Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.



1. Der Fall - Wildschütze Melchior Hedloff

Der nun folgende Mörder steht stellvertretend für die überaus große Zahl von Raubserienmördern, die der Dreißigjährige Krieg hervorgebracht hat.
Melchior Hedloff ging der Obrigkeit 1653 ins Netz. Leider erfahren wir nicht, auf welche Weise, aber es dürfte sich, wie so oft, um einen Zufallsfang gehandelt haben. Er war ein Wildschütze, trug jederzeit zwei Gewehre bei sich und mordete fünfzehn Jahre. Auch er glaubte, ähnlich Nirsch und Gniperdoliga, durch die Macht des Teufels täglich drei Freischüsse zu haben. Verdeckt aus Büschen heraus erschoss und köpfte er 251 Personen – Adlige, Handwerksburschen, Juden, Bauersleute, Frauen, Mägde und Kinder.

Über seine Kindheit und Erziehung erfahren wir nichts, doch neigte er zu Gewalttätigkeiten.
In einem ausführlichen und seltenen Druck sind sein Geständnis und sein Ende erhalten. Im Laufe des Verhörs, welches in Oels stattfand und sich von Mitte November 1653 bis Mitte Januar 1654 hinzog, nannte Hedloff seine Opfer, wie er sie umbrachte und wie viel Geld und Wertsachen er ihnen abnahm. Das erste Vergehen – nicht der erste Mord - ,welches geschildert wird, ist ein Kindermord. Seine Tochter wurde in Unehren von einem freiledigen Knecht namens Michel Tschuren schwanger. Um sie nicht dem Spott und der Schande auszusetzen, gebot er ihr und seiner Frau, das Kind am Heiligen Christtag 1652 zu ermorden und zu begraben. Dafür wurden beide in Haft genommen. Seine Frau starb Ende 1653 im Gefängnis zu Oels. Seine Tochter wurde bereits am 6. Oktober 1653 wegen des Kindermordes justifiziert.
Wie bei allen Mördern in jenen Zeiten, so geschahen die Morde und Scheußlichkeiten alle durch "Trieb und Anleitung des Teufels“. Anfänglich suchte er seine Mordtaten zu beschönigen. Weiter bekannte er, dass er zur Zeit der Kriegsunsicherheit einen fremden Studenten von Riga aus Livland, der von Oels nach Käntichen kam und von dort nach Polen reisen wollte, überfallen und erschießen wollte. Er legalisierte den Überfall damit, dass er angab, der Student wäre ein Kundschafter. Doch der Kretschmer und der Hammermüller retteten den Studenten aus seiner Gewalt und brachten ihn sicher nach Adelnau in Polen.
Damals wollte Hedloff einen Kaiserlichen Leutnant vom Hofkirchischen Regiment, der 1644 von Oels nach Käntichen kam und fast 200 Dukaten bei sich trug, ermorden. Den Überfall führte er mit seinem Bruder aus, der aber in der Folgezeit keine weitere Rolle mehr spielte und wahrscheinlich schon frühzeitig ein Opfer seiner Taten wurde. Der Leutnant wurde vom Kretschmer zum Käntichen und vom Sorminer Teichwärter gerettet, zurück ins Dorf gebracht und von dort unter sicherem Geleit nach Breslau geschafft.
Bei einzelnen Morden konnte sich Hedloff sogar an den Tag des Mordes erinnern.
Pardon kannte der „Menschenschütze“ nicht. Als er beim Wengersker Hammer zwei Handwerksgesellen ermordete, welche ihn nebst seinen Konsorten heftig ums Leben gebeten, ermordete er sie gnadenlos. Doch damit nicht genug. Am 5. Januar 1654 bekannte er, dass er vor neun oder zehn Jahren eine fremde schwangere Frau, die ein Mägdelein bei sich hatte und bei ihm über Nacht logierte, auf ihr Ersuchen gegen die Erlegung eines Rheinischen Guldens durch die dicke Wildbahn führte und ermordete.
Hedloff mordete aber auch im Verbund, denn er gab Simon Blach, einen Schützen und Fiedelmann, Lokorsch, einen Schützen aus Mischnase und Georg Bog aus Lutzin als seine Spießgesellen an. 251 Personen brachte er gemeinsam mit seinen Mordgesellen in Wäldern, Gebüschen und Hecken um und begrub die Leichen nach der Beraubung. Diejenigen, die einen schlechten Habit trugen, ließ er unausgezogen. Die abgenommenen Pferde, Sättel, Karabiner, Pistolen, Degen, Felleisen (Reisesäcke), Kolleten (Lederwamse), Mäntel, Röcke und weißes Gerät (helle Unterwäsche) verkaufte er für einen geringen Preis in Polen und brachte das Geld in Wollust und allerhand Üppigkeit durch.
Er rühmte sich, dass er so manche Magd, als er noch ein Soldat war und sich mit seinen Kameraden besoff, genotzüchtigte und es auch mit zwei Jüdinnen hielt. Ja, er bekannte, nachdem ihn mehrere Personen verdächtigt hatten, dass er seine Tochter etwa ein halbes Jahr vor ihrer Niederkunft zweimal auf einer Wiese bei einem Heuschober missbrauchte und so an ihr Ehebruch und Blutschande zugleich beging.
Er wurde zu diesen Taten neunmal befragt und jedes Mal gestand er sie wiederholt.
Am 19. Januar 1654 wurde zu Oels, 30 Km östlich von Breslau, eine abscheuliche Exekution an Melchior Hedloff vollzogen. Nachdem ihn der Nachrichter öffentlich vor dem Rathaus auf einen Wagen gesetzt hatte, wurden ihm die vorderen Glieder der Finger, jedes einzeln, mit glühenden Zangen abgezwickt. Nachdem solches geschehen war, riss man ihn an den vier Ecken des Marktplatzes mit vier glühenden Zangengriffen an seinem Leib. Darauf wurde er mit zwei Pferden auf einer Schleppe (einer Art Schlitten), worauf eine Ochsenhaut lag, bis zur Gerichtsstatt hinausgeschleppt und dort in Gegenwart hunderter Menschen auf einer hierzu besonders erbauten Bühne an Armen und Beinen mit dem Rad der Länge nach zerstoßen. Letztlich wurde sein Leib in vier Stücke zerteilt, an derem rechten Viertel der Kopf unabgelöst verblieb. Diese Teile wurden dann auf Pfählen an die vier Landstraßen gehängt.

Quellen: - Die Historischen Serienmörder (von Michael Kirchschlager) 1.Auflage 2007 – S. 98 – ISBN 978-3-934277-13-7


Zusatz zu Melchior Hedloff

In der Zeit, als Medzibor zum Herzogtum Württemberg-Oels gehörte, wurde die damals noch sehr waldige Umgebung des Städtchens von einem Raubmörder, Melchior Hedloff, sehr heimgesucht. Er war aus Kenchenhammer gebürtig und wird noch jetzt in der vulgären Sprache "Schütze Melchior" genannt. Erst nach elfjährigem Treiben seines Raubmords-Handwerks wurde dieser verruchte Bösewicht in dem Dorfe Linke bei Sulau aufgegriffen und empfing vor dem Rathause in Öls, am 19. Januar 1659 in seinem 48. Lebensjahre, den verdienten Lohn.

