Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.



1. Der Fall - Ludwig Tessnow

Ludwig Tessnow (* 15. Februar 1872 Stolzenhagen, Kr. Randow; † November 1939 Groß Piasnitz) war ein deutscher Serienmörder, dem mindestens vier Kinder zum Opfer fielen. Sein Fall ging durch das erste wissenschaftliche Gutachten über Blutarten in die Kriminalgeschichte ein.
Über den Greifswalder Fall Ludwig Tessnow findet man (siehe Quellenangabe) folgende Darstellung.
Ludwig Tessnow wurde im Juli 1902 von dem Schwurgerichte zu Greifswald wegen Mordes an je 2 Kindern, sowie wegen Überfalls auf ein erwachsenes Mädchen zweimal zum, Tode und zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt.
Die erste Untat wurde am 9. September 1898 bei Lechtinge an 2 siebenjährigen Schulmädchen verübt, vormittags 10 Uhr, auf dem Schulwege in einem kleinen, von Wiesen umgebenen Gehölz. Das eine Kind hatte durchschnittenen Hals und aufgeschnittenen Rumpf, dem anderen Kinde war der Kopf abgeschnitten, der Brustkorb in der Lendenwirbelsäule vom Becken abgetrennt und letzteres in der Kreuzbeinfuge halbiert worden. Ausserdem war ein Arm im Schultergelenk, ein Unterschenkel im Kniegelenk ausgelöst, an verschiedenen Stücken war stellenweise die Haut abgelöst. Die einzelnen Leichenteile fanden sich auf einer Fläche von 1 km verstreut. Dazwischen lagen die Schultaschen und Kleidungsstücke umher oder waren an den Bäumen aufgehangen.
„Am Tage vor dem Morde war Tessnow, der etwa 8 Tage zuvor in dem benachbarten Dorfe Waltenhorst in Arbeit getreten war, ohne Mittag zu essen, kurz nach Tisch nach dem 10 km entfernten Osnabrück gegangen, um sich seinen Koffer abzuholen, den er wegen rückständiger Miete bei seiner Wirtin in Osnabrück, wo er vorher mehrere Monate gearbeitet hatte, gelassen hatte . . Unterwegs kehrte er in mehreren Wirtschaften ein und machte schon kurz vor Osnabrück auf ihm bekannte Damen, die ihm begegneten, einen angetrunkenen und abschreckenden Eindruck.
Erst gegen 9 Uhr abends erschien er stark angetrunken vor dem Hause seiner früheren Wirtin, erhielt aber, da er nicht mehr genug Geld bei sich hatte, weder Einlass noch Koffer. Er stand dann schimpfend und aus einer Flasche trinkend lange Zeit vor dem Hause; in der Nacht wurde er zweimal schlafend vom Nachtwächter auf einer Bank in den Anlagen von Osnabrück getroffen und geweckt . . . Um 2 Uhr nachmittags (des andern Tages, nachdem er früh 10 Uhr die Kinder getötet hatte) erschien er in einer Wirtschaft unfern seines Meisters in Waltenhorst und fiel hier .der Wirtin durch sein verstörtes Aussehen, seine gebrochene Haltung, sein Schütteln mit dem Kopfe, sein Vorsichhinlächeln auf, so dass er auf sie den Eindruck eines geistig gestörten Menschen machte."
Am 1. Juli 1901 wurden auf einem in einem hochstämmigen lichten Kiefernwalde mit Farnkraut dichtbestandenen Fahrwege zwischen den Seebädern Baabe und Göhren auf Rügen die beiden 5 ½ und 7 ½ jährigen Kinder eines Fuhrmanns in Göhren mit durch einen Stein zertrümmertem Schädel und durchschnittenem Halse aufgefunden. Die eine Leiche hatte auch aufgeschnittenen Rumpf, die andere war genau wie das Mädchen in Lechtingen zerstückelt und zerstreut worden. Mitte Juni war Tessnow bei einem Tischlermeister in Baabe in Arbeit getreten. Er war ein fleißiger und geschickter Arbeiter, dabei still, höflich und bescheiden. Am 30. Juni, Sonntags, fiel er durch sein heiteres und gesprächiges Wesen auf. Abends kam er angetrunken nach Hause. Am andern Morgen stand er später auf, arbeitete nicht, zog seine Sonntagssachen an. Er habe Kopfschmerzen und wolle ins Freie gehen. Er trank in mehreren Wirtschaften Bier und Schnaps durcheinander und wurde dann in der Nähe des Tatortes gesehen. Verschiedenen Personen fiel sein verstörtes Wesen auf. Er übernachtete im Freien, ging am andern Tage nach Binz spazieren und kehrte dann erst zu seinem Meister zurück.
Ehe er nach Baabe kam, hatte Tessnow einige Zeit in Sagard auf Rügen gearbeitet. Auch hier war er fleißig, geschickt und still. Eines Tages aber, Sonnabends, als bei Mietsleuten seines Meisters eine Hochzeit gefeiert wurde, betrank er sich. Abends 11 Uhr verschwand er, kehrte erst am nächsten Abend, Sonntag, zurück und trat am drauffolgenden Tage aus der Arbeit. An diesem Sonntag morgen wurden von dem Pfarrpächter von Sagard am Rande eines Gehölzes ein Hammel und ein Mutterschaf mit durchstochenem Halse, zwei Mutterschafe und ein Hammel mit durchschnittenem Halse und geöffnetem Rumpfe und ein Bock durch Untertauchen des Kopfes in einem Bach ertränkt aufgefunden.
Seit Ende Januar 1901 arbeitete Tessnow bei einem Tischlermeister in Neuenhagen. Am 1. März, dem Mecklenburgischen Busstage, betrank er sich und trat aus der Arbeit. Auch am 2. März trank er in verschiedenen Wirtschaften herum. Am 3. März 1901, vormittags gegen 11 Uhr, trat Tessnow auf einem Waldwege in der Nähe von Neuenhagen aus dem Gebüsch auf ein alleingehendes, erwachsenes Mädchen zu, fasste sie von hinten bei der Kehle, drückte sie zu Boden, suchte ihr ihr Umschlagetuch um den Kopf zu wickeln und den Zipfel in den Mund zu stecken. Das Mädchen wehrte sich aber, und Tessnow entfloh.
Tessnow ist 1872 unehelich geboren; sein Vater war Trinker. Die Mutter litt seit der Mädchenzeit zeitweilig an tiefen Ohnmachten und Schwindelanfällen. Ein älterer Bruder von demselben Vater war Trinker und Raufbold, der wegen Totschlags zu 8 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde und sich in der Strafhaft erhängte. Tessnow selbst war schwächlich, litt als kleines Kind an Krämpfen und erhielt die Nottaufe. Während der Schulzeit litt er an Ohnmachten, klagte viel über Kopfschmerzen, lernte schwer. Mit 18 bis 19 Jahren will er eine Körperverletzung in einer Schlägerei erlitten und seitdem viel an linksseitigem Kopfschmerz und nicht seltenem Schwindel gelitten haben. „Er erwähnt, dass er Mitte der 90 Jahre einmal in der Nacht, nachdem er am Tage Kopfschmerz gehabt, von grosser Angst befallen worden sei; er habe ein Rauschen gehört und ein schuppiges Ungeheuer mit Krallen auf sich herabsinken sehen, dem Feuer aus dem Rachen kam. Dann habe er die Besinnung verloren und sich am Morgen beim Erwachen in einer entfernten Ecke des Zimmers auf dem Fussboden gefunden."
Er führte ein unstetes Leben und wechselte ohne sichtlichen Grund häufig die Arbeit, weil er, wie er sagte, sich über Meister oder Mitarbeiter geärgert habe. Er trank von Zeit zu Zeit und trieb sich dann zwecklos tagelang umher. Geschlechtlichen Verkehr pflegte er normaler Weise, aber nur sehr selten. Er fiel durch sein stilles Wesen, seinen scheuen Blick und sein häufiges Vorsichhinlächeln auf, war leicht empfindlich, selten gesellig und gesprächig. Seit Jahren beschäftigte ihn der Plan einer Maschine, die ohne Feuerung Kraft erzeugen und sich zugleich in steter Bewegung halten könne.
Vom 21. März bis 29. April 1902 wurde er in der Provinzialheilanstalt zu Uckermünde beobachtet. Er hatte häufige Pulsbeschleunigung mit lebhaftem Zucken in den Muskeln der linken Gesichtshälfte. Die Zunge bot stets feinschlägiges Zittern dar.
Geheimrat Dr. A. Knecht gab in der Schwurgerichtsverhandlung vom 26. Juni bis 4. Juli 1902 sein Gutachten auf Epilepsie ab in dem Sinne, dass Tessnow seine Straftaten mit großer Wahrscheinlichkeit im epileptischen; Dämmerzustande begangen habe. Die Sachverständigen Aschaffenburg, Kortum und Westphal schlössen sich an. Beumer hielt Tessnow für einen Sadisten mit verminderter Zurechnungsfähigkeit. Tessnow selbst erklärte, er müsse nach den Zeugenaussagen selbst annehmen, dass er der Täter sei, er wisse aber nichts von diesen Taten. Die Geschworenen bejahten die Schuldfragen und Tessnow wurde zum Tode verurteilt.
„Als ihm am 16. Oktober 1903 die Vollstreckung des Urteils für den nächsten Tag angekündigt wurde, verfiel er im Laufe des Nachmittags in Bewusstlosigkeit. Es floss ihm blutiger Speichel aus dem Munde, die Pupillen reagierten nur schwach gegen Lichtreiz, er schien andere nicht zu vernehmen und brach aufgerichtet in sich zusammen. Da er am folgenden Morgen noch bewusstlos war, wurde er der psychiatrischen Klinik übergeben, wo sich gegen Abend das Bewusstsein aufzuhellen begann. Es wurde eine Abschürfung an der Zunge sowie rechtsseitige Anästhesie des Körpers festgestellt. Er gab an, ein Rauschen in der Luft gehört und ein schuppiges Ungeheuer mit Krallen und feurigem Rachen gesehen zu haben, das sich auf ihn stürzte. Noch zwei Tage hörte er die Stimme des Staatsanwalts, dann war der Anfall vorüber, der von allen Beobachtern für einen epileptischen angesehen wurde. Ludwig Tessnow fehlte ein Tag in der Zeitrechnung.
„Am 8. November 1904 vollführte er nachts großen Lärm in seiner Zelle, brach die Fesseln aus der Wand, zertrümmerte das Mobiliar, sprach vom Teufel und wurde früh bewusstlos in einer Ecke seiner Zelle liegend mit Bisswunden an der Zunge gefunden. Er blieb bis zum folgenden Tage unbesinnlich und behauptete, nichts von den Vorgängen der Nacht zu wissen."
Am 28. April 1905 ähnlicher Anfall.
Vom 10. bis 18. Dezember 1906 fand im Wiederaufnahmeverfahren die erneute Hauptverhandlung statt.
Die Sachverständigen Beumer, Schultze, Kölpin, Siemens, Westphal erklärten es als höchst wahrscheinlich, dass T. im epileptischen Dämmerzustande gehandelt habe, der seine Zurechnungsfähigkeit ausschliesse.
„Der Vertreter der Anklage gab zwar zu, dass T. Epileptiker sei, suchte aber nachzuweisen, dass das Verhalten des Angeklagten zur Zeit der Straftaten der Ausdruck grosser Überlegung und planmässigen Vorgehens sei, wobei er allerdings die jedesmal vorausgegangenen Alkoholexzesse und deren Beziehungen zur Epilepsie mit grosser Unbefangenheit überging. Der direkten Angriffe auf die Psychiatrie, wie in der ersten Verhandlung, enthielt er sich."
Ludwig Tessnow wurde nach dem Antrage des Staatsanwalts wieder zum Tode verurteilt.
Geheimrat Dr. Knecht schließt seinen Bericht:
„Dieser Ausgang schließt manche Lehre in sich. Zunächst zeigt er, wie selbst gebildete und angesehene Juristen ganz gewöhnlichen Formen psychischer Störung — denn in psychiatrischer Beziehung bietet der Fall Tessnow wenig Bemerkenswertes dar — verständnislos gegenüberstehen. Er weist darauf hin, wie dringlich eine bessere Vorbildung der Juristen auf diesem Gebiete ist, und wie wir Psychiater bestrebt sein müssen, durch Vereinigung mit den Vertretern des Richterstandes in forensisch-psychiatrischen Vereinen das Verständnis für psychische Krankheitszustände in diesen Kreisen zu wecken und zu beleben.
„Er weist aber auch darauf hin, wie wichtig eine sicherere Verwahrung krimineller Geisteskranker ist, als sie jetzt vielerorts geboten werden kann. Denn die Sorge um eine sichere Verwahrung des Täters steht auch im vorliegenden Falle unzweifelhaft im Hintergrunde des Wahrspruchs der Geschworenen . . . Endlich drängt die Entscheidung der Geschworenen in einem solchen Falle die Frage auf, ob es im Interesse der Rechtssicherheit liegt, dass die Geschworenen, die, so tüchtige Männer sie in ihrem Berufe sein mögen, doch unmöglich ein tieferes Verständnis in psychiatrischen Fragen besitzen können als der Vertreter der Anklage, sich ohne weiteres über das Gutachten der höchsten ärztlichen Autorität im Staate (Medizinalkollegium für Pommern) hinwegsetzen.“

