Deutschland
Hinrichtungen von 1901 - 1925
Hinrichtungen von 1901 - 1925
Eine Hinrichtung, im Sprachgebrauch auch Exekution, ist die vorsätzliche Tötung eines in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von der Justiz eines Landes ausgesprochenen Verurteilung zur Todesstrafe. Werden Menschen durch staatliche Stellen widerrechtlich getötet, handelt es sich um extralegale Hinrichtungen. Der Begriff wird im weiteren Sinne auch für die Tötung eines Menschen durch nicht hoheitlich befugte Personen, Gruppen oder Organisationen verwendet, beispielsweise im Zusammenhang mit Terrorismus oder Kriminalität.
14. August 1900 - Hermann Köberle | |
Joseph Goenczi (* 2. Juli 1852 in Maros-Vásárhely, Siebenbürgen), Schuhmacher, wegen Raubmorden, begangen in Berlin im August 1897 an der Hausbesitzerin und Gipsfabrikantenwitwe Auguste Schultze, geb. Lutze, und ihrer Stieftochter Klara Schultze, die er mit einem Beil erschlug und im Keller vergrub, nach Flucht ins Ausland im September 1899 in Brasilien festgenommen, im November 1899 nach Deutschland ausgeliefert, am 7. April 1900 zum Tode verurteilt und im Hof des Strafgefängnisses Plötzensee hingerichtet. | |
24. April 1901 - Albert Carl Krüger | |
in Graudenz mit dem Handbeil | |
Mathias Kneißl (* 12. Mai 1875 in Unterweikertshofen; † 21. Februar 1902 in Augsburg; genannt Kneißl Hias, Räuber Kneißl oder auch Schachenmüller-Hiasl) war ein bayerischer Räuber. Sein Wirkungskreis lag überwiegend in den Gebieten der Bezirksämter (der späteren Landkreise) Dachau, Aichach und Fürstenfeldbruck. Seine Lebensgeschichte wurde in zahlreichen Büchern, Schriften, Liedern, Filmen und Theaterstücken aufgezeichnet. Mathias Kneißl war das älteste von fünf Kindern von Matthias (oder Mathias) Kneißl (1837–1892), einem Schreiner, Wagner und Müller, und Therese Kneißl (* 1847), geborene Pascolini. Sein Onkel mütterlicherseits war der in der Gegend bekannte Räuber Johann Pascolini (1831–1871), sein Urgroßvater Peter Pascolini stammte aus Frassenetto, einem Ortsteil von Forni Avoltri im österreichischen Friaul. Kneißls Eltern bewirtschafteten zunächst ein Gasthaus in Unterweikertshofen, das Krämer Pascolini für seine Kinder erworben hatte. Das Gasthaus wurde zum Treffpunkt von Kriminellen, die mit Gestohlenem oder Gewildertem handelten. Nachdem die Gendarmerie die Aktivitäten mehrfach überprüft hatte, entschlossen sich Kneißls Eltern 1885, die Wirtschaft zu verkaufen, um nach Dachau als Privatiers zu ziehen. Im Jahre 1886 zog die Familie in die Schachenmühle bei Sulzemoos, südlich des Ortsteiles Altstetten am Steindlbach, die das Ehepaar für 9.800 Mark erwarb. Die Mahlmühle mit kleinem Sägewerk und ein wenig Landwirtschaft lag in einem feuchten und schattigen Waldgrundstück, im Sommer von Mückenschwärmen bevölkert. Im Nebenerwerb widmete sich Kneißl sen. der Anfertigung von Wagner- und Schreinerarbeiten. Für die Zeit bis 1888 berichtete ein Polizist aus Odelzhausen von einem guten Eindruck. Dann fanden sich Besucher in der Mühle ein, die Schweine, Schafe und Diebesgut weiterverkauften, und so wurde aus der Mühle ein „Gasthaus“ und sie geriet aufgrund der dort stattfindenden Hehlerei in die Beobachtung der Polizei. Zu den Besuchern der Schachenmühle zählten der Händler Johann Schlumbrecht aus Stangheim, der u. a. Munition besorgte, und Josef Schreck aus Hepberg bei Ingolstadt, der in den Diensten des Barons von Schaezler in Sulzemoos stand. In diesem Umfeld lernte der jugendliche Mathias das Schießen und wurde zu ersten kleineren Straftaten verleitet, für die er mehrere kürzere Haftstrafen absaß. Im März 1891 musste der 15-jährige Kneißl erstmals für drei Tage in Haft. Ihm wurde vorgehalten, als Schulpflichtiger eine Tanzveranstaltung besucht zu haben, denn das Schwänzen der Schule stand unter Strafe. 1884 schrieb ein Lehrer: „Ein äußerst unwilliger und unfolgsamer Knabe, eine Zuchthauspflanze.“ Die Volksschule Sulzemoos schrieb 1889 ins Zeugnis: Anlagen: wenige, Fleiß: sehr faul, Betragen: grob und unanständig. Nach dem Wechsel in die sonntägliche „Feiertagsschule“, die für Abgänger der Volksschule Pflicht war, und die Kneißl, wohl unter Duldung des Vaters, schwänzte, kam es zu fünf Gerichtsurteilen, zwischen Juli 1891 und Juli 1892. Im Jahr 1892 warf die väterliche Mühle kaum Gewinn ab und stürzte die Familie Kneißl in Not. So kamen die Eheleute auf die Idee, mit den Söhnen Alois und Mathias in der Wallfahrtskirche Herrgottsruh bei Friedberg das Altarsilber zu stehlen. Schon bald fiel der Verdacht auf die Familie Kneißl. Sein Vater starb 1892, als ihn die Polizei verhaftete; sein Tod blieb ungeklärt. Seine Mutter wurde zur selben Zeit wegen Hehlerei der bei dem Diebstahl erbeuteten Gegenstände für drei Monate inhaftiert. Sechs minderjährige Jugendliche und Kinder waren nun sich selbst überlassen. Nun ging Kneißl mit seinen Brüdern auf Raubzüge; Johann Schlumbrecht und Josef Schreck waren gelegentlich dabei. Sie wilderten, stahlen Obst, Hühner, ein Schaf und Geld. 1892 wurde er zum zweiten Mal