in Schwedt und des Schützenregiments in Eberswalde unterstützt. Die Einkreisung des gesamten Gebietes von Eberswalde bis Prenzlau war so gut wie lückenlos! Der Mörder konnte nun nicht mehr entrinnen!
Am Sonntagmorgen, es war der 1. November, betrat ein Mann eine Konditorei im Zentrum von Eberswalde und bestellte einen Kaffee sowie acht Stück Kuchen zum sofortigen Verzehr. Die Verkäuferin wurde stutzig, nicht nur die Kuchenportion erstaunte sie. Sie musterte den Kunden eingehend: Er machte einen scheuen, recht verstörten Eindruck und trug schmutzige Kleidung, ähnlich der, wie sie in der Personenbeschreibung des Flüchtigen angegeben war. Und da fiel ihr die Beschreibung ein, die sie kurz zuvor in der in einem Schaufenster gegenüber ausgehängten Berliner Morgenpost gelesen hatte. Während ihre Kollegin die Bedienung des Verdächtigen übernahm, eilte sie über die Straße und las die Beschreibung nochmals durch! Dann begab sie sich unauffällig in den Hinterraum der Konditorei und rief die Polizei an.
Bevor diese eintraf, hatte der Unbekannte jedoch den Laden bereits verlassen. Er mag wohl gespürt haben, dass etwas nicht stimmte. Kaum hatte er wieder die Straße betreten, als er gegen 8.45 Uhr direkt einer Polizeistreife in die Arme lief. Er war so überrascht, dass er sich widerstandslos ergab. Die drei Pistolen, die er mit sich führte, konnte er nicht mehr benutzen. Sie waren geladen und entsichert! In seinen Taschen fand man den Starterschlüssel zu dem Wagen des ermordeten Händlers sowie dessen Uhr, Geldbörse und Messer!
Unter strengster Bewachung wurde der Verhaftete unverzüglich in einem Polizeiwagen nach Berlin gebracht und dort dem Polizeipräsidium überstellt. Dort begann eine inzwischen gebildete „Sonderkommission Roloff“ sofort mit dem Verhör. Doch trotz der lückenlosen Beweiskette leugnete Roloff beharrlich jede Beteiligung an dem Raubmord. Er gab lediglich den Notzuchtversuch, mehrere Motorraddiebstähle und die Zechprellereien sowie Einbrüche und Betrügereien zu. Er änderte erst sein Verhalten, als man ihm einen in seiner Handschrift geschriebenen Zettel vorlegte, der in der Tasche des Ermordeten gefunden worden war: Er wurde unruhig. Dann gestand er, er habe den Händler an den Tatort gelockt, um ihn zu ermorden und zu berauben. Denn er hätte erfahren, dass dieser als Obstankäufer stets im Besitz einer größeren Geldsumme, meist 800 Mark, war. Allerdings habe er nur einige Wertsachen und Kleingeld gefunden. Eine Geldbörse mit 140 Mark habe er übersehen. Später sollte sich herausstellen, dass er die für die Ermordung des Händlers benutzte Pistole seinem Vater gestohlen hatte! Danach hatte er sie ihm wieder per Post zurückgeschickt. Die Beamten fanden auch heraus, dass der Verhaftete bereits im Alter von 13 Jahren seinen ersten Einbruch beging.
Schon nach kurzer Zeit beschlich die Vernehmer das Gefühl, dass Roloff noch mehr auf dem Kerbholz hatte. Das mysteriöse Verschwinden eines Landwirts aus der Prignitz war immer noch nicht aufgeklärt. Auch das spurlose Verschwinden anderer Personen in der Provinz Brandenburg gab weiterhin Rätsel auf. Zu diesem Zeitpunkt konnten die Beamten nicht ahnen, dass sie einen der schlimmsten Serienmörder in den Annalen der Provinz Brandenburg vor sich hatten. Noch glaubten sie, nur im Falle des Freienwalder Raubmordes zu ermitteln. …
Am 24. Mai 1936 inserierte ein gewisser „Ortsbauernführer Karl Müller aus Berkenbrück“ in einem landwirtschaftlichen Wochenblatt. Er suchte für seine verwitwete Schwägerin einen Wirtschafter für deren 120 Morgen großen Bauernhof. Eine spätere Einheirat in den Hof wurde auch in Aussicht gestellt.
Der 33jährige Landwirt Albert Lüdke aus Kötzlin im Kreis Ostprignitz meldete sich auf diese Anzeige. Ungeschickterweise teilte er in seinem Antwortschreiben auch gleich mit, er verfüge über ein Vermögen von 8000 Reichsmark. Schriftlich unterrichtete ein „Herr Schwenger“ ihn daraufhin, er könne die Stellung am 4. Juni antreten und möge sich an diesem Tage gegen 19 Uhr am Gepäckschalter des Bahnhofs in Frankfurt an der Oder einfinden, wo ihn ein Beauftragter namens Schwenger abholen werde. Also fuhr Lüdke am 4. Juni zunächst nach Berlin, gab am Schlesischen Bahnhof sein Gepäck und sein neues Fahrrad der Marke Göricke nach Frankfurt auf und nahm dann den Zug nach der Oderstadt.
Seitdem fehlte von ihm jede Spur. Sein Gepäck und das Fahrrad waren nachweislich vom Bahnhof abgeholt worden. Die von mehreren Vermisstenzentralen angestellten Ermittlungen verliefen im Sande. Und allmählich wurde die Vermutung immer größer, dass er einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. Einige Tageszeitungen wiesen darauf hin, dass Lüdke SS-Truppführer war.
Als Schreiber des Inserats und des mit „Schwenger“ unterschriebenen Briefes konnte nur Roloff in Frage kommen. Es war nicht auszuschließen, dass er den Landwirt Lüdke am Bahnhof in Frankfurt in Empfang genommen und ihn auf dem Wege zu dem angeblichen Bauernhof ermordet und beraubt haben könnte. Denn die Mutter des Verschwundenen hatte gewisse Gegenstände, die sich in Roloffs Besitz fanden, als die ihres Sohnes wieder erkannt. Darunter befanden sich auch ein neues Fahrrad der Marke Göricke sowie ein Koffer. Über die Herkunft des Fahrrads verweigerte Roloff jegliche Aussage. Als Roloff verhaftet wurde, trug er die Socken mit dem Monogramm seines Opfers! Ein Pfandleiher wiederum bestätigte, dass Roloff einen Ring, der dem Ermordeten gehörte, bei ihm versetzt hatte.
Hatte Roloff durch fingierte Anzeigen etwa noch mehr Menschen an sich gelockt und sie ermordet? Er bediente sich bei diesen Anzeigen vorwiegend kleinerer Tageszeitungen, die hauptsächlich in Landwirtskreisen gelesen wurden. Und dass diese Annoncen aufgegeben wurden, konnte einwandfrei nachgewiesen werden. Dabei ging der Unbekannte immer nach dem gleichen Muster vor: Für seine Schwägerin, abwechselnd auch für seine Schwester, die als Witwe einen größeren Hof besäße, suche er einen Wirtschafter und stellte auch gleich eine eventuelle Heirat in Aussicht. Als Wohnorte benannte der Inserent stets Orte in der Nähe von Frankfurt an der Oder. Seine Briefe waren sowohl in Frankfurt als auch in Fürstenwalde und Eberswalde aufgegeben. Die Antwort erbat er sich immer postlagernd.
Die Ermittlungen konzentrierten sich jetzt auf die Zeit ab Januar 1935. Damals war Roloff als Wirtschafter auf dem kleinen Gut Angelenhof unweit von Briesen in der Mark, westlich von Frankfurt an der Oder, tätig. Und es wurde befürchtet, dass er während dieser Zeit weitere Straftaten begangen haben könnte, möglicherweise auch einen Mord!
Wochenlange, fast pausenlose Verhöre im Berliner Polizeipräsidium trugen schließlich Früchte. Am 21. November ließ sich Roloff wieder vorführen. Er wolle nunmehr ein Geständnis ablegen, allerdings ein Teilgeständnis, wie sich herausstellen sollte. Ja, er wisse, wo der verschwundene Landwirt Lüdke begraben liege. Das Grab befände sich am Seeufer unweit des Gutes bei Briesen in der Mark, auf dem er über ein Jahr lang beschäftigt war. Und er zeichnete eine Skizze, um die Auffindung zu erleichtern. Doch darüber, wie der Landwirt ums Leben gekommen war, verweigerte er jede Auskunft.
Sofort begaben sich Beamte der Sonderkommission nach dem bezeichneten Ort, ein einsames Waldstück unweit des idyllisch gelegenen Kersdorfer Sees, der auf der Flur des Gutes Angelenhof lag. Zusammen mit mehreren Forstbeamten, Waldarbeitern und Spürhunden suchten sie anhand der Skizze Roloffs die Stelle ab. Zunächst zogen sie Meter für Meter Gräben, fanden aber nichts. Dann fühlten Waldarbeiter mit angespitzten Eisenstäben einen nach dem See abfallenden Gang ab. Unter einer großen Kiefer, etwa 150 Meter von der auf der Skizze bezeichneten Stelle, stießen sie auf einen durchgegrabenen Boden, dessen Grund rasch nachgab. Sofort begannen sie zu graben und stießen in einer Tiefe von einem halben Meter auf die verwesten Überreste eines Menschen. Dem Toten war das Jackett ausgezogen und um den Kopf geschlungen worden. Er trug markante gelbe Schuhe. Solche Schuhe hatte auch Lüdke getragen, als er seinem Mörder entgegenfuhr. Die Leiche wurde zur Obduktion nach Frankfurt an der Oder übergeführt.
Die Befürchtungen der Beamten, dass Roloff noch weitere Opfer in die Falle gelockt haben könnte, erwiesen sich nunmehr als durchaus real! Denn am Tage des Leichenfundes meldete sich ein Landwirt aus der Gegend von Seelow, der ebenfalls von einem „Karl Müller“ nach Frankfurt an der Oder gelockt worden war. Auch ihm hatte dieser eine Stellung in Aussicht gestellt. Als der Unbekannte aber bemerkte, dass das auserwählte Opfer kein Bargeld und keinerlei Wertsachen bei sich hatte, entfernte er sich rasch und ließ den Landwirt einfach stehen. Das rettete ihm das Leben! Als er Roloff gegenübergestellt wurde, erkannte er in ihm eindeutig den „Ortsbauernführer Karl Müller“ wieder! Roloff stritt ab, sein Gegenüber jemals gesehen zu haben, dann erklärte er den Beamten, nun überhaupt keine Auskunft mehr geben zu wollen.
Die Kette der Indizien war nunmehr geschlossen. Und die am 24. November durchgeführte Obduktion des am See gefundenen Toten ergab, dass Lüdke durch einen einzigen Pistolenschuss aus nächster Nähe in den Hinterkopf getötet worden war. Die Identifizierung gelang dadurch, dass sein Dentist die auffälligen Zahnkorrekturen wieder erkannte, die er an ihm vorgenommen hatte.
In der Zwischenzeit arbeitete die Mordkommission unermüdlich an der Aufklärung weiterer Fälle. Sie nahm sich eine Liste von in letzter Zeit vermissten Personen vor und überprüfte anhand der Örtlichkeiten und der Zeit, ob Roloff auch hierfür verantwortlich sein könne. Immer wieder stießen sie auf den Namen des landwirtschaftlichen Arbeiters und Chauffeurs Wilhelm Kochan, gebürtig aus Heinersbrück bei Cottbus, der am 4. Dezember 1935 spurlos verschwunden war. Der 30jährige Kochan war bei einem Bauern in Seddin bei Beelitz (Kreis Zauch-Belzig) in Stellung, gab diese aber am 3. Dezember 1935 auf, um eine neue Stellung in Stettin anzunehmen, wie er seinem Arbeitgeber gegenüber angab. Er hatte nämlich am 1. Dezember in einem landwirtschaftlichen Wochenblatt ein Inserat aufgegeben, in dem er eine neue Stellung suchte. Daraufhin hatte sich „Ortsbauernführer Heinz Schröder“ gemeldet, der angeblich einen Wirtschafter für seinen „intensiv bewirtschafteten Erbhof“ suchte, und ihn zu einem Treffen gebeten. Wunschgemäß reiste Kochan am 4. Dezember nach Frankfurt an der Oder. Auf der Durchreise schrieb er aus Fürstenwalde drei Postkarten an Verwandte und Freunde, auf denen er seine neue Anschrift als „Markendorf, Frankfurt/Oder Ld.“ angab. Es bestand so gut wie kein Zweifel mehr, dass Roloff auch hier seine Hand im Spiel hatte.
Am 9. Dezember gab er nach weiteren intensiven, wohl auch zermürbenden Verhören zu, Kochan am 4. Dezember 1935 vom Frankfurter Bahnhof abgeholt zu haben. Spät abends sei er mit seinem Opfer auf dem Rücksitz seines kurz zuvor gestohlenen Motorrads zunächst nach Briesen in der Mark gefahren und dann in den Feldweg nach Neubrück eingebogen. An der Sandfurt-Brücke, die den Oder-Spree-Kanal überquert, habe er eine Panne vorgetäuscht. Als sich Kochan zum Motorrad hinunterbückte, um zu helfen, habe er ihn hinterrücks mit einem Schraubenschlüssel erschlagen. Nachdem er Geld, Wertsachen und Papiere und Gepäck des Toten an sich genommen habe, habe er die Leiche in den Kanal gestoßen. Seine Beute seien lediglich zwölf Mark gewesen. Tatsächlich meldeten sich Zeugen, die am Tage darauf, also am 5. Dezember, nahe der Brücke eine große Blutlache gesehen haben wollten.
Die Ermittler waren jedoch skeptisch. Sie bezweifelten, dass Roloff sein Opfer am Oder-Spree-Kanal ermordet hatte. Vor allem aber war im Kanal keine Leiche gefunden worden. Sie mutmaßten als Mordstelle die nähere Umgebung des nur wenige Kilometer südlich von Briesen gelegenen Gutes Angelenhof.