Der "Schütze Melchior", Mordbuben und andere Übeltäter

Er bestand darin, dass er auf einer Kuhhaut zum Richtplatze geschleppt, mit glühenden Zangen an allen Fingern und an den Armen gezwickt, dann gerädert und gevierteilt wurde.
Seine Büchse, womit er 5 Edelleute, 7 Kaufmannsdiener, 5 Viehhändler, 8 Branntweinmänner, 83 Reuter, 15 Musketiere, 100 Polen, 1 Raubschützen, 6 Juden, 3 Handwerksburschen, 3 Bauern und 10 schwangere Frauen, zusammen also 251 Personen erschossen haben soll, wird noch heut in der Kunstkammer des herzoglichen Schlosses zu Öls aufbewahrt.
In folgendem Monate, am 23. Februar wurden auch zwei Brüder desselben, Watz und Georg Hedloff zu Öls hingerichtet. Der Erstere wurde, weil er etliche Male bei den Mordtaten zugegen war und Anteil an der Beute genommen hatte, aufs kürzeste gerädert und sein Leichnam aufs Rad gelegt; den Letzteren enthauptete man, weil er bei dem Niederschießen einer Person behilflich war und als Ehemann mit eines anderen Weibe Ehebruch getrieben hatte.



2. Der Fall – Helene Gillet

Helene Gillet, die 23-jährige Tochter des Königlichen Kastellans zu Bourg in Bresse, geriet im Monat Oktober 1624 in den Verdacht, dass sie schwanger sei. Nach einiger Zeit verschwanden an ihr alle die Zeichen wieder, aus denen man diesen Verdacht geschöpft hatte, und nun wurde in allen Gesellschaften von nichts als von dem plötzlichen Verschwinden dieser Schwangerschaft gesprochen.Dieses allgemeine Gerede machte endlich den Kriminalrichter aufmerksam; er befahl, dass die Gillet durch einige Hebammen untersucht werden soll. Das Resultat dieser Untersuchung war: sie habe vor etwa 15 Tagen ein Kind zur Welt gebracht. Nun wurde sie in Verhaft genommen und verhört. Sie gestand zwar ganz freiwillig, es habe ein junger Mensch, der in der Nachbarschaft wohne und ihre jüngern Geschwister lesen und schreiben lehre, sich in sie verliebt, sie habe aber seinen Zudringlichkeiten immer widerstanden, bis er endlich ein von den Mägden ihrer Mutter auf seine Seite gebracht. Diese habe ihn einmal, vor einigen Monaten, in ihre Schlafkammer verschlossen, und da habe sie der besagte junge Mensch mit Gewalt zu seinem Willen genötigt, sie aber habe sich vor Schrecken und Angst so kraftlos befunden, dass sie nicht um Hilfe habe rufen können: allein schwanger sei sie nicht geworden, und es sei daher auch unwahr und nicht möglich, dass sie ein Kind vor einigen Tagen geboren habe.
Dieses ihr Geständnis, zusammengehalten mit dem Berichte der Weiber, die verschiedene Spuren einer geschehenen Niederkunft bemerkt zu haben glaubten, bewirkte wider sie allerdings eine sehr starke Vermutung. Kein Corpus delicti war vorhanden, man war also noch nicht imstande, ein Urteil wider die Angeklagte zu sprechen.
In dieser Lage befand sich die Sache, als ein Soldat im Spazierengehen bemerkte, dass ein Rabe bei einer Grube, die sich nicht weit von des Kastellans Garten am Ruße einer Mauer befand, sehr geschäftig war und ein Stück Leinwand herauszuzerren versuchte. Der Soldat ging hinzu und fand in der Leinwand den Leichnam eines unlängst geborenen Kindes. Er zeigte diesen Vorfall sogleich den Gerichten an, man ließ den kleinen Körper aufheben und nebst seiner Hülle in die Gerichte bringen.
Bei genauerer Untersuchung zeigte sich, dass das tote Kind in ein Frauenhemd gewickelt war, und dieses Hemd, wohl in Ansehung der leinwand als der Größe, den Hemden der Angeklagten völlig gleich, ja, was noch mehr, ebenso wie die ihrigen, mit den zween Buchstaben H. G. gezeichnet war.
Der Richter glaubte nunmehr, dass bei der Zusammenstimmung aller dieser Umstände er sich weiter in keiner Verlegenheit befinden könne, ein Urteil zu sprechen. Er glaubte, das Eingeständnis der Angeklagten nicht nötig zu haben, hielt sie für hinlänglich überwiesen und sprach am 6. Februar 1625 das Urteil, dass die mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht werden solle.
Helene Gillet bekannte nunmehr, dass sie das gefundene Kind zur Welt gebracht, in ihr Hemd gewickelt und vergraben habe, leugnete aber gänzlich, dass es von ihr umgebracht worden sei. Sie sagte, die an ihr verübte Freveltat des jungen Mannes hätte allerdings die Folge gehabt, dass sie schwanger worden sei. Furcht vor ihren Eltern und eine unüberwindliche Scham hatten ihr den Mund verschlossen, ihr Unglück zu offenbaren. Von Tag zu Tag sei sie entschlossen gewesen, sich ihrer Mutter zu eröffnen, und immer hätte sie dieses ihr so furchtbare Geschäft auf den folgenden Tag verschoben. So sei ihr die Zeit unter unaussprechlicher Angst verstrichen, bis sie endlich einmal, eher als sie es vermutet, des Nachts von den Geburtsschmerzen befallen worden, und da sie nicht Kräfte genug gehabt um aufzustehen und jemand um Hilfe zu rufen, ihre Schlafkammer auch weit abgelegen gewesen, als dass die übrige Familie ihr Ächzen und Winseln hören könne, so habe sie allein ohne einigen Beistand und in wahrer Todesangst ein Kind zur Welt gebracht. Als sie wieder zu sich gekommen, habe sie an dem Kind kein einziges Lebenszeichen erblickt, es sei ganz tot gewesen, und dieses habe sie bewogen, zur Rettung ihrer Ehre, den kleinen Leichnam heimlich zu begraben. Auf dieses Bekenntnis wolle sie leben und sterben.
Die Akten wurden nunmehro dem Parlament zu Dijon übergeben, und dieses bestätigte am 12. Mai 1625 das von dem Kriminalrichter gesprochenen Urteil. Das Edikt Heinrichs des Zweiten vom Jahr 1556 sagte ausdrücklich: „Eine Weibsperson, die überwiesen wird, dass sie ihre Schwangerschaft und Niederkunft verheimlicht habe, soll als eine Kindesmörderin angesehen und am Leben gestraft werden, wenn sie auch behauptet, das Kind sei tot zur Welt gekommen oder alsbald nach der Geburt verstorben.“ Helene Gillet konnte sich mit der Unwissenheit dieses Gesetzes nicht entschuldigen, da es auf königlichen Befehl viermal des Jahres von allen Pfarrern in ihren Kirchen abgelesen werden musste. Das Parlament fand sie also des Todes schuldig.
Der Tag ward bestimmt, an welchem dieses unglückliche Opfer der unmäßigen Begierden eines Niederträchtigen bluten sollte. Der Scharfrichter erhielt Befehl, sich bereitzuhalten, seine Schuldigkeit zu tun. Am Morgen dieses unglücklichen Tages beichtete er und nahm das Abendmahl. Helene erschien auf dem Schafott, zwar mit Gefühl, des fürchterlichen Auftritts, aber doch gefasst; der Scharfrichter hingegen war in der entsetzlichsten Unruhe, zitterte, rang und wand die Hände, erhob die gen Himmel, fiel auf seine Knie, sprang in die Höh´, fiel wieder zur Erde, flehte Helenen um Vergebung und bat die Geistlichen um ihren Segen.
Das unglückliche Mädchen betete und kniete auf dem Sandhaufen, den tödlichen Streich zu empfangen. Der Scharfrichter äußerte jetzt laut, er wünsche, an ihrer Stelle zu sein, ergriff das Schwert, hieb, fehlte und verwundete sie in die linke Schulter. Helene fiel auf die rechte Seite. Der Scharfrichter warf das Schwert von sich und bat die Zuschauer um den Tod. Das Volk geriet in Aufruhr, ein Steinregen fiel auf den Elenden.
Sein Weib hatte den Widerwillen gesehen, womit er sich zu dieser Hinrichtung anschickte, sie war ihm daher aufs Schafott gefolgt, um ihm Mut einzusprechen. Sie half Helenen auf die Füße, und diese ging willig wieder zum Sandhaufen, kniete nieder und streckte ihren Hals dem Schwerte dar. Der Scharfrichter nahm das Schwert aus der Hand seines Weibes, hieb noch einmal und fehlte. Jetzt verdoppelte sich die Wut des Volkes, der Scharfrichter hingegen flüchtete sich in eine Kapelle, die sich hart am Schafott befand. Sein Weib blieb nun allein bei dem verwundeten Mädchen und ergriff die Leine, womit das Mädchen gebunden war, und schlang sie ihr um den Hals. Helene wehrte sich, das Weib schlug sie auf die Brust und suchte fünf- bis sechsmal die Schlinge zuzuziehen und sie zu erwürgen.
Jetzt verdoppelte das Volk die Steinwürfe, und dies brachte die Furie in solche Wut, dass sie das halbtote Mädchen bei den Haaren bis an den Rand des Schafotts schleppte, eine lange Scherer aus der Tasche zog und ihm die Kehle durchstechen wollte, ihm auch im Gesicht, am Halse und an der Brust neun bis zehn Wunden versetzte. Nun konnten die Zuschauer einen so schrecklichen Auftritt nicht länger ansehen, sie drangen aufs Schafott, entrissen die Leidende den Händen ihrer Henkerin und schlugen das Weib und den Mann auf der Stelle tot. Man brachte die unglückliche Gillet zu einem Wundarzt, der sie verband und wieder zu sich selbst brachte. Er fand ihre Wunden nicht tödlich, und als sie wieder zu sich kam, waren ihre ersten Worte; „Ich wusste wohl, dass Gott mir beistehen würde.“ Das Parlament übergab sie, bis auf weitere Verordnung, der Aufsicht eines Gerichtsdieners.
Nach der Strenge der Gesetze würde das Parlament genötigt gewesen sein, an Helenen die Todesstrafe noch vollziehen zu lassen, sie war verurteilt, mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gebracht zu werden, dieses war noch nicht geschehen, das Urteil musste also vollstreckt werden, und es stund nicht in der Macht der Richter, sie zu begnadigen.
Allein ein Zusammenfluss günstiger Umstände rettete dem unglücklichen Mädchen das Leben. Am Tage nach jener kläglichen Begebenheit traten Ferien beim Parlament ein, und alle Sitzungen und Geschäfte blieben ausgesetzt. Zu gleicher Zeit feierte man durch ganz Frankreich die Vermählung der Madame Henriette, Schwester Ludwigs des Dreizehnten, mit Karl dem Ersten, König von England. Diesen Zeitpunkt benutzten einige mitleidige Personen und baten für Helene Gillet bei dem König um Gnade. Die Bitte wurde gewährt, und der König erteilte Helene im Monat Mai 1625 eine gänzliche Begnadigung.

