8. Fall - Andreas Bichel, der Mädchenschlächter (1809)
Im Sommer des Jahres 1806 verließ die Barbara Reisinger, Tochter des Taglöhners Peter Reisinger zu Loisenrieth, ihre Eltern, um eine Dienstherrschaft zu suchen und verschwand. Keine Nachricht über den Aufenthalt und das Schicksal dieses Mädchens kam in das elterliche Haus.
Im Anfange des Jahres 1808 ereignete sich derselbe Fall mit einem andern jungen Mädchen, der Katharina Seidel zu Regendorf. Sie ging eines Morgens von ihrem Hause hinweg, um sich bei einem gewissen Andreas Bichel aus einem sogenannten Erdspiegel wahrsagen zu lassen, kehrte aber nicht wieder zu ihren Schwestern heim, die sich vergebens bei diesem Bichel nach der Verlorenen erkundigten. Lange blieb das Verschwinden dieser Mädchen und jeder Verdacht einer Missetat der Obrigkeit verborgen. Die Eltern der Reisinger trösteten sich mit eitlen Hoffnungen; die Schwestern der Seidel beklagten im Stillen den Verlust ihrer Schwester. Zwar hörten die zurückgelassenen Schwestern da und dort, Bichels Eheweib verkaufe Kleidungsstücke ihrer Katharina. Aber sie beachteten dieses zu wenig; sie begnügten sich, zu Bichel selbst zu gehen und bei ihm wegen ihrer vermissten Schwester nachzufragen; ihre arglose Unbefangenheit, ihre gutmütige Einfalt nahm seine leeren Ausflüchte lange für Wahrheit. Endlich gab ein Zufall den ersten Anlass zu gerichtlicher Untersuchung. Die jüngere Schwester der vermissten Seidel, mit dem Vornamen Walburga, kam zufällig in die Werkstätte eines Schneiders zu Regendorf und fand bei ihm einige Stücke Barchent von dem Rocke ihrer Katharina, woraus jener dem Andreas Bichel eine Weste (Leibstück) verfertigen sollte. Diese Entdeckung war zu auffallend und Walburga Seidel machte hiervon am 19. Mai 1808 dem Landgerichte Burglengenfeld die Anzeige.
Hier erzählte sie, vor ungefähr dreizehn Wochen, während ihrer Abwesenheit, habe Andreas Bichel morgens um halb acht Uhr eine Weibsperson in das Haus ihrer Schwestern geschickt und die Katharina unter dem Vorwande zu sich rufen lassen, es sei jemand bei ihm, welcher sie zu sprechen verlange. Katharina sei zu ihm gegangen, aber sogleich wieder zurückgekommen und habe ihrer älteren Schwester Therese erzählt, Bichel wolle sie in einen Erdspiegel sehen lassen, in welchem sie ihr künftiges Schicksal lesen werde; hierzu müsse sie aber so viele Kleider mitbringen als nötig, um sich dreimal umzukleiden; diese Kleider müssten auch hübsch sein und gut sein, die besten, welche sie besitze. Katharina habe nun ihre Kleider zusammengepackt und sei zu Bichel geeilt, aber seit diesem Augenblicke nicht wieder erschienen. Gleich am zweiten oder dritten Tag nach ihrem Verschwinden habe die ältere Schwester, Therese, den Bichel, welchen sie zu Hause bei verschlossenen Türen angetroffen, wegen der Katharina zur Rede gesetzt. Dieser habe ihr (ganz im Widerspruch mit dem, was er andern Leuten geäußert) nur dies zur Antwort gegeben, er wisse nichts von der abwesenden Katharina; sie sei mit eben der Mannsperson davongegangen, auf deren Verlangen sie in sein Haus bestellt worden. Dasselbe habe Bichel ihr selbst und ihrer Schwester vor acht Tagen auf wiederholte Anfrage geäußert. Übrigens sei gleich nach der Entfernung ihrer Schwester im ganzen Dorfe die Rede gegangen, Bichel habe schon vor längerer Zeit auch eine Base von ihm in den Erdspiegel sehen lassen, die dann ebenfalls verschwunden sei und deren Kleider Bichel mit der Bemerkung verkauft habe, sie bedürfe dieser Kleider nicht mehr, weil sie gnädige Frau geworden und nun lange (französische) Kleider trage.
Das Gericht begab sich sogleich am folgenden Tage (den 20. Mai) nach Regendorf, um die nötige Haussuchung bei Andreas Bichel zu veranstalten, dessen Gefangennehmung zu bewirken und einige Erkundigungen an Ort und Stelle einzuziehen. Bei der Ankunft des Gerichts war Bichel im Walde; man sendete zwei Gerichtsdiener zu seiner Verhaftung ab. Unterdessen wurde seine Frau in ihrem Hause bewacht, während das Gericht in dem Amthause die ältere Schwester der Seidel, Therese, vernahm. Diese bestätigte mit noch größerer Ausführlichkeit die Anzeige ihrer Schwester und gab zu Protokoll ein umständliches Verzeichnis aller Kleidungsstücke, welche die verschwundene Katharina in Bichels Haus mitgenommen habe. Auch bestimmte sie den 15. Februar desselben Jahres als den Tag, wo ihre Schwester verschwunden sei.
Noch war die Vernehmung der Therese Seidel nicht beendigt, als der Gerichtsdiener ein baumwollenes Tüchelchen vor Gericht brachte, welches man dem Bichel, der es erst ängstlich zu verbergen, dann wegzuwerfen bemüht gewesen war, bei seiner Verhaftung abgenommen hatte. Kaum erblickte Therese Seidel dieses Tuch, so rief sie: „Jesus Maria! das ist das Tüchelchen meiner Schwester Katharina!“ besichtigte es genauer und erkannte es wiederholt dafür.
