Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.



1. Der Fall – Maria Stupka

Weibliche Gewalttäterinnen aus Gewinnsucht sind in der Kriminalistik im Allgemeinen etwas Seltenes, besonders allein operierende. Die Wiener Kriminalgeschichte weist im 19. Jahrhundert einen einzigen Fall auf, dessen Heldin ohne Helfershelfer zu einem derartigen Verbrechen schritt, doch wiegt diese entsetzliche Tat wahrlich ein Dutzend ähnlicher Delikte auf.
Maria Stupka, damals 36 Jahre alt, zu Beneschau geboren, katholisch, ledig, ihres Zeichens Wäscherin, bereits einmal wegen Diebstahls mit acht Tagen Kerkers vorbestraft, musste sich am 21. März 1870 vor dem Wiener Landesgericht verantworten, weil sie selbständig und allein einen Raubmord begangen hatte, und zwar an einem unschuldigen Dienstmädchen, welches sie in geradezu tierischer Weise ins bessere Jenseits beförderte.
Der Tatbestand war folgender: Die Stupka, ein mürrisches, jähzorniges, unsympathisches Weib, bewohnte im 2. Bezirk, Zirkusgasse 16, ein Zimmer und ein Kabinett zu ebener Erde. Sie war keine begeisterte Freundin der Arbeit, legte oft tagelang müßig die Hände in den schoss und geriet dadurch wiederholt in Geldverlegenheiten. So geschah es auch im November des Jahres 1869, wo sie den letzten Vierteljahreszins in Raten zahlen musste, und zwar am 14. November 23 Gulden und am 24. November vierzehn Gulden. Dazu hatte sie aber noch viele andere Schulden, wurde von kleinen Gläubigern häufig gemahnt und war daher gezwungen, wie der Hausbesorger Josef Aff später erzählte, verschiedene Effekten für 35 Gulden zu verpfänden.
Um den Zins leichter zahlen zu können, pflegte die Stupka das Kabinett an postenlose Dienstmädchen zu vermieten. So wohnte um die Mitte des Novembers die Landsmännin Katharina Blaschek, ein ordentliches, gutmütiges Dienstmädchen, bei ihr und trachtete, einen guten Dienstplatz zu finden. Dies gelang ihr am 23. November, wo sie beim Trafikanten Kaiser in der Novaragasse einstand. Ihren mit Effekten reich gefüllten Koffer ließ sie aber vorläufig bei der Stupka zurück. Dem Mädchen gefiel es recht wohl in dem neuen Posten, und als zwei Tage später, am 25. November, die Quartiergeberin erschien, um ihm einen viel besseren Platz anzubieten, lehnte Katharina Blaschek mit Dank ab.
Maria Stupka ließ aber nicht locker und schilderte das Haus, welches sie meinte, im schönsten Licht. Die Blaschek möge doch nicht so schwerfällig sein und sich selber schaden, die neue Dienstgeberin wäre ja förmlich entzückt und warte mit einem Dienstmann in ihrer (der Stupka) Wohnung, damit gleich der Koffer mitgenommen werde. Endlich ließ sich das Mädchen bereden und begleitete die Quartiergeberin heim. Zu ihrem Erstaunen war aber kein Fremder dort zu sehen. Noch ehe sie Aufklärung verlangen konnte, sperrte die Stupka die Tür ab und sagte: „Da hast es jetzt, weilst so lange herumziehst. Jetzt is sie schon fort.“ Die Blaschek meinte harmlos: „Mir liegt ja nix dran, ich bin ganz zufrieden.“ „Nein“, antwortete die Stupka, „für einen Narren kann man eine so feine Frau net halten. Du gehst jetzt gleich zu ihr hin, den Koffer lasst derweil bei mir.“ Dann drängte sie die Landsmännin zur Tür, als wenn sie ihre schleunige Entfernung wünschte.
Katharina Blaschek leistete Widerstand, indem sie entgegnete, dass sie sich vorerst neue Strümpfe aus ihrem Koffer nehmen wolle. Dies ließ die Stupka geschehen, doch als sich das Mädel ahnungslos bückte, versetzte ihm die Wäscherin einen derartigen Schlag auf den Hinterkopf, dass es zu Boden stürzte. Entsetzt starrte die Blaschek auf die Angreiferin, die nun unzählige Male mit voller Kraft zuschlug, sodann ein großes Messer ergriff und ihr viele Stiche in den Kopf und in den Nacken beibrachte. Katharina Blaschek wollte um Hilfe schreien, da stieß ihr die Stupka mit solcher Gewalt die Faust in den Mund, dass die Vorderzähne brachen. Trotzdem entschlüpften der Bedauernswerten in ihrer Todesangst unterdrückte Schmerzenslaute. Um auch das zu verhindern, nahm die Stupka ein Tuch und versuchte der Magd die Zunge herauszureißen. Endlich wurde das Opfer dieser weiblichen Bestie ohnmächtig.
Nun raubte die Stupka dessen Geldtäschchen mit dem Inhalt von – fünf Gulden. Wir folgten bisher der Darstellung des Dienstmädchens, welches diesen Sachverhalt kurz vor seinem Tod im Spital angab. Die Angaben verdienten vollkommene Glaubwürdigkeit, denn der Hausbesorger erklärte, dass er weder einen Zank, noch einen Lärm gehört habe. Erst um sechs Uhr sei es ihm vorgekommen, als ob jemand stöhnte und ächzte, weshalb er im Verein mit seinem Neffen die Wohnung der Stupka erbrach, aus welcher die Laute drangen.
Katharina Blaschek lag beim Eintritt der beiden Männer blutend bei ihrem Koffer. Auf dem Sessel sah man ein blutbeflecktes Messer, am Tisch das Geldtäschchen. Die Stupka war aber nicht zu finden. Josef Aff machte sich auf die Suche, und als er sie nirgends in der Wohnung entdeckte, schaute er im Abort nach. Da kauerte die Frau in einem Winkel, wie ein gehetztes Wild. Neben ihr lag eine blutige Hacke. Sie ließ sich widerstandslos festnehmen.
Katharina Blaschek wurde in das Allgemeine Krankenhaus transportiert, wo sie nach sechs qualvollen Wochen den Geist aufgab. Die Gerichtsärzte stellten bei ihr 30 Verletzungen fest, die mit Messer und Hacke zugefügt worden waren, insbesondere den Bruch des rechten Stirnknochens, den Verlust der Schneidezähne im Oberkiefer, den Bruch des rechten Mittelfingers, vielfache Hautritze, Blutunterlaufungen, Hautabschürfungen, vorzüglich im Gesicht. Am Kopf zählte man siebzehn, am Hals fünf, am Nacken zwei und an beiden Händen sechs Wunden. Von den Kopfwunden erwiesen sich sieben als schwer und in ihrem Verein als lebensgefährlich.
Bei der Schlussverhandlung sah man als "corpora delicti" die blutigen Mordwerkzeuge und den schwarzen Koffer, erstere auf dem Gerichtstisch, den Koffer auf zwei Sesseln liegen. Maria Stupka gestand, gegen die Blaschek mit der Hacke losgegangen zu sein, bestritt aber den Gebrauch des Messers. Sie habe von dem Mädchen geliehene sieben Gulden zurückgefordert (was unrichtig war, da die Angeklagte der ermordeten im Gegenteil noch zwei Gulden schuldete), da wies sie die Blaschek in brüsker Form ab. Um nun zu ihrem Geld zu kommen, habe sie den Koffer der Landsmännin erbrochen. Darüber wäre die Kathi in Zorn geraten, habe gedroht, sie werde es ihrem Vater schreiben und auch den Landsleuten der Angeklagten von deren erlittener gerichtlicher Bestrafung Mitteilung machen.
Ein Wort gab das andere, und als die Blaschek plötzlich mit Tätlichkeiten begann, habe sie, die Angeklagte, in blinder Wut eine Hacke ergriffen und auf ihre Gegnerin zugeschlagen. Als sie dann sah, was sie im Jähzorn angerichtet hatte, habe sie sich in den Abort verkrochen. Der Staatsanwalt hatte natürlich die Anklage auf meuchlerischen Raubmord erhoben und ließ sich durch das Verhör der Angeklagten nicht von seinem Standpunkt abbringen. Er berief sich auf das Gutachten der Ärzte und die Angaben der Blaschek, die in direktem Widerspruch zu den Aussagen der Stupka stünden. Es sei derselben allem Anschein nach nur um die Erlangung von 22 Gulden gewesen, die sich das Dienstmädchen mühsam erspart hatte. Dies bilde nicht den Tatbestand des Totschlages, sondern den des meuchlerischen Raubmordes, weshalb er die Verurteilung zum Tod durch den Strang beantrage.
Diese Anschauung bekämpfte der Verteidiger Dr. Stall damit, dass er auf verschiedene dunkle Punkte der Anklage hinwies und betonte, der Staatsanwalt habe das Motiv und den Endzweck nicht mit der nötigen Klarheit festgestellt. Die Möglichkeit eines vorausgegangenen Streites könne man nicht von der Hand weisen. Der Vorsitzende, Landesgerichtsrat Pickher, ließ nach Beendigung des Plädoyers eine Pause eintreten und teilte mit, dass er das Urteil mittags publizieren werde. Dies erfolgte vor einem dichtgedrängten Auditorium. Der Gerichtshof fand die Angeklagte des meuchlerischen Raubmordes schuldig und verurteilte sie dem Gesetzt gemäß zum Tode durch den Strang, doch werde das Urteil vorschriftsmäßig dem Obergericht vorgelegt.
In der Begründung sagte der Vorsitzende, dass das Motiv zwar nicht völlig aufgeklärt worden sei, allein objektiv und subjektiv stünde der Tatbestand fest, und dies genüge dem Gericht. Ob die Triebfeder zur Tat mit der letzteren in Einklang zu bringen sei oder nicht, konnte den Gerichtshof nicht beirren. Maria Stupka hörte die Ausführungen ruhig an und verriet ihre Nervosität nur durch ein auffälliges Gesichtszucken. Befragt, ob sie mit dem Urteil zufrieden sei, antwortete sie, dass sie nichts verstehe und das Weitere ihrem Verteidiger überlasse.
Dr. Stall meldete sofort die Nullitätsbeschwerde an und motivierte sie mit den mangelhaften Sachverständigengutachten sowie mit der Unterlassungen des Untersuchungsrichters. Der Strafakt ging bis zum Obersten Gerichtshof hinauf, der das Todesurteil bestätigte. Der Kaiser ließ jedoch Gnade walten, und Maria Stupka, deren Tat ungeteilte Empörung in Wien hervorgerufen hatte, wurde zur Verbüßung von 20 Jahren schweren Kerkers in eine Strafanstalt geschickt.

