31. Fall - Der Ehefrauenmörder Michael G. Schiller (1904)
Sein Fehlen in der Geschichte hingerichteter Krimineller ist genauso verblüffend wie seine eigenen Hinrichtungen. Die Geschichte von Michael G. Schiller ist einzigartig, weil er der einzige hingerichtete Gefangene ist, der wieder zum Leben erweckt wurde. Und das gleich zweimal.
In allen Fallstudien verpatzter Hinrichtungen auf der ganzen Welt gab es: Gefangene, denen der Hals mehrmals gehackt werden musste, bevor er abgetrennt wurde; gehängte Gefangene, die teilweise oder vollständig enthauptet wurden; diejenigen, die ohne gebrochenes Genick erdrosselt wurden; und einige überlebten sogar ihre eigene Erhängung. Wenn es um den elektrischen Stuhl ging, war es neben der Verbrennung oder dem Anzünden gelegentlich erforderlich, dass Beamte zwei, drei, vier, fünf oder sogar sechs Anwendungen der elektrischen Ladung anordneten, bevor sie für tot erklärt wurden .
Aber das ist nichts gegen das, was Michael G. Schiller, einem Häftling im Ohio State Penitentiary, in der Mitternachtsstunde des 17. Juni 1904 widerfuhr. Der erste und letzte detaillierte Bericht über seine Hinrichtung erschien 1908 in dem Buch Palace of Death, A True Tale of 59 Hingerichtete Morde , von Captain of the Guards Humphrey M. Fogle. Als Insider, der in alles eingeweiht ist, was sich innerhalb der Gefängnismauern abspielte, enthält Fogles Buch exklusive Informationen über Schillers Hinrichtung. Die hier nacherzählte Geschichte von Fogle wird durch Zeitungsberichte ergänzt und bestätigt, die von Journalisten verfasst wurden, die als offizielle Zeugen für die Öffentlichkeit bei der Hinrichtung anwesend waren.
Der in Österreich-Ungarn geborene Michael G. Schiller war Zimmermann, Kneipenwirt und vielversprechender junger Politiker, bis er nur noch trank, dadurch seine Frau und seine Kinder verlor und dann seine inzwischen Ex-Frau ermordete.
Als Michael G. Schiller am 17. Juni 1904 hingerichtet wurde, war er der dreizehnte Mann, der vom Bundesstaat Ohio durch einen Stromschlag getötet wurde. Die vorangegangenen zwölf Stromschläge waren gut verlaufen, und es gab für die Gefängnisbeamten keinen Grund zu der Annahme, dass es bei Schiller anders sein würde.
Niemals vorher in der grausamen Geschichte des Annex (der damals offizielle Begriff für den Todestrakt von Ohio) wurde ein so schrecklicher und widerlicher Anblick erlebt wie der, welcher bei der Hinrichtung von Michael G. Schiller (Seriennummer 34.925), den Ehefrauenmörder von Youngstown, kurz nach Mitternacht des 17. Juni 1904 zu beobachten war.
Elektriker Marden hatte den Stuhl an diesem Abend mehrmals getestet und festgestellt, dass dieser sich in einwandfreiem Zustand befand. Schiller wurde äußerst nervös, als er hörte, wie die Beamten den Stuhl testeten, und verbrachte den Abend damit, unruhig in seiner Hinrichtungszelle auf und abzugehen. Er lehnte rundweg jeglichen geistlichen Trost ab und duldete weder die Anwesenheit eines Predigers noch eines Priesters. Er aß sparsam zu Abend und lehnte die Einnahme von Genussmitteln jeglicher Art (Whisky) ab. Er hatte die ganze Zeit behauptet, dass irgendetwas eingreifen würde, um ihn vom Stuhl zu retten. Er war zuversichtlich und hoffte, dass der Gouverneur sein Todesurteil im letzten Moment in eine lebenslange Haftstrafe umwandeln würde. Mit besorgtem Blick beobachtete er die alte Annex-Uhr, während langsam die Zeit Stück für Stück voran schritt. Um 23:30 Uhr betraten die anwesenden Wärter in Begleitung des Gefängnisfriseurs die Zelle. John O'Brien, der freundliche, gutmütige und altehrwürdige Wachmann, der vielleicht mehr legale Hinrichtungen miterlebt hat als jeder andere Mann in den Vereinigten Staaten, sagte: „Nun, Mike, es ist Zeit, sich auf diese unangenehme Tortur vorzubereiten.“ Gleichzeitig stellte er einen Stuhl auf, auf dem der Verurteilte sitzen konnte, und bedeutete dem Friseur, fortzufahren. Dann und erst dann gab der Verurteilte alle Hoffnung auf. Von diesem Zeitpunkt an bis zwölf Uhr bewegte er sich wie ein Mensch in Trance und nahm seine Umgebung überhaupt nicht wahr. Während sich diese Szene in der stillen Halle des Todes abspielte, machten Superintendent Marden (Aufseher des Gefängnisgenerators) und sein Wärter einen letzten Test des Stuhls. Alles schien in vollkommener Ordnung zu sein, und der Oberaufseher zeigte sich völlig überzeugt, dass die Ausführung seinerseits ein Erfolg sein würde.
