Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.



25. Fall - Der Raubmörder Karl Rudolf Hennig (1906)


Karl Rudolf Hennig (* 30. Oktober 1874 in Berlin; † 7. Dezember 1906 in Berlin-Plötzensee) war ein Raubmörder. Die Tat und die Flucht Hennigs wurde verfilmt. Diese Verfilmung führte zur Einführung der Vorzensur für Filme im Deutschen Reich.


Rudolf Hennig 1905

Hennig, Sohn eines Handwerksmeisters, ging nach dem Besuch der Volksschule in eine Lehre zum Lederarbeiter. Am 9. Dezember 1905 wurde die Leiche des 21-jährigen ehemaligen Kellners Giernoth nahe einer Straße zum Wannsee gefunden, er wurde mit zwei Kopfschüssen getötet. Die Ermittlungen ergaben relativ schnell, dass die letzte Person, die das Opfer lebend gesehen hatte, Hennig war. Hennig wurde daraufhin zur Fahndung ausgeschrieben und ein Steckbrief gefertigt.

Die Jagd auf Hennig

Die Berliner Kriminalpolizei hat im allgemeinen eine gute Presse. Ihre Tätigkeit wird selten in den Zeitungen abfällig kritisiert. Publikum und Kriminalpolizei stehen in dem Bewußtsein gegenseitiger Hilfsbereitschaft in einem engen Vertrauensverhältnis. Und diese Harmonie spiegelt sich naturgemäß in der Presse wider. Ernsthaft, ganz ernsthaft unzufrieden ist der Berliner mit seiner Kriminalpolizei eigentlich bisher nur einmal gewesen, und soviel Angriffe, soviel Tadel, soviel Spott und Hohn wie im ersten Viertel des Jahres 1906 hat die Berliner Polizei sonst in den vielen Jahrzehnten ihres Bestehens nicht über sich ergehen lassen müssen. Die Ursache war der Raubmörder Hennig, und deshalb hat der Name Hennig für den Berliner Polizeibeamten noch heute einen üblen Beigeschmack.
Die Sache Hennig fing schon mit Pech für die Be­hörden an. Am 9. Dezember 1905 wurde im Walde zwischen Potsdam und Glienicke ein Mann mit einer Schußwunde in der rechten Schläfe tot aufgefunden. Legitimationspapiere in seiner Tasche wiesen ihn als den aus Jakobsdorf in Oberschlesien stammenden Kellner August Giernoth aus.

Die Gerichtsbehörden nahmen Tötung von eigener Hand an, die Polizei Jakobsdorf wurde um Benachrichtigung seiner Angehörigen ersucht, und  Giernoth wurde auf  dem  bei  der  Sternsdianz 6 liegenden Selbstmörderkirchhof beigesetzt.
August Giernoth war schon jahrelang von seinem Heimatsorte Jakobsdorf, wo jetzt nach Angehörigen von ihm vergeblich geforscht wurde, verzogen gewesen und hatte mit seinem Bruder, dem Schneider Fritz Giernoth, zusammen in Berlin gewohnt.
Am 4. Dezember war er mit einem Manne, der ihm eine Buffetierstelle in einem Restaurant bei Glienicke beschaffen wollte, von Hause fortgegangen und hatte dabei, weil nach Angabe jenes Fremden eine Kaution von 500 Mark gestellt werden müsse, sein Sparkassenbuch über 750 Mark mitgenom­men. Seitdem hatte Fritz Giernoth nichts mehr von seinem Bruder gehört.
Am 11. Dezember kam aber ein Brief eines Berliner Bankiers an August Giernoth an, in dem er aufgefordert wurde, einen Wechsel über 550 Mark unverzüglich einzulösen, da der Betrag sonst von dem verpfändeten Sparbuch abgehoben werden würde. Bei dem Bankier sah Fritz Giernoth sofort, daß die Unterschrift „August Giernoth" auf dem Wechsel nicht von seinem Bruder geschrieben war. Die Beschrei­bung des Mannes, der sich unter dem Namen August Giernoth auf dessen Sparkassenbuch in dem Bankge­schäft Geld geliehen hatte, war nicht die seines Bruders. Es war die Beschreibung des Mannes, mit dem August Giernoth fortgegangen war, um nicht wieder zurückzukommen. Jetzt erst wurde klar, daß August Giernoth nicht von eigener Hand gefallen, sondern daß er er­mordet und beraubt worden war.
„Oberinspektor Reimann aus Potsdam" hatte sich der Unbekannte genannt, der sich auf August Giernoths Stellengesuch in einer Berliner Zeitung gemeldet, und der ihn dann aus der Wohnung fortgelockt hatte. Natür­lich war der Name falsch, und die Kriminalpolizei hatte zu seiner Ermittlung zunächst nur seine Beschreibung. Aus der Art, wie der Gesuchte den Giernoth in die Falle gelockt hatte, schloß der Berliner Kriminalinspektor Braun, daß dieser Reimann in Betrügereien, Kautions­schwindel und ähnlich gelagerten Verbrechen Erfahrung haben müsse. Die Unterschrift auf dem Wechsel vor Augen, unterzog er deshalb das umfangreiche Hand­schriftenmaterial der einschlägigen Dienststellen des Polizeipräsidiums einer genauen Prüfung. Tagelang saß der Beamte an seinem Schreibtisch, zahllose Schrift­proben Zug um Zug prüfend und vergleichend. Oft in gespanntester Erwartung, wenn eine Schrift Aehnlichkeiten zeigte, und dann doch immer wieder enttäuscht, wenn sich das Schriftbild in kleinen und kleinsten Zügen schließlich doch nicht mit den Schriftzeichen des Unbe­kannten deckte. Dann auf einmal flammte es in den Augen des Beamten auf: Er hatte in alten Strafakten gegen den Lederarbeiter Rudolf Hennig die Handschrift des Unbekannten wiedergefunden.
Der angebliche Oberinspektor Reimann, der mutmaß­liche Mörder Giernoths, war der vielfach vorbestrafte Lederarbeiter Rudolf Hennig, das stand bald unum­stößlich fest. Aber Hennig war trotz aller im geheimen nach ihm betriebenen Nachforschungen nicht zu finden. Ein großes Kesseltreiben sollte ihn deshalb zur Strecke bringen.
Auf das Ersuchen der Kriminalpolizei veröffentlichten sämtliche Berliner Zeitungen an einem Tage in ihren Morgenausgaben die Enthüllung, daß Hennig als der Mörder Giernoths festgestellt sei. Sie brachten seine Personalbeschreibung und sein Bild, schilderten seine Lebensgewohnheiten und wiesen darauf hin, daß er sich zweifellos in Berlin verborgen halte.