Quellen: Der Wiener Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Kriminalprozesse aus Alt- und Neu-Wien. (Band II) (Ubald Tartaruga), Wien und Leipzig 1924, S. 210-215.
- kriminalia .de


2. Der Fall - Dora Buntrock und Fritz Erbe

Dass niedere Habsucht geeignet ist, jedes menschliche Empfinden zu töten und den Menschen zur Bestie werden zu lassen, dafür lieferten zwei Verbrechen, die so grausig waren, dass zu ihrer Wiedergabe sich Tinte und Feder sträuben, einen traurigen Beleg. Und hätte nicht der Spürsinn eines Hundes einen Fingerzeig gegeben, die entsetzlichen Verbrechen wären vielleicht für immer unentdeckt geblieben.
Im Sommer 1890 wurden zwei junge Mädchen, die den besseren Gesellschaftskreisen angehörten, von ihren Angehörigen vermisst. Man wusste, dass sie sich infolge einer chiffrierten Zeitungsannonce als Reisebegleiterinnen gemeldet hatten, man konnte sich aber ihr Verschwinden trotz aller Bemühungen nicht enträtseln.
Im November 1891 durchstreifte ein Waldwärter den in der Nähe von Magdeburg belegenen Neuhaldenslebener Wald. Plötzlich blieb der Hund des Waldwärters an einer Baumwurzel stehen. Das Tier beschnupperte mit lautem Gebell den Erdboden und war nicht von der Stelle zu bekommen. Der Waldwärter untersuchte die Stelle näher und entdeckte sehr bald einen vollständig nackten menschlichen Rumpf, dessen einzelne Teile bereits stark in Verwesung übergegangen waren. Der Hund beschnupperte laut bellend noch einige andere in der Nähe des ersten Fundes belegene Stellen. Der Waldwärter grub auch an diesen Stellen nach und entdeckte einen menschlichen Kopf sowie Arme und Beine. Der Waldwärter erstattete sofort von dem grausigen Fund Anzeige. Es wurde festgestellt, daß die gefundenen Körperteile von der dreißig Jahre alt gewesenen Wirtschafterin Emma Kasten aus Minden herrührten.
Diese junge Dame befand sich im Frühjahr 1890 bei Verwandten in Magdeburg. Eines Tages las sie eine Zeitungsannonce, in der von einer Grafenfamilie eine Reisebegleiterin bei hohem Gehalt und guter Verpflegung zu sofortigem Antritt gesucht wurde. Die Kasten schrieb sogleich unter angegebener Chriffre an die Expedition der betreffenden Zeitung. Nach wenigen Stunden wurde sie von einer Stellenvermittlerin nach einer Magdeburger Konditorei bestellt. Die Stellenvermittlerin sagte dem Mädchen: das Schloss der Grafenfamilie, die eine Reisebegleiterin suche, liege am Saum des Neuhaldenslebener Waldes.
Noch am Spätabend des 21. Mai begab sich die Stellenvermittlerin mit dem jungen Mädchen nach dem Neuhaldenslebener Walde, um angeblich in das gräfliche Schloss zu gelangen. Die Nichte des Fräulein Kasten hatte von ihrer Tante herzlichen Abschied genommen, seit dieser Zeit war Fräulein Kasten spurlos verschwunden. Füchse hatten zweifellos den im Walde verscharrten Leichnam, nachdem er in Fäulnis übergegangen war, gewittert und ihn bloßgelegt, denn das Fleisch der einzelnen Körperteile war abgenagt.
Einige Leute erinnerten sich der angeblichen Stellenvermittlerin, die eine Zeitlang in Magdeburg ihr Wesen trieb und oftmals in Gesellschaft eines Mannes gesehen worden ist. Schon nach kurzer Zeit gelang es der Magdeburger Polizei, festzustellen, dass die Stellenvermittlerin die 1856 zu Holzminden geborene Dora Buntrock war, die sich in Osnabrück als Lehrerin der Wäschezuschneidekunst niedergelassen hatte.
Die Buntrock wurde sofort verhaftet. Sie leugnete anfänglich mit großer Entschiedenheit. Als man ihr aber nachwies, daß sie die Kleider der Ermordeten trage, gab sie schließlich zu, die Mörderin zu sein. Sie habe aber nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit dem 1855 geborenen Agenten Fritz Erbe gehandelt. Aus Briefen, die bei der Buntrock gefunden wurden, ging im übrigen die Täterschaft des Erbe mit voller Sicherheit hervor. Aus den Briefen war auch zu ersehen, daß Erbe sich im Evangelischen Vereinshause in Bielefeld aufhielt. Noch an demselben Abend reiste Kriminalkommissar Schmidt, Magdeburg, von Osnabrück nach Bielefeld und nahm Erbe fest.
Dieser, ein ehemaliger Glaser, war verheiratet, aber seit einigen Jahren von seiner Frau geschieden. Er lebte schon seit längerer Zeit mit der Buntrock in wilder Ehe. Diesem Zusammenleben war auch ein Kind entsprossen. Erbe weigerte sich aber, das Kind als das seinige anzuerkennen; er behauptete, ein anderer Liebhaber der Buntrock, namens Karl Behrens, sei der Vater des Kindes. Dieser werde sich wohl auch an der Mordtat beteiligt haben, er sei vollständig unschuldig.
Als der Mord im Neuhaldenslebener Walde bekannt wurde, machte Hotelier Klages in Hameln der Polizei wiederholt die Anzeige, daß seine siebzehnjährige Tochter Dora im August 1890 von einer angeblichen Stellenvermittlerin in Hannover unter fast genau denselben Versprechungen verschleppt worden und seit dieser Zeit spurlos verschwunden sei. Die Buntrock, ins Verhör genommen, gestand, auch die Klages, in Gemeinschaft mit Erbe, im Walde bei Eschede ermordet und beraubt zu haben.

Die Aufnahmen von Dora Buntrock und Fritz Erbe wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 14. Januar 1892 im Photographischen Atelier von W. Röhl in Magdeburg angefertigt.                                                          
Auf eine Zeitungsannonce in Hannover: »Eine Grafenfamilie sucht eine Reisebegleiterin«, hatten sich vier junge Damen gemeldet. Von diesen habe sie der Klages den Vorzug gegeben, da diese am elegantesten gekleidet war. Die Klages fuhr zunächst noch einmal nach Hameln, um von ihren Eltern Abschied zu nehmen. (Sie nahm für immer Abschied.) Als die Klages nach Hannover zurückgekehrt war, sei sie (die Buntrock) mit dem Mädchen nach Eschede gefahren. Erbe fuhr in demselben Zuge, aber nicht in demselben Kupee. In Eschede angelangt, habe sie sich mit dem jungen Mädchen in ein Gasthaus begeben, um eine Tasse Kaffee zu trinken. Bald darauf sei auch Erbe in das Gasthaus gekommen. Er habe aber an einem anderen Tische Platz genommen und getan, als würde er sie nicht kennen. Nach etwa 20 Minuten habe sie mit dem jungen Mädchen den Weg nach dem Grafenschloß, das, wie sie vorgab, am Saum des Waldes belegen sei, angetreten. Sie hatten sich aber im Walde verirrt. Da habe sie zu dem jungen Mädchen gesagt, sie wollen sich ein bisschen ausruhen. Inzwischen werde wohl jemand kommen, der ihnen den Weg zeigen werde. Sehr bald darauf sei Erbe gekommen. »Dieser fremde Herr« zeigte bereitwilligst den Weg zum Schloss und führte die Damen durch eine Schlucht. Plötzlich habe sie (Buntrock) der Klages einen Knebel in den Mund gesteckt. Da das Mädchen sich heftig sträubte, hielt Erbe ihr die Hände fest. Alsdann warf Erbe das Mädchen zu Boden. Er hatte sich vorher dem Mädchen als Arzt ausgegeben und ihm den Hals untersucht; er wollte wissen, wo die Schlagader sich befinde. Er habe das Mädchen zunächst vergewaltigt und ihm alsdann, während er auf ihr kniete, mit einem großen, scharfen Messer den Hals abgeschnitten. Erbe habe darauf mit einem Spaten, den er stets mit sich führte, ein Loch gegraben. Währenddessen habe sie (Buntrock) die Ermordete entkleidet und ihr die Finger- und Ohrringe abgenommen. Da die Ringe zu fest an den Fingern saßen, habe sie der Ermordeten die Finger abgeschnitten. Alsdann habe sie, in Gemeinschaft mit Erbe, die Leiche zerstückelt und stückweise im Walde verscharrt. In ganz ähnlicher Weise haben sie die Kasten im Neuhaldenslebener Walde ermordet.

Die Gerichtsverhandlung begann Ende Juni 1892. Es hatten sich Fritz Erbe und Dora Buntrock vor dem Magdeburger Schwurgericht für die begangenen Morde zu verantworten. Erbe bestritt mit größter Entschiedenheit, von den Mordtaten etwas zu wissen. Die Buntrock, die jedenfalls mit ihrem anderen Liebhaber, einem Manne namens Carl Behrens, die Morde begangen, bezichtige ihn, weil sie sich an ihm rächen wolle. In der Verhandlung erschien ein junges Mädchen, Fräulein Gerecht (Wirtstochter aus Eschede) als Zeugin. Diese bekundete: Sie erinnere sich ganz genau, daß die Buntrock eines Vormittags im August 1890 mit einem jungen, bildhübschen Mädchen in der Gastwirtschaft ihres Vaters eingekehrt sei. Kurz darauf sei ein Mann in die Gaststube getreten und habe an einem anderen Tische Platz genommen. Die Buntrock und das junge Mädchen haben Kaffee, der Mann, in dem sie mit voller Bestimmtheit den Erbe wiedererkenne, ein Glas Bier getrunken. Erbe sei etwa zehn Minuten später als die Buntrock und das junge Mädchen aus dem Gasthause weggegangen. Sie (Zeugin) habe dem Erbe lange Zeit nachgeschaut, dabei sei ihr der eigentümliche Gang des Mannes aufgefallen. Auf Auffordern des Vorsitzenden, Landgerichtsdirektors Polte, ahmt die Zeugin den Gang nach. Alsdann befahl der Vorsitzende dem Erbe, einige Male im Gerichtssaal auf und ab zu gehen. »Das ist der Mann, jeder Zweifel ist ausgeschlossen,« versetzte das Mädchen.

Vors.: Was veranlaßte Sie, sich den Mann so genau anzusehen und seinen Gang zu beobachten? 

Zeugin: Der Mann und auch die Buntrock machten auf mich einen unheimlichen Eindruck. Mir schien es, als gehörten Erbe und Buntrock zusammen und ich konnte den Gedanken nicht los werden, daß diese beiden das nette junge Mädchen im Walde ermorden und berauben wollten. (Große allgemeine Bewegung.)

Die Buntrock bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Die Kasten sei groß und stark gewesen, sie habe sich furchtbar gewehrt. Da konnte Erbe nicht lange nach der Schlagader suchen, sondern mußte schnell dem Mädchen den Hals abschneiden. 

Vors.: War denn die Kasten, nachdem ihr der Hals durchschnitten war, sofort tot? 

Buntrock: Nein, sie zappelte noch etwa zehn Minuten.

Vors.: Schrie sie denn nicht? 

Buntrock: Sie konnte ja nicht schreien, wir hatten ihr zunächst einen Knebel in den Mund gepreßt und sie alsdann zur Erde geworfen.