Quellen: Psychologie des Verbrechers. Bd. 1 – Ausgabe 1908 – S. 165


Paul Theodor Uhlenhuth (* 7. Januar 1870 in Hannover; † 13. Dezember 1957 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Bakteriologe und Hygieniker.
Uhlenhuth entdeckte 1901 die für die Rechtsmedizin wichtige Methode (biologische Eiweißdifferenzierung) zur Unterscheidung von Menschen- und Tierblut (Uhlenhuth-Probe oder Uhlenhuth-Test. Große Aufmerksamkeit der Bevölkerung erfuhr der Uhlenhuth-Test im Zusammenhang mit dem Mordfall Lucie Berlin.

Nach anfänglichem wissenschaftlichen Widerspruch wurde das Uhlenhuthsche Präzipitinreaktionsverfahren am 8. September 1903 als gerichtsfestes Beweisverfahren offiziell in Preußen eingeführt. Später ließ sich der Test auf weitere Körperseren wie Sperma oder Speichel erweitern.
Uhlenhuth entwickelte außerdem Schutz- und Heilseren gegen Schweinepest und Maul- und Klauenseuche. 1915 entdeckte er den Erreger der Weil-Krankheit (Vertreter der Bakteriengattung Leptospira) und ein Serum zu ihrer Bekämpfung. Durch die Entdeckung der chemotherapeutischen Bedeutung des Atoxyl begründete Uhlenhuth die Arsenbehandlung der Syphilis, die von Paul Ehrlich weitergeführt wurde, sowie die Antimontherapie vieler Tropenkrankheiten; förderte die Krebsforschung und den Ausbau der Chemotherapie. Uhlenhuth wurde zwischen 1910 und 1952 mehrmals, unter anderem von Karl Landsteiner, für den Nobelpreis für Medizin vorgeschlagen.

Nachsatz zum Fall Tessnow:

Tessnow jedoch leugnete vor Gericht beharrlich, weder die beiden Kinder noch die Schafe getötet zu haben. Deshalb suchte die Polizei intensiv nach weiteren neuen Beweisen um Tessnows Lügengebilde zu Fall zu bringen. Sie erfuhren von den erfolgreichen Versuchen des Biologen Paul Uhlenhuth, welcher Anfang März des gleichen Jahres eine Methode entwickelt hatte, wie man Blut von anderen Stoffen unterscheiden und den Nachweis erbringen kann, ob es sich dabei um Menschen- oder Tierblut handelt.
Daraufhin schickte der ermittelnde Untersuchungsrichter zwei Pakete mit der Kleidung Tessnows an Uhlenhuth. Dieser hatte damit erstmals die Möglichkeit in der Hand, seine "Methode zum differentialdiagnostischen Nachweis des Menschenblutes" an der Praxis auszuweisen. Er löste Blutflecken von Tessnows Kleidung und gab sie in physiologische Kochsalzlösung. Am 5. August 1901 schrieb er sein Gutachten: An insgesamt 17 Stellen fand er Menschenblut und an 9 anderen Stellen Tierblut.
Damit war Tessnow überführt. Der Fall Tessnow ist insofern interessant, als an ihm eine bestimmte Methode der Verbrecheridentifizierung studiert werden kann: die Blutprobe.
Die Blutdiagnose bedeutete von nun an ein immenses Hilfsmittel der Gerichtsmedizin sowie der Serumtechnik und markiert den Wendepunkt in der Geschichte der forensischen Wissenschaft.

Ende 1902 ???? wurde Tessnow zum Tode verurteilt und im Greifswalder Gefängnis hingerichtet.??? Das Ableben von Tessnow ist bis heute unklar.

Im Frühjahr 1902 wurde Tessnow in Greifswald der Prozess gemacht, in dem dem Gutachten von Uhlenhuth gefolgt wurde. Das Urteil lautete erwartungsgemäß auf Todesstrafe. Während der Verkündung des Hinrichtungstermins erlitt Tessnow angeblich einen epileptischen Anfall, der eine psychiatrische Untersuchung des Verurteilten begründete. Trotz gegenteiliger Meinung von vier Psychiatern als zurechnungsfähig beurteilt, wurde Tessnow erneut verurteilt; auch die Berufungsverhandlung beim Reichsgericht in Leipzig bestätigte am 14. März 1904 das Urteil.
Im selben Jahr (also 1904) wurde Tessnow angeblich auf dem Hof des Greifswalder Gefängnisses enthauptet. Ein Strafverteidiger behauptete aber, die Strafe sei nach einigen Jahren in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt worden – ein Beweis für die Hinrichtung oder die Strafumwandlung fand sich zunächst nicht in den Justizakten. 2016 ergaben Nachforschungen in Akten der Landesheilanstalt Stralsund, dass Tessnow in die psychiatrische Klinik überstellt wurde, wo er bis 1939 eingesessen haben soll. Als "ungeheilt" eingestuft (gemäß Akten) wurde er nach Neustadt in Westpreußen verlegt und während der Massaker von Piaśnica als frühes Opfer des NS-Euthanasieprogramms per Genickschuss hingerichtet.

Andere Recherchen mit fast identischem Ausgang:

Lange Zeit wurde angenommen, Tessnow sei im Greifswalder Gerichtsgefängnis hingerichtet worden. Tatsächlich muss es wohl um 1907 zu einer stillschweigenden Begnadigung gekommen sein. Zuletzt befand sich Tessnow im „Festen Haus“ der 1912 eröffneten Provinzial-Heilanstalt Stralsund. Ende 1939 wurde er im Rahmen der von Gauleiter Schwede-Coburg veranlassten Krankenmorde, die der NS-„Euthanasie“-Aktion T4 (benannt nach Räumlichkeiten in der Berliner Tiergartenstraße 4) vorausgingen, erschossen.



2. Der Fall - Johann Otto Hoch

Johann Otto Hoch (auch bekannt als The Bluebeard Murderer und Chicago Bluebeard ) (1855 – 23. Februar 1906) ist der berühmteste und zuletzt verwendete Deckname eines in Deutschland geborenen Mörders und Bigamisten , John Schmidt . Er wurde des Mordes an einer Frau für schuldig befunden, soll aber noch mehr getötet haben, vielleicht bis zu 50 Opfer.

Er wurde gehängt .


