Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.


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Mai 1922

Ein Fall von Strangulierungsselbstmord.

Im Mai 1922 fand man im Bassin eines Etablissements am Meer die Leiche eines jungen Mannes, dessen Hände, Füße und Hals mit zwei Stricken gebunden waren.
Die Annahme eines Verbrechens erschien gerechtfertigt, die Kriminalpolizei wurde verständigt und machte folgende Feststellungen : Die Beine waren an den Knöcheln zusammengebunden und zwar mit einer Schnur, die auch die linke Hand an die Fußknöchel fesselte. Der Strick ging zweimal ums Handgelenk, der sich etwa 7 cm vom Bein entfernt befand.

Der Hals und die rechte Hand waren durch eine zweite Schnur gefesselt. Diese Schnur hatte an beiden Enden gleitende Knoten und Schlingen. Die eine ging um den Hals, berührte aber nur den Nacken. Der Strick lief dann am Rumpfe entlang, ging zwischen den Schenkeln hindurch und war an der Schnur befestigt, die die Beine mit dem linken Handgelenk verband. Das Ende des Strickes bildete die Schlinge, in der die rechte Hand steckte. Der Strick war so kurz, daß der Körper ganz zusammen gekrümmt wurde: ungefähr in der Stellung einer hockenden Person, besonders die Beine waren stark abgebogen. Es bestand die Möglichkeit, daß der Mann in bewußtlosem Zustande gefesselt worden war.

Die Möglichkeit, daß die Stricke durch fremde Hand geknüpft wurden, während der Mensch lebend und bei Bewußtsein war, konnte ausgeschaltet werden. Anderseits war es denkbar, daß der Verzweifelte sich selbst gefesselt hatte, denn seine rechte Hand blieb frei bis zu dem Moment, wo sie in die Schlinge gesteckt wurde. Die komplizierte Art der Fesselung, das Fehlen von Wunden und sonstigen Gewaltanwendungsspuren, das Vorhandensein des mit Geld gefüllten Portemonnaies ließen die Annahme eines Selbstmordes wahrscheinlich erscheinen.
Dazu kommen noch weitere Anhaltspunkte, die die Untersuchung ergab. Es wurde festgestellt, daß der junge Mann ein hervorragender Schwimmer war. Es war also zu vermuten, daß er sich nur deshalb so sorgfältig fesselte, um sicher zu sterben. Er fürchtete wohl, daß ihm, dem guten Schwimmer, im letzten Augenblick der Mut verlassen könnte und der Selbsterhaltungstrieb ihn veranlassen könnte, zu schwimmen.
Die beiden Photographien wurden aufgenommen, nachdem die Leiche geborgen war, um die allgemeine Situation der Fesselung und ihre Details zu demonstrieren.

Quellen: Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik – Band 75 (S. Tage-Jensen - Chef der Sicherheitspolizei von Kopenhagen) 1923 – S.161


19. November 1937

Merkwürdige Ausführungsart eines Selbstmordes.

Einen ganz ungewöhnlichen Selbst­mord der sich in einem Gefängnis abspielte und in dem ein Inventaretück der Anstalt zu Selbstmordzwecken be­nutzt wurde, wird hier aufgezeigt.
Wie der Gefangene J. Z. am 19. November 1937 seinem Leben ein Ende setzte, geht aus den 2 Abbildungen auf und aus deren Unter­schriften hervor. Der Fall dürfte bisher einzigartig sein. Er zeigt den Gefängnisarchitekten und Strafvollzugsbeamten, mit welchen bizarren Mög­lichkeiten bei der Ausnutzung von Zelleneinrichtungsgegenständen zu Selbst­mordzwecken gerechnet werden muß.