Quellen: - Unerhörte Kriminalfälle (von Francois G. de Pitaval) Neue Ausgabe - S.40 -  ISBN 3-937229-03-5



3. Der Fall - Die Liehmann-Familie

Zwar ist oft von Räuberbanden zu hören, aber Mördersippen, ganze Familien, mordende Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten usw. waren doch relativ selten, sieht man einmal von der Bean-Family und den sogenannten Schwarzmachern, die bis zum Ende des 17. Jahrhunderts in den Niederlanden hausten, einmal ab. Zu den besonders verrufenen Rotten zählte in der Mitte des 17. Jahrhunderts unzweifelhaft die Liehmann Familie.
Der Schlesier Hans Liehmann, auch Weinhans genannt, wurde Ende 1660 in der Fürstlichen Residenz Wohlau samt seinem Weib Barbara Wild und seinem Sohn, dem jüngeren Hans Liehmann, verhaftet. Liehmann wurde wegen zahlreicher Mordtaten, Ehebrüche, Hurerei, Blutschande, Sodomiterei (widernatürliche Unzucht mit Tieren), Mordbrände und Diebstähle verschiedene Mal gütlich (durch das Verhör) und peinlich (unter der Folter) befragt. Während man über die Familienmitglieder die Stöcke brach, bekannten sie, sofern sie sich daran erinnern konnten, die grausamsten Dinge.
Hans Liehmann der Ältere stahl allerhand Kleider, packte Gänse an, mauste Fenchel, Mehl, Kleider, einen Pflug und Eggen, ein Schwein, fischte „schwarz“, drosch bei Nacht das Getreide aus usw. Die Fürstliche Rentkammer zu Wohlau erbrach er im Bund mit seinem Sohn in der Nacht, wo er ein langes weißes Hemd anzog und ein großes Messer mitnahm, um, sollte man ihn aufspüren, als Gespenst zu erscheinen und sich notfalls mit dem Messer zu wehren. Er gestand, auch gleich Morden zu wollen. Nachdem er aber von niemand gesehen worden war, kroch er in den Ofen, brach etliche Kacheln aus, durch die sein Sohn hinterher gestiegen kam und nach seiner Anleitung ein Lädlein, einen kleinen Kasten, mit ziemlich viel Geld und Briefen nahm. Als er das Lädlein ausgeleert hatte, warfen sie es in den Schloßteich. Er raubte gemeinsam mit Georg Wilde und Guhl-Hans Geld, Pferde, Ochsen, eine Kuh und Leinwat (leinenes Gewebe). Georg Wilde zündete jedes Mal, wenn sie mausten, die abgeschnittenen Finger kleiner Kinder an.
Was das Geld anbelangt, so Liehmann, waren es manchmal etliche Groschen mehr oder weniger, was sie aber nicht so genau beachteten. Sie hätten diesen Handel nebst ihren Gesellen dreizehn Jahre getrieben und besonders in Kriegszeiten viel Eisenwerk (allgemein für Haken, Ketten, Stangen) von den wüsten Edelhöfen abgebrochen und in Polen verkauft.
Was Liehmanns Ehebruch, Hurerei und Notzüchtigung (Vergewaltigung) betraf, gestand er folgendes: Dreimal brach er mit Christof Heußlers Eheweib die Ehe. Im Füll auf Kretschem (?) schlief er bei zwei Mägden. Bei Rawitz notzüchtigte er eine Magd, wobei seine Diebsgesellen zugegen waren. Hinter Herrenstadt vergewaltigte er eine andere Magd.
Über seine grausamen Mordtaten bekannte er in der Urgicht („hervorgebrachtes“ Bekenntnis) folgendes: Zuerst hat er Hans Hahn, den Mälzer von Wohlau, als dieser von Buschen nach Hause gehen wollte und etwas angetrunken war, unterwegs angefallen, ihn ins Wasser gestoßen, sich ihm auf den Hals gekniet und ihn so erstickt. Bei diesem fand er zwei Reichstaler. Gleichermaßen verfuhr er mit einem Bader, der sich zu Wilschitz aufhielt. Er fand bei ihm achtzehn Reichstaler. Den Knecht des Schulzen zu Krum-Wohlau schlug er in dessen Haus mit einer Waldaxt tot. Er hatte zwölf Groschen bei sich. Hauptmann Lorbens Soldaten hat er ebenso traktiert.
Die drei Mörder - Liehmann, Wampe und Guhl-Hans - erschlugen gemeinsam einen Juden zu Kodleve, bei dem sie 30 Reichstaler fanden. Zu Wodyn einen Mühlscher, der zehn Reichstaler hatte. Um Kodleve einen Schneider, bei dem sie sieben Reichstaler fanden. Zu Schwinarn einen Leineweber, der sechs Reichstaler bei sich hatte usw. Die Liste ließe sich fortführen.
Hinter Schwinarn führten sie zwei schwangere Weiber, die sie zu unterschiedlichen Zeiten ertappten, in die Büsche, die sie anfangs mit der Axt vor den Kopf schlugen, so daß sie schwach wurden. Anschließend haben sie sie noch lebendig aufgeschnitten und von ihren Leibesfrüchten, die ebenfalls noch lebten, die Herzen herausgerissen. Guhl-Hans schnitt den Früchten die Hände ab und nahm sie zu sich. Eine Magd, die von Rawitz aus Polen kam, ergriffen sie und notzüchtigten sie hintereinander. Danach schlugen sie ihr ebenfalls eine Axt vor den Kopf, schnitten sie gleichfalls auf und fraßen das Herz von ihr. Auf gleiche Weise verfuhren sie mit einer Magd in der Nähe von Herrenstadt. Hinter Woydnig handelten sie mit einem schwangeren Weib ebenso und fraßen das Herz des Kindes.