Andere Namen, die Johann Otto Hoch bei seinen Straftaten verwendete:

Der Blaubart-Mörder

C.A.Meyer

H. Ireck

Dr. James

Jacob Huff

C.A.Calford

Jacob Hoch

Jacob Erdorff

Schmitt

Henry F. Hartman

William Frederick

Bartell

Bessing

Martin Dotz

Adolf Hoch

Martin Dose

Albert Buschberg

John Healey

Carl Schmidt

Graf Otto van Kurn

Dr. GL Hart

John Jacob

Leo Schmidt

Leo Preger

Joseph Hoch

Jacob Hock

Henry Bartells

John Joseph

Adolf Hoch

Fred Doss

Johann Otto Hoch - der Bigamist, Betrüger und Mörder

Im Jahre 1862 wurde Johann Otto Hoch in dem kleinen Ort Horrweiler in Rheinland-Pfalz geboren. Nachdem er in die Vereinigten Staaten emigriert war, gab er Heiratsanzeigen in Zeitungen auf. Seine Vorgehensweise war immer dieselbe: Eine heiratswillige Dame kennen zu lernen, zu heiraten und kurz nach der Hochzeit mit Arsen zu vergiften. Anschließend machte er sich mit dem Ersparten aus dem Staub. Die Polizei kam Hoch deshalb nicht auf die Spur, weil er immer den Namen seiner getöteten Ehefrau annahm.

Am 5. Dezember 1904 heiratete Hoch in Chicago Marie Walker, die bereits kurze Zeit später verstarb. Nur sechs Tage nach ihrer Beerdigung heiratete er erneut und zwar Maries Schwester Amelia Walker. Nach dem Diebstahl von 750 Dollar verschwand Hoch. Amelia ging zur Polizei und zeigte ihren Ehemann an. Die Beamten wurden misstrauisch auf Grund der zahlreichen ungeklärten Frauenmorde in den letzten Jahren. Sie ließen die Leiche von Marie Walker exhumieren. Bei der Autopsie stellten die Gerichtsmediziner fest, dass sie mit Arsen vergiftet worden war.
Die Polizei veröffentlichte Suchanzeigen in allen großen Tageszeitungen. Kurze Zeit später meldete sich eine Pensionsvermieterin aus New York. Sie berichtete von einem gewissen „Henry Bartels“, der ihr bereits nach einem 20minütigen Aufenthalt in ihrer Pension einen Heiratsantrag gemacht hatte. Die Polizei durchsuchte daraufhin sofort das Zimmer dieses Herrn und fand unter anderem mehrere Eheringe mit Gravuren von getöteten Frauen, einen geladenen Revolver und einen Füllfederhalter, der mit 58 Gramm Arsen gefüllt war. Hoch erklärte, mit den Morden nichts zu tun zu haben. Das Arsen sei für ihn bestimmt, denn er wolle sich das Leben nehmen.


Informelle Gruppe von drei Ehefrauen von Johann Hoch, die auf einer Bank sitzen, wahrscheinlich im Criminal Courts Building im Gemeindegebiet Near North Side von Chicago, Illinois in Chicago, Illinois. Dieses Bild wurde wahrscheinlich während der Untersuchung oder des Prozesses im Bigamie- und Mordfall Johann Hoch aufgenommen.

Als man Hoch 1905 vor Gericht stellte, wurde er wegen Mordes an über 10 Frauen angeklagt und verurteilt. Im Mai 1905 lautete das Urteil: „Tod durch den Strang.“ Ein dreiviertel Jahr später wurde die Todesstrafe vollstreckt. Als Hoch am 23. Februar 1906 auf dem Schafott stand, erklärte er: „Ich bin fertig mit dieser Welt. Ich bin fertig mit jedem.“
Dann wurde er gehängt. Jahre später, 1935, wurden zahlreiche Menschenknochen in der Trennwand eines Zimmers in Chicago gefunden. Unter den früheren Mietern des Zimmers befand sich auch ein “Johann Otto Hoch.“ Die genaue Anzahl der von Hoch ermordeten Frauen bleibt wohl für immer sein Geheimnis. Erkenntnissen zufolge hat Johann Otto Hoch in seiner Laufbahn als Bigamist, Betrüger und Mörder mindestens 44 Frauen oder mehr geheiratet. 

Ein Bericht zur Jahrhundertwende berichtet teilweise über viele von Hochs Opfern, sofern nicht anders angegeben:

  • 1881, Österreich – heiratet Annie Hock {angeblich}
  • 1883, New York – Hoch kommt mit Frau Annie an, einer Invalidin, die einige Jahre später stirbt {angeblich}
  • 1888, New York – Nach seiner Ankunft aus Württemberg soll Hoch ein eingewandertes Dienstmädchen geheiratet haben, das vor Ablauf von zwei Monaten „starb“ (angeblich). Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung in New York im Jahr 1905 wurde auch behauptet, Hoch habe geheiratet und entweder Frauen in Wien, Österreich, verlassen / getötet; London, England und Paris, Frankreich.
  • 1892 Chicago – Mrs. Hoyle Hoch starb {angeblich}
  • 1892, Chicago – Mai: Hoch unter dem Namen CA Meyer mietet Wohnung und hat eine neue Frau {Frau angeblich nach drei Wochen gestorben} angeblich 
  • 1892, Chicago – Juni: Hoch unter dem Namen H. Irick mietet Wohnung und hat eine neue Frau {Frau soll einen Monat später gestorben sein} angeblich.
  • 1893, Milwaukee – Hoch unter dem Namen „Dr. James“ heiratet Lena Schmitz, die {angeblich} starb.
  • 1893 Milwaukee – Hoch heiratet Lena Schmitz, Schwester Clara {gestorben} {angeblich}.
  • 1894 Chicago – Unter einem neuen Pseudonym mietet Hoch angeblich eine Wohnung mit einer neuen Frau {Frau soll nach zwei Monaten gestorben sein}.
  • 1895 Chicago – unter dem Decknamen „CA Calford“ verhaftet und von Mrs. Janet Spencer angeklagt, durchgebrannt zu sein; heiratete und verließ sie mit ein paar hundert Dollar ihres Geldes; er wird als Entführer einer Hulda Stevans und als Teilnehmer an einem Diamantenraub identifiziert {angeblich}.
  • 1895 April: Unter dem Namen Jacob Huff heiratet Hoch Karoline/Caroline (Miller) Hoch, Witwe, Wheeling, WV. Sie starb am 15. Juni 1895. Er täuschte seinen Tod vor, nahm ihren Nachnamen an und ging nach Chicago. 
  • 1895 5. Juli: Ankunft in Chicago
  • 1895, 15. Juli: Kauf eines Salons in Chicago
  • 1895, 5. August: alias Jacob Hoch heiratet er Mrs. Maria Steimbucher aus Chicago – sie starb vier Monate später; Hoch verkaufte Eigentum für 4.000 $. Bevor sie stirbt, erklärt sie, dass sie vergiftet wurde, aber ihre Aussage wird nicht beachtet.
  • 1895 November: Hoch heiratet Mary Rankin aus Chicago; Am nächsten Tag verschwand Hoch mit ihrem Geld. {Es wird auch behauptet, dass Hoch alias Schmidt um 1895 nach Deutschland zurückgekehrt ist, aber vor einem Haftbefehl geflohen ist, auf dem er nicht nur bankrott war, sondern auch 3.000 Mark schuldete}.
  • 1896 April: Hoch alias „Jacob Erdorf“ heiratet Maria Hartzfield aus Chicago; Hoch verschwand nach vier Monaten mit 600 Dollar ihres Geldes.
  • 1896 22. September: Hoch alias „Schmitt“ heiratet die Witwe Barbara Brossett aus San Francisco. „Schmitt“ verschwand 2 Tage später mit 1.465 Dollar ihres Geldes; Sie ist so von den Verlusten betroffen, dass sie danach stirbt.
  • 1896: Hoch macht der Wirtin Mrs. H. Tannert aus San Francisco einen Heiratsantrag, die ihn ablehnt.
  • 1896 November: Hoch heiratet Clara Bartel aus Cincinnati, Ohio; sie stirbt drei Monate später.
  • 1896: Eine Mrs. Henry Bartel stirbt in Baltimore. {Bartel ist ein Hoch-Alias. Es wird auch behauptet, dass Hoch zwei weitere Male in Baltimore geheiratet hat: eine Frau Nannie Klenke-Schultz; Frau Henrietts Brooks-Schultz; eine namenlose Bostonerin, die mit einem "Louis/Charles Bartels" verheiratet war, kam nach Baltimore und beschlagnahmte seine Möbel}.
  • 1897 Januar: Heirat mit Julia Dose aus Hamilton Ohio in Cincinnati; Hoch verschwindet am selben Tag mit 700 Dollar ihres Geldes.
  • 1897 20. Juli – Hoch alias „Henry F. Hartman“ heiratet in Cincinnati {angeblich}.
  • 1897 6. Dezember – Hoch heiratet eine Frau in Williamsburg, New York und verschwindet mit $200 {angeblich}.
  • 1898 16. Januar – Hoch alias „William Frederick Bessing“ heiratet Mrs. Winnie Westphal in Jersey City-Hoch verschwindet mit $900,00 {angeblich}.
  • 1898 Buffalo – New York – starb eine Frau Wilhelmina Hoch {angeblich}.
  • 1898 März – Chicago Hoch erscheint alias „Martiz Dotz“ mit einer Frau, die im Juni 1898 gestorben ist (angeblich).
  • 1898 Juni: Hoch alias Adolf Hoch alias Martin Dose verhaftet Chicago wegen des Verkaufs von bereits verpfändeten Möbeln; bekommt ein Jahr Gefängnis.
  • 1899 Milwaukee: Hoch heiratet eine namenlose Schwester von Frau JH Schwartz-Marue; Braut stirbt und Hoch verschwindet mit $1.200 {angeblich}.
  • 1899 Norfolk, Virginia – Eine Frau Hoch starb plötzlich {angeblich}.
  • 1900: Angeblich eine Mary Hendrickson geheiratet.
  • 1900: Angeblich heiratete Hoch alias „Albert Buschberg“ Mary Schultz aus Argos, Indiana; Schultz, ihre 15-jährige Tochter Nettie und 2.000 Dollar „verschwanden“.
  • 1900 heiratete ein „Jacob Hoch“ Anna Scheffries aus Chicago.
  • 1900, 12. Dezember – Hoch alias „John Healy“ heiratet Amelia Hohn aus Chicago; verlässt sie, nachdem er 100 Dollar bekommen hat.
  • 1901, Januar: Hoch alias „Carl Schmidt“ heiratet in Columbus, Ohio; Nach zwei Wochen verlässt er sie – zusammen mit 400 Dollar.
  • 1901: Hoch heiratet Frau Loughken-Hoch in San Francisco; sie stirbt "plötzlich".
  • 1901, November: Hoch heiratet Anna Göhrke; er verlässt sie.
  • 8. April 1902 – heiratet Frau Mary Becker aus St. Louis; sie stirbt 1903.
  • 1902 Mai – Hoch alias „Graf Otto van Kern“ heiratet Frau Hulda Nagel; Ehemann überredete Ehefrau, Immobilien in Bargeld umzuwandeln; Während Frau einkaufen geht, wird ihr Koffer mit 3.000 $ gestohlen und "Kern" verlässt die Frau.
  • 1903 18. Juni – Hoch alias „Dr. GLHart“ flieht, nachdem er versucht hat, Mabel Leichmann – eine Braut von drei Tagen – zu vergiften; Hoch flieht mit Diamanten im Wert von 300 Dollar und 200 Dollar ihres Geldes {angeblich}.
  • 1903 Dayton Ohio – Hoch heiratet Frau Annie Dodd {verlässt sie}.
  • 1903 Dayton Ohio – Hoch heiratet Frau Regina Miller Curtis (verlässt sie).
  • 1903 Milwaukee – Hoch macht Ida Zazuil den Hof, verlässt sie aber nach einem Streit.
  • 1903 Dezember – Hoch nutzt die Heiratsurkunde für die Verlobung mit Zazuil und heiratet Mrs. TO'Conner aus Milwaukee – verlässt sie und flieht mit 200 Dollar ihres Geldes (angeblich).
  • 1904 2. Januar: Alias ​​„John Jacob Adolf Schmidt“ heiratet Frau Anna Hendrickson aus Chicago in Hammond Indiana und verschwindet am 20. Januar mit 500 Dollar ihres Geldes.
  • 1904 Juni: Hoch heiratet Lena Hoch aus Milwaukee; Sie stirbt drei Wochen später und hinterlässt Hoch 1.500 Dollar.
  • 1904 8. Oktober: Hoch alias „Leo Prager“ heiratet Bertha Dolder aus Chicago – er verschwindet, nachdem er Teppiche für 1.200 Dollar und für 3.500 Dollar verkauft hat, die sie ihm für ein Möbelgeschäft gegeben hatte.
  • 1904 20. Oktober: Hoch alias „John Schmidt“ heiratet Caroline Streicher aus Philadelphia – er verschwindet am 31. Oktober 1904.
  • 1904 9. November: Hoch erscheint in Chicago.
  • 1904 16. November: Hoch alias „Joseph Hoch“ mietet vom 16. November 1904 bis 1. Januar 1905 ein Cottage in Chicago von einer Bank; kauft Möbel im Wert von 120 $.
  • 1904 10. Dezember: Heirat mit Marie Walcker aus Chicago, die ihren Süßwarenladen für 75,00 Dollar verkauft und Hoch ihre Lebensersparnisse von 350 Dollar schenkt.
  • 1904 20. Dezember: Marie Walcker erkrankt.
  • 1905 12. Januar: Marie Walcker-Hoch stirbt.
  • 1905 15. Januar: Hoch heiratet Maries Schwester Mrs. Fischer in Joliet Ill, die Hoch 750 $ [500 $ {?}] gibt; Hoch geht, nachdem die Schwester von Frau Fischer Hoch als Mörder und Betrüger denunziert hat. Anmerkung Hoch heiratete Fischer unter dem Pseudonym John "Hock"; er soll auch noch Anna Frederickson 1904 geheiratet und betrogene haben und danach desertiert sein.
  • 1905 30. Januar: Hoch alias „Harry Bartells“ macht seiner Vermieterin Mrs. Catherine Kimmerle aus New York City einen Heiratsantrag; sie weigert sich und Hoch wird verhaftet; Hoch beansprucht den Alias ​​„John Joseph Adolf Hoch“.
  • 1905 1. Februar: Zwei Anklagen werden gegen Hoch wegen Bigamie erhoben; angebliche Zahl der Ehefrauen neunundzwanzig.
  • 1905 5. Februar: Fünf weitere angebliche Ehefrauen von Hoch identifizieren ihn.
  • 1905 19. Mai: Hoch wird vor Gericht gestellt und des Mordes an Marie Walcker für schuldig befunden und am 23. Juni 1905 zum Tode verurteilt.
  • 1905 23. Juni: Cora Wilson aus Chicago schießt Geld vor, damit Hoch das Urteil vor dem Illinois Supreme Court anfechten kann, der das niedrigere Gerichtsurteil bestätigt und den Hinrichtungstermin für den 25. August 1905 festlegt.
  • 1905 25. August – Die Hinrichtung von Hoch wird auf die Sitzung des Obersten Gerichtshofs von Illinois auf Oktober verschoben.
  • 1905 16. Dezember – Der Oberste Gerichtshof von Illinois weigert sich einzugreifen.
  • 1906 23. Februar – Hoch wird in Chicago hingerichtet. Nach seiner Hinrichtung verweigerten ihm mehrere Friedhöfe die Beerdigung, so dass Hoch zur Cook County (Illinois) Farm in Dunning (Chicago) gebracht wurde. Dies ist der längst vergessene Cook County Cemetery auf dem Gelände der Cook County Poor Farm in Dunning, das später zum Chicago State Hospital und dann zur Chicago Read Zone wurde. Ein Teil des Friedhofs ist als Read Zone-Dunning Memorial Park im Nordwesten Chicagos erhalten geblieben.