Vors.: Was taten Sie, als Erbe der Kasten den Hals durchschnitt? 

Buntrock: Ich habe der Ermordeten den Kopf festgehalten, sie suchte sich zu wehren.

Vors.: Sie müssen doch dabei beide stark mit Blut bespritzt gewesen sein? 

Buntrock: Jawohl.

Vors.: Das war im Mai 1890 und im August 1890 haben Sie in genau derselben Weise die siebzehnjährige Dora Klages im Escheder Walde geschlachtet? 

Buntrock: Jawohl.

Vors.: Sie hatten sich das Mädchenschlachten geradezu als Handwerk auserkoren, denn Ihr Verdienst ist es nicht, daß Sie nicht noch mehrere Mädchen ermordet haben? In Dortmund haben zwei Mädchen es abgelehnt, mit Ihnen durch den Wald zu gehen, weil Sie ihnen zu aufdringlich schienen. Ein anderes Mädchen ist der Ermordung entgangen, weil die Großmutter es nicht rechtzeitig geweckt hatte. Wenn noch mehrere Mädchen Ihre Vermittelung in Anspruch genommen hätten, dann würden Sie wohl noch mehrere Morde begangen haben? 

Buntrock: Das kann ich nicht sagen.

Vors.: Hat sich die Klages auch gewehrt? 

Buntrock: Jawohl, die Klages war aber bedeutend schwächer als die Kasten, wir konnten sie daher schneller überwältigen.

Vors.: Hat sie denn nicht geschrien? 

Buntrock: Sie versuchte es, obwohl ihr auch ein Knebel in den Mund gepreßt war, ich deckte aber, als sie zu schreien begann, meinen Mantel über ihr Gesicht. 

Vors.: Starb die Klages schnell? 

Buntrock: Die Klages hat noch sehr lange gezappelt, wir schnitten ihr deshalb die Beine ab. (Ausrufe des Entsetzens im Zuhörerraum.) 

Vors.: Der Kasten haben Sie, außer ihren Kleidern, goldene Uhr, Kette, die Ringe, die sie an den Fingern trug und 60 Mark bares Geld geraubt? 

Buntrock: Jawohl.

Vors.: Hatte die Klages auch Geld bei sich? 

Buntrock: Nicht einen Pfennig.

Vors.: Das war Ihnen vorher bekannt?
Buntrock: Ich fragte sie in Eschede, ob sie Geld habe, da antwortete sie: nicht einen Pfennig.
Vors.: Das Reisegeld von Hannover nach Eschede und den Kaffee in Eschede haben Sie für das Mädchen bezahlt? 

Buntrock: Jawohl.

Vors.: Sie wußten, daß die Klages kein Geld bei sich hatte, und trotzdem ermordeten Sie sie? 

Buntrock: Die Klages hatte aber sehr schöne Sachen.

Vors.: Der bloßen Sachen wegen haben Sie das Mädchen wie ein Stück Vieh geschlachtet? 

Buntrock: Sie hatte ein sehr hübsches Kleid.

Vors.: Ihre Wirtin in Osnabrück hat erzählt: Sie haben des Nachts häufig geweint? 

Buntrock: Das geschah wegen des vielen Totmachens.

Heftig weinend betrat Hotelier Klages aus Hameln als Zeuge den Gerichtssaal. Er bekundete mit tränenerstickter Stimme: Die Dora sei sein Liebling gewesen. Als sie von Hannover nach Hameln kam, um noch einmal Abschied zu nehmen, sei er nicht zu Hause gewesen, er habe mithin sein Kind nicht mehr sehen können. Seitdem seine herzensgute Dora verschwunden sei, habe er keine glückliche Stunde mehr.
Auch der Bruder der Buntrock, ein wohlhabender Tischlermeister, der eine große Möbelhandlung in Holzminden hatte, erschien als Leumundszeuge. Als die Buntrock des Bruders ansichtig wurde, fiel sie in einen heftigen Weinkrampf. Der Bruder der verruchten Mörderin weinte ebenfalls bitterlich. Auf Erbe machte all dies nicht den geringsten Eindruck. Er leugnete beharrlich, an den Mordtaten beteiligt zu sein, er sei der bestimmten Ansicht, daß der frühere Liebhaber der Buntrock, Carl Behrens, der vor einigen Monaten nach Amerika gegangen, der Mörder sei; der von Erbe angetretene Alibibeweis mißlang aber vollständig. Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme blieb auch nicht der leiseste Zweifel, daß Erbe der Mittäter war, es konnte auch niemand bekunden, daß die Buntrock jemals einen anderen Liebhaber gehabt habe.
Die Angeklagten wurden beide zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Quelle: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 1, S. 163-170.



3. Der Fall - Edward Barnett

Im Jahre 1828 stand Edward Barnett, ein junger Mann von zwanzig Jahren, vor den Assisen von Monmouth unter der Anklage, die umfünfzehn Jahre ältere Frau Esther Stephens ermordet zu haben.
Frau Stephens war das liederliche Weib eines Kahnschiffers in Monmouth. Am Nachmittag des 27. September 1828 hatte sie den Angeklagten zu sich in ihre Woh­nung geholt Zuletzt war sie dann um zehn Uhr abends gesehen worden. Gegen drei Uhr in der Nacht hatte ein Mitbewohner des Hauses gehört, wie jemand die Treppe hinaufging, dann ein Geräusch, als ob jemand aus dem Bett springe und gleich darauf den Lärm einer Balgerei und laute Hilferufe der Frau Stephens.
Dann war alles still. Wenige Minuten später verließ ein halbangekleideter Mann das Haus. Am andern Morgen fand man in der Stephensschen Wohnung die Leiche der Frau mit durch­schnittenem Halse und in demselben Zimmer die Jacke, die Stiefel und die Uhr des Angeklagten, sowie etwa 32 Pfund ihm gehöriges Geld. Als Barnett in Liverpool verhaftet wurde, gab er an: Sie bestahl mich, und als ich anfing, wegen meines Geldes Lärm zu machen, nahm sie ein Messer und schnitt mich; darauf nahm ich ihr das Messer aus den Händen. Er hatte damals einen geschundenen Fleck auf einem Dau­men und einen Schnitt über einen andern Finger.
Vor der Jury überreichte der Angeklagte eine schriftliche Verteidigung, die durch ihre schlichte Sachlichkeit überzeugend und ergreifend wirkt. Darin fuhrt er aus: Im Juni vorigen Jahres sei es zum Geschlechtsverkehr zwischen ihm und Frau Stephens gekommen; er habe diesen aufgeben wollen: Frau Stephens aber habe ihn nicht frei­gelassen und sei ihm überall hin nachgefolgt, so dass er sich entschlossen habe, nach Amerika auszuwandern. Sie habe ihm dies auszureden versucht und ihm am 26. abends gedroht, dass sie ihn eher umbringen als dies zugeben werde.
Gleichwohl habe er am Tage darauf seine Kleider und sein Geld für die fest beschlossene Reise zu­sammengepackt Dann habe er sich aber doch noch einmal von Frau Stephens be­reden lassen, mit ihr nach ihrem Hause zu gehen. Er sei zu der Zeit schon ziemlich berauscht gewesen und habe nicht recht gewusst was er tue. Er erinnere sich dann erst wieder, dass er aufgewacht sei und sich an einem fremden Orte befunden habe. Auf­gewacht sei er von einem Gefühl, ob ihm jemand nach Kopf und Hals griffe, und als er die Augen aufgeschlagen, habe er eine Person in Frauenkleidern vor sich gesehen, die ihre Hand, worin sie ein Messer gehalten, dicht an seiner Kehle gehabt habe. Er sei aus dem Bett gesprungen und habe ihr einen Schlag versetzt. Sie habe ihn ver­schiedene Male geschnitten, worauf er ihr das Messer entrissen und es mit einem raschen Schnitt über ihre Gurgel gezogen habe; auch habe er ihr wohl noch mehrere Schläge und Schnitte versetzt. Dann sei er, seine Sachen zurücklassend, aus dem Hause geflohen.
Der Vorsitzende Richter erwähnte in seinem Schlussvortrag die Sittenlosigkeit der Verstorbenen und belehrte die Geschworenen dahin, dass sie den Angeklagten, wenn sie seiner Erzählung Glauben schenkten, nur des Totschlags schuldig erklären konn­ten; hielten sie aber seine Angaben für erdichtet so müssten sie ihn wegen Mordes verurteilen.
Die Geschworenen sprachen das schuldig wegen Mordes und Barnett wurde zum Tode verurteilt.
Unser Gewährsmann weiß nicht, ob das Urteil vollstreckt worden ist. Wir werden mit ihm und wohl auch dem Vorsitzenden Richter annehmen dürfen, dass die Darstel­lung des Angeklagten die stärkste äußere und innere Wahrscheinlichkeit für sich hat, so dass der Spruch der Jury höchlich befremden muss.

Quelle: Die Irrtümer der Strafjustiz unserer Zeit - Geschichte der Justizmorde von 1797 - 1910 (von Erich Sello) Ausgabe 2001 - S. 272 - ISBN 3-929349-40-X



4. Der Fall  - Locatelli

Am Abend des 29. Juni 1861 entstand in Rom aus Anlaß einer politischen Demon­stration ein blutiges Handgemenge zwischen der erregten Volksmasse und den päpst­lichen Gendarmen. Hierbei wurde der Gendarm Vellutti durch mehrere Messerstiche getötet. Der Verdacht der Tat lenkte sich auf Locatelli. Obwohl man allgemein der Ansicht war, daß es bei der Dunkelheit des späten Abends fast unmöglich gewesen sei, den Mörder zu erkennen, und obwohl Locatellis Messer nicht in Velluttis Wun­den paßte, wurde Locatelli, der noch am Fuße des Schafotts seine Unschuld versicherte, einstimmig zum Tode verurteilt und hingerichtet. Inzwischen hatte sich zu Florenz ein römischer Flüchtling, namens Castrucci, bei dem Königlichen Prokurator gemeldet und zu Protokoll angegeben, daß er Vellutti getötet habe und nun, um das bedrohte Leben eines Unschuldigen zu retten, zur Selbstanzeige geschritten sei. Diese Erklärung wurde an die römische Gerichtsbehörde übermittelt.
Aber es war bereits zu spät.