Sogleich wurde nun auch Bichel in Verhör genommen, der aber über die Ursache seines Verhafts nicht das mindeste zu wissen vorgab. Das Tüchelchen wollte er auf dem Trödelmarkte in Regensburg, den Barchent, welchen er dem Schneider gegeben, von einer ihm ganz unbekannten Krämerin gekauft hat. Er leugnete jede nähere Bekanntschaft mit den Seidelschen Schwestern und von der Katharina wollte er weiter nichts wissen, als dass ein ihm ganz unbekannter junger Mann dieselbe zu sich bestellt habe, dass sie wahrscheinlich mit diesem davon gegangen sei und dass er gehört habe, die Seidel sei zu Landshut in langen Kleidern gesehen worden. Allein sein ganzes Benehmen, seine ausweichenden unwahrscheinlichen oder zu voreiligen Antworten, sein Stottern, seine Betroffenheit, sein bald erblassendes, bald in helle Röte aufflammendes Gesicht verrieten nur zu deutlich die noch verborgene Schuld. Insbesondere ward er bei der Frage, ob er keinen Erdspiegel habe, feuerrot; leugnete aber gleichwohl irgendetwas zu wissen und wollte das Gericht glauben machen, es sei einmal, etwa vor einem Jahre, ein Mann mit einem Kropfe und mit aufgeschwollenem Kinn in sein Haus gekommen, welcher den jungen Mädchen in einem Guckkasten Männer gezeigt habe.
Das Landrichteramt durchsuchte Bichels Wohnung und fand in der Stube eine Kiste mit verschiedenen weiblichen Kleidungsstücken; mehrere andere, welche der Gerichtsdiener Ziegler beim ersten Blicke als Eigentum der Katharina Seidel erkannte, wurden auf dem Boden entdeckt. Bichels Eheweib wollte von den letzten durchaus nichts wissen; die in der Kiste behauptete sie zum Teil von ihrem Ehemann erhalten zu haben, der sie von dem Vater der (ebenfalls vermissten) Barbara Wankler (Reisinger) empfangen. Walburga und Therese erkannten, unabhängig voneinander, viele der gefundenen Kleider für das Eigentum ihrer Schwester Katharina, andere für das Eigentum der Barbara Reisinger.
Durch mehrere Zeugen wurde noch überdies dargetan, dass Bichels Eheweib verschiedene Kleidungsstücke der beiden zuletzt genannten Mädchen teils feilgeboten, teils selbst getragen, dass Bichel, sowohl vor als nach dem Verschwinden der Katharina Seidel, auch noch mehrere andere Mädchen unter dem Vorwande, ihnen die Zukunft zu weissagen, zu sich zu locken versucht, dass Bichel die vermisste Seidel am Tage ihres Verschwindens zu sich bestellt habe und dass sie an demselben Tag nachmittags um 2 Uhr mit einem Päckchen in der Gegend des Bichelschen Hauses gesehen worden sei.
Alles dieses deutete auf ein großes schreckliches Geheimnis. Aber noch immer fehlte es an dem Wesentlichsten, an dem Tatbestande des Verbrechens. Dass Katharina Seidel verschwunden, war gewiss; dass Barbara Reisinger verschwunden, nicht minder; dass ein Verbrechen zum Grunde liegen müsse, ebenfalls kein Zweifel. Aber welches Verbrechen? Entführung? Totschlag? Mord? Nirgends war hier sichere Spur zu finden; überall nur schwankende Mutmaßung. Leichname waren nicht zu entdecken; in Bichels Wohnung nirgends Blutflecken oder andere Überreste einer gewaltsamen Tat. Eine in seiner Stubenkammer wahrgenommene Grube schien anfangs zu einer Entdeckung zu führen, doch ebenfalls vergeblich.
Die Entdeckung war einem Hunde vorbehalten. Sooft nämlich der Gerichtsdiener mit seinem Hunde an dem Bichelschen Hause vorüberging, sprang dieser auf den Holzschuppen zu und blieb spürend stehen, so dass er mehrmals abgerufen werden musste. Dies machte aufmerksam; sein Herr schöpfte Mutmaßungen und nahm einige Männer des Orts mit sich, um in und neben dem Schuppen nachgraben zu lassen (22. Mai). Kaum war in der hintern Ecke, wo viele Streu dicht zusammengedrückt in einem Haufen lag, die Erde aufgegraben, so fand man verschiedene Knochen und hierauf anderthalb Schuh tief den Unterleib eines menschlichen Körpers mit verfaulten Fetzen braunen Kattuns. Oberhalb des Schuppens neben einer Kalkgrube lag ein großer Haufe Scheiter, und als auch diese weggeräumt waren, wurde in geringer Tiefe ein halbverfaulter Kopf mit dem obern Teil eines menschlichen Körpers gefunden, wobei der Gerichtsdiener sogleich auf die Barbara Reisinger vermutete.
In einiger Entfernung von da fand sich bei weiterem Nachgraben ein zweiter menschlicher Körper, dessen Unterleib von dem Oberleibe getrennt, jener an den Füßen verstümmelt, dieser bei der Brust aufgeschnitten war. Der Gerichtsdiener und die anwesenden Zeugen erkannten sogleich an den Gesichtszügen, wie an den tonbackenen Ohrringen die Katharina Seidel. Diese Überreste (mit Ausnahme des oberen Körpers der Reisinger, welchen Fäulnis und heftiger Übelgeruch aus der Grube zu nehmen nicht gestattete) wurden von dem Gerichtsdiener sorgsam in die Stube geschafft und hier von vier Personen bewacht. (Anm.: So vorsichtig der Gerichtsdiener verfahren ist, so wird gleichwohl kein Rechtsgelehrter die Voreiligkeit desselben übersehen. Sogleich nach Entdeckung der ersten Spuren hätte er davon dem Landgerichte die Anzeige machen und diesem das Übrige anheim stellen sollen. Allein mit diesen und andern ähnlichen Dingen nahm man es im Jahr 1808 in Alt-Bayern noch nicht so genau.)