Später wurde auf den Elmwood Cemetery in River Grove umverlegt.

Andere Opfer melden sich.
Darüber hinaus wird behauptet, dass Hoch mit einer

  • Mrs. John Hicks von Wheeling WV (gestorben) zusammen war;
  • Frau Emma Rencke aus Chicago;
  • Frau Palinka von Batavia III;
  • eine Frau Fink von Aurora;
  • Natalie Irgang;
  • Hulda Stevens;
  • Schwatzman aus Milwaukee; 
  • Justina Loeffler aus Elkhart Indiana, die 1903 in Chicago „verschwand“.
  • Mrs. Lena Hoch starb 1897 in Milwaukee;
  • eine Mrs. Hoch starb 1897 und eine
  • Mrs. Hoch starb 1898 – beides Schwestern von Mrs. JHH Schwartman aus Milwaukee.
  • Angeblich heiratete Hoch zweimal in Cincinnati, Ohio unter den Pseudonymen „Henry Bartel“ und „Fred Doess


Johann Hoch wurde der Bigamie mit 11-23 Ehefrauen angeklagt und er wurde verdächtigt, 6 seiner Ehefrauen ermordet zu haben. Er wurde des Mordes an einer Frau durch langsames Gift für schuldig befunden und 1906 gehängt.



Brustbild von Frau Emelie Fisher Hoch (eine der vielen Ehefrauen von Johann Hoch), sitzend in einem Zimmer in Chicago, Illinois.

Die Oakland Tribune mit ihrem Bericht über Johann Hoch.

Quelle:
Executed - 100 Jahre Hinrichtungen in den USA (von Michael Kahr) ISBN: 3-935678-03-7 Bild und Texteinfügungen erichs-kriminalarchiv.com



3. Der Fall - Michael Heimbrodt

Es war schon ein schauerliches Geschehen, das sich da im heißem August des Jahres 1908 in den Feldern von Rengelrode, einem kleinen Bauerndörfchen in der Nähe von Heiligenstadt, abgespielt hatte. Die damalige Presse spricht deshalb auch von einer „Bestie in Menschengestalt“ zum Angeklagten, der sich schließlich vorm Nordhäuser Schwurgericht zu verantworten hat.   Heimbrodt
Am 5. August 1908 nachmittags war der Landwirt Heinrich Arand aus Rengelrode mit dem Einfahren von Roggen beschäftigt, das Wetter war günstig und heiß, aber ein Gewitter wäre am Abend dann schon möglich, deshalb trieb er seinen Knecht zur Eile. Sein Knecht, das ist der 28jährige Michael Heimbrodt, ein Mensch den die Natur in nichts begünstigt hat, von abstoßendem Äußeren macht er einen zuweilen schwachsinnigen Eindruck und ist deshalb auch oft die Zielscheibe nun nicht gerade zartfühlenden Spottes. Dieser Michael Heimbrodt blieb nun, während Arand mit der geladenen Fuhre zum Dorf zurückfährt, zusammen mit den beiden 9 und 7 Jahren alten Kindern des Landwirtes auf dem Felde zurück. Als der Bauer wenig später zurückkam, bot sich ihm ein entsetzlicher Anblick dar: Beiden Kindern war der Hals durchschnitten! Das 7jährige Mädchen war wohl bereits tot, ihm war durch einen regelrechten Schächtschnitt der Hals bis auf die Wirbelsäule durchtrennt. Auch der 9jährige Knabe Wilhelm gab nur noch schwache Lebenszeichen von sich – er bezeichnete aber noch den Knecht als Täter ehe auch er bald darauf seiner furchtbaren Verletzung erlag. Zunächst verschwunden, entdeckte man einige Stunden später den Mörder der der beiden Kinder gar nicht weit entfernt, etwa 300 Meter, in einem Haferfelde, wo ihn der Gendarm festnahm. Er behauptete, die Tat aus Rache verübt zu haben, weil er doch immer von seiner Dienstherrschaft beschimpft worden wäre. Der Sektionsbefund bestätigte später, dass er an dem Mädchen ein schändliches Verbrechen begangen hat und als der Knabe dabei um Hilfe schrie, erst diesem die Halsschlagader durchschnitt und dann das Mädchen, nachdem er es geschändet hatte, ermordete. Heimbrodt zeigte beim Verhör keinerlei Reue, er sagte vielmehr, er würde auch das 5jährige Kind des Arand ermordet haben, wenn es zur Stelle gewesen wäre. Nur mit Mühe kann der Festgenommene bei seiner Einlieferung in das Heiligenstädter Gefängnis vor der wütenden Volksmenge, die ihn lynchen wollte, geschützt werden. Und man bringt ihn zunächst zur Beobachtung in die Heilanstalt nach Altscherbitz; das Ergebnis ist aber, dass er wohl doch im Besitz seiner Geisteskräfte sei und die Tat wohl mit Überlegung ausgeführt haben muss. Im Februar wird Michael Heimbrodt deshalb vom Schwurgericht Nordhausen wegen der Ermordung der beiden Kinder seines Dienstherren, des Landwirtes Arand, zum Tode verurteilt. Heimbrodt nimmt das Urteil mit einer unheimlichen Apathie entgegen und lässt sich auch ganz ruhig wieder in seine Zelle zurückführen.
Ganz wohl ist aber den Geschworenen dabei scheinbar doch nicht gewesen, sie sahen schon den Angeklagten auch als ein Opfer menschlicher Spottlust und ausgestoßen der tiefsten Degeneration preisgegeben. Sie wollen ein Gnadengesuch an den König durch aus befürworten, lassen sie wissen, Heimbrodt ist ihnen des Mitleids doch nicht vollständig unwert.
Der zum Tode Verurteilte lehnt aber ab.