Gerade als die alte Uhr den Schlag zwölf schlug, waren im äußeren Korridor gedämpfte Bewegungen näherkommender Schritte zu hören. Einen Moment später öffnete sich die alte Tür der Zelle und gab den Blick auf eine Gruppe von fünfunddreißig oder vierzig Männern frei, die sich im Halbkreis um den tödlichen Stuhl gebildet hatten. Auf ein Nicken des stellvertretenden Aufsehers Wood hin begann der Todesmarsch, und Schiller erschien im Türrahmen, schwer auf den Arm von Wachmann O'Brien gestützt. Geschickte Hände stellten die Gurte schnell ein. Die tödlichen Elektroden wurden auf dem rasierten Kopf und der Wade des Beines angebracht. Über die Augen wurde die schwarze Mütze gezogen, die den letzten Akt des tödlichen Dramas abschließt. In der Versammlung herrschte Todesstille. Das Fallenlassen einer Stecknadel hätte die Zuschauer in diesem Moment hören können. Der Direktor Edward Hershey fragte mit klarer, fester Stimme: „Michael Schiller, haben Sie etwas zu sagen, bevor das Urteil des Gerichts endgültig vollstreckt wird?“ Schillers Lippen bewegten sich zwar, aber es kam kein einziger Ton heraus. Der Aufseher hielt seine Uhr in der rechten Hand. Mit der Linken griff er nach dem tödlichen Hebel, und als er ihn umlegte, schoss der Körper Schillers so weit in die Höhe, wie es die Klammern zuließen. Es gab ein leises Zischen, als die 1.750 Volt Elektrizität durch seinen Körper flossen. Dies wurde sieben Sekunden lang fortgesetzt, dann wurde der Strom für den Rest der Minute auf 250 Volt reduziert; Dann wurde der Strom abgeschaltet und der Körper entspannte sich. Dr. Thomas, Chefarzt des Gefängnisses, untersuchte Herz, Puls und Augen. Fünf weitere Ärzte taten dasselbe und erklärten ihn alle für tot.
Der elektrische Stuhl, wie er aussah, als Michael Schiller am 17. Juni 1904 im Ohio State Prison in Columbus als 13. Mann einen Stromschlag erlitt.
Der Direktor und die 35 Zuschauer verließen den Raum und gingen den langen Flur hinauf. Die anwesenden Wachen lockerten die Klammern und waren gerade dabei, ihn auf das Kühlbrett zu legen, aber, oh Schrecken! Ein erstickter Seufzer entwich seinen Lippen! Ein gurgelndes Geräusch kam aus der Kehle! Er schnappte nach Luft und rang um Luft. Nachdem alle gegangen waren, wurde Schillers Körper vom Stuhl losgeschnallt. Er lebte noch, machte einen Satz nach vorn und fiel um.
„Nun richtete sich Schiller auf dem Stuhl auf und begann schwer zu atmen. Speichel floss aus seinem Mund und kehliges Stöhnen erklang in der Hinrichtungskammer und ließ selbst die stärksten Männer bis ins Herz erschauern“, berichtete der „Cincinnati Enquirer“ später am Tag. Das Überleben bedeutete für Schiller aber nicht das Ende. Alle Todesurteile besagen, dass der Gefangene bis zu seinem Tod hingerichtet werden soll. Sie mussten es also noch einmal tun, aber es würde zwei Minuten dauern, alles wieder zusammenzubauen und den Generator im Kraftwerk wieder anzuschalten. Während dieser Zeit, so der „Cincinnati Enquirer“ weiter, „…schien Schiller das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Einmal versuchte er den Kopf in den Nacken zu werfen, als unternehme er verzweifelte Versuche zu sprechen. Der Anblick war absolut widerlich. Die Zuschauer erwarteten, dass er sich erholen würde.“ Ein Gehilfe wurde zum Aufseher geschickt und die Menge versammelte sich wieder. Die Gurte wurden schnell nachjustiert. Zu diesem Zeitpunkt atmete der arme Kerl ganz natürlich. Dann stellte sich heraus, dass der Strom im Kraftwerk des Gefängnisses (dem Gebäude, in dem der Generator des Gefängnisses zur Stromversorgung untergebracht war) abgeschaltet worden war. Ein Beauftragter wurde sofort zum mehrere hundert Meter entfernten Werk geschickt. Bald war alles wieder bereit. Wieder schoss der Hebel nach oben. Erneut gingen die 1.750 Volt Strom sengend und versengen durch den Körper von Michael Schiller. Diesmal wurde die Hochspannung fünfzehn Sekunden lang aufrechterhalten und dann für den Rest der Minute auf 250 reduziert. Diesmal führten die Ärzte eine gründlichere und sorgfältigere Untersuchung durch und nachdem sie den Körper zwölf Minuten lang untersucht hatten, stellten alle fest, dass er nun zweifelsfrei tot sei. Noch einmal zerstreute sich die Menge. Der Leichnam wurde vom Stuhl gehoben und auf den Boden gelegt, um auf das Kommen des Bestatters zu warten.