Die ganze Bevölke­rung riefen sie gegen ihn auf. „Wenn ein jeder aufpaßt", so hieß es am Schlusse, „muß es gelingen, den Mörder, der frei unter der Bürgerschaft umherläuft, zu fassen."
Es gelang.
Zwar die Kriminalbeamten, die schon von frühester Morgenstunde an auf den Berliner Bahnhöfen und an den Zufahrtsstraßen mit Photographien Hennigs in der Tasche auf der Lauer waren für den Fall, daß er früher als ein anderer die Zeitung läse und aus Berlin zu flüchten versuchen würde, warteten vergeblich. Denn ein Hausbesitzer in der Choriner Straße, ein früherer Schutzmann, hatte dem nahen Polizeirevier mitgeteilt, daß in seinem Hause seit einigen Tagen ein Kaufmann Hein wohne, der ihm der gesuchte Hennig zu sein scheine. Zwei Kriminalbeamte hatten den Hein darauf­hin aus der Wohnung geholt, um ihn zum Revier zu bringen, und Hein war wirklich Hennig.
Die Polizei hatte Hennig, aber sie hatte ihn nicht lange. Mit kühler Ruhe, mit einer verwirrenden Sicher­heit hatte Hein geleugnet, Hennig zu sein und sich sofort selbst erboten, zur Aufklärung mit auf das Polizeirevier zu kommen. Auf der Treppe zur Polizeistation drehte er sich blitzschnell um, und der hinter ihm gehende Beamte sah plötzlich in einen Revolverlauf. Als er erschreckt beiseitewich, schlug ihn Hennig mit der Waffe zu Boden, sprang die Treppe mit einem einzigen Satz herab und rannte über die Straße. Die beiden Beamten wie Hetz­hunde hinter ihm her.
Die Beamten laufen um ihre Be­rufsehre und ihre Reputation, aber Hennig läuft um sein Leben. Hinein in das Haus Schönhauser Allee 28 rast er und hinauf bis zum obersten Stock. Für einen Moment beugt er sich über das Treppengeländer und schießt zwei­mal auf seine Verfolger. Dann schwingt er sich auf das Brett des Gangfensters. Ein und einhalb Meter breit ist der freie Raum bis zu einem offenen Treppenflurfenster des Nebenhauses, und fünf Stockwerke tief liegt unten der gepflasterte Hof. Hennig springt über die gähnende Tiefe. Durch eine Bodenfensterluke schwingt er sich auf das Dach des Nebenhauses, und über Firste und schmale Simse eilt er von Dach zu Dach. Von der Straße her sehen Leute seine tollkühne Flucht über die Dächer und sehen, wie er auf dem Dach des Hauses Treskowstr. 14 verschwindet. Schutzleute und Kriminalbeamte um­ringen das Haus, eine Menschenmenge belagert den Hausflur, mühsam von Schutzleuten zurückgehalten. Vom Boden bis zum Keller wird jeder Winkel des Hauses durchsucht, aber Hennig ist spurlos verschwunden.
Schließlich entstehen erregte Dispute unter den Polizei­beamten, man sieht Polizeioffiziere mit vor Zorn ge­röteten Gesichtern, dann sammelt sich die Polizei und zieht ab. Anderen Tages wußte ganz Berlin durch die Zeitungen die Erklärung für Hennigs Verschwinden, und Hohn und Spott umbrauste die Berliner Polizei. Er war im Hause Treskowstraße 14 die Treppen hinabgeeilt, hatte in Hemdsärmeln — Rock, Hut und Mantel hatte er bereits beim Klettern über die Dächer weggeworfen — eine unten im Hause belegene Schuhmacherwerkstatt vom Hausflur aus betreten, seine Schuhe abgestreift und den Meister gebeten, sie ihm gleich zu besohlen. Der Schuh­macher wußte noch nichts von den Vorgängen auf der Straße und ging arglos ans Werk. Als er den Rücken gewendet hatte, fuhr Hennig in ein Paar im Laden stehende Filzpantoffeln, nahm die grüne Schirmmütze des Meisters vom Haken und schlüpfte durch ein Fenster auf den Hof hinaus. Dann schlurfte er durch den Haus­flur, schob sich, durch seine Kleidung als harmloser Hausbewohner ausgewiesen, gemächlich zwischen den Schutzmannsposten hindurch und verlor sich in der Menge.
Dieser ersten Hennig-Jagd sind Dutzende und aber Dutzende von neuen Hennig-Jagden gefolgt. Überall glauben Leute den Hennig zu sehen, Dutzende vermeint­licher Hennigs werden festgenommen. Unschuldige wer­den vom Publikum als Hennig ergriffen und halbtot geprügelt. Razzien über Razzien werden abgehalten, ge­waltige Polizeiaufgebote durchsuchen ganze Häuser­blocks und durchstreifen das Laubengelände. Die Be­hörde denkt daran, das Laubengelände im Osten Berlins niederzulegen, weil sie glaubt, daß Hennig dort Unter­schlupf finde. Die Hausfrauen trauen sich nicht mehr auf die Böden und in die Keller. Berlin ist in unbe­schreiblicher Aufregung. In den Zeitungen hagelt es An­griffe auf die Polizei, im Reichstage fällt man über sie her. Die Witzblätter nehmen sich die Polizei vor. Ja, sagen sie, wenn Hennig ohne Fahrradlaterne gefahren wäre oder eine andere der zahllosen Polizeiverfügungen übertreten hätte, wäre er gewiß längst gefangen. Solche harmlosen Sünder verstände die Polizei zu fangen.
„Aber für so'n kleines Mördchen ist Berlin das rechte Örtchen."
Und während alles von Hennig spricht, alles Hennig sucht, setzt Hennig sich hin und schreibt an den „Ber­liner Lokalanzeiger" einen Brief.