Zwei Tage lang durchforstete kurz nach Weihnachten ein großes Aufgebot von Polizei, Waldarbeitern und Freiwilligen, unterstützt von Spürhunden, das Gelände rings um das in einem Seengebiet gelegene Gut. Sie fanden nichts. Da brach am Abend des 30. Dezember Roloff sein Schweigen. Er wolle jetzt die Stelle zeigen, an der Kochan vergraben sei. Noch in der hereinbrechenden Nacht fuhren die Beamten ihn im Auto zum Gut Angelenhof. Roloff führte sie zu der Stelle, an der er Kochan vergraben haben wollte. Sie befand sich nicht weit von derjenigen, an der später der Landwirt Lüdke ermordet und verscharrt worden war. Eine gespenstige Szene entfaltete sich nun. Im Schein mehrerer Taschenlampen begann man zu graben und wurde bald fündig. In etwa 90 Zentimeter Tiefe kam eine fast völlig verweste, zusammengekrümmte männliche Leiche zum Vorschein. Ihr war der Schädel fast vollständig zertrümmert, möglicherweise mit einem Beil oder einem Hammer. Die Kleidung war diejenige, wie Kochan sie nach übereinstimmender Aussage von Zeugen am Tage seines Verschwindens getragen hatte. Roloff musste den als sehr stark und kräftig gebaut geschilderten landwirtschaftlichen Arbeiter an diese einsame Stelle gelockt und dort hinterrücks mit einem Beil erschlagen und beraubt haben. Bei der Durchsuchung der Manteltaschen stieß man auf die Ausweispapiere, die auf den Namen Kochan ausgestellt waren, sowie auf den hinterhältigen Brief, den Roloff ihm geschrieben hatte. Beide hatte der Täter übersehen.
Kaum war das dritte Opfer ausgegraben, verdichteten sich Hinweise, dass auch noch eine vierte Person Opfer ein vorzeitiges Ende durch die Hand des Serienmörders gefunden hatte. Bislang hatte Roloff „erst“ drei Morde gestanden. Und noch immer beschäftigten sich die Ermittler mit der Blutlache bei der Sandfurt-Brücke unweit von Briesen, die Zeugen entdeckt haben wollten. Hatte hier Roloff sein viertes, bislang noch unbekanntes Opfer ums Leben gebracht? Erneut rief die Berliner Sonderkommission die Bevölkerung auf, alle an der Sandfurt-Brücke und in der Nähe des Gutes bei Briesen gemachten Wahrnehmungen unverzüglich zu melden.
Wochenlang traten die Ermittler auf der Stelle. Roloff verweigerte jede weitere Aussage. Er gab nur das zu, was man ihm lückenlos beweisen konnte. Doch meinte man, genügend Beweismaterial gegen ihn in der Hand zu haben, um Anklage zu erheben. Der Beginn der Gerichtsverhandlung wurde für den 6. März 1937 vor dem Schwurgericht in Eberswalde angesetzt.
Der Prozess platzte! Denn Ende Februar 1937 überraschte Roloff die Gerichtsbehörden mit der Mittelung, er habe ein weiteres Geständnis abzulegen. Den staunenden Beamten erzählte er, dass er an einem Juliabend des Jahres 1931 auf der Landstraße von Teterow nach Gnoien (in Mecklenburg) unweit des Gutes Remlin mit seinem Motorrad eine Frau angefahren und schwer verletzt habe. Um sich Ärger mit der Polizei zu ersparen, habe er dann die Ohnmächtige in eine nahe gelegene Scheune geschleppt und mit einem Holzscheit erschlagen. Die Leiche habe er zunächst unter einem Strohhaufen versteckt und später unter dem Scheunenboden vergraben. Es könne sich um eine polnische Schnitterin gehandelt haben, die eine grüne Strickjacke trug. So genau wisse er dies nicht. Und er bezeichnete die Stelle, wo die Tote liegen könnte.
Die Sonderkommission begann an der angegebenen Stelle zu suchen. Tatsächlich stieß sie am 1. März in einer Scheune in unmittelbarer Nähe des Gutes Remlin auf das Skelett einer Frau. Die Kleidung war mit Ausnahme der Gummisohlen ihrer Turnschuhe völlig zersetzt und barg nur einige unbedeutende Gegenstände. Das Alter der Toten wurde mit 23 bis 30 Jahre angegeben. Bislang konnte sie nicht identifiziert werden, und man machte sich keine allzu großen Hoffnungen, dass dies jemals gelingen würde. Allerdings gab es keinen Zweifel daran, dass Roloff von November 1930 bis November 1931 Sekretär auf dem Gut Remlin war! Er war also mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertraut und musste auch das unbekannte Opfer gekannt haben. Vielleicht hatte er an ihr ein Sittlichkeitsverbrechen verübt und sie dann als Zeugin beseitigt.
In den folgenden Tagen wurde insbesondere die Bevölkerung der Gegend von Gnoien gefragt, wer von einer im Juni 1931 verschwundenen Frau wisse und mit welchen Frauen Roloff Umgang gehabt habe. Roloff indessen fuhr fort, sich weiterer Morde zu bezichtigen, um die Ermittler in die Irre zu leiten. Einige der Angaben klangen so phantastisch, dass die Beamten noch nicht einmal darauf eingingen.
Ende Mai 1937 waren die Voruntersuchungen so weit abgeschlossen, dass der Oberstaatsanwalt in Prenzlau Anklage gegen Willy Roloff wegen Mordes in vier Fällen erheben konnte. Allerdings war noch ungeklärt, ob der Prozess in Prenzlau oder in Eberswalde stattfinden solle. Eines aber stand fest: Er sollte die Sühne bringen für eine in der Provinz Brandenburg fast beispiellos dastehende Mordserie, die wegen der Kaltblütigkeit des Täters reichsweit größtes Aufsehen erregt hatte. Nach langwierigen Abwägungen entschlossen sich die Justizbehörden für Prenzlau als Verhandlungsort. Da aber der Schwurgerichtssaal des dortigen Landgerichts gerade umgebaut wurde und nicht genügend Platz für die Verhandlung bot, ging man dazu über, die geräumige Aula des Städtischen Gymnasiums zu einem Gerichtssaal herzurichten. Wegen der Sommerferien wurde die Schule ohnehin nicht benutzt.
Schon am frühen Morgen dieses 5. Juli 1937, einem Montag, versammelte sich vor der Schule eine riesige Menschenmenge. Das kleine, im Herzen der Uckermark gelegene Städtchen Prenzlau mit seinen damals rund 23.000 Einwohnern hatte in seinen Mauern noch nie einen derartigen Sensationsprozess erlebt. Da die Räumlichkeit beschränkt war, hatten nur etwa 80 Zuhörer Einlasskarten erwerben können.
Als der Angeklagte, der noch bis zum frühen Morgen im Untersuchungsgefängnis Moabit in Berlin gesessen hatte, in einem geschlossenen Polizeiauto auf den hinteren Hof des Gymnasiums gefahren wurde, kam Bewegung in die Menge. Vor allem diejenigen, die keinen Platz im Gerichtssaal gefunden hatten, bemühten sich, einen Blick auf den gefürchteten Serienmörder zu werfen, der gemäß des Berliner Lokal-Anzeigers als der „Freienwalder Mörder“ in die Kriminalgeschichte eingehen würde. An den Händen gefesselt wurde Roloff in den Saal geführt und nahm, von zwei bewaffneten Polizisten flankiert, auf der Anklagebank Platz. Die Fesseln sollten ihm für die gesamte Dauer des Prozesses nicht abgenommen, hielt man ihn doch für einen höchst gefährlichen und rücksichtslosen Verbrecher.
Dann betrat das Gericht den Saal. Zunächst wurden die Geschworenen vereidigt, ehe der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Riethe, die Personalien des Angeklagten feststellte: Willy Roloff, geboren am 29. September 1909 in Schivelbein in Hinterpommern, Vater Bahnhofsvorsteher, drei Vorstrafen. Der Eröffnungsbeschluss (der schriftliche Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens) lautete auf Mord in vier Fällen.
Als der Vorsitzende zur Vernehmung des Angeklagten schritt, zeigte sich Roloff äußerst störrisch. Immer wieder verweigerte er die Auskunft, schaute gelangweilt im Saal umher, als ginge ihn das alles nichts an, als ginge es nicht um seinen Kopf! Fragen des Vorsitzenden beantwortete er meist mit Kopfnicken oder Kopfschütteln. Mahnungen, dass das Gericht laut der Prozessordnung gegen diesen Mangel an Mitwirkung vorgehen könne, beeindruckten ihn nicht.
Das Gericht erfuhr dann, dass Roloff Sohn achtbarer Eltern war. Während seine Geschwister jedoch einen einwandfreien Lebenswandel führten, geriet er selbst schon früh auf die schiefe Bahn. Mit 13 beging er seinen ersten Einbruch. Auf seinen Lehrstellen bestahl er seine Mitlehrlinge und Lehrmeister, so dass seine Eltern ihn schließlich auf eine landwirtschaftliche Schule schickten. Zu Beginn der 1930er Jahre war er dann auf verschiedenen Gütern als so genannter „Rentamtsgehilfe“ (das Rentamt war eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, z.B. auf einem Gut) tätig, wobei er immer wieder gefälschte Zeugnisse vorlegte.
Der Vorsitzende kam auf den an dem Händler Worreschk begangenen Mord zu sprechen. Ob er die Tat begangen habe? Roloff nickte. Auch als er auf die Morde an den beiden landwirtschaftlichen Arbeitern angesprochen wurde, bestätigte er seine Schuld durch Kopfnicken. Der Richter kam nun auf die unbekannte Frau zu sprechen. Bei ihr sei doch nichts zu holen gewesen. Nun hüllte sich Roloff in tiefes Schweigen. Ob er zugebe, diese Frau umgebracht zu haben? Der Angeklagte nickte erneut.
Dann trat das Gericht in die Beweisaufnahme zu dem Raubmord an Worreschk ein. Als erste Zeugen wurden die Berliner Kriminalbeamten vernommen. Sie sagten übereinstimmend aus, dass die Vernehmungen des Mörders sehr schwierig gewesen sein. Meist habe er geschwiegen und nur gelegentlich Äußerungen getan. Dann aber habe er ein umfassendes Geständnis über den Mord an Worreschk abgelegt. Die Tat habe er mit der Mauserpistole seines Vaters verübt, die er ihm gestohlen hatte. Nachdem er auch die anderen drei Morde gestanden hatte, habe er gesagt: „Ich hatte auf meine Opfer geschossen, denn Schießen ist sicherer. Ein Schlag kann danebengehen.“
In der Nachmittagssitzung wurde Roloff ein wenig gesprächiger. Ja, er wolle sich jetzt zu dem Mord an dem Händler Worreschk äußern. Wann er den Plan zum Mord gefasst habe, wollte der Vorsitzende sofort von ihm wissen.
Roloff: „Vielleicht habe ich diese Absicht schon in Markendorf gehabt, als ich ihn kennen lernte. Aber damals hat dieser Plan noch keine greifbare Gestalt gehabt.“
Vorsitzender: „Was wollten Sie denn tun?“
Roloff: „Ich wollte ihm eigentlich nur auf legalem Wege sein Geld abnehmen …“
Vorsitzender: „Auf legalem Wege? Meinten Sie damit einen Raub?“
Roloff nickte. Dann sagte er, er habe für die Ausführung des Verbrechens die Dunkelheit abgewartet und nach der Tat um die Leiche Kisten aufgetürmt, um die Entdeckung zu verzögern.
Auch wenn Roloff in diesem Falle keine verlässliche Schilderung der Tat abgab, hatte sie sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft so zugetragen:
Auf die Tat an dem Landwirt Lüdke angesprochen, sagte Roloff, er habe ihn zunächst nur berauben wollen. Zu diesem Zwecke habe er ihm in Briesen Alkohol angeboten, um ihn betrunken zu machen. Doch weil Lüdke nicht darauf einging, schließlich wolle er ja nüchtern bei seiner neuen Arbeitgeberin erscheinen, habe er den Plan gefasst, ihn zu ermorden und dann erst zu berauben. Und er schilderte die Tat: Nachdem er Lüdke am 4. Juni 1936 gegen 19 Uhr am Hauptbahnhof in Frankfurt a.d. Oder getroffen hatte, fuhr er mit ihm nach Briesen. Von dort gingen beide zu Fuß zum vermeintlichen Hof der Schwägerin, der nach Angaben Roloffs nur wenige Kilometer südlich von Briesen lag. Lüdke hatte seine beiden Koffer über sein Fahrrad gelegt und schob es durch den dichten Wald. Unweit des Gutes Angelenhof, auf dem Roloff damals beschäftigt war und dessen Umgebung er genauestens kannte, ließ er Lüdke auf dem schmalen Weg vorangehen. Dann schoss er ihm mit einer Pistole einmal in den Hinterkopf. Er schleifte den Toten vom Weg ab in ein Gebüsch und beraubte ihn seiner Geldbörse mit etwa 15 Mark, seiner Uhr und seiner Ringe. Das Fahrrad und die Koffer verbarg er in einer nahe gelegenen Feldscheune, holte sich einen Spaten und vergrub die Leiche. Dann begab er sich auf sein im Gutsgebäude gelegenes Zimmer.
Die Verhandlung wurde am frühen Abend vertagt.
Am nächsten Vormittag, dem zweiten Verhandlungstag, wurde zunächst der Mord an dem Wirtschafter Kochan erörtert. Roloff will ihn am 4. Dezember 1935 begangen haben. Roloff hatte seinerzeit auf ein Inserat des Opfers geantwortet, sich mit ihm in Frankfurt a.d. Oder verabredet, ihn auf das Gelände des Gutes Angelenhof gelockt und dort erschossen und beraubt. Die mit diesem Fall vertrauten Kriminalbeamten waren drei Wochen lang von dem Angeklagten in die Irre geleitet worden, weil dieser immer wieder behauptete, er habe den Toten ins Wasser geworfen.
