Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.


Deutschland

Hinrichtungen von 1901 - 1925




Hinrichtungen von 1901 - 1925

Eine Hinrichtung, im Sprachgebrauch auch Exekution, ist die vorsätzliche Tötung eines in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von der Justiz eines Landes ausgesprochenen Verurteilung zur Todesstrafe. Werden Menschen durch staatliche Stellen widerrechtlich getötet, handelt es sich um extralegale Hinrichtungen. Der Begriff wird im weiteren Sinne auch für die Tötung eines Menschen durch nicht hoheitlich befugte Personen, Gruppen oder Organisationen verwendet, beispielsweise im Zusammenhang mit Terrorismus oder Kriminalität.





14. August 1900 - Hermann Köberle


  • 7. Dezember 1900 - Joseph Goenczi 

Joseph Goenczi (* 2. Juli 1852 in Maros-Vásárhely, Siebenbürgen), Schuhmacher, wegen Raubmorden, begangen in Berlin im August 1897 an der Hausbesitzerin und Gipsfabrikantenwitwe Auguste Schultze, geb. Lutze, und ihrer Stieftochter Klara Schultze, die er mit einem Beil erschlug und im Keller vergrub, nach Flucht ins Ausland im September 1899 in Brasilien festgenommen, im November 1899 nach Deutschland ausgeliefert, am 7. April 1900 zum Tode verurteilt und im Hof des Strafgefängnisses Plötzensee hingerichtet.


24. April 1901 - Albert Carl Krüger


  • 1901 - Hinrichtung von vier Zuchthausinsassen 

in Graudenz mit dem Handbeil


  • 21. Februar 1902 - Mathias Kneißl

Mathias Kneißl (* 12. Mai 1875 in Unterweikertshofen; † 21. Februar 1902 in Augsburg; genannt Kneißl Hias, Räuber Kneißl oder auch Schachenmüller-Hiasl) war ein bayerischer Räuber. Sein Wirkungskreis lag überwiegend in den Gebieten der Bezirksämter (der späteren Landkreise) Dachau, Aichach und Fürstenfeldbruck. Seine Lebensgeschichte wurde in zahlreichen Büchern, Schriften, Liedern, Filmen und Theaterstücken aufgezeichnet. Mathias Kneißl war das älteste von fünf Kindern von Matthias (oder Mathias) Kneißl (1837–1892), einem Schreiner, Wagner und Müller, und Therese Kneißl (* 1847), geborene Pascolini. Sein Onkel mütterlicherseits war der in der Gegend bekannte Räuber Johann Pascolini (1831–1871), sein Urgroßvater Peter Pascolini stammte aus Frassenetto, einem Ortsteil von Forni Avoltri im österreichischen Friaul. Kneißls Eltern bewirtschafteten zunächst ein Gasthaus in Unterweikertshofen, das Krämer Pascolini für seine Kinder erworben hatte. Das Gasthaus wurde zum Treffpunkt von Kriminellen, die mit Gestohlenem oder Gewildertem handelten. Nachdem die Gendarmerie die Aktivitäten mehrfach überprüft hatte, entschlossen sich Kneißls Eltern 1885, die Wirtschaft zu verkaufen, um nach Dachau als Privatiers zu ziehen. Im Jahre 1886 zog die Familie in die Schachenmühle bei Sulzemoos, südlich des Ortsteiles Altstetten am Steindlbach, die das Ehepaar für 9.800 Mark erwarb. Die Mahlmühle mit kleinem Sägewerk und ein wenig Landwirtschaft lag in einem feuchten und schattigen Waldgrundstück, im Sommer von Mückenschwärmen bevölkert. Im Nebenerwerb widmete sich Kneißl sen. der Anfertigung von Wagner- und Schreinerarbeiten. Für die Zeit bis 1888 berichtete ein Polizist aus Odelzhausen von einem guten Eindruck. Dann fanden sich Besucher in der Mühle ein, die Schweine, Schafe und Diebesgut weiterverkauften, und so wurde aus der Mühle ein „Gasthaus“ und sie geriet aufgrund der dort stattfindenden Hehlerei in die Beobachtung der Polizei. Zu den Besuchern der Schachenmühle zählten der Händler Johann Schlumbrecht aus Stangheim, der u. a. Munition besorgte, und Josef Schreck aus Hepberg bei Ingolstadt, der in den Diensten des Barons von Schaezler in Sulzemoos stand. In diesem Umfeld lernte der jugendliche Mathias das Schießen und wurde zu ersten kleineren Straftaten verleitet, für die er mehrere kürzere Haftstrafen absaß. Im März 1891 musste der 15-jährige Kneißl erstmals für drei Tage in Haft. Ihm wurde vorgehalten, als Schulpflichtiger eine Tanzveranstaltung besucht zu haben, denn das Schwänzen der Schule stand unter Strafe. 1884 schrieb ein Lehrer: „Ein äußerst unwilliger und unfolgsamer Knabe, eine Zuchthauspflanze.“ Die Volksschule Sulzemoos schrieb 1889 ins Zeugnis: Anlagen: wenige, Fleiß: sehr faul, Betragen: grob und unanständig. Nach dem Wechsel in die sonntägliche „Feiertagsschule“, die für Abgänger der Volksschule Pflicht war, und die Kneißl, wohl unter Duldung des Vaters, schwänzte, kam es zu fünf Gerichtsurteilen, zwischen Juli 1891 und Juli 1892. Im Jahr 1892 warf die väterliche Mühle kaum Gewinn ab und stürzte die Familie Kneißl in Not. So kamen die Eheleute auf die Idee, mit den Söhnen Alois und Mathias in der Wallfahrtskirche Herrgottsruh bei Friedberg das Altarsilber zu stehlen. Schon bald fiel der Verdacht auf die Familie Kneißl. Sein Vater starb 1892, als ihn die Polizei verhaftete; sein Tod blieb ungeklärt. Seine Mutter wurde zur selben Zeit wegen Hehlerei der bei dem Diebstahl erbeuteten Gegenstände für drei Monate inhaftiert. Sechs minderjährige Jugendliche und Kinder waren nun sich selbst überlassen. Nun ging Kneißl mit seinen Brüdern auf Raubzüge; Johann Schlumbrecht und Josef Schreck waren gelegentlich dabei. Sie wilderten, stahlen Obst, Hühner, ein Schaf und Geld. 1892 wurde er zum zweiten Mal verhaftet, diesmal für die Tatbestände Mord, schwerer Raub und Wilderei, denn, als am 2. November 1892 zwei Polizisten in der Mühle erschienen, fielen Schüsse aus der Waffe von Alois. Sein jüngerer Bruder Alois hatte bei einem Festnahmeversuch den Polizeistationskommandanten Baltasar Gößwein aus Odelzhausen in den Unterleib geschossen; Alois starb nach vier Jahren im Gefängnis an Tuberkulose. Obwohl der nun 18-jährige Mathias Kneißl nicht der Schütze war, verurteilte das Landgericht München ihn am 23. Juni 1893 zu fünf Jahren Haft, das Strafmaß von Alois lag bei 15 Jahren, Schreck erhielt 12 Jahre und Schlumbrecht 2 Jahre. Zuvor war die Schachenmühle zwangsversteigert worden. Nach seiner Haftentlassung im März 1899 – er war nun 24 Jahre alt – fand er kein Heimatrecht in seiner Heimat und wurde am 18. März 1899 auch aus München ausgewiesen. Im Frühjahr und Sommer 1899 arbeitete er daher für drei Monate als Schreiner in Nußdorf am Inn bei Schreiner Christoph, einem Bekannten der Familie. Nach einem halben Jahr wurde Kneißl auf stetes Drängen und dem Hinweis des Gendarmeriekommandanten Adam Saalfrank, dass Kneißl ein Zuchthäusler sei, von seinem Meister entlassen, da auch seine Kollegen sich weigerten, mit ihm länger zusammenzuarbeiten. Er fand darauf wegen seines schlechten Leumunds keine Anstellung mehr und sah sich in seiner Existenz bedroht. Resozialisierung war damals unbekannt. Ohne Arbeit unternahm Kneißl erneut Einbrüche mit dem Komplizen Hausleitner. Er wurde von der Polizei gesucht und ein Kopfgeld von 400 Mark ausgesetzt. Auf einem Fahrrad durchstreifte er die Landschaft zwischen Altomünster und Nannhofen, mit Dolchen, Gewehren und Revolvern ausgerüstet. Nachdem sein Komplize gefasst worden war und in Straubing zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, setzte er seine Raubzüge mit dem Fahrrad alleine fort, wobei er hauptsächlich Einödhöfe aufsuchte. Er hatte nun auch ein in Sauerlach erbeutetes Drillingsgewehr. Zu dieser Zeit plante Kneißl mit dem erbeuteten Geld eine Auswanderung in die Vereinigten Staaten, zusammen mit seiner Cousine und Geliebten Mathilde Danner. Nachdem Kneißl bei einem Raubzug Pfandbriefe im Wert von 2.500 Mark erbeutet hatte, suchte man ihn steckbrieflich. Bei einem Festnahmeversuch kam es am Spätabend des 30. November 1900 in Irchenbrunn bei Altomünster zu einem Schusswechsel, bei dem die zwei Gendarmen so schwer verletzt wurden, dass sie später starben. Kneißl war nun drei Monate auf der Flucht, konnte sich aber bisher einer Festnahme entziehen. Der Legende nach soll er sich einmal in einem Odelfass aus einem von der Polizei umstellten Anwesen herausfahren lassen haben. Der ungewöhnliche Fall und das Entkommen des Kneißls fanden Niederschlag in der ausländischen Presse und mehrten die Bekanntheit des Räubers. Es wurde daraufhin durch einen Augsburger Untersuchungsrichter eine ungewöhnlich hohe Belohnung von 1.000 Reichsmark auf seinen Kopf ausgesetzt. Die Summe war wohl auch deswegen so hoch gewählt, weil die Ordnungsmacht den Räuber bisher nicht dingfest setzen konnte und die Fahndungen erfolglos blieben. Diese damals unverhältnismäßig hohe Summe erregte die Gemüter in der Bevölkerung, da weite Kreise der ländlichen Bevölkerung in Armut lebten. Dieser Umstand, aber auch die offensichtliche Erfolglosigkeit polizeilicher Fahndung führten wohl auch zu einer Solidarisierung in der Bevölkerung und zur Verklärung des Räubers. In der Welt des späten 19. Jahrhunderts war die Abneigung gegen Staat und Obrigkeit tief verwurzelt. Die Bevölkerung jener Zeit begegnete Kneißl mit Respekt, da er sich gegen Willkür, Not und Unterdrückung wehrte. Drei Monate später, am 4. März 1901, wurde Kneißl von der eigenen Cousine, seiner früheren Geliebten, verraten und im Anwesen Auermacher in Geisenhofen bei Aufkirchen ab 9 Uhr morgens von 70 Polizisten gestellt. Am 5. März, nach eintägiger, quasi militärischer Belagerung, beschossen 150 Mann das Haus, in dem sich der unbewaffnete Kneißl im Dachstuhl verkrochen hatte. Das polizeiliche Vorgehen glich der Hinrichtung eines „Staatsfeindes“. Eine Dreiviertelstunde nach Beginn der Beschießung stürmten die ersten Polizisten mit lautem „Hurra“ in das Wohnhaus. Nach einiger Zeit wurde Kneißl entdeckt, er erlitt einen Steckschuss in den Kopf, zwei Schüsse in den rechten Oberarm, einen Streifschuss am rechten Handgelenk und eine lebensgefährliche Verletzung des Unterleibs. Fünf Schüsse hatten Kneißl nun getroffen. Trotzdem schossen die Polizisten noch aus drei Schritt Entfernung weiter auf ihn. Als er überwältigt war, drosselten und schlugen ihn die Polizisten. Der Volksmund sprach von der Kneißl-Schlacht von Geisenhofen. Trotz dieser Verletzungen überstand er die Postzugfahrt nach München, wo er notoperiert werden konnte. Danach saß er monatelang im Rollstuhl. Die Tatsache, dass Kneißl sich so lange dem Zugriff der Polizei entziehen konnte, war dem Umstand geschuldet, dass Bauern ihm immer wieder Zuflucht und Versteck boten. Die Bauern bestach Kneißl oft mit schwarz erlegtem Wild. Vom 14. bis 19. November 1901 fand vor dem Schwurgericht Augsburg der Prozess gegen ihn statt. Kneißl hatte sich wegen zweier Mordtaten, versuchten Totschlags sowie wegen schweren Raubes und räuberischer Erpressung zu verantworten. Bei der Gerichtsverhandlung, die von der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wurde, soll er gesagt haben: „Ich kann kein Unrecht leiden. Ich kann mich nicht beugen, lieber geh’ ich selber zugrunde.“ Kneißl gab alle ihm zur Last gelegten Verbrechen zu, verneinte aber eine Tötungsabsicht gegenüber den beiden von ihm erschossenen Polizisten. Kneißls Verteidiger war der Rechtsanwalt Walter von Pannwitz aus München. Die Geschworenen befanden ihn für schuldig wegen Mordes, wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, wegen räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes. Der Gerichtshof verurteilte ihn daraufhin auf Antrag des Staatsanwaltes wegen Mordes zum Tode und wegen der anderen Straftaten zu 15 Jahren Zuchthaus sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Berühmt ist Kneißl für das angebliche Zitat bei der Urteilsverkündung;
„De Woch fangt scho guad o, heit wird i g‘köpft“
Mit diesen Worten kommentierte er laut Legende an einem Montag die Mitteilung des Gefängnisdirektors, dass sein Gnadengesuch vom Prinzregenten Luitpold abgelehnt worden war und er hingerichtet werde – tatsächlich erfuhr Kneißl von seiner bevorstehenden Hinrichtung aber am Mittwoch, dem 19. Februar. Der Vorsitzende, Oberlandesgerichtsrat Anton Rebholz, bat in einem Brief den Prinzregenten Luitpold, das über Kneißl verhängte Todesurteil nicht vollstrecken zu lassen, was Luitpold aber schroff ablehnte. Kneißl wurde am 21. Februar 1902 kurz nach 7 Uhr morgens im Hof des Landgerichtsgefängnisses Augsburg an der Karmelitengasse mit dem 80 Pfund schweren Fallbeil einer Guillotine hingerichtet. Zuvor hatte er sich als Henkersmahlzeit sechs Glas Bier bestellt. Sein Scharfrichter war Franz Xaver Reichhart.
Der Prozess wurde von der Bevölkerung genauestens verfolgt und es kam zu dem bekannten Spruch: „In Geisenhofen hams ihn zuagricht, in München hergricht und in Augsburg hingricht.“ Auch kurz: „zuagricht, hergricht, higricht“ kommentierte der Volksmund das Vorgehen der Behörden.


