Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.


 Geschichte der Kriminalistik

Anfänge und Entwicklung
der Kriminalpolizei im 19. Jahrhundert



Die Anfänge

Der Begriff Kriminalpolizei leitet sich aus dem lateinischen Wort "crimen" (Verbrechen) ab, und die Anfänge ihrer Entwicklung lassen sich bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen.
Als älteste und traditionsreichste, als "Wiege der Kriminalpolizei" gilt die 1810 in Paris entstandene Sûreté, als deren Gründer François Eugène Vidocq in die Geschichte einging. Der ehemalige Bagno-Sträfling hatte jahrelang im Kerker Seite an Seite mit den schlimmsten Verbrechern gelegt, bis ihm 1799 die Flucht gelang. Danach tauchte er zehn Jahre lang als Kleiderhändler in Paris unter und bot schließlich der Polizei seine Dienste an, als ihm der Verrat durch die ehemaligen Kumpane drohte.
Vidocq war überzeugt davon, dass das Verbrechen nur durch Verbrecher bekämpft werden könne, und rekrutierte seine Hilfsmannschaft aus ehemaligen Häftlingen, die in den unterschiedlichsten Verkleidungen Verbrecherviertel durchstreiften, in Gefängnisse eingeschleust oder scheinverhaftet wurden. Auf diese Weise gelang es ihm, innerhalb eines einzigen Jahres mit nur zwölf Mitarbeitern achthundertzwölf Mördern, Diebe, Einbrecher, Räuber und Betrüger dingfest zu machen und Verbrecherquartiere auszuräumen, die vor ihm kein Polizist zu betreten gewagt hätte.
Als ein neuer Polizeipräfekt 1833 nicht mehr hinnehmen wollte, dass die gesamte Pariser Kriminalpolizei aus ehemaligen Kriminellen bestand, trat Vidocq zurück und eröffnete ein privates Detektivbüro (wahrscheinlich das erste der Welt), während sich seine bürgerlichen Nachfolger nicht scheuten, weiterhin nach seinen Prinzipien zu handelt und eine ständig wachsende Schar von Vorbestraften als Spitzel und Mitarbeiter zu beschäftigen.

Neue Zeiten brechen an

Spätestens seit Mitte des 19. Jahrhunderts wuchs nicht nur die Bevölkerung in den Städten und der Entwicklungsstand der Industrialisierung rapide an, sondern auch die Anzahl der Kriminellen und deren Intelligenzgrad und Bildungsstand. aus diesem Grund versagten die von Vidocq eingeführten Methoden immer öfter, vor allem auch deshalb, weil niemand mehr den Überblick über Zehntausende von Karteikarten und Photographien haben konnte. Hinzu kam, dass viele dieser Photographien eher künstlerischen als kriminalpolizeilichen Anforderungen genügten und zu Identifizierungszwecken häufig nicht zu gebrauchen waren.
Der 26jährige Alphonse Bertillon, der als Hilfsschreiber im ersten Bureau der Polizeipräfektur von Paris arbeitete, war der erste, der wissenschaftliche Ideen in die polizeiliche Arbeit einbrachte. 1879 entwickelte er eine anthropometrische Methode zur Erfassung von Gesetzesbrechern. Grundlage dieser Methode waren die Forschungen des belgischen Astronoms und Statistikers Adolphe Quételet, der mit seinen Quételetschen Kurven bewiesen hatte, dass sich die Körpergrößen der Menschen nach einer bestimmten Ordnung verteilen und dass es keine zwei Menschen gibt, bei denen die Abmessungen aller Gliedmaßen übereinstimmen.
Bertillon war es auch, der einen später nach ihm benannten Stuhl in den Photolabors der Kriminalpolizei einführte, mit dem es möglich wurde, alle Straftäter in übereinstimmender Weise zu photographieren und damit die Identifizierungserfolge wesentlich zu erhöhen. Sein System der dreiteiligen Verbrecherphotographie ist bis heute Bestandteil des polizeilichen Erkennungsdienstes.
Bertillon wurde lange wegen seiner Ideen verspottet, bis man ihm Ende 1882 die Chance gab, sein anthropometrisches Karteisystem in der Sûreté probeweise einzuführen. Als es ihm im Februar 1883 tatsächlich gelang, einen Verbrecher mit seiner Methode zu überführen, begann der Siegeszug der Bertillonage, die Paris recht bald zum Mekka der europäischen Polizeiverwaltungen werden ließ.
Der Erfolg der Bertillonage verhinderte zunächst, dass sich eine andere Möglichkeit zur Identifizierung von Personen durchsetzte, nämlich die Abnahme von Fingerabdrücken, auf die der schottische Arzt Dr. Henry Faulds in Japan und der britische Verwaltungsbeamte William J. Herschel in Indien fast zeitgleich gestoßen waren. Der. Faulds´Forschungsergebnisse wurden am 28. Oktober 1880 in der Londoner Zeitschrift Nature veröffentlicht, aber er wurde ebenso wie Herschel nicht ernst genommen. Als Faulds seine Erfindung dem Londoner Polizeipräsidenten anbot, hielt man ihn im Scotland Yard sogar für einen Schwindler.
Diese Einstellung begann sich erst zu ändern, als sich zwölf Jahre später der britische Vererbungsforscher Sir Francis Galton in seinem Buch Fingerprints ausführlich mit den Möglichkeiten des Fingerabdruckverfahrens beschäftigte und auch Vorschläge machte, wie man die verschiedenen Fingerbilder systematisch erfassen und ordnen könnte. Spätestens nach der Jahrhundertwende verdrängte dann die Daktyloskopie die Bertillonage immer mehr, und heute gilt sie als eines der besten polizeilichen Identifizierungsmittel überhaupt.