Der Fall ist aber auch für die mit der Aufklärung von dubiosen Todesfällen befaßten Justiz- und Kriminal­polizeibeamten sehr instruktiv. Denn er zeigt Hautverletzungen, die man "geformte Würgespuren" nennen könnte. Während bisher in der Literatur meist nur die Verwertung der plastischen Eindrücke von Stricken und geknoteten Tüchern ("Strangfurchen") zur Identifizierung des Würgeinstru­mentes und damit zur Aufklärung von Selbstmorden und Morden beschrieben wurde, demonstriert der vorliegende Fall ein Beispiel von Erwürgungsspuren, die unter Umständen noch viel exakter zu identifizieren sind.
Der Untersuchungshäftling J, Z. erstickte sich im Gefängnis, indem er die Stütze des aufklappbaren Wandtisches auf seinen Hals setzte und den Tisch mit der Matratze seines Bettes belastete. Bei der Untersuchung der Leiche des Selbstmörders konnte festgestellt werden, daß die am unteren Ende wie ein Stiefelknecht geformte Stütze des Tisches einen zweifelsfrei identifizierbaren Abdruck auf dem Hals der Leiche hinterlassen hatte. (Siehe die 2 deutlich sichtbaren Eindrücke am Hals auf der linken Abbildung.)
Quelle: Arch. f. Krim. - Bd. 110 - H. 5./6. -   S.127/128/144



11.September 1963 in Wels (Öberösterreich)

Ein außergewöhnlicher Selbstmord

Dieser Fall bestätigt wieder die alte kriminalistische Er­fahrung, daß sich Selbstmörder häufig in der Wahl der Mittel ungemein erfinderisch zeigen und mit besonderer Hartnäckigkeit zu Werke gehen. Überdies handelt es sich auch hier typischerweise um einen kontaktgestörten Einzelgänger ohne besondere Lebensinteressen, der an sich selber Hand anlegte.
In den Abendstunden des 11. 9. 1963 erschien beim Dauerdienst der Kriminalpolizei in Wels (Oberöster­reich) der Tischlergehilfe A. S. und zeigte an, daß sein Vater, der 50jährige Tischlermeister J. S. kurz vorher nach einer ehelichen Auseinandersetzung unter Mord- und Selbstmorddrohungen die Wohnung verlassen habe. Vorher habe er noch die elektrische Leitung im Hause unbrauchbar gemacht.
J. S. war für die Kriminalbeamten kein Unbekannter mehr, da er schon wiederholt Anlaß zu polizeilichem Einschreiten gegeben hatte. Er lebte mit seiner Frau und den beiden bereits erwachsenen Söhnen in einem kleinen Hause außerhalb der Stadt. Sowohl seine Söhne als auch seine Frau hatte er wiederholt geschlagen und letztere auch mit dem Umbringen bedroht. Vor Jahren unter­nahm er einen Selbstmordversuch mittels elektrischen Stromes, indem er in eine Steckdose einen Draht ein­führte und dadurch in den Stromkreis geriet. Damals war er über polizeiliche Intervention in eine Heilanstalt eingewiesen worden. Er wurde jedoch vom Gericht nicht entmündigt und führte nach seiner Entlassung wieder selbständig seinen Tischlereibetrieb. In seiner Nachbar­schaft galt er allgemein als -"Spinner", weil er mit nie­mandem Kontakt pflegte und selbst mit seiner Frau und den beiden Söhnen oft tagelang nichts sprach. Fallweise betrank er sich, wobei er ebenfalls die Gesellschaft anderer Leute mied.
Da auf Grund der persönlichen Beschaffenheit des J. S. seine Drohungen ernst zu nehmen waren, wurden mit Rundspruch sämtliche Wachzimmer informiert und eine Stadtstreife mittels Funkwagens angeordnet. Außerdem begaben sich zwei Kriminalbeamte mit dem Anzeiger in die Wohnung. Zunächst konnte dort festgestellt wer­den, daß der Kurzschluß durch einen Nagel, der sich in einer Steckdose der elektrischen Leitung befand, ver­ursacht worden war. Der Kurzschluß wurde beseitigt und anschließend das ganze Haus durchsucht. J. S. konnte jedoch nicht angetroffen werden. Auch die übrige Fahndung war zunächst negativ.
Um 05.40 Uhr wurde die Kriminalabteilung von einem Sicherheitswachbeamten verständigt, daß er soeben die Leiche des J. S. auf einem Kartoffelfeld nahe dem Wohn­haus der Familie S. aufgefunden habe. Der polizeilichen Kommission, die kurz darauf am Auffindungsort er­schien, bot sich folgendes Bild:



Die Leiche des J. S. befand sich in Rückenlage mit leicht gespreizten Beinen, ungefähr 100 m nordöstlich des Wohnhauses der Familie S. auf einem Kartoffelacker unterhalb einer 15 000 Volt Starkstromleitung, die zu einer in der Nähe befindlichen Fabrikanlage führt. In der linken Hand hielt der Verstorbene eine 7,65 m lange, etwa 6 kg schwere Stange aus zwei 4 m langen Dachlatten, die in der Mitte zusammengenagelt und mit drei Grasbüscheln zusammengebunden waren. Am oberen Ende der Stange war ein 1,5 m langes, 2 cm dickes Stahlrohr befestigt, von welchem aus ein 8 mm starkes, blankes Stahlseil an der Holzlatte angenagelt war und bis zum anderen Ende führte.
J. S. war mit Anzug, Hemd, 2 Paar Socken und Hausschuhen bekleidet. Am rechten Bein trug er überdies einen Damennylonstrumpf, der oben mit einer Sicherheitsnadel in der Hose be­festigt war. An der rechten Handinnenfläche waren eine 10 cm lange und 4 mm breite Stromeintrittsmarke, an der linken Handinnenfläche eine runde Stromeintritts­stelle von ca. 20 mm Durchmesser und an beiden Fuß­sohlen mehrere Stromaustrittsmarken deutlich sichtbar. Außerdem befand sich an den beiden großen Zehen­spitzen je eine Stromaustrittsmarke. Die Totenstarre war bereits vollkommen ausgebildet. An den abhängen­den Körperteilen waren deutlich Totenflecke feststellbar. Das Gesicht zeigte eine auffallend starke bläuliche Ver­färbung. Laut Befund des Amtsarztes war der Tod vor ca. 8 Stunden durch Einwirkung von Starkstrom ein­getreten. Eine Blutalkoholbestimmung verlief negativ.
Nach der Gesamtsituation lag zweifellos Selbstmord vor. J. S. konnte mit der Stange einwandfrei die ca. 7 m vom Erdboden entfernte Starkstromleitung erreichen. Wenn man die Vorbereitungshandlung zu diesem Selbst­mord in Betracht zieht, ergibt sich, daß J. S. schon län­ger Selbstmordabsichten gehabt haben muß. Den Damen­strumpf dürfte sich J. S. in der Meinung, daß dieser den Strom besonders gut leite, angezogen haben. Tatsächlich war am rechten Bein ein besonders starker Stromaustritt festzustellen, wobei der Strumpf weitgehend verbrannt war. Der Selbstmord war nach dem vorausgegangenen Streit mit der Gattin vermutlich in einem Anfall akuter Psychose verübt worden. Die Art der Durchführung paßte zum Persönlichkeitsbild des Selbstmörders, da er ja elektrischen Dingen gegenüber eine offensichtlich paranoide Einstellung zeigte.
Das Erhebungsergebnis wurde der Staatsanwaltschaft übermittelt. Auf Obduktion der Leiche wurde verzichtet.
Quelle:  von Polizeikommisar Dr. Wolfgang Eidherr, Wels (O-ö)



Dienstag, 24. Februar 1931, Budapest

Selbstmord auf dem Scheiterhaufen

In Steinahmanger hat der Schneiderlehrling Gersi Selbstmord verübt, indem er sich im Keller auf einen mit Petroleum übergossenen Strohhaufen legte und anzündete. Er verbrannte bei lebendigem Leibe. Das Motiv der Tat ist unbekannt geblieben.




Montag, 28. März 1927, Berlin

Die kranke Mutter als Selbstmordgrund

Heute früh stürzte sich die Tochter eines Ehepaares aus der im vierten Stockwerk eines Hauses befindlichen Wohnung vor den Augen der fast seit drei Jahren völlig gelähmten Mutter aus dem Fenster in den Hof hinab. Das junge Mädchen, das die Leiden der Mutter nicht mehr mit ansehen konnte, war sofort tot.




Sonntag, 27.März 1927, Wien

Tragischer Tod

Sonntagnachmittag jagte sich der 20 jährige Techniker Hans B. in der elterlichen Wohnung eine Kugel in den Kopf. Der junge Mann wurde schwer verletzt ins Rudolfshospital gebracht und ist dort bald danach verstorben. Nach den Erhebungen liegt kein Selbstmord, sondern ein höchst tragischer, unglücklicher Zufall vor. Man nimmt an, dass B., nur um seine Mutter in Schreck zu versetzen, sich die Pistole an die Schläfe angesetzt hat, ohne zu ahnen, dass sie geladen ist.