Er erbietet sich, für 1200 Mark Honorar der Zeitung drei Artikel mit der genauen Beschreibung der Ermor­dung Giernoths zu liefern und zum Beweise, daß Hennig wirklich der Briefschreiber sei, legt er die Arbeitskarte des Ermordeten bei. Im Einverständnis mit der Polizei führt der „Lokalanzeiger" 4 durch unauffällige Inserate in seinem Anzeigenteile die Korrespondenz mit Hennig fort. Hennig antwortet prompt. Man kommt überein, gegen Lieferung des ersten Artikels 400 Mark zu zahlen, die Hennig durch einen Boten abholen lassen will. Zur vereinbarten Zeit erscheint ein Dienstmann und fragt dem Gelde. Man will ihn ausfragen, aber der Dienstmann ist so betrunken, daß er kaum aus den Augen sehen kann. Schließlich stellt man mit Hilfe seines No­tizbuches fest, daß der Mann, der ihn geschickt hat, ihn vor dem Lokal Paradiesgarten in Treptow erwarten will. Als der Dienstmann dorthin kommt, ist sein Auftrag­geber nicht zu sehen, und der Betrunkene fängt an zu schimpfen und zu lärmen. Auf einmal tritt ein Mann an ihn heran und fordert ihm den Brief vom „Lokal­anzeiger" ab. Der Mann wird sofort angehalten, aber er erweist sich nur als ein neuer Bote Hennigs. Hennig hat ihn in der Köpenicker Straße in Berlin angenommen, eine Droschke für ihn gemietet und ihm aufgetragen, zu dem Lokal Paradiesgarten in Treptow zu fahren, dort einen Dienstmann mit einem Brief zu erwarten, den Dienstmann zu entlohnen und mit dem Brief nach Nieder-Schöneweide zu fahren. Er selbst habe in Nieder-Schöneweide noch etwas zu erledigen und werde ihm dann auf der Chaussee entgegenkommen. Schon vor Treptow hatte der Bote aber seinen Weg zu Fuß fort­setzen müssen, weil der abgetriebene Droschkengaul nicht mehr weiter konnte. Eine neue Droschke war in Treptow nicht aufzufinden, und so wurde der Bote auf der Chaussee nach Nieder-Schöneweide zu Fuß in Marsch gesetzt. Damit Hennig trotzdem den Boten nicht verfehle, mußte der ja an seiner Mütze kenntliche Dienstmann mit ihm gehen. Die Kriminalbeamten folg­ten unauffällig, aber Hennig ließ sich nicht sehen.
Durch ein neues Inserat konnte noch einmal eine Ver­bindung mit ihm angeknüpft werden. Hennig, der in seinem Antwortbrief zu erkennen gab, daß er die Falle, in die man ihn habe locken wollen, erkannnt habe, ver­langte nun, ihm das Geld postlagernd nach dem Post­amt 27 in der Blumenstraße zu senden. Diesmal holte ein kleiner Junge den Brief ab, den Hennig auf der Straße angesprochen hatte, und den er vor dem Hause Wallnertheaterstraße 28 erwarten wollte. Der Junge hat mit dem Briefe vor dem Hause umsonst gewartet. Bei dem „Lokalanzeiger" lief am nächsten Morgen ein höhnischer Brief Hennigs ein. Er hatte sich in der Nähe des Postamts verborgen gehalten und erkannt, daß sein Bote von Kriminalbeamten verfolgt wurde. Nach diesem Briefe ließ Hennig nichts mehr von sich hören.
Zwei Monate später wurde in Stettin dem Privat­wächter Haase auf der Straße das Fahrrad gestohlen. Haase verfolgte den Dieb, indem er durch Pfiffe aus seiner Signalpfeife das Publikum aufmerksam machte. Der Dieb stürzte mit dem Rade, raffte sich auf und rannte weiter, Haase auf dem wiedergewonnenen Rad dicht hinter ihm. Der gerade des Weges kommende Kri­minalschutzmann Joecks packte den Flüchtling und führte ihn mit Hilfe Haases zu der nahen Polizeiwache. Dicht vor dieser bekam der Verhaftete die linke Hand frei und schoß einen aus der Tasche gerissenen Revolver dicht vor dem Gesicht des Joecks ab. Die Kugel ging Joecks durch Mund und Backe, aber geistesgegenwärtig schlug der Beamte den Mann sofort mit seinem Eichen­stock nieder. Auf der Polizei fand man bei dem Fest­genommenen Papiere auf den Namen Hennig; in dem Fahrraddieb hatte man den Raubmörder Hennig gefaßt.
Der Kriminalschutzmann Joecks hatte kurze Zeit vor Hennigs Verhaftung einen Einbrecher über mehrere Hausdächer verfolgt und ergriffen. In dem Dachkletterer Joecks hatte jetzt auch der Dachkletterer Hennig seinen Meister gefunden.
Das Aufsehen, das Hennigs Taten und die erfolglosen Hennig-Jagden gemacht hatten, war so groß gewesen, daß Hennigs Festnahme dem Kaiser telegraphisch mit­geteilt und in Berlin Extrablätter ausgegeben wurden.
In allen Phasen seines Verbrecherlebens hatte Hennig stets eine eiskalte Ruhe und auch in der gefährlichsten Lage eine an Todesverachtung grenzende Entschlossen­heit gezeigt. Jetzt, auf dem Wege zur Untersuchungshaft und zum Prozesse, beim Betreten der düsteren Gerichts­korridore versagten ihm die Nerven. Er hat stundenlang im Berliner Polizeipräsidium in seinen Fesseln getobt und geschrien. Später versuchte er umsonst Geistes­krankheit vorzutäuschen. Ganze Tage starrte er vor sich hin und plapperte, wie ein Verblödeter, alles nach, was seine Umgebung sprach. Aber er verriet sich als Simu­lant. Alles, was der Gerichtsarzt sagte, plapperte er wie unbewußt mechanisch nach, als der Arzt ihm aber plötz­lich vorsprach: „Hennig hat den Giernoth ermordet", da stutzte er und schüttelte den Kopf.