verhaftet, diesmal für die Tatbestände Mord, schwerer Raub und Wilderei, denn, als am 2. November 1892 zwei Polizisten in der Mühle erschienen, fielen Schüsse aus der Waffe von Alois. Sein jüngerer Bruder Alois hatte bei einem Festnahmeversuch den Polizeistationskommandanten Baltasar Gößwein aus Odelzhausen in den Unterleib geschossen; Alois starb nach vier Jahren im Gefängnis an Tuberkulose. Obwohl der nun 18-jährige Mathias Kneißl nicht der Schütze war, verurteilte das Landgericht München ihn am 23. Juni 1893 zu fünf Jahren Haft, das Strafmaß von Alois lag bei 15 Jahren, Schreck erhielt 12 Jahre und Schlumbrecht 2 Jahre. Zuvor war die Schachenmühle zwangsversteigert worden. Nach seiner Haftentlassung im März 1899 – er war nun 24 Jahre alt – fand er kein Heimatrecht in seiner Heimat und wurde am 18. März 1899 auch aus München ausgewiesen. Im Frühjahr und Sommer 1899 arbeitete er daher für drei Monate als Schreiner in Nußdorf am Inn bei Schreiner Christoph, einem Bekannten der Familie. Nach einem halben Jahr wurde Kneißl auf stetes Drängen und dem Hinweis des Gendarmeriekommandanten Adam Saalfrank, dass Kneißl ein Zuchthäusler sei, von seinem Meister entlassen, da auch seine Kollegen sich weigerten, mit ihm länger zusammenzuarbeiten. Er fand darauf wegen seines schlechten Leumunds keine Anstellung mehr und sah sich in seiner Existenz bedroht. Resozialisierung war damals unbekannt. Ohne Arbeit unternahm Kneißl erneut Einbrüche mit dem Komplizen Hausleitner. Er wurde von der Polizei gesucht und ein Kopfgeld von 400 Mark ausgesetzt. Auf einem Fahrrad durchstreifte er die Landschaft zwischen Altomünster und Nannhofen, mit Dolchen, Gewehren und Revolvern ausgerüstet. Nachdem sein Komplize gefasst worden war und in Straubing zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, setzte er seine Raubzüge mit dem Fahrrad alleine fort, wobei er hauptsächlich Einödhöfe aufsuchte. Er hatte nun auch ein in Sauerlach erbeutetes Drillingsgewehr. Zu dieser Zeit plante Kneißl mit dem erbeuteten Geld eine Auswanderung in die Vereinigten Staaten, zusammen mit seiner Cousine und Geliebten Mathilde Danner. Nachdem Kneißl bei einem Raubzug Pfandbriefe im Wert von 2.500 Mark erbeutet hatte, suchte man ihn steckbrieflich. Bei einem Festnahmeversuch kam es am Spätabend des 30. November 1900 in Irchenbrunn bei Altomünster zu einem Schusswechsel, bei dem die zwei Gendarmen so schwer verletzt wurden, dass sie später starben. Kneißl war nun drei Monate auf der Flucht, konnte sich aber bisher einer Festnahme entziehen. Der Legende nach soll er sich einmal in einem Odelfass aus einem von der Polizei umstellten Anwesen herausfahren lassen haben. Der ungewöhnliche Fall und das Entkommen des Kneißls fanden Niederschlag in der ausländischen Presse und mehrten die Bekanntheit des Räubers. Es wurde daraufhin durch einen Augsburger Untersuchungsrichter eine ungewöhnlich hohe Belohnung von 1.000 Reichsmark auf seinen Kopf ausgesetzt. Die Summe war wohl auch deswegen so hoch gewählt, weil die Ordnungsmacht den Räuber bisher nicht dingfest setzen konnte und die Fahndungen erfolglos blieben. Diese damals unverhältnismäßig hohe Summe erregte die Gemüter in der Bevölkerung, da weite Kreise der ländlichen Bevölkerung in Armut lebten. Dieser Umstand, aber auch die offensichtliche Erfolglosigkeit polizeilicher Fahndung führten wohl auch zu einer Solidarisierung in der Bevölkerung und zur Verklärung des Räubers. In der Welt des späten 19. Jahrhunderts war die Abneigung gegen Staat und Obrigkeit tief verwurzelt. Die Bevölkerung jener Zeit begegnete Kneißl mit Respekt, da er sich gegen Willkür, Not und Unterdrückung wehrte. Drei Monate später, am 4. März 1901, wurde Kneißl von der eigenen Cousine, seiner früheren Geliebten, verraten und im Anwesen Auermacher in Geisenhofen bei Aufkirchen ab 9 Uhr morgens von 70 Polizisten gestellt. Am 5. März, nach eintägiger, quasi militärischer Belagerung, beschossen 150 Mann das Haus, in dem sich der unbewaffnete Kneißl im Dachstuhl verkrochen hatte. Das polizeiliche Vorgehen glich der Hinrichtung eines „Staatsfeindes“. Eine Dreiviertelstunde nach Beginn der Beschießung stürmten die ersten Polizisten mit lautem „Hurra“ in das Wohnhaus. Nach einiger Zeit wurde Kneißl entdeckt, er erlitt einen Steckschuss in den Kopf, zwei Schüsse in den rechten Oberarm, einen Streifschuss am rechten Handgelenk und eine lebensgefährliche Verletzung des Unterleibs. Fünf Schüsse hatten Kneißl nun getroffen. Trotzdem schossen die Polizisten noch aus drei Schritt Entfernung weiter auf ihn. Als er überwältigt war, drosselten und schlugen ihn die Polizisten. Der Volksmund sprach von der Kneißl-Schlacht von Geisenhofen. Trotz dieser Verletzungen überstand er die Postzugfahrt nach München, wo er notoperiert werden konnte. Danach saß er monatelang im Rollstuhl. Die Tatsache, dass Kneißl sich so lange dem Zugriff der Polizei entziehen konnte, war dem Umstand geschuldet, dass Bauern ihm immer wieder Zuflucht und Versteck boten. Die Bauern bestach Kneißl oft mit schwarz erlegtem Wild. Vom 14. bis 19. November 1901 fand vor dem Schwurgericht Augsburg der Prozess gegen ihn statt. Kneißl hatte sich wegen zweier Mordtaten, versuchten Totschlags sowie wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung zu verantworten. Bei der Gerichtsverhandlung, die von der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wurde, soll er gesagt haben: „Ich kann kein Unrecht leiden. Ich kann mich nicht beugen, lieber geh’ ich selber zugrunde.