Dem Geständnis Roloffs zufolge hatte sich die Tat folgendermaßen abgespielt:
Beide waren gegen 17 Uhr auf dem Frankfurter Bahnhof zusammengetroffen und dann mit der Bahn nach Briesen gefahren. Dort holte Roloff zunächst sein Fahrrad, das er dort untergestellt hatte, ab und ging mit dem ahnungslosen Wirtschafter in Richtung auf das Gut Angelenhof. Es war bereits stockfinster. Etwa einen Kilometer vor dem Gut bat er Kochan, er möge immer dem Weg folgen. Er selbst fuhr unter einem Vorwand mit dem Fahrrad voraus. Während Kochan tat, wie ihm geheißen, legte sich Roloff in einer Scheune einen Hammer zurecht und ging nun zu einer Weggabelung, wo er wieder mit seinem Opfer zusammentraf. Dann führte er es unter dem Hinweis, es sei nun nicht mehr weit, zu der Nähe der Scheune, ergriff den Hammer und versetzte ihm damit mehrere Schläge auf den Kopf. Anscheinend war Kochan auf der Stelle tot. Der Mörder durchsuchte ihn, fand zu seiner großen Enttäuschung aber nur zwölf Mark. Sein eigenes Lockschreiben, das Kochan mitgenommen hatte, sowie die Ausweispapiere übersah er allerdings. Er verscharrte die Leiche an der Stelle auf dem Gutsgelände, wo sie über ein Jahr später gefunden wurde.
Als der Vorsitzende den Angeklagten fragte, ob er den Mord an Kochan zugebe, schwieg er zunächst. Dann stammelte er kaum hörbar: „Die Tat an Kochan war ein Irrtum.“ Er habe bei dem Opfer eine Kaution von 1000 Mark vermutet. Dies hatte sich als Irrtum erwiesen, denn er habe nur etwa 40 Mark bei sich gehabt. Er musste ihn mit einem anderen potentiellen Opfer, das er angeschrieben hatte, verwechselt haben!
Vorsitzender: „Warum haben Sie eigentlich die Kriminalpolizei so lange irregeführt, um die Aufführung der Leiche Kochans zu verhindern?“
Angeklagter: „Ich hatte Angst. Wenn man Knochen finden würde, wusste ich, dass man sagt, das war unmenschlich!“ Er habe außerdem Angst vor der Leiche gehabt, denn der „Anblick sei unmenschlich“. Überhaupt sei „alles so unmenschlich!“
Vorsitzender: „Diese Erkenntnis kommt reichlich spät.“*
* Berliner Volkszeitung, 6. Juli 1937 Abendausgabe.
Als man auf den Mord an der unbekannten polnischen Schnittersfrau auf dem mecklenburgischen Gut Remlin erörterte, kam es zu einer Überraschung. Ein Kriminalbeamter sagte aus, nachdem Roloff immer wieder beteuert hatte, den Namen der Frau nicht zu kennen, habe er wenige Tage vor dem Prozess erklärt, bei der Toten handele es sich um die Ehefrau des polnischen Schnitters Kowalski. Er habe sie eines Tages im Juni 1931 zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Da sie ihm nicht zu Willen gewesen sei, habe er sie erschlagen. Dann habe er auch gestanden, den Ehemann ermordet zu haben, weil dieser sich immer wieder bei ihm nach dem Verbleib seiner Frau erkundigt habe. Einzelheiten wollte Roloff aber nicht preisgeben.
Vorsitzender: „Und was ist nun aus dem Ehemann Kowalski geworden? Haben Sie ihn auch ermordet?“
Roloff sah zu Boden und schwieg. Er schwieg auch, als die nächsten 19 Zeugen vernommen wurden.
Eine Angestellte der Gastwirtschaft in Markendorf gab an, der Händler Worreschk und Roloff hätten sich im Gastraum kennen gelernt. Dabei müsse der Angeklagte erfahren haben, dass der Händler einen größeren Geldbetrag mit sich führe, und sich mit ihm verabredet, um die Tat auszuführen.
Der dritte Verhandlungstag begann mit der Anhörung der beiden Verlobten des Angeklagten. Beide hatte er ebenfalls durch ein Inserat kennen gelernt und ihnen vorgeschwindelt, er werde demnächst einen großen Erbhof seines Onkels bei Angermünde übernehmen. In der Zwischenzeit aber ließ er sich von beiden aushalten. Da sie ihn für einen Heiratsschwindler hielten, brachen sie schon bald mit ihm. Die eine hatte sich von ihm getrennt, als er ohne ihr Wissen eine Verlobungsanzeige in der Zeitung aufgegeben hatte. Als er dann zum Militärdienst eingezogen wurde, sei er desertiert und habe sie wieder aufgesucht. Sie habe aber die vorgesetzte Dienststelle unterrichtet. Bevor Roloff verhaftet werden konnte, tauchte er unter und drohte der jungen Frau mit Erschießung. Tatsächlich habe er in der Nähe ihrer elterlichen Wohnung mit einer Schusswaffe in der Hand hinter einem Baum gestanden, sei aber geflüchtet, als die Polizei gerufen wurde.
Die gramgebeugte Mutter des ermordeten Lüdke wurde sodann vernommen. Sie habe ihren Sohn vor der Fahrt extra mit neuer Kleidung ausgestattet, damit er bei seiner neuen Stelle einen guten Eindruck mache. Lüdke sei bester Stimmung gewesen, als er sie verließ, und habe sich auf die neue Stellung so sehr gefreut und sei mit großen Hoffnungen weggegangen. Als er nichts mehr von sich hören ließ, habe sie gleich gedacht, ihm sei etwas zugestoßen, denn er habe sonst immer aus der Fremde geschrieben. Sie habe dann eine Vermisstenanzeige aufgegeben.
Kaum hatte die noch immer unter dem Verlust des Sohnes leidende 63jährige Frau den Zeugenstand verlassen, ließ der Angeklagte über seinen Rechtsanwalt erklären, er wolle nun die Wahrheit über den Mord an der polnischen Schnitterin sagen. Zugleich verlange er den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Das Gericht gab seinem Verlangen statt und ließ den Zuhörerraum räumen. Dann schilderte der Angeklagte, wie es zu dem Mord gekommen sei. Am 16. Juli 1931, da sei er gerade 21 Jahre alt und Gutssekretär auf Remlin bei Gnoien gewesen, habe ihn eine junge polnische Frau auf dem Gut aufgesucht, weil sie ein Nachtlager brauchte. Da sie sehr hübsch war und ihm gefiel, habe er ihr eine leerstehende Scheune nahe dem Gutshof angeboten und sie hineingeführt. Dort habe sie sich ihr Nachtlager zurechtgemacht. Dann sei er wieder weggegangen. Kurz vor Mitternacht sei er wieder in die Scheune gegangen, habe sich zu der Frau gesetzt und sich ihr unsittlich genähert. Die Frau aber habe ihn abgewiesen. Da habe er versucht, sie zu vergewaltigen, sei aber auf heftigen Widerstand gestoßen, und sie habe laut geschrieen. Aus Furcht, dies könne auf dem Gutshof gehört werden, habe er von ihr abgelassen, sei auf sein Zimmer gegangen und habe gegrübelt, was zu tun sei. Schließlich habe die Furcht vor einer Anzeige und einer schweren Bestrafung überwogen, auch die Furcht, seine Stellung zu verlieren. In der Nacht habe er sich mit einem Wagenschwengel bewaffnet, sei damit in die Scheune geschlichen und habe der schlafenden Frau drei oder vier wuchtige Schläge auf den Kopf versetzt. Sie sei sofort tot gewesen. Dann habe er die Scheune wieder verschlossen und sie in den nächsten Wochen in panischer Furcht gemieden. Schließlich habe der Gutsbesitzer sie wieder benutzen wollen. So sei er doch wieder an den Tatort zurückgekehrt und habe die in der Sommerhitze bereits verweste Leiche im Scheunenboden verscharrt. Später habe er erfahren, dass der Name der Frau Kowalski gewesen sei, weil er nämlich in den Besitz ihrer Papiere gelangt sei. Wie, wollte er nicht preisgeben.
Und was hat er mit dem Ehemann des Opfers getan? wollte der Vorsitzende erneut wissen. Da schwieg Roloff wieder, so dass das Gericht zu der Überzeugung kam, der Mann sei gar nicht ermordet worden. Es war auch kein Schnitter Kowalski als vermisst gemeldet.
Der vierte Verhandlungstag am 8. Juli sah die Beendigung der Beweisaufnahme. Es wurden die anderen Landwirte vernommen, die sich auf Roloffs Inserate hin gemeldet hatten. Einem war abgesagt worden, weil sich der Inserent bereits für Albert Lüdke entschieden hatte. Einen anderen ließ er unbehelligt, weil der kaum Geld bei sich hatte und auf diesbezügliche Fragen des Unbekannten misstrauisch geworden war.
Der Gutsbesitzer von Remlin wurde ebenfalls vernommen. Er erklärte, seine Frau habe den Roloff nie leiden mögen, weil er solch einen unehrlichen Blick habe! Im Übrigen halte er die Darstellung des Mordes an der Polin für glaubwürdig, weil die Scheune wochenlang nicht benutzt wurde. Roloff sei übrigens noch im selben Jahr entlassen worden, weil er bei der Lohnzahlung Landarbeiter betrogen hatte. Ja, ein Ehepaar Kowalski mit einem Kind sei in Remlin bekannt gewesen, wie ein Gendarmeriebeamter schon vorher bestätigt habe. Auch sei einmal auf dem Gut Gepäck von polnischen Landarbeitern zurückgelassen worden. Der oder die Eigentümer hatten sich dann nicht mehr gemeldet …
Es folgte die stundenlange Anhörung der Sachverständigen. Der medizinische Sachverständige Dr. Weimann aus Berlin hatte seinerzeit die Leichen von Lüdke und Woreschk obduziert. Er sagte dem Gericht, die Art und Weise, wie Roloff ihnen ins Genick geschossen habe, erinnere ihn stark an „bolschewistische Hinrichtungsmethoden“ …
Einer der Berliner Kriminalkommissare zeichnete anhand von Kartenskizzen den verbrecherischen Weg Roloffs nach. Etwa 45 Straftaten gingen auf sein Konto, darunter auch Einbruchdiebstähle, Diebstähle, zahlreiche Betrügereien und das Notzuchtverbrechen an einem minderjährigen Mädchen. Andere Kriminalbeamte schilderten, wie schwierig es gewesen sei, von Roloff ein glaubwürdiges Geständnis zu erlangen. Immer wieder habe er ihnen eine andere Version der jeweiligen Mordtat gegeben. Auch sonst habe er allerlei Unsinn von sich gegeben, nur um die Ermittlungen zu erschweren und zu hinauszuzögern. So habe er erzählt, dass er eines Tages am Waldesrand gesessen habe, als ein Eichhörnchen vorbeigehuscht und in einer Baumhöhlung verschwunden sei. Neugierig habe er in die Höhlung gefasst und … zwei mit Gold gefüllte Beutel gefunden! Diese habe er an sich genommen und sie in Frankfurt verkauft. Ein anderesmal gestand er, ein junges Mädchen erschlagen zu haben, das von ihm ein Kind erwartete. Auch dies erwies sich später als gelogen.
Der Leiter des Instituts für gerichtliche und soziale Medizin in Berlin, Prof. Dr. Müller-Hess, hatte Roloff eingehend untersucht. Er sei der Typ eines haltlosen Psychopathen, was aber bei ihm keineswegs eine Krankheit bedeute, sondern eher eine Charaktereigenschaft. Roloff sei überdurchschnittlich intelligent, aber völlig hemmungslos. Er sei ein „universeller Krimineller“.
Der Anklagevertreter, Staatsanwaltschaftsrat Gürtler aus Prenzlau, hob in seinem Plädoyer hervor, dass der Angeklagte eine „Bestie in Menschengestalt“ sei. „Der Fall wird in die Kriminalgeschichte eingehen als ein einzigartiger Fall. Einzigartig nicht wegen der Fülle der Fälle der Morde, die er begangen hat, denn andere Mörder, wie beispielsweise Haarmann, Kürten und Seefeld, haben bedeutend mehr Menschen getötet als Roloff. Einzigartig ist der Fall Roloff aber durch seine Motive, einzigartig durch die hinterhältige Feigheit, die der Angeklagte bei sämtlichen Morden bewiesen hat […] ( Berliner Volkszeitung, 9. Juli 1937 Morgenausgabe). Es stehe zweifelsfrei fest, dass Roloff vier Menschen vorsätzlich und mit Überlegung getötet hat. „Der Angeklagte hat sich durch seine Taten selbst den Platz in der Volksgemeinschaft verscherzt und ist daher aus ihr auszumerzen.“*
Er beantragte wegen Mordes in vier Fällen die Todesstrafe und den lebenslangen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Der Verteidiger konnte dem nichts entgegensetzen. Sein Plädoyer dauerte lediglich wenige Minuten.
Als letzter erhielt der Angeklagte selbst das Wort. Doch er zog es vor zu schweigen. Auch dann, als der Vorsitzende ihn eindringlich ermahnte: „Wollen Sie denn in diesem entscheidenden Augenblick Ihres Lebens gar nichts mehr sagen?“ Dennoch wartete das Gericht mehrere Minuten, in der Hoffnung, Roloff werde seine Gedanken sammeln und doch noch etwas sagen. Vergeblich. Daraufhin erklärte der Vorsitzende die Sitzung für geschlossen und beraumte die Urteilsverkündigung für Freitagvormittag an.
Am Morgen dieses 10. Juli 1937 nahm das Gericht die Beratungen auf. Sie waren gegen 10 Uhr beendet. Um 10.30 Uhr betrat es den bis zum letzten Platz gefüllten Saal. Sämtliche Anwesenden erhoben sich von ihren Sitzen und warteten auf die Verkündigung des Urteils. Da durchdrang die Stimme des Rechtsanwalts die atemlose Stille. Sein Mandant habe ihn gebeten, noch einmal Gelegenheit zu erhalten, einige Worte zu sprechen. Der Vorsitzende bedeutete ihm, es sei zwar nicht üblich, im Stadium der Verurteilung dem Angeklagten nochmals das Wort zu erteilen, doch mache er hier eine Ausnahme.