Die Verhandlung gegen Hennig fand am 30. April und 1. Mai 1906 statt. Es wurde auf die Todesstrafe erkannt.

Im Laufe der Verhandlung erschien der alte Vater Hennigs, vor Gram gebeugt, als Zeuge. Der alte Mann konnte vor Weinen kaum sprechen. Er bemerkte mit tränenerstickter Stimme: er habe für seinen Sohn, der nicht unbegabt war, alles aufgewendet, um ihn zu einem ordentlichen, tüchtigen Menschen zu erziehen. Alle seine anderen Kinder seien brav und ordentlich. Es breche ihm das Herz, seinen Sohn als Raubmörder auf der Anklagebank sehen zu müssen.
Vors., Landgerichtsdirektor Barchewitz: "Herr Hennig, ich kann Ihren großen Schmerz begreifen. Sie müssen sich aber in dem Bewußtsein trösten, daß Sie Ihre Vaterpflichten voll erfüllt haben. Wir Väter können eben nichts weiter tun, als unsere Kinder zu ordentlichen Menschen zu erziehen. Wenn das nicht gelingt, dann haben wir keine Schuld".

Deutsches Volksblatt - 1906 - 1. Mai 1906 (Aufzeichnung des 1.Verhandlungstages vom 30. April 1906

Die Erbprinzessin von Wied, eine Tochter des Königs von Württemberg.

Der Oberstaatsanwalt Dr. Wachler.

(Erster Verhandlungstag.)

Potsdam, 30. April.