Quellen: - Criminalfälle aus dem alten Thüringen (von Jürgen Berger) Band 2 – 2. Auflage 2001 – Seite 69 ISBN 3-930588-51-X



4. Der Fall - "Fleischfabrikant" Jacob Heil

Wegen eines Verdachts gab es 1919 einen Aufstand in der Altstadt von Hamburg. Vor der Fleischfabrik von Jacob Heil an der Kleinen Reichenstraße war ein Fass mit toten Ratten, Hunden, Katzen zerbrochen.

Der Gestank war bestialisch. Es war ein warmer Tag, der 23. Juni 1919, als vor der Fabrik des Fleischwarenfabrikanten Jacob Heil an der Kleinen Reichenstraße ein Fass zerbrach. Der ekelhaft stinkende Inhalt ergoss sich auf die Straße vor der Fabrik, die Sülze produzierte: Verfaulte Tierkadaver, vor allem Ratten, Hunde, Katzen. Schnell lief eine Menschenmenge vor der Firma Heil & Co zusammen.


Die Werbung der Firma Heil & Co. für ihre ausgesprochen "leckere Sülze".


Man mutmaßte sofort, dass die Fabrik die Sülze aus den Kadavern herstellt. Die Menschen wurden wütend.
Mit dem zerbrochenen Fass begann der Aufstand der Hamburger Bevölkerung, der später als "Sülze-Aufstand" in die Geschichte einging. Infolge der Unruhen marschierten Reichswehr und Freikorps in der Hansestadt ein und schlugen den mehrere Tage andauernden Aufstand gewaltsam nieder.

                                                       Der Hamburger "Sülze-Aufstand" 1919

Als Folge davon wird das Hygienische Institut per Gesetz vom 24. September 1919 endlich ermächtigt, direkt in den Lebensmittelbetrieben Produktionskontrollen vorzunehmen und bereits bei der Produktion die verwendeten Rohstoffe zu kontrollieren.

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges herrschten große wirtschaftliche Not und Lebensmittelknappheit. Die Menschen in Hamburg litten Hunger. Der Fabrikant Heil verkaufte den hungernden Arbeitslosen, entlassenen Soldaten und Zuwanderern Sülze ohne Lebensmittelmarken - für drei bis fünf Mark pro Pfund. "Delikatess-Sülze" nannte er seine Ware. Und diese Delikatess-Sülze, davon war jedenfalls die aufgebrachte Menge rund um das zerbrochene Fass überzeugt, stellte der wohlhabende Fabrikant aus den Tierkadavern her, die sie gerade aus dem Fass hatten fallen sehen. Die Menschen stürmten daraufhin das Gelände der Firma, auf dem sie unzählige weitere Kadaver von Ratten, Mäusen und Katzen entdeckten. Die aufgebrachte Menschen dringt schließlich in Räume der Firma Heil & Co ein. Was die Menge aber nicht wusste: Auf dem Gelände wurden auch Abfälle für Leimfabriken für die Herstellung von Knochenleim gesammelt. Also gab nur Vermutungen über die Kadaver - aber keine stichhaltigen Beweise dafür, dass die verfaulten Tiere wirklich zur Sülze-Herstellung benutzt wurden. Doch die Menschenmenge kannte kein Pardon. Der Fabrikbesitzer wurde in die Kleine Alster geworfen - und entging damit vermutlich einer möglichen Lynchjustiz, denn er wurde schnell aus dem Wasser gerettet und von der Obrigkeit im Rathaus in Sicherheit gebracht. In den Tagen nach dem 23. Juni durchsuchten Menschenmengen verschiedene andere Fleischfabriken und fanden immer wieder Anzeichen für Fleischpanschereien.





Der Unmut wuchs vor allen unter der armen Arbeiterschaft, die sich kein Fleisch von teuren Metzgern leisten konnte. Die Unruhen breiteten sich über die Stadt aus. Nicht nur die Fabrikbesitzer, sondern auch staatliche Stellen, die der Komplizenschaft beschuldigt wurden, wurden Opfer gewalttätiger Angriffe: Der Volkszorn war übergekocht.
Zur ganz großen Eskalation kam es schließlich auf dem Rathausmarkt: Dort hatten wütende Hamburger einen "Pranger" für die Beschuldigten aufgestellt. Die Rathauswache versuchte einzugreifen. Erste Schüsse fielen, eine in der Arbeiterschaft verhasste Zeitfreiwilligen-Abteilung marschierte auf. Noch mehr Schüsse fielen, dann explodierte eine Handgranate. Die aufgebrachten Menschen belagerten trotzdem das Rathaus. Dann stürmten sie das Rathaus, das Stadthaus und auch das Strafjustizgebäude, in dem sie Gefangene befreiten.
Reichswehrminister Gustav Notke erklärte daraufhin die Reichsexekution. Er beauftragte den Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck (der übrigens später Teilnehmer des Kapp-Putsches war), die Unruhen niederzuschlagen. Am 27. Juni marschierten Reichswehr-Truppen in Hamburg ein. Sie besetzten vor allem die Wohnviertel der Arbeiter.
"Die haben sich wie Besatzer verhalten", erinnerte sich Franz Hinck, der damals sechs Jahre alt war, mit seinen Eltern auf St. Pauli wohnte. Auch an die schwarz-weiß-rote Fahne des Kaiserreiches, die die Truppen hissten, erinnerte er sich. Und an die Gespräche auf der Straße, bei denen Nachbarn erzählten, wie Arbeiter und Funktionäre verhaftet und misshandelt worden waren, wie die Freikorps angebliche Plünderer und Heckenschützen niederstreckten. Franz Hinck ist vor sieben Jahren gestorben. Sein Leben lang blieb er in Hamburg wohnen. Nur einmal wechselte er den Stadtteil - nach dem Zweiten Weltkrieg zog er nach Barmbek. Sülze hat er nie angerührt.

Quellen:  - Hamburger Tageblatt - erschienen am 21. Februar 2006  - von Kristina Johrde



5. Der Fall - Grete Beier

Marie Margarethe Beier, genannt Grete Beier, (* 15. September 1885 in Erbisdorf; † 23. Juli 1908 in Freiberg) war die letzte Frau, die im Königreich Sachsen öffentlich hingerichtet wurde.
Die Tochter des Bürgermeisters Beier zu Brand, wurde wegen Ermordung ihres Bräutigams zum Tode verurteilt.

Das ehemalige Wohnhaus der Grete Beier ca.1980 (wurde abgerissen - heute Parkplatz).

Wer länger als ein Menschenalter fast täglich genötigt ist, sich in beruflicher Eigenschaft in den Gerichtssälen zu bewegen und auch die Stätten zu betreten, auf denen der Scharfrichter seines grauenvollen Amtes waltet, der wird naturgemäß etwas abgestumpft. Allein wenn eine junge Dame, die zu den gebildeten Kreisen gehört, eine Dame der Gesellschaft, die jugendliche Tochter eines Bürgermeisters auf die Anklagebank geführt wird, unter der Beschuldigung, ein Verbrechen begangen zu haben, wie es entsetzlicher nicht gedacht werden kann, dann ergreift auch den abgestumpftesten und gleichgültigsten Gerichtsberichterstatter ein heftiges Schaudern.