oberes Bild:

Mathias Kneißl vor seiner Exekution, Anfang 1902


unteres Bild:

Der schwer verletzte Mathias Kneißl (Mitte) nach der Festnahme mit zwei Krankenpflegern, 1901

9. August 1902 - Albert Jänicke


  • 28. August 1902 - Emma Lina Seifert

Emma Lina Seifert, geborene Taubert (* 20. November 1855 in Stünzhain), wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Ehemann Bernhard Seifert zum Tode verurteilt und in Altenburg durch Scharfrichter Engelhardt aus Magdeburg mit dem Beil hingerichtet.


  • 28. August 1902 - Bruno Tänzler

Bruno Tänzler (* 1882 in Jonaswalde), wegen Mordes an Bernhard Seifert zum Tode verurteilt und in Altenburg durch Scharfrichter Engelhardt mit dem Beil hingerichtet.


  • 28. August 1902 - Johannes Niedermeier

Johannes Niedermeier (* 1868 in Thürnthenning), wegen Anstiftung zum Mord an Bernhard Seifert zum Tode verurteilt und in Altenburg durch Scharfrichter Engelhardt mit dem Beil hingerichtet.


  • 2. Februar 1905: Elisabeth Wiese 

(* 1. Juli 1859 in Bilshausen), Kindsmörderin, vom Schwurgericht Hamburg am 10. Oktober 1904 zum Tode verurteilt und auf dem Hof des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis in Hamburg mit dem Fallbeil hingerichtet.

Dienstag, der 2. Februar 1905, kurz vor acht Uhr. Ein bitterkalter Wintermorgen. Über den Hof des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis fegt ein eisiger Wind. Irgendwo läutet eine Kirchenglocke. Die Strafgefangene Elisabeth Wiese, 50, wird mit auf dem Rücken gefesselten Händen in einer übergeworfenen Kutte und in Holzpantinen zur Hinrichtung geführt. Die strähnigen Haare sind kurz geschnitten. Ein Pastor begleitet die Delinquentin auf ihrem letzten Gang. Das Urteil des Schwurgerichts vom 15. Oktober 1904 wird verlesen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft ordnet die Vollstreckung an: "Scharfrichter, walten Sie Ihres Amtes!" Der Henker Alwin Engelhardt reißt den schwarzen Vorhang vor der Guillotine zurück. Seine beiden Gehilfen packen die Verurteilte, schnallen sie auf dem Gestell des Fallbeils fest, treten zurück. Wenige Sekunden später ist der Kopf vom Rumpf getrennt und fällt in einen Weidenkorb. Der Leichnam wird in einen bereitgestellten Sarg gelegt. Der Anstaltsarzt bestätigt den Tod, die Uhrzeit wird ins Protokoll eingetragen. Drei Minuten hat die Hinrichtung gedauert. Der Sarg wird in das Hafenkrankenhaus gebracht. Dort nimmt ein Sektionsgehilfe vom Schädel die Totenmaske ab. 