Eben sollte Andreas Bichel zum zweiten Mal vernommen werden, als die Nachricht von dieser wichtigen Entdeckung dem Gerichte gemeldet wurde. Dieses begab sich daher sogleich mit dem Landgerichtsarzte und zweien Wundärzten nach Regendorf in das Bichelsche Haus. Man besah hier zuvörderst die Grube, in welcher der erste Unterkörper entdeckt worden war und sodann den noch unausgegrabenen Körperteil, neben welchem der halbverfaulte Kopf gelegen. Man erkannte denselben für einen weiblichen Oberleib. Noch deutlich sah man in der offenen Brust den verfaulten Herzklumpen. Die oberen Gliedmaßen lagen lose und zerstreut in der Grube umher. Bei Untersuchung der übrigen vorgefundenen Körperstücke ergab sich folgendes: Der zuerst gefundene Unterleib wurde an der Schweifung der Beine und an dem Beckenknochen für einen weiblichen erkannt; die Füße waren oberhalb der Kniegelenke abgehackt. Der Kopf, welcher diesem Körper angehörte, war in seinen Zügen unkenntlich, alles durch Fäulnis entstellt. Zeichen der Gewalttätigkeit fanden sich an dem Schädel nicht. Übrigens hatte er noch alle Zähne, und man sah, dass er mit sehr langen schwarzbraunen Haaren bekleidet gewesen sei. Der Landgerichtsarzt erklärte in seinem später übergebenen umständlichen Gutachten, dass, nach allen Umständen zu schließen, die vorhin bemerkten Teile wahrscheinlich einem und demselben Körper angehören müssten.
Den Kopf des zweiten Körpers bedeckten noch schöne kastanienbraune Haare; in den Ohren waren gelbmetallene Ringe. Bei dem rechten Schlafbeine gegen die Stirne zu und am Hinterhaupte fanden sich große mit Blut unterlaufene Stellen, doch ohne Verletzung der Knochen. Im Halse, links neben dem Kehlkopf, zeigte sich ein Stich von 1 Zoll Tiefe und ½ Zoll Breite, welcher jedoch weder die Blut und Drosselschlagader noch die Luftröhre verletzt hatte. Die Brust war der ganzen Länge nach mitten durch das Brustbein geöffnet; Lunge und Herz lagen darin noch unverletzt. Den Sachverständigen kam sogleich die Vermutung, die Öffnung der Brust müsse mit einem Messer durch Aufschlagung eines Hammers geschehen sein. An den Bruststücken hingen noch die Arme herab, blau und mit Blut unterlaufen, doch ebenfalls ohne Knochenverletzung. Unter den Rippen waren die Rückenwirbel durchhauen und so der untere Leib von dem oberen getrennt; der erste war in einen braunroten Rock gewickelt. Als dieser hinweggezogen war, fand man beide Füße über dem Kniegelenke abgehauen, zwischen den Schenkeln den einen und aufwärts neben dem linken Schenkel den andern. Alle Bauchmuskeln, die Geburtsteile sowie die Schambeine waren durchschnitten. Von den Baucheingeweiden war nichts zu finden; erst später entdeckte man sie, besonders Magen und Netz, in der Dungstätte. Über diesen zweiten Körper bemerkt der Landgerichtsarzt in seinem Gutachten: „Es lasse sich nicht bestimmt behaupten, dass die Person vor dem Aufschneiden tot oder nur tödlich verletzt gewesen sei. Habe sie einen Schlag auf den Kopf bekommen, so sei zwar eine Hirnerschütterung möglich, vielleicht eine augenblickliche Betäubung die Folge gewesen; aber auf der Stelle habe sie davon nicht sterben können. Dass sie erdrosselt worden, dazu sei kein Grund vorhanden. Dass sie an dem Stiche in den Hals gestorben, sei ebenfalls nicht glaublich, weil kein Gefäß verletzt worden sei. Es müsse daher die eigentliche Todesursache in der gewaltsamen Öffnung und Zerstückelung des Körpers gesucht werden.“
Der zum Protokoll vernommene Gerichtsdiener und die fünf Männer, welche bei dem Ausgraben der Leichname zugegen gewesen waren, erkannten in dem zweiten Körper Katharina Seidel. Ihre beiden Schwestern erkannten die Ohrringe und noch vier silberne Knöpfe, welche in dem Bichelschen Hause gefunden wurden.
Aus Menschlichkeit verschonte man jedoch die Schwestern mit der Anerkennung des Leichnams selbst, welche denn auch hier bei den vorhandenen übrigen Beweisen zwecklose Grausamkeit würde gewesen sein.