Heute nahm die Verhandlung gegen den des Raubmordes beschuldigten Rudolf Hennig ihren Anfang. Vor Beginn derselben erschien im Schwurgerichtssaals ein höchst distinguiertes Publikum, zumeist aus Damen bestehend. Man bemerkte die Erbprinzessin von Wied, eine Tochter des Königs von Württemberg, den Oberstaatsanwalt Dr. Wachler, den Polizeidirektor von Potsdam und zahlreiche Justizfunklionäre.
Hennig war mit dem Frühzuge aus Berlin in Begleitung von vier Polizeibeamten und zwei Polizisten nach Potsdam gebracht worden. Er wurde auf einem Seitengleise auswaggoniert und in einer geschlossenen Droschke unbeachtet in das Schwurgerichtsgebäude gebracht.
Er trägt die Kleidung, in welcher er in Stettin verhaftet wurde. Er ist ganz verfallen und wirft unstete, scheue Blicke in das Publikum, das den Saal bis aus das letzte Plätzchen füllt. Der Andrang war derart groß, dass Hunderte abgewiesen werden mussten und die Polizei große Mühe hatte, die Ordnung aufrecht zu halten.
Zu Beginn der Verhandlung wendete sich der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Barchewitz an den Angeklagten Hennig und teilte ihm mit, dass der Gerichtshof beabsichtige, ihm die Handfesseln abnehmen lassen. Er mache ihn jedoch aufmerksam, dass bei dem geringsten Versuche, zu entfliehen, die Wache alle Mittel anwenden werde, um ihn festzuhalten.
Hennig versicherte, dass er nicht daran denke, zu flüchten. Hennig werden nun die Fesseln abgenommen.
Der Angeklagte gewinnt darauf sichtlich seine Haltung und Zuversicht. Er antwortet höchst schlagfertig und wird im Verhöre dreist und keck.
Hypothesen.
Er erzählt vorerst von seiner Jugend und behauptet, ihm sei stets großes Unrecht geschehen. Alle seine Vorstrafen habe er unschuldig erlitten.
Es wird nun der Mord an Giernoth erörtert. Hennig erklärt auf das bestimmteste, das er den Mord nicht verübt habe, und schiebt die Verübung der Tat auf den „großen Unbekannten“, den Franz, über den er nichts Näheres anzugeben weiß. Er sei mit Franz und Giernoth in den Grunewald gefahren, um dem Giernoth die Stelle zu verschaffen. Im Kreuzverhöre musste er schließlich zugeben, dass die Stelle gar nicht
existiert. Er bleibt dabei, dass er den Giernoth nicht getötet. sondern der Franz, der mit ihm gegangen sei, während er zurückgeblieben sei. Der Vorsitzende hält ihm vor, dass er stets seit Jahren mit einem Revolver bewaffnet ging. Es sei doch höchst auffallend, das Giernoth durch einen Revolverschuß getötet worden sei und dass die Kugel, die in der Leiche Giernoths gefunden wurde, zu dem Revolver Hennigs genau passte. Hennig wird nun sehr ungehalten.
„Ich weiß von nichts! Was man mir da vorhält, sind lauter Hypothesen. Mit solchen Hypothesen kann der Herr Vorsitzende auch behaupten, das der Mond ein Pfannkuchen ist."
Das System.
Als ihm nun der Vorsitzende die übrigen belastenden Umstände des Indizienbeweises vorhielt, sagte Hennig, dass alle Vermutungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft systematisch darauf gerichtet gewesen seien, zu beweisen, dass er der Mörder des Giernoth sei. Man hat ein förmliches System sich zurechtgelegt, das ich der Mörder sei und sucht dieses System mit den unlautersten Mitteln durchzuführen, um mich aufs Schaffst zu bringen.
Im Laufe des weiteren Verhöres wird nun seine Flucht über die Dächer, sein Entkommen nach Stettin und seine dortige Verhaftung erörtert, die nichts Neues zutage fördert. Um 2 Uhr nachmittags trat eine Pause ein, worauf mit dem Zeugenverhöre begonnen wurde.
Zu Beginn der Nachmittagsverhandlung beantragte der Verteidiger Rechtsanwalt Kennes die Ladung des unbekannten „Franz“ und des Kammerherrn v. Zizewitz, welcher in Eberswalde im Bahncoupée von einem Unbekannten überfallen wurde und von welchem Unbekannten Hennig behauptet, das er auch der unbekannte Mörder des Giernoth sei. Staatsanwalt Mendelssohn beantragt die Ablehnung dieser Anträge. Es handle sich nicht um Zeugen, sondern um Mitschuldige, und diesbezüglich habe man alles getan, um die Unbekannten auszuforschen. Das dies nicht gelang, hat seinen Grund darin, weil die Unbekannten des Hennig nicht existieren. Die Einvernehmung des Herrn v. Zitzewitz sei ganz belanglos, weil es sich nicht um den Überfall in Eberswalde, sondern um den Mord an dem Kellner Giernoth handle. Der Gerichtshof beschloss, in einem späteren Zeitpunkte über diese Anträge Beschluss zu fassen.