Berliner Kammergericht und preußisches Beamtentum

In Deutschland setzte man 1799 in der sogenannten Criminalkommission beim Berliner Kammergericht zum ersten Mal Kriminalbeamte ein, um Kapitalverbrechen zu untersuchen. Eine eigene Zuständigkeit zur Aufklärung von Kriminaldelikten erhielt die Berliner Polizei aber erst 1811. Zehn weitere Jahre dauerte es, bis Schutzleute in Zivil zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt wurden, und wieder acht Jahre später gründete man beim Polizeipräsidium Berlin eine Kriminalabteilung, die sich aber erst 1879 endgültig aus der uniformierten Polizei herauslöste. Nirgendwo in Deutschland entwickelte sich jedoch eine Kriminalpolizei, mit deren Namen man wie bei der Sûreté und dem Scotland Yard Ruhm oder Legende verknüpfte, was vor allem der einfallslosen Nüchternheit des preußischen Beamtentums zugeschrieben wurde.
Vier Jahre bevor Galtons Buch Fingerprints erschien, hatte der Berliner Tierarzt Dr. Wilhelm Eber dem preußischen Innenministerium eine Denkschrift eingereicht, die sich mit den kriminalistischen Möglichkeiten des Tatortfingerabdrucks beschäftigte und der preußischen Polizei einen Anteil an der Entwicklung der Daktyloskopie hätte sichern können, wenn man sie ernst genommen hätte.
Ähnliches gilt auch für die Nutzung der gerichtsmedizinischen Erkenntnisse, deren Grundlagen unter anderem durch den Berliner Amtsarzt Johann Ludwig Casper in den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts mitgeschaffen wurden. Zwar war die Organisation der Amts- und Gerichtsärzte im Deutschen Kaiserreich während der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts besser als in vielen anderen Staaten, aber es fehlten entsprechende Institutionen und Einrichtungen, um die Grundzüge der forensischen Medizin zu vermitteln. Die Umstände, unter denen in Berlin noch in den 80er Jahren gerichtliche Leichenöffnungen vorgenommen wurden, spotteten jeder Beschreibung.
Eine der besonders umstrittenen Persönlichkeiten der Berliner Polizei war der 1850 zum Leiter der Sicherheitspolizei ernannte spätere Kriminalpolizeidirektor Dr. jur. Wilhelm Stieber. Er legte mit seinem Practischen Lehrbuch der Criminal-Polizei 1860 das erste kriminalpolizeiliche Lehrbuch in deutscher Sprache vor, wurde aber noch im Erscheinungsjahr wegen verschiedener Gesetzesverletzungen und willkürlicher Übergriffe vor Gericht gestellt und vom Dienst suspendiert. Von Bismarck protegiert, ernannte man ihn sechs Jahre später zum Leiter der Geheimen Militärpolizei. Er starb am 29. Januar 1882 in Berlin.

Preußen und Anarchisten in Frankfurt am Main

Als die Freie Stadt Frankfurt am Main im Juli 1866 nach der Niederlage Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von Preußen annektiert wurde, ersetzte man die liberale, allerdings auch nicht besonders effektive Stadtpolizei durch eine straff organisierte preußische Ordnungsmacht. Für viele Frankfurter Bürger galt das am 1.10.1867 gegründete Königliche Polizeipräsidium lange Zeit als ein Symbol für preußische Besatzung und Unterdrückung.
Eine Folge der politischen und sozialen Auseinandersetzungen gegen Ende des 19. Jahrhunderts war der Anarchismus, dessen Anhänger den Staat durch Attentate und Bombenanschläge umstürzen wollten. Dr. jur. Carl Ludwig Rumpff, seit 1867 Königlicher Polizeirat und Leiter der Frankfurter Kriminalpolizei und der Politischen Polizei, war über die Grenzen Frankfurts hinaus als Sachverständiger für anarchistische Verschwörungen bekannt und trat in mehreren Prozessen gegen Anarchisten auf.
Am 30. Oktober 1882 wurde ein Bombenattentat auf ihn verübt, das jedoch fehlschlug. Am Abend des 13. Januar 1885 wurde er im Hausflur vor seiner Wohnung - Am Sachsenlager 5 - in Frankfurt erstochen. Als Täter verhaftete man den 20jährigen Schustergesellen Julius Lieske in Berlin. Er wurde zum Tode verurteilt und im Herbst 1885 durch das Beil hingerichtet. Die Verantwortlichen für den Anschlag von 1882 konnten trotz größter Anstrengungen nie ermittelt werden.
Der "Einheitspolizist", das heißt der uniformierte Schutzmann, der auch Kriminaldienst versah - in einer preußischen Kabinettsorder von 1848 noch als Regelfall bezeichnet -, wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts und in den darauf folgenden Jahren immer mehr durch speziell ausgebildete und eigenständig organisierte Kriminalbeamte ersetzt.
Kriminalkommissar Biddling und Kriminalschutzmann Braun, die beiden Helden des Romans "Die Detektivin", stehen somit für die Anfänge einer Entwicklung, die zur Ausprägung einer modernen Kriminalpolizei führte, wie wir sie heute kennen.
                                   Quelle: Anhang aus "Die Detektivin", © MvS-Verlag, N. Hahn