Jetzt wurde Bichel zum zweiten Mal verhört. Er begann mit der Erklärung, nunmehr die Wahrheit sagen zu wollen; aber seine erste Antwort war ein neues langes Märchen, nach welchem die Katharina Seidel von fremden Leuten in seinem Hause sollte getötet worden sein. Doch schon bei der folgenden Frage nahm er diese Behauptung wieder zurück und näherte sich in etwas der Wahrheit. Unter der Versicherung, er wolle nicht mehr verstockt sein und gerne alles erzählen, wenn man ihn nur mit Strafe verschonen wolle, bekannte er, die Katharina mit einem Scheite Holz, doch nur in einem Wortwechsel, aus Zorn, totgeschlagen zu haben. So kam er fast bei einer jeden Frage zu einer neuen Lüge und nach jeder neuen Lüge zum Bekenntnisse einer neuen Wahrheit, welche jedoch gemeiniglich wieder mit Unwahrheiten vermischt oder durch Ausflüchte beschönigt war, bis sich endlich, bei fortgesetztem Bemühen, nicht das mindeste, selbst nicht das Gleichgültigste gutwillig zu bekennen, das Ergebnis zusammenfügte: dass er die Seidel, um ihre Kleider zu besitzen, absichtlich ermordet, dann zerhackt und vergraben habe. Die umständliche Tatgeschichte findet erst weiter unten ihre rechte Stelle.
Als sich nun auch die Untersuchung auf den in seinem Hause gefundenen zweiten Körper lenkte, erblasste er, zitterte, errötete wieder, leugnete aber dreist, von diesem Körper etwas zu wissen. Er wollte sich bloß erinnern, dass einmal eine weitläufige Base von ihm, welche in Loisenrieth geboren, deren Vater daselbst Taglöhner sei, und sich Barbara nenne (ihren Zunamen wisse er nicht) bei dem Wirte Schwarzfischer zu Regendorf als Kellnerin gedient habe. Unlängst habe er sie wieder in Regensburg gesehen. Einige Kleidungsstücke derselben seien ihm verwichenen Jahrs von ihr teils als Geschenk, teils zum Verkauf gegeben worden.
Während dieses ganzen Verhörs, welches 91 Fragestücke enthielt, bewährte sich Inquisit standhaft als entschlossener Bösewicht. Seinen Blick auf den Boden geheftet, zeigte er bei jeder treffenden Frage nur den innern Kampf zwischen Bosheit und Verlegenheit, bei jeder Antwort, womit er irgendeinen neuen Umstand einräumte, seinen innerlichen Grimm über die Wahrheit, welche die Gewalt der wider ihn zeugenden Tatsachen seinem Munde widerwillig entrissen hatte. Keine Träne kam aus seinem Auge, nicht die mindeste Reue aus seinem Herzen.
Das Gericht erinnerte sich glücklicherweise einer Stelle der Königlichen Verordnung vom 7. Juli 1806, die Abschaffung der Tortur und das gegen leugnende Inquisiten zu beobachtende Verfahren betreffend, welche unter andern in § 21 verordnet, dass der Inquisit an Ort und Stelle geführt, ihm bei Mordtaten der Leichnam zur Anerkennung vorgelegt, auch, soferne dieses tunlich sei, sogleich in Gegenwart des Leichnams ein Verhör mit ihm vorgenommen werden solle. (Anm.: Diese Stelle, die bei der Beratung des Entwurfs zu jener Verordnung sehr bestritten wurde, hat sich in Bayern in unzähligen Fällen durch die Erfahrung erprobt. Ein Mörder, welcher drei Jahre lang mit seinen Bekenntnissen zurückgehalten, ward bloß dadurch, dass man ihn zum Mordplatze führte, zum Geständnisse gebracht. Bei Kindesmörderinnen hat dieses Mittel fast nie versagt.)
Man begab sich daher mit dem Bichel nach Regendorf selbst. Zuerst wurde er in der Amtsstube vorgeführt. Und hier schon wurde er, sogleich bei seinem Eintreten, von dem Gedanken überwältigt, dass er sich jetzt an dem Orte seiner Verbrechen befinde; er kam der Ohnmacht nahe; man musste ihm Wasser zur Erquickung reichen.
Der Landrichter redete ihm verständig und mit Herzlichkeit zu: „Du bist jetzt in deinem Wohnorte, in der Nähe deines Hauses und deiner Verbrechen; bekenne die volle reine Wahrheit sogleich hier; man wird dich in dein Haus führen, du wirst die Leichname selbst sehen.“ Aber noch war sein Wille stärker als selbst das mächtige Gefühl, welches seinen Körper beinahe in Ohnmacht nieder zu werfen drohte. Er stand fest auf der Behauptung, nichts zu wissen von dem zweiten, angeblich in seinem Hause gefundenen Leichnam.
Nun wurde er in seine Wohnung geführt. In der Stube lagen auf Brettern die beiden Leichname, jeder so gut als möglich zusammengefügt. Man führte ihn zum ersten (der Barbara Reisinger). Bei diesem grausenhaften Anblick bebte er an allen Gliedern; seine Gesichtsmuskeln zuckten, sein Blick wurde fürchterlich; er forderte Wasser zu Labung. Auf die Frage, ob er den Leichnam kenne, antwortete er mit hohler Stimme: „Nein! Ich habe noch keine Leiche gesehen, die im Grabe gelegen hat.“ Man führte ihn zum zweiten Körper. Jetzt vermag er sich nicht mehr aufrecht zu halten, er sinkt auf einen Stuhl; alle seine Muskeln zittern, sein Gesicht verzerrt sich in grässlichen Zuckungen und nun erklärt er, in diesem zweiten Körper die Katharina Seidel zu erkennen: „Ich erkenne sie an den Händen und an der Öffnung des Leibes.“ Man hielt ihm seine Bestürzung bei dem ersten Leichname vor. „Ich zitterte nur vor den Leuten“, war seine Antwort; „wer wird auch bei solchen Auftritten nicht zittern?“ und beharrte auf seine vorgebliche Unwissenheit.