Was des Liehmanns Mordbrand anbelangt, gestand er, daß er drei Feuer angelegt hatte und die Häuser und Höfe verbrannte. Hans Liehmann beging 34 Diebstähle und Raube, ohne das Eisenwerk zu benennen, weil er sich nicht mehr erinnerte, wieviele wüste Edelhofe er besucht hatte, Ehebrüche mit fünf Personen, Totschläge an 23 Personen und Mordbrände an drei Orten.
Sein Eheweib, Barbara Wild, nahm an zahlreichen Diebstählen teil oder wußte von ihnen. Alle Übeltaten half sie zu vertuschen mit. Wegen der Hurerei und Blutschande sagte sie aus: - Als sie noch Magd war, habe sie bei Becker Merten zu Biskorsina geschlafen. Mit ihrem leiblichen Sohn trieb sie zweimal greuliche Blutschande. Auch besaß sie von der viehischen Unzucht ihres Sohnes Kenntnis.
Wegen der Mordtaten und Totschlägen bekannte sie: Ihr leibliches neugeborenes Kind half sie fressen und verzehren. Ihrem Ehemann, als er den Knecht des Schulzen zu Krum-Wohlau erschlug, leuchtete sie. Von anderen Morden und den Mordbränden an Rohrmann und zu Neudorf hatte sie ebenfalls gewußt und solches verschwiegen.
Die Urgicht des jungen Liehmann brachte folgendes zutage: Neben zahlreichen Diebstählen bekannte er wegen begangener Blutschande und viehischer Unzucht, daß er mit einem Pferd, welches nunmehr gestorben ist, zweimal Sodomiterei getrieben hat und sich mit seiner Mutter ebenfalls zweimal vermischte. An zahlreichen Totschlägen war er zugegen. Wie der Vater das unschuldige neugeborene Kind schlachtete, war er ebenso dabei und half gemeinsam mit den anderen Mördern es anschließend aufzufressen. Von den Mordbränden seines Vaters besaß er Kenntnis. Diese Übeltaten hat der arme Sünder vor dem hochpeinlichen Halsgericht zuletzt gestanden und in keinerlei Weise geleugnet - so der Bericht.
Die Sentenz bzw. das Urteil für den alten Liehmann sah folgende Bestrafung vor: Zum schrecklichen Exempel für andere bösen Menschen soll er wegen seiner grausamen Verbrechen, Mord- und Schandtaten anfangs auf einem Wagen auf den öffentlichen Platz geführt werden. Dort soll er an unterschiedlichen Orten sechsmal mit glühenden Zangen an seinem Leibe gerissen und danach durch unvernünftige Tiere auf einer Schleppe bis zur Gerichtsstatt, doch so, daß er darüber nicht kraftlos werde, hinausgeschleift werden. Dort soll er mit dem Rad an Armen und Beinen zerstoßen werden. Letztlich soll sein Leib in vier Teile zerteilt und er so vom Leben zum Tod gebracht werden. Die Teile sollen dann nebst dem Kopf an die Landstraßen öffentlich aufgehängt und gesteckt werden. Neben dem Kopf soll ein Täflein angebracht werden, worauf seine Übeltaten geschrieben stehen.
Das Urteil über die Mutter sah vor, sie wegen der Blutschande, Vertuschung und Beistand ihres Mannes mit zwei glühenden Zangengriffen und anschließend mit dem Schwert vom Leben zum Tod zu bringen. Danach soll der Körper auf ein Rad gelegt, der abgeschlagene Kopf aber oben auf angenagelt werden.
Der junge Liehmann hätte wegen der mit seiner Mutter begangenen Blutschande und der gestandenen viehischen und unnatürlichen Unzucht, nach der Schärfe der Rechte, zusammen mit der Stute, mit der er die abscheuliche Schandtat begangen hatte, lebendig verbrannt werden müssen, aber man gestand ihm ein anderes Urteil zu. Da er erst vierzehn oder fünfzehn Jahre alt war und man aus den Umständen spürte, daß er von seinen Eltern übel verführt worden war, erwies man ihm die Gnade, mit dem Schwert vom Leben zum Tod gebracht zu werden. Anschließend sollte er mit der zuvor totgeschlagenen Stute, wenn sie noch vorhanden war, mit Feuer zu Asche verbrannt werden.
Am 27. April wurde das Urteil ausgesprochen und vollzogen. Man fing mit Vater Liehmann an. Zuerst wurde er auf dem Platz vor dem Rathaus, wo das Halsgericht gehalten wurde, auf einem Wagen sitzend, einmal um das Rathaus auf dem Ring (Marktplatz) herumgeführt. An jeder Ecke des Ringes, wurde er einmal und dann wieder vor dem Urteiltisch bis zum sechsten Mal mit glühenden Zangen gezwickt. Danach schleppte man ihn auf einer Schleife und Kuhhaut zur Richtstatt, wo er mit ansehen mußte, wie man sein Weib und seinen Sohn hinrichtete.
Als dies geschehen war, wurden ihm Arme und Beine mit einem Rad zerstossen/ er als dann vom Gerüste geschleppet/ der Leib auffgeschnitten/ das Hertz herauß genommen/ und ihm umbs Maul geschlagen/ der Leib aber in 4 Theile zerhauen/ und nachgehends mit einem Täfflein/ worauff sein Urtheil geschrieben stund/ an die 4 Strassen auffgehenckt.
Seinem Weib gab man zuvor zwei Griffe mit der glühenden Zange und schlug ihr anschließend den „Scheitel“ herunter. Der Rumpf wurde auf ein Rad, der Kopf aber darauf genagelt. Dem jungen Liehmann wurde zuerst der Kopf abgeschlagen und samt dem Rumpf auf einem Scheiterhaufen verbrannt.
Der Bericht bemerkt noch: Sie wohnten eine Stunde von Wohlau entfernt und gingen zuvor täglich in der Stadt aus und ein. Niemand aber meinte, daß sie solche „losen“ Leute wären.(...)