Roloff erhob sich und erklärte mit fester, doch mitunter stockender Stimme: „Ich möchte ausdrücklich feststellen, dass ich meine Straftaten bereue. Es lässt sich dadurch aber nichts mehr ändern. Ich weiß, dass mir eine schwere Strafe bevorsteht, möchte aber nicht, dass man in der Öffentlichkeit denkt, dass ich gar keinen guten Kern in mir habe. Ich möchte, wenn das Urteil ergangen ist, so dastehen, dass ich mir nichts mehr vorzuwerfen habe.“ Und er bitte darum, dass auch die „anderen Dinge“ aufgeklärt würden, damit er endlich zur Ruhe käme. Er halte das, was er in „diesem Termin“ gesagt habe, aufrecht und hoffe, dass alles später noch geklärt werden möge. „Trotz meiner schlechten Handlungsweise möchte ich in dieser Stunde das Bekenntnis ablegen, dass von mir alles restlos gesagt ist.“
Er schien zu ahnen, dass sein Kopf verloren war.
Der Vorsitzende fragte ihn darauf: „Meinen Sie mit dem, was Sie im Termin gesagt haben, den Mann Kowalski?“
Roloff: „Jawohl, das gehört auch mit dazu. Ich weiß, was für eine Strafe ich bekomme und ich habe sie auch verdient.“ (Berliner Lokal-Anzeiger, 10. Juli 1937, Abendausgabe).
Darauf wurden Staatsanwalt und Verteidiger nochmals gefragt, ob sie bei ihren Anträgen blieben. Beide bejahten. Darauf zog sich das Gericht zu einer nochmaligen Beratung zurück. Sie dauerte nur wenige Minuten. Erneut betrat das Gericht den Saal. Landgerichtsdirektor Riethe verkündete das Urteil:
„Der Angeklagte wird wegen Mordes in vier Fällen, außerdem in drei Fällen in Tateinheit mit schwerem Raub, vier mal zum Tode verurteilt. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihm auf Lebenszeit aberkannt. Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.“
Die Urteilsbegründung währte zwei Stunden. Der Vorsitzende beschränkte sich im Wesentlichen darauf, die durch die Beweisaufnahme sich ergebenden Tatsachen aneinanderzureihen. Mit Ausnahme des Mordes an der polnischen Schnitterin seien die drei anderen reine Raubmorde gewesen. Es sei dem Angeklagten nur darauf angekommen, Geld zu bekommen. Seine Taten seien von einer hemmungslosen Geldgier getragen gewesen. Roloff habe ein Doppelleben geführt. Einerseits sei er jahrelang ein tüchtiger Gutswirtschafter gewesen, andererseits ist er seinen verbrecherischen Neigungen nachgegangen. Er betonte die außerordentliche Rohheit und Brutalität, für die es nur eine Strafe gebe: die Todesstrafe.
Ruhig und mit zu Boden gerichtetem Blick hatte Roloff das Urteil vernommen. Und ruhig ließ sich der 27jährige ins Untersuchungsgefängnis abführen. Er hatte mit seinem Leben abgeschlossen. Noch am Nachmittag wurde er nach Berlin gebracht, wo ihm im Strafgefängnis Plötzensee eine Todeszelle zugewiesen wurde.
Die Belohnung in Höhe von 1000 Mark teilten sich übrigens die Besitzerin des Angelenhofes, die nach der im Rundfunk gegebenen Personenbeschreibung ihren ehemaligen Gutswirtschafter erkannt hatte, und die Konditoreiverkäuferin, die in Eberswalde die Polizei benachrichtigt hatte.
Roloffs Berufung an das Leipziger Reichsgericht war erfolglos. Sein Gnadengesuch an Hitler wurde gleichfalls zurückgewiesen, das Urteil damit vollstreckbar.
Im Morgengrauen des 24. September 1937, einem Freitag, wurde der Mann, der vier Menschen ermordet und drei von ihnen beraubt hatte, im Richtraum des Strafgefängnisses Plötzensee mit dem Fallbeil hingerichtet. Als Scharfrichter fungierte diesmal Ernst Reindel aus Gommern, der die Nachfolge des Magdeburgers Carl Gröpler angetreten hatte.
Roloff sollte als einer der schlimmsten Mörder der brandenburgischen Kriminalgeschichte eingehen.
Quellen: Kriminalchronik des Dritten Reiches (von Michael Kirchschlager)
10. Der Fall - Franz Gruber
Als man handtellergroße Fleischstücke im Donaukanal fand, glaubte keiner, das Geheimnis jemals lüften zu können, doch den Wiener Kriminalbeamten konnte auch dieser Täter nicht entgehen.
Eine Gruppe von Männern traf sich tagaus, tagein nahe den Simmeringer Gaswerken an der Einmündung des Hauptsammelkanals in den Donaukanal. Mit selbstgebauten Hilfsmitteln aus Draht und Holz bauten sie eine Barriere auf, die das obenauf schwimmende Fett aus dem Kanalsystem auffing und von Zeit zu Zeit abgeschöpft werden konnte. Das waren die Fettfischer, Fettsammler oder Fettschöpfer, Arbeitslose, die sich so durch den Verkauf des derart gewonnenen Rohmaterials für industrielle Zwecke ein bisschen Geld verdienten. Am Sonntag, den 10. April 1932, kamen die beiden Fettfischer Johann Böhm und Johann Watzlawik zu ihrer Schleuse, die am Vorabend gegen 16 Uhr geschlossen worden war. Als sie begannen, das gesammelte Fett abzuschöpfen, fielen ihnen handtellergroße Fleischstücke auf, die sie in einem gesonderten Bottich sammelten. Nach ungefähr neunzig Minuten zählten sie 80 Stück derartiger Brocken, die ihnen unheimlich vorkamen und sie brachten den Fund zum Kommissariat Simmering.
Dozent Dr. Schneider vom Gerichtsmedizinischen Institut musste die erste Befürchtung bestätigen, es könnte sich um menschliche Fleischstücke handeln. Für die Polizei stand unter Leitung des neuen Vorstandes des Sicherheitsbüros, Hofrat Dr. Steinhäusl, eine äußerst schwierige Arbeit bevor, weil die Herkunft der gefundenen Leichenstücke völlig unklar war. Immerhin handelte es sich um einen Hauptsammelkanal, der die Abwässer aller am rechten Donauufer gelegenen Bezirke vereinte, und das waren immerhin achtzehn. Nachdem die Fettfischer die Meldung über den Fund gemacht hatten, wurden noch weitere Fleischstückchen aus dem Wasser gefischt, zum Schluss zählte man nicht weniger als 280. Am Gerichtsmedizinischen Institut wurde versucht, Näheres zu den Funden sagen zu können. Ein schwieriges Unterfangen, denn dazu mussten die Teile einem Puzzle gleich zusammengesetzt werden. Das Ergebnis: Es sollte sich um Leichenteile einer beleibten Frau handeln, die zumindest eine Schwangerschaft hinter sich hatte. Dies ließ sich aus den sogenannten "Schwangerschaftsstreifen" ablesen, die durch die Dehnung der Bauchdecke entstanden. Das Alter wurde mit 35 bis 40 Jahren geschätzt, Hinweise deuteten auf blondes Haar.
Die Überprüfung der Meldungen von abgängigen Frauen brachte die Polizei vorerst nicht weiter und so versuchte man mit einer besonders ausgeklügelten Methode das Gebiet, in dem die Fleischstücke in den Kanal geworfen worden sein könnten, einzuengen. Polizeibeamte wurden mit bunten Holzstückchen ausgesandt und mussten sie in vorher bestimmte Kanalschächte werfen. So konnte man in der Folge beobachten, welche Farbe aus welcher Richtung kam. Tatsächlich ließ sich das vermutliche Einwurfsgebiet einschränken, es lag im 17. Bezirk.
Eine konkrete Spur im 17. Bezirk.
Am 14. April berichteten die Kriminalisten von folgenden Erhebungen: In der Wichtelgasse 73 hatte die 38-jährige Witwe Marie Walter gelebt, die nun seit 7. April spurlos verschwunden war. Walter war korpulent, blond und hatte eine Tochter, somit entsprach sie der Beschreibung der Gerichtsmedizin. Anna Magerl, die Schwester der Abgängigen hatte in der Küche einen Zettel gefunden, auf dem stand: "Die Verhältnisse zwingen mich, auf einige Tage zu verschwinden!" Bemerkenswert war, dass dieser Zettel erst einige Tage nach dem Verschwinden am Küchentisch gelegen war. Das 7-jährige Kind der Abgängigen war bei Nachbarn in Obhut. Ihr letzter Lebensgefährte, mit dem sie noch immer fallweise Kontakt hatte, wurde "Breserl" genannt, er hieß Franz Gruber.
Kriminalbeamte begaben sich in die Wohnung dieses Mannes in der Koppstraße. Auffallend war, dass erst am Vortag unweit dieser Adresse ein Beckenknochen aufgefunden worden war. Der Beckenknochen wurde dem Gerichtsmedizinischen Institut vorgelegt und dort eindeutig als der eines Menschen erkannt.
Als die Beamten in einem Abfallkübel in der Wohnung Grubers halbverbrannte Knochenstücke fanden, sah man sich der Klärung des Falles näher gekommen. Die Durchsuchungen brachten zusätzliche angebrannte Knochenstücke zum Vorschein, im Coloniakübel sowie auch in einem Kessel in der Waschküche. Auf einer Säge, die in der Waschküche gefunden wurde, konnten Blutspuren festgestellt werden. Franz Gruber behauptete, er hätte einen Spitz gefangen, zerlegt und gegessen. Die Reste hätte er dann verbrannt.
Am 15. April 1932 schreckte eine neue Nachricht die Öffentlichkeit auf: Anna Magerl hatte Selbstmord begangen! Aus Ihrem Abschiedsbrief war eine Mitschuld am Tod ihrer Schwester zu erkennen. Sie selbst soll den angeblichen Abschiedsbrief Marie Walters geschrieben haben. Die Einvernahmen des Verdächtigen brachten keine neuen Erkenntnisse, er blieb bei seiner ersten Behauptung.
Verbrennendes Fett stinkt.
Erst als man ihm vom Selbstmord Anna Magerls berichtete, war er bereit, ein Geständnis abzulegen. Nur, den Mord habe nicht er begangen.
Demnach hätte er Marie Walter in ihrer Wohnung mit einem Seil um den Hals schon tot vorgefunden. Da er die Befürchtung gehegt hätte, Magerl könnte in den Verdacht geraten, ihre Schwester umgebracht zu haben, weil die beiden öfters miteinander gestritten hatten, sei ihm der Einfall gekommen, die Leiche zu zerstückeln. Während Magerl das Geschirr in der Wohnung reinigte, hätte Gruber die Zerstückelung vorbereitet. Zuerst habe er Einzelteile in Pakete verpacken wollen, die er in der Nähe des Ottakringer Friedhofes vergraben wollte. Da aber Blut durch das Packpapier sickerte, habe er seinen Plan geändert. Magerl hätte sich einen Waschtag nehmen müssen, damit er die Leichenteile in der Waschküche verbrennen konnte. In einer Kinderbadewanne hätte er die Tote stückchenweise in den Keller geschleppt und in den Ofen geworfen. Bald hatte sich ein unerträglicher Gestank verbreitet und bei der Ofentür waren Fettmassen herausgequollen, von denen ein noch penetranterer Gestank ausströmte.
Er habe einen neuen Plan gefasst und begonnen, die Leiche so klein wie möglich zu zerteilen. Mit einer Säge habe er die Knochen zerstückeln wollen, doch das Geräusch wäre selbst ihm zu unheimlich gewesen, so dass er seine Tat mit einer Hacke fortsetzte. Er habe nur einige Knochenstücke verbrannt, die Weichteile großteils in kleine, höchstens handtellergroße Stücke zerschnitten, die er in den Abwasserkanal stopfte. Der Beckenknochen sei ihm dann zu groß gewesen und eine weitere Zerteilung zu anstrengend, so habe er ihn in Packpapier verpackt und unweit seiner Wohnung versteckt.
Er schilderte, diese Handlungen ohne große Emotionen ausgeführt zu haben. Unruhig wäre er nur geworden, als die Tochter der Toten in die Waschküche gekommen war und er sein grausames Werk unterbrechen musste. Hinsichtlich der Schilderungen über die Zerstückelung schenkte man ihm Glauben, es glaubte ihm jedoch niemand, dass er die Walter schon tot vorgefunden hatte. Doch vorerst ließ ihn auch intensives Zureden von seiner geschilderten Tatversion nicht abgehen. Magerl konnte er belasten, die konnte sich auch nicht mehr wehren. Er vermochte aber keine Erklärungen zu seinen Verletzungen im Gesicht geben. Tiefe Kratzer und eine Bisswunde an der Nase ließen vermuten, dass es zu einem schweren Kampf gekommen sein musste.
Dr. Hans Dornauer gelang es, den Verdächtigen zu überzeugen, dass seine Tatdarstellung unglaubwürdig war und endlich gab Gruber zu, nach einem heftigen Streit seine ehemalige Lebensgefährtin erwürgt zu haben. Sie hätte ihn wegen unterschlagener Versatzscheine mit einer Anzeige gedroht und darauf hätte er ihr im Affekt den Hals zugedrückt. Das wäre in der Wohnung der Walter geschehen, in der Wichtelgasse. Dort hätte er mit der Zerteilung der Leiche begonnen und auch erste Stücke verbrannt und in den Kanal gestopft. Weitere Teile hätte er dann in seine Wohnung in der Koppstraße getragen, wo er sein grausames Werk vollendet haben wollte.
Das Gerichtsverfahren. Am 26. Oktober 1932 begann das Gerichtsverfahren gegen den Angeklagten Franz Gruber wegen Meuchelmordes. Unter dem Vorsitz von OLGR Dr. Hanel war die Verhandlung für drei Tage anberaumt, als öffentlicher Ankläger trat Staatsanwalt Dr. Pruckner auf. Große Neugier ließ die Wiener in den Verhandlungssaal strömen. Manche verzichteten aber bald, am Verfahren teilzunehmen. Zu grausam war ihnen der Anblick, den der Richtertisch und die davor aufgebauten Beweisgegenstände boten. In zwei großen Einmachgläsern waren die angekohlten Knochenreste und kleingeschnittenen Fleischstücke zu sehen. Die Badewanne, in der die teilweise zerstückelte Leiche in die Waschküche getragen wurde, stand vor dem Richtertisch, daneben der Hackstock, auf dem die Zerteilung vorgenommen worden war. Auf der Säge, dem Beil und den Wäschestücken konnte jeder Laie die eingetrockneten Blutreste erkennen. Die beiden weiblichen Geschworenen wollten beim Anblick dieser Schauerinstrumente von ihrer Funktion zurücktreten, mussten aber dennoch in der Geschworenenbank bleiben. Aber auch die männlichen Volksrichter erschauderten, als sie den Gerichtssaal betraten.