Indessen war der Eindruck jener Szene nicht verloren. In der Einsamkeit des Gefängnisses, unter den Schreckbildern der erregten Einbildungskraft, war demselben nicht mehr zu widerstehen. Zwei Tage nachher verlangte Bichel selbst ein Verhör und bekannte sich auch des Mordes der Barbara Reisinger schuldig. Er leugnete wie bei dem Morde der Seidel alle Teilnahme, ja sogar alles Mitwissen seines Weibes vor oder nach der Tat auf das standhafteste.
Nach mehrmaligen Verhören des Inquisiten und nachdem alle Umstände dieser Mordtaten sowohl durch dessen Bekenntnis als durch Zeugenaussagen so genau als möglich waren zur Gewissheit erhoben worden, geschah die Einsendung der Akten an das Königliche Appellationsgericht Neuburg, welches in der Hauptsache am 4. Februar 1809 das Urteil gesprochen hat, „dass Andreas Bichel von Regendorf auf die Richtstatt zu schleifen ohne vorgängigen Gnadenstoß von unten auf lebendig zu rädern und dessen Leichnam auf das Rad zu legen sei.“
Dieses Urteil wurde hierauf samt den Akten zum Königlichen Oberappellationsgericht als zweiter Revisionsinstanz eingesendet, von welcher dasselbe in der Hauptsache bestätigt und alsdann zur allerhöchsten Stelle eingesendet wurde. Andreas Bichel, katholischer Religion, 48 Jahre alt, ist aus Wetterfeld gebürtig, wo sein Vater Taglöhner war, der wie seine Mutter nicht mehr am Leben sich befindet. Er heiratete zu Regendorf, wo er als Häusler ansässig ist und ein Wohnhaus von 200 fl. im Werte besitzt. Mit seiner Frau hatte er keine Kinder erzeugt. Doch lebte er stets mit ihr in Frieden; beide waren füreinander geschaffen, sie schienen Geschwister zu sein: so sagen die Zeugen. Auch war im Übrigen sein Ruf eben nicht der schlimmste. Was man ihm als Fehler erkannte, schien sogar durch verschiedene, wenigstens negative Tugenden gewissermaßen aufgewogen. Er war weder der Völlerei noch dem Spiele, noch der Zänkerei ergeben. Auch zeichnete er sich sogar durch seine Religiosität vorteilhaft aus, versteht sich, durch jene äußerliche, welche auch mit den schlechtesten Sitten und mit dem bösartigsten Willen, mit Lastern wie mit Verbrechen verträglich ist, er besuchte regelmäßig den Gottesdienst. Dagegen ergab er sich der Dieberei, zwar nicht im Großen, doch im kleinen. Besonders gefährdete er die Feldfrüchte seiner Nachbarn, wie wenigstens im Orte die allgemeine Rede ging. An dem Wirte Schwarzfischer, bei welchem er drei Jahre als Taglöhner arbeitete, beging er eine Menge kleiner Mausereien von Erdäpfeln, Rüben und dergleichen, welche ihm jener eine kleine Weile nachsah, bis er ihn endlich, nachdem ihn jene Nachsicht so dreist gemacht hatte, seinem Herrn das Heu vom Boden herab zu stehlen, aus seinem Hause zu jagen genötigt war.
Schon diese wenigen Züge sind bedeutend genug, um an ihnen einen habsüchtigen, niederträchtigen Charakter zu erkennen, welcher bloß so feige ist, um sich an Größeres zu wagen, welcher zwar nicht das Verbrechen, aber die Gefahren des Verbrechens gescheut. Selbst die Friedfertigkeit gegen sein Weib, die Verträglichkeit mit seinen Nachbarn lässt sich, wenn man seine spätern Handlungen damit vergleicht, nicht aus seiner Gutmütigkeit, sondern nur aus einer feigen weibischen Gemütsart erklären, welche das Schlimme gern hingehen lässt, um nur nicht handeln zu müssen, welche nicht beleidigt, bloß um nicht beleidigt zu werden, welche Beleidigungen erträgt, weil sie zu furchtsam ist, sie zu rächen, alsdann aber um so furchtbarer losbricht, sobald sie einmal in sicherer Heimlichkeit Macht und Gelegenheit gefunden hat. Feigheit ist stets mit Tücke verbunden und der Grausamkeit auf das innigste verwandt. In eines Feigen Gemüt sammelt sich, um mich so auszudrücken, ein Vorrat von Hass, Ingrimm und Tücke, welcher eben durch seine Verschlossenheit genährt und von niederträchtiger Furcht bewacht, in zerstörendem Übermut hervorbricht, wenn eine Gelegenheit sich zu entschädigen gekommen ist. Selbst der Unschuldige, sobald dieser nur zugleich der ohnmächtige Schwache ist, erscheint ihm nach Umständen, als ein erwünschter Gegenstand, an welchem er sich seines niedergehaltenen gedemütigten Selbstgefühls einmal wieder freuen und die lang verhaltene Begierde erlaben kann.
Wie alt und wahr ist nicht die Bemerkung, dass der niederträchtige Sklave, sobald er zum Herrn geworden, der fürchterlichste der Tyrannen ist! Ein anderer, wie es scheint, unverkennbarer Zug in dem Charakter dieses Verbrechers ist kleinliche Habsucht, die, weil ihr zum Größern der Mut gebricht, nach geringem Gewinn gierig umherschleicht, aber auch das Größte für gering achtet, sobald es ihr zu einem Gewebe dient, womit eine erzielte Beute in Sicherheit erhascht werden kann. Seine Zurückgezogenheit, seine Nüchternheit, seine Entfernung von Spiel und Trunk erscheinen nur als Folgen dieses Charakterzugs, mithin nicht als Tugenden, sondern nur als Äußerungen eines weit größeren Lasters. Geiz und kleinliche Habsucht sind an sich schon, wo nicht mit eigentlicher Grausamkeit, doch mit Härte verbunden. Solche Begierden wurzeln meistens in starren Gemütern ohne Affekt und Gefühl, in jenen kalten Naturen, welche, von menschlicher Lebenswärme verlassen, in den kleinen Mittelpunkt ihrer Selbstheit zurückgezogen, wie die Spinne, verständig ihre Netze weben, in welchen sie arglistig auf ihren Vorteil lauern. Gesellen sich zu solcher Gefühllosigkeit, zu solcher Härte, Habgier und Feigheit auch noch Rohheit des Geistes, Mangel an Erziehung und Bildung, wohl gar ein beschränkter immer nur auf den einmal gefassten Punkt stumpf hinstierender Verstand, dann hat das Gemüt die Vollendung erreicht, in welcher es der Verbrechen eines Bichel fähig wird.