Der Direktor hatte inzwischen sein Büro erreicht und ein Großteil der Menge war auf dem Weg nach Hause. Schillers Leiche wurde vom Stuhl gelöst und vorsichtig auf den Boden gezogen, wo er in der traditionellen Bestattungsposition platziert wurde. Zwei der Wärter bedeckten dann seine Leiche mit einem Laken, und er wurde dort zurückgelassen, bis er von der Friedhofsmannschaft des Gefängnisses abtransportiert wurde . Als die Wachen aber gerade den Hinrichtungsraum verlassen wollten, stieß Schiller ein langes, schmerzhaftes Stöhnen aus. Die Wachen waren erstarrt und sahen einander entsetzt an. Wieder war das gurgelnde Geräusch aus der Kehle von Michael Schiller zu hören. Chief Guard O'Brien hob das Laken und ein widerlicher Anblick bot sich seinem Blick. Der Mann schnappte nach Luft und rang nach Luft. Wieder wurde der Direktor gerufen. Diesmal kamen er und die behandelnden Ärzte allein.
(Zur dritten und letzten Hinrichtung von Michael Schiller waren keine Zuschauer mehr anwesend.)
Ziehen wir den Vorhang hinter dieser abscheulichen Szene einfach zu. Es genügt zu sagen, dass die Spannung so stark erhöht wurde, dass kein Mensch, der damit in Kontakt kommen, diese überleben würde. Die erhöhte Spannung verbrannte buchstäblich die Oberseite des Kopfes.
Groß war die Verurteilung durch die Presse am nächsten Morgen. Aber wer war schuld? Aus dem ganzen Land wurden Elektrofachkräfte herbeigerufen. Alle erklärten den gesamten Apparat in erstklassiger Ordnung und entlasteten Superintendent (der Elektrizitätsbehörde) Marden von jeglicher Kritik. Schiller hatte vor seiner Hinrichtung mehrere Tage lang kaum Wasser getrunken. Dies ist die einzig plausible Theorie für seinen großen Widerstand. Die schwarze Bevölkerung des Gefängnisses erklärte allesamt, dass dies daran lag, dass er der dreizehnte Mann war, der auf dem Stuhl starb.
Schiller ermordete seine Frau am 1. Juni 1903 in Youngstown, Mahoning County, Ohio, indem er ihr buchstäblich mit einem Metzgermesser die Eingeweide aufschlitzte. Seine Trunkenheit und die Weigerung seiner Frau, ihm mehr Geld zu geben, führten zu dieser Tragödie.
Schiller wurde in Österreich-Ungarn geboren, unwissend und ungebildet, hatte aber durch Anspruchslosigkeit und Sparsamkeit ein recht bescheidenes kleines Vermögen angehäuft. Doch der Whisky warf ihn völlig aus der Bahn und brachte ihn in den Ruin. Sogar seine kleinen Kinder schreckten noch vor ihm zurück, während er bereits im Gefängnis eingesperrt war. Sie flehten ihre Amme an, sie ihm wegzunehmen, damit bessere Leuten sie aufnehmen können. Sein begangenes Verbrechen war so heimtückisch und der Preis, den er dafür zahlte, ist unbeschreiblich.
Anmerkung: Seine Kinder hatten Todesangst vor ihm. Nach seiner Verhaftung durften seine Tochter Minnie (12) und seine beiden Söhne Gustave (8) und Fred (4) ihren Vater in den Wochen vor seiner Hinrichtung zweimal besuchen. Nach der Ermordung ihrer Mutter und der Verhaftung ihres Vaters wurden die Kinder nach Geschlechtern getrennt und in zwei verschiedenen Waisenhäusern untergebracht. Obwohl sie vor seiner Hinrichtung hätten adoptiert werden können, weigerte sich Schiller, auf seine elterlichen Rechte zu verzichten, da er hoffte, seine Tochter Minnie dazu nutzen zu können, beim Gouverneur um sein Leben zu bitten.
Während ihres zweiten und letzten gemeinsamen Treffens (kurz vor seiner Hinrichtung) flehte Schiller sie an, den Gouverneur aufzusuchen, in der Hoffnung, dass er es unmöglich finden würde, ein junges, schluchzendes Mädchen abzulehnen. Der folgende Bericht stammt aus einem Artikel des „Cincinnati Enquirer“ , der 12 bis 14 Stunden nach Schillers Hinrichtung veröffentlicht wurde. Die Zeitung zitierte folgenden Wortlaut zwischen Schiller und seiner Tochter:
„Geh zum Gouverneur und rette mein Leben, Minnie“, flehte Schiller.
„Ich kann nicht gehen“, antwortete sie daraufhin.
„Dann schreib ihm um Gottes Willen und sage ihm, er soll mich nicht durch einen Stromschlag töten lassen.“
„Nein, das möchte ich nicht“, antwortete Minnie mit emotionaler Stimme. „Der Gouverneur hat entschieden und ich möchte ihn sowieso nicht fragen.“
Dem „Cincinnati Enquirer“ zufolge „...verärgerte dies den Vater derart, dass er das Kind beschimpfte und beleidigte.“
Eine Nonne, die das Kind von ihrem Waisenhaus in Cincinnati nach Columbus begleitet hatte, erzählte einem Reporter, dass Minnie befürchtete, ihr Vater würde sie genauso töten wie ihre Mutter. Sie wollte die Reise ursprünglich nicht antreten, ließ sich von den Nonnen aber mehrmals versprechen, dass sie nicht mit ihrem Vater allein gelassen werden würde.