Sonnabend, 20. Februar 1932 - Aussig

Ein Gekündigter entzündete zehn Kilogramm Dynamon - Furchtbare Explosion in einem Steinbruch - fünf Todesopfer.

Aussig, 20. Februar. Heute Vormittag ist in den städtischen Steinbrüchen in einer Schmiede eine folgenschwere Explosion erfolgt, der vier Arbeiter zum Opfer fielen, unter ihnen der 57 jährige Schießmeister August Hortig.
Der Sekretär des Steinarbeiterverbandes Bruno Werner und zwei Arbeiter wurden schwer verletzt und in das Krankenhaus gebracht. Zwei der Leichen wurden durch die Explosion etwa 15 Schritte weit geschleudert; die Trümmer der Schmiede wurden 500 Schritte weit geschleudert; durch die Gewalt der Explosion wurden Fensterscheiben eingedrückt und die Telefondrähte in der Umgebung zerrissen.
Wie die bisherige Untersuchung ergab, handelt es sich um einen Racheakt. Der Schießmeister Hortig sollte wegen einer Verfehlung entlassen werden. Als nun heute der Verbandssekretär Werner zur Untersuchung der Angelegenheit erschien, steckte der Schießmeister in selbstmörderischer Absicht und aus Rachsucht 10 kg Dynamon in Brand.
Der Sekretär Werner, gegen den der Anschlag eigentlich gerichtet war, ist seinen schweren Verletzungen erlegen.



Freitag, 19. Februar 1932 – Brünn

Selbstmord mit einer Handgranate.

Brünn, 19. Februar. In der Tischlerwerkstätte des Josef Stava erschien ein Exekutor, worüber der vierzigjährige, stark verschuldete Tischlermeister in eine derartige Wut geriet, daß er eine Handgranate, die er noch aus dem Kriege aufgehoben hatte, in die Werkstatt warf. Der Exekutor floh und erlitt nur leichtere Verletzungen.
Nun legte sich der Tischler auf eine zweite Handgranate und entsicherte sie. Er wurde in Stücke gerissen.



Sonnabend, 13. Februar 1932 – Aspang

Selbstmord nach der Verhaftung - Die verschwundenen Briefe aus Amerika.

Schon seit dem Sommer 1931 wußte die Postdirektion, daß eingeschriebene Briefe aus dem Ausland, die in das Burgenland befördert werden sollten, dort nicht eintrafen. Die Strecke, die diese Briefe zurücklegten, ist eine sehr große und erst eine langwierige, unauffällige Überwachung der gesamten Postbeförderungsstrecke ergab, daß der Täter erst nach der Überleitung der Postbeutel auf den Aspangbahnhof die Briefe berauben mußte. Seit einiger Zeit arbeitete der Revierinspektor Friedrich Friewald im Einvernehmen mit dem Postrat Dr. Oswald Frey ihren an der Aufklärung der Postberaubung. Die beiden Beamten arbeiteten möglichst unauffällig, um den Täter bei der Tat zu ertappen. Es gelang zunächst, festzustellen, daß die Briefe regelmäßig auf der Strecke Wien-Aspang entwendet wurden. Wer konnte da der Dieb sein?

Entlarvt und verhaftet.

Bald war festgestellt, daß während der Fahrt des Schnellzuges nur der Zugführer Alois Bayer Zutritt zu dem Postwagen hatte. Samstag Vormittag fuhr nun in Inspektor Friewald und Postrat Frey mit dem Schnellzug mit. Sie konnten noch in Wiener-Neustadt feststellen, daß einige rekommandierte Wertbriefe aus Amerika vorläufig nicht geraubt waren. Als aber der Schnellzug mittags in Aspang einlief, kontrollierte der Postrat wieder die Sendung und stellte fest, daß die Wertbriefe fehlten. Der Revierinspektor Friewald fand bald darauf den Zugführer Alois Bayer im Warteraum für Bahnangestellte. Bayer war gerade damit beschäftigt, einen Teil der gestohlenen Briefe in den Ofen zu werfen. Friewald konnte die zum Teil bereits brennenden Briefe aus den Flammen reisen. Es waren Bankbriefe mit Wechseln, die für Bayer wertlos waren. Man fand bei Bayer sechs Dollar.

Selbstmord des Täters.