Makabrer Schwur des Angeklagten.
54 Zeugen waren bereits geladen, 24 weitere Anträge auf Einvernahmen lagen vor.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lange Anklageschrift vorbereitet, in der in grauenvoller Anschaulichkeit die Tat in jeder Einzelheit geschildert wurde. Während die Verlesung nicht ohne Gemütsbewegungen in den Zuschauerreihen und den Geschworenen verlief, schien der Angeklagte teilnahmslos dazusitzen. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er sich im Sinne der Anklage schuldig bekenne, antwortete er deutlich und feierlich: "Nein, ich habe nicht getötet! Ich schwöre bei diesen Fettstücken der Toten, dass ich unschuldig bin!"
Rufe der Empörung klangen aus den Zuschauerreihen. Der Vorsitzende hielt ihm vor, dass er vor der Polizei ein Geständnis abgelegt habe, in dem er die Tat in jeder Einzelheit geschildert hatte. Diese Aussage hatte er mehrmals vor dem Untersuchungsrichter wiederholt. "Und nun erklären Sie plötzlich: Ich bin unschuldig! Wer hat also die Walter getötet?" - Franz Gruber antwortete: "Die Anna Magerl!" Der Vorsitzende hielt ihm vor, dass es nun doch ein Leichtes sei, sich auf eine Tote zu berufen und fragte ihn, warum er denn ein Geständnis abgelegt hatte. Gruber: "Ich habe das Leid erduldet, in dem Bewusstsein, dass ich unschuldig bin. Und ich hab’ die Magerl doch so geliebt!"
Die Einvernahme des Angeklagten zeigte ihn als Liebhaber, der keine Gelegenheit ausgelassen hatte, Frauenbekanntschaften zu machen. So hatte er auch die Marie Walter kennen gelernt und als diese Beziehung auseinandergegangen war, kam Anna Magerl. Er hatte weiterhin mit Walter Kontakt und erklärte nun vor Gericht, oft zwischen den beiden Schwestern Streit geschlichtet zu haben. So näherte er sich in seinen Ausführungen der Tat, die er nun wie folgt beschrieb:
Wieder hätten die beiden Frauen Streit gehabt, dem er nach erfolglosen Beschwichtigungsversuchen ausgewichen wäre. Als er dann Walter besuchen wollte, hätte niemand geöffnet und nach längerem Warten wäre Anna aus der Wohnung gekommen. Ganz verstört hätte sie gewirkt und ihm erzählt, dass ihr Marie die Seife auf den Kopf geworfen hätte und sie darauf das Küchenmesser ergriffen und auf die Marie "einig’stoch’n" hätte. Marie sei zu Boden gestürzt und sie selbst ohnmächtig geworden. Der Vorsitzende unterbrach: "Gut. Und jetzt liegen beide am Boden. Und was war weiter?" Gruber holte aus, dass Anna wieder zu sich gekommen wäre und gleich wieder das Bewusstsein verloren hätte, erst dann hätte sie sich fangen können - immerhin war sie ja nervenleidend, magenkrank und herzschwach. Gruber hätte sie zu trösten versucht, weil Anna bereits gewusst hätte, dass ihre Schwester tot war.
Anna hätte dann noch einen Waschvortrag besucht und wäre danach zu Gruber gekommen, um zu übernachten. Er hätte aber wieder die Wohnung verlassen, um zu einer anderen Freundin zu gehen. Am nächsten Tag habe er zuerst die Leiche neben das Fenster gelegt und zugedeckt, weil die Tochter der Toten schon zum Frühstück gekommen war. Nachher hätte er die Leiche wegtragen wollen, sie wäre ihm aber zu schwer gewesen und er hätte sich bei diesem Versuch das Kreuz verrissen. Unter der Leiche hätte er das Messer liegen gesehen, mit dem Anna das Opfer erstochen hatte und er hätte bei dieser Gelegenheit gleich durch die Decke den Kopf abgeschnitten. "Warum durch die Decke?", beantwortete der Angeklagte, dass er die kalte Leiche nicht anfassen wollte. Nach dem Auslösen der Beine und Arme wäre das Kind schon wieder von der Schule gekommen und Gruber habe die Leichenteile unter dem Tisch verstecken müssen, auf dem das Mädchen dann seine Schulaufgaben geschrieben hatte.
Am Nachmittag wäre das Kind zum Spielen wieder aus der Wohnung gegangen und Gruber habe die Zeit genutzt, um mit Anna Magerl zu schlafen. Gestärkt aus diesem Liebeserlebnis konnte er die Zerstückelung weiter fortsetzen. Da die Verbrennung nicht so leicht vonstatten gegangen war, wie er sich das vorgestellt hatte, habe er Weichteile auf kleine Stücke zugeschnitten und in den Kanal geworfen. Anna habe sich das alles sehr zu Herzen genommen und den Freitod gesucht, er aber die Schuld auf sich genommen. Und dies nur, so sagte er zumindest jetzt vor Gericht, weil die Zeitungen so schlecht und unwahr berichtet hätten.
Gruber ist ein Gemütsathlet.
Bei der Befragung durch den Staatsanwalt wollte er sich als der zartbesaitete und empfindsame Mann darstellen, der doch nur aus Rücksicht auf die anderen die Schuld auf sich genommen habe. Doch Dr. Pruckner beeindruckte die Vorstellung nicht: "Ein Mensch, der imstande ist, eine 90 Kilogramm schwere Frau in ein Nichts aufzulösen, ist ein Gemütsathlet!" Im Folgenden schilderte Gruber wieder eine neue Version der Zerstückelung der Toten. Dabei wollte er ein kleines Taschenmesser benutzt haben, mit dem er den ganzen Körper zerlegt hätte. Mit dieser Ausführung stieß er auf wenig Glauben. Seine Rohheit zeigte dann auch sein Verhalten, als er das erste Mal von Kriminalbeamten zum Verschwinden der Walter befragt worden war: In der Hand hielt er ein blaues Papiersackerl, in dem die Aschenreste der verbrannten Leichenteile waren!
Eine der ersten Zeugen war die Mutter des Angeklagten. Der Vorsitzende klärte sie auf, dass sie sich der Aussage entschlagen könnte. Sie wandte sich zu ihrem Sohn und fragte: "Franzl, soll i’ aussag’n?" - "Wie’st wüst!" Der Vorsitzende entrüstet: "Das geht doch nicht, dass sich die Zeugin da mit dem Angeklagten unterhält!" Doch Gruber imponierte das nicht und er schrie in den Saal: "Sag’ ruhig, was’d am Herzen hast!" Wieder rügte der Vorsitzende dieses Verhalten. Darauf entschlug sich die Frau der Aussage und ersuchte, auf die Einvernahme ihres Gatten zu verzichten, der das sonst nicht überleben werde. Danach folgten weniger aufregende Aussagen, erst als die Freundin Grubers aufgerufen wurde, wurde es wieder lebhafter. Die verheiratete Frau berichtete, zwei- bis dreimal in der Woche bei Gruber gewesen zu sein und dass sie auch ihre zwei Buben mitgehabt hätte. Erschüttert stellte der Staatsanwalt fest, dass es doch schon bemerkenswert sei, wenn eine verheiratete Frau mit ihren Kindern zum Liebhaber geht und vor diesen Geschlechtsverkehr hat.
Am zweiten Verhandlungstag wollte Gruber nicht mehr am Prozess teilnehmen, sechs Justizwachebeamte mussten ihn in den Saal tragen. Staatsanwalt Dr. Pruckner sah sich gedrängt, beruhigend auf den Angeklagten einzuwirken. Plötzlich erhob sich Gruber und sagte: "Meine gestrige Aussage, die Magerl sei die Täterin, war falsch. Ich habe die Walter umgebracht!" Er erzählte, dass die beiden Schwestern wieder einmal gerauft hätten und er eingegriffen habe, dabei habe er die Walter so unglücklich am Hals erwischt, dass sie zusammengesunken wäre und sich nicht mehr gerührt hatte. Er gab zu, schon zwei bis drei Minuten den Hals zugedrückt zu haben.
Gruber wird die Luft zu dick.
Die folgenden Zeugenaussagen verliefen ruhig, erst wieder die Tochter des Hausbesorgers brachte Bewegung in die Zuschauerreihen, als sie vom angeblichen Waschtag der Magerl berichtete. Sie hatte sich noch gewundert, dass erst am Nachmittag angefangen wurde. Sie hatte dann gesehen, wie Gruber und Magerl gemeinsam den zugedeckten Waschtrog hinuntergetragen und dieser einen sehr schweren Eindruck gemacht hatte. Sie hatte sich noch gefragt, was die Leute da für Kramuri hinunterschleppten. Kurz danach sind sie schon wieder heraufgekommen und sie hatte sich gedacht, das ist aber eine komische Wascherei! Auch war ihr der bläuliche Rauch aufgefallen und hatte zu ihrer Mutter gesagt: "Jö Mutter, schau den Rauch an!" Die hatte es aber nicht so sonderlich gefunden und nur gemeint: "Is’ halt a’ Rauchfangrauch!" Und gestunken hätte es auch so, aber man hatte sich nicht weiter darum gekümmert.
Als der nächste Zeuge aufgerufen wurde, bemerkte der Vorsitzende, dass Gruber gar nicht auf seinem Platz saß, er hatte sich unbemerkt aus dem Saal geschlichen. Dr. Hanel ließ ihn wieder in den Saal bringen und sagte: "Das geht doch nicht, dass Sie einfach rausgehen." Gruber antwortete: "Herr Rat, i’ wollt’ grad’ nur a’ bisserl Luft schnapp’n!"
Der weitere Verlauf der Verhandlung an diesem Tag war ohne Zwischenfälle und brachte keine neuen Erkenntnisse. Am nächsten Tag versuchte der Staatsanwalt auf den Angeklagten einzuwirken, ein Mordgeständnis abzulegen. Er glaubte ihm seine bisherigen Aussagen nicht, denn sie zielten nur darauf aus, mit einer Verurteilung wegen Totschlages billig davon zu kommen. Auch der dritte Verhandlungstag entbehrte nicht mancher humoristisch wirkender Einlage. Als Dr. Pruckner Gruber auf den Streit der Schwestern ansprach und ihn fragte: "Was hätten Sie als Mann, der zwischen den beiden Frauen stand, pflichtgemäß tun müssen?", betrat der zu spät kommende Rechtsanwalt Dr. Sperber den Saal und hatte gerade noch die letzten Worte vernommen. Noch bevor er seinen Platz erreicht hatte, erhob er schon die Hand und sagte: "Diese Frage halte ich für unzulässig. Wir können doch nicht vom Angeklagten ein Gutachten über Ritterlichkeit einfordern!" Der Staatsanwalt reagierte verärgert: "Herr Verteidiger, Sie haben heute bis jetzt noch gar nicht am Verfahren teilgenommen und können auch gar nicht wissen, worum es geht. Also stören Sie mich nicht und lassen Sie mich hier arbeiten!"
Punkt ein Uhr war die Abfahrt zum Lokalaugenschein geplant und ein Überfallsauto der Polizei wurde bereitgestellt, um alle in die Wichtelgasse zu bringen. Es dauerte geraume Zeit, bis endlich alle im Wagen Platz gefunden hatten, nur der Vorsitzende stand noch auf der Straße. Als kein Sitzplatz mehr frei war, meinte er trocken dazu: "Also eigentlich hätte ich schon auch dabei sein wollen!"
Die Bevölkerung Wiens hatte schon auf den Lokalaugenschein gewartet, unzählige Menschen hatten sich an den Schauplätzen der Tat eingefunden. Die Polizei hielt den Weg frei, so dass der Gerichtshof mitsamt dem Angeklagten ungehindert den Tatort betreten konnte. Nach Auforderung des Vorsitzenden führte Gruber vor, wie er die Tat begangen haben wollte, wobei er immer wieder heftig schluchzend und weinend unterbrach. Dem Verteidiger war die Vorführung, bei der niemand das Opfer spielte, zu wenig und er forderte, dass der Angeklagte genau demonstrieren sollte, wie er die Walter gewürgt hatte. Der Vorsitzende lehnte ab: "Wir können nicht riskieren, dass noch jemand erwürgt wird." Dr. Sperber: "Ich habe keine Angst, packen Sie mich nur am Hals!" Gruber führte den Angriff vor. Im Keller wurde der Ofen besichtigt, in dem er mit der Verbrennung begonnen hatte. Als man die Kanalöffnung besichtigte, wunderte sich der Vorsitzende, wie es denn möglich gewesen sein konnte, die Fleischstücke in die kleine Öffnung zu stecken. Gruber gab an, dass er die Stücke öfters nochmals zerschneiden musste und dann mit einem kleinen Stöckchen in den Kanal gestopft hatte. Er selbst konnte nicht angeben, wie lange es gedauert hatte, bis alle Stücke im Kanal waren. Aufgrund der Erhebungen war anzunehmen, dass dies mindestens zwei Stunden gedauert hatte.
Die Öffentlichkeit will Gruber lynchen.
Auf ein rückhaltloses Geständnis hatte man umsonst gehofft. Nach dem Lokalaugenschein verließen die Beteiligten das Haus und sahen sich Tausenden Menschen gegenüber. Als die Menge den Angeklagten erblickte, stürmte sie nach vor und durchbrach den Polizeikordon. Mit erhobenen Fäusten stürzten sie sich auf Gruber und ihre Rufe machten deutlich, was sie über ihn dachten: "Hängt’s eam auf, den feigen Mörder!" - "Auf’n Galgen mit dem Fallotten!"