„Während des letzten Besuchs zeigte sich Minnies Angst, als Schwester Housegardner plötzlich den Wunsch äußerte, doch den elektrischen Stuhl sehen zu dürfen“, fuhr der Enquirer fort. „Sie sagte dem Kind, dass sie in einer Minute zurückkommen würde und machte sich auf den Weg, aber Minnie folgte ihr hartnäckig und erklärte, dass sie nicht bei ihrem Vater bleiben würde, selbst wenn der Gefängniswärter anwesend wäre.“
Am Tag vor seiner Hinrichtung traf sich der österreichisch-ungarische Schiller mit demselben Anwalt, der den Nachlass seiner Ex-Frau verwaltete. Er ermächtigte den Anwalt, seine Immobilienbestände sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Österreich-Ungarn zu liquidieren. Erst nachdem ein größerer Teil des Geldes für die Errichtung - seines - Grabdenkmals verwendet worden war, wollte er, dass das restliche Geld seinen drei Kindern zugutekam.
In den Zeitungen fand der Name des Opfers kaum irgendeine Erwähnung. Ihr Name war Mary, sie war achtunddreißig Jahre alt und gebürtige Ungarin. Das „Akron Beacon Journal“ war eines der wenigen Blätter, dass sich nach der verpatzten Hinrichtung ihres Ex-Mannes an sie erinnerte.
Das Verbrechen des Verstorbenen Michael G. Schiller und
die Einzelheiten die zu der unmenschlichen Tat führten:
Schillers Verbrechen, ein besonders brutales, war der Mord an seiner Frau. Am späten Nachmittag des 1. Juni 1903 besuchte Michael Schiller, ein Kneipenwirt aus Youngstown, dessen Frau sich die Scheidung von ihm und das Sorgerecht für ihre vier Kinder gesichert hatte, ihre Wohnung und verlangte, dass sie „...ihre ehelichen Beziehungen mit ihm wieder aufnimmt“, indem er ihr mitteilte, dass er ihr das Herz herausschneiden würde, wenn sie sich weigern würde, seiner Aufforderung nachzukommen. Schiller hatte getrunken und war in einer ekelhaften Stimmung. Frau Schiller widersetzte sich, der Bitte nachzugeben und rannte, um seinem Griff zu entkommen, in den Hinterhof, um Hilfe zu rufen. Schiller fing sie ab und hielt sie fest, während er ihr mit einem Metzgermesser in den Bauch stach. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sie ante mortem (vor dem Tod, vor Eintritt des Todes) eine Aussage machte, in der sie die Fakten des mörderischen Angriffs detailliert darlegte. Mary starb fünf Tage später qualvoll.
Der Angriff Schillers auf seine Frau wurde von Nachbarn beobachtet, die ihn augenblicklich ergriffen und festhielten, bis die Polizei eintraf. Nach der Tragödie erkundigte sich Schiller nie mehr nach dem Zustand seiner Frau und zeigte auch keinerlei Emotionen, als er von ihrem Tod erfuhr.
Kurz vor dem Mord verschickte Frau Schiller 4.000 US-Dollar an ihr ehemaliges Zuhause in Ungarn (das entspricht für die heutige Zeit, inflationsbereinigt - 112.000 US-Dollar - im Jahr 2021). Sie traf bereits die ersten Vorbereitungen, um ihre Kinder dorthin zu bringen und ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen. Ihren Plan konnte sie leider nicht vollenden, da sie ermordet wurde.
Bevor Frau Schiller ihren Scheidungsbeschluss erhielt, hatte man Schiller für eine Zeit ins Arbeitshaus befördert, weil er seine Gattin wieder einmal so brutal geschlagen hatte, dass sie kaum noch in der Lage war, aufrecht zu laufen. Der Mord an seiner Frau geschah am 1. Juni 1903.
Im Zuchthaus, wo er am 30. Juli 1903 ankam, zeigte er eine abgestumpfte Gleichgültigkeit. Er schwieg hartnäckig und war immer in einem mürrischen und widerwilligen Zustand. Als seine Kinder ihn zum letzten Mal besuchten, zeigte er wenig, bzw. kärglichste Gefühle.
Michael Willow aus Youngstown, Verwalter des Nachlasses von Frau Schiller, verbrachte einen Teil des Abends mit Schiller und erhielt von ihm die Vollmacht, einen Nachlass von unbekanntem Wert zu verwalten, den Schiller nach eigenen Angaben in Österreich-Ungarn besaß. Der Mörder verlangte, dass der Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks seinen drei Kindern in Cleveland ausgezahlt werde, aber erst, nachdem ihm ein prächtiges Denkmal errichtet worden sei.
Pater Kelly, ein katholischer Priester, arbeitete stundenlang mit Schiller zusammen, konnte von ihm jedoch kein Bekenntnis seines religiösen Glaubens erlangen. Seine kleine Tochter hatte ihm noch zuletzt geschrieben und ihn aufgefordert und gebeten, doch das Christentum anzunehmen.