Polizeiarbeit/Kriminalistik um 1900 bis zum ersten Weltkrieg

Ganz gleich, ob es sich um einen Hühnerdiebstahl oder einen Mordfall handelt - wenn eine Straftat begangen und der Polizei bekannt wird, schließen sich drei wesentliche Fragen an: Wer war der Täter? Wo ist der Täter? Wie kann ich ihm die Tat beweisen? Der Identifizierung folgen Fahndung und Festnahme. Eine Verurteilung bedingt jedoch den zweifelsfreien Beweis. An dieser polizeilichen (und juristischen) Weisheit hat sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts nicht viel geändert, wohl aber an den Methoden und Möglichkeiten, die der Polizei und der Justiz zur Verfügung stehen.

Die Kriminalwache

Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde Paris zum „Mekka der europäischen Polizeiverwaltungen“, denn endlich schien eine Methode gefunden zu sein, mit der man Verbrecher identifizieren konnte. Diese Methode nannte man Anthropometrie, oder nach seinem Erfinder Alphonse Bertillon, Bertillonage, und sie eroberte bis zur Jahrhundertwende fast die ganze Welt. Bertillons Identifizierungssystem beruhte auf der Vornahme akribischer Messungen verschiedener Körperteile und wurde ergänzt durch das sogenannte Portrait parlé, einer „Beschreibung von Verbrechern in Worten“, die alle sichtbaren Merkmale des Kopfes in Begriffen und diese wiederum in Buchstabenfolgen ausdrückte und so zu einer „eindeutigen Formel“ des jeweiligen Verbrechers führen sollte, eine, wie sich später herausstellte, unbrauchbare Wortakrobatik, die sich für eine Anwendung in der Praxis als untauglich erwies.

Als die europäischen Polizeichefs zu Bertillon reisten, hatten sie (obwohl es durchaus diverse Veröffentlichungen darüber gab) so gut wie keine Ahnung von der Existenz und der Effizienz der Daktyloskopie, des Fingerabdruckverfahrens. 
1896 begann der Einzug der Bertillonage im deutschen Kaiserreich mit der Einrichtung eines Messbüros in der Dresdner Kriminalpolizei. Verantwortlich dafür war der Leiter der Kriminalpolizei und spätere Polizeipräsident von Dresden, Koettig. Es folgten die Hamburger Kriminalpolizei und Berlin. 1897 wurde auf einer „Allgemeinen Deutschen Polizeikonferenz“ beschlossen, die Bertillonage in allen deutschen Bundesstaaten zur Grundlage des Erkennungsdienstes zu machen. In Frankfurt wurde 1900 ein kriminalpolizeilicher Erkennungsdienst eingerichtet, der unter anderem eine aus rund 3000 Lichtbildern bestehende Verbrecherkartei umfasste.

Polizeilicher Erkennungsdienst bei der Arbeit und Abnahme von Fingerabdrücken anno 1900.

Mit der „Eroberung ganz Deutschlands“ erlebte Bertillon einen seiner größten Triumphe, aber lange konnte er sich nicht daran erfreuen. 
Bereits 1903 setzte sich der nunmehrige Polizeipräsident Koettig in Dresden mit der Aufgabe der letztlich umständlichen Bertillonage und der Einführung der Daktyloskopie wiederum an die Spitze der deutschen Polizeiverwaltungen. Am 24. Oktober 1903 führte ganz Sachsen das Fingerabdruckverfahren ein. Im gleichen Jahr begannen Hamburg und Berlin mit der Sammlung daktyloskopischer Karten, die anderen Länder und Städte zogen erst später nach, München zum Beispiel 1908.
Immer wieder wurden Zweifel an dem Identifizierungsmittel Fingerabdruck geäußert, die aber nach ersten großen Ermittlungserfolgen verstummten. Gleiches galt für den Fingerabdruck als Beweismittel vor Gericht. Zwar wurde er in dem einen oder anderen Fall bereits (neben anderen Beweismitteln) als Indiz angeführt (im Mordfall Lichtenstein 1904 wohl erstmals in Deutschland!), aber als unumstößliches Beweismittel wurde er erst nach einem Aufsehen erregenden Doppelmordprozess in London 1905 akzeptiert, der als Fall der Deptford-Mörder in die Kriminalgeschichte einging. Im Gegensatz zu anderen Gerichtsverfahren erfolgte die Verurteilung der bis zuletzt leugnenden Angeklagten lediglich aufgrund eines Fingerabdruckes. Nach dem Urteilsspruch legten die Mörder ein Geständnis ab und bestätigten somit im Nachhinein die Richtigkeit des neuen Beweismittels.