Quelle: Die Irrtümer der Strafjustiz unserer Zeit - Geschichte der Justizmorde von 1797 - 1910 (von Erich Sello) ausgabe 2001 - S. 410 - ISBN 3-929349-40-X



5. Der Fall - Peter von Bohr

Der aus Luxemburg stammende Peter von Bohr war ein begabter Zeichner und Porträtmaler, der es bald zu Ansehen und Vermögen brachte. Dieses investierte er in technische Erfindungen und in Projekte, die der Allgemeinheit zugute kamen. Er gründete mit zwei Partnern die „Erste Österreichische Sparcasse“ der er jahrelang als Kurator vorstand, war Mitbegründer der Nationalbank, des Polytechnikums und Initiator und Mitbegründer der“Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft“. Als technischer Direktor fuhr er mit dem ersten Dampfschiff „Franz I.“, dessen Bau er veranlasst hatte, 27 Mal von Wien nach Pest. Aber das Unternehmen brachte erst nach seinem Tod Gewinn. Er wurde in den Konkurs des Grafen Rosenberg hineingezogen, wovon er sich finanziell nicht mehr erholte und selbst in Konkurs gehen musste.
Zum Fälscher wurde er als halb blinder alter Mann, um seiner zweiten Gattin Mathilde, geborener Gräfin Cristallnik, ein Leben in Armut zu ersparen.
Bei einer Revision wurden im August 1845 falsche Geldschein zu 10 und 100 Gulden in der Nationalbank entdeckt, die so gut waren, dass nur ein großer Künstler mit technischen Möglichkeiten sie hergestellt haben konnte. Der Kriminalkommissär Max von Felsenthal wurde mit dem Fall betraut und verdächtigte bald Bohr. Bei der Hausdurchsuchung in Meidling wurde eine regelrechte Fälscherwerkstatt entdeckt und das Ehepaar Bohr verhaftet. Am 23. März 1846 wurden beide zum Tod verurteilt, die Strafe aber durch ein Hofdekret bei Herrn Bohr auf 10 Jahre und bei seiner Frau auf 2 Jahre schweren Kerkers herabgesetzt. Bohr starb schon am 15. Oktober 1847 und wurde in seiner Gruft in Kottingbrunn beigesetzt. Durch einen Gnadenakt Kaiser Ferdinand I. (reg. 1835 - 1848) wurde Mathilde von Bohr am 2. November 1847 aus dem Gefängnis entlassen und lebte zurückgezogen bis zu ihrem Tod in der Nähe von Wien.

Quellen: Hexen, Mörder, Henker - Die Kriminalgeschichte Österreichs (von Anna Ehrlich) Ausgabe 2006, S. 178 - ISBN 3-85002-549-7



6. Der Fall - Karl Kalab

Karl  Kalab war Wiener Postbeamter, der um die Mitte des vorigen Jahrhunderts in Wien als Briefsortierer tätig war und dabei zahlreiche Briefe, in denen er Geld vermutete, unterschlug. Bei der Durchsuchung seines Zimmers stieß man auf 1659 Pakete zusammengebundener Briefe, zahllose Kreuzbandsendungen, 799 geöffnete Briefe und 1655 leere Kuverts. In seinem Ofen fand man ungeheure Mengen Papierasche und er gestand, einen ganzen Winter lang nur mit Briefen geheizt zu haben.
Von den frankierten Kuverts löste er die Briefmarken und verwendete sie im Postamt, wenn er Schalterdienst hatte. Die 1659 Pakete enthielten 56 284 Briefe, die noch ungeöffnet waren. Er gab an, an manchen Tagen bis zu 300 Briefe ent­wendet und heimgetragen zu haben.
Insgesamt rechnete man aus, daß Kalab, der durch die Aufmerksamkeit eines Kollegen entlarvt werden konnte, in diesen Jahren bis zu einer halben Million Briefe unterschlagen hat. In vielen Briefen befanden sich bis zu 100 Gulden. Man konnte feststellen, daß Kalab im Jahre 1860 um 4487 und 1861 um 5516 Gulden mehr ausgegeben als eingenommen hatte. Außerdem kaufte er sich zwei Häu­ser.
Kalab wurde zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Sein Name war jahrzehntelang fast ebenso bekannt wie der der berühmtesten Gewaltverbrecher der österreichischen Krimi­nalgeschichte. Der auf den verspätet zugestellten Briefen auf­gedrückte Stempel „Unterschlagen gewesen und zu Stande gebracht" wurde zum geflügelten Wort in ganz Österreich, da man nun endlich auch in Österreich einmal „etwas zu­stande gebracht" hatte!

Quellen: Verbrecher von A-Z (von Hubert Gundolf) Ausgabe 1966 - S.243



7. Der Fall – Thomas Sik und Julius Zavzalek

Es war am 24. Juli 1884 kurz nach Mitter­nacht, als der Lokführer des von Wien nach Marchegg fahrenden Eillastzuges plötzlich im trüben Licht der Scheinwer­fer nächst Gänserndorf eine menschliche Gestalt auf den Schienen liegen sah. Er konnte den Zug noch rechtzeitig zum Stillstand bringen und stand vor der Lei­che eines Mannes, der bereits durch einen überrollenden Zug zertrennt war. Der Körper des vermeintlichen Selbstmörders wurde noch in der gleichen Nacht in das Gerichtsmedizinische Institut nach Wien gebracht, und jetzt mußte das Sicher­heitsbüro eingeschaltet werden. Die Obduktion hatte eindeutig Mord festge­stellt - der Mann war erstochen worden. In der Zwischenzeit aber hatten Bahnbe­dienstete eine blutige Schleifspur ver­folgt, welche vom Auffindungsort der Leiche am Schienenstrang in den nahen Föhrenwald führte und an einem offen­sichtlichen Kampfplatz endete.

Illustriertes Wiener Extrablatt, 28. Juli 1884


Nach Ein­schaltung einiger „Detektive" aus Wien konnte der Fall bald gelöst werden: zwei Taglöhner hatten am Abend vor der Tat ihr späteres Opfer in einem Gasthaus in Wagram kennen gelernt und gemeinsam gezecht. Franz Krca - so hieß der Mann - war von Wien gekommen und wanderte in seine böhmische Heimat. Unter dem Einfluss des reichlichen Bieres schwadro­nierte Krca, er habe die Absicht, nach Amerika auszuwandern. Die beiden Zechkumpanen vermuteten nun, er hätte das in Wien verdiente Geld für die Reise nach Übersee bei sich und man beschloss, Krca zu ermorden und zu berauben. Im nächtlichen Föhrenwald wurde der Plan verwirklicht.

Thomas Sik und Julius Zavzalek - so hießen die Mörder - fanden aber nur geringe Beute: nur 21 Kreuzer. Nun bekamen sie es aber mit der Angst zu tun und beschlossen, den Mord als Selbstmord am Schienenstrang zu tarnen. Mit der Beobachtung der Bahnbeamten und den Fähigkeiten der Polizeiagenten hatten sie jedoch nicht gerechnet. Bereits am Nachmittag des 24. Juli konnten die beiden Männer - nicht allzu weit vom Tatort entfernt - durch Gendarmen ver­haftet werden - ihre blutige Kleidung ließ jedes Leugnen sinnlos erscheinen.
Auch die Strafe ließ nicht allzu lange auf sich warten: sie wurden des gemeinsamen Mordes für schuldig befunden, Sik zum Tode und der noch jugendliche Zavzalek zu 18 Jahren Kerker verurteilt. Der Loko­motivführer aber gedachte immer dann, wenn er mit seinem nächtlichen Eillast­zug den Föhrenwald passierte, jener schrecklichen Nacht, wo in den Lichtke­geln seiner Lokomotive die Leiche des Ermordeten erschienen war ...

Quellen: Wiener Kriminalchronik (von Max Edelbacher und Harald Seyrl) 1. Auflage 1993 – S. 61 – ISBN 3-7046-0421-6



8. Der Fall - Jakobine Stockhammer

Der große Strom des Lebens wälzte seine Wogen majestätisch durch die lange Burggasse, in den Fabriken hatte die Glocke Mittagszeit verkündet. Arbeiter und Arbeiterinnen strömten aus allen Toren dieses gewerbsfleißigen Viertels, die Sonne beglückte diese arbeitenden Menschen, die mit sichtlichem Behagen die Stunde der Ruhe genossen, mit ihrem maienhaften Glanze.
„Du, da muß was g'schehen sein!", sagte ein Arbeiter zu dem anderen. „Beim Greißler steht a Träupel Leut beinand, und das Sandweib schlagt die Händ übern Kopf z'samm!"
„Schau du übri, was los is; i wart derweil!" In wenigen Minuten kam der Bote schon atemlos zurück und rief: „Du, die Haus­frau von Nr. 72 habn's derschlagen! Komm, gehn mir hin!"
So - in geradezu epischer Breite und lyri­scher Romantik - beginnt eine zeitgenös­sische Schilderung von der Entdeckung eines Raubmordes am Neubau des Jahres 1886.
Weit weniger lyrisch und romantisch war allerdings die Realität. In der Burggasse jener Tage - dem „gewerbsfleißigen Vier­tel" - standen sich gründerzeitliches Stre­ben und nachbiedermeierliche Hausher­renmentalität gegenüber. Der letzten Kategorie war das Haus Burggasse Nr. 72 zuzuordnen. Und dieses Haus war an jenem 11. Mai des Jahres 1886 im Mittel­punkt des allgemeinen Interesses gele­gen. Es war der Schauplatz eines Verbre­chens geworden.
Nun - was war wirklich geschehen: Im ersten Stockwerk des altertümlichen Vorstadthauses wohnte seit Jahrzehnten die Witwe eines Tröd­lers, der mit viel Fleiß einstmals das Haus erworben hatte. Anna Maria Bauer, zum Zeitpunkt der Tat im 84. Lebensjahr, galt als sehr vermögend. Nicht nur die monat­lichen Mieteinnahmen aus dem Haus, sondern auch die Einkünfte aus mehreren Anlagen ihres verstorbenen Mannes erlaubten es der alten Frau, sich ein sor­gloses Leben zu gönnen, und auch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe war finanziell möglich. Diese Haushaltshilfe - Jakobine Stockhammer war ihr Name - war eine entfernte Verwandte der greisen Trödlerswitwe.

Die Trödlerwitwe Anna Maria Bauer (84)

In den Morgenstunden des 11. Mai 1886 nun wollten Bekannte die alte Frau Bauer aufsuchen, und zu ihrem Erstaunen blieb trotz kräftigem Klopfen an der Woh­nungstür diese verschlossen. Weder Frau Bauer noch deren Hausgehilfin öffneten. Eifrige Nachbarn waren sofort zur Stelle, und die Wohnungstür wurde mit Gewalt geöffnet - man fand die greise Hausbesit­zerin, nur zur Hälfte bekleidet, mit einge­schlagenem Schädel.