Jedoch ohne Erfolg …
Staat gegen Schiller, 70 Ohio St. 1 (1904)
8. März 1904 · Oberster Gerichtshof von Ohio · Nr. 8714
70 Ohio St. 1
Der Bundesstaat Ohio
v.
Schiller
Mord ersten Grades – Anklageverfahren wegen – Gericht klagt Geschworene an – Damit sie Gnade empfehlen können – Und gibt die Wirkung einer solchen Empfehlung an – Solche Anweisungen des Gerichts sind richtig und kein Fehler – Frage der Empfehlung zur Begnadigung.
1. Bei der Verhandlung einer Anklage wegen Mordes ersten Grades, bei der das Gericht die Geschworenen anweist, dass sie, wenn sie den Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig befunden,, wenn sie es für richtig halten, Gnade empfehlen können; und weist sie ferner darauf hin, dass die rechtliche Wirkung einer solchen Empfehlung darin bestehen wird, dass die Strafe des Angeklagten vom Tod in eine lebenslange Haftstrafe geändert wird; eine solche Anweisung ist eine korrekte und ausreichende Anklage oder Anweisung zu diesem Thema.
2. Bei der Verhandlung einer solchen Anklage ist das Gericht nicht verpflichtet, die Jury anzuweisen, dass keine derart verurteilte und inhaftierte Person „von der Begnadigungssammlung zur Begnadigung oder vom Vorstand des Unternehmens zur Bewährung empfohlen werden darf . “ Strafvollzug, es sei denn, es liegt ein Beweis der Unschuld vor, der über begründete Zweifel hinausgeht;“ und das Versäumnis, die Jury entsprechend zu unterrichten, ist kein Fehler.
Irrtum an das Bezirksgericht des Bezirks Mahoning.
In der Amtszeit des Gerichts für gemeinsame Klagegründe im Mai 1903 des Bezirks Mahoning war der Angeklagte irrtümlich. Michael Gr. Schiller wurde wegen der Tötung seiner Frau Maria Schiller wegen Mordes ersten Grades angeklagt, vor Gericht gestellt und verurteilt. Der irrtümliche Angeklagte reichte seinen Antrag auf ein neues Verfahren ein und führte darin als Gründe an, warum er ihm ein neues Verfahren gewähren sollte: Erstens,Dass das Gericht einen Fehler begangen hat, als es über den Einspruch des Angeklagten hinweg die Aussage von Mike Louch zugelassen hat, der über ein zweitägiges Gespräch mit dem Angeklagten im Stadtgefängnis der Stadt Youngstown aussagte Nach der Begehung des mutmaßlichen Verbrechens und zu Lebzeiten von Mary Schiller sagte der Angeklagte in diesem Gespräch dem Zeugen: „Wenn Frau Schiller genesen würde, würde er bald von dort verschwinden und sie dann töten, wenn er es geschafft hätte.“ ihr in die alte Heimat zu folgen, um es zu tun.“ Zweitens, dass das Gericht bei der Erteilung von Anweisungen an die Geschworenen einen Fehler begangen habe: „Dass er ihnen nicht die volle rechtliche Wirkung dargelegt hat, die sich aus der Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes ersten Grades mit einem Gnadenurteil ergibt.“ Dritte,Dass „das Urteil nicht durch ausreichende Beweise gestützt wird und rechtswidrig ist.“ „Dieser Antrag auf ein neues Verfahren wurde zur gleichen Zeit am 29. Juli 1903 vom Gericht abgelehnt. daraufhin der Beklagte, Michael Gr. Schiller wurde am 10. November 1903 ordnungsgemäß zum Stromschlag verurteilt. Der Fehler wurde von besagtem Michael GL *3 Schiller vor dem Bezirksgericht des Bezirks Mahoning angeklagt, wo das Urteil des Gerichts für gemeinsame Klagegründe wegen angeblichen Fehlers in der Tat aufgehoben wurde Die Anklage wurde den Geschworenen des erstinstanzlichen Gerichts vorgelegt, und der Fall wurde zur weiteren Verhandlung an das Gericht für gemeinsame Klagegründe zurückverwiesen. Der Kläger, der hier einen Irrtum begangen hat, beantragt nun die Aufhebung dieses Urteils des Bezirksgerichts und bittet um eine Bestätigung des Urteils des besagten Gerichts für gemeinsame Klagegründe.
Herr JM Sheets; Herr WB Graham und Herr Frank L. Baldwin für den irrtümlichen Kläger.
Herr Frank L. Oesch und Herr BG Huey für den irrtümlichen Beklagten.
Crew, J.