So grausig endete das Leben einer Mörderin, deren Fall nach der Jahrhundertwende in der Hansestadt erregte Diskussionen auslöste - über die entsetzlichen Taten, die ihr nachgewiesen werden, aber auch über die Todesstrafe, zu der sie verurteilt wurde, und speziell über die Vollstreckung an einer Frau. Es waren vor allem die Frauen, die kategorisch jede Milde ablehnten und sich sogar bei den Justizbehörden meldeten, um Elisabeth Wiese hinzurichten, falls sich kein männlicher Scharfrichter bereitfinden würde. Begonnen hatte dieser furchtbare Kriminalfall in einer Wohnung im Stadtteil St. Pauli, in der Wilhelminenstraße 23, der heutigen Hein-Hoyer-Straße, im ersten Stock. Dort lebte Elisabeth Wiese, von Beruf Hebamme, mit ihrem Mann und der erwachsenen Tochter Paula. Regelmäßig warf ihr der Mann Verschwendung vor, sie beschuldigte ihn der Trunksucht und versuchte mehrfach vergeblich, ihn zu vergiften. Geld war knapp, denn die Behörden hatten ihr Berufsverbot erteilt, weil sie sich als "Engelmacherin" betätigt hatte - mehrere Abtreibungen, mit der Stricknadel auf dem Küchentisch, waren ihr nachgewiesen worden. Elisabeth Wiese verfiel nun auf eine "Geschäftsidee", die man damals "Inseratenstrich" nannte. Im "Generalanzeiger" gab sie Anzeigen wie diese auf: "Junge Dame bittet edel denkenden Herrn um 30 Mark Unterstützung gegen dankbare Rückzahlung". Es meldeten sich genug Herren, und die dachten nicht edel, denn sie waren Freier, und die "Rückzahlung" holten sie sich bei Tochter Paula ab. Der war dieses Gewerbe irgendwann zuwider, und sie floh schließlich nach London. Mutter Wiese sah sich nun nach neuen Erwerbsmöglichkeiten um, blätterte die Zeitungen durch. Im "Generalanzeiger" stieß sie auf die Sache mit den "Privatkostkindern". Immer wieder suchten Mütter in Anzeigen Pflegeeltern für ihre unehelichen Kinder, und Ehepaare boten sich in Inseraten an, solche Kinder gegen Kostgeld aufzunehmen. Wiese vermittelte nun solche Pflegestellen für Beträge zwischen 100 und 300 Mark. Das war damals durchaus nicht ungewöhnlich, denn es gab im städtischen Waisenhaus nicht genug Plätze. Überwacht wurden diese Pflegschaften von Waisenpflegern, die in einem Verein zusammengeschlossen waren. Jedoch setzte diese Kontrolle voraus, daß der Aufenthaltsort der Kinder bekannt war. Elisabeth Wiese aber betrieb ihr Gewerbe illegal. Die Behörden erfuhren nicht, wo die Kinder blieben. Zu einem Kriminalfall wurde das alles, als die im Erdgeschoß wohnende Mieterin Düwel der Mieterin Wiese anvertraute, sie habe große Angst vor Einbrechern, und mit Erleichterung zur Antwort bekam, man könne doch einfach die Wohnungen tauschen. So geschah es. Jedoch wunderte sich Frau Düwel bald über den Herd in ihrer neuen Wohnung: Er war kaum zu gebrauchen, denn er zog gewaltig und entwickelte eine enorme Hitze. Auch war er schadhaft - es fehlten mehrere Schamottsteine. Ins Rollen kam der ganze Fall, als im April 1903 das Dienstmädchen Fräulein Klotsche ihren kleinen Sohn Wilhelm zu sich zurückholen wollte, nachdem ihre materiellen Lebensumstände sich deutlich verbessert hatten. Sie fragte bei Elisabeth Wiese nach dem Verbleib des Kindes und bekam allerlei widersprüchliche Ausflüchte zu hören. Sie wurde misstrauisch und ging zur Polizei. Nun begannen Nachforschungen nach Kindern, die Elisabeth Wiese an Pflegeeltern vermittelt hatte. Das Ergebnis war, daß allein im Jahr 1903 der Verbleib der Kinder Berta Blanck, Peter Schultheiß, Franz Sommer und Wilhelm Klotsche nicht zu ermitteln war. Bei einer Hausdurchsuchung stieß die Polizei auf einen Bestand an Morphium und anderen Giften. Die weiteren Ermittlungen ergaben die furchtbare Wahrheit: Elisabeth Wiese hatte die Kinder zwar vermittelt, aber die Pflegekosten einbehalten. Wenn sie die daraufhin zurückgeschickten Kinder nicht loswerden konnte, brachte sie diese mit Gift um und verbrannte die Leichen im Herd. In dem Schwurgerichtsprozess, der am 11. Oktober 1904 begann, kam noch ein weiteres Verbrechen ans Tageslicht: Elisabeth Wieses Tochter Paula sagte aus, sie sei hochschwanger aus London zurückgekehrt und in einer Kellerwohnung in der Talstraße niedergekommen. Dort habe ihre Mutter bereits mit einem gefüllten Wasserbottich bereitgestanden, das Neugeborene sogleich ertränkt und im Küchenherd verbrannt. Der Prozess gegen Elisabeth Wiese erregte ganz Hamburg - wegen der Scheußlichkeit der Verbrechen. Daß es indirekt auch um verlogene Moralvorstellungen ging, die die Mütter unehelicher Kinder als "gefallene Mädchen" stigmatisierten - zu dieser Einsicht war die Gesellschaft der wilhelminischen Zeit noch nicht in der Lage. Elisabeth Wiese murmelte übrigens noch auf dem Gang zur Guillotine: "Ich habe keine Kinder umgebracht."


2. Juni 1905 - Edwin Jopp


  • 5. Dezember 1906 - Karl Rudolf Hennig

Karl Rudolf Hennig, wegen Raubmordes zum Tode verurteilt, auf dem Gefängnishof der Strafanstalt Plötzensee mit dem Beil hingerichtet.