Marie Margarethe Beier, genannt Grete Beier,

                                     (* 15. September 1885 in Erbisdorf; † 23. Juli 1908 in Freiberg)

Der Fall »Grete Beier« wirft auf die Sittenzustände im Anfange des zwanzigsten Jahrhunderts ein um so traurigeres Schlaglicht, da nicht nur das Töchterlein eines Bürgermeisters, sondern auch der Bürgermeister selbst, der durch das Vertrauen seiner Mitbürger zum Oberhaupt der Stadt berufen worden war, der eidlich gelobt hatte, das Wohl der Stadt zu fördern und für die öffentliche Sicherheit Sorge zu tragen, sich nebst seiner Gattin der ärgsten Verbrechen schuldig gemacht hatte. Eine Bürgermeistersfamilie im Herzen Deutschlands, eine Verbrecherfamilie, fürwahr ein Kulturbild, das Abscheu und Entsetzen erregen muss. An einem Knotenpunkt der sächsischen Staatsbahn, in der Nähe der sächsischen Kreisstadt Freiberg, liegt die kleine Bergstadt Brand. Der Bürgermeister dieses Städtchens erfreute sich allgemeiner Beliebtheit. Er hatte viel für die Stadt getan. Unter seiner Amtsführung wurde eine Anzahl Einrichtungen geschaffen, die für die gesundheitlichen und Sauberkeitsverhältnisse ungemein fördersam waren. Die wirtschaftlichen Verhältnisse nahmen während der Amtsführung Beiers einen großen Aufschwung. Allein eines Tages verbreitete sich das Gerücht: Der Bürgermeister und Chef der Polizei stehe mit mehreren Frauen in ehebrecherischem Verkehr. Der Bürgermeister konnte diese Beschuldigung nicht auf sich sitzen lassen. Er stellte gegen die Verbreiterin dieses Gerüchts Strafantrag wegen Beleidigung. Da er in der Verhandlung vor dem Schöffengericht die Beschuldigung unter seinem Eide in Abrede stellte, so wurde die Angeklagte verurteilt.
In der Berufungsverhandlung äußerte der Staatsanwalt: Er habe auf Grund von Erhebungen die Überzeugung gewonnen, dass Bürgermeister Beier in der ersten Instanz einen Meineid geschworen habe, er beantrage daher die Freisprechung der Angeklagten. Der Gerichtshof erkannte dementsprechend und schloss sich in der Urteilsbegründung der Auffassung des Staatsanwalts an. Bürgermeister Beier war eine Woche vor der Berufungsverhandlung gestorben. Er wäre andernfalls verhaftet und die Anklage wegen wissentlichen Meineids gegen ihn erhoben worden. Beier hinterließ ein Vermögen von 60000 Mark. Es entstand sogleich der Verdacht, Beier habe den früheren Armenhausverwalter Kröner, einen entfernten alten Verwandten, der seine letzten Lebensjahre bei ihm zugebracht hatte, arg bestohlen, zumal bekannt war, dass die Vermögensverhältnisse des Bürgermeisters nicht günstig waren. Es tauchte auch der Verdacht auf, Beier habe zugunsten seiner Tochter eine Testamentsfälschung begangen. Frau Bürgermeister Beier wurde im Februar 1908 wegen versuchter Verleitung zum Meineid zu zwei Jahren. Zuchthaus verurteilt.
Die Bürgermeisterstochter Grete Beier war eine auffallende Schönheit. »Bürgermeisters« zählten, naturgemäß zu den Honoratioren der Stadt. Es war daher erklärlich, dass das liebreizende Mädchen zahlreiche Anbeter hatte. Dass bei allen Festlichkeiten der Bürgermeisterstochter von den Söhnen der besseren Bürgerschaft der Hof gemacht wurde, war selbstverständlich. Die träumerischen Augen des entzückend schönen, dunkelblonden, mittelgroßen, körperlich sehr entwickelten Mädchens ließen es nicht ahnen, dass diese junge Dame eine geradezu grausame Verbrecherin werden könnte, die ihr jugendliches Leben auf dem Schafott beenden werde. Sie hatte in sehr jungen Jahren intimen Verkehr mit ihren zahlreichen Verehrern unterhalten. Eine ganz besondere Zuneigung schien sie zu dem Handlungsgehilfen Hans Merker gehabt zu haben. Um die Folgen dieses Verkehrs zu beseitigen, hatte sie sich wiederholt gegen die Bestimmungen des § 218 des StGB. vergangen. Inzwischen hatte sie in Chemnitz einen hübschen, äußerst stattlichen Mann von vierunddreißig Jahren, den Oberingenieur Kurt Pressler, kennen gelernt. Pressler war verheiratet, lebte aber von seiner Frau getrennt. Er betrieb die Scheidungsklage.
Die schöne Bürgermeisterstochter, die er in Chemnitz auf einer Festlichkeit kennen gelernt, hatte es ihm angetan. Er näherte sich ihr und erklärte: Er sei bereit, sich mit ihr zu verloben. Sobald er von seiner Frau geschieden sein werde – das dürfte in wenigen Monaten bestimmt der Fall sein – werde er sie heiraten. Grete Beier erklärte sich damit einverstanden, zumal sie in Erfahrung gebracht hatte, dass Pressler ein großes Vermögen besitze. Die Liebe zu Pressler schien aber nicht groß gewesen zu sein, denn während ihrer Verlobungszeit stand sie mit Merker fortgesetzt in intimstem Verkehr. Sie brachte viele Nächte bei ihm zu.
Gleichzeitig versicherte sie ihrem Bräutigam Pressler, dass er allein ihr Herz besitze. Am 13. Mai 1907 kam Grete Beier zu ihrem Bräutigam Pressler, der in Chemnitz bereits eine Wohnung gemietet hatte, um seine angebetete Braut heimführen zu können, aufs Zimmer. Pressler lag gerade auf der Chaiselongue und war in heiterster Laune. Er freute sich, als er das anmutige Mädchen sah. Grete trat an die Chaiselongue und bedeckte den Mund Presslers mit einer Flut heißester Küsse. »Nur dich allein liebe ich, nur dir allein will ich angehören«, beteuerte die schöne Grete. Pressler zog »Gretchen« zu sich hinüber. »Wie gern küsse ich dies Rosenmündchen,« seufzte er. Grete Beier: »Damit du, heißgeliebter Kurt, auch siehst, dass ich dir von ganzem Herzen zugetan bin, habe ich dir etwas Schönes vom Jahrmarkt mitgebracht. Erst wollen wir aber Kaffee trinken.« Nach dem Kaffee lud Pressler »sein herziges Gretchen« ein, mit ihm ein Gläschen Eierkognak zu trinken. »Gretchen« lehnte ab. »Dann gieße mir wenigstens ein Gläschen ein, es wird mir um so besser schmecken,« sagte Pressler. Das will ich gern tun, versetzte »Gretchen« mit süßem Lächeln. »Gretchen« goss den Eierkognak in ein Gläschen und ließ unbemerkt ein Stückchen Zyankali in das Glas gleiten.
Pressler sagte: »Auf dein Wohl, mein herziges, heißgeliebtes Kind,« und leerte das Glas mit einem Zuge. In demselben Augenblick sank Pressler um, er gab keinen Laut mehr von sich. Grete Beier wollte aber »ganze« Arbeit machen. Sie zog daher eiligst einen geladenen Revolver aus ihrem Busen. Der Augenblick war günstig. Pressler lag, heftig röchelnd, mit geöffnetem Munde auf der Chaiselongue. Das dämonische Weib steckte ihrem Opfer den Revolver in den Mund und drückte ab. Das Gehirn spritzte weit im Zimmer umher, ein heftiger Blutstrom ergoss sich aus dem zerschmetterten Kopfe Presslers. Die verruchte Mörderin war reichlich mit Blut besudelt. Sie vermied es aber, sich vom Blut zu reinigen. Eiligst verließ sie die Stätte ihres infamen Verbrechens. Die gebrochenen Augen ihres ermordeten Bräutigams grinsten unheimlich, als wollten sie sie anklagen.
Der Abend begann bereits zu dämmern, das Mordzimmer lag im Halbdunkel. Von einer benachbarten Kirche ertönte das Abendgeläut. Ein heftiger Schauer überfiel sie. Die Mörderin lief, so schnell sie es vermochte, zum Bahnhof, um mit dem nächsten Zuge nach Freiberg zu fahren. Die Menschen, die ihr auf der Straße begegneten, ahnten selbstverständlich nicht, dass die feingekleidete, hübsche, junge Dame eine grausame Mörderin war. Mit Blut besudelt, langte des Bürgermeisters Töchterlein in Freiberg an. Sie begab sich in eine Gesellschaft, wo viel gelacht, gegessen und getrunken, musiziert und getanzt wurde. Niemand merkte der liebreizenden Bürgermeisterstochter auch nur das Geringste an. Gretchen war ungemein heiter und seelenvergnügt. Sie erzählte ihren Freundinnen: Ihr Bräutigam freue sich, dass er sie sehr bald werde als Gattin heimführen können, er habe bereits eine sehr hübsche Wohnung gemietet. »Ich bin alsdann Frau Oberingenieur,« rief sie freudig aus.

Grete Beier mit ihrem Bräutigam Oberingeneur Kurt Pressler.

Kehren wir nun an die Stätte des Verbrechens zurück. Etwa eine Stunde nach der grausigen Tat trat der Bruder des so jäh Ermordeten, Gerichtsreferendar Karl Pressler, in das Mordzimmer. Entsetzt wich er zurück, als er seinen Bruder als Leiche auf der Chaiselongue liegen sah. Referendar Pressler war sofort der Überzeugung, sein Bruder habe Selbstmord begangen. Der Revolver lag neben der Leiche. Einen Schuss hatte er sich in den Mund gegeben. So handelt nur ein Selbstmörder. Auf dem Tisch lag ein Brief, der zweifellos von seinem Bruder geschrieben war. In diesem Briefe bat er den Bruder um Verzeihung, dass er ihm das Schreckliche angetan habe, er war aber genötigt, aus dem Leben zu scheiden. Er bitte ihn, seine Braut und alle Angehörigen zu trösten. Auch die polizeiärztliche Untersuchungskommission gewann nach eingehender Prüfung die Überzeugung, dass Pressler Hand an sich gelegt habe. Die Leiche wurde deshalb in das Krematorium für Selbstmörder geschafft und dort eingeäschert.
Inzwischen fand man im Nachlaß des Entseelten ein Testament, in dem Grete Beier zur Universalerbin eingesetzt war. Diese Entdeckung sowie das Verhalten der Grete machte den Referendar Pressler etwas stutzig. Er ließ den erwähnten Brief und das Testament durch Schreibsachverständige prüfen. Letztere gelangten zu der Überzeugung, dass beides gefälscht war. Referendar Pressler erstattete sogleich Anzeige. Grete Beier, die sich bereits seit einiger Zeit wegen Unterschlagung eines Sparkassenbuchs in Untersuchungshaft befand, gestand nach anfänglichem Leugnen, dass sie den Brief und das Testament gefälscht und alsdann Pressler ermordet habe. Sie gestand auch, dass sie lange vor dem Morde eine Brander Botenfrau beauftragt hatte, ihr in einer Freiberger Waffenhandlung einen Revolver mit scharfen Patronen zu kaufen. Der Waffenhändler hatte aber die Verabfolgung des Revolvers abgelehnt, weil die Botenfrau keine Bescheinigung hatte.