Schreibmaschinensaal

Bis zum ersten Weltkrieg verdrängte die Daktyloskopie auch in Frankreich die Bertillonage. Alphonse Bertillon hatte sich bis zuletzt der Einsicht verwehrt, dass sein System dem Fingerabdruckverfahren unterlegen sei. 
Krank und verbittert starb er am 13. Februar 1914.
Stellte der „Vater der wissenschaftlichen Kriminalistik“, Bertillon, noch sein eigenes System in den Mittelpunkt, reifte bald die Erkenntnis, dass die Aufklärung von Verbrechen nicht mehr Sache eines einzelnen, sondern Resultat des Zusammenwirkens aller Disziplinen war: Es entstand die Kriminalistik, die Wissenschaft von der systematischen Bekämpfung des Verbrechens. Zu ihrem Schöpfer wurde der aus Graz stammende Untersuchungsrichter Dr. Hans Groß, der unter anderem eine professionelle Schulung der Polizeibeamten forderte und nicht müde wurde, die Bedeutung der Beweissicherung am Tatort zu betonen. Groß gründete 1898 das „Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik“ und 1912 das „Kriminalistische Institut“ an der Grazer Universität, weltweit die erste Einrichtung dieser Art, die der Lehre vom Verbrechen den Weg in die Hochschule öffnete.

Erkennungsdienstliches Photolabor

Nicht zuletzt von Graz aus nahm die Kriminaltechnik einen ungeahnten Aufschwung. 
Die Photographie entwickelte sich zu einem bedeutsamen kriminalistischen Instrument der Tatortaufnahme und Spurensicherung, aus der Medizin war längst die Sparte der Gerichtsmedizin hervorgegangen, zu deren Aufgabe es gehörte, Spuren an Tatorten, Opfern und Verdächtigen zu untersuchen und auszuwerten. Einen breiten Raum nahmen hier die Untersuchungs- und Nachweismöglichkeiten von Giften und naturgemäß von Blutspuren ein.

Botenmeisterei

Zwar kannte man seit Mitte des 19. Jahrhunderts diverse Methoden, Blutspuren festzustellen, unmöglich war jedoch die Unterscheidung, ob es sich um Tier- oder Menschenblut handelte. 1901 veröffentlichte Paul Uhlenhuth, Assistent am Hygienischen Institut der Universität Greifswald, seine Methode der forensischen Blutdifferenzierung, die erstmals in einer Gerichtsverhandlung 1902 zur Überführung eines Täters angewandt, aber erst in einem weiteren Prozess im Dezember 1904, in dem es um den Sexualmord an dem 9jährigen Schulmädchen Lucie Berlin in Berlin ging, weltweit bekannt und anerkannt wurde. Die Faszination dieser neuen Methode war so groß, dass niemand – nicht einmal der Verteidiger des Angeklagten - den Einwand erhob, dass mit dem Nachweis von Menschenblut noch nicht bewiesen war, dass es sich um das Blut des Angeklagten handelte.
Ein ebenfalls im Jahr 1901 veröffentlichtes Referat des Wiener Wissenschaftlers Karl Landsteiner über die Unterscheidung verschiedener Blutgruppen, ein weiterer Meilenstein in der Blutspurenkunde, wurde in seiner Bedeutung für die Medizin und für die Kriminalistik lange Zeit verkannt.1925 bestimmte die Deutsche Gesellschaft für Gerichtliche Medizin die Landsteinersche Reaktion erstmals zum Verhandlungsgegenstand.

Erkennungsdienstliche Meßkarte - des Lichtensteinmörders, Blatt 1 (der Name wurde entfernt).

Die Idee, der Kriminalpolizei selbst naturwissenschaftliche Laboratorien anzugliedern und damit Toxikologen zu Kriminalisten zu machen, entstand schon vor der Jahrhundertwende, wurde aber erst 1911 durch Gründung eines ersten chemischen Polizeilabors in Dresden verwirklicht.
In den Jahren bis zum ersten Weltkrieg blieb das Feld der forensischen Chemie weitgehend sogenannten Gerichtschemikern überlassen, Wissenschaftlern aus Leidenschaft für die Sache wie Paul Jeserich in Berlin oder Dr. Georg Popp in Frankfurt, die in eigenen, oft behelfsmäßigen Laboratorien arbeiteten und sich für alle Gebiete der forensischen Wissenschaften interessierten. Sie untersuchten nicht nur verschiedenste Spuren, sondern traten auch vor Gericht als Sachverständige auf, wie z. B. Dr. Popp in der Gerichtsverhandlung im Mordfall Lichtenstein.
Zur gleichen Zeit, als Dr. Hans Groß sein wissenschaftliches System der Kriminalistik erarbeitete, erlebte die literarische Kriminalgeschichte in Gestalt des Detektivs Sherlock Holmes eine ungeahnte Blüte. Die lediglich durch genialische Kombinationskunst eines Einzelnen erfolgende „Verbrechensaufklärung“, wie sie der schottische Arzt Dr. Conan Doyle seinen legendären Detektiv betreiben ließ, war das genaue Gegenteil dessen, was Dr. Groß sich unter einer Kriminaluntersuchung vorstellte, prägte aber nichtsdestotrotz jahrzehntelang das Bild von Kriminalistik in der Öffentlichkeit. In kriminalistischen Lehrbüchern dieser Zeit wird das Phänomen „Sherlock Holmes“ immer wieder erwähnt und (kritisch) gewürdigt, zumal sein Schöpfer zumindest in den ersten Abenteuern seines Helden die Bedeutung einer gründlichen und wissenschaftlich fundierten Tatortarbeit und Spurensuche – dies wiederum ganz im Sinne von Groß – hochschätzte.