Viel erzählt man sich von der großen Verschlagenheit der Räuberhauptleute früherer Jahrhunderte. Die Verbrecher vergangener Zeiten sind ins Grab gesunken, sie haben vielfach auf dem Schafott ihr Leben beschlossen. Es entstehen neue Verbrechertypen, Kinder der Neuzeit, die an Verschlagenheit, Tücke und Grausamkeit ihre Vorgänger noch weit übertreffen. Zu diesen Verbrechern zählte auch der Raubmörder Hennig, der vor einigen Jahren die gesamte Bevölkerung Deutschlands und wohl auch des Auslandes aufs lebhafteste beschäftigte. Anfang Dezember 1905 wurde der 21 Jahre alte Hausdiener und Kellner August Giernoth in dem Wannseer Forst erschossen aufgefunden. Da bei der Leiche Uhr und Kette vorhanden war und ein Revolver daneben lag, glaubte man zunächst an einen Selbstmord. Es wurde jedoch sehr bald festgestellt, daß Giernoth einem Raubmörder zum Opfer gefallen war. Giernoth wohnte in Berlin bei seinem Bruder, einem Schneidermeister in der Andreasstraße 25. Der junge Mann hatte in Zeitungen annonciert, daß er eine Stellung suche. Aus Anlass dieser Annonce erschien am 4. Dezember 1905 ein Mann bei Giernoth, der sich als Oberinspektor Reimann aus Potsdam vorstellte. Er sagte dem jungen Mann: er sei in der Lage, ihm eine gute Stellung in einem vornehmen Restaurant in der Wannseegegend zu verschaffen, wenn er eine Bürgschaft von 500 Mark leisten könne. Giernoth war über diese Nachricht sehr erfreut. Er kleidete sich sofort an, steckte seine Zeugnisse und sein Sparkassenbuch, das über 750 Mark lautete, zu sich und folgte dem freundlichen Stellenvermittler. Er ahnte nicht, daß dies sein Todesgang sein werde. Als der angebliche Oberinspektor Reimann mit Giernoth sich in dem einsamen Wannseer Forst befand, zog Reimann plötzlich einen Revolver aus der Tasche und schoss damit den ahnungslosen jungen Mann zweimal in den Kopf. Giernoth fiel sofort tot zur Erde. Die Beraubung der Leiche. Der angebliche Oberinspektor war augenscheinlich bemüht, den Anschein zu erwecken, daß Giernoth sich selbst erschossen habe. Er legte den Revolver neben die Leiche und beließ dem Ermordeten Uhr, Kette und Portemonnaie. Er begnügte sich mit der Entnahme der Ausweispapiere und des Sparkassenbuchs. Damit begab er sich nach Berlin. In der Friedrichstraße 22 bei dem Geldvermittler Werner verpfändete er das Sparkassenbuch für 500 Mark. Auf Verlangen des Werner stellte er diesem auf den Namen August Giernoth einen Schuldschein über 500 Mark aus. Schneidermeister Giernoth und dessen Familie warteten vergeblich auf die Rückkunft ihres Verwandten. Der angebliche Oberinspektor Reimann vergnügte sich inzwischen mit dem geraubten Gelde in dem Strudel der Weltstadt. Nach einigen Tagen erhielt Schneidermeister Giernoth die Nachricht: sein Bruder August sei im Wannseer Forst als Leiche aufgefunden worden. Der Schneidermeister bezweifelte sofort, daß sein Bruder sich erschossen habe, zumal er feststellte, daß die Ausweispapiere und das Sparkassenbuch fehlten. Das geheimnisvolle Vorkommnis in dem Wannseer Forst wurde sogleich durch die Zeitungen bekannt. Dadurch wurde der Geldvermittler Werner aufmerksam. Er teilte der Polizei mit, daß und in welcher Weise er in den Besitz des Sparkassenbuchs von August Giernoth gekommen war. Die Feststellung des Mörders. Die Polizei stellte auf Grund der Handschrift des angeblichen Oberinspektors Reimann und des Verbrecheralbums fest, daß der „Oberinspektor Reimann“ mit dem Lederarbeiter Karl Rudolf Hennig identisch sei. Es wurde sogleich ein Steckbrief erlassen und eine Belohnung von 500 Mark ausgesetzt. Allein, es vergingen mehrere Wochen, ohne daß von dem Raubmörder eine Spur zu entdecken war. Am 6. Februar 1906 kam eine in der Chorinerstraße 54 in Berlin wohnende Witwe Schulz auf das in der Wörtherstraße 1 belegene 17. Polizeirevier mit der Mitteilung: seit einigen Tagen wohne ein junger Mann bei ihr, der sich Heine aus Hamburg nenne. Dieser Mann komme ihr sehr sonderbar vor; nachdem sie das Bildnis des steckbrieflich verfolgten Raubmörders Hennig gesehen, vermute sie in dem angeblichen Heine den Raubmörder Hennig. Der Reviervorsteher beauftragte sofort zwei Kriminalbeamte, sich den angeblichen Heine aus Hamburg näher anzusehen. Die beiden Kriminalbeamten forderten, in der Wohnung der Witwe Schulz angelangt, den angeblichen Heine auf, ihnen zu folgen. Letzterer entsprach sogleich auf das bereitwilligste dieser Aufforderung. Ob die Beamten in dem angeblichen Heine den vielgesuchten Raubmörder Hennig erkannten, ist nicht festgestellt worden. Auf der Treppe zur Revierwache drehte sich Hennig, denn er war es, plötzlich um, riss einen Revolver aus der Tasche und schlug auf den ihm folgenden Kriminalschutzmann Wolk an. Glücklicherweise war die Waffe gesichert, so daß sie versagte. Hennig drehte nun den Revolver um und versetzte dem Beamten einen Hieb über den Kopf, so daß der Beamte zur Erde taumelte. In rasender Flucht stürzte darauf Hennig davon, hinter ihm eine von Sekunde zu Sekunde größer werdende Menschenmenge. Während des Laufens war es Hennig gelungen, die Schusswaffe zu entsichern. Einen Postbeamten, der ihn aufhalten wollte, streifte seine Kugel. Der Mörder stürmte in das offenstehende Haus Schönhauser Allee 28, eilte auf den Boden und kroch durch eine enge Luke aufs offene Dach. Unten hatten sich inzwischen zahlreiche Schutzleute und eine unübersehbare Menschenmenge angesammelt. Hennig schoss zweimal nach unten, glücklicherweise ohne jemanden zu treffen. Hierauf übersprang er einen abgrundtiefen Schacht von bedrohlicher Breite und lief mit Windeseile auf den flachen Dachfirsten der Häuser entlang. Auf dem Hause Treskowstraße 14 machte er Halt. Hier schwang er sich wiederum durch eine Dachluke, stürmte die Treppe hinunter, geradenwegs zu dem im Erdgeschoß wohnenden Schuhmacher Krause. Diesen ersuchte er mit der größten Gemütsruhe, ihm sofort seine zerrissenen Stiefel zu flicken. Der brave Meister, der von der tollen Hennig-Jagd kein Wort gehört hatte, begann sofort die zerrissenen Stiefel zu flicken. „Hübsch sind solche Pantoffeln,“ sagte Hennig, auf ein Paar graugrüne Pantoffeln weisend. In demselben Augenblick streifte er sie sich über. „Und wie praktisch solch eine Mütze zur Arbeit ist,“ mit diesen Worten stülpte er die Mütze des Meisters auf den Kopf und – verließ eiligen Schrittes die Schuhmacherwerkstatt. Der Meister, der mit der Reparatur der Stiefel aufs emsigste beschäftigt war, glaubte, sein Kunde sei nur einmal ausgetreten. Hennig trat auf die Straße, ging unbehelligt durch eine Schar von Schutzleuten und das nach vielen Tausenden zählende Publikum hindurch und war im Augenblick verschwunden. Erst nach längerer Zeit wurden die Schutzleute gewahr, daß der Mann, den sie für einen harmlosen Schuhmacher hielten, der Raubmörder Hennig war. Die nochmalige Fahndung nach Hennig. Nun begann die Jagd nach Hennig von neuem, und zwar mit noch bedeutend größerer Anstrengung. Der Potsdamer Regierungspräsident setzte eine Belohnung von 3000 Mark für Ergreifung des Mörders aus. Alle Hebel wurden in Bewegung gesetzt. Hennig, dessen Flucht in den Singspielhallen, in Zirkus und Theater zum Gegenstande des Witzes gemacht und auf allen Spielplätzen der Jugend nachgeahmt wurde, war und blieb spurlos verschwunden. Am 14. März 1906 wurde einem Beamten der Stettiner Wach- und Schließgesellschaft auf offener Straße in Stettin ein Fahrrad gestohlen. Der Beamte setzte dem Dieb nach. Es gelang dem Beamten, nicht bloß das Fahrrad wieder zu bekommen, sondern auch den fliehenden Dieb einzuholen und ihn der Polizei zu übergeben. Auf dem Polizeibüro wurde sofort festgestellt, daß der Fahrraddieb der Raubmörder Hennig sei.
Unter sicherer Bedeckung wurde Hennig nach Berlin und von dort nach Potsdam gebracht. Da die Ermordung des Giernoth in dem zwischen Wannsee und Glienicke belegenen Forst, also auf Potsdamer Gebiet verübt worden ist, so hatte sich Hennig am 30. April 1906 vor dem Schwurgericht des Potsdamer Landgerichts wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs, Diebstahls und Urkundenfälschung zu verantworten. Hennig war am 30. Oktober 1874 in Berlin als Sohn eines ehrsamen Handwerksmeisters geboren. Nachdem er die Volksschule verlassen, ist er zu einem Lederarbeiter in die Lehre gekommen. Schon im Jahre 1890, also kaum 16 Jahre alt, wurde er wegen Körperverletzung mittelst gefährlichen Werkzeugs zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Drei Jahre später stand er wegen schwerer Ladendiebstähle vor Gericht. Er war eine Zeitlang einer der gefährlichsten Einbrecher Berlins. Als solcher verbüßte er eine mehrjährige Zuchthausstrafe. Nachdem er das Zuchthaus verlassen, beging er die unglaublichsten Betrügereien, fälschte Pfandscheine und wurde schließlich Heiratsschwindler. Er hatte ein sehr ansprechendes Äußere. In der Maske eines Agenten, Kaufmanns oder Fabrikanten näherte er sich jungen Mädchen und verwitweten Frauen und, wenn er sie im Besitz einiger Geldmittel oder entsprechender Sparkassenbücher wusste, versprach er ihnen die Ehe. Durch schnellen Wechsel seiner Namen glückte es ihm stets, sich der Festnahme zu entziehen, sobald eine der Betrogenen ihn der Behörde überliefern wollte. Er trat auch als Herr v. Hohenheim, v. Nordheim usw. auf. Der Pseudo-Aristokrat setzte seine Heiratsschwindeleien auch nach seiner am 6. Februar erfolgten Flucht über die Dächer fort. 