Am folgenden Tage kam die Botenfrau mit einer von Grete Beier ausgestellten Bescheinigung, darauf erhielt sie den Revolver. Der Waffenhändler gab aber nur Platzpatronen und machte dem Bürgermeister Beier von dem Waffenkauf seiner Tochter telephonische Mitteilung. Der Bürgermeister nahm darauf seiner Tochter den Revolver ab und brachte ihn nach einigen Tagen dem Waffenhändler zurück. Es gelang alsdann der Bürgermeisterstochter, sich einen Revolver mit scharfen Patronen zu beschaffen, den die Brander Polizeibehörde mit Beschlag belegt hatte, da der Besitzer des Revolvers den Versuch gemacht hatte, sich zu erschießen. Mit diesem Revolver hatte Grete Beier ihren Bräutigam, den Oberingenieur Pressler, erschossen.
Am 4. Juni 1908 wurden Grete Beier und Hebamme Kunze von der Strafkammer zu Freiberg in nichtöffentlicher Sitzung wegen Abtreibung, im Sinne des § 218 des StGB., unter Zubilligung mildernder Umstände, zu je einem Jahre Gefängnis verurteilt. Am folgenden Tage, den 5. Juni 1908, hatte sich Grete Beier vor demselben Gerichtshof in öffentlicher Sitzung wegen versuchter Anstiftung zum Morde, Testamentsfälschung, schweren Diebstahls und schwerer Urkundenfälschung zu verantworten. Mit ihr waren angeklagt Hebamme Kunze wegen Beihilfe zum Diebstahl und Begünstigung und Handlungsgehilfe Hans Merker wegen Hehlerei. Letzterer, damals 27 Jahre alt, machte einen sehr unsympathischen Eindruck. Er verbüßte zurzeit wegen Unterschlagung eine zweijährige Gefängnisstrafe. Den Vorsitz des Gerichtshofes führte Landgerichtsdirektor Dr. Rudert. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Manuel. Die Verteidigung hatten die Rechtsanwälte Dr. Knoll (Dresden) und Vollhering (Freiberg) übernommen. Grete Beier wurde beschuldigt, aus einer verschlossenen Kassette, die dem Armenhausverwalter Kröner gehörte, 300 Mark bares Geld und ein Sparkassenbuch über 4234 M. genommen zu haben. Mit diesem Sparkassenbuch war sie auf die Freiberger Bank gegangen, hatte sich als Erna geborene Kröner ausgegeben und das Geld abgehoben. Sie hatte außerdem aus der Untersuchungshaft heraus an Merker einen Brief geschrieben, in dem sie ihn aufforderte, eine Frau Schlegel, die von ihrem Diebstahl wusste, zu ermorden.
Grete Beier bestritt nur die Testamentsfälschung, alles andere gab sie zu.
Vors.: Wissen Sie, wer das Testament gefälscht hat?
Angekl.: Jawohl, ich weiß es, ich kann aber die Person nicht nennen.
Die Angeklagte Kunze gab die ihr zur Last gelegten Straftaten zu.
Angeklagter Merker: Ich habe nicht gewusst, dass das Geld, das ich von Grete erhielt, auf unrechtmäßige Weise erworben war.
Vors.: Was machten Sie mit dem vielen Gelde? Es wird behauptet, Sie haben es in Gesellschaft liederlicher Frauenzimmer durchgebracht?
Angekl.: Das ist eine Lüge.
Vors.: Sie scheinen einen ungünstigen Einfluss auf Grete Beier ausgeübt zu haben. Sie haben sie in ihrem Lügengewebe aufs tatkräftigste unterstützt. Wissen Sie, woher Grete das viele Geld hatte?
Angekl.: Sie sagte immer, sie hätte einen ihrer Onkels einen Tag vor dessen Tode besucht und da habe dieser ihr das Sparkassenbuch und eine größere Summe geschenkt.
Vors.: Sie mussten doch aber aus allen Umständen entnehmen, dass das Geld unrechtmäßig erworben war. Die Beier schrieb Ihnen wiederholt, Sie sollten niemandem sagen, dass Sie Geld erhalten haben.
Angekl.: Ich verstand darunter, dass wir Konflikte mit den Eltern vermeiden sollten. Die Beier schrieb mir eines Tages, sie hätte jeden Muskel und jeden Nerv angespannt, daher das Geld. Ich wusste nicht, was ich mir darunter vorstellen sollte. Später erfuhr ich, dass sie den Brief geschrieben, nachdem sie ihren Bräutigam Pressler erschossen hatte.
Vors.: Hat Grete Beier aus der Untersuchungshaft viele Kassiber an Sie geschrieben?
Angekl.: Nur den einen, in dem sie mich zum Morde anstiften wollte. Der Brief begann mit den Worten: »Hans, ich habe Dich von Pressler befreit. Ich habe Dich gerächt. Er hat es gewagt, Dich zu schmähen. Jetzt musst Du mir aber noch helfen. Das kannst Du nur dadurch tun, dass Du Frau Schlegel und ihre Tochter umbringst. Das geht am besten auf folgende Weise: Du nimmst sie in Narkose und erschießt sie dann. Aber Du musst schlau zu Werke gehen. Du musst Dir das Haar schwarz färben lassen und einen Anzug anziehen, dass Du von niemandem erkannt wirst. Wenn Du das tust, bin ich gerettet, wenn nicht, sehen wir uns nicht wieder. Bis Freitag möchte ich Bescheid haben.« Ich sollte dann, wenn ich zu der Tat bereit sei, einen Brief an sie schreiben mit den Schlussworten: »Dein Dich liebender Hans.« Wenn ich die Tat nicht begehen würde, sollte ich den Brief schließen nur mit den Worten: »Dein Hans.« Sie schrieb in dem Briefe auch noch: Wenn ich es nicht tun sollte, dann solle ich mir am Sonntag den schwarzen Rock vorsuchen, und wenn die Kirchenglocken läuten, solle ich an sie denken; denn sie würde dann nicht mehr unter den Lebenden weilen.
Vors.: Wer hat Ihnen den Zettel gegeben?
Angekl.: Frau Beier. Sie sagte, das ist ja verrückt.
Vors. (zur Angekl. Beier): Haben Sie den Brief geschrieben?
Angekl. Beier: Ja, ich war damals furchtbar aufgeregt. Es war kurz nach der Vernehmung durch den Untersuchungsrichter. Der Untersuchungsrichter schien meinen Angaben nicht zu glauben. Die Tat hatte ich noch nicht gestanden. Da mein Vater noch lebte, wollte ich ihm diesen Schmerz nicht antun. Deshalb schrieb ich den Brief. Ich habe aber nicht geschrieben, dass Merker die Tochter der Frau Schlegel umbringen sollte. Ich habe lediglich geschrieben, er solle sehr vorsichtig zu Werke gehen und die Sache so machen, dass er die Tochter nicht treffe. Von Erschießen habe ich nichts geschrieben. Ich habe allerdings den Brief sehr phantastisch angelegt. Ich muss verrückt gewesen sein, als ich das geschrieben habe.
Vors.: Der Zettel war in eine Bluse eingenäht, Sie sind also sehr vorsichtig zu Werke gegangen. Sie bleiben dabei, dass Merker vollständig im Klaren war, dass Sie das Geld auf unrechtmäßige Weise erworben hatten?
Angekl.: Natürlich, ich gab ihm doch das Geld heimlich und riet ihm dringend, vorsichtig zu sein, damit niemand etwas merke.
Vors.: Weshalb gaben Sie ihm überhaupt Geld?
Angekl.: Ich musste es ja tun, ich musste sein Schweigen erkaufen. Er drohte fortwährend, dass er die Abtreibung Pressler mitteilen würde.
Es gelangte alsdann eine Reihe Briefe, die Grete Beier an Merker geschrieben hatte, zur Verlesung.
Vors.: Es ist auffällig, Merker, dass Sie niemandem sagten, von wem Sie das Geld hatten. Wenn Sie damals mit der Beier verlobt waren, konnten Sie doch ruhig sagen, Sie haben von Ihrer Verlobten Geld bekommen?
Angekl.: Das wäre mir peinlich gewesen.
Vors.: Stattdessen machten Sie bei der ersten Vernehmung vor dem Kriminalkommissar Fegenbrecht allerlei falsche Angaben.
Angeklagter: Ich werde doch das Mädchen, das ich so sehr liebte, nicht gleich hineinreiten. Ich sagte deshalb zunächst die Unwahrheit.
Grete Beier: Merker wusste alles ganz genau. Wir hatten vereinbart, er solle sagen, er habe das Geld durch Grundstücksspekulationen erworben.
Vors.: Merker gab früher einmal an, der Vater Beier habe ihn zum Morde verleiten wollen.
Angekl. Merker: Als ich den Vater Beier einmal in Dresden im Krankenhause kurz vor seinem Ende besuchte, forderte er mich mit lallenden Worten auf, eine Frau Flade aus dem Wege zu räumen. Weshalb, sagte er mir nicht. Er sagte, ich solle sie ins Freie locken und dann töten.
Verf. R.-A. Dr. Knoll: Vielleicht war der Alte im Fieber?
Angekl.: Das ist möglich. Ich möchte übrigens hierbei betonen, dass der Kassiber, in dem Grete Beier mich zum Morde aufforderte, mit zitternder Hand geschrieben war.
Vors.: Ich komme nochmals auf das gefälschte Testament zu sprechen. (Zur Angekl. Beier): Den Fälscher kennen wir nicht, er muss aber im engen Kreise Ihrer Familie gesucht werden. Auf Ihre Aussage hin würde niemand verurteilt werden. Ihr Vater ist tot, wenn er es gewesen ist, können Sie es also sagen.
Angekl. Beier: Ich gebe darüber keine Auskunft.
Vors.: Wer hat das gefälschte Testament in die Kassette getan?
Angekl.: Ich habe es nicht getan.
Vors.: War es der Fälscher?
Angekl.: Ja, der Fälscher und der, der es in die Kassette getan hat, sind ein und dieselbe Person.