Am letzten Verhandlungstag gab Prof. Dr. Werkgartner sein Gutachten ab. Aus den erhaltenen Leichenteilen konnten Rückschlüsse gezogen werden, dass ein Würgeakt zum Tod der Marie Walter geführt hatte. Eine derartige Zerstückelung hatte der Sachverständige noch nie gesehen und wurde auch noch nicht in der Fachliteratur beschrieben. Die Schlussrede des Staatsanwaltes Dr. Pruckner dauerte zwei Stunden, in der er die Verwerflichkeit der Tat hervorhob und die Verkommenheit des Angeklagten verdeutlichte, wie er zu Beginn der Verhandlung mit den Worten "bei den Fettstücken der Toten" seine Unschuld beschwor. Auch glaubte er zum Schluss der Verhandlung noch immer nicht, dass Gruber endlich die Wahrheit gesprochen hätte. Dr. Pruckner hatte sich mit der Persönlichkeit des Angeklagten eingehend beschäftigt und er könnte jetzt sagen, dass in ihm eine Hyäne sitzt, heimtückisch, feig und würgend! Die Rede des Rechtsanwaltes war dagegen wesentlich kürzer, er bat um Milde. Dass Gruber die Tat begangen hatte, war unbestritten, doch der Beweis, des vorsätzlichen Mordes wäre nicht erbracht worden. Und das, was Gruber nach der Tat mit der Leiche gemacht hatte, könnte ihn auch nicht vom Totschläger zum Mörder machen. Er flehte die Geschworenen an, im Angeklagten einen Menschen zu sehen und keine Hyäne!
Die Geschworenen benötigten eine Stunde, dann verkündete der Obmann den Wahrspruch: Die erste Frage auf gemeinen Mord wurde mit elf Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme beantwortet, die Zusatzfrage auf tückische Verübung des Mordes hingegen einstimmig verneint. Nach halbstündiger Beratung verkündete der Gerichtshof das Urteil:
- Franz Gruber wurde zu zwanzig Jahren schweren Kerkers,
- verschärft durch hartes Lager in jedem Vierteljahr und
- einsame Absperrung in dunkler Zelle an jedem Jahrestag des Verbrechens verurteilt.
Am 7. Februar 1933 verwarf der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde Grubers.
Quellen: Polizeiarchiv der Kriminalpolizei Wien ( bearb. Erich Müller)
11. Der Fall - Karl Ignaz Hummel alias Oskar Daubmann
Von 1946 bis zu seinem Tod 1954 wohnte im Haus Schlossergasse 1 der Schneider Karl Ignaz Hummel, Hauptakteur eines der spektakulärsten Hochstapelei-Fälle der 1930er Jahre.
Der 1898 in Oberweiler bei Basel geborene Karl Ignaz Hummel war als 11jähriger seinen Eltern entlaufen und nach einem Diebstahl in die Zwangserziehungsanstalt Flehingen (bei Bretten) eingewiesen worden. Obwohl er zwischendurch das Schneiderhandwerk erlernte, begann eine "Karriere" als Kleinkrimineller, an der auch der MIlitärdienst als Infanterist im Ersten Weltkrieg nichts änderte.
Nach zahlreichen Straftaten, die ihm mehrfach Haftstrafen in Deutschland und der Schweiz u.a. wegen Einbruchs, Diebstahls, Betrugs und Urkundenfäschung einbrachten, zog er 1930 nach Offenburg, eröffnete dort eine Schneiderwerkstatt und heiratete 1931 Kreszenzia Allgaier.
1932 verließ er seine schwangere Frau und sein durch die Weltwirtschaftskrise schlecht laufendes Geschäft, um sich in Nordafrika der Fremdenlegion anzuschließen. Hummel kam mit dem Fahrrad bis nach Neapel, musste seine Pläne aber aus gesundheitlichen Gründen und mangels Geld aufgeben. Um zu den Mitteln für seine Heimkehr nach Offenburg zu kommen, gab er sich als der im Ersten Weltkrieg vermisste Oskar Daubmann aus Endingen (Baden) aus, den er aus seiner Schulzeit und als Nachbarn seines Onkels kannte.
Angeblich sei er 1917 nach einem Fluchtversuch wegen Totschlags zu 20 Jahren Haft verurteilt und in ein algerisches Gefangenenlager transportiert worden. Die Franzosen hätten ihn 16 Jahre in Afrika festgehalten.
Obwohl es seitens der Polizei von Anfang an Zweifel an der Echtheit "Daubmanns" gab, wurden von der Öffentlichkeit ignoriert und seine angeblichen Leiden von deutschnationalen und nationalsozialistischen Kreisen aufgegriffen, propagandistisch hochgespielt und aufgebauscht. Von Anfang an stand die "politische Verwendbarkeit" des Falles Daubmann im Vordergrund und gab Anlass zu maßlosen Ausfällen und Drohungen gegen Frankreich, das betont hatte, keine deutschen Kriegsgefangenen mehr festzuhalten. Josef Goebbels etwa schrieb in der NS-Zeitung "Der Angriff" über den Empfang "Daubmanns" am 29. Mai in Freiburg: "In diesen Minuten entstanden Daubmann Rächer, die dem sadistischen Frankreich die an dem deutschen Frontkämpfer Daubmann begangene Untat heimzahlen werden". In dieser aufgeheizten Stimmung waren kritische Stimmen, die auf Unstimmigkeiten in den Geschichten "Daubmanns" hinwiesen, unerwünscht und wurden empört zurückgewiesen.
Schlossergasse 1
Erstaunlicherweise identifizierten auch die Eltern des echten Daubmann den Betrüger als ihren Sohn, trotz deutlicher Abweichungen wie einer anderen Augenfarbe. Hummel, der sich lediglich die Mittel für die Rückreise nach Deutschland hatte erschwindeln wollen, spielte notgedrungen mit. In den folgenden Wochen hielt er zahlreiche Vorträge im Sinne seiner deutschnationalen und nationalsozialistischen Förderer, wurde mit Ehrungen überschüttet und ließ sich feiern. Höhepunkt seiner Karriere als "Daubmann" war ein Empfang durch den Fürsten von Hohenzollern in Sigmaringen am 30. August 1932, der ihn eigenhändig mit dem Hohenzollern'schen Verdienstkreuz auszeichnete.
Postkarten und andere Daubmann-Devotionalien fanden reißenden Absatz, eine Biografie wurde gedruckt. Nachdem französische Stellen bereits die Vorwürfe "Daubmanns" und seiner Unterstützer zurückgewiesen hatten, gelang es der Polizei, Hummel mit Hilfe seiner Fingerabdrücke zu identifizieren, woraufhin er am 11. Oktober 1932 verhaftet wurde. Damit hatten sich auch Nationalsozialisten und Deutschnationale, deren angeblicher Held sich als Hochstapler entpuppte, der Lächerlichkeit preisgegeben. Die Reichsregierung sah sich genötigt, Frankreich für seine Ermittlungen zu danken und sich - allerdings nur mündlich - für die falschen Beschuldigungen zu entschuldigen.
Bei dem 1933 folgenden Prozess verurteilte ihn das Landgericht Freiburg wegen schwerer Urkundenfälschung und Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft. In den folgenden Jahren hielten ihn die seit 1933 regierenden Nationalsozialisten in Sicherheitsverwahrung, ab 1938 im Schwäbisch Haller Gefängnis - um den lästigen Zeugen einer Blamage in der Hand zu behalten. Man äußerte explizit, er könne sich als politischer Flüchtling in zu Verwandten in der Schweiz absetzen und sich dort mit seiner Geschichte brüsten.
In Freiheit kam Hummel erst 1945 nach der Besetzung Schwäbisch Halls durch US-Truppen. 1946 heiratete er die Witwe Lina Haussmann geb. Schwaderer aus Bibersfeld - seine erste Frau hatte sich 1932 von ihm scheiden lassen. Das Ehepaar lebte ab 1946 in der Schlossergasse 1, wo Hummel als Schneider arbeitete. Mehrere Anträge, eine eigene Maßschneiderei eröffnen zu dürfen, lehnte der Haller Gemeinderat 1947 ab - der Gesuchsteller habe zuerst den Nachweis der abgelegten Meisterprüfung zu erbringen und diese ggf. zu wiederholen. "Insolange wird ihm empfohlen, bei einem anderen Schneider zu arbeiten". 1948 erhielt er dann die Erlaubnis unter der Bedingung, alsbald die Meisterprüfung nachzuholen. Eine Gewerbeanmeldung ist aber offenbar nicht erfolgt.
Karl Ignaz Hummel starb am 20. Januar 1954 im Haus in der Schlossergasse. Seine 1990 verstorbene Witwe überlebte ihn um 36 Jahre .
Quellen:
- StadtA SHA 55/5 (Gemeinderatsprot. 1947), S. 93, 159; 55/7,S. 39 (Anträge Hummel)
- Karl Johann Hirtler: Fahnen raus! Der Daubmann kommt! Die Endinger Köpenickiade, Freiburg 1981
- Clemens Rehm: Oskar Daubmann / Karl Ignaz Hummel, Schneider und Schwindler, 1898-1954, in: Taddey, G.; Brüning, R. (Hrsgg.): Lebensbilder aus Baden-Württemberg; Bd. 22, Stuttgart 2007, S. 487-520
- Helmut Schulz: Der Heimkehrer und der Major. Der Fall Oskar Daubmann, in: Gerhart Hermann Mostar, Robert A. Stemmle (Hrsgg.): Die Hölle. Zehn Kriminalfälle (Der neue Pitaval), München; Wien; Basel 1963, S. 47-84
12. Der Fall - Frank Nash
Frank Nash - Amerikanische Verbrecher, der vor dem 1. Weltkrieg wegen Mordes an einem Komplizen zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden war, später aber zu 10 Jahren begnadigt wurde, da er angeblich an Tuberkulose litt. Er wurde bei Kriegsausbruch 1914 entlassen und meldete sich freiwillig zur Armee. Bald nach Kriegsende kam er nach Amerika zurück, nahm an einem Bankeinbruch teil und verbrachte wieder drei Jahre im Gefängnis. Zusammen mit Al Spencer, einem anderen Häftling, der kurz zuvor aus dem Zuchthaus entlassen worden war, gründete er nach seiner Strafverbüßung eine Einbrecherbande, auf deren Konto innerhalb von zwei Jahren 42 Bankeinbrüche gingen. Nach einem Raubüberfall auf einen Postzug wurde die Bande geschnappt, Spencer wurde bei dem Feuergefecht erschossen. Nur Nash konnte als einziger noch einige Monate versteckt bleiben, dann wurde auch er aufgespürt und zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt.
1930 gelang ihm die Flucht aus dem Gefängnis. Er schloss sich Vernon Miller an. Um sich unkenntlich zu machen, beschaffte er sich eine Perücke (Nash war kahlköpfig) und unterzog sich (ähnlich wie John Dillinger) einer Gesichtsoperation. Banküberfall folgte nun auf Banküberfall. 1933 gelang es FBI-Agenten, Nash in Hot Springs, Arkansas, zu verhaften. Als er von sieben Detektiven (drei FBI Agenten und 4 lokale Beamte) nach Kansas City gebracht wurde, warteten Vernon Miller und Pretty Boy Floyd auf die Eskorte.
Vernon Miller | Pretty Boy Floyd |
Gerade, als die Beamten mit ihrem Gefangenen in einen Polizeiwagen steigen wollten, eröffneten die beiden Gangster auf dem belebten Platz vor dem Union Station Gebäude aus Maschinenpistolen das Feuer. Vier Beamte wurden getötet, zwei schwer verletzt. Eine Kugel traf allerdings auch Frank Nash tödlich, den die beiden eigentlich hatten befreien wollen.
Das Ergebnis der misslglückten Befreiungsaktion...
Tote und Verletzte auf der Beamtenseite und zu allem Unglück - den Befreiungskandidaten versehentlich gleich mit erschossen.
Dieses Blutbad ging als "Kansas-City-Massaker" in die Geschichte des FBI ein.
Quellen: Verbrecher von A-Z (Hubert Gundolf) S. 339
13. Der Fall - Franz Jagenteufel
Das Ehepaar Alois und Franziska Fürbacher betrieb das kleine aber gut gehende Cafe „Mariahilf' in der Stumpergasse 61. Nichts trübte das Glück, wenn nicht Alois Fürbacher immer mehr dem Alkohol zugesprochen und Geld im Spiel verloren hätte. Wenn seine Frau Vorhaltungen machte, reagierte er meist äußerst rüde und attackierte sie sogar.
So auch am Morgen des 5. Dezember 1931, als er nach einer durchzechten Nacht heimkam und seine Frau, die ihm Vorwürfe machte, schwer misshandelte. Einziger Trost im Leben der Frau war nur ihr Sohn aus erster Ehe.
Franz Jagenteufel - so hieß der Bursche - hing mit großer Zuneigung an seiner Mutter und stellte den Stiefvater immer wieder zur Rede, wenn dieser die Frau wieder einmal geschlagen hatte. Als an diesem Tag Jagenteufel von der Misshandlung seiner Mutter erfahren hatte, eilte er voll des Zornes in das Cafe in der Stumpergasse, wo er Fürbacher zur Rede stellte. Es kam zu einem Streit und schließlich Kampf zwischen den Männern, den auch die einschreitenden Gäste des Kaffeehauses nicht schlichten konnten. Die Tobenden verlegten nun ihren Raufhandel aus dem Lokal in die Kaffeehausküche, als plötzlich beängstigende Stille eintrat. Nach dem Öffnen der Tür zur Küche bot sich den Gästen ein schreckliches Bild: Franz Jagenteufel stand in der Mitte des Raumes und hatte ein blutiges Taschenmesser in der Hand. Sein Stiefvater lag am Boden, ein Herzstich hatte ihn getötet.
Richter und Geschworenen erkannten und berücksichtigten jedoch die besonders tragischen Hintergründe der Tat und Franz Jagenteufel wurde sowohl des Totschlages als auch der Überschreitung der Notwehr für nicht schuldig befunden. Er konnte als freier Mann das Gericht verlassen.