Die kriminalpolizei­liche Kommission unter der Leitung des geradezu legendären Oberpolizeirates Breitenfeld erschien wenig später am Ort des schrecklichen Geschehens, und es gelang, die Tat zu rekonstruieren. Der Täter mußte die alte Frau überrascht haben, als diese sich gerade angezogen hatte. Mit einem stumpfen Gegenstand - später fand sich eine blutige Keule unter dem Küchenkasten - war die Greisin nie­dergeschlagen worden. Aber auch das Motiv war klar: Alles Bargeld - die Miet­einnahmen des vergangenen Monats waren verschwunden. Unangetastet aller­dings waren die Sparbücher, die sich auch in der eisernen Kasse befunden hatten.
Bald gelangten die Kriminalisten zur Ansicht, daß der Raubmörder eine gewisse Lokalkenntnis gehabt haben mußte, denn sowohl das Versteck des Kassenschlüssels war ihm sichtlich bekannt gewesen, und auch die Wohnungstüre war ohne Gewaltanwen­dung geöffnet worden. Auch hatte nie­mand im Hause den Hofhund anschlagen gehört, wie er dies bei allen Fremden in aller Intensität seines Wachinstinktes zu tun pflegte. War also - und dieser Ver­dacht schien immer wahrscheinlicher - der Täter kein Fremder im Haus Burg­gasse Nr. 72?
Die ganze Burggasse und darüber hinaus der ganze Bezirk schwirrte von Gerüch­ten und Spekulationen über den Mord an der alten Frau und den noch immer unbe­kannten Mörder, als die Polizei bereits den Fall als geklärt betrachten konnte.
Und jetzt war die Sensation im Bezirk erst wirklich da. Der Mörder war eine Frau. Jakobine Stockhammer, Hausgehilfin und Verwandte der vermögenden Grei­sin, hatte am 11. Mai bereits in den frühen Morgenstunden ihre Dienstgeberin auf­gesucht und traf diese gerade bei der Morgentoilette.
Es war ihr, als sie nun der alten Frau beim Ankleiden half, bewußt geworden, in welch hoffnungsloser Armut und ver­zweifelter wirtschaftlicher Lage sie selbst war und wie sehr die Hausbesitzerin von Geld und Gut gesegnet war, ohne auch nur einen Bruchteil des Vermögens zu benötigen. Und Jakobine Stockhammer beschloß, so etwas wie die „ausgleichende Gerechtigkeit" zu sein. Sie ergriff einen „Totschläger", eine Keule mit Bleikopf, wie sie im Hause zum Zerkleinern der Kohle verwendet wurde - und ermordete mit wuchtigen Hieben die alte Frau.
Jakobine Steinhammer wurde von einem „Sechs-Richter-Kollegium" des k.k. Lan­desgerichtes Wien des meuchlerischen Raubmordes an Anna Maria Bauer für schuldig befunden und zum Tode verur­teilt. Nur der Güte des Kaisers war es zu verdanken, daß die Täterin nicht dem Scharfrichter von Wien übergeben wurde - durch allerhöchste Entschließung setzte man das Strafmaß auf 20 Jahre schweren Kerker herab. Dem Recht war Genüge getan.
Am Neubau aber und in der Burg­gasse sprach man noch viele Jahre von der abgehärmten und finsteren Jakobine Stockhammer, die einmal „ausgleichende Gerechtigkeit" spielen wollte und von der ermordeten Greisin mit dem vielen Geld.

Quellen: Wiener Kriminalchronik (von Max Edelbacher und Harald Seyrl) 1. Auflage 1993 – S. 66 – ISBN 3-7046-0421-6



9. Der Fall – Franziska Hofer

In einer Zeit, da man in allen Zeitungen über den geheimnisvollen Londoner Frauenmörder „Jack the Ripper" las, ereignete sich auch in Wien ein Kriminal­fall, der eine gewisse Ähnlichkeit mit den schrecklichen Ereignissen in den Smognächten der britischen Hauptstadt auf­wies.
Es war am Morgen des 27. Dezember 1898, als Wilhelmine Tintner ihre Schwe­ster Franziska Hofer in deren Wohnung in der Haymerlegasse 27 aufsuchte. Sie fand die Türe offen und prallte beim Betreten des im Halbdunkel liegenden Raumes entsetzt zurück: ihre Schwester lag nackt in ihrem Blute am Diwan des Zimmers, die Arme leicht in die Hüften gestemmt - ein Hinweis, daß sie erst nach dem Tod in diese Lage gebracht wurden. Der Körper war vom Brustbein mit einem einzigen Schnitt bis zu den Oberschen­keln aufgeschlitzt. Die Brüste waren ebenfalls abgetrennt und hingen seitlich vom Körper weg und das Schrecklichste: die Leber der Ermordeten war fachgemäß herausgetrennt und in eine Ecke geschleudert worden. Weiters fanden sich Blutspuren an den Fußsohlen der Leiche und Würgemale am Hals, was darauf schließen ließ, daß das Opfer im Stehen gewürgt und ihr dann der tödliche Schnitt zugefügt worden war. Alles deutete auf einen Lustmord hin und der Täter schien genaue medizinische Kenntnisse zu haben - so sachgemäß waren alle Schnitte geführt.
Es fehlten aber auch Effekten aus dem bescheiden möblierten Kabinett. Die Tote war die 41jährige Franziska Hofer, die sittenpolizeilich registriert war. Sie hatte ihre „Karriere" als Kassiererin in einem Hernalser Nachtcafe begonnen, war dann vorübergehend nach Deutsch­land ausgewandert, nach kurzer Zeit aber wieder nach Wien zurückgekehrt.
In Ermangelung eines anderen Dienstpo­stens ließ sie sich registrieren und hatte einige Zeit lang ein gutes Auskommen. In letzter Zeit allerdings war sie gezwungen gewesen, sehr sparsam zu sein, und hatte sogar Kleidungsstücke versetzt. Darum hatte sie ihre Schwester gebeten, ihr für den 27. eine Jacke zu borgen, da sie zu Gericht mußte - einer Beanstandung wegen. Als diese ihr das gewünschte Klei­dungsstück bringen wollte, fand sie Fran­ziska Hofer bereits ermordet.
Der Geliebte, ein Möbelpacker namens Karl L., war zur Tatzeit in Gesellschaft mehre­rer Damen unterwegs gewesen - kam also als Täter nicht in Frage. Die Hofer war am Tag vor ihrem Tod mit einem mittelgro­ßen Mann gesehen worden, den sie von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr auf ihr Zimmer genommen hatte. Sie war in seiner Gesellschaft dann zum Abendessen gegangen. Seither hatte sie niemand mehr gesehen. Da auch niemandem das Tor geöffnet worden war, hatte sich der Täter vermutlich die ganze Nacht über im Kabinett versteckt gehalten, um in der Früh unbemerkt das Haus zu verlassen.
Wohnraum der ermordeten Franziska Hofer in der Haymerlgasse 27

Ließ das Fehlen von Schuhen, Ohrgehän­gen und weißen Strümpfen ebenfalls auf einen Lustmord schließen oder auf eine Verkleidung des Täters? Obwohl sich einige Male angebliche Täter mit der Tat brüsteten und obwohl nach zwei Wochen alle der Hofer geraubten Effekten in einem Hernalser Rinnsal gefunden wur­den, der eigentliche Mörder konnte - eine weitere Parallele zum Londoner „Auf­schlitzer" - nie gefunden werden.

Quellen: Wiener Kriminalchronik (von Max Edelbacher und Harald Seyrl) 1. Auflage 1993 – S. 90 – ISBN 3-7046-0421-6


10. Der Fall – Simon Sosztarich

Der aufsehenerregende Mord an Fran­ziska Hofer war gerade erst vor fünf Tagen passiert, da gellten in der Unteren Weißgerberstraße Nr. 32 gegen 21 Uhr des Silvestertages erneut die Schreie „Mörder, Mörder" durch ein Haus auf die Gasse. Ein junger Mann im kurzen Rock stürmte auf die Straße und wurde von der sich versammelnden Menge beinahe gelyncht. Erst das Erscheinen von zwei Wachleuten ermöglichte den Abtransport des Flüchtenden auf die Wachstube nächst der Sophienbrücke, von wo aus er in die Zentralstation der freiwilligen Ret­tungsgesellschaft gebracht wurde.

Nach eingehender Untersuchung des beinahe Ohnmächtigen verlegte man ihn in das Inquisitenspital. Inzwischen waren die polizeilichen Ermittlungen am Tatort angelaufen: die 32jährige Prostituierte Anna Spilka lag in ihrem ebenerdig gele­genen Zimmer mit dem Gesicht nach unten in ihrem Blut. Die eintreffenden Ärzte konnten allerdings der Röchelnden nicht mehr helfen - nach etwa 15 Minu­ten hauchte sie ihr Leben aus. Sie war von dem Täter so kräftig gewürgt worden, daß sie nicht mehr um Hilfe rufen konnte, und hatte dann mit einem Taschenmesser den tödlichen Stich in den Hals erhalten.
Ihre Mitbewohnerin Anna Dittmann war in dem Augenblick eingetreten, als der Täter flüchten wollte, und hatte durch ihre Hilferufe dessen Festnahme bewirkt. Es handelte sich dabei um den 21jährigen Fleischselchergehilfen Simon Sosztarich aus Ödenburg, Sohn armer, aber recht­schaffener Eltern. Er war seit November in Wien als Erdarbeiter bei der Legung von Gasrohren am Praterstern beschäftigt gewesen und hatte in der Viaduktgasse im 3. Wiener Gemeindebezirk ein Bett.
Ob es sich um Raub- oder Lustmord han­delte, konnte bei dem am 13. April statt­findenden Prozeß nicht geklärt werden. Der Angeklagte behauptete, die Spilka habe ihn förmlich in ihr Zimmer gezerrt, sei ihm aber zuwider gewesen. Sie habe ihn aber nicht wieder fortgelassen, son­dern ihm angeblich eine schmerzhafte Verletzung zugefügt, in deren Folge er wütend geworden sei. Die Würgemale allerdings ließen auf einen meuchleri­schen Angriff von hinten und der gezielte Stich mit dem offensichtlich bereits vor­her geöffneten Taschenmesser auf Tötungsabsicht schließen.
Die Geschwo­renen plädierten auf Totschlag und Sosz­tarich wurde zu 6 Jahren schweren Ker­kers verurteilt. Er starb jedoch bereits am 20. 10. 1900 in der Haft in Stein.