“ Kneißl gab alle ihm zur Last gelegten Verbrechen zu, verneinte aber eine Tötungsabsicht gegenüber den beiden von ihm erschossenen Polizisten. Kneißls Verteidiger war der Rechtsanwalt Walter von Pannwitz aus München. Die Geschworenen befanden ihn für schuldig wegen Mordes, wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, wegen räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes. Der Gerichtshof verurteilte ihn daraufhin auf Antrag des Staatsanwaltes wegen Mordes zum Tode und wegen der anderen Straftaten zu 15 Jahren Zuchthaus sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Berühmt ist Kneißl für das angebliche Zitat bei der Urteilsverkündung; | oberes Bild: Mathias Kneißl vor seiner Exekution, Anfang 1902 unteres Bild: Der schwer verletzte Mathias Kneißl (Mitte) nach der Festnahme mit zwei Krankenpflegern, 1901 |
9. August 1902 - Albert Jänicke | |
Emma Lina Seifert, geborene Taubert (* 20. November 1855 in Stünzhain), wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Ehemann Bernhard Seifert zum Tode verurteilt und in Altenburg durch Scharfrichter Engelhardt aus Magdeburg mit dem Beil hingerichtet. | |
Bruno Tänzler (* 1882 in Jonaswalde), wegen Mordes an Bernhard Seifert zum Tode verurteilt und in Altenburg durch Scharfrichter Engelhardt mit dem Beil hingerichtet. | |
Johannes Niedermeier (* 1868 in Thürnthenning), wegen Anstiftung zum Mord an Bernhard Seifert zum Tode verurteilt und in Altenburg durch Scharfrichter Engelhardt mit dem Beil hingerichtet. | |
(* 1. Juli 1859 in Bilshausen), Kindsmörderin, vom Schwurgericht Hamburg am 10. Oktober 1904 zum Tode verurteilt und auf dem Hof des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis in Hamburg mit dem Fallbeil hingerichtet. Dienstag, der 2. Februar 1905, kurz vor acht Uhr. Ein bitterkalter Wintermorgen. Über den Hof des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis fegt ein eisiger Wind. Irgendwo läutet eine Kirchenglocke. Die Strafgefangene Elisabeth Wiese, 50, wird mit auf dem Rücken gefesselten Händen in einer übergeworfenen Kutte und in Holzpantinen zur Hinrichtung geführt. Die strähnigen Haare sind kurz geschnitten. Ein Pastor begleitet die Delinquentin auf ihrem letzten Gang. Das Urteil des Schwurgerichts vom 15. Oktober 1904 wird verlesen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ordnet die Vollstreckung an: "Scharfrichter, walten Sie Ihres Amtes!" Der Henker Alwin Engelhardt reißt den schwarzen Vorhang vor der Guillotine zurück. Seine beiden Gehilfen packen die Verurteilte, schnallen sie auf dem Gestell des Fallbeils fest, treten zurück. Wenige Sekunden später ist der Kopf vom Rumpf getrennt und fällt in einen Weidenkorb. Der Leichnam wird in einen bereitgestellten Sarg gelegt. Der Anstaltsarzt bestätigt den Tod, die Uhrzeit wird ins Protokoll eingetragen. Drei Minuten hat die Hinrichtung gedauert. Der Sarg wird in das Hafenkrankenhaus gebracht. Dort nimmt ein Sektionsgehilfe vom Schädel die Totenmaske ab. So grausig endete das Leben einer Mörderin, deren Fall nach der Jahrhundertwende in der Hansestadt erregte Diskussionen auslöste - über die entsetzlichen Taten, die ihr nachgewiesen werden, aber auch über die Todesstrafe, zu der sie verurteilt wurde, und speziell über die Vollstreckung an einer Frau. Es waren vor allem die Frauen, die kategorisch jede Milde ablehnten und sich sogar bei den Justizbehörden meldeten, um Elisabeth Wiese hinzurichten, falls sich kein männlicher Scharfrichter bereitfinden würde. Begonnen hatte dieser furchtbare Kriminalfall in einer Wohnung im Stadtteil St. Pauli, in der Wilhelminenstraße 23, der heutigen Hein-Hoyer-Straße, im ersten Stock. Dort lebte Elisabeth Wiese, von Beruf Hebamme, mit ihrem Mann und der erwachsenen Tochter Paula. Regelmäßig warf ihr der Mann Verschwendung vor, sie beschuldigte ihn der Trunksucht und versuchte mehrfach vergeblich, ihn zu vergiften. Geld war knapp, denn die Behörden hatten ihr Berufsverbot erteilt, weil sie sich als "Engelmacherin" betätigt hatte - mehrere Abtreibungen, mit der Stricknadel auf dem Küchentisch, waren ihr nachgewiesen worden. Elisabeth Wiese verfiel nun auf eine "Geschäftsidee", die man damals "Inseratenstrich" nannte. Im "Generalanzeiger" gab sie Anzeigen wie diese auf: "Junge Dame bittet edel denkenden Herrn um 30 Mark Unterstützung gegen dankbare Rückzahlung". Es meldeten sich genug Herren, und die dachten nicht edel, denn sie waren Freier, und die "Rückzahlung" holten sie sich bei Tochter Paula ab. Der war dieses Gewerbe irgendwann zuwider, und