Erkennungsdienstliche Meßkarte
- des Lichtensteinmörders, Blatt 2.
Am unteren Rand befinden sich die Originalfingerabdrücke des Mörders.

Ein Lehrsystem ganz anderer Art bildeten die bis heute heftig umstrittenen Thesen des italienischen Irren- und Gefängnisarztes Cesare Lombroso vom „geborenen Verbrecher“. Erstmals 1869 in einer Studie öffentlich vorgestellt, glaubte Lombroso, dass Wesen und Verhalten von Verbrechern nicht durch die Umwelt hervorgerufen, sondern ihnen angeboren seien und dass sich diese „Verbrechertypen“ durch bestimmte körperliche Merkmale, zum Beispiel eine besonders kleine Schädelkapazität, abgeplatteten Hinterkopf, fliehende Stirn und anderes auszeichneten. Die Annahme des geborenen Verbrechers und seine Erkennbarkeit durch äußerliche Merkmale finden sich zum Beispiel auch in der Berichterstattung über den Kriminalfall Lichtenstein in der Frankfurter Zeitung und Handelsblatt. Genaueste Beschreibungen der anatomischen Gesichtsmerkmale der beiden Mörder Stafforst und Groß dienten dem Berichterstatter zur Bestimmung des Grades ihrer Verbrechernatur.

Info zu Bilderklärung:
Am unteren Rand einer Meßkarte befinden sich sehr oft die Originalfingerabdrücke des jeweiligen Täters. (Bevor sich das Fingerabdruckverfahren durchsetzte, nahm man oft einige Fingerabdrücke in die Meßkarten auf. Mit dieser Methode war allerdings eine Identifizierung nur schwer möglich.)

In mehr als 30 Jahren untersuchte Lombroso über 27 000 Verbrecher und ebenso viele „Normale“, um seine Theorie wissenschaftlich zu untermauern. Allerdings kam es Lombroso nicht nur auf die Darstellung dieser (längst widerlegten) „Kainszeichen“ an, sondern vor allem auch um die Aufhellung der Psyche von Kriminellen. Damit legte er einen Grundstein für die Entwicklung vom Tat- zum Täterstrafrecht.
Bei aller (berechtigter) Kritik an Lombrosos Thesen schuf er wesentliche Grundlagen für die Entwicklung der Kriminalpsychologie und der Kriminalanthropologie (Wissenschaft vom Menschen und seiner Entwicklung).
Schon vor der Jahrhundertwende hatte die Bevölkerung in Deutschland rapide zugenommen, ebenso entwickelten sich Technik und Verkehr in starkem Maße. An die Stelle des örtlich tätigen Straftäters trat zunehmend der "reisende Kriminelle", dem ohne eine überörtliche Zusammenarbeit der Polizeien nicht mehr Erfolg versprechend zu beizukommen war. Mit der Telegraphie und dem Telefon, den verbesserten Möglichkeiten der Photographie und der Vervielfältigungstechniken entwickelten sich aber auch die polizeilichen Fahndungsmöglichkeiten. So wurde es möglich, zeitnah Personenfahndungen und den Austausch und den Abgleich von Daten vorzunehmen.

Totenmasken von Hingerichteten
(Hamburg, um 1910)