Quellen: - Wiener Kriminalchronik (Max Edelbacher / Harald Seyrl) 1. Auflage 1993 – S. 91 – ISBN 3-7046-0421-6



11. Der Fall - Julius Franz Kusterer

An einem kalten Dezemberabend des Jahres der „großen Teuerung" 1816 saß im Wirtshaus zum grünen Kranz auf der Windmühle ein junger, abgehärmter Mann in einem zerschlissenen Sommeranzug, für die Jahreszeit viel zu leicht bekleidet. Seine bescheidene Zeche aber versuchte er mit einer Zwei-Gulden-Note Wiener Währung zu beglei­chen. Der Wirt, mißtrauisch geworden, hielt die Banknote gegen die Lampe und erkannte sie als Fälschung.
Vor den Ober-Kommissarius der Polizei in Mariahilf ge­bracht, bekannte der junge Mann, die Banknote selbst verfertigt zu haben, eine Durchsuchung seines Quartiers bei der Postillionsfrau Katharina Schmid auf der Laimgru­be Nr. 87 führte zur Entdeckung einiger Geräte zur Herstel­lung von Banknoten. Sie waren im Stroh des Bettes ver­steckt. Am 20. Dezember wurde der Delinquent dem Krimi­nalgericht übergeben, das am 17. Juni des nächsten Jahres die Untersuchung abschloß.
Der Inquisit hieß Julius Franz Kusterer, war 21 Jahre alt und aus Haunstetten in Bayern gebürtig. Früh Halbwaise geworden, lernte er in Augsburg Figuren-, Landschafts- ­und Landkartenzeichnen, mußte sich aber bald um einen Broterwerb umsehen, den er zunächst als Tagschreiber beim Landgericht Göckingen fand. 1814 wurde er Kommis beim Universitätsbuchdrucker Herder in Freiburg, an­schließend begleitete er den Fürstlich-Metternichschen Se­kretär Herrn von Pilat während der Napoleonischen Feld­züge.
Da er Versuchen der Russen, ihn als Spion und Geheimen Armee - Agenten anzuwerben, widerstanden hat­te, wurde er wegen treuer Pflichterfüllung öffentlich, vor allen Beamten des Hoflagers, belohnt. Im Sommer 1814 kam er nach Wien, wo er für die berühmte Kunsthandlung Tranquillo Mollo und für Hofrat von Gentz arbeitete. Im Oktober 1816 plötzlich stellungslos geworden, geriet er in Not. Er mietete ein bescheidenes Zimmer in der Vorstadt, verkaufte alle seine Wertgegenstände, konnte aber keine neue Arbeit finden. Statt sich an seine bisherigen Gönner zu wenden, versuchte er aus eigener Kraft, sich aus der Notla­ge zu befreien;
Häftlingskost anno 1818
Aus dem Kontrakt zwischen dem Gefangenenhaus und der Ausspeiserin Anna Schwarz, geschlossen am 14. Juli 1818
Die Kost für die gesunden Sträflinge hat zu bestehen:
  • Sonntags
- in einem großen Seitl Fleischsuppe mit eingekochtem Gries oder Gerste oder Mehlspeise, dann 4 Lot weichge­sottenem Rindfleische ohne Knochen und Zuwage, ferner in einem großen Seitl geschmalzener Mehlspeise von Semmelmehl, welche aus Nudeln, Zweckerln, Fleckerl oder 3 Knödeln jeder zu 6 Lot zu oder 3 Strudeln jeder zu 6 Lot zu bestehen hat.

  • Montags
- haben die gesunden Sträflinge ein großes Seitl Einbrennsuppe mit Graupe, dann ein großes Seitl Zugemüse von grünem oder Wurzelgemüse oder Erdäpfeln zu bekom­men.

  • Dienstags
- ein großes Seitl Fisolensuppe, dann ein großes Seitl ge­kochte Linsen oder Zugemüse.

  • Mittwochs
- ein großes Seitl Einbrennsuppe, dann ein großes Seitl ge­kochte Fisolen.

  • Donnerstags
- ein großes Seitl Linsensuppe, dann ein großes Seitl ge­kochte Erbsen.

  • Freitags
- ein großes Seitl Einbrennsuppe mit Graupen, dann ein großes Seitl grünes oder Wurzelgemüse oder Erdäpfel als Zuspeise.

  • Samstags
- ein großes Seitl Fisolensuppe, dann ein großes Seitl Linsen.

(Aus: Wiener Memorabilien des Kriminalgerichts. Bd. 2)

Bei einem Zinngießer ließ er eine Zinnplatte anfertigen, unter dem Vorwand, sie zum Notenstechen zu verwenden, desgleichen verschaffte er sich eine Radiernadel und einen Grabstichel. Die Zeichnung der Banknote übertrug er mit der Hand, als Farbmittel verwendete er einfache Drucker­schwärze und anstelle einer Druckerpresse oder Walze verband er zwei Nudelwalker mit einem Riemen, die er auf der Zinnplatte hin- und herlaufen ließ.
Die Unterschrift des Grafen Wrbna fügte er mit der Tusch­feder hinzu. Auf diese Weise stellte er 36 bis 37 Zwei-Gulden-Scheine her, von denen er bis zu seiner Verhaftung etwa zwei Drittel ausgegeben hatte.
Kusterer war voll geständig, der untersuchende Rat Gulielmo führte darüber hinaus noch die Geringfügigkeit des Schadens (die Scheine waren, vor allem wegen des einfa­chen Papiers, leicht als Fälschungen zu erkennen), dessen Unbeträchtlichkeit (fast alle Scheine wurden zurückge­bracht, die Beschädigten verzichteten auf Ersatz), die Ju­gend und Aufrichtigkeit des Täters sowie seine Notlage (er besaß bei seiner Verhaftung keinen einzigen Heller) als Milderungsgründe an. Das Gericht aber verhängte die Todesstrafe.
„Da indessen dem strenge an das Gesetz gebundenen un­teren Richter die Würdigung dieser Milderungsgründe nicht zusteht, so ist nach seiner Meinung der Inquisit mit dem Tode zu bestrafen und diese Strafe an ihm mit dem Strange zu vollziehen."
Das Urteil wurde dem Obergerichte vorgelegt, das ein hal­bes Jahr später die Strafe in zehnjährigen schweren Kerker umwandelte. Im Provinzialstrafhaus in der Leopoldstadt war Kusterer einer der „belobtesten Sträflinge", härmte sich aber sicht­bar und „verfiel dem Siechtume".
Kusterers Schwester Cleopha, die von der Krankheit ihres Bruders erfahren hatte, fuhr im Jänner 1822 nach Wien und suchte beim Kaiser um Audienz an, die sie nach wenigen Tagen auch bekam.
Als Kaiser Franz im Saale unter den Supplikanten die Runde machte und die Reihe an Cleopha Kusterer kam fiel sie dem Monarchen zu Füßen und bat mit rührenden Worten um die Freiheit des Bruders. "Stehen Sie auf, sagte gerührt der Kaiser knien Sie vor Gott und nicht vor mir." Dann hörte er, was ihm Cleopha Kusterer zu sagen hatte und wandte sich von ihr mit den Worten: "Gehen Sie mit Gott, ich werde sehen, was ich tun kann."
Der Kaiser hielt Wort. Am 22. Februar gelangte nachfolgende aller­höchste Entschließung an die Behörden: "Aus Gnade will Ich dem Kriminalsträflinge Kusterer die noch übrige Kriminalstrafe nachsehen. Es ist jedoch von dieser Mei­ner Begnadigung Meine Polizei - Hofstelle zu dem Ende zu verständigen, damit dieselbe darüber wachen könne, daß Kusterer sogleich nach seiner Entlassung die österreichi­schen Staaten verlasse."
Drei Tage danach lagen sich Bruder und Schwester in den Armen und in den Tränen des Wiedersehens mischten sich jene des Dankes für den gütigen Kaiser Franz."
Der Berichterstatter sah in der „gnadenhalber" ausgespro­chenen Verbannung und polizeilichen Überwachung des jungen Mannes nichts als einen neuerlichen Beweis der „Güte" des Monarchen.

Quellen:  Das Mädchenballett des Fürsten Kaunitz  (von Susanne Feigl und Christian Lunzer) 1. Auflage 1988 – S. 143 – ISBN 3-7046-0095-4



12. Der Fall - Ned Kelly

Das Grab des Australiers Ned Kelly, eines im 19. Jahrhundert lebenden Banditen, liegt unterhalb der Polizei­garage von Melbourne; eine Betonplatte, der Garagenboden, ist sein Grabstein. In Australien wird Ned Kelly als Volksheld verehrt.
Kelly war nur einer von vielen Stra­ßendieben, die das ländliche Austra­lien unsicher machten, Banken und Geschäfte überfielen, Reisende aus­raubten und das Vordringen ins Lan­desinnere noch riskanter machten, als es ohnehin schon war. Wie Kelly waren viele Banditen verarmte Nach­kommen irischer Sträflinge, die nach Australien verbannt worden waren. In Großbritannien unerwünscht und von der australischen Gesellschaft ausge­stoßen, wurden sie zu Verbrechern.
Doch im Gegensatz zu anderen Banditen wurde Kelly zur Legende. Sein Ruhm gründete sich aber nicht auf die Schwere oder Grausamkeit seiner Verbrechen. Er bleibt als der tapfere irische Junge in Erinnerung, der sich gegen Unterdrückung und Willkür zur Wehr setzte, die die einge­wanderten englischen Landbesitzer und irischen Polizeispitzel ausübten.
Kelly war noch ein Junge, als er in Benalla zum ersten Mal das Mißfallen der Polizei erregte. Zweimal wurde er wegen geringfügiger Delikte ange­klagt, aber mangels Beweisen freige­lassen. Mit 15 Jahren mußte Kelly wegen tätlicher Beleidigung eine sechsmonatige Gefängnisstrafe absit­zen, obwohl sein Opfer -ein Erwach­sener - versucht hatte, die Klage zu­rückzuziehen. Nach seiner Entlassung wurde Kelly des Pferdediebstahls bezichtigt - den er gar nicht begangen haben konnte, da er zum Zeitpunkt der Tat hinter Gittern saß - und zu drei Jahren Haft verurteilt.
Nach seiner Freilassung im Jahre 1874 gelang es Kelly eine Zeitlang, weiteren Konflikten mit dem Gesetz aus dem Weg zu gehen. 1877 wurde er in Greta von vier Polizisten wegen Trunkenheit festgenommen. Auf dem Weg zum Gefängnis setzte sich Kelly so heftig zur Wehr, daß die vier ihn nicht überwältigen konnten. Erst der hinzukommende Friedensrichter be­endete den Tumult. Er zeugte wäh­rend des Prozesses für Kelly, der mit einer geringen Geldstrafe davonkam.
Aber nun fingen die Schwierigkei­ten erst richtig an. Sechs Monate nach dem Vorfall in Greta tauchte der Polizist Alex Fitzpatrick (angeblich betrunken) bei Kellys Mutter Ellen in Benalla auf; obwohl er keinen Haftbe­fehl hatte, wollte er Neds Bruder Dan wegen Pferdediebstahls verhaften. Es kam zu einer Auseinandersetzung. Und dann traf Ned ein. Die Kellys warfen den Polizisten hinaus, der bald darauf mit Haftbe­fehlen für Mrs. Kelly, Ned, Dan und andere wegen versuchten Mordes zurückkehrte. Obwohl Mrs. Kelly gerade ein Kind bekommen hatte, mußte sie die drei Monate bis zur Gerichtsver­handlung im Gefängnis verbringen.
Laut Fitzpatrick hatte Mrs. Kelly mit einer Schaufel auf ihn eingeschlagen und Ned, ein anerkannt guter Schüt­ze, aus anderthalb Meter Entfernung dreimal auf ihn geschossen. Die Ku­geln hätten ihn aber nur gestreift, meinte der Polizist. Trotz dieser un­glaubwürdigen Geschichte verurteilte Richter Redmond Barry Mrs. Kelly zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Ned und Dan flohen zusammen mit ihren Freunden Stephen Hart und Joe Byrne noch vor der Verhandlung in die Wombat Mountains. Sie richteten sich in einer Hütte nahe dem Stringybark Creek ein, in der Absicht, als Goldwäscher und Alkoholschmuggler genügend Geld zu verdienen, um ein Berufungsverfahren für ihre Mutter fi­nanzieren zu können.
Als Kelly und seine Leute schließ­lich im Oktober 1878 von vier Polizi­sten entdeckt wurden, kam es zu einem Schußwechsel, bei dem drei der Gesetzeshüter starben. Kelly sagte später unter Eid aus, daß die Polizisten das Feuer eröffnet und er und seine Freunde nur aus Notwehr zurückgeschossen hätten. Empört über den Tod der Polizisten erließ das Parlament von Victoria Colony ein Notstandsgesetz, das jedem, ob Polizist oder Bürger, das Recht gab, die Kelly-Brüder sofort zu erschießen. Die Menschenjagd begann aufs neue.
Die Brüder Kelly und ihre Freunde wurden nun wirklich zu Kriminellen. Sie raubten die Banken von Euroa und Jerilderie aus und erbeuteten insgesamt 4000 Dollar. Die Beloh­nung, die man für die Ergreifung des Quartetts ausgesetzt hatte, be­trug mittlerweile das Doppelte die­ses Betrags. Doch Kellys Ansehen in der Bevölkerung war in der Zwischenzeit - auch dank seiner großzügigen Spenden an bedürf­tige Familien - beträchtlich ge­stiegen. Seine Verwandten und mit ihm sympathisierende Be­wohner der Gegend gewähr­ten den Flüchtlingen Obdach, warnten sie, wenn sich Poli­zeipatrouillen näherten, und verhalfen ihnen hiermit zu weite­ren 16 Monaten in Freiheit.
Aber Kellys Flucht konnte nicht ewig dauern. Als er erfuhr, daß die Polizei in die nahe gelegene Stadt Glenrowan einrücken und von dort aus gegen ihn vorgehen wollte, be­schloß er, ihr zuvorzukommen.
Am Sonntag, dem 27. Juni 1880, ritten er und seine drei Komplizen nach Glenrowan und trieben 60 Bür­ger der Stadt - unter ihnen befanden sich zahlreiche, die mit Kelly sympat­hisierten - im Glenrowan Inn zusam­men. In der Nacht legte er eine schwere, aus Pflugscharen gefertigte Rüstung an und wartete, bis die Polizei um drei Uhr morgens eintraf. In Begleitung seiner Leute trat Kelly auf die Veran­da hinaus, stellte sich drei Meter vor den Beamten auf und rief herausfor­dernd: „Kommt her! Ich bin Ned Kelly und aus Eisen gemacht." Die Polizei eröffnete das Feuer, doch ihre Kugeln prallten von Kellys Rüstung ab.
Beide Seiten feuerten Schüsse ab, bis Kelly einen Flankenangriff gegen die Polizei versuchte. Aus Arm und Fuß blutend, schleppte er sich in seiner schweren Rüstung durch das dichte Gestrüpp. Mindestens zwölf Polizisten richteten ihre Gewehre auf Kelly, und ihre Ku­geln trafen seine Rüstung mit solcher Wucht, daß er zurückweichen mußte. Aber Kelly hörte nicht auf, die Polizei zu verspotten. „Nur zu! Schießt! Ihr könnt mich nicht verletzen", rief er. Hier irrte er. Eine aus nächster Nähe abgefeuerte Gewehrsalve warf Ned Kelly zu Boden, und noch ehe er wie­der aufstehen konnte, wurde er von der Polizei gefangen genommen.
Der Kampf dauerte bis weit in den Tag hinein. Über 500 Schaulustige waren nach Glenrowan geeilt, um dem Ereignis beizuwohnen. Sie sahen zu, wie 50 Polizisten das Gasthaus unter Beschuß nahmen. Joe Byrne wurde getroffen und verblutete inner­halb von Sekunden. Nach der Befrei­ung der Geiseln setzte die Polizei um drei Uhr nachmittags den Gasthof in Brand. Die Leichen von Dan Kelly und Stephen Hart, die später aus der Glut geholt wurden, waren dermaßen ver­kohlt, daß sich nicht mehr feststellen ließ, aufweiche Weise sie starben.
Ned Kelly wurde nach Melbourne gebracht und vor Gericht gestellt. Richter Redmond Barry - derselbe Richter, der Kellys Mutter damals ins Gefängnis geschickt hatte - verurteil­te ihn zum Tode. Am 11. November 1880 starb Kelly am Galgen.