Die Frau des Gendarmen Komarek, der bei der Auffindung zugegen war, erzählt, dass am Tage nachher ein Mann zu ihr gekommen sei, der sich für den Bruder des Toten ausgegeben habe und sich sehr eindringlich erkundigt habe, was mit dem Toten geschehen sei und diesbezüglich um alles Mögliche fragte.
Vors.: Würden Sie, Frau Zeugin, diesen Mann erkennen?
Z.: Gewiss.
Vors.: Sehen Sie sich den Angeklagten genau an; ist das der angebliche Bruder des Giernoth?
Z.: Ja.
Vors.: Gewiss?
Z.: Ja, das ist er. Ich erkenne ihn bestimmt.
Angekl. (verblüfft tuend): Wer? Ich? Es ist ganz unglaublich, wie leichtfertig diese Frau mit ihrer Beschuldigung ist. Da sieht man, das man auf Zeugenaussagen nichts geben kann. Ich war's gewiss nicht. (Gelächter.)
Über Vorhalt des Vorsitzenden bleibt der Angeklagte dabei, das er nicht mit der Zeugin gesprochen habe.
Vors.: Es ist doch die alte Tatsache, dass der Mörder immer an den Ort seiner Tat zurückkehrt ...
Angekl. (einfallend): Ja, wenn er der Mörder ist. Der Gerichtsarzt, der die Leiche Giernoths untersuchte, bezeichnet den Schuss als einen absolut sofort tödlichen.
Hennig bleibt dabei, weder von dem Morde noch von dem Schusse etwas zu wissen. Er bedauere nur, dass die Behörden nicht seine Bemühungen, die Unbekannten auszuforschen, genügend unterstützten. Wenn man mich freigelassen hätte, würde ich sie sicher gefunden haben! (Lebhafte Heiterkeit.)
Polizeiinspektor Bromme, der die Untersuchung geführt hat, gibt ausführlichen Bericht über die Erhebungen und erklärt, dass wenn der „Franz“ und die anderen „Unbekannten“ nicht gefunden würden, es seinen Grund darin hatte, dass sie nicht existieren. Hennig bat, dass man ihm das Verbrecheralbum vorlege, damit er den Unbekannten vielleicht so finde. Er sah mit bewundernswerter Geduld alle 44 Bände mit über 27.000 Photographien durch und bezeichnete schließlich eine alte Photographie als das Bild des Franz, welche die Bemerkung „unbekannt“ trug.
Vors.: Haben Sie die Bemerkung „Näheres unbekannt !" gelesen?
Angekl.: Erst später.
Vors.: Wohl früher! Es scheint, dass Sie gerade das Bild bezeichneten, weil Sie dachten, der wird sicher nicht gefunden!
Aus der Aussage einer Anzahl weiterer Zeugen geht hervor, das Hennig früher einen schwarzen Schnurrbart trug, den er offenbar, um nicht erkannt zu werden, schwarz gefärbt hatte. Der Angeklagte greift stets in das Zeugenverhör aufs lebhafteste ein. Wo etwas zu seinen Gunsten spricht, sucht er es für sich zu verwerten. So beantragt er einmal die wörtliche Protokollierung einer von dem Zeugen abgeänderten Deposition, um dadurch darzutun, wie unsicher die Zeugenaussagen sind.
Es werden sodann jene Sicherheitsbeamten vernommen welche Hennig aus seiner Flucht verfolgt haben, darunter auch ein Beamter, welcher bei der Flucht Hennigs über die Dächer dessen Entkommen verschuldete. Diesem Beamten hält der Vorsitzende vor, das er sich der Zeugenaussage entschlagen könne, wovon jedoch der Zeuge keinen Gebrauch macht. Nach der Vernehmung der beiden Kriminalkommissare
aus Stettin, welche die Verhaftung Hennigs durchführten deren Aussage aber keine neuen Details bringt, erscheint unter großer Spannung des Auditoriums der 74jährige Invalide Hennig, der Vater des Angeklagten. Seine Brust ist ordensgeschmückt. Ganz gebrochen am Arm seiner zweiten Frau wankt der Greis zur Zeugenbarre, indem er sich sichtlich bemüht, der Anklagebank immer nur den Rücken zu kehren, um
seinen Sohn, den er schon vor Jahren verstoßen hat, nicht ins Gesicht sehen zu müssen. Vor Aufregung ist der alte Mann nicht imstande ein Wort zu sprechen. Unter heftigem Schluchzen erklärt e schließlich, vom Entschlagungsrechte Gebrauch zu machen.
Es wird nun der Psychiater Maier vernommen, der Hennig auf seinen Geisteszustand untersucht hat. Bekanntlich hat Hennig in der Untersuchungshaft eine Zeitlang den wilden Mann gespielt. Der Psychiater erklärt, dass dies Simulation gewesen sein dürfte.
Vor Schluss des Beweisverfahrens wird noch eine Beschwerdeschrift Hennigs über die Leitung der Voruntersuchung verlesen, in welcher Hennig Beschwerde führt, dass diese Untersuchung zu schnell durchgeführt worden sei. Er lege, heißt es darin, Wert auf eine langsame, ordentliche und gründliche Untersuchung, nicht auf eine oberflächliche, wenn auch rasche.
Der Vorsitzende bemerkt: Sie haben es notwendig, sich über eine oberflächliche Untersuchung zu beklagen. Bei Ihrer Untersuchung wurde wirklich ganz gründlich vorgegangen, alles wurde verfolgt und vernommen. Nur Sie allein waren nicht da! (Heiterkeit.)
Es wird dann das Beweisverfahren geschlossen und die Plädoyers beginnen.