Quellen:- von Michael Kirchschlager auf www.verlag-kirchschlager.de



4. Der Fall – Claus Helm

Der Sodomiter (1692)

Den 1. März 1692 ist ein böser Bube, Claus Helm genannt, sonst ein Schuster seines Handwerks, zu Gadebusch im Mecklenburgischen wegen verübter Zauberei, Sodomiterei und begangener Blutschande mit seiner eigenen Mutter, exekutiert worden. Man band ihn aufrecht sitzend auf einer mit einer Kuhhaut überzogenen Schleife an Händen und Füßen halb nackend fest. Am linken Arm wurde er mit einer glühenden Zange einmal gezwackt. Dann schlug man ihm ein weißes Laken und eine haarne Decke um den entblößten Leib und als man nun vor das Haus seiner Mutter kam, wurde er auch in den rechten Arm gezwackt. Da gab er allemal einen hellen Laut von sich, worauf er zum Richtplatz gebracht wurde. Hier setzte man ihn auf das getötete Tier (mit dem er Sodomiterei begangen hatte) und erwürgte ihn. Dann wurden beide verbrannt.

Quellen: - kriminalia.de



5. Der Fall - Marie Lange

Eine Thüringer Mörderin (Altenburg, 1689)

Im Dorf Fockendorf an der Pleiße in der Nähe von Altenburg, unfern der Leipziger Straße, befand sich eine alte Mehlmühle, die nachweislich seit 1450, und wahrscheinlich noch länger der Familie Lange gehörte und von ihr benutzt wurde. Thomas Lange, ihr Besitzer am Ende des 17. Jahrhunderts, verheiratete sich 1675, indem er sein Weib Marie ebenfalls aus einer alten, ehrbaren und angesehenen Bauernfamilie des Altenburger Landes nahm. Während des Verlöbnisses entfiel der Braut ein Taler vom Verlöbnisgeld, was alle Anwesenden sehr erschreckte, und von ihnen als ein böses Zeichen aufgenommen wurde.
Der Taler hatte nur zu wahr gesprochen. Die Ehe war nicht glücklich, das Hauswesen ging nicht recht vor sich. (...)
Am Abend des Tages Marie Heimsuchung, nachdem der Nachmittagsgottesdienst zu Ende war, stand Thomas Lange noch eine Weile vor der Dorfschenke und schlenderte dann langsam nach Hause. Er ordnete hier noch an, wie anderen Tags das Holz aus der Leine abgeholt werden solle, aß in der unteren Wohnstube mit seinen Kindern und dem Gesinde zu Nacht, zog sich am Ofen Oberrock, Schuhe und Strümpfe aus, und sagte dann, er wolle zu Bett gehen, sie sollten sich auch bald fortmachen und das Licht auslöschen, da nicht mehr viel Öl vorhanden sei, und sich aufs Ohr legen. Zunächst folgte ihm die Müllerin, dann die Magd und das Kindermädchen, die sich in das untere Nebenstübchen zu den fünf Kindern schlafen legte.
Am anderen Morgen, es war Mittwoch, der 3. Juli, standen die Hausfrau und das Gesinde zu rechter Zeit auf, und jeder ging an seine gewohnte Arbeit. Der Pferdeknecht sollte Mehl ins benachbarte Dorf Treben fahren, war aber allein der Säcke nicht mächtig. Er rief der Müllerin, ihm beizustehen. Diese aber meinte, das sei nicht ihre Sache, und heißt der Kindermagd, sie solle gehen, den Meister rufen und suchen. Er werde wohl, seiner lieben Gewohnheit nach, noch auf dem Heu liegen.
Das Mädchen suchte vergebens im Heuschuppen und Pferdestall und erhielt auch auf ihr Rufen durch das ganze Haus keine Antwort. Schließlich stürzte sie aus der Geschirrkammer heraus und schrie: der Meister hat sich erhenkt. Die Müllerin und die Übrigen liefen hinauf und fanden wirklich Thomas Lange in der Geschirrkammer aufgeknüpft. Er hing im Hemd an einem in die Wand geschlagenen Nagel. Sofort wurde Lärm gemacht. (...)
Auf der linken Seite, unweit der Kehle fanden sich zwei ziemlich schwarzbraune Flecken. Am übrigen Körper, nachdem er vollständig entblößt wurde, entdeckten die Gerichtspersonen auf dem Rückgrad sechs kleine Flecklein oder Läschchen, wo die Haut ganz weg war. Sie waren aber weder blutig noch braun. Auch war der übrige Oberleib ganz weiß und unversehrt. Der untere Leib aber und die Beine waren vom heruntergetretenen Blut ganz braun. Auch lief etwas Geblüt aus dem Mund des Erhenkten, wie es sich bei allen durch Strangulation Umgekommenen findet. (...)
Auch der Bruder des Toten und mehrere andere Personen meinten nichts anderes und hegten keinen anderen Verdacht. Das Gericht verordnete daher, daß der Körper, als der eines Selbstmörders, durch den Kaviller (Abdecker) vom Strang geschnitten werde. Das fürstliche Konsistorium aber verordnete, daß er zwar an einem abgesonderten Ort auf dem Gottesacker zu Treben begraben werde, weil er vom Pfarrer und dem Kirchspiel, seines geführten Lebenswandels wegen, ein gutes Lob erhalten hatte, jedoch ohne Sang und Klang.
Die Bestattung des Müllers war längst geschehen, als man im fürstlichen Amt anderen Gedanken Raum gab. Man vernahm verschiedene Personen über vorangehende und spätere Vorfälle und es stellten sich folgende verdächtige Indizien heraus:
1) Das üble Verhältnis zwischen dem Müller und seiner Frau während ihres ganzen Ehestandes.
2) Die Müllerin stand mehr als im Verdacht, mit allen Mühlknappen immer in sehr vertrautem Verhältnis gestanden zu haben. Der Mann hatte unverholen sein Mißvergnügen darüber geäußert usw.(...)
Mit Martin Müller, der Ostern vor zwei Jahren in die Mühle kam, fand die erste Vertraulichkeit ein Vierteljahr nach seinem Anzug statt. (...)
Es scheint, daß es die Frau war, die ihn vorläufig auf andere Gedanken brachte. In der Mandelkammer wurde der Ehebruch zuerst zwischen ihnen begangen, später aber fast unzählige Mal in des Müllers Ehebett. Für das erste Mal hatte ihr der Müllerknappe Geld zu einem Pelze spendiert. Später aber geschah es immer unter den Wünschen, daß doch der Müller ein Mal sterben möchte. Als der Müller aber nun nicht sterben wollte, zog Martin Müller um Weihnachten 1688 ab. Weshalb sagt die Kriminalakte nicht. Der Meister hatte ihn ein Mal in verdächtiger Conversation in der Mandelkammer mit ihr angetroffen, aber nichts weiter zu ihnen gesagt, als was sie da machten. Martin verdung sich als Knappe in der Mühle zu Wolfftitz, dann in der zu Regis. Während dieser Zeit hatten sie, da sie getrennt waren, nicht den Vorsatz, den Müller Thomas Lange umzubringen. Aber da wollte es der Zufall, oder wer sonst, daß sie beide am 29. Juni, Sonnabend vor Marie Heimsuchung, sich in Altenburg treffen mußten. Martin Müller war seiner alten Mutter halber von Langen-Leube, die Müllerin aber, um einige Schweine zu verkaufen, in die Stadt gekommen. Sie trafen sich in einem Bierhaus und gingen dann in den Ratsweinkeller.