"Ganz mit Recht und im Einklang mit dem gesunden Volksempfinden verhängt das Gesetz über den Mörder die Todesstrafe. Sie ist nach § 13 StGB durch Enthauptung zu vollziehen."
aus: Gustav Roscher, Großstadtpolizei, Ein praktisches Handbuch der deutschen Polizei, Hamburg 1912
Der Ermittlungserfolg im Kriminalfall Lichtenstein steht beispielhaft für diese Entwicklung: Durch den Austausch von polizeilichen Erkenntnissen konnten die Täter recht schnell identifiziert werden.
Der Fall Lichtenstein zeigte darüber hinaus die zunehmende Bedeutung einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Presse und Polizei, die nicht zuletzt aufgrund des unterschiedlichen Selbstverständnisses auf beiden Seiten bis heute kritische Begleitung erfährt.
Am 1. Februar 1903 trat mit Henriette Arendt in Deutschland erstmals eine Frau in Polizeidienst ein. Zehn Jahre später gab es in neunzehn deutschen Städten weibliche Polizei. Die Anstöße zu ihrer Einrichtung erfolgten vor dem Hintergrund einer gegen Ende des 19. Jahrhunderts zunehmenden international kooperierenden Frauenbewegung, deren Ziel weniger das Schaffen neuer Erwerbsmöglichkeiten für Frauen war, sondern der Kampf gegen die Praxis männlicher Staatsgewalt, wobei sich die Hauptkritik gegen die Sittenpolizei richtete. Als Gegenmodell forderten die Feministinnen eine „organisierte Mütterlichkeit“, also eine ausdrücklich fürsorgerische und nicht polizeilich ausgerichtete Tätigkeit der weiblichen Angestellten, was sich auch in den Berufsbezeichnungen „Fürsorgedamen“ oder „Polizeimatronen“ ausdrückte. Die Einstellung von Frauen bei der Polizei wurde als pragmatischer Zwischenschritt zur Abschaffung des § 361,6 Strafgesetzbuch gesehen, der es jedem Polizeibeamten erlaubte, jede beliebige Frau unter dem bloßen Verdacht der gewerbsmäßigen Unzucht auf eine Polizeiwache zu bringen und amtsärztlich untersuchen zu lassen. Übergriffe und potentielles männliches Fehlverhalten sollten durch die Einstellung der Polizeiassistentinnen unterbunden werden. Gleichwohl waren die Anstellungsbedingungen und Tätigkeitsgebiete der ersten Polizeiassistentinnen in den deutschen Ländern sehr unterschiedlich. Zum Teil wurden sie durch die Gemeinde (Stuttgart), zum Teil von Vereinen (Danzig, Bielefeld) oder Polizeiverwaltungen (Dresden, Altona), zum Teil gemeinsam von der Polizei und einem Verein angestellt (Frankfurt am Main). Ihre Tätigkeitsgebiete umfassten neben der Betreuung der Prostituierten auch Jugendfürsorge, Armenpflege, Gefangenenfürsorge, Kontrolle von Pflegekindern.
In Frankfurt am Main erfolgte 1907 eine Neuregelung des polizeilichen Kostkinderwesens. Im gleichen Jahr wurde vom Polizeipräsidium in Fürsorgeerziehungsangelegenheiten eine Beamtin des Vereins Kinderschutz neben dem Polizeilichen Ermittlungsdienst beschäftigt.
Quellen: - Auszug aus dem Buch von Henriette Arendt