sie floh schließlich nach London. Mutter Wiese sah sich nun nach neuen Erwerbsmöglichkeiten um, blätterte die Zeitungen durch. Im "Generalanzeiger" stieß sie auf die Sache mit den "Privatkostkindern". Immer wieder suchten Mütter in Anzeigen Pflegeeltern für ihre unehelichen Kinder, und Ehepaare boten sich in Inseraten an, solche Kinder gegen Kostgeld aufzunehmen. Wiese vermittelte nun solche Pflegestellen für Beträge zwischen 100 und 300 Mark. Das war damals durchaus nicht ungewöhnlich, denn es gab im städtischen Waisenhaus nicht genug Plätze. Überwacht wurden diese Pflegschaften von Waisenpflegern, die in einem Verein zusammengeschlossen waren. Jedoch setzte diese Kontrolle voraus, daß der Aufenthaltsort der Kinder bekannt war. Elisabeth Wiese aber betrieb ihr Gewerbe illegal. Die Behörden erfuhren nicht, wo die Kinder blieben. Zu einem Kriminalfall wurde das alles, als die im Erdgeschoß wohnende Mieterin Düwel der Mieterin Wiese anvertraute, sie habe große Angst vor Einbrechern, und mit Erleichterung zur Antwort bekam, man könne doch einfach die Wohnungen tauschen. So geschah es. Jedoch wunderte sich Frau Düwel bald über den Herd in ihrer neuen Wohnung: Er war kaum zu gebrauchen, denn er zog gewaltig und entwickelte eine enorme Hitze. Auch war er schadhaft - es fehlten mehrere Schamottsteine. Ins Rollen kam der ganze Fall, als im April 1903 das Dienstmädchen Fräulein Klotsche ihren kleinen Sohn Wilhelm zu sich zurückholen wollte, nachdem ihre materiellen Lebensumstände sich deutlich verbessert hatten. Sie fragte bei Elisabeth Wiese nach dem Verbleib des Kindes und bekam allerlei widersprüchliche Ausflüchte zu hören. Sie wurde misstrauisch und ging zur Polizei. Nun begannen Nachforschungen nach Kindern, die Elisabeth Wiese an Pflegeeltern vermittelt hatte. Das Ergebnis war, daß allein im Jahr 1903 der Verbleib der Kinder Berta Blanck, Peter Schultheiß, Franz Sommer und Wilhelm Klotsche nicht zu ermitteln war. Bei einer Hausdurchsuchung stieß die Polizei auf einen Bestand an Morphium und anderen Giften. Die weiteren Ermittlungen ergaben die furchtbare Wahrheit: Elisabeth Wiese hatte die Kinder zwar vermittelt, aber die Pflegekosten einbehalten. Wenn sie die daraufhin zurückgeschickten Kinder nicht loswerden konnte, brachte sie diese mit Gift um und verbrannte die Leichen im Herd. In dem Schwurgerichtsprozess, der am 11. Oktober 1904 begann, kam noch ein weiteres Verbrechen ans Tageslicht: Elisabeth Wieses Tochter Paula sagte aus, sie sei hochschwanger aus London zurückgekehrt und in einer Kellerwohnung in der Talstraße niedergekommen. Dort habe ihre Mutter bereits mit einem gefüllten Wasserbottich bereitgestanden, das Neugeborene sogleich ertränkt und im Küchenherd verbrannt. Der Prozess gegen Elisabeth Wiese erregte ganz Hamburg - wegen der Scheußlichkeit der Verbrechen. Daß es indirekt auch um verlogene Moralvorstellungen ging, die die Mütter unehelicher Kinder als "gefallene Mädchen" stigmatisierten - zu dieser Einsicht war die Gesellschaft der wilhelminischen Zeit noch nicht in der Lage. Elisabeth Wiese murmelte übrigens noch auf dem Gang zur Guillotine: "Ich habe keine Kinder umgebracht." | |
2. Juni 1905 - Edwin Jopp | |
Karl Rudolf Hennig, wegen Raubmordes zum Tode verurteilt, auf dem Gefängnishof der Strafanstalt Plötzensee mit dem Beil hingerichtet. Viel erzählt man sich von der großen Verschlagenheit der Räuberhauptleute früherer Jahrhunderte. Die Verbrecher vergangener Zeiten sind ins Grab gesunken, sie haben vielfach auf dem Schafott ihr Leben beschlossen. Es entstehen neue Verbrechertypen, Kinder der Neuzeit, die an Verschlagenheit, Tücke und Grausamkeit ihre Vorgänger noch weit übertreffen. Zu diesen Verbrechern zählte auch der Raubmörder Hennig, der vor einigen Jahren die gesamte Bevölkerung Deutschlands und wohl auch des Auslandes aufs lebhafteste beschäftigte. Anfang Dezember 1905 wurde der 21 Jahre alte Hausdiener und Kellner August Giernoth in dem Wannseer Forst erschossen aufgefunden. Da bei der Leiche Uhr und Kette vorhanden war und ein Revolver daneben lag, glaubte man zunächst an einen Selbstmord. Es wurde jedoch sehr bald festgestellt, daß Giernoth einem Raubmörder zum Opfer gefallen war. Giernoth wohnte in Berlin bei seinem Bruder, einem Schneidermeister in der Andreasstraße 25. Der junge Mann hatte in Zeitungen annonciert, daß er eine Stellung suche. Aus Anlass dieser Annonce erschien am 4. Dezember 1905 ein Mann bei Giernoth, der sich als Oberinspektor Reimann aus Potsdam vorstellte. Er sagte dem jungen Mann: er sei in der Lage, ihm eine gute Stellung in einem vornehmen Restaurant in der Wannseegegend zu verschaffen, wenn er eine Bürgschaft von 500 Mark leisten könne. Giernoth war über diese Nachricht sehr erfreut. Er kleidete sich sofort an, steckte seine Zeugnisse und sein Sparkassenbuch, das über 750 Mark lautete, zu sich und folgte dem freundlichen Stellenvermittler. Er ahnte nicht, daß dies sein Todesgang sein werde. Als der angebliche Oberinspektor Reimann mit Giernoth sich in dem einsamen Wannseer Forst befand, zog Reimann plötzlich einen Revolver aus der Tasche und schoss damit den ahnungslosen jungen Mann zweimal in den Kopf. Giernoth fiel sofort tot zur Erde. Die Beraubung der Leiche. Der angebliche Oberinspektor war augenscheinlich bemüht, den Anschein zu erwecken, daß Giernoth sich selbst erschossen habe. Er legte den Revolver neben die Leiche und beließ dem Ermordeten Uhr, Kette und Portemonnaie. Er begnügte sich mit der Entnahme der Ausweispapiere und des Sparkassenbuchs. Damit begab er sich nach Berlin. In der Friedrichstraße 22 bei dem Geldvermittler Werner verpfändete er das Sparkassenbuch für 500 Mark. Auf Verlangen des Werner stellte er diesem auf den Namen August Giernoth einen Schuldschein über 500 Mark aus. Schneidermeister Giernoth und dessen Familie warteten vergeblich auf die Rückkunft ihres Verwandten. Der angebliche Oberinspektor Reimann vergnügte sich inzwischen mit dem geraubten Gelde in dem Strudel der Weltstadt. Nach einigen Tagen erhielt Schneidermeister Giernoth die Nachricht: sein Bruder August sei im Wannseer Forst als Leiche aufgefunden worden. Der Schneidermeister bezweifelte sofort, daß sein Bruder sich erschossen habe, zumal er feststellte, daß die Ausweispapiere und das Sparkassenbuch fehlten. Das geheimnisvolle Vorkommnis in dem Wannseer Forst wurde sogleich durch die Zeitungen bekannt. Dadurch wurde der Geldvermittler Werner aufmerksam. Er teilte der Polizei mit, daß und in welcher Weise er in den Besitz des Sparkassenbuchs von August Giernoth gekommen war. Die Feststellung des Mörders. Die Polizei stellte auf Grund der Handschrift des angeblichen Oberinspektors Reimann und des Verbrecheralbums fest, daß der „Oberinspektor Reimann“ mit dem Lederarbeiter Karl Rudolf Hennig identisch sei. Es wurde sogleich ein Steckbrief erlassen und eine Belohnung von 500 Mark ausgesetzt. Allein, es vergingen mehrere Wochen, ohne daß von dem Raubmörder eine Spur zu entdecken war. Am 6. Februar 1906 kam eine in der Chorinerstraße 54 in Berlin wohnende Witwe Schulz auf das in der Wörtherstraße 1 belegene 17. Polizeirevier mit der Mitteilung: seit einigen Tagen wohne ein junger Mann bei ihr, der sich Heine aus Hamburg nenne. Dieser Mann komme ihr sehr sonderbar vor; nachdem sie das Bildnis des steckbrieflich verfolgten Raubmörders Hennig gesehen, vermute sie in dem angeblichen Heine den Raubmörder Hennig. Der Reviervorsteher beauftragte sofort zwei Kriminalbeamte, sich den angeblichen Heine aus Hamburg näher anzusehen. Die beiden Kriminalbeamten forderten, in der Wohnung der Witwe Schulz angelangt, den angeblichen Heine auf, ihnen zu folgen. Letzterer entsprach sogleich auf das bereitwilligste dieser Aufforderung. Ob die Beamten in dem angeblichen Heine den vielgesuchten Raubmörder Hennig erkannten, ist nicht festgestellt worden. Auf der Treppe zur Revierwache drehte sich Hennig, denn er war es, plötzlich um, riss einen Revolver aus der Tasche und schlug auf den ihm folgenden Kriminalschutzmann Wolk an. Glücklicherweise war die Waffe gesichert, so daß sie versagte. Hennig drehte nun den Revolver um und versetzte dem Beamten einen Hieb über den Kopf, so daß der Beamte zur Erde taumelte. In rasender Flucht stürzte darauf Hennig davon, hinter ihm eine von Sekunde zu Sekunde größer werdende Menschenmenge. Während des Laufens war es Hennig gelungen, die Schusswaffe zu entsichern. Einen Postbeamten, der ihn aufhalten wollte, streifte seine Kugel. Der Mörder stürmte in das offenstehende Haus Schönhauser Allee 28, eilte auf den Boden und kroch durch eine enge Luke aufs offene Dach. Unten hatten sich inzwischen zahlreiche Schutzleute und eine unübersehbare Menschenmenge angesammelt. Hennig schoss zweimal nach unten, glücklicherweise ohne jemanden zu treffen. Hierauf übersprang er einen abgrundtiefen Schacht von bedrohlicher Breite und lief mit Windeseile auf den flachen Dachfirsten der Häuser entlang. Auf dem Hause Treskowstraße 14 machte er Halt. Hier schwang er sich wiederum durch eine Dachluke, stürmte die Treppe hinunter, geradenwegs zu dem im Erdgeschoß wohnenden Schuhmacher Krause. Diesen ersuchte er mit der größten Gemütsruhe, ihm sofort seine zerrissenen Stiefel zu flicken. Der brave Meister, der von der tollen Hennig-Jagd kein Wort gehört hatte, begann sofort die zerrissenen Stiefel zu flicken. „Hübsch sind solche Pantoffeln,“ sagte Hennig, auf ein Paar graugrüne Pantoffeln weisend. In demselben Augenblick streifte er sie sich über. „Und wie praktisch solch eine Mütze zur Arbeit ist,“ mit diesen Worten stülpte er die Mütze des Meisters auf den Kopf und – verließ eiligen Schrittes die Schuhmacherwerkstatt. Der Meister, der mit der Reparatur der Stiefel aufs emsigste beschäftigt war, glaubte, sein Kunde sei nur einmal ausgetreten. Hennig trat auf die Straße, ging unbehelligt durch eine Schar von Schutzleuten und das nach vielen Tausenden zählende Publikum hindurch und war im Augenblick verschwunden. Erst nach längerer Zeit wurden die Schutzleute gewahr, daß der Mann, den sie für einen harmlosen Schuhmacher hielten, der Raubmörder Hennig war. Die nochmalige Fahndung nach Hennig. Nun begann die Jagd nach Hennig von neuem, und zwar mit noch bedeutend größerer Anstrengung. Der Potsdamer Regierungspräsident setzte eine Belohnung von 3000 Mark für Ergreifung des Mörders aus. Alle Hebel wurden in Bewegung gesetzt. Hennig, dessen Flucht in den Singspielhallen, in Zirkus und Theater zum Gegenstande des Witzes gemacht und auf allen Spielplätzen der Jugend nachgeahmt wurde, war und blieb spurlos verschwunden. Am 14. März 1906 wurde einem Beamten der Stettiner Wach- und Schließgesellschaft auf offener Straße in Stettin ein Fahrrad gestohlen. Der Beamte setzte dem Dieb nach. Es gelang dem Beamten, nicht bloß das Fahrrad wieder zu bekommen, sondern auch den fliehenden Dieb einzuholen und ihn der Polizei zu übergeben. Auf dem Polizeibüro wurde sofort festgestellt, daß der Fahrraddieb der Raubmörder Hennig sei. Da im Potsdamer Gerichtsgefängnis keine Mörderzelle vorhanden war, wurde Hennig in die Mörderzelle des Moabiter Untersuchungsgefängnisses gesperrt, aus der ein Entweichen ausgeschlossen ist. Am Morgen des 30. April 1906 wurde Hennig, stark gefesselt, von sechs handfesten Transporteuren von Berlin nach Potsdam gebracht. Sechs Schutzleute und zwei Gerichtsdiener wurden im Potsdamer Schwurgerichtssaal vor die Anklagebank postiert. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Barchewitz, forderte die Schutzleute auf, den Angeklagten scharf zu beobachten. Sobald er nur den leisesten Versuch unternähme, zu entfliehen, sollen sie ihm sofort Fesseln anlegen. Hennig machte keinen Fluchtversuch. Er bemerkte: er habe sich nach seiner Flucht über die Dächer noch einige Tage in Berlin aufgehalten und sei alsdann mit einem Freund nach Stettin übergesiedelt. Dort habe er bis zu seiner Ergreifung teils vom Heiratsschwindel, teils von Diebstählen gelebt. Er bestritt, den Kellner Giernoth erschossen zu haben; dies habe sein „Freund Franz“ und ein anderer Unbekannter getan, den er in einer Verbrecherkneipe in der Linienstraße in Berlin kennen gelernt habe. Er habe dem Giernoth nur das Sparkassenbuch und die Ausweispapiere geraubt. Im Laufe der Verhandlung erschien der alte Vater Hennigs, vor Gram gebeugt, als Zeuge. Der alte Mann konnte vor Weinen kaum sprechen. Er bemerkte mit tränenerstickter Stimme: er habe für seinen Sohn, der nicht unbegabt war, alles aufgewendet, um ihn zu einem ordentlichen, tüchtigen Menschen zu erziehen. Alle seine anderen Kinder seien brav und ordentlich. Es breche ihm das Herz, seinen Sohn als Raubmörder auf der Anklagebank sehen zu müssen. – Vors., Landgerichtsdirektor Barchewitz: Herr Hennig, ich kann Ihren großen Schmerz begreifen. Sie müssen sich aber in dem Bewusstsein trösten, daß Sie Ihre Vaterpflichten voll erfüllt haben. Wir Väter können eben nichts weiter tun, als unsere Kinder zu ordentlichen Menschen zu erziehen. Wenn das nicht gelingt, dann haben wir keine Schuld. – Heftig weinend verließ der alte Mann den Gerichtssaal. Den Angeklagten schien dieser dramatische Vorgang gar nicht zu berühren. Er hielt zum Schluss noch eine längere Verteidigungsrede, die eine gewisse Gewandtheit in gerichtlichen Dingen verriet. Unter großer Heiterkeit des überfüllten Zuhörerraums erinnerte er die Geschworenen an den juristischen Grundsatz: „In dubio pro reo“, und ersuchte sie, ihn nicht zum Tode zu verurteilen. Die Verhandlung ergab jedoch in unwiderleglicher Weise die volle Schuld des Angeklagten. Er wurde zum Tode verurteilt, und obwohl er noch im letzten Augenblick den Antrag stellte, seinen Freund Franz suchen zu dürfen, wurde er im Dezember 1906 auf dem Hofe des Potsdamer Gerichtsgebäudes hingerichtet. | |
Friedrich Straß, Stallknecht, wegen der Ermordung eines Rentners am 15. November 1907 zum Tode verurteilt und im Gerichtsgefängnis in Bartenstein mit dem Handbeil hingerichtet. | |
Friedrich Ziegan, Arbeiter, wegen der Ermordung eines Försters am 28. September 1907 vom Schwurgericht Stettin zum Tode verurteilt und im Gerichtsgefängnis Stettin mit dem Handbeil enthauptet. | |
Die drei Bosniaken Baic, Milor Kantar und Daniel Beslac, die des dreifachen Raubmordes am 19. Juli 1907 angeklagt wurden, wurden zum Tode verurteilt. Sie wurden durch die Guillotine hingerichtet. | |
Pauline Scholz, Händlerin, wegen der Ermordung des in ihrer Wohnung lebenden Arbeiters Wendelin Schäffer durch Giftbeibringung am 16. Oktober 1907 zum Tode verurteilt und im Gerichtsgefängnis in Hirschberg mit dem Handbeil hingerichtet. | |
Josef Weinmann (* um 1872), Tagelöhner, wegen Ermordung seiner ehemaligen Geliebten im Hof des Landgerichtsgefängnisses in Straubing durch Franz Xaver Reichhart mit dem Fallbeil hingerichtet. | |
Gustav Theodor Pohl (* 17. Oktober 1878 in Doberwitz), Gärtner, wegen der Ermordung des Gärtners Johann Heinrich Lankau zum Tode verurteilt und in der Strafanstalt in Bremen-Oslebshausen mit dem Fallbeil hingerichtet. | |
(* 15. September 1885 in Erbisdorf), wegen der Ermordung ihres Bräutigams zum Tode verurteilt und auf dem Hof des Landgerichtes am Albertpark in Freiberg mit dem Fallbeil hingerichtet. | |
6. Juli 1909 - Albert Rudolf König | |
Richard Henkel (* 3. August 1886 in Gera), Kaufmann, wegen Raubmordes, begangen am 8. Dezember 1908 in Wien an dem Juwelier Julius Frankfurter (er erschoss diesen in seinem Laden und entwendete Schmuck), am 16. Dezember 1908 beim Versuch bei Frankfurter gestohlene Schmuckstücke bei einem Berliner Pfandleiher zu verkaufen festgenommen, beim Schwurgericht bei dem Landgericht I in Berlin angeklagt, am 24. März 1909 zum Tode verurteilt und im Hof der Strafanstalt Berlin-Plötzensee durch den Scharfrichter Gröbler mit dem Fallbeil hingerichtet. | |
25. Mai 1910 - Max Hackradt | |
28. September 1911 - Wilhelm Bunde | |
2. November 1911 - Albert Hartmann | |
Alex Stadtkowitz, Schneider (* 4. September 1886), Anton Stadtkowitz, Fuhrmann (* 7. Juni 1888), beide aus Gelsenkirchen, vom Schwurgericht Bielefeld am 23. April 1912 wegen Mordes zum Tode verurteilt, im Hof des Gerichtsgefängnisses Bielefeld mit dem Handbeil hingerichtet (Scharfrichter Carl Gröpler, Magdeburg). | |
5. März 1913 - Roman Pietruszewski | |
10. Juli 1913 - Karl Stahl | |
August Sternickel, Müllergeselle (* 11. Mai 1866 in Mschanna), wegen Mordes und Brandstiftung durch Scharfrichter Lorenz Schwietz in Frankfurt/Oder. | |
Karl Hopf, Kaufmann und Fechtlehrer (* 26. März 1863 in Frankfurt am Main) vom Schwurgericht Frankfurt am 17. Januar 1914 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen Mordversuches zum Tode verurteilt, im Hof des Königlichen Strafgefängnisses Preungesheim durch das Fallbeil am 23. März 1914 hingerichtet. Einen der sensationellsten Strafprozesse unseres Jahrhunderts in Deutschland erlebte Frankfurt kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges. Der Drogist, Fechtlehrer und Hundezüchter Karl Hopf war des mehrfachen Mordes an seinen Familienangehörigen angeklagt. Er sollte sie alle mit Gift und Bakterien umgebracht haben. | |
David Lucht, Arbeiter (* 12. Mai 1891) aus Oberjöllenbeck, vom Schwurgericht Bielefeld am 5. Juli 1915 wegen Mordes zum Tode verurteilt, im Hof des Gerichtsgefängnisses Bielefeld mit dem Handbeil hingerichtet (Scharfrichter Carl Gröpler, Magdeburg). | |
16. September 1916 - Johann Ullmann | |
Emil Neupert wurde am 17. Januar 1920 vom Volksgericht in München zum Tod durch Erschießen verurteilt. Neupert beging am 23. Mai 1919 in München einen Raubmord an Reinhold Meier. Am 11. Februar 1920 wurde Emil Neupert erschossen. | |
Christian Köpp verurteilte das Kriegsgericht Wesel am 17. April 1920 zum Tod durch Erschießen. Er ermordete ....1919 Leutnant Weber aus Wesel. | |
8. Mai 1920 - Joseph Biesemann | |
8. Mai 1920 - Joseph Fuchs | |
19. Mai 1920 - Karl Frieslsel | |
19. Mai 1920 - Georg Haider | |
14. Juni 1920 - Heinrich Walleshauser | |
30. Juni 1920 - Wilhelm Scharnagel | |
15. Juli 1920 - Edmund Schreppel | |
Otto Perleberg (* 5. Dezember 1890 in Menitz bei Schönlaken), Zugräuber, wegen des absichtlichen Entgleisenlassen eines Zuges bei Schneidemühl am 20. Januar 1919, wobei achtzehn Personen starben und mehr als dreihundert verletzt wurden, festgenommen, zum Tode verurteilt und hingerichtet. | |
25. Augaust 1920 - Paul Balajew | |
25. August 1920 - Ludwig Ustin Podan | |
15. Oktober 1920 - Sergej I. Golow | |
25. Oktober 1920 - Fritz Stiber | |
11. November 1920 - Josef Eberl | |
12. November 1920 - Jakob Liedl | |
20. November 1920 - Theodor Dodt | |
7. Dezember 1920 - Paul Kunze | |
29. Dezember 1920 - Walter Wiegand | |
14. Januar 1921 - Georg Fischer | |
15. Januar 1921 - Albin Rau | |
18. Januar 1921 - Gustav Horn | |
20. Januar 1921 - Max Klinke | |
24. Januar 1921 - Hermann Schulz | |
4. Februar 1921 - Thomas Bosch | |
4. Februar 1921 - Georg Lautenbacher | |
4. Februar 1921 - Xaver Stark | |
5. Februar 1921 - Thomas Lippert | |
10. März 1921 - Josef Hofmann | |
Orlowsky wurde am 1. Oktober 1920 vom Schwurgericht Eilwangen zum Tode verurteilt. Der Verurteilte beging am 22. August 1920 bei Heldenfingen einen Raubmord an Johannes Jungingen. | |
22. März 1921 - Johann Rupp | |
Monkosa wurde vom Schwurgericht Heilbronn am 28. Januar 1921 wegen Raubmordes an Johanna Ermold, am 23. November 1920 in Bürg, zum Tode durch das Fallbeil verurteilt. | |
9. Mai 1921 - Franz Gerauer | |
11. Mai 1921 - Nikita Birjukow | |
11. Mai 1921 - Paul Sitschewitsch | |
11. Mai 1921 - ... Josierski | |
13. Mai 1921 - Frank Klode | |
13. Mai 1921 - Wilhelm Kuchenbecker | |
4. Juni 1921 - Franziska Ackermann | |
4. Juni 1921 - Josef Hahn | |
4. Juni 1921 - Peter Klassen | |
4. Juni 1921 - Karl Gürr | |
4. Juni 1921 - Gotthold Ruffner | |
23. Juni 1921 - Franz Resi | |
23. Juni 1921 - Urban Schichtl | |
26. Juni 1921 - Johann Raum | |
3. August 1921 - Johann Michelberger | |