Hier scheint abermals die Müllerin angefangen zu haben. Sie beklagte sich über ihren Mann, daß er sie übel halte und dem Hauswesen nicht vorstehe. Der Martin aber klagte, daß er gern freien möchte und doch nicht wisse, wie es der Müllerin wegen werden würde. Nachdem sie nun so klagte, machte Martin Müller den Vorschlag, daß sie den Müller Thomas Lange, weil er fest schliefe, in seinem Bette erwürgen, und, als wenn er sich selbst erhenkt hätte, hinhängen wollten.
Die Müllerin, heißt es, hätte alsbald eingewilligt.(...)
Die Nacht des 2. Juli rückte näher. Als Thomas Lange schon zu Bette war, harrte Martin Müller wieder um zehn Uhr im Kleingarten. Die Müllerin kam, benachrichtigte ihn, wie gut alles stände, und sie wurden nochmals miteinander eins, daß sie den Mord vollbringen wollten. Die Müllerin hatte das Eindeckelband zu Wege gelegt, Martin Müller aber hatte einen Strick mitgebracht. Diesem gab man bei der Prüfung den Vorzug. Der in Altenburg gekaufte neue Strick scheint also verworfen worden zu sein. Mit dem Strick des Knappen ging die Müllerin in die Kammer hinauf, zog sich aus, legte sich zu ihrem Mann ins Bett und überzeugte sich, daß er auch fest schliefe. Er schlief fest.
Sie huschte wieder aus dem Bett heraus, warf sich den Pelz um, und schlich zu ihrem Geliebten hinunter. Da versprachen sie sich unten im Garten nochmals heilig die Ehe, und bereiteten sich im Namen Gottes auf den Mord vor. Leise schlichen sie hinauf. Martin blieb vor der Kammertür stehen, bis sich die Müllerin wieder ins Bett gelegt hatte. Sie lag auf seiner linken Seite. Dann fuhr sie vorsichtig mit dem rechten Arm, in welchem sie das eine Ende des Strickes hielt, ihrem Mann unter dem Hals oder Nacken durch. Er regte sich, von der Berührung halb geweckt, ein wenig. Da umfaßte sie ihn, wie aus ehelicher Liebe und zog dabei den Arm wieder zurück, aber der Strick blieb durchgeschlungen. Er war wieder fest eingeschlafen. Jetzt zog sie beide Strickenden über dem Hals zu einer Schleife zusammen. Im gleichen Augenblick trat auch Martin Müller in die Kammer. Jeder von ihnen ergriff ein Ende des Strickes. Sie zogen mit aller Kraft. Davon starb der Müller, ohne einiges Zucken, außer daß er sich in den Seiten ein Weniges aufgeblähet. Nur ein paar Tröpflein Blut waren auf die Pfülziechen gefallen. Sie wußten nicht, ob aus dem Mund oder der Nase. Aus Vorsicht zog die Frau die Ziechen alsbald ab.
Nach dem Mord gingen beide in die Küche, um Licht anzuzünden. Fürchtete sich der eine zurückzubleiben? Dann, nach oben zurückgekehrt, faßten beide die Leiche an, die Frau an den Beinen, der Knappe hinten am Kopf und schleppten sie, die Frau voraus, aus dem Bett und der Kammer, über das etwa neun Schritt lange Gänglein, zur Geschirrkammer, wo sie die Leiche anfangs auf eine Lehnbank setzten. Obwohl sie ziemlich genau geplant hatten, wie sie der Tat einen anderen Schein geben könnten, hatten sie das Einfachste und Nötigste vergessen ? den Nagel, an den der Körper gehängt werden sollte! Martin mußte erst die eiserne Zimmermannsklammer mit einer Axt in die Wand einschlagen. Auch von diesem Getöse, welches das ganze Haus erschüttern mußte, erwachte niemand! Sie waren ohne Sorgen bei ihrem schwarzen Werk. Der Körper wurde aufgehängt, die Hosen und Mütze nachgeholt und auf die Erde geworfen. An eine, dem Körper sonst beigebrachte Gewalt konnten beide Missetäter sich nicht erinnern, vermuteten aber, daß die Läschen wohl beim Hinüberschleppen an der hohen Türschwelle oder beim Aufhängen an der hohen Lehnbank entstanden wären.
Wir stoßen noch auf einen kannibalischen Zug, der aber nur die alte Wahrheit bestätigt, die Feuerbach bei mehreren Fällen (u. a. bei Andreas Bichel, den Mädchenschlitzer) mit seiner psychologischen Divinationsgabe ins hellste Licht setzt, daß Grausamkeit und Blutdurst mit der Wollust aufs Innigste verschwistert sind. Die Mörder statt sich mit Entsetzen anzublicken, statt aufs Schleunigste von der Mordstätte zu fliehen, gingen in die Kammer zurück, um ? ihrer Lust zu fröhnen. Doch scheint wenigstens ein Grauen, eine Scheu in ihnen obwaltet zu haben. Sie mieden das vielleicht noch warme Bett, an dem der Todesschweiß und die Blutstropfen ihres Opfers klebten, sie vollzogen den Ehebruch, wie es in der Druckschrift heißt, auf einem am Fuß des Bettes stehenden Kasten. Dann verabredeten sie sich, wie man am Morgen zu verfahren habe.
Die Müllerin sollte das Kindermädchen rufen, nach ihrem Mann zu suchen, der gewiß aus Faulheit im Heu schlafen werde. Erst zuletzt sollte sie in der Geschirrkammer suchen und dann sei es ein Leichtes, wenn die Magd mit den Worten "Der Meister hat sich erhenkt!" herunterstürze, dies allen im Dorf glaubhaft zu machen. Einige Tage später sollte Martin Müller wieder als Müllerknappe bei ihr eintreten. Dann wollten sie sich nach einiger Zeit heiraten, und Martin die Mühle übernehmen. So trennten sie sich nach Mitternacht.
Wie bereitwillig die Verbrecherin auch ihr Geständnis ablegte, und nirgends mit der Wahrheit zurückhielt, wurde es doch zuerst schwer, sie von ihrem Unrecht zu überzeugen. Denn, sagte sie, ihr Mann habe zu Übel an ihr gehandelt, und immer auf sie geflucht. Deshalb habe sie an ihm nicht unrecht, sondern wie an einem Vieh gehandelt. Erst später ging sie, so wie ihr Mitschuldiger, in vollständiger Reue und Zerknirschung über.(...)
Trotz dieser wesentlichen Bedenken ging aber die Rückfrage an den Schöppenstuhl nur dahin, ob Marie Lange nach der Exekution zu begraben und ob Martin Müller auf das Rad geflochten werden solle oder nicht. Worauf die Antwort erfolgte, daß sehr wohl nach Römischem Recht die Gattenmörderinnen gesäckt und ihnen dann kein Begräbnis vergönnt wird, dazumal die Strafe noch deshalb erhöht wird, daß man in den Sack lebendige Tiere steckt. So müsse man es doch billig nach den hiesigen Landesgewohnheiten dabei belassen, daß wenn keine Tiere in den Sack gesteckt würden, der ertränkte Körper abends wieder aus dem Wasser gezogen und durch den Scharfrichter unter dem Gericht verscharrt werden dürfe. Was Martin Müller betreffe, so verstehe es sich von selbst, daß wenn einer zum Rad verurteilt wird, auch seine Glieder auf das Rad geflochten werden müßten.(...)
Ungeachtet einiger Einwände wurde der Prozeß so schnell geführt, daß die Hinrichtung schon am 17. August 1689 stattfand. Der vollständige Fall findet sich in "Deutsche Mörderinnen" Band 1, der wahrscheinlich noch Ende 2009 erscheint.