Die einzigartige Spur

Vor 150 Jahren wurde der Fingerabdruck zur Identifizierung erstmals eingesetzt und dient Kriminalisten bis heute als Schlüssel zur Überführung von Verbrechern
William James Herschel war ein vorsichtiger Mann. Vor 150 Jahren wollte der Verwaltungsbeamte der indischen Provinz Kalkutta sicherstellen, dass sein Geschäftspartner, ein Lieferant für Straßenbaumaterial, einen anstehenden Vertrag erfüllte. Herschel misstraute dessen Zuverlässigkeit, und daher nötigte er ihn am 28. Juli 1858, neben der Unterschrift auch die Fingerabdrücke seiner rechten Hand unter den Kontrakt zu setzen. Er wollte auf diese Weise erreichen, dass sich der Inder an die Einhaltung des Vertrages gebunden fühlte und seine Unterschrift später nicht in Abrede stellen konnte. Schon zuvor hatte Herschel Tausende Fingerabdrücke gesammelt und ihre Einzigartigkeit und Unveränderlichkeit bei der Identifizierung erkannt.
Da tat es keinen Abbruch, dass schon zu Urzeiten Assyrer, Babylonier, Perser, Chinesen und Japaner Handabdrücke zur Bekräftigung von Verträgen hinterlassen hatten. Mithilfe der Fingerabdrücke wollte Herschel dann auch das Phänomen der "unsterblichen indischen Pensionäre" in den Griff bekommen: Soldaten, die im Dienste Großbritanniens gestanden hatten, holten sich ihre Pensionszahlungen gerne doppelt und dreifach ab, indem sie behaupteten, das Geld noch nicht erhalten zu haben. Das war möglich, weil die Männer für europäische Augen angeblich "alle gleich" aussahen, oft dieselben Namen trugen oder keine Unterschrift leisten konnten. Gern wurden die Renten auch von Freunden oder Verwandten wiederholt kassiert. Herschel machte nun Schluss mit den Betrügereien, indem er sich Fingerabdrücke sowohl auf die Liste der Pensionäre als auch auf die Empfangsquittungen setzen ließ.
Nachfolgende Pioniere nutzten diese Methode dann zur Verbrecherjagd. Und Generationen von Dieben, Einbrechern und Mördern verhalfen dem Fingerabdruck mit viel krimineller Energie zum weltweiten Erfolg. Am Abend des 29. Juni 1892 stürzt die 26-jährige Gelegenheitsarbeiterin Francisca Rojas schreiend aus ihrer Hütte in Necochea, einem Dorf an der argentinischen Atlantikküste: "Meine Kinder, … oh Gott, die Kinder …" Der sechsjährige Junge und das vierjährige Mädchen der alleinerziehenden Mutter liegen erschlagen in ihrem Blut. Die Polizei verhaftet einen alten Farmarbeiter, der Francisca sexuell bedrängt hatte. "Wenn sie ihn nicht erhöre,", so hat er ihrer Aussage gemäß gedroht, "...wolle er ihr das Liebste nehmen, was sie besitzt". Polizeiinspektor Alvarez aus La Plata übernimmt die Untersuchung und stellt fest, dass der Verdächtige ein unerschütterliches Alibi besitzt. Alvarez ist mit seinem Latein am Ende, als plötzlich ein Sonnenstrahl auf einen bräunlichen Fleck an der Schlafkammertür fällt. Es ist ein blutiger Daumenabdruck. Der Ermittler sägt das Stück aus dem Holz, nimmt die Abdrücke der Dorfbewohner, und bald ist klar: Francisca Rojas ist die Mörderin. Sie gesteht. Tatmotiv war ihr junger Liebhaber, "...der sie liebend gerne heiraten würde, wenn die Kinder nicht wären". Erstmals in der Kriminalgeschichte wurde hier ein Kapitalverbrechen durch einen Fingerabdruck am Tatort aufgeklärt.
Das war möglich geworden, weil Inspektor Alvarez und Juan Vucetich, ein Verwaltungsangestellter der Polizei von La Plata, unter einem Dach arbeiteten. Vucetich hatte den Auftrag, ein Büro für anthropometrische Messungen einzurichten. Die Lehre der Ermittlung und Archivierung von Maßen des menschlichen Körpers galt damals als einzig Erfolg versprechende Methode, Verbrecher, die partout ihren wahren Namen nicht nennen mochten, zweifelsfrei zu identifizieren. Das System hatte der Leiter des Pariser Erkennungsdienstes, Alphonse Bertillon, entwickelt. Die "Bertillonage" hatte die Welt erobert, erwies sich aber bei allen Erfolgen auch als umständlich und oft als fehlerhaft.
Vucetich setzte daher auf den Fingerabdruck. Er studierte die Papillarlinien, jene feinen Linien, Schleifen, Spiralen, Ellipsen, Kreise und Bögen auf den Fingerkuppen, die ständig winzige Schweißtröpfchen absondern - und er begann, Abdrücke zu sammeln. Seine neue Leidenschaft nannte er "Daktyloskopie" - von griechisch "Daktylos" = Finger und "scopein" = schauen, also: "Fingerschau". Doch trotz der Pionierleistung von Necochea lehnten Vucetich's Vorgesetzte die Daktyloskopie zunächst als Scharlatanerie ab. Erst als er weitere Mörder durch Fingerabdrücke überführen und Selbstmörder identifizieren konnte - an einem einzigen Tag gelang es ihm, 23 rückfällige Kriminelle namhaft zu machen -, brach der Bann: Im Juni 1896 schaffte die Provinzpolizei die Anthropometrie ab und führte die Daktyloskopie ein. Bald darauf wurde die Methode als weltweit erstem Land in ganz Argentinien bei der Verbrecherjagd eingesetzt. Bis 1908 folgten die anderen Staaten Südamerikas.
Im Jahre 1916 schoss Vucetich dann über das Ziel hinaus. Er beabsichtigte, die gesamte Bevölkerung Argentiniens via Fingerabdruck zu erfassen. Die Regierung war begeistert, doch das Volk lehnte es ab, sich "wie Verbrecher" registrieren zu lassen. Daraufhin fiel Vucetich in Ungnade und starb arm und verbittert. Heute trägt jedes argentinische Personaldokument den Daumenabdruck seines Besitzers.
In Deutschland wies Dr. Wilhelm Eber Ende des 19. Jahrhunderts auf die kriminalistischen Möglichkeiten des Fingerabdrucks hin. Der Berliner Tierarzt war auf die Papillarlinien der blutigen Abdrücke von Schlachthofarbeitern an Wänden, Handtüchern und Geschäftsbüchern aufmerksam geworden. Nach vielen Versuchen konnte Eber die Abdrücke den jeweiligen Männern zuordnen. Eber reichte dem preußischen Innenministerium eine Denkschrift ein; die Antwort des Berliner Polizeipräsidenten war kurz und niederschmetternd: "Bisher sind ... an Türklinken, Gläsern und anderen für die Aufnahme und Zurücklassung von Handbildern geeigneten Gegenständen auch bei der sorgfältigsten Besichtigung des Tatortes solche Spuren, welche eine Rekonstruktion des Handbildes ermöglichten, nicht wahrgenommen worden." Ebers Initiative geriet in Vergessenheit.