Heftig weinend verließ der alte Mann den Gerichtssaal. Den Angeklagten schien dieser dramatische Vorgang gar nicht zu berühren. Er hielt zum Schluß noch eine längere Verteidigungsrede, die eine gewisse Gewandtheit in gerichtlichen Dingen verriet. Unter großer Heiterkeit des überfüllten Zuhörerraums erinnerte er die Geschworenen an den juristischen Grundsatz: „In dubio pro reo“, und ersuchte sie, ihn nicht zum Tode zu verurteilen. Die Verhandlung ergab jedoch in unwiderleglicher Weise die volle Schuld des Angeklagten. Er wurde zum Tode verurteilt, und obwohl er noch im letzten Augenblick den Antrag stellte, seinen Freund Franz suchen zu dürfen, wurde er im Dezember 1906 auf dem Hofe des Potsdamer Gerichtsgebäudes hingerichtet.
Karl Rudolf Hennig wurde am 7. Dezember 1906 mit dem Richtbeil enthauptet.
Genau ein Jahr nach der Ermordung Giernoths, am gleichen Tage, fand seine Hinrichtung statt. Er hat wie ein wildes Tier ge­schrien, als ihn die Gefängniswärter beim Morgengrauen auf den Gefängnishof hinausführten, wo der Scharf­richter ihn erwartete.

Die Hinrichtung des Raubmörders Hennig.

Die Hinrichtung des Raubmörders Hennig hat, wie gemeldet, Mittwochmorgens halb 8 Uhr im Strafgefängnis zu Plötzensee stattgefunden. Die Hinrichtung erfolgte durch den Scharfrichter von Breslau. Die Vorbereitungen waren streng geheim gehalten worden. Dienstagnachmittags erschien der erste Staatsanwalt aus Potsdam im Untersuchungsgefängnis und teilte dem Verurteilten mit, dass er am nächsten Morgen seinen letzten Gang anzutreten habe.
Hennig, der wohl immer noch auf Begnadigung gehofft hatte, war ganz gebrochen, fand aber bald seine Ruhe wieder. Nun meldete er dem Beamten, dass er ein neues Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens einzureichen beabsichtige. Man brachte ihm Tinte und Papier und er setzte sich hin, um das Gesuch eingehend zu begründen.
Dann ließ er das Schriftstück dem Gerichte überweisen. Noch am Abend traten die zuständigen Richter der Potsdamer Strafkammer zusammen und beschlossen nach kurzer Beratung, auch dieses letzte Gesuch ebenso wie die vorangegangenen abzulehnen.

Die letzte Nacht. Hennig weist den Zuspruch des Geistlichen zurück.

Inzwischen war Hennig von einem Kriminalbeamten unter Vorsichtsmaßregeln in einem Wagen nach Plötzensee gebracht worden, wo er in der Mörderzelle untergebracht wurde. Gefängnisbeamte übernahmen die Bewachung der Zelle. Bald erschien der Anstaltsgeistliche, der nachtsüber bei dem, dem Tode Verfallenen blieb, um ihm Trost zu spenden. Hennig ging jedoch auf den Zuspruch des Geistlichen nicht ein. Nachdem er ein paarmal aufgeschrien hatte, behauptete er immer noch, daß er nicht der Mörder sei. Auch sein Freund Franz habe vermutlich „…den Giernoth nicht erschossen, sondern ein unbekannter Landstreicher“. Später antwortete Hennig dem Geistlichen überhaupt nicht mehr. Als mittwochmorgens um halb 8 Uhr der Gefängnisinspektor mit drei Aufsehern erschien, um Hennig zum letzten Gange abzuholen, schrie er wieder auf.
Noch auf dem kurzen Wege über den Flur und durch die verhängnisvolle Pforte nach dem kleinen Hofe, auf welchem der Scharfrichter abends in aller Stille den Block aufgebaut hatte, rief Hennig in seiner Todesangst mehrmals aus: „Was wollt ihr denn von mir?"
Erst als der Staatsanwalt ihm das Urteil mit der Namensunterschrift des Königs verlesen und gezeigt hatte, wurde er ganz ruhig und ließ sich ohne Widerstand aus den Richtblock legen.