Da im Potsdamer Gerichtsgefängnis keine Mörderzelle vorhanden war, wurde Hennig in die Mörderzelle des Moabiter Untersuchungsgefängnisses gesperrt, aus der ein Entweichen ausgeschlossen ist. Am Morgen des 30. April 1906 wurde Hennig, stark gefesselt, von sechs handfesten Transporteuren von Berlin nach Potsdam gebracht. Sechs Schutzleute und zwei Gerichtsdiener wurden im Potsdamer Schwurgerichtssaal vor die Anklagebank postiert. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Barchewitz, forderte die Schutzleute auf, den Angeklagten scharf zu beobachten. Sobald er nur den leisesten Versuch unternähme, zu entfliehen, sollen sie ihm sofort Fesseln anlegen. Hennig machte keinen Fluchtversuch. Er bemerkte: er habe sich nach seiner Flucht über die Dächer noch einige Tage in Berlin aufgehalten und sei alsdann mit einem Freund nach Stettin übergesiedelt. Dort habe er bis zu seiner Ergreifung teils vom Heiratsschwindel, teils von Diebstählen gelebt. Er bestritt, den Kellner Giernoth erschossen zu haben; dies habe sein „Freund Franz“ und ein anderer Unbekannter getan, den er in einer Verbrecherkneipe in der Linienstraße in Berlin kennen gelernt habe. Er habe dem Giernoth nur das Sparkassenbuch und die Ausweispapiere geraubt. Im Laufe der Verhandlung erschien der alte Vater Hennigs, vor Gram gebeugt, als Zeuge. Der alte Mann konnte vor Weinen kaum sprechen. Er bemerkte mit tränenerstickter Stimme: er habe für seinen Sohn, der nicht unbegabt war, alles aufgewendet, um ihn zu einem ordentlichen, tüchtigen Menschen zu erziehen. Alle seine anderen Kinder seien brav und ordentlich. Es breche ihm das Herz, seinen Sohn als Raubmörder auf der Anklagebank sehen zu müssen. – Vors., Landgerichtsdirektor Barchewitz: Herr Hennig, ich kann Ihren großen Schmerz begreifen. Sie müssen sich aber in dem Bewusstsein trösten, daß Sie Ihre Vaterpflichten voll erfüllt haben. Wir Väter können eben nichts weiter tun, als unsere Kinder zu ordentlichen Menschen zu erziehen. Wenn das nicht gelingt, dann haben wir keine Schuld. – Heftig weinend verließ der alte Mann den Gerichtssaal. Den Angeklagten schien dieser dramatische Vorgang gar nicht zu berühren. Er hielt zum Schluss noch eine längere Verteidigungsrede, die eine gewisse Gewandtheit in gerichtlichen Dingen verriet. Unter großer Heiterkeit des überfüllten Zuhörerraums erinnerte er die Geschworenen an den juristischen Grundsatz: „In dubio pro reo“, und ersuchte sie, ihn nicht zum Tode zu verurteilen. Die Verhandlung ergab jedoch in unwiderleglicher Weise die volle Schuld des Angeklagten. Er wurde zum Tode verurteilt, und obwohl er noch im letzten Augenblick den Antrag stellte, seinen Freund Franz suchen zu dürfen, wurde er im Dezember 1906 auf dem Hofe des Potsdamer Gerichtsgebäudes hingerichtet.


  • 24. Januar 1908 - Friedrich Straß

Friedrich Straß, Stallknecht, wegen der Ermordung eines Rentners am 15. November 1907 zum Tode verurteilt und im Gerichtsgefängnis in Bartenstein mit dem Handbeil hingerichtet.


  • 27. Februar 1908 - Friedrich Ziegan

Friedrich Ziegan, Arbeiter, wegen der Ermordung eines Försters am 28. September 1907 vom Schwurgericht Stettin zum Tode verurteilt und im Gerichtsgefängnis Stettin mit dem Handbeil enthauptet.


  • 2. April 1908 - Baic, Milor Kantar und Daniel Beslac

Die drei Bosniaken Baic, Milor Kantar und Daniel Beslac, die des dreifachen Raubmordes am 19. Juli 1907 angeklagt wurden, wurden zum Tode verurteilt. Sie wurden durch die Guillotine hingerichtet.


  • 30. April 1908 - Pauline Scholz

Pauline Scholz, Händlerin, wegen der Ermordung des in ihrer Wohnung lebenden Arbeiters Wendelin Schäffer durch Giftbeibringung am 16. Oktober 1907 zum Tode verurteilt und im Gerichtsgefängnis in Hirschberg mit dem Handbeil hingerichtet.


  • 23. Mai 1908 - Josef Weinmann

Josef Weinmann (* um 1872), Tagelöhner, wegen Ermordung seiner ehemaligen Geliebten im Hof des Landgerichtsgefängnisses in Straubing durch Franz Xaver Reichhart mit dem Fallbeil hingerichtet.


  • 14. Juli 1908 - Gustav Theodor Pohl

Gustav Theodor Pohl (* 17. Oktober 1878 in Doberwitz), Gärtner, wegen der Ermordung des Gärtners Johann Heinrich Lankau zum Tode verurteilt und in der Strafanstalt in Bremen-Oslebshausen mit dem Fallbeil hingerichtet.


  • 23. Juli 1908 - Grete Beier 

(* 15. September 1885 in Erbisdorf), wegen der Ermordung ihres Bräutigams zum Tode verurteilt und auf dem Hof des Landgerichtes am Albertpark in Freiberg mit dem Fallbeil hingerichtet.


6. Juli 1909 - Albert Rudolf König


  • 25. August 1909 - Richard Henkel

Richard Henkel (* 3. August 1886 in Gera), Kaufmann, wegen Raubmordes, begangen am 8. Dezember 1908 in Wien an dem Juwelier Julius Frankfurter (er erschoss diesen in seinem Laden und entwendete Schmuck), am 16. Dezember 1908 beim Versuch bei Frankfurter gestohlene Schmuckstücke bei einem Berliner Pfandleiher zu verkaufen festgenommen, beim Schwurgericht bei dem Landgericht I in Berlin angeklagt, am 24. März 1909 zum Tode verurteilt und im Hof der Strafanstalt Berlin-Plötzensee durch den Scharfrichter Gröbler mit dem Fallbeil hingerichtet.


25. Mai 1910 - Max Hackradt


28. September 1911 - Wilhelm Bunde


2. November 1911 - Albert Hartmann


  • 24. Oktober 1912 - Alex Stadtkowitz

Alex Stadtkowitz, Schneider (* 4. September 1886), Anton Stadtkowitz, Fuhrmann (* 7. Juni 1888), beide aus Gelsenkirchen, vom Schwurgericht Bielefeld am 23. April 1912 wegen Mordes zum Tode verurteilt, im Hof des Gerichtsgefängnisses Bielefeld mit dem Handbeil hingerichtet (Scharfrichter Carl Gröpler, Magdeburg).


5. März 1913 - Roman Pietruszewski


10. Juli 1913 - Karl Stahl


  • 30. Juli 1913 - August Sternickel

August Sternickel, Müllergeselle (* 11. Mai 1866 in Mschanna), wegen Mordes und Brandstiftung durch Scharfrichter Lorenz Schwietz in Frankfurt/Oder.


  • 23. März 1914 - Karl Hopf

Karl Hopf, Kaufmann und Fechtlehrer (* 26. März 1863 in Frankfurt am Main) vom Schwurgericht Frankfurt am 17. Januar 1914 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen Mordversuches zum Tode verurteilt, im Hof des Königlichen Strafgefängnisses Preungesheim durch das Fallbeil am 23. März 1914 hingerichtet.