Doch das Thema hatte die Forscher längst infiziert und ließ sie nicht mehr los. 1888, als die britische Öffentlichkeit durch das Wüten des Londoner Serienkillers Jack the Ripper für das Thema Verbrechen sensibilisiert war, wandte sich der englische Naturforscher Sir Francis Galton dem Studium der Daktyloskopie zu. Er legte 1892 in seinem Buch "Fingerprints" die Unveränderlichkeit der individuellen Papillarlinien während des ganzen Lebens dar und errechnete, dass die Wahrscheinlichkeit, zwei Menschen mit den gleichen Fingerabdrücken anzutreffen, bei 1:64 Milliarden liegt. Dennoch zeigte sich Scotland Yard völlig desinteressiert, zumal es kein brauchbares System gab, im Bedarfsfall einen gespeicherten Abdruck aus einer Menge von Abdrücken wiederzufinden.
Der Durchbruch im Rennen um ein funktionierendes Suchsystem gelang dann 1896 Edward Richard Henry, dem Generalinspekteur der Polizei der britisch-indischen Provinz Bengalen. Er entwickelte die Grundzüge für ein umfassendes Klassifizierungssystem. Aus den Punkten, Linien und Mustern wurden Formeln errechnet, unter denen die Fingerabdrücke abgelegt werden konnten. Seit 1901 wurde diese neue Methode als Identifizierungsmittel in England eingeführt, zwei Jahre später folgten das Königreich Sachsen, Österreich-Ungarn und die Städte Hamburg, Berlin, Nürnberg und Augsburg. München ließ sich bis 1909 Zeit. Im Jahre 1905 wurden in London zwei Raubmörder aufgrund eines am Tatort hinterlassenen Abdrucks verurteilt und gehängt. Zuvor hatten sich die beiden Brüder, als man ihre Finger auf das Stempelkissen drückte, noch amüsiert.
In den Vereinigten Staaten wurde erstmals 1911 ein Verbrecher aufgrund seiner Fingerabdrücke überführt. Während der Hoch-Zeit des amerikanischen Gangstertums versuchten viele Berufsverbrecher, dem polizeilichen Zugriff zu entgehen, indem sie sich die Linien von den Fingerkuppen schnitten, ätzten oder operativ verändern und entfernen ließen. Ein Täter ließ sich sogar Haut von der Brust auf die Fingerkuppen transplantieren. Doch das nützte alles nichts: Nach einiger Zeit wuchsen die alten Muster wieder nach.
Lediglich Frankreich, beziehungsweise der mittlerweile in den Rang eines Nationalhelden emporgestiegene Bertillon, sträubte sich vehement gegen die Abschaffung des veralteten Systems. Als im Jahre 1911 der Italiener Vincenzo Perugia da Vincis "Mona Lisa" aus dem Louvre stahl, hätte der Raub anhand der am Tatort zurückgelassenen Fingerabdrücke problemlos aufgeklärt werden können. Und der als Täter verdächtigte Pablo Picasso hätte sich viel Ärger erspart. Perugia war wegen zahlreicher Straftaten der Polizei zwar bekannt und beim Pariser Erkennungsdienst registriert. Allerdings unter dem anthropometrischen System. Und das versagte. Perugia konnte erst 1913 festgenommen werden, als er das berühmte Gemälde einem Florentiner Kunsthändler zum Kauf anbot.
Im Jahr darauf starb Bertillon, und die Anthropometrie wurde fallen gelassen. So konnte einer der ungewöhnlichsten Kriminalfälle mithilfe der Daktyloskopie gelöst werden: In Lyon waren aus Räumen mit offen stehenden Fenstern immer wieder Uhren, Schmuck, Besteck - und die Gebissprothese einer alten Dame gestohlen worden. Fingerabdrücke des Täters wurden sichergestellt, und boten ein erstaunliches Bild: Alle Linien verliefen vertikal. Der Übeltäter konnte nur ein Affe gewesen sein. Nach und nach nahm man den Lyoner Vertretern dieser Spezies Fingerabdrücke ab, was in den Räumen des Erkennungsdienstes zu erheblichen Verwüstungen führte. Ein kleiner Affe, Maskottchen eines italienischen Straßenmusikanten, war vom Herrchen zum Diebstahl glänzender Dinge abgerichtet worden. Der Mann kam ins Gefängnis, das Tier in den Zoo.
Eine der bizarrsten Episoden der Kriminalgeschichte spielte 1935 in einem Aquarium nahe der australischen Metropole Sydney. Ein kurz zuvor gefangener fünf Meter langer Tigerhai bekam Krämpfe und würgte schließlich einen menschlichen Arm hervor. Es stellte sich heraus, dass der Arm mit einem scharfen Messer abgetrennt worden war. In wochenlanger Kleinarbeit konnten die Fingerabdrücke sichtbar gemacht werden. Sie gehörten einem Ganoven namens James Smith. Unter Mordverdacht wurde dessen Kumpan John Brady festgenommen. Da der Hauptbelastungszeuge jedoch kurz vor der gerichtlichen Vernehmung erschossen worden war, kam Brady frei - mit der Begründung, "dass eine Gliedmaße keine Leiche darstellt".
Auch heute noch, da es den "genetischen Fingerabdruck", das aus menschlichen Zellen gewonnene DNS-Profil, gibt, ist der "klassische" Fingerabdruck mit seinen über 40 Merkmalen als unveränderliches, einmaliges und individuelles Merkmal für die kriminalistische Arbeit unverzichtbar.
Im Wiesbadener Bundeskriminalamt (BKA) sind derzeit 3 200 000 Personen auf Fingerabduckblättern erfasst. Die Abdrücke werden in Windeseile über Scanner in das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) eingelesen und mit Fingerabdruckspuren (zum Beispiel vom Tatort) abgeglichen. Monatlich werden dem BKA 27 000 Blätter zur Auswertung übersandt. Gleichzeitig sind im Vorjahr gemäß datenrechtlicher Bestimmungen rund 374 000 Fingerabdruckblätter ausgesondert worden.
Seit November 2007 enthalten alle neu ausgestellten deutschen Reisepässe zwei in einem Chip gespeicherte Fingerabdrücke. In Zukunft sollen auf Wunsch des Bundesinnenministers Fingerabdrücke auch in den Personalausweis aufgenommen werden. Doch der Widerstand dagegen ist groß - genau wie im Fall des Juan Vucetich vor beinahe einhundert Jahren.
Quellen: - 14. Juli 2008   (von Ulrich Zander)

 

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