Der Henker und seine Gehilfen.

Über den Akt der Hinrichtung selbst gibt ein Augenzeuge folgende Schilderung:
„Die Eintrittskarte zur Richtstätte, welche die Zeugen des Aktes erhalten hatten, verpflichtete ausdrücklich zur strengen Geheimhaltung. So kam es, daß von der bevorstehenden Hinrichtung nichts ins Publikum gedrungen war.
Als wir morgens um ¼ 8 Uhr schauernd in der nasskalten Witterung und erregt der kommenden Dinge harrend uns vor der Pforte einfanden, erblickten wir nur drei Gendarmen, die dort patrouillierten. Wir wurden nach dem ersten Gefängnishof gewiesen. Dort sammelten sich allmählich etwa 25 Personen an, unter ihnen der Gerichtshof und mehrere Geschworene des Gerichts, das über Hennig das „Schuldig“ gesprochen hatte. Sämtliche Zivilpersonen waren in feierlicher Kleidung, unter ihnen, ein durch seine Größe und Stärke auffallender alter Herr, der mit seinen weißen Handschuhen stark beschäftigt schien. Es war der Scharfrichter Schwietz aus Breslau. Hinter ihm standen drei kräftige jüngere Gestalten in Mütze und grauer Jacke, die Gehilfen.

Nachdem die Zeugen vollständig beisammen waren, wurde mitgeteilt, dass die Hinrichtung auf dem dritten Gefängnishofe stattfinde. Zweimal wurden eiserne Tore hinter uns geöffnet und geschlossen. Wir standen auf der Richtstätte.
Die Zeugen und Polizeibeamten stellten sich im Kreise auf. Im Vordergrund stand ein schwarzbehangener Tisch, an welchem der erste Staatsanwalt in Amtstracht Platz nahm. Im Hintergrund befand sich ein kleinerer, ebenfalls schwarz gedeckter Tisch, auf dem die Geräte zur Hinrichtung lagen. Dann in der Mitte das Schafott - eine niedere, rot angestrichene Bank mit einer Vertiefung für das Haupt des Verurteilten.
Während wir mit höchster Erregung den kommenden Dingen entgegensahen, öffnete sich eine kleine eiserne Tür in der Mauer. Geleitet von fünf Gefangenaufsehern erschien Hennig, bleich, übernächtig, die Wangen eingefallen. Er stieß bei seinem Erscheinen unverständliche Schreie aus.


Lorenz Schwietz

(* 25. Juli 1850 in Groß Döbern, heute: Dobrzeń Wielki, Kreis Oppeln, in der preußischen Provinz Schlesien; † Mai 1925 in Breslau) war vom 21. Juni 1900 bis zum 29. Januar 1914 Königlich Preußischer Scharfrichter.

Er war verantwortlich für die Durchführung der Todesstrafe in den preußischen Provinzen und köpfte insgesamt 123 Personen, die meisten mit dem Beil, einige auch mit der Guillotine.

Hennig trug die Kleidung der Gefangenen. Der Hals war unbedeckt, die Oberkleidung so geordnet, daß sie im Augenblick heruntergerissen werden konnte.
Während das Todesurteil verlesen wurde, suchte Hennig anfangs durch Schreie die Verlesung zu übertönen. Hierauf wurde er jedoch ganz still. Er hatte sich in sein Schicksal ergeben. Der Scharfrichter warf einen Blick auf das Urteil, das ihm der Staatsanwalt überreicht hatte und schob es in seine Aktenmappe.
Die nachfolgende Szene spielte sich mit Gedankenschnelle ab. Der Verurteilte wurde von den drei Gehilfen des Scharfrichters vor den Block gestoßen und niedergeworfen. Das Beil blitzte über seinem Nacken.
Der Scharfrichter meldete die Vollstreckung des Urteils dem Staatsanwalt. Schon bringen vier Gefangene einen schwarzgestrichenen Holzsarg heran. Das Haupt des Gerichteten wird zu Füßen des Rumpfes gelegt. Sofort wird der Sarg hinausgetragen.
In diesem Augenblick nimmt der Polizeioffizier das Wort: „Ich ersuche sämtliche Anwesende, sofort die Richtstätte zu verlassen“.
Eine Minute später standen wir, bis in Innerste erschüttert, auf der Landstraße...

Quellen: Kriminalfälle (Liebermann von Sonnenberg und Otto Trettin - 1934), sowie Unterlagen aus erichs-kriminalarchiv.com

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