Bei der Anhörung dieses Falles vor dem Bezirksgericht auf irrtümlichen Antrag von Michael Gr. Schiller, dieses Gericht hob das Urteil auf und hob das Urteil des Gerichts für allgemeine Klagegründe auf, und zwar mit der einzigen Begründung, dass dieses Gericht für allgemeine Klagegründe in seiner Anweisung an die Geschworenen fehlerhaft gewesen sei, was das Gesetz betrifft, das einer Geschworenenpartei in der Verhandlung zusteht einer Anklage wegen Mordes ersten Grades das Recht, bei Verurteilung des Angeklagten Gnade zu empfehlen. Die Feststellung und das Urteil des Bezirksgerichts, wie aus dem Eintrag in seinem Journal vom 6. November 1903 hervorgeht, lauteten wie folgt: „Die besagten Parteien erschienen durch ihre Anwälte, und dieser Fall wurde fälschlicherweise auf die Petition hin angehört.“ zusammen mit den Originaldokumenten und Schriftsätzen und einer ordnungsgemäß beglaubigten Abschrift der Anordnungen und des Urteils des Gerichts für gemeinsame Klagegründe des besagten Landkreises,The State of Ohio gegen Michael G. Schiller, und wurde von einem Anwalt vertreten; Aufgrund dessen kommt das Gericht zu dem Schluss, dass in der Akte und dem Verfahren zuvor *4sagte, es gebe offensichtliche Fehler in der Akte zum Schaden des Klägers, der sich im Irrtum befunden habe, und zwar darin, dass es einen Fehler in der Anklageschrift des erstinstanzlichen Gerichts gegenüber den Geschworenen gebe, da das Gericht es versäumt habe, Anklage zu erheben was der Angeklagte nachweisen müsste, um eine Begnadigung zu erhalten, im Falle eines Urteils wegen Mordes ersten Grades* mit einer Gnadenempfehlung der Jury, sofern dies der Fall ist, und dass keine weiteren Fehler erkennbar sind aufzeichnen. Daher wird von diesem Gericht angenommen, angeordnet und entschieden, dass das Urteil und das Verfahren des genannten Gerichts für gemeinsame Klagegründe in dieser Klage gelten. und dieselben werden hiermit beiseite gelegt, umgedreht und für nichts gehalten“ usw. * * *
Dass das Bezirksgericht Recht hatte, als es feststellte, dass in den Akten des besagten Verfahrens, des Urteils und der Verhandlung vor dem Gericht für gemeinsame Klagegründe kein Fehler erkennbar sei, es sei denn, er sei in der in diesem Eintrag genannten Anklageschrift des Gerichts zu finden, Anwalt für Die irrtümlichen Beklagten scheinen nun einzuräumen, dass eine solche Feststellung des Bezirksgerichts ungerechtfertigt oder falsch war, da sie vor diesem Gericht weder in mündlicher Verhandlung noch in ihrem schriftlichen Schriftsatz eine Behauptung oder Behauptung vorgebracht haben. Es wird hier auch nicht behauptet oder auch nur angedeutet, dass das erstinstanzliche Gericht bei der Zulassung von Zeugenaussagen einen Fehler begangen habe oder dass das Urteil der Jury nicht durch kompetente und ausreichende Beweise gestützt worden sei. Wir finden in diesem Protokoll auch nach sorgfältiger Prüfung nichts, was unserer Meinung nach einen solchen Anspruch oder eine solche Behauptung rechtfertigen oder rechtfertigen würde, wenn er erhoben würde.*5B. eine Barmherzigkeitsempfehlung, hätte danach das Recht, eine Begnadigung oder eine Bewährung zu erhalten. In Abschnitt 6808 der überarbeiteten Statuten heißt es: „Wer vorsätzlich und entweder aus vorsätzlicher und vorsätzlicher Bosheit oder durch Gift oder durch die Begehung oder den Versuch einer Vergewaltigung, Brandstiftung, eines Raubes oder eines Einbruchs einen anderen tötet, ist des Mordes ersten Grades schuldig und wird mit dem Tode bestraft, es sei denn, die Jury, die den Angeklagten verhandelt, empfiehlt Gnade; in diesem Fall ist die Strafe lebenslange Haft im Zuchthaus. Vorausgesetzt jedoch, dass Mord ersten Grades im Sinne dieser Definition weiterhin ein Kapitalverbrechen im Sinne der Verfassung ist. Und unter der Voraussetzung, dass keine Person, die wegen Mordes ersten Grades verurteilt wurde, von der Begnadigungskommission zur Begnadigung empfohlen wird,
In der den Geschworenen vorgelegten Anklage und Anweisung hat das erstinstanzliche Gericht, nachdem es Mord im ersten Grad definiert und die verschiedenen kleineren Verbrechen, die in der Anklageschrift erfasst und in der Anklage enthalten sind, sorgfältig und korrekt beschrieben und definiert, und nachdem es dem Gericht Anweisungen gegeben hat Die Geschworenen erklärten, dass es für sie zuständig sei, den Angeklagten von der Hauptanklage – dem Mord ersten Grades – freizusprechen und ihn eines der geringeren Verbrechen für schuldig zu erklären, wenn die Beweise dies nach dem Gesetz rechtfertigen und rechtfertigen sollten Die in dieser Anklageschrift enthaltenen Urteilsformeln sagten den Geschworenen wie folgt: £ £ Die Urteilsformulare, die die verschiedenen Aspekte des in dieser Anklageschrift angeklagten Verbrechens abdecken, werden Ihnen bei Ihrer Pensionierung ausgehändigt, und Sie werden ein solches Formular verwenden, das Ihrer Tatsachenfeststellung entspricht . *6Das erste ist das eines allgemeinen Urteils, in dem der Angeklagte Michael Schiller des Mordes ersten Grades für schuldig befunden wird, da er in der Anklageschrift angeklagt wird. Die zweite Form ist genau wie die erste, mit dem Zusatz von vier Wörtern: „Die Jury empfiehlt Gnade.