Quellen: Die Welt des Verbrechens  (Naumann & Göbel) Ausgabe – S. 46 – ISBN 3-625-10644-2




13. Der Fall - Karl Gottlieb Krause

Die letzte Hinrichtung

Sonnabend, den 22.August 1852, war zu Seitendorf die Dienstmagd Christiane Henriette Theuner, die bei dem Gutsbesitzer Franz Ebermann in Arbeit stand, ermordet worden. Die beiden vermutlichen Täter, die Burschen August Sackete und Joseph Adler aus Königshain, wurden wenige Tage darauf in Lauban aufgegriffen und in das Gerichtsgefängnis zu St. Marienthal überführt. Das Verhör ergab, dass in dem Dienstknecht Karl Gottlieb Krause aus Oderwitz der Haupttäter zu suchen sei. In Zittau bei Bautzen wurde er verhaftet und bereits am 28. September 1852 dem Klostergericht St. Marienthal übergeben. Sackete erhielt lebenslängliche Zuchthausstrafe, die er in Waldheim verbüßte, wo er 1896 gestorben ist. Adler wurde wegen Diebstahl zu 3 Jahren 6 Monaten Zuchthaus verurteilt. Über Krause verhängte man die Todesstrafe.

Die Hinrichtung wurde am 6. Dezember 1854 zu Ostritz öffentlich vollstreckt, geschichtlich insofern bemerkenswert, als es die letzte Hinrichtung war, die in Ostritz stattfand. In Zukunft fand die Vollstreckung der Todesurteile in Bautzen statt. Der Scharfrichter Fritzsche aus Dresden vollzog die Hinrichtung, wofür ihm an Nachrichtergebühren, für Aufstellung des Gerüstes und für Transportkosten 57 Taler 25 Neugroschen vergütet wurden. Der Ostritzer Bürger Joseph Jakob holte das Fallbeil mit einem Fuhrwerke von Zittau ab, worauf es auf den Wiesen gen Leuba aufgestellt wurde. Der Zimmermeister August Püschel errichtete eine Tribüne von 10 Ellen Länge, 6 Ellen Breite und 2 ½ Ellen Höhe. Der Schlosser Joseph Dittrich, der die „Maschine mit dem Fallbeil sauber abgeputzt und eingeschmiert“, erhielt 14 gute Groschen Vergütung. Das Schafott selbst wurde drei Nächte von den Bürgern Anton Hiltscher und Franz  Ebermann bewacht.
Da meldete am 5. Dezember morgens der Gerichtsdiener Rücker, dass die Wiesen infolge des anhaltenden Regens überschwemmt seien und die Hinrichtung nicht stattfinden könne. Nun sollte sie auf dem Viehmarkte (Untermarkt) vollzogen werden, allein die Anwohner erhoben Einspruch. Schließlich baute man das Hinrichtungsgerüst auf der dem Maurermeister Jakob gehörenden Wiese hinter dem  Scheunenhofe am Viehmarkte auf.
Am 6. Dezember 1854 früh ¾ 9 Uhr wurde Krause in einem offenen Wagen vom Gefängnis abgeholt. Kavallerie und Infanterie begleitete den Wagen. Pastor Götz aus Leuba hatte dem Delinquenten zuvor im Gefängnisse das Abendmahl gereicht. Vor der Richtertribüne ließ man den Verurteilten absteigen. Justiziar Riedel hielt eine Ansprache, in der er Namen, Verbrechen und Strafe des Verurteilten bekannt gab mit dem Wunsche, dass Gott ihm ein gnädiger Richter sein möge. Krause verrichtete laut das Gebet, das ihm Pastor Götz vorsprach. Ohne Widerstand ließ er sich auf das Brett festschnallen. Das Fallbeil sauste hernieder. Der irdischen Gerechtigkeit war Genüge getan. Tausende von Menschen waren in Ostritz zusammengeströmt, um der öffentlichen Hinrichtung beizuwohnen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung waren nach Ostritz beordert worden an Infanterie:
1 Hauptmann, 3 Subaltern-Offziere, 10 Unteroffiziere, 4 Signalisten, 150 Mann, an Kavallerie: 2 Offiziere, 5 Unteroffziere, 2 Trompeter und 35 Gardisten.

Quelle: - Julius Rolle, Dresden



14. Der Fall - Katharina Beyer

Die Gattenmörderin  (Hanau, 1836)

Die Witwe Katharina Beyer, geborene Erbe, von Hellstein, Amt Wächtersbach, evangelischer Konfession und zur Tatzeit etwa 45 Jahre alt, wurde am 5. April in Hanau wegen Gattenmordes mit dem Schwert hingerichtet. Sie lebte mit ihrem Mann, dem Bauer Johannes Beyer, seit vielen Jahren in Unfrieden. Hauptsächlich wurde dieser durch die Trinksucht des Mannes, die Habsucht und Bösartigkeit der Frau und die Zerrüttung ihrer Vermögensverhältnisse genährt und führte in den letzten Tagen der Ehe nicht selten zu gegenseitigen tätlichen Mißhandlungen.