Quellen: Tatort Wien 2.Band (1925 - 1944) von Harald Seyrl - S.105 - ISBN 3-911697-10-1
14. Der Fall - Leonard Earle Nelson
Earle Leonard Nelson (* 12. Mai 1897 in San Francisco; † 13. Januar 1928 in Winnipeg) war ein US-amerikanischer Serienmörder. Der auch als "The Dark Strangler" (dt.: "Der dunkle Würger") oder "Gorilla-Mörder" bezeichnete Nelson tötete zwischen Februar 1926 und Juni 1927 mindestens 22 Frauen.
Nelson, geboren am 12. Mai 1897 in Philadelphia, wurde schon im Alter von neun Monaten zum Waisen, als seine Mutter in Folge einer fortgeschrittenen Geschlechtskrankheit starb.
Leonard wuchs bei einer fast fanatisch religiösen Tante auf und galt anfänglich als „ruhiges und melancholisches“ Kind. Im Alter von zehn Jahren wurde er beim Spielen auf der Straße von einem Trolleybus angefahren und 50 Meter mitgezogen. Er lag sechs Tage im Koma, ein Loch in der Schläfe, was Kopfschmerzen und Schwindelanfalle zur Folge hatte, die mit der Zeit immer schlimmer wurden. Kurz vor seinem Tod waren die Schmerzen so stark geworden, dass es ihm gelegentlich nicht einmal möglich war, zu gehen.
Earle Leonard Nelson - Fahndungsfoto von 1927
Abgesehen von den Kopfschmerzen holte er sich bei dem Unfall noch weitere Nebenwirkungen. Er wurde immer bedrückter; unterbrochen wurde seine Stimmung nur durch kurzzeitige manische Phasen, in denen er Handstände machte oder mit den Zähnen schwere Sessel aufhob. Er las zwanghaft die Bibel und markierte zahlreiche Passagen. Gleichzeitig schockierte er seine Tante mit anstößigen Wörtern und damit, dass er seine Kusine abends beim Ausziehen beobachtete. Wenn er nicht gerade in seiner Bibel las oder seinem voyeuristischem Trieb nachging, verbrachte Nelson seine Zeit in Kellern und genoss dort die Einsamkeit und die Dunkelheit.
Am 21, Mai 1918 wurde Earle angeklagt, da er ein Mädchen aus der Nachbarschaft in einen Keller gezerrt und versucht hatte, sie zu vergewaltigen. Vor Gericht kam heraus, dass Nelson zum Militär einberufen worden war, der Ausschuss des Marinespitals ihn aber als unzurechnungsfähig abgewiesen hatte. Nichtsdestotrotz verurteilte der Richter ihn zu zwei Jahren Arbeit auf einer Straffarm.
Sein dritter Fluchtversuch am 4. Dezember glückte.
Während seiner Einweisung in die Anstalt gelang Nelson mindestens dreimal die Flucht, bevor das Personal schließlich aufhörte, ihn ausfindig zu machen. Seine häufigen Fluchten brachten ihm unter den Mitarbeitern des Krankenhauses den Spitznamen „ Houdini “ ein. Nelson wurde am 17. Mai 1919 in Abwesenheit offiziell aus der Marine entlassen und seine Akte im Krankenhaus wurde mit der Notiz geschlossen, dass es ihm „besser gegangen“ sei.
Anschließend erhielt Nelson eine Anstellung als Hausmeister im St. Mary's Hospital unter dem Pseudonym „Evan Louis Fuller“. Dort traf er die 60-jährige Mary Martin, eine Verwaltungsangestellte. Die beiden begannen sich zu verabreden und er heiratete am 5. August 1919 die 36 Jahre ältere Frau. Ihre Ehe war jedoch nur von kurzer Dauer, da Nelson „ihr das Leben zur Hölle machte“ mit seinen eifersüchtigen Wutausbrüchen und bizarren sexuellen Forderungen , religiöse Wahnvorstellungen und zunehmend gewalttätiges Verhalten führten dazu, dass sie sich von ihm trennte , nachdem sie nur sechs Monate lang zusammengelebt hatte. Martin erinnerte sich später an verschiedene bizarre Verhaltensweisen, die sie während ihres Zusammenlebens mit Nelson beobachtete, darunter längeres Verschwinden aus ihrem Zuhause und ungewöhnliche Badepraktiken, bei denen er sich Gläser mit Wasser über die Zehen schüttete. Nelsons sexuelle Perversionen und seine rasende Eifersucht führten bei seiner Frau schon nach sechs Monaten zu einem Nervenzusammenbruch. Er besuchte sie im Spital und versuchte dort, sie in ihrem Bett zu begrapschen, bis das Krankenhauspersonal auf ihre Schreie reagierte und Earl aus dem Zimmer schaffte.
Nach seiner Verhaftung gelang ihm im November 1923 erneut die Flucht. Über die darauf folgenden zwei Jahre seines Lebens ist nichts bekannt; aber irgendwann in dieser Zeit, zwischen seiner Flucht und dem Wiederauftauchen, muss er den Schritt von der Vergewaltigung hin zum Mord getan haben.
In den 16 Monaten zwischen Februar 1926 und Juni 1927 tötete er mindestens 22 Frauen, wobei er sich seine Opfer vorwiegend unter Witwen und Ledigen suchte, die ihn vertrauensvoll in ihre Wohnung ließen, in der Annahme, dass es sich um einen sanftmütigen Pensionsgast handle. Sein Charme und die Bibel, die er mit sich führte, trugen das Übrige dazu bei. Am 20. Februar 1926 mietete sich Earl bei der 60jährigen Clara Newman in San Francisco ein. Noch am selben Tag vergewaltigte und erdrosselte er sie. Als es in San José zu einem identischen Mord an der 65jährigen Laura Beale kam, begannen Journalisten, Artikel über den „Dark Strangler", den „Dunklen Würger", zu schreiben. Einen Verdächtigen hatten sie aber nicht.
Clara Newmann | Beata Whithers | Blanche Myers | Blanche Myers |
Das sind die einzigen überlieferten Fotos einiger Opfer Nelsons
und zeigen sie in jüngeren Jahren.
Wieder zurück in San Francisco vergewaltigte und erwürgte Nelson am 10. Juni die 63jährige Lillian St. Mary und stopfte ihre Leiche unter ein Bett in ihrer Wohnung. Als nächste musste am 24. Juni in Santa Barbara Ollie Russell sterben. Mary Nisbit ereilte in Oakland am 16. August dasselbe Schicksal.
Kalifornien war für Nelson ein zu heißes Pflaster geworden, und so zog er weiter nach Portland, Oregon. Dort vergewaltigte und erdrosselte er am 19. Oktober die 32jährige Beata Withers und ließ ihre Leiche in einem Baumstumpf verschwinden. Einen Tag später verlor Virginia Grant ihr Leben. Ihren Leichnam ließ Nelson hinter einem Ofen eines Hauses liegen, das sie zur Miete ausgeschrieben hatte. Tags darauf traf Nelson auf Mable Fluke. Ihren mit einem Schal erdrosselten Leichnam fand man später auf dem Dachboden ihres Hauses.
Endlich konnte die Polizei in Portland den Täter identifizieren; ihn auch zu finden, war aber gar nicht so einfach. (Nelsons Tante erinnerte sich bei einem Interview an seine „Handstand-Aktionen", was ihm bei Reportern den Spitznamen „Gorilla-Mörder", einbrachte.) Am 18. November schlug Nelson erneut zu. In San Francisco erdrosselte er die Frau von William Edmonds. Sechs Tage später tötete er Blanche Myers in Oregon City und schob ihre Leiche unter ein Bett in ihrem Haus.
Nelson ermordete Germania Harpin und ihren kleinen Sohn am 27. Dezember 1926; Dies war sein erster und einziger Mord an einem männlichen Opfer und einem kleinen Kind.
Während die Fahndungsbemühungen der Polizei sich auf die Westküste konzentrierten, zog Nelson per Autostopp und Zug Richtung Osten. In Council Bluffs, Iowa tötete er am 23. Dezember die Vermieterin Mrs. John Brerard. Weihnachten verbrachte er in Kansas City, wo er die 23jährige Bonnie Pace erdrosselte. Drei Tage später, am 28. Dezember, folgte der Doppelmord an Germania Harpin und deren acht Monate altem Sohn.
Das nächste Opfer war die 53jährige Mary McConnell, die am 27. April 1927 in Philadelphia ihr Leben lassen musste. Ein Monat verging, bis die ebenfalls 53jährige Jennie Randolph in Buffalo, New York erdrosselt wurde. In Detroit ermordete Nelson am 1. Juni die Vermieterin Fannie May sowie Maurene Oswald, eine ihrer Mieterinnen. Zwei Tage darauf erwürgte er in Chicago die 27jährige Cecilia Sietsema.
In seiner Angst, von der Polizei erwischt zu werden, fasste er einen folgenschweren Entschluss: Er überschritt die Grenze zu Kanada und mietete am 8. Juni 1927 ein Zimmer in Winnipeg. Noch am selben Tag erdrosselte er die 13jährige Nachbarstochter Lola Cowan. Keine 24 Stunden später wurde Emily Patterson erschlagen und vergewaltigt in ihrem Haus aufgefunden; die Leiche lag unter einem Bett.
Die Belohnung für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen.... und Emily Patterson wird erschlagen und vergewaltigt aufgefunden.
Um an Geld zu gelangen, stahl Nelson Kleiderstücke und verkaufte sie in einem Secondhandladen in der Stadt. Mit dem Geld ging er zum Friseur. Dort wurde man misstrauisch, da sich in seinem Haar getrocknete Blutflecken fanden. Anhand eines Steckbriefes im Postamt konnte Nelson identifiziert werden und wurde ins Gefängnis von Killarney gebracht, von wo ihm die Flucht gelang, indem er das Schloss seiner Zelle mit einer Nagelfeile öffnete. Bereits zwölf Stunden später wurde er beim Versuch, die Stadt zu verlassen, wieder aufgegriffen.
Nelsons Verfahren wegen des Mordes an Emily Patterson begann am 1. November 1927 in Winnipeg. Um seinen Antrag auf Unzurechnungsfähigkeit zu unterstützen, rief die Verteidigung einzig und allein Nelsons Tante sowie seine Ex-Frau in den Zeugenstand. Trotzdem wurde Leonard zum Tod durch Erhängen verurteilt und starb am 13. Januar 1928. Minuten vor seinem Tod sagte er zu den Zuschauern: „Ich bin unschuldig. Ich bin unschuldig vor Gott und den Menschen. Ich vergebe jenen, die mir Unrecht getan haben, und bitte jene um Vergebung, denen ich Unrecht getan habe. Gott, hab Erbarmen!"
Zusätzlich zu den 22 bestätigten Morden war Nelson auch der Hauptverdächtige in einem Dreifach-Mord 1926 in Newark, New Jersey. Bei den drei Opfern handelte es sich um Rose Valentine und Margaret Stanton - beide erdrosselt - sowie um Laura Tidor, die beim Versuch, sich zu wehren, vom Killer erschossen worden war. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme wurde Nelson in sechs US-Städten gesucht und musste sich vor einem Gericht in Manitoba wegen der Morde an Cowan und Patterson verantworten. Außerdem wurde er wegen versuchter Belästigung in zwei Fällen und eines Einbruchdiebstahls angeklagt. Nelsons Prozess sollte am 27. Juni 1927 beginnen, wurde jedoch auf Antrag seines Anwalts verschoben, und begann stattdessen am 1. November im Winnipeg Law Courts Building. Der Fall wurde von RB Graham verfolgt und von Richter Andrew Dysart überwacht.
Nelson wurde vom gerichtlich bestellten Anwalt James H. Stitt verteidigt . Nelsons Ex-Frau Mary Martin sagte gegen ihn aus und behauptete, er sei „absolut verrückt“. Darüber hinaus sagten über sechzig Personen aus Kanada und den USA aus, von denen viele Nelson an den Schauplätzen der verschiedenen Verbrechen vermuteten oder ihn mit Eigentum in Verbindung brachten, das aus den Häusern der Opfer gestohlen worden war. Ein Gefängniswärter, der Nelson während seines Prozesses beaufsichtigte, bemerkte, dass er besonders von einer bestimmten Bibelstelle aus dem Buch der Sprüche besessen war, die lautete:
Mein Sohn, gib mir dein Herz
und lass deine Augen meine Wege beobachten.
Für eine Hure ist ein tiefer Graben;
und eine fremde Frau ist eine enge Grube.
Sie lauert auch wie eine Beute
und vermehrt die Übertreter unter den Menschen.
Die abschließenden Aussagen in Nelsons Prozess wurden am 5. November 1927 abgeschlossen. Nach vierzigminütiger Beratung befanden ihn die Geschworenen des Mordes für schuldig und er erhielt ein obligatorisches Todesurteil. Verwandte der Opfer McConnell und Cowan besuchten Nelson nach seiner Verurteilung im Gefängnis und er beteuerte weiterhin seine Unschuld. Ende Dezember 1927 legte Stitt dem Justizminister Ernest Lapointe ein dreißigseitiges Dokument vor , in dem er um ein Gnadengesuch mit der Begründung bat, Nelson sei verrückt und seine persönliche Geschichte sei den Geschworenen über die Presse zu Unrecht präsentiert worden.
Das „eloquente, sogar bewegende“ Dokument bestand aus zwanzig eidesstattlichen Erklärungen von Personen, die Nelson sein ganzes Leben lang gekannt hatten und schworen, sie seien „in der Lage, den Charakter und die Mentalität des besagten Earle Nelson vollständig zu kennen, an die sie ohne Übertreibung wirklich glaubten, oder die geistig zurückhaltend war, bzw. über einen langen Zeitraum eine Person mit geistesgestörtem Geist.“ In einer der eidesstattlichen Erklärungen bezeugte Frau L. J. Casey, die Nelson 1926 als Platzwartin eingestellt hatte, dies und bemerkte, dass sie ihn „die ganze Zeit lachen und mit sich selbst reden hörte“. Eines Tages, als ich, als er zufällig dort war, saß er direkt draußen im strömenden Regen und blickte in den Himmel, ohne Mantel, bis er völlig durchnässt war. Trotz der Fülle an eidesstattlichen Erklärungen wurde die Berufung abgelehnt und Nelsons Hinrichtung wurde für den zweiten Freitag im Januar angesetzt.