Ein Mensch solcher Gemütsart wird keine Tat vollbringen, welche Kraft, Mut oder Kühnheit fordert; er wird keinen Raub sich erlauben, nicht einmal durch Einbruch oder Einsteigen einen Diebstahl wagen; aber er wird, so wie nun eben die Veranlassung ist, einen heimlichen Brand anlegen, einen Menschen durch Gift hinrichten, einen Schlafenden ermorden, oder Mädchen betrüglich zu sich locken, ihre schwachen Kräfte noch zu allem Überfluss durch List wehrlos machen und dann, wäre es auch nur um ihre Kleider oder um einige Groschen zu erhaschen, mit kaltem Blute schlachten. Das letzte tat Bichel.
Der erste Mord dieser Art, von welchem die Akten erzählen (denn ob er überhaupt der erste war? Diese Frage ist bei einem solchen Menschen wohl erlaubt) wurde bald nach Michaelis im Jahre 1806 an der Barbara Reisinger von Loisenrieth begangen. Diese hielt sich, nachdem sie dienstlos geworden war, bei ihren Eltern auf, ging aber gegen Michaelis von da hinweg, um einen neuen Dienst zu suchen. Sie begab sich deswegen nach Regendorf zu Andreas Bichel, der ihr einen Dienst verschaffen sollte. Sie traf ihn zu Hause mit seinem Weibe und äußerte ihm ihren Wunsch. Gerade jetzt, sagte er, wisse er keinen schicklichen Platz, worauf sie ihm erwiderte, dass sie sich also nach Regensburg an eine Zubringerin wenden wolle. Während dieser und ähnlicher Reden entfernte sich, wie Bichel selbst erzählt, seine Frau und ging zur Arbeit in ein anderes Dorf, von wo sie den ganzen Tag nicht mehr nach Hause kam.
So nun mit der Barbara Reisinger allein, kam ihm der Gedanke (oder war dieser ihm nicht vielleicht schon weit früher gekommen?) sie zu ermorden, um sich ihre Kleider zuzueignen. Zwar hatte sie nichts bei sich, als was sie eben am Leibe trug. Aber ihre übrigen guten Kleider hatte ihr Vater in Verwahrung und, da dieser die Bekanntschaft seiner Kinder mit Bichel wusste, da ihm überdies bekannt war, dass seine Tochter zu Bichel gegangen sei, um sich durch ihn einen Dienst zu verschaffen, so war nichts leichter, als sich nach ihrem Tode dieser Kleider zu bemächtigen. Bichel lenkte daher das Gespräch mit der Reisinger auf die Wahrsagerei, besonders auf einen Erdspiegel, welchen er zu besitzen vorgab und worin jedes Mädchen seine Zukunft erblicken könne, den Geliebten, den künftigen Mann, die Treue oder Untreue des Geliebten und anderes, was das weibliche Herz so gern zu wissen verlangt. Die Neugier kam seinem Plane willig und schnell entgegen; das Mädchen wollte gar zu gern in den wahrsagenden Spiegel sehen.
Bichel entfernte sich daher auf einige Minuten von ihr, wickelte ein Brett in ein weißes Tuch und kam nun mit diesem angeblich verdeckten Erdspiegel nebst einem kleinen schlechten Krämerperspektive oder Mikroskope (Gucke) in die Stube zurück. Beides legte er auf den Tisch mit der Bemerkung, sie dürfe ja nichts von diesen Heiligtümern berühren und müsse sich die Augen verbinden und die Hände auf den Rücken schnüren lassen, um aller Versuchung, darnach zu greifen, enthoben zu sein. Die Betörte war zu allem bereit. Bichel band ihr ein Tuch um die Augen, schnürte ihre Hände zusammen und kaum war sie also wie ein Schlachtopfer bereitet, als er ihr mit einem starken Messer den Hals durchstach, worauf sie, wie wenigstens er sagt, nur noch einen Seufzer tat und niedersank. Hierauf öffnete er ihr sogleich den Leib, zerhackte denselben, um ihn leichter verbergen zu können und verscharrte die Teile in die Gruben in und neben seinem Schuppen, da wo man die Leichname gefunden hat. Die mit Blut überschwemmte Stube reinigte er mit Wasser und streute Sand und Staub darauf, um die Flecken zu verbergen. Seine Frau, welche abends nach ihrer Rückkehr die große Nässe wahrnahm, wurde, wie er behauptet, mit der Bemerkung abgefertigt, dass er Wasser verschüttet habe.
Weder seine innere Ruhe noch sein äußeres Betragen ward durch diese Tat im Mindesten gestört oder verändert. Er verrichtete sein Geschäft vor wie nach und machte kaltblütig besonnen seine Anstalten, um endlich auch den Gewinn seiner Mühe zu erlangen.