Einen der sensationellsten Strafprozesse unseres Jahrhunderts in Deutschland erlebte Frankfurt kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges. Der Drogist, Fechtlehrer und Hundezüchter Karl Hopf war des mehrfachen Mordes an seinen Familienangehörigen angeklagt. Er sollte sie alle mit Gift und Bakterien umgebracht haben.
Geboren wurde Hopf in gutbürgerlichen Verhältnissen 1863 in Frankfurt. Er verließ die Musterschule nach der Untersekunda und begann in London eine Drogistenlehre, lebte zeitweise in Casablanca (Marokko), reiste nach Indien, musste das Land aber wegen einer Malariaerkrankung verlassen. In England und Marokko ließ er sich im Florett- und Säbelfechten ausbilden, was er mit großer Perfektion beherrschte. In London erwarb er sogar einen Weltmeistertitel in der Kunst des Säbelfechtens. Um die Jahrhundertwende ließ er sich in dem damals kleinen Taunusdorf Niederhöchstadt, heute ein Stadtteil von Eschborn, nieder und begann eine Hundezucht. Auch in diesem Metier war er recht erfolgreich. Er entwickelte ein probates Mittel gegen die Hundestaupe und verfasste ein Buch mit dem Titel „Der St. Bernhards Hund"; für einen seiner Hunde erhielt er die für damalige Zeiten enorme Summe von 10.000 Goldmark beim Verkauf!
Im Frühjahr 1902 heiratete er in Niederhöchstadt seine erste Frau Josefa geb. Henel, die noch im selben Jahr am 28. November nach kurzer Krankheit verstarb. Aus ihrer Lebensversicherung erhielt er 20.000 Goldmark ausbezahlt. Bald darauf heiratet er zum zweiten Male: Auguste Christine geb. Schneider war 20 Jahre jünger als er. Auch sie bekam sehr bald gesundheitliche Probleme und wurde mehrfach von ihren Eltern gesund gepflegt. Jedesmal, wenn sie wieder in Niederhöchstadt bei ihrem Ehemann zurück war, setzten die Beschwerden erneut ein. Sie ließ sich von Hopf scheiden und verließ ihn. Dennoch verstarb sie bald darauf. Hopf konnte die auf sie abgeschlossene Versicherung von 30.000 Goldmark nicht kassieren. Sein Töchterchen Elsa aus dieser Ehe starb bereits 1906 in Niederhöchstadt.
Er verkaufte sein Anwesen in der Katharinenstraße in Niederhöchstadt 1908 und zog nach Frankfurt. Die Hundezucht gab er auf und verlegte sich auf das Variete. Er trat unter dem Künstlernamen „Athos", einer der drei Musketiere, als Meister im Florett- und Degenfechten auf. Mit Leichtigkeit konnte er eine in die Luft geworfene Frucht im Fallen zerteilen. Besonders gerne zeigte er sich in einer Kapitänsuniform mit zahlreichen Medaillen an der Brust auf der Bühne und führte seine Kunststücke mit dem Degen vor; er konnte mit einem Hieb einen an den Hinterbeinen aufgehängten Hammel zerteilen. Als „Captain Charles Vernon" hieb er seiner Mitarbeiterin mit einem gezielten Schlag einen Apfel entzwei, den sie sich im Sitzen und nach hinten gelehnt, auf ihren Hals gelegt hatte.
Im Jahre 1912 heiratete er in London zum dritten Male. Seine in Dresden geborene Frau Wally geb. Siewec versicherte er nun mit 80.000 Goldmark „auf Gegenseitigkeit", allerdings bei einer anderen Versicherungsgesellschaft. Auch Wally erkrankte sehr bald an einer schrecklichen Magen-Darmsache. Hopf bemühte sich scheinbar sehr um seine Frau, gab ihr ohne Unterlass Medizin und war immer um sie herum. Erst als es den Eltern von Wally gelang, sie in das Diakonissenkrankenhaus nach Frankfurt einliefern zu lassen, ging es ihr wieder besser. Zum Glück praktizierte zu der Zeit ein anerkannter Facharzt für Toxikologie, Dr. Rossmann, in diesem Krankenhaus. Er erkannte sofort, daß Frau Wally Hopf an den Symptomen einer starken Vergiftung litt. Karl Hopf besuchte seine kranke Frau täglich, brachte ihr Blumen und andere Aufmerksamkeiten mit.
Dr. Rossmann schloss sich mit dem zuständigen Kriminalisten von Salamon kurz, der nach umfangreicher Überzeugungsarbeit beim Haftrichter einen Haftbefehl für Hopf erwirkte. Von Salamon erinnerte sich dunkel, daß er einige Jahre zuvor in der Zeitung gelesen hatte, daß im Vordertaunus ein Mann ähnlichen Namens in eine polizeiliche Untersuchung geraten war, da er nach Ansicht von Nachbarn seine Frauen und sein Töchterchen vergiftet hatte. Verschiedene Tageszeitungen, darunter der „Taunusbote" und das „Höchster Kreisblatt", hatten von diesen Vermutungen berichtet und waren von Hopf im Wege einer Zivilklage zum Schweigen gebracht worden. Der Chefredakteur des „Wiesbader Tageblatt", der die Meldungen ebenfalls verbreitet hatte, musste 200 Mark Geldstrafe deswegen bezahlen. Damals hatten die Ermittlungen keinen Erfolg.
Mit diesem Wissen im Hintergrund ging die Kriminalpolizei erneut ans Werk. Bei einer Haussuchung in der Wohnung Hopfs fanden sich große Mengen verschiedener hochkonzentrierter Gifte, darunter Arsen, Fingerhutgift (Digitalis) und lebende Kulturen von Typhus- und Cholera-Bazillen. In Hopfs Korrespondenz fand sich z. B. ein Brief an ein Wiener bakteriologisches Institut. Dort hatte er seine Reinkulturen für Typhus und Cholera bestellt, sich sogar schriftlich beklagt, über die „sehr mangelhafte Wirkung beim Menschen"; in Wien hatte man statt „Menschen" das Wort „Meerschwein" gelesen. Hopf gab bei der Vernehmung an, daß er die Gifte und Bazillen zum Experimentieren und zur Herstellung von Medizin für seine Hunde gebraucht hätte.
Bei der Haussuchung durch den vereidigten Gerichts-, Zoll- und Handelschemiker Dr. G. Popp in Hopfs Wohnung wurden neben den Giftmengen auch noch andere pikante Dinge gefunden, die auf den Charakter und die geheimen Leidenschaften Hopfs schließen ließen: Ruten, Peitschen, seidene Röcke, Damenunterkleider und insbesondere Fotos, auf denen der Beschuldigte beim intimen Zusammensein mit „nicht näher bekannten Frauenspersonen" nur mit Socken, Sockenhaltern und einer Maske bekleidet war.- Der „Frankfurter Verein für Hundefreunde", dessen Mitglied Hopf war, schloss ihn u.a. aus diesen Gründen aus. Bei Hopfs Festnahme am 14. April 1913 im Krankenhaus hatte er in seiner Westentasche ein Fläschchen mit Zyankali bei sich. Dies wollte er, so sagte er später, eigentlich im Falle seiner Verhaftung trinken und sich damit umbringen. Allein, die Kriminalpolizei war schneller, und die Handschellen schnappten zu. Wally Hopf überlebte die Mordanschläge ihres Gatten mit Arsen und Typhusbazillen. Karl Hopf hatte seine dritte Frau mit 80.000 Goldmark versichert.
Der Prozess vor dem Schwurgericht begann am 19. Januar 1914 in Frankfurt. Der Saal, in dem die Verhandlung stattfand, war sogleich überfüllt. Zahlreiche Neugierige warteten auf der Straße vor dem Justizgebäude. Der Verkehr brach zusammen. Zum Teil wurden Wagen, die am Straßenrand standen, gegen Geld als Tribünenplätze vermietet. Acht Photographen und einige „Kino-Operateure" lauerten auf der Straße auf eine Chance für ihre Aufnahmen von Hopf. Über 64 Zeugen und Sachverständige waren geladen und wurden gehört. Bei der umfangreichen Verhandlung kam ans Tageslicht, daß Karl Hopf seinen Vater, seine erste Frau, seinen unehelichen Säugling und sein Töchterchen Elsa aus seiner zweiten Ehe mit Gift ermordet hatte. Allen Ermordeten hatte er heimlich, teilweise über längere Zeit, Gift zugeführt, meist versteckt in Nahrungsmittel und Getränken. Die daraufhin erfolgten Störungen im Magen-Darmbereich hatte er, unter dem Vorwand diese kurieren zu wollen, erneut mit Gift oder Bazillen verschlimmert - bis hin zum Tode der Patienten. Sein besonders ruchloses Vorgehen wird z.B. daran sichtbar, daß er seiner dritten Frau Wally zwar Blumen mit ins Krankenhaus gebracht hatte, diese Blumen aber vorher mit tödlichen Bazillen besprüht hatte. Die von den Ärzten gegen die Durchfälle verordnete Opiumtinktur hatte er heimlich gegen Digitalis (Fingerhutgift)-Tinktur vertauscht und sie der Kranken eingegeben. Durch die Exhumierung der Leichen aller seiner verstorbenen Angehörigen (seiner Eltern, seiner beiden Frauen, seiner Kinder) hatten die Gerichtschemiker erstmals in der Kriminalgeschichte die Möglichkeit, auf wissenschaftlichem Wege den Giftnachweis in den Knochen und Leichenteilen zu führen. Dazu kam, daß Hopf, der bei den Exhumierungen der Leichen auf dem Friedhof mit anwesend sein musste, unter dem Eindruck der Situation am geöffneten Grab und durch die Last der Beweise, ein Geständnis ablegte.
In seinem Plädoyer nannte der Staatsanwalt Hopfs Methode zu töten „eine neue Art des Mordens, die man wohl als wissenschaftlichen Mord bezeichnen muss." Hopf habe mit wahrhaft teuflischer Berechnung gearbeitet. Nach sechs Verhandlungstagen zogen sich am 17. Januar 1914 die Geschworenen um 15.08 Uhr zur Urteilsfindung zurück. Nach einer Stunde und 20 Minuten hatten sie einen einstimmigen Urteilsspruch gefällt: schuldig des mehrfachen Mordes und des mehrfachen Mordversuches wurde Karl Hopf zum Tode verurteilt. Er hatte nachweislich seinen Vater, seine erste Frau, seinen unehelichen Säugling und sein Töchterchen Elsa aus zweiter Ehe durch Gift umgebracht. Dazu wurde er noch dreier Mordversuche - ebenfalls durch Giftbeibringung - an seiner Mutter, seiner zweiten und dritten Frau für schuldig erkannt.
Im Alter von 51 Jahren wurde Hopf am 23. März 1914 um 7.00 Uhr morgens im Hof des Königlichen Strafgefängnisses Preungesheim durch das Fallbeil hingerichtet. Es wird berichtet, daß Karl Hopf bis zum letzten Augenblick keinerlei Reue gezeigt, habe, in starrer Ruhe wie geistesabwesend, und ständig rauchend die letzten Tage verbracht. Den Pfarrer, der ihn vor seiner Hinrichtung noch einmal besuchte, würdigte er keines Blickes. Als Henkersmahlzeit verzehrte er Wurst und Brot. Um 7.04 Uhr wurde sein Tod festgestellt. Da sein Leichnam von keinen Angehörigen beansprucht wurde, ließ man ihn in die Universität Marburg bringen, wo er den Studenten zu Lehrzwecken diente.
Der Prozess gegen den Massenmörder Karl Hopf war weltweit der erste Indizienprozess, bei dem es Chemikern gelang, einen Giftmörder aufgrund von umfangreichen chemischen Analysen zu überführen.