Unter diesen Umständen machte die Ehefrau Beyer zunächst dem Ortsbürger Nikolaus Oestreich, mit dem sie im freundschaftlichen Verkehr stand, den Antrag, ihren Mann aus dem Weg zu räumen, was Oestreich jedoch ablehnte. Unterdessen führte den Zimmergesellen Ernst Schauberger, einen bis dahin stillen, friedfertigen und arbeitsamen Menschen, sein böses Geschick aus seiner Heimat in Hitzkirchen nach Hellstein, wo er bald mit der achtzehnjährigen Tochter der Beyerschen Eheleute, Anna Maria, vertraut wurde.
Während der Vater diesen Umgang mißbilligte, leistete die Mutter ihm allen möglichen Vorschub. Besonders nachdem Anna Maria Beyer schwanger wurde, gewährte sie den beiden jungen Leuten, die sie bereits in das Komplott gezogen hatte, die Aussicht, daß ihnen nach dem Tod ihres Mannes die Hälfte des in Folge von Brandzerstörung neu zu erbauenden Hauses abgetreten werden soll. Auch unterließ sie nicht, ihre Tochter mit der Furcht zu erfüllen, daß ihr Mann dereinst ihrem Kind ein Leid antun würde.
Es wurde also unter den Dreien verabredet, daß die Tochter den Vater auf dem in der Umgebung getriebenen Handel mit Sand begleiten, bis zur Nacht zurückhalten und ihn dann auf einem Nebenweg an den im dichten Wald gelegenen Neuhäuser Weiher führen solle. Hier sollte Schauberger ihm auflauern, ihn in den Weiher stürzen und ersäufen. Nicht weniger als sieben Versuche wurden vorbereitet, den Unglücklichen auf diese Weise, ja sogar in dem mitten durch das Dorf Hellstein fließenden Bach zu ertränken. Siebenmal erwachte jedoch das Gewissen in Schauberger und zog seine Hand vor der Tat vom blutigen Frevel ab.
Jetzt war die Ehefrau des Beyer darauf bedacht, ihrer fast willenlosen und geistig beschränkten Tochter und dem unentschlossenen Schauberger in der Person des Oestreich eine Stütze zu verleihen. Oestreich, obwohl Ehegatte und Familienvater, wurde dieses Mal durch die Überredungsgabe der Beyer und allerhand Versprechungen für das mörderische Vorhaben gewonnen. Er schilderte nun seinerseits dem Schauberger die Vorteile der Tat und die Leichtigkeit der Unternehmung, versprach auch tätige Hilfeleistung.
Demgemäß wurde Johannes Beyer am festgesetzten Tag, dem 15. April 1836, im Wirtshaus zu Birstein von seiner Tochter und Oestreich beim Branntwein bis zum Einbruch der Nacht zurückgehalten und alsdann von Oestreich, nachdem ihm die Tochter das Pferd abgenommen und vorausgeritten war, zum Weiher geleitet. Hier wurde er von dem auflauernden Schauberger überfallen und gewaltsam in das mannstiefe Wasser gestürzt. Später, als er unter lautem Flehen um Schonung einen Versuch machte, sich zu retten, durch Fußtritte an Kopf und Brust zurückgeschleudert und auf diese Art und Weise ums Leben gebracht.
Seine Tochter ließ das Pferd im Wald umherirren, nachdem sie in der Nähe das Angstgeschrei ihres Vaters gehört hatte. Am andere Tag erschien Beyers Ehefrau vor dem Amt und erklärte, daß ihr dem Trunk ergebener Mann in der Nacht ausgeblieben war, sein Pferd im Wald und sein Hut im Weiher gefunden worden und sie mit einem Unglücksfall rechne.
Aber eine solche Tat sollte dem Arm der Gerechtigkeit nicht entzogen bleiben!
Schon hat der höhere Richter (Gott) die verirrte Anna Maria Beyer, nachdem sie in hiesigem Landkrankenhaus ein gesundes Kind weiblichen Geschlechts geboren (welches sich jetzt in Hellstein befindet), vor ergangenem Urteilsspruch aus diesem Leben abberufen. Ernst Schauberger hat, nachdem er bereits in erster Instanz zum Tode verurteil worden war, sich selbst entleibt. Sein Leichnam wurde, dem Gesetz gemäß, den Leuten des Nachrichters übergeben und am Hochgericht eingescharrt. Nikolaus Oestreich verbüßt bereits seine achtjährige Eisenstrafe. Die Inquisitin Beyer wurde in beiden Instanzen zum Tode mittelst Hinrichtung durch das Schwert verurteilt. Zwar hat sie sich noch an die Gnade des Landesherren gewandt, jedoch konnten Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent in ihrer höchsten Weisheit und Gerechtigkeitsliebe sich nicht bewogen finden, Gnade vor Recht ergehen zu lassen.

Quellen: - kriminalia.de



15. Der Fall - Marie Sophie Göbner

Die Thüringer Giftmörderin Marie Sophie Göbner 1859-1860

Das Jahr 1860 sah noch einen weiteren Giftmordprozeß in Thüringen. Angeklagt war die Witwe Marie Sophie Göbner aus Nöbdenitz, einem kleinen Dorf unweit von Schmölln im Herzogtum Sachsen-Altenburg. Giftmorde erlebten gerade in den 1850er und 1860er Jahren eine gewisse Konjunktur, und sehr oft waren es Frauen, die sich dieser heimtückischen Methode bedienten. Eine Vergiftung erforderte keine starke Manneskraft, auch war sie völlig unblutig, also ideal für ein zartbesaitetes Wesen, als das eine Frau vor allem zu jener Zeit galt, einen unliebsamen Menschen ins Jenseits zu befördern.

Am 9. Dezember 1859 verstarb in Nöbdenitz nach kurzer Krankheit ganz plötzlich der verwitwete Drechslermeister Gottfried Göring. Er hatte seit Tagen an Übelkeit und Erbrechen gelitten, auch brannten ihm, wie er immer wieder klagte, die Eingeweide. Seine Haushälterin Marie Sophie Göbner hatte sich all die Zeit rührend um ihn gekümmert Und als der behandelnde Arzt, Doktor Kretschmar aus Löbichau, ihm mitteilte, er habe nur noch wenige Stunden zu leben, hatte sie sich sogar mit dem Sterbenden zusammen das heilige Abendmahl reichen lassen. Dr. Kretschmar konstatierte Tod infolge einer Lebensmittelvergiftung. Eine andere Todesursache als diese kam ihm nicht in den Sinn.
Nöbdenitz um 1930

So wurde Göring wenige Tage später ohne großes Aufsehen zu Grabe getragen. Auch seine Haushälterin stand weinend am Grabe. Als die Trauergesellschaft wieder nach Hause ging und sich die Schwester des Toten mit ihrer Tochter auf den Rückweg nach Mannigswalde machte, reichte die Haushälterin ihr eine Portion Käse als Wegzehrung. Beide erkrankten nach dem Genuß des Milchprodukts und mußten sich mehrmals erbrechen. Auch die Katze, der man von dem Käse gegeben hatte, erbrach sich.

Der Schwester des Toten kam dies recht merkwürdig vor. Sie vertraute sich ihrer Schwester in Schönheide an. Diese verlangte nach dem Rest des Käses und bat Doktor Kretschmar, ihn zu untersuchen. Der Mediziner argwöhnte sogleich, das gute Stück könne vergiftet sein, brachte es nach Schmölln und übergab es dem Amtsgericht. Dieses wiederum leitete den Käse an das Kriminalamt nach Altenburg weiter. Dieses veranlaßte eine chemische Untersuchung. Und siehe da: das Lebensmittel wies deutliche Spuren von Arsenik auf! So langsam dämmerte die Erkenntnis, daß das Ableben des Drechslermeisters Göring kein gewöhnlicher Todesfall gewesen war.
Das Kriminalamt entsandte im Februar 1860, zwei Monate nach dem Todesfall, einen Beamten nach Nöbdenitz und stellte Görings Haus auf den Kopf. Im Bett der dort immer noch mit ihrem Mann, einem Hutmann, lebenden Haushälterin stieß er auf eine kleine dort versteckte Büchse, die ein weißes Pulver enthielt. Es war eindeutig Arsenikpulver, wie sich bei der nachfolgenden chemischen Untersuchung herausstellte.
Zehn Wochen nach seiner Beerdigung wurde der Sarg mit dem Toten ausgegraben und zu seinem Haus getragen. Als man ihn auf dem Hof öffnete, erschraken die in großen Scharen herbeigeströmten Zuschauer, aber auch die Mitglieder des Gerichts: Die Leiche zeigte nicht die geringste Spur von Verwesung. Es war, als sei er erst am Vortag gestorben. Nur auf den Backen hatte sich weißlicher Moder angesetzt. Der Tote wurde in die Stube getragen. Dort fand im Beisein des Altenburger Kriminalgerichts die Leichenöffnung statt. Tatsächlich fanden sich im Darmkanal noch deutliche Spuren von Arsenik. Damit bestand kein Zweifel: Göring war vergiftet worden. Und noch etwas: Im Dorf erzählte man sich hinter vorgehaltener Hand, daß die Haushälterin ein Verhältnis mit dem Verstorbenen unterhalten habe.
Marie Sophie Göbner wurde nun verhaftet und in das Kriminalgefängnis in Altenburg abgeführt. In der Voruntersuchung vor dem Kriminalgericht leugnete sie eine Zeitlang beharrlich, doch dann legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Ja, sie habe dem Drechslermeister etwa acht Tage vor seinem Tod eine Milchsuppe gereicht, in die sie eine größere Menge Arsenik gemischt hatte. Die Vergiftung habe sie dann an den darauffolgenden Tagen wiederholt, so daß sich Göring keine Gelegenheit mehr erhielt, sich zu erholen. Als Motiv gab sie sowohl Rache als auch Eigennutz an.
Obwohl sie verheiratet war, pflegte sie mit dem Drechslermeister einen verbotenen Umgang. Bald aber wurde er ihrer überdrüssig. Als er bekanntgab, er wolle sich verehelichen, darüber hinaus auch sein Haus verkaufen wolle, schlug ihre Zuneigung in Haß um. Doch sie wollte nicht auf das ihr ihrer Meinung nach zustehende Geld verzichten. Sie verschaffte sich in der Apotheke in Schmölln Arsenik, um, wie sie angab, Ratten und anderes Ungeziefer zu vertilgen. Dann begann sie die Vergiftung. Zunächst habe sie ihn nur krankmachen wollen, damit es ihr um so leichter fiele, ihn zu einem zu ihren Gunsten ausfallenden Testament zu bewegen. Als Göring bereits dem Ende zuging, veranlaßte sie daher noch schnell, daß der recht vermögende Mann sein Testament aufsetzte und dabei vor allem nicht vergaß, ihr die Summe von hundert Talern zu vermachen. Kaum war dies geschehen, stand seinem Ableben aus ihrer Sicht nichts mehr im Wege.
Am 19. und 20. Mai 1860 verhandelte das herzogliche Landesjustizkollegium in Altenburg aufgrund der ihm zugegangenen Untersuchungsakten über den Giftmordfall. Am folgenden Tag, dem 21. Mai, fällte das Gericht das Urteil: schuldig des Giftmordes. Die Göbner wurde daraufhin zur gesetzlich vorgeschriebenen Todesstrafe durch das Beil verurteilt, das seit fast zwei Jahrzehnten das früher verwendete Schwert ersetzte.
Der für alle thüringischen Staaten zuständige Gesamt-Oberappellationsgerichtshof in Jena bestätigte im Herbst 1860 dieses Urteil. Ein Gnadengesuch an den Herzog wurde abschlägig beschieden. Und so sollte erstmals seit acht Jahren im Herzogtum wieder ein Todesurteil vollstreckt werden.
Am Morgen des 14. Dezember 1860 wurde Marie Sophie Göbner unter dem Läuten der Rathausglocke auf den Hof des Kriminalgefängnisses in Altenburg geführt. Dort trennte ihr der als Scharfrichter fungierende Abdecker Wolf aus Zschopau mit einem sicheren Hieb seines Handbeiles das Haupt vom Rumpf.
Die im Jahre 1854 eingeführte neue Strafprozeßordnung verzichtete bewußt auf die Einführung des Schwurgerichts, womit Sachsen-Altenburg sich mit einer Handvoll anderer Kleinstaaten gegen die allgemeine Entwicklung in anderen deutschen Staaten stellte. Andererseits hatte Sachsen-Altenburg es 1841 als erster deutscher Staat gewagt, die öffentliche Hinrichtung abzuschaffen und den blutigen Akt auf den Gefängnishof zu verlegen.
Im Jahre 1852, ebenfalls im Dezember, war in Altenburg der Mörder Franz Julius Rothe enthauptet worden.

Quelle: - Übernahme aus kriminalia.de - aus dem Buch von Wolfgang Krüger: "Thüringer Mörderinnen".


 


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