In den Weihnachtsfeiertagen machte er sich auf nach Loisenrieth, um die Kleider der Ermordeten abzuholen. Gerade auf dem Wege dahin begegnete ihm ihr Vater, welcher nach Regendorf gehen wollte, sich nach seiner Tochter zu erkundigen. „Nun! wie ist’s? Auch wieder keine Kleider?“ rief sogleich Bichel dem Vater der Ermordeten zu. „Ich habe Dir schon so viele Boten gesandt, mir die Kleider Deiner Tochter zu schicken. Sie ist mit einem Gesandten fort, ist verheiratet und hat mit ihrem Manne etwas zu verwalten. Sie gab mir den Auftrag, ihre Kleider in Empfang zu nehmen und sie ihr nachzuschicken.“ Vater Reisinger behauptete keine Botschaft erhalten zu haben. „Nun denn! Da ich einmal auf dem Wege bin, so gehe ich gleich selbst mit Dir und hole sie ab.“ Dies geschieht. Die Mutter packt alle zurückgelassenen Kleider ihrer Tochter sorgfältig zusammen und übergibt sie dem Bichel. Der Vater selbst begleitet noch den Mörder seines Kindes eine lange Strecke bis zu einem gewissen Wirtshause und trägt ihm bis dahin gutmütig arglos die Beute nach. Späterhin erfährt der Vater, dass Bichel Kleidungsstücke seiner Tochter verkaufe. Er geht dreimal nach Regensburg, um sich nach seiner Tochter zu erkundigen, ohne jedoch das mindeste über sie zu erfahren. Endlich begibt er sich selbst zum Bichel nach Regendorf, setzt ihn ernstlich darüber zur Rede und schilt ihn einen schlechten Mann. Aber dieser weist ihn mit Drohungen von sich hinweg, indem er ihm unter anderem erklärt, er habe sich um seine Tochter, welche ein gutes Brot gefunden, weiter nicht mehr zu bekümmern.
Nur aus der Unwissenheit und der grenzenlosen Einfalt der Eltern sowie der übrigen mit so vielen verdächtigen Umständen bekannten Personen lässt es sich erklären, warum der ganze Vorfall so lange Zeit dem Gerichte ein Geheimnis geblieben ist. Bichel suchte sich indessen neue Quellen für ähnlichen Gewinn. Die erste Tat war so leicht vollbracht, so sicher belohnt worden, dass der Gedanke, sich ein Gewerbe daraus zu schaffen, ganz natürlich in seinem Gemüte entstehen musste. Wer einmal mit überdachter Absicht das Unmenschliche begangen hat, bleibt, wenn der Endzweck fortdauert oder die Veranlassung wiederkehrt, gewiss bei dem ersten Mal nicht stehen. Er hat die grässliche Gestalt der ungeheuren Tat in der Nähe schon betrachtet, er ist damit bekannt, vertraut geworden; hat diese Gorgone ihn beim ersten Mal nicht versteinert, so wird sie gewiss beim zweiten Mal kaum einen leichten Schauder ihm erregen.
Einer Schlange ähnlich schlich jetzt Bichel umher, um noch andere Mädchen durch Aberglauben zu betören und unter sein Messer zu locken. An wie vielen er seine List versucht, ist nicht ganz ausgemittelt; von mehreren ist es aktenmäßig. So wendete er sich um Weihnachten 1807 an ein 21jähriges Mädchen namens Graber, indem er sogleich das Gespräch auf ihren abwesenden Geliebten hinwendete und sie befragte, ob sie lange nichts von diesem gehört, keinen Brief von ihm erhalten habe? Als sie nein sagte, antwortete er: „Nun wenn du niemand etwas sagst, so komme zu mir. Ich will dich sodann in einen Spiegel sehen lassen und darin wirst du sehen, ob dein Liebhaber noch lebt oder gestorben ist. Um dieses aber zu sehen, muss man ein Schnürchen anziehen, das so heilig ist, dass man es nur mit einem Tuch berühren darf.“ Er fügte hinzu, sie müsse ihr schönstes Kleid mitbringen und ein besonders gutes Hemd. Sie versprach ihm zu kommen, hielt aber nicht Wort, und Bichel schickte noch wenige Tage vor seiner Gefangennehmung eine Weibsperson zu ihr, um ihr Kommen zu beschleunigen.
Unter gleichem Vorwande suchte er eine gewisse Juliana Daweck mit Kleidern in sein Haus zu locken und wiederholte an ihr mehrmals seine Versuche durch eindringliches Zureden. Auch Margaretha Heimberger hatte er sich zu gleichem Zwecke auserlesen. Aber alle diese Personen wurden teils durch ihren geringen Glauben an die Gabe des Wunderspiegels, teils durch
eine heimliche Furcht vor Bichel, teils durch glückliches Ungefähr gerettet. Doch nichts von diesem allen rettete die unglückliche Katharina Seidel, deren Mord zwar nicht seinem Willen und seinen Versuchen, doch seinen Taten ein Ziel gesetzt hat.
Schon Dreivierteljahr vorher, als er einst mit der Seidel aus Regensburg ging, fielen ihm ihre schönen Kleider in die Augen; sogleich fasste er den Entschluss zu ihrem Morde und leitete die Ausführung ein. Er fing deshalb ein Gespräch mit ihr an, rühmte die Tugenden seines Erdspiegels und bestellte sie zu sich. Warum sie nicht sogleich zu ihm gekommen, ob er sie späterhin mehrmals gelockt, warum erst Dreivierteljahr nachher der Plan ausgeführt worden, darüber schweigen die Akten. Jetzt aber sei es mir erlaubt, den Inquisiten selbst redend einzuführen. Seine eigenen Worte und Wendungen sind zu bedeutend und bezeichnend, als dass sie verloren gehen dürften.