Nelson wurde am 13. Januar 1928 um 7:30 Uhr im Vaughan Street Jail in Winnipeg durch Erhängen hingerichtet . Seine letzten Worte waren: „Ich vergebe denen, die mir Unrecht getan haben.“
Modus operandi
Selbst den Ermittlern war die bevorzugte Vorgehensweise des Mörders zum Tatzeitpunkt mehr als klar. Nelsons Opfer waren größtenteils Vermieterinnen, die er unter dem Vorwand ansprach, ein Zimmer zu mieten. Viele dieser Opfer gerieten ins Visier, nachdem sie in Lokalzeitungen „Zimmer zu vermieten“-Anzeigen geschaltet hatten. Nelson, der sich in der christlichen Theologie gut auskennt , studierte oft seine abgenutzte Bibel und benutzte sie, um sein Opfer zu beruhigen und unvorbereitet zu halten. Sobald er ihr Vertrauen gewonnen hatte und Zugang zu ihren Häusern hatte, tötete er sie (fast immer durch Erwürgen) und ließ sich manchmal auf Nekrophilie mit der Leiche ein. Nelson versteckte die Leiche oft und ließ sie unter dem nächsten Bett liegen. Bei mehreren seiner in Portland begangenen Morde unternahm er zusätzliche Anstrengungen, um die Leiche zu verbergen, indem er sie auf dem Dachboden oder in einem Dampferkoffer im Haus versteckte. Andere Opfer wurden in Schränken oder hinter Öfen im Haus versteckt.
Auf dem Höhepunkt seines Amoklaufs tötete Nelson durchschnittlich alle drei Wochen einmal. Seine Morde erfolgten manchmal in Schüben. Sein letztes Opfer, Emily Patterson, war sein fünftes Opfer in nur zehn Tagen.
Obwohl viele Dokumente zu Nelson und seinem Prozess existieren, enthalten nur wenige davon psychiatrische Informationen zu seiner Pathologie. Während Nelsons Inhaftierung im Vorfeld seines Prozesses wurde er zwischen dem 27. Juli und dem 24. Oktober 1927 fünfmal von Dr. Alvin T. Mathers, dem Leiter der psychiatrischen Abteilung des Winnipeg General Hospital , untersucht. Basierend In diesen Sitzungen sagte Mathers vor Gericht aus: „Ich habe keine Beweise gefunden, die für mich Wahnsinn darstellen würden.“
Zusammenfassung:
Nelson war der erste Serienmörder in der amerikanischen Kriminalgeschichte, dessen Verbrechen in Zeitungen, überregionalen Magazinen und dem damals neuen Medium Radio große Aufmerksamkeit erregten. Seine Verbrechen und sein Gerichtsverfahren erregten internationale Medienaufmerksamkeit und erschienen in Zeitungen in den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien. Nelsons bestätigte Mordzahl, die über zwanzig lag, blieb fast fünfzig Jahre lang ein Rekordhoch, bis 1971 die Verbrechen von Juan Corona aufgedeckt wurden. Laut den Kriminalhistorikern Harold Schechter und David Everitt begann mit Earle Leonard Nelson die erste Serie der Sexualmörder im Amerika des 20. Jahrhunderts.
Obwohl Nelson sich weigerte, eines der ihm vorgeworfenen Verbrechen zuzugeben, wurde er mit insgesamt 22 Morden in den Jahren 1926 bis 1927 in Verbindung gebracht; Seine Opfer bestanden fast ausschließlich aus Frauen sowie einem männlichen Kleinkind.
1926 - Kalifornien, Oregon, Washington
- 20. Februar 1926 - Clara B. Newman (60) - San Francisco , Kalifornien - Von Nelson erdrosselt, als sie ihm ein Zimmer in ihrer Pension zeigte. Nach ihrem Tod begeht Nelson Nekrophilie mit ihrer Leiche. Verstorben
- 2. März 1926 - Laura Beale (63) - San Jose, Kalifornien - In ihrem Haus erdrosselt. Verstorben
- 10. Juni 1926 - Lillian St. Mary (63) - San Francisco, Kalifornien - Erdrosselt und nach dem Tod vergewaltigt. Verstorben
- 24. Juni 1926 - Ollie Russell (53) - Santa Barbara, Kalifornien - Erdrosselt und nach dem Tod vergewaltigt. Verstorben
- 16. August 1926 - Mary C. Nisbet (52) - Oakland, Kalifornien - In ihrem Wohnhaus erdrosselt und vergewaltigt. Ihr Mann wird zunächst von der Polizei befragt, aber vom Tatverdacht freigesprochen. Verstorben
- 19. Oktober 1926 - Beata B. Duhrkoop-Withers (35) - Portland , Oregon - Erdrosselt und nach dem Tod vergewaltigt. Verstorben. Nelson stopft ihren Körper in einen Koffer, der später von ihrem 15-jährigen Sohn im Haus gefunden wird. Verstorben
- 20. Oktober 1926 - Virginia Ada Gray Grant (59) - Portland, Oregon - Erwürgt und vergewaltigt; Leiche hinter dem Ofen ihrer Pension versteckt. Verstorben
- 21. Oktober 1926 - Mabel H. Fluke - Portland, Oregon - Leiche auf dem Dachboden ihrer Pension entdeckt. Verstorben
- 18. November 1926 - Anna Edmonds (56) - San Francisco, Kalifornien - Mit einem Lappen erdrosselt und vergewaltigt. Verstorben
- 19. November 1926 - Frau HC Murray (28) - Burlingame, Kalifornien - Schwangere Frau wurde angegriffen, als sie Nelson ihr Haus zum Verkauf zeigte. Überlebt
- 23. November 1926 - Florenzer Monk (48) - Seattle , Washington - Die Leiche wurde von ihrem Hausmeister entdeckt. Sie war hinter dem Heizkessel im Keller ihres Hauses in Capitol Hill verstaut. Nelson schenkt Monks‘ gestohlenen Schmuck später zwei Frauen aus Portland. Verstorben
- 29. November 1926 - Blanche Myers (48) - Portland, Oregon - In ihrem Haus erdrosselt und vergewaltigt. Auf ihrem eisernen Bettpfosten wurden Fingerabdrücke gefunden. Verstorben
1926 - Iowa, Missouri
- 23. Dezember 1926 - Frau John Brerard (41) - Council Bluffs , Iowa - Erwürgt und vergewaltigt. Aufgrund von Brerards kürzlichem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik wurde zunächst angenommen, dass es sich um Selbstmord handelte. Verstorben
- 27. Dezember 1926 - Bonnie Pace (23) - Kansas City , Missouri - Erwürgt und vergewaltigt. Verstorben
- 28. Dezember 1926 - Germania Harpin (28) - Kansas City, Missouri - Erwürgt und vergewaltigt. Verstorben
- 28. Dezember 1926 - Robert Harpin (8 Monate) - Kansas City, Missouri - Kleinkind (Sohn von Germania Harpin) mit einer Windel erdrosselt. Verstorben
1927 - Ostküste und Mittlerer Westen der USA
- 27. April 1927 - Mary McConnell (53) - Philadelphia , Pennsylvania - In ihrem Haus erdrosselt und vergewaltigt. Mehrere Schmuckstücke, darunter eine Uhr, werden gestohlen. Verstorben
- 30. Mai 1927 - Jennie Randolph (53) - Buffalo , New York - Leiche unter einem Bett in ihrem Haus entdeckt. Verstorben
- 1. Juni 1927 - Fannie May (53) - Detroit , Michigan - Sie wurde tot in der Pension aufgefunden und fungierte dort als Hausverwalterin, erdrosselt mit Elektrokabeln. Verstorben
- 1. Juni 1927 - Maureen Atorthy geb. Oswald - Detroit, Michigan - Bewohner der Pension von Fannie May. Verstorben
- 4. Juni 1927 - Mary Cecilia Sietsma (27) - Chicago , Illinois - Von ihrem Mann gefunden, erdrosselt mit einem Gerätekabel. Verstorben
1927 - Manitoba, Kanada
- 10. Juni 1927 - Emily Patterson (27) - Winnipeg, Manitoba - Erwürgt und vergewaltigt. Ihr Mann findet ihre Leiche versteckt unter dem Bett ihres Sohnes. Außerdem werden ein Whipcord-Anzug, Pattersons goldener Ehering und 70 US-Dollar gestohlen. Verstorben
Andere mögliche Opfer
- 23. August 1925 - Elizabeth Jones (62) - San Francisco, Kalifornien - Erwürgt in ihrem Haus mit ihrer eigenen Halskette aufgefunden. Sie wurde beobachtet, wie sie mit einem Mann sprach, der am Kauf ihrer Immobilie interessiert war; Nelson war zum Zeitpunkt der Ermordung von Jones kurz zuvor aus dem Napa State Hospital entlassen worden. Verstorben
- 25. September 1925 - Daisy Anderson (45) - San Francisco, Kalifornien - Beim Zeigen eines Zimmers in ihrer Pension erdrosselt. Die Leiche wurde nackt im Haus gefunden. Verstorben
- 1. Oktober 1925 - Elma Wells (32) - San Francisco, Kalifornien - Die Leiche wurde nackt und eingeklemmt, im Schrank einer leerstehenden Wohnung, in einem von ihr verwalteten Gebäude entdeckt. Verstorben
- 7. November 1925 - Mary Murray - Philadelphia, Pennsylvania - Sie wurde zwar in der Küche erdrosselt, aber tot im Schlafzimmer im Obergeschoss aufgefunden. Der Körper war nach dem Tod noch vergewaltigt worden. Verstorben
- 11. November 1925 - Lena Weiner - Philadelphia, Pennsylvania - Vom Ehemann tot im Schlafzimmer aufgefunden. Der Körper war nach dem Tod vergewaltigt worden. Auch Kleidungsstücke aus der Garderobe des Mannes fehlten. Verstorben
- November 1925 - Ola McCoy - Philadelphia, Pennsylvania - Sie wurde im Wohnzimmer ihres Hauses erdrosselt, aber tot im Schlafzimmer im Obergeschoss aufgefunden. Der Körper war nach dem Tod dort vergewaltigt worden. McCoys Haus liegt nur wenige Blocks von dem von Mary Murray entfernt. Verstorben
- 18. August 1926 - Isabelle Gallegos (50) - Stockton, Kalifornien - Der russische Einwanderer John Slivkoff wurde im Zusammenhang mit dem Mord an Gallegos festgenommen, später jedoch Tötungsvorwurf ausgeschlossen, nachdem es Zeugen nicht gelungen war, ihn aus der Gruppe herauszusuchen. Verstorben
Quellen: Die große Enzyklopädie der Serienmörder (von Michael Newton) 2. Auflage 2005 – S. 286 – ISBN 3-85365-189-5 sowie Ergänzungen durch erichs-kriminalarchiv.com
15. Der Fall - Anna Etzinger
Selbstmord, alles klar - so schien es auf den ersten Blick, als am Morgen des 27. September 1926 der Söldner Matthias Etzinger in Freudenstein tot in seinem Bette aufgefunden wurde. Dem scheinbaren Selbstmord war einer der zahllosen Krawalle vorausgegangen, die zwischen den Eheleuten Etzinger an der Tagesordnung waren. Mitten in der Nacht war die Anna Etzinger zu ihrer Nachbarin Rosa Nöbauer gekommen und hatte gebeten, die Nacht bei ihr verbringen zu dürfen. Ihr Mann sei gegen elf Uhr wieder einmal betrunken nach Hause gekommen, habe im Hause herumgepoltert, wüste Drohungen gegen sie ausgestoßen und schließlich auch auf sie geschossen.
Am nächsten Morgen gingen die beiden Frauen zum Etzinger-Haus und während Anna Etzinger heraußen wartete, ging die Rosa Nöbauer hinein, um nach dem Nachbarn zu sehen. Sie fand ihn tot im Bett mit einem Einschuß oberhalb des rechten Auges. Neben dem Bette lag ein Trommelrevolver mit zwei leeren Patronenhülsen. Selbstmord, klarer Fall, meinte auch die Gendarmerie.
Nur die Nachbarn wollten das nicht recht glauben. Hatte nicht die Anna Etzinger schon öfter gesagt, irgendwann werde sie ihren Mann einmal umbringen?
Gewundert hätte das ohnehin niemanden, der die Verhältnisse in der Sölde genauer kannte: Matthias Etzinger war ein rabiater Trunkebold, der seine Frau häufig verprügelte, während sie ein braves und arbeitsames Weib war. Einmal war er sogar zu zwei Monaten Arrest verurteilt worden, weil er seine Frau zuerst geohrfeigt und ihr dann die ganzen besseren Kleider zerschnitten hatte.
Die Gendarmen erfuhren von diesen Gerüchten und begannen mit Nachforschungen. So erfuhren sie, daß die Anna Etzinger am 23. August in Linz einen Revolver gekauft hatte. Jetzt wurde die Frau verhaftet und bald schilderte sie den wirklichen Verlauf der verhängnisvollen Nacht: Ja, ihr Mann war wirklich betrunken heimgekommen, sie hat sich im Keller versteckt, er ist ihr nachgekommen, sie ist ihm entschlüpft und schließlich ist er auf sein Bett gesunken und eingeschlafen. Anna Eitzinger hat den Revolver zunächst durch einen Schuß im Freien ausprobiert und dann ihren Mann aus nächster Nähe in den Kopf geschossen.
Bei Gericht sprachen die Geschworenen Anna Etzinger des Mordes schuldig, einen unwiderstehlichen Zwang wollten sie ihr nicht zubilligen. „Der Obmann der Geschworenen, Kaufmann Johann Angerer aus Freistadt, selbst bat namens der Geschworenen, bei der Strafbemessung die äußerste Milde walten zu lassen." Das Urteil: acht Jahre schweren und verschärften Kerkers.
Quellen: Arsen im Mohnknödl (von Franz Steinmaßl) Ausgabe 1992 - S. 124 - ISBN 3900948133