Vert. R.-A. Dr. Knoll: Ich habe mit der Angeklagten alles eingehend erwogen und ihr vorgehalten, dass diese Antwortverweigerung ihr zum Nachteil ausschlagen könnte. Sie hat mir daraufhin die Person des Fälschers genannt. Ich kann nur versichern, dass ich die Gründe, die die Angeklagte bewegen, den Namen nicht zu nennen, billige. Ja, es freut mich, dass die Angeklagte diesen Namen) nicht nennt. Das spricht für eine gute Seite der Angeklagten.
Vors.: Sie hat doch aber früher ein Geständnis abgelegt.
Angekl. Beier: Ich habe das getan, um Ruhe zu haben und weil der Schein doch nun einmal gegen mich sprach.
Vors.: Wenn Sie nun auch das Testament nicht gefälscht haben, so haben Sie doch eine ganze Reihe Fälschungen begangen. Sie haben eine Anzahl Briefe, die Pressler niemals geschrieben hat, geschrieben, um den Schein zu erwecken, dass Pressler mit Ihrem Vorgehen einverstanden war.
Angekl. Beier: Jawohl. Teils habe ich Briefe erfunden, den, teils aber habe ich auch alte Briefe neu abgeschrieben und die Presslerschen. Briefe soviel mit diesen Briefen vermischt, damit die Handschrift der erfundenen Briefe möglichst mit der Handschrift der anderen Briefe übereinstimme.
Angekl. Merker bestritt auch bezüglich dieses Punktes jede Mitschuld.
Angekl. Beier: Ich kann nur wiederholen, dass Merker von allem gewusst hat. Er sagte sogar: Das Geld, das wir in Händen haben, geben wir auf keinen Fall her.
Merker: Das ist nicht wahr. Ich sagte nur, es wird uns wohl schwer werden, das Geld zurückzugeben, da wir keins haben.
Vert. R.-A. Knoll: Also, nachdem Sie erst kurz vorher von Grete Beier einen größeren Betrag erhalten, hatten Sie das ganze Geld schon wieder verwichst?
Vors. (zu Merker): Auch ich kann nur sagen, dass Sie in dieser Sache eine schlimme Rolle spielen. Sie haben das Geld der Angeklagten Beier in frivolster Weise ausgegeben. 600 Mark bekommt die Angeklagte Kunze heute noch von Ihnen.
Merker: Ich bin bereit, ihr einen Schuldschein auszustellen und will das Geld gern zurückzahlen, heute kann ich es aber nicht. (Heiterkeit.)
Vors. (zur Beier): Zur Charakteristik dessen, in welch gefährlicher Weise in Ihrer Familie vorgegangen gen wurde, möchte ich noch ein paar Worte sagen. Nachdem Sie, Angeklagte Beier, den Mord begangen hatten, scheuten Sie sich nicht, über Leichen zu gehen. Ihre Mutter scheute sich nicht, auf Ihre Veranlassung falsche Zeugen zu stellen, um Sie aus der Haft herauszubringen. Sie hat deshalb eine Strafe von zwei Jahren Zuchthaus erhalten. Das sind alles Sachen, die auf eine ziemliche Bosheit schließen lassen. Über die Leichen anderer Leute hinweg wollten Sie Frauen und Männer bewegen, falsch zu schwören, nur um einen Freispruch oder eine mildere Strafe zu erzielen. Und alles das zu einer Zeit, wo Sie einen Mord auf dem Gewissen hatten, wo man annehmen musste, dass Sie windelweich seien, und dass Ihr Gewissen Sie schwer belastete.
Es gelangten alsdann wiederum zahlreiche, von der Angeklagten Beier gefälschte Briefe und Quittungen zur Verlesung, mit denen sie ebenfalls ihre Straftaten zu verdecken gesucht hatte. Das Testament, das die Angeklagte Beier selbst nicht gefälscht haben, dessen Fälscher sie aber nicht angeben wollte, setzte ihre Mutter zur alleinigen Erbin des Besitztums des Armenhausverwalters Kröner, Grete Beier selbst als Erbin der von Frau Kröner vorhandenen Wäsche ein.
Polizeiwachtmeister Fähndrich, Freiberg, bekundete als Zeuge: Nach dem ersten Verhör habe er von der Mutter Beier mehrere Briefe erhalten, in denen er inständigst gebeten wurde, die Sache möglichst niederzuschlagen, damit der alte Beier, der damals im Dresdener Krankenhause lag, von dem Schmerz verschont werde. Frau Beier schrieb in einem Briefe, dass er schon dafür belohnt werden würde. Weiter hatte Frau Beier, wie der Vorsitzende feststellte, sich auch brieflich an den Vorgesetzten des Zeugen Fähndrich, einen Stadtrat in Freiberg, gewandt. In diesen Briefen gab sie ihrem großen Bedauern Ausdruck, dass ihrer Tochter Grete, die sich bei ihren angenehmen Charaktereigenschaften bei der ganzen Einwohnerschaft Brands einer außerordentlichen Beliebtheit erfreue, diese Schande gemacht werde. An allem sei nur der gewissenlose Betrüger Pressler schuld. Er habe es 14 Monate lang unter falschen Vorspiegelungen verstanden, bei der Familie Beier zu verkehren. Er habe auch seine eigene Mutter getäuscht; allen Leuten habe er verheimlicht, dass er bereits ein Jahr lang in Italien mit einer gewissen Veroni verheiratet war, dass er auf seinen Reisen ein ausschweifendes Leben geführt habe, so dass seine Gesundheit dem Zusammenbruch nahe gewesen sei. In einem anderen Briefe schilderte Frau Beier dem Stadtrat, welche große Betrübnis die Aufdeckung dieser Affäre ihrem Manne bereiten würde, wenn er gesund aus dem Krankenhaus käme. Ihr Mann würde dann ganz unverdienterweise mit Schimpf und Schande aus dem Dienste gejagt werden. »Im Interesse der Zukunft ihres geliebten Kindes und um drei Menschenleben zu retten,« bitte sie daher den Stadtrat, die Sache möglichst geheim zu halten.
Ferner brachte der Vorsitzende einige Briefe zur Verlesung, die Grete Beier an Frau Schlegel gerichtet hatte. Frau Schlegel war nämlich die rechtmäßige Erbin der Hinterlassenschaft des Armenhausverwalters Kröner. Sie war durch die Manipulation der Grete Beier geschädigt worden. Als nun die Fälschungen und Betrügereien Grete Beiers herauskamen, wandte letztere sich brieflich an Frau Schlegel mit dem Ersuchen, sie möge sich mit der Zession der Erbschaft an sie (Grete Beier) einverstanden erklären. Ihr könne doch nichts daran liegen, dass ihr junges Leben vernichtet und dass sie wie eine Diebin und Verbrecherin bestraft werde. Wenn sie sich mit den Maßnahmen einverstanden erkläre, die sie (Grete Beier) in den gefälschten Briefen niedergelegt habe, dann sei es möglich, die ganze Affäre aus der Welt zu schaffen. In dem Briefe drohte jedoch Grete Beier der Frau Schlegel, sie werde sie, wenn sie darauf nicht eingehe, der Fälschung bezichtigen.
Vors.: Herr Wachtmeister, können Sie sich über den Leumund des Angeklagten Merker äußern?
Zeuge Fähndrich: Ich muss den Angeklagten Merker als schroffen und zurückhaltenden Charakter bezeichnen. Pressler dagegen war ein Ehrenmann in jeder Beziehung. Was die Familie Beier anlangt, so erfreute sie sich in Brand nicht des besten Ansehens. Rat und Stadtverordnete sahen dem alten Beier viel nach. Die Mutter galt direkt als schlecht, die Tochter Grete als hochmütig. Übrigens haben Merker und Grete Beier in der Untersuchungshaft bestimmte Punkte gehabt, an denen sie Gegenstände niederlegten und sich so miteinander verständigten.
Untersuchungsrichter Landrichter Dr. Mangler-Freiberg machte eingehende Bekundung über seine Wahrnehmungen in der Voruntersuchung. Die Angeklagte Kunze machte auf ihn zunächst einen sehr günstigen Eindruck. Später erfuhr er, dass sie sehr hinterhältig war und sehr viel log. Der Angeklagte Merker machte zunächst gleichfalls einen äußerst günstigen Eindruck. Er rückte frei mit der Sprache heraus. Wenn er nicht offen und ehrlich aufgetreten wäre, würde noch weniger Licht in die dunkle Affäre gekommen sein. Er hat allerdings gelogen, aber meist nur, um Grete Beier zu schonen. Die Sache bekam aber ein anderes Bild, als die Kassiber entdeckt wurden. Da änderte sich sowohl die Taktik der Angeklagten Beier, als auch die Taktik Merkers.
Angekl. Merker: Meine Taktik änderte sich in dem Augenblick, als ich erfuhr, dass Grete Beier auch mit anderen Männern intimen Umgang gehabt hat.
Dr. Mangler: Ich kann dies bestätigen. Als Merker von mir erfuhr, dass die Angeklagte Beier auch mit anderen Männern Umgang hatte, sagte er sich von ihr los.
Vors.: Wodurch ist das Geständnis der Angeklagten Beier zustande gekommen, dass sie den Mord begangen hat?
Zeuge: Auf Grund des vorhandenen Überführungsmaterials.
Vert. R.-A. Knoll: Ich möchte bitten, die Sache hier nicht zu erörtern. Das kommt dann in die Presse und kann Eindruck auf die Geschworenen machen, die demnächst über Grete Beier wegen Mordes zu befinden haben. Ich möchte eine andere Frage an den Herrn Untersuchungsrichter richten: Hat Merker vielleicht nur deshalb falsche Angaben gemacht, um sich herauszureißen?
Zeuge: Ich war zuerst der Ansicht, dass Merker der Mörder oder wenigstens an der Tat beteiligt sei. Das hat er wohl aus meinen Worten herausgemerkt und daher seine Angaben