Quellen: - kriminalia.de



6. Der Fall - Elisabeth Báthory

Heroine des Grauens  (1614)

Die ungarische Gräfin Elisabeth Báthory (auf ungarisch Báthory Erzsébet), die man als „weiblichen Gilles“ bezeichnete, die man Hyäne von Csejte, Tigerin in Menschengestalt, la comtesse sanglante, the World Champion Lady Vampire of all Time oder Heroine des Grauens nannte, soll über 600 Jungfrauen und junge Mädchen wegen ihres Blutes, in welchem sie, um ihre Haut zu erneuern, zu baden pflegte, auf sadistische Weise gequält und umgebracht haben.

Doch anders als bei der Bean-Family, wo die schriftlichen zeitgenössischen Quellen fehlen und wir uns mit „Geschichten“ späterer Schriftsteller begnügen müssen, können wir uns bei der Báthory auf sichere Dokumente stützen, die Michael Farin in seinem Buch Heroine des Grauens. Wirken und Leben der Elisabeth Báthory in Briefen, Zeugenaussagen und Phantasiespielen zusammengetragen und kommentiert hat. Elisabeth Báthory wurde im Jahre 1560 geboren und entstammte einem schon vom 11. Jahrhundert an in Ungarn angesiedelten, hochadeligen Geschlecht.

Einigen Familienmitgliedern, besonders in der Zeit des Abstiegs der Familie im 16. Jahrhundert, sagte man Trunkenheit, sexuelle Ausschweifungen, Mordlust, Tyrannismus und Sadismus nach, wobei die Neigungen und Degenerationen speziell bei Elisabeth Báthory wohl auch auf Eheschließungen der beiden unterschiedlichen Familienzweige zurückzuführen sind.


Ferenc (Franz) Nádasdy,


Über die Kindheit Elisabeths ist nicht viel bekannt. Als Fünfzehnjährige heiratete sie 1575 Ferenc (Franz) Nádasdy, von dem sie aber fast zehn Jahre nicht schwanger wurde. Aus dieser Ehe gingen schließlich doch noch fünf Kinder hervor, von denen zwei als Kinder starben. Ihr Ehegemahl Franz, der schwarze Beg oder Türkenschlächter, wurde ein erfolgreicher Kriegsmann. Mit seinen Kriegstaten gegen die Türken erwarb er sich ewigen Ruhm. Dennoch mordete seine Frau schon während ihrer Ehe mit ihm und er wußte es, selbst wenn es den Anschein hat, daß sie ihre sadistischen Neigungen noch bremste bzw. diese noch nicht von der Darvolia entlockt wurden.
Am 25. Oktober 1603 griff Nádasdy noch einmal zu den Waffen, am 4. Januar 1604 starb er. Die Leichenrede bei der Bestattung in Lockenhaus (Österreich) hielt der bedeutende protestantische Kirchenmann und Gelehrte István Magyari. Er war der einzige, der Elisabeth Báthory schon früh für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zog. Aufgrund zahlreicher Gerüchte über verschwundene Mädchen und adelige Töchter sah man sich schließlich von obrigkeitlicher Seite gezwungen, der Sache nachzugehen.
Im März 1610 wies der Palatin Georg Thurzó zwei Protonotare an, Erkundigungen über Elisabeth Báthory einzuholen. Ende Oktober lagen ihm 52 Zeugenaussagen vor, die von entsetzlichen Morden berichteten. Weitaus schlimmer aber war, daß Ehemann, Schwiegersohn und das Gesinde darum wußten. Entgegen dem gültigen Recht, wohl um der Familie die Schande zu ersparen, den Familienbesitz für die anderen Familienmitglieder zu retten und den Zusammenhalt der adligen Elite nicht zu gefährden, lud er die Báthory nicht vor das Tabulargericht nach Preßburg, was unzweifelhaft die Todesstrafe und die Einziehung der bedeutenden Ländereien und anderen Güter zur Folge gehabt hätte, nein, er zog zur Burg Csejte (Schachtize, südwestlich von Waagneustadtl bzw. Nové Mesto nad Váhom) und wollte der Sache selbst begegnen.
Vielleicht bewogen ihn aber noch andere Gründe. Vielleicht tat er es aus alter Freundschaft zu Nádasdy, dem Türkenschlächter. An dieser Stelle muß angemerkt werden, daß zu dieser Zeit die Verstümmelungs- und Prügelstrafen an Leibeigenen und Untergebenen an der Tagesordnung waren. Auch war es üblich, adlige Töchter von großen Damen der Gesellschaft aufziehen zu lassen. Bei Elisabeth Báthory hieß das „Frauenhaus“ Gynaecaeum. Bereits als junge Herrin fand sie eine Freude an menschlichem Leid und am Quälen ihrer Dienerschaft. Ihr Mann hielt sich allerdings zurück, selbst wenn die Grausamkeiten seiner Frau und seiner Mutter nicht entgangen waren und diese Abstand zu Elisabeth Báthory nahm. Es begann das, was sich in den zahlreichen Zeugenaussagen bestätigte: Verrichtete eine Magd oder auch ein edles Fräulein nicht sofort die launischen Wünsche ihrer Herrin, wurde sie zu Tode gequält.

Burg Čachtice (Schächtitz)

Nach dem Tod ihres Mannes Ferenc Nádasdy und der Verheiratung ihrer Kinder zog sich die Gräfin auf die Burg Csejte zurück. Von hier aus verwaltete sie nicht nur ihre weitläufigen Ländereien und Güter, hier konnte sie sich ihren sadistischen und mörderischen Neigungen in aller Abgeschiedenheit hingeben. Die Burg, auf einem Hügel gelegen, beherrschte die gleichnamige Stadt, in der noch ein Schloß stand, und zeichnete sich mehr durch ihre Schönheit als durch Wehrhaftigkeit aus. Besonders bemerkenswert waren die eingewölbten, teilweise in Stockwerken ausgeführten Weinkeller. Diese Burg wurde zum Synonym der grausigen Schlächtereien, wobei Elisabeth Báthory auch an anderen Orten quälte und mordete.
Im Laufe der Jahre nahm sie, angefangen mit Anna Darvolia, Ilona Jó, Dorottya Szentes, Katalin Beniczky und einen zwergwüchsigen Pagen namens János Ficzkó in ihre Dienste. Diese selbst mit sadistischen Neigungen behaftete Dienerschaft wurde zu ihrem willfährigen Werkzeug. Entweder sie quälte ihre Opfer mit ihren Dienerinnen gemeinsam oder aber diese leisteten anderweitige Dienste, wie z. B. das Heranschaffen neuer Opfer, denen man eine Stellung anbot oder die Verscharrung der Leichen. Dafür belohnte und beschenkte sie ihre Dienerschaft.
(...) Auf längeren Reisen nahm sie Mädchen mit, um sie quälen zu können. Nach Zeugenaussagen geriet sie beim Anblick des Blutes selbst in höchste Verzückung und befahl, die Tortur noch weiter zu verstärken. (...)



Die ungarische Gräfin Elisabeth Báthory beim lustvollen Betrachten gequälter Mädchen.