  • 19. Januar 1916 - David Lucht

David Lucht, Arbeiter (* 12. Mai 1891) aus Oberjöllenbeck, vom Schwurgericht Bielefeld am 5. Juli 1915 wegen Mordes zum Tode verurteilt, im Hof des Gerichtsgefängnisses Bielefeld mit dem Handbeil hingerichtet (Scharfrichter Carl Gröpler, Magdeburg).


16. September 1916 - Johann Ullmann


  • 11. Februar 1920 - Emil Neupert

Emil Neupert wurde am 17. Januar 1920 vom Volksgericht in München zum Tod durch Erschießen verurteilt. Neupert beging am 23. Mai 1919 in München einen Raubmord an Reinhold Meier. Am 11. Februar 1920 wurde Emil Neupert erschossen.


  • 30. April 1920 - Christian Köpp

Christian Köpp verurteilte das Kriegsgericht Wesel am 17. April 1920 zum Tod durch Erschießen. Er ermordete ....1919 Leutnant Weber aus Wesel.

 

8. Mai 1920 - Joseph Biesemann


8. Mai 1920 - Joseph Fuchs


19. Mai 1920 - Karl Frieslsel


19. Mai 1920 - Georg Haider


14. Juni 1920 - Heinrich Walleshauser


30. Juni 1920 - Wilhelm Scharnagel


15. Juli 1920 - Edmund Schreppel


  • 7. August 1920 - Otto Perleberg

Otto Perleberg (* 5. Dezember 1890 in Menitz bei Schönlaken), Zugräuber, wegen des absichtlichen Entgleisenlassen eines Zuges bei Schneidemühl am 20. Januar 1919, wobei achtzehn Personen starben und mehr als dreihundert verletzt wurden, festgenommen, zum Tode verurteilt und hingerichtet.


25. Augaust 1920 - Paul Balajew


25. August 1920 - Ludwig Ustin Podan


15. Oktober 1920 - Sergej I. Golow


25. Oktober 1920 - Fritz Stiber


11. November 1920 - Josef Eberl


12. November 1920 - Jakob Liedl


20. November 1920 - Theodor Dodt


7. Dezember 1920 - Paul Kunze


29. Dezember 1920 - Walter Wiegand


14. Januar 1921 - Georg Fischer


15. Januar 1921 - Albin Rau


18. Januar 1921 - Gustav Horn


20. Januar 1921 - Max Klinke


24. Januar 1921 - Hermann Schulz


4. Februar 1921 - Thomas Bosch


4. Februar 1921 - Georg Lautenbacher


4. Februar 1921 - Xaver Stark


5. Februar 1921 - Thomas Lippert


10. März 1921 - Josef Hofmann


  • 21. März 1921 - Josef Orlowsky

Orlowsky wurde am 1. Oktober 1920 vom Schwurgericht Eilwangen zum Tode verurteilt. Der Verurteilte beging am 22. August 1920 bei Heldenfingen einen Raubmord an Johannes Jungingen.


22. März 1921 - Johann Rupp


  • 23. März 1921 - Franz Monkosa

Monkosa wurde vom Schwurgericht Heilbronn am 28. Januar 1921 wegen Raubmordes an Johanna Ermold, am 23. November 1920 in Bürg, zum Tode durch das Fallbeil verurteilt.


9. Mai 1921 - Franz Gerauer


11. Mai 1921 - Nikita Birjukow


11. Mai 1921 - Paul Sitschewitsch


11. Mai 1921 - ... Josierski


13. Mai 1921 - Frank Klode


13. Mai 1921 - Wilhelm Kuchenbecker


4. Juni 1921 - Franziska Ackermann


4. Juni 1921 - Josef Hahn


4. Juni 1921 - Peter Klassen


4. Juni 1921 - Karl Gürr


4. Juni 1921 - Gotthold Ruffner


23. Juni 1921 - Franz Resi


23. Juni 1921 - Urban Schichtl


26. Juni 1921 - Johann Raum


3. August 1921 - Johann Michelberger


  • 10. August 1921 - Friedrich Schumann

Friedrich Schumann (* 1. Februar 1893 in Spandau), am 13. Juli 1920 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts III in Berlin-Moabit wegen mindestens sechs Morden, elf Mordversuchen und mehreren Vergewaltigungen, sechsmal zum Tode, zu lebenslangem Zuchthaus und zu zahllosen Nebenstrafen verurteilt.

Anfang Juli 1920 begann der Prozeß vor dem Schwurgericht des Landgerichtes 3 in Berlin-Moabit gegen einen der ersten Serienmörder im Zwanzigsten Jahrhundert in der deutschen Kriminalgeschichte. Der Begriff Serienmörder war seinerzeit noch nicht geboren, man sprach erstmalig von Mord in Serie und war damit nicht mehr weit entfernt von der heute gebräuchlichen Bezeichnung.
Die Anklage lautete: Mord in 7 Fällen, Mordversuch in 15 Fällen, 5 Brandstiftungen mit Tötungsabsicht, Notzucht in 11 Fällen und mehrfacher schwerer Diebstahl, 3 Raubüberfälle und Einbrüche. Insgesamt waren es 54 Anklagepunkte (Angaben aus Stadtarchiv Potsdam vom 14. Mai 1924).
Die schweren Verbrechen geschahen zwischen 1914 bis 1920. Den wirklich ersten Mord beging der Angeklagte im Dezember 1911 und wurde seinerzeit als fahrlässige Tötung vom Gericht bewertet und mit 9 Monaten Gefängnis geahndet, die auch verbüßt wurde. 5 Monate Untersuchungshaft hatte der Richter von der Gesamtstrafe abgezogen. Die Tat war folgende: Schumann trieb sich, Einzelgänger, der er war, gern in der Nähe von Falkenhagen, nordwestlich von Berlin gelegen, herum. Gegen Abend erspähte er auf einer Chaussee eine Frau, der er sich in den Weg stellte. Schumann zückte seine Selbstladepistole und drückte ab. Die Frau war sofort tot und der Wochenlohn, den die Erschossene bei sich trug, wechselte den Besitzer. Doch man konnte ihn ergreifen, übersah aber seine Beute. Vor Gericht gab er an, er hätte die Frau aus Versehen erschossen, als er mit der Waffe hantierte. Fatalerweise glaubte man ihm und so wurde ein glatter Raubmord als fahrlässige Tötung gewertet.
Doch dieses feige Verbrechen war erst die „Generalprobe“ für die zahlreichen, noch zu schildernden Morde, die eine ganze Region in Angst und Schrecken versetzte.