Der Zugführer wurde in die Vorstandskanzlei gebracht. Da wurde der Personenzug signalisiert und der Bahnvorstand trat auf den Perron. Mit einem Satz war auch Bayer draußen und warf sich vor den Zug. Beide Beine wurden ihm abgefahren und er verschied bald darauf unter großen Qualen.



Sonntag, 7. Februar 1932 - Graz

Tanzend in den Tod - Selbstmord beim Tanzkränzchen.

Graz, 8. Februar 1932. Der Schuhmacher Wilhelm Wogrin nahm gestern an einem Tanzkränzchen teil. Gegen 11 Uhr nachts schoß er sich, während er mit einem Mädchen tanzte, eine Kugel ins Herz. Er konnte noch einige Schritte weitertanzen, dann stürzte er zu Boden. Im Spital ist er während der Operation gestorben. Das Motiv der Tat ist unglückliche Liebe.



Sonntag, 7. Februar 1932 – Wien

Tragischer Selbstmord eines Geisteskranken

Der 60jährige pensionierte Oberrechnungsrat der Gemeinde Wien, Karl Hofer, Stolzenthalergasse 17, hat in einem Anfall von Geistesstörung Selbstmord in einer Art begangen, daß man ursprünglich an einen Mord dachte. Hofer hatte sich im Klosett seiner Wohnung förmlich zerfleischt, in dem er sich die Pulsadern öffnete, die Beine von den Knöcheln bis zu den Oberschenkeln aufschlitzte und zahlreiche Stichwunden am Bauch beibrachte. Als man ihn auffand, war er ganz ausgeblutet.
Hofer war im Kriege an einer schweren Malaria erkrankt und mußte infolge seiner schweren Anfälle vor drei Jahren pensioniert werden. Vor wenigen Wochen begab er sich zur Behandlung in die Heilanstalt am Rosenhügel. Am Sonntagmorgen war er nicht in seiner Wohnung, was der Familie, seiner Frau und seinen beiden erwachsenen Kindern, nicht weiter auffiel, da er des Morgens öfter Spaziergänge zu unternehmen pflegte. Erst später entdeckte man die grausame, an sich selbst verübte Bluttat des Kranken. Hofer war begütert, so daß das Motiv der grausigen Tat zweifellos in einem Anfall von Geistesstörung zu suchen ist.



Freitag, 29. Dezember 1933 - Wien

Ein Selbstmord, der andere in Gefahr brachte.

In der Nacht auf den 29. d. hat die 41jährige arbeitslose Kaffeehausköchin Martha M., 16, Hasnerstraße 4, Selbstmord durch Einatmen von Leuchtgas begangen. Die Tat blieb bis gestern Nachmittag unentdeckt. Das Gas strömte aus und drang schließlich auch auf den Gang.
Als nun gestern Nachmittag der 42jährige Bierführer Sebastian Wodicka, 16, Veronikagasse 7, mit einer brennenden Zigarette im Mund an der Wohnungstür der Frau M. vorbeiging, erfolgte plötzlich eine heftige Explosion.
Eine Stichflamme schoß an Wodicka vorbei und zugleich wurde die Tür mit Wucht aus den Angeln gerissen und auf den Gang geschleudert. Die Einrichtungsgegenstände wurden total zertrümmert.
Nun erst wurde die Leiche der Frau M. aufgefunden. Arbeitslosigkeit ist die Ursache der Tragödie.
Wodicka ist glücklicherweise nicht verletzt worden.



Sonnabend, 30.Dezember 1933 - Berndorf

Selbstmord eines Elfjährigen

In Berndorf hat sich der elfjährige Schüler Heinrich Sch. an der Zimmertür erhängt. Er wurde tot aufgefunden.
Der kleine Heinrich hatte Skifahren gehen wollen, sein Vater hatte es ihm aber verboten. Und das hatte der Junge sich so zu Herzen genommen, daß er beschloß, zu sterben.
Die entsetzten Eltern fanden ihr Kind leblos an der Tür hängen. Der Kleine wurde sofort abgeschnitten. Man rief einen Arzt, der sich bemühte, ihn wieder zum Leben zu erwecken. Aber alle Mühe blieb vergebens. Die armen Eltern sind gänzlich niedergebrochen. Sie hatten natürlich nicht ahnen können, daß sich der Kleine das Verbot so zu Herzen nehmen würde.
Das tragische Schicksal des kleinen Heinz und seiner Eltern hat in ganz Berndorf große Anteilnahme hervorgerufen.

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