Häufig wurden die Opfer bis zur Ohnmächtigkeit mit einem Stock geschlagen. Danach begoß man sie mit kaltem Wasser oder ließ sie in frostigem Wasser stehen. Ein Mädchen wurde im Winter in ein Eisloch gesteckt. Andere Mädchen stach sie mit Nadeln und Messern. Auch die Geschlechtsteile ihrer Opfer ließ sie nicht verschont. Eine oft angewandte Quälerei bestand darin, daß sie die vom Peitschen und Schlagen aufgeschwollenen Hautpartien mit einer Schere aufschnitt oder mit heißen Eisen verbrannte. (...)
Besonders die Frau Darvolia soll sich hier hervorgetan haben. Sie hat die Quälereien auch den anderen gelehrt. (...)
Elisabeth Báthory stand zu ihren Mitschuldigen in einem engen Verhältnis. Besonders zu Frau Darvolia, die bereits als Amme in die Umgebung der Gräfin kam und diese in ihren Quälereien bestärkte. Was Elisabeth Báthory ihrem Verhörprotokoll nach selbst dabei empfand, bleibt im Dunkeln, da das Protokoll nach Aushändigung an ihren Sohn verloren gegangen ist. Der Volksglauben ließ sie im Blut der Mädchen baden, obwohl dies überhaupt nicht verbürgt ist. (...)


Graf Georg Thurzo von Bethlenfalva


Schließlich machte der Palatin Graf Georg Thurzó am Abend des 29. Dezember 1610 dem höllischen Treiben ein Ende. Nachdem er die Gräfin während einer ihrer Quälereien auf frischer Tat ertappt hatte, ließ er sie einfangen und auf die Burg führen. (...)
Zwischen 1610 und 1612 wurden über 250 Zeugen befragt. Lassen wir einige zu Wort kommen.
Am 27. Oktober 1610, also schon vor der Gefangennahme, belastete Benedictus Bicsérdy, Kastellan der Burg Sárvár, Elisabeth Báthory schwer. Er sagte, daß man während seiner Zeit als Burgvogt dort 175 Mädchen und Weibsbilder tot herausgetragen hätte. Er wisse jedoch nicht, welchen Todes die Weibsbilder starben. (...)
Der Prediger der Burg sagte aus, daß sie drei Mädchen in einen Sarg nageln ließ. Ein anderer bestätigte im Dezember 1611, daß man die Mädchen auf Reisen ankettete.
Der ehemalige Hofmeister, Benedikt Deseö, ging noch weiter ins Detail. Es wäre ein unmöglich Ding, jede einzelne Schandtat aufzuzählen, denn die Übeltaten der Herrin wären ein Meer. Unter anderem fällt ihm diese Schandtat deutlich wieder ein, die er genau weiß und mit eigenen Augen gesehen hat, daß die Herrin selbst eine Schustertochter namens Ilonka nackt entkleiden ließ und auf grausame Weise quälte, indem sie selbst an den Fingern beginnend ihr das Messer in beide Arme stieß und so die Arme mit dem Messer durchlöcherte und derart prügelte und mit einer brennenden Kerze ihre Hände verbrannte und versengte, sie so lange quälte und marterte, bis sie ihrem Leben ein Ende gemacht hatte. Er hat auch das mit eigenen Augen gesehen, daß einem Mädchen, ihr Name fällt ihm nicht mehr ein, die Lippen von zwei Seiten mit Stecknadeln durchbohrt und ihr Mund zusammengeklammert wurde, währenddessen zog sie ihr die Zunge zwischen den Lippen hervor oder ließ die Zunge rausstrecken und durchlöcherte auch diese mit der Nadel und pflockte sie auf. So mußte das arme Mädchen leiden. Der Zeuge sah in zahlreichen Fällen, daß die Mädchen nackt vor Frau Báthory stehen mußten und sie diese schlug, manche schlug sie so lange auf die Hände und die Nägel, daß sie aufschwollen und vergiftet wurden, dann habe sie sie zum Nähen gezwungen, indem sie ihnen befahl, „Nähe, du Metze!“. Und wenn das arme Mädchen mit seiner geschundenen Hand nicht nähen konnte, weil sie in erbarmungswürdigen Zustand war, führte Frau E. Báthory vor den Anwesenden folgende Klage: „Eine verlotterte, ungezogene Metze ist sie, daß sie nicht näht!“ Und dann begann sie, mit der Nadel deren Arm bis hinauf zur Schulter aufzustechen, peitschte, quälte und prügelte sie. (...)
Einem anderen Mädchen steckte sie eine nahezu feurige Kartoffelpogatsche (eine Mehlspeise) in den Mund. (...)
Die drei Dienerinnen und der junge Ficzkó gestanden ein, daß sie selbst eine Ergötzung bei solchem Morden dieser verabscheuungswürdigen Frau empfanden, und auch, daß sie Ungeheuer genährt hätten. (...)
Elisabeth Báthory wähnte sich sicher. Zu einem Bediensteten, der sie um Gotteswillen beschwor, nicht solche Grausamkeiten zu begehen und sie vor einer Verhaftung warnte, entgegnete sie, daß sie gute Ratgeber habe und außerdem ein Adliger nicht ohne gerichtliche Vorladung verhaftet wird. Vielleicht ahnte sie aber, daß der Arm der Gerechtigkeit bald nahen würde, denn am 3. September 1610 ließ sie ein erstes Testament aufsetzen, in welchem sie u. a. alle ihre überkommenen Güter und Hinterlassenschaften ihren drei Kindern, Anna, Kata und Paul Nádasdy übereignete. Kurz vor ihrem Tod bestätigte sie am 3. August 1614 die Übereignung bestimmter Güter, allerdings mit dem Hinweis, daß dies nur solange gelte, wie sie gefangen sei. Elisabeth Báthory glaubte also an ihre Freilassung!
Über Widerstand bei den armen Opfern ist nicht viel bekannt. (...)
Den Grausamkeiten der Elisabeth Báthory wurde nicht gleich ein Ende bereitet. Erst fünf Jahre nach dem Tod ihres Mannes begann der Palatin Thurzó mit den Untersuchungen. Der Sohn der Bathory bat um Schonung für seine Mutter. Die beiden Schwiegersöhne bejahten die Kerkerstrafe. Allein König Matthias II. von Ungarn, der spätere deutsche Kaiser (1557-1619), drängte schon am 14. Januar 1611 auf ein Urteil, sogar auf ein hartes Urteil. (...)
Aber erst am 7. Dezember 1611 verurteilte der Palatin nach Verschleppung des Verfahrens gemeinsam mit vierzehn weiteren Richtern Elisabeth Báthory zu lebenslanger Gefangenschaft. Die mitschuldigen Frauen wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Vorher zwickte man ihnen die vorderen Glieder ihrer Finger, mit denen sie Christenblut vergossen hatten, ab. Der Zwerg Ficzkó wurde enthauptet. Die Darvolia, bereits erblindet wegen Lues, entkam durch einen frühen Tod ihrer gerechten Strafe. Zwar protestierte die uneinsichtige Báthory gegen ihr Urteil, dennoch verließ sie Burg Csejte niemals wieder.
Am Abend vor ihrem Tod sagte sie noch zu einem ihrer Wächter: „Schau, wie kalt meine Hände sind!“ Der Wächter antwortete: „Es ist nichts, Herrin, geh nur und leg Dich hin.“ Sie ging dann schlafen. Das Kissen, welches sonst unter ihrem Kopf lag, schob sie unter ihre Füße. So legte sie sich hin und erwachte nie wieder.
Elisabeth Báthory starb am 21. August 1614 um zwei Uhr nach Mitternacht im Alter von 54 Jahren. Einige meinen an Gift, andere an Hunger. Am 25. November wurde sie in der Kirche von Csejte beigesetzt.

Quellen: - kriminalia.de

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