“ Die vor einigen Jahren geänderte Satzung dieses Staates sieht vor, dass die Jury in einem Fall, in dem sie den Angeklagten des Mordes ersten Grades für schuldig befunden hat, wenn sie es für richtig hält, Gnade empfehlen kann; Die rechtliche Wirkung einer solchen Empfehlung besteht darin, die Todesstrafe, die für die einfache Feststellung eines Mordes ersten Grades verhängt wurde, in eine lebenslange Freiheitsstrafe umzuwandeln. ' '
Es wird zugegeben, dass die so gegebene Anweisung, die die Wirkung einer Barmherzigkeitsempfehlung berührt, insoweit unbedenklich und frei von Fehlern ist; Der Anwalt des Angeklagten besteht jedoch irrtümlich darauf und wurde von der Mehrheit des Bezirksgerichts so entschieden, dass der Prozessrichter noch weiter hätte gehen und die Geschworenen darüber informieren und anweisen sollen, dass im ersten Fall keine Person wegen Mordes verurteilt wurde Der Grad, mit einer Gnadenempfehlung, wird vom Begnadigungsausschuss zur Begnadigung oder vom Vorstand der Leiter der Strafanstalt zur Bewährung empfohlen, es sei denn, es liegt ein zweifelsfrei nachgewiesener Unschuldsnachweis vor; und es wird hier argumentiert, dass es nicht ausreicht, dass das Gericht den Geschworenen hätte sagen sollen, dass, wenn sie den Angeklagten des Mordes ersten Grades für schuldig befunden und Gnade empfohlen hätten,*7Weisen Sie sie an und weisen Sie sie darauf hin, dass ein so Verurteilter nicht vom Begnadigungsausschuss zur Begnadigung oder vom Vorstand der Strafanstalt zur Bewährung auf Bewährung empfohlen werden kann, es sei denn, er weist seine Unschuld zweifelsfrei nach; und es wird behauptet, dass das Versäumnis des Gerichts, die Geschworenen entsprechend zu beraten und zu unterrichten, ein Fehler war, weshalb das Urteil in diesem Fall ordnungsgemäß vom Bezirksgericht aufgehoben wurde. Wir stimmen dieser Ansicht nicht zu und können die Richtigkeit dieser Behauptung nicht bestätigen. In diesem Fall muss der Prozessrichter vollständig, fair und korrekt entscheiden. hat die Jury korrekt über die Rechtsregeln informiert, die sie bei der Prüfung der Beweise bei der Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten leiten und kontrollieren sollten; und wies sie an, dass sie, falls sie den Angeklagten des Mordes ersten Grades für schuldig befunden hätten, Es wäre ihr Vorrecht und ihr Recht, Gnade zu empfehlen, und sie wurden darüber hinaus darüber informiert und belehrt, welche Auswirkungen eine solche Empfehlung auf die zu verhängende Strafe oder Bestrafung haben würde. Der Wortlaut der Anklage lautet in diesem Zusammenhang wie folgt: „Die rechtliche Wirkung einer solchen Empfehlung besteht darin, die Todesstrafe, die für die einfache Feststellung eines Mordes ersten Grades verhängt wird, in eine lebenslange Freiheitsstrafe umzuwandeln.“ Die Jury wurde somit richtig informiert, nicht nur über ihr Recht, Gnade zu empfehlen, sondern auch über die Wirkung einer solchen Empfehlung. Mehr als dies stand der Beklagten nicht zu. Doch ungeachtet der Tatsache, dass das Gericht den Geschworenen ausdrücklich und in klarer und positiver Sprache mitgeteilt hat, dass, wenn sie den Angeklagten für schuldig befunden und Gnade empfohlen hätten,*8und als Tatsache anzunehmen, dass die Jury eine solche Gnadenempfehlung nur deshalb zurückgehalten hat, weil sie vom Gericht nicht darüber informiert wurde, dass die Begnadigungskommission nach der Verurteilung und Verurteilung des Angeklagten nicht frei und ohne Recht wäre, es sei denn, sie beweise ihre Unschuld seine Begnadigung oder Freilassung zu empfehlen. Wir finden in diesem Protokoll nichts, was eine solche Schlussfolgerung oder Schlussfolgerung rechtfertigen oder eine solche Feststellung rechtfertigen könnte, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass den Geschworenen ohne Einschränkung mitgeteilt wurde, dass seine Strafe, falls sie Gnade empfehlen würden, eine Gefängnisstrafe sein würde und müsse fürs Leben. Der Angeklagte oder sein Anwalt haben keinen Antrag auf weitere oder zusätzliche Anklage zu diesem Thema gestellt und es wurden keine Einwände oder Ausnahmen zu diesem bestimmten Teil der Anklage erhoben. Die