„Am Tage der Ermordung“, so spricht er, „habe ich die Katharina zu mir rufen lassen und ihr, als sie zu mir gekommen, gesagt: ‚Weil ich allein bin, so will ich dich in den Erdspiegel sehen lassen. Gehe also nach Hause und bringe deine Kleider mit, damit du dich mehrmals anziehen kannst. ‘ Und wie sie späterhin zu mir kam in ihren Alltagsfetzen und in dem Fürtuch ihre Kleider brachte, so habe ich ein Stückchen Brett in ein weißes Tüchelchen getan und ein Gurkel (Perspektiv) auf den Tisch hingelegt und ihr verboten, den Spiegel anzurühren. Ich habe ihr nachher mit einem Bindfaden, womit man das Papier zusammenzubinden pflegt (es war dasselbe, den ich früher bei der Reisinger gebraucht) die Hände zusammengeschnürt, ihr auch die Augen mit einem Tuche verbunden. Dann habe ich ihr mit dem Messer, das ich schon in Bereitschaft hatte, in den Hals gestochen, dass das Blut herausgeflossen.
Da habe ich nun auch sehen wollen, wie sie inwendig aussieht und habe daher ein Spanschnitzer genommen, ihn auf das Brustblatt gesetzt und mit einem Schuhflickerhammer darauf geklopft. Und so habe ich ihr die Brust geöffnet und mit einem Messer die fleischigen Teile des Leibes durchschnitten. Gleich nach dem Stich in den Hals schritt ich zu der Öffnung und wenngleich einer noch so geschwind beten kann, so kann er doch nicht in so kurzer Zeit ein Rosenkranzgesetzel oder zehn Ave Maria beten, als ich die Brust und den übrigen Körper geöffnet habe. Dann habe ich mir diese Person wie der Metzger das Vieh zugerichtet und habe den Körper mit einem Beile voneinander gehackt, so wie ich ihn für das Loch brauchen konnte, das ich auf dem Berge gemacht. Ich kann sagen, dass ich während des Öffnens so begierig war, dass ich zitterte und mir wollte ein Stück herausgeschnitten und gegessen haben. Nachdem die Seidel den ersten Stich empfangen, hat sie noch einen Schrei und sechs bis sieben Seufzer getan und wollte sich wehren und schlug mit den Händen. Und da ich gleich nach dem Stiche sie so schnell geöffnet, so wäre es möglich, dass sie noch gelebt, als ich sie aufschnitt. Den zerhackten Leib räumte ich bei gut versperrten Türen auf die Seite und vergrub ihn. Die Gedärme tat ich in einen großen Topf, worin man den Schweinen das Futter einsiedet, und versteckte sie in der Dunggrube. Das blutige Hemd und Gewand der Seidel habe ich zweimal ausgewaschen und vor meiner Frau zu verbergen gesucht und diese Sachen, wie eine Katze ihre Jungen, von einem Platze auf den andern versteckt. Die übrigen blutigen Sachen habe ich in einen Ofen getan und verbrannt.“
„ Die einzige Ursache der Ermordung der Reisinger und der Seidel waren ihre Kleider. Ich muss selbst sagen, dass ich es nicht notwendig gehabt. Es war aber gerade, als wenn jemand neben mir stünde und mir sagte: tue es und kaufe dafür Getreide! und mir den Gedanken eingäbe: du kriegst was, kannst dir was machen lassen und kommt auch nicht auf (wird auch nicht entdeckt).“
Dass Bichel auch wollüstige Absichten auf die unglücklichen Mädchen gehabt oder an ihnen befriedigt habe, wurde zwar auf wiederholtes Befragen stets von ihm geleugnet. Aber seine Neugier nach der innern Beschaffenheit eines weiblichen Körpers, seine bis zum Zittern gesteigerte Lust nach dem Genusse des noch rauchenden Fleisches der Ermordeten, endlich die allgemeine Erfahrung, wie genau Wollust und Blutdurst miteinander verbunden sind, alles dieses macht es im höchsten Grade wahrscheinlich, dass die Geschlechtslust, wenigstens verborgen, wo nicht auf den Entschluss zum Morde, doch auf die Art der Ausführung desselben mitgewirkt habe. (Anm.: Sivah und Durga sind zwei verwandte indische Gottheiten, jene Sinnbild des Todes, diese der Wollust, jene gefeiert durch blutige Menschenopfer, diese durch bacchantische Zügellosigkeit. So ist selbst in orientalischen Mythen diese seltsam schreckliche, noch nie erklärte, Verwandtschaft zwischen Blutdurst und Wollust ausgesprochen.)
Die bloße Erzählung dieser Verbrechen reichte hin zur Begründung des Antrags auf Vollziehung des über ihren Urheber ausgesprochenen Todesurteils. Denn wenn dieser Bösewicht den Tod der Gerechtigkeit nicht starb, wer hätte dann noch den Tod verdienen können?
Es wurde jedoch die in Gemäßheit damals noch geltender Gesetze richterlich erkannte Strafe des Rades von unten in die einfache Strafe der Enthauptung verwandelt, nicht aus Schonung des Verbrechers, dessen schweres Verschulden das äußerste Maß aller Strafbarkeit erreichte, aber aus Rücksicht auf die sittliche Würde des Staats, welcher es nicht gemäß ist, durch Grausamkeit der Strafen mit der Grausamkeit und Abscheulichkeit eines Missetäters gleichsam wetteifern zu wollen.
Quelle:
- Paul Johann Anselm von Feuerbach: Andreas Bichel, der Mädchenschlächter. In: Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen - 3. unveränderte Auflage. Frankfurt/M.: Heyer 1849, S. 43–57.