Die vom Gericht bestellten Gutachter haben als Strafmilderungsgrund die schwere Jugend des Angeklagten ausgiebig gewürdigt, jedoch dadurch keine Abschwächung des Strafmaßes empfohlen. Sie empfahlen dem Gericht den § 51 StGB („Wer schuldunfähig ist, kann in unserer Rechtsordnung nicht bestraft werden ... Die Schuldunfähigkeit ist Strafausschließungs-, die verminderte Schuldfähigkeit Strafmilderungsgrund.“) nicht zur Anwendung zu bringen. Der Staatsanwalt würdigte ebenfalls die ungünstigen Familienverhältnisse in Schumanns Kindheit. Auch sei der Angeschuldigte immer ein tüchtiger und fleißiger Arbeiter gewesen. Doch die Härte des Gesetzes müsse zur Anwendung kommen. Dr. Erich Frey, der Verteidiger, hatte in seinem Plädoyer auf Totschlag und mildernde Umstände erkannt. „Der Angeklagte braucht einen Arzt und nicht den Henker“ rief er aus. Schumann nahm das Urteil kaltlachend entgegen und erklärte nichts mehr sagen zu wollen.
Am 17. Juli 1920 vermeldete der Berliner Lokalanzeiger unter der Überschrift „Schumann zum Tode verurteilt“ das Ende des Prozesses. Es war der achte Tag der Verhandlung. Die Tageszeitung vermeldete, daß noch „in später Abendstunde“ der Richterspruch erfolgte. Sechs Fälle wurden für Mord gewertet und somit erhielt Schumann für jeden einzelnen Mord die Todesstrafe. Ein Mordversuch wurde erkannt, sowie eine Mordbrennerei, viermal Notzucht, einmal schwerer Diebstahl, dreimal einfacher Diebstahl, zwei Unterschlagungen. Für all diese Verbrechen erhielt er lebenslänglich Zuchthaus. Der lebenslängliche Ehrverlust fiel für den Verurteilten wohl nicht mehr schmerzlich ins Gewicht. Auch sei er bei seinen Naturbeobachtungen gestört worden, das hätte ihn wütend gemacht, sagte er einmal. Die Männer schoß er nieder, die Frauen gehörten ihm. Aber er hatte auch eine tiefe Kenntnis der Vorgänge in der Natur. Er wußte Vogelstimmen zu deuten und kannte die verschiedensten Baumarten. Wenn er mit seinem Anwalt darüber sprach, lockerten sich seine Züge um den Mund und die Augen wurden fast sanft, bemerkte sein Anwalt.
Am 26. August 1921, es war ein Sonntag, besuchte Frey seinen Klienten ein letztes mal in Plötzensee und sah dem Todeskandidaten bei seiner Henkersmahlzeit zu (Bouletten, Teltower Rübchen, Grieß-Flammerie mit Blaubeer-Kompott). Dabei soll nach Aussagen des Anwaltes, Schumann die ganze Wahrheit seiner verbrecherischen Taten eingestanden haben. Fünfundzwanzig Morde habe er begangen behauptete Schumann nun fünf Stunden vor der angesetzten Hinrichtung.
Erich Frey meinte nicht richtig gehört zu haben, und forderte Schumann auf, dies schriftlich darzulegen, um kurzfristig zumindest die Hinrichtung im letzten Moment noch aufschieben zu können. Ein neues Verfahren ließe sich durchaus anstrengen, um ihn dem Psychiater und nicht dem Henker zu überantworten, was er ja schon in der Verhandlung gefordert habe.
Frey erhielt das eilig niedergeschriebene Schriftstück, mußte aber seinerseits versichern, dies erst nach der vollzogenen Hinrichtung zu verwenden. Und so geschah es. Schumann verabschiedete sich von Frey mit den Worten: “Na, dann vielen Dank für alles. Viel Glück im Leben und machen sie sich nicht soviel Gedanken um mich, es lohnt nicht.“ Danach wurde der Todeskandidat von ärztlicher Seite auf seinen Gesundheitszustand vom Sanitätsrat Dr. Lehnsen untersucht und dem aus Magdeburg angereisten Scharfrichter Gröpler überantwortet. Friedrich Schumann wurde am 27. August 1921 morgens von dem preußischen Scharfrichter Carl Gröpler aus Magdeburg enthauptet.


3. September 1921 - Otto Paul Jacob


19. September 1921 - Michael Schuhmann


21. Oktober 1921 - Ludwig Schmahl


5. November 1921 - Richard Schmidt


17. November 1921 - Gustav Bahlo


14. Dezember 1921 - Karl Etzel


19. Dezember 1921 - Adam Angerer


30. Dezember 1921 - Ludwig Ostertag


30. Dezember 1921 - Friedrich Reutter


4. Januar 1922 - Wendelin Roth


6. Januar 1922 - Friedrich Engel


8. Februar 1922 - Florian Huber


20. Februar 1922 - Rudolf Polifka


27. Februar 1922 - Stefan Fürmann


29. März 1922 - Richard Müh


19. April 1922 - Franz Heising


19. April 1922 - Alex Kley


19. April 1922 - Wilhelm Müller


20. April 1922 - Valentin Brettinger


22. April 1922 - ...Powalicz


31. Mai 1922 - Josef Dobler


31. Mai 1922 - Georg Mittermaier


15. Juli 1922 - Gotthilf Reusch


29. Juli 1922 - Leonhard Siefert


28. August 1922 - Ludwig Eitele


30. September 1922 - Willi Schinkel


12. Oktober 1922 - Wilhelm Möller


13. Oktober 1922 - Anton Gerstl


20. Oktober 1922 - Franz Hölzl


30. November 1922 - Peter Michl


30. November 1922 - Georg Platzer


30. November 1922 - Karl Schäfer


6. Dezember 1922 - Alois Rauch


12. Dezember 1922 - August Wilk


13. Dezember 1922 - Vinzent Kalisch


13. Dezember 1922 - Eduard Kostyra


13. Dezember 1922 - Vincent Zemelka


19. Dezember 1922 - Felix Kellermann


16. Januar 1923 - Hermann Schmidt


23. Februar 1923 - Christian Lederer


23. Februar 1923 - Fritz Meusel


28. Februar 1923 - Josef Dauner


28. Februar 1923 - Anton Krämer


28. Februar 1923 - Albert Strobel


28. Februar 1923 - Heinrich Hoor


1. Mai 1923 - Erich Immenkamp


14. Juli 1923 - Georg Reschmeier


22. Oktober 1923 - Franz Baldauf


19. November 1923 - Georg Friedrich Geiger


29. November 1923 - Andreas Häringer


6. Dezember 1923 - Georg Schmucker


29. Dezember 1923 - Wilhelm Geist


29. Dezember 1923 - Ernst Richmann


29. Dezember 1923 - Johann Mayer


27. Februar 1924 - Wilhelm Paul Sauer


14. März 1924 - Johann Hautmann


14. März 1924 - Wilhelm Satzinger


14. März 1924 - Josef Wiesenbacher


18. März 1924 - Alfred Mönchgesang


15. April 1924 - Karl Jungnickel


24. Juli 1924 - Rupert Fischer


24. August 1924 - Andreas Hutterer


6. August 1924 - Johann Steingruber


10. September 1924 - Otto Ratzinger


17. September 1924 - Johann Kapfer


22. Oktober Nassa 24 - Samuel Dürschner


30. Oktober 1924 - Karl Hundertpfund


18. Dezember 1924 - Hugo Eisfeld


20. Dezember 1924 - Josef Heid


15. Januar 1925 - Michael Hettler


17. Januar 1925 - Karl Schatz


25. Februar 1925 - Johann Baptist Dengler


25. Februar 1925 - Karl Neff


28. Februar 1925 - Sebastian Rußwurm


7. März 1925 - Franz Kyewski


14. März 1925 - Nikolaus Küntzeier


15. April 1925 - Friedrich Haarmann


23. April 1925 - Anna Schellhardt


23. April 1925 - Otto Seifert


25. April 1925 - Emil Engelhardt


18. Juni 1925 - Max Schneider


29. Juli 2025 - Friedrich Buttgereit


29. Juli 1925 - Hermann Schemschat


19. August 1925 - Fritz Brosius


26. August 1925 - Franz Masuch


4. September 1925 - Karl Schwarz


9. September 1925 - Hans Labahn


10. September 1925 - Wolfgang Fertl


25. September 1925 - Johann Pieroth


10. November 1925 - Friedrich Otto Krause


12. November 1925 - Friedrich Wilhelm Viehl


17. November 1925 - Fritz Angerstein


4. Dezember 1925 - Anna Schuschel


29. Dezember 1925 - Johann Berthold
































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