einzige Ausnahme, die vom Anwalt des Angeklagten gemacht oder zur Kenntnis genommen wurde, eine generelle Ausnahme von der Anklage als Ganzes darstellt. Es ist eine vertraute und sehr allgemeine Regel der Praxis, die gleichermaßen auf strafrechtliche und zivilrechtliche Fälle anwendbar ist, dass die bloße teilweise Nichtanweisung oder unvollständige Anweisung zu einer bestimmten Angelegenheit oder Angelegenheit an sich keinen umkehrbaren Fehler darstellt, sofern dies nicht der Fall ist eine Anfrage nach spezifischeren und umfassenderen Anweisungen zu dem betreffenden Punkt oder Problem. In der Mehrheitsmeinung des Bezirksgerichts in diesem Fall sagt der Richter, der dasselbe verkündet, in seinem Kommentar zu dem zuletzt oben zitierten Teil der Anklage des erstinstanzlichen Gerichts: „Er (der Prozessrichter) sagt, für den Fall, dass Sie Gnade empfehlen …“ Die rechtliche Wirkung einer solchen Empfehlung besteht darin, die Todesstrafe, die für die einfache Feststellung eines Mordes ersten Grades verhängt wurde, in eine lebenslange Freiheitsstrafe umzuwandeln. statt des Todes, Die Rechtsfolge wird eine lebenslange Freiheitsstrafe sein. Nein, nein. Es ist nicht legal*9Auswirkung, ihn mit der Empfehlung im ersten Grad für unwürdig zu halten; das ist nicht die rechtliche Wirkung davon. Die Rechtswirkung bestand darin, die Strafe in eine lebenslange Haftstrafe umzuwandeln, mit der im Gesetz enthaltenen Bestimmung, dass er unter keinen Umständen freigelassen werden darf, es sei denn, er erweist seine Unschuld zweifelsfrei. Das ist die rechtliche Wirkung davon. Wir beharren darauf, dass er, als er den Geschworenen mitteilte, dass die rechtliche Wirkung, wenn sie die Partei des Mordes ersten Grades mit der Empfehlung der Gnade für schuldig befunden hätten, eine lebenslange Haftstrafe wäre, er den Geschworenen gegenüber diesen Sachverhalt nicht im Sinne der Definition dargelegt hat Nach dem Gesetz wäre die rechtliche Wirkung, wie angeklagt, eine lebenslange Freiheitsstrafe, mit dem Zusatz, dass weder die! Gouverneur, noch Begnadigungsausschuss, Weder der Gefängnisdirektor* noch eine andere betroffene Person konnte ihn freilassen, es sei denn, es liegt ein zweifelsfreier Beweis seiner Unschuld vor.“ Bei allem Respekt vor dem gelehrten Richter, der diese Stellungnahme abgegeben hat, gehen wir davon aus, dass er den Umfang und die Wirkung des letzten Vorbehalts von Abschnitt 6808, überarbeitete Statuten, falsch verstanden und falsch interpretiert hat. Hätte das erstinstanzliche Gericht den Geschworenen, wie in dieser Stellungnahme des Bezirksgerichts angedeutet, vorgeworfen, dass, wenn sie den Angeklagten des Mordes ersten Grades für schuldig befunden und Gnade empfohlen hätten, die Wirkung einer solchen Empfehlung darin bestehen würde, seine Strafe zu verschieben oder zu mildern? zu einer lebenslangen Haftstrafe im Gefängnis, jedoch ohne das Recht oder die Möglichkeit einer Begnadigung, es sei denn, er hätte seine Unschuld zweifelsfrei nachgewiesen, wäre eine solche Anschuldigung sowohl irreführend als auch falsch gewesen und hätte war eine falsche Darstellung sowohl des Gesetzes als auch der Tatsachen. Gemäß Abschnitt 11, Artikel 3 der Landesverfassung verfügt der Gouverneur über die volle Begnadigungsbefugnis*10 Alle Verbrechen und Straftaten, mit Ausnahme von Hochverrat und Fällen der Amtsenthebung, und das so gewährte Recht wird durch den letzten Vorbehalt von Abschnitt 6808, überarbeitete Statuten, in keiner Weise berührt oder gekürzt. Das Recht des Gouverneurs, diese Begnadigungsbefugnis auszuüben, ist auch nicht von der Maßnahme oder Empfehlung des Begnadigungsausschusses abhängig, denn in Abschnitt 409-49 der überarbeiteten Satzung heißt es: „Der Gouverneur hat ungeachtet der Maßnahme die volle Befugnis.“ des besagten Gremiums, jedem Antrag auf Begnadigung, Strafumwandlung oder Aufschub stattzugeben oder ihn abzulehnen, wenn seiner Meinung nach dadurch die öffentlichen Interessen gefördert würden.“
Wir haben die Akte in diesem Fall sehr sorgfältig geprüft und können keinen Fehler in der Akte und im Verfahren des Gerichts für gemeinsame Klagegründe feststellen. Nach dieser Prüfung sind wir völlig davon überzeugt, dass der irrtümliche Beklagte Michael G-. Schiller wurde fair vor Gericht gestellt, wurde zu Recht verurteilt und dieses Urteil sollte bestätigt werden. Daraus folgt, dass das Urteil des Bezirksgerichts aufgehoben werden sollte und das Urteil des Gerichts für gemeinsame Klagegründe bestätigt wird.
Das Urteil des Bezirksgerichts wurde aufgehoben und das Urteil des Gerichts für gemeinsame Klagegründe bestätigt.
Spear, CJ, Davis, Si-iauck, Price und Summers, JJ., stimmen zu.