Friedrich Schumann (* 1. Februar 1893 in Spandau), am 13. Juli 1920 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts III in Berlin-Moabit wegen mindestens sechs Morden, elf Mordversuchen und mehreren Vergewaltigungen, sechsmal zum Tode, zu lebenslangem Zuchthaus und zu zahllosen Nebenstrafen verurteilt. Anfang Juli 1920 begann der Prozeß vor dem Schwurgericht des Landgerichtes 3 in Berlin-Moabit gegen einen der ersten Serienmörder im Zwanzigsten Jahrhundert in der deutschen Kriminalgeschichte. Der Begriff Serienmörder war seinerzeit noch nicht geboren, man sprach erstmalig von Mord in Serie und war damit nicht mehr weit entfernt von der heute gebräuchlichen Bezeichnung. Die vom Gericht bestellten Gutachter haben als Strafmilderungsgrund die schwere Jugend des Angeklagten ausgiebig gewürdigt, jedoch dadurch keine Abschwächung des Strafmaßes empfohlen. Sie empfahlen dem Gericht den § 51 StGB („Wer schuldunfähig ist, kann in unserer Rechtsordnung nicht bestraft werden ... Die Schuldunfähigkeit ist Strafausschließungs-, die verminderte Schuldfähigkeit Strafmilderungsgrund.“) nicht zur Anwendung zu bringen. Der Staatsanwalt würdigte ebenfalls die ungünstigen Familienverhältnisse in Schumanns Kindheit. Auch sei der Angeschuldigte immer ein tüchtiger und fleißiger Arbeiter gewesen. Doch die Härte des Gesetzes müsse zur Anwendung kommen. Dr. Erich Frey, der Verteidiger, hatte in seinem Plädoyer auf Totschlag und mildernde Umstände erkannt. „Der Angeklagte braucht einen Arzt und nicht den Henker“ rief er aus. Schumann nahm das Urteil kaltlachend entgegen und erklärte nichts mehr sagen zu wollen. | |
3. September 1921 - Otto Paul Jacob | |
19. September 1921 - Michael Schuhmann | |
21. Oktober 1921 - Ludwig Schmahl | |
5. November 1921 - Richard Schmidt | |
17. November 1921 - Gustav Bahlo | |
14. Dezember 1921 - Karl Etzel | |
19. Dezember 1921 - Adam Angerer | |
30. Dezember 1921 - Ludwig Ostertag | |
30. Dezember 1921 - Friedrich Reutter | |
4. Januar 1922 - Wendelin Roth | |
6. Januar 1922 - Friedrich Engel | |
8. Februar 1922 - Florian Huber | |
20. Februar 1922 - Rudolf Polifka | |
27. Februar 1922 - Stefan Fürmann | |
29. März 1922 - Richard Müh | |
19. April 1922 - Franz Heising | |
19. April 1922 - Alex Kley | |
19. April 1922 - Wilhelm Müller | |
20. April 1922 - Valentin Brettinger | |
22. April 1922 - ...Powalicz | |
31. Mai 1922 - Josef Dobler | |
31. Mai 1922 - Georg Mittermaier | |
15. Juli 1922 - Gotthilf Reusch | |
29. Juli 1922 - Leonhard Siefert | |
28. August 1922 - Ludwig Eitele | |
30. September 1922 - Willi Schinkel | |
12. Oktober 1922 - Wilhelm Möller | |
13. Oktober 1922 - Anton Gerstl | |
20. Oktober 1922 - Franz Hölzl | |
30. November 1922 - Peter Michl | |
30. November 1922 - Georg Platzer | |
30. November 1922 - Karl Schäfer | |
6. Dezember 1922 - Alois Rauch | |
12. Dezember 1922 - August Wilk | |
13. Dezember 1922 - Vinzent Kalisch | |
13. Dezember 1922 - Eduard Kostyra | |
13. Dezember 1922 - Vincent Zemelka | |
19. Dezember 1922 - Felix Kellermann | |
16. Januar 1923 - Hermann Schmidt | |
23. Februar 1923 - Christian Lederer | |
23. Februar 1923 - Fritz Meusel | |
28. Februar 1923 - Josef Dauner | |
28. Februar 1923 - Anton Krämer | |
28. Februar 1923 - Albert Strobel | |
28. Februar 1923 - Heinrich Hoor | |
1. Mai 1923 - Erich Immenkamp | |
14. Juli 1923 - Georg Reschmeier | |
22. Oktober 1923 - Franz Baldauf | |
19. November 1923 - Georg Friedrich Geiger | |
29. November 1923 - Andreas Häringer | |
6. Dezember 1923 - Georg Schmucker | |
29. Dezember 1923 - Wilhelm Geist | |
29. Dezember 1923 - Ernst Richmann | |
29. Dezember 1923 - Johann Mayer | |
27. Februar 1924 - Wilhelm Paul Sauer | |
14. März 1924 - Johann Hautmann | |
14. März 1924 - Wilhelm Satzinger | |
14. März 1924 - Josef Wiesenbacher | |
18. März 1924 - Alfred Mönchgesang | |
15. April 1924 - Karl Jungnickel | |
24. Juli 1924 - Rupert Fischer | |
24. August 1924 - Andreas Hutterer | |
6. August 1924 - Johann Steingruber | |
10. September 1924 - Otto Ratzinger | |
17. September 1924 - Johann Kapfer | |
22. Oktober Nassa 24 - Samuel Dürschner | |
30. Oktober 1924 - Karl Hundertpfund | |
18. Dezember 1924 - Hugo Eisfeld | |
20. Dezember 1924 - Josef Heid | |
15. Januar 1925 - Michael Hettler | |
17. Januar 1925 - Karl Schatz | |
25. Februar 1925 - Johann Baptist Dengler | |
25. Februar 1925 - Karl Neff | |
28. Februar 1925 - Sebastian Rußwurm | |
7. März 1925 - Franz Kyewski | |
14. März 1925 - Nikolaus Küntzeier | |
15. April 1925 - Friedrich Haarmann | |
23. April 1925 - Anna Schellhardt | |
23. April 1925 - Otto Seifert | |
25. April 1925 - Emil Engelhardt | |
18. Juni 1925 - Max Schneider | |
29. Juli 2025 - Friedrich Buttgereit | |
29. Juli 1925 - Hermann Schemschat | |
19. August 1925 - Fritz Brosius | |
26. August 1925 - Franz Masuch | |
4. September 1925 - Karl Schwarz | |
9. September 1925 - Hans Labahn | |
10. September 1925 - Wolfgang Fertl | |
25. September 1925 - Johann Pieroth | |
10. November 1925 - Friedrich Otto Krause | |
12. November 1925 - Friedrich Wilhelm Viehl | |
17. November 1925 - Fritz Angerstein | |
4. Dezember 1925 - Anna Schuschel | |
29. Dezember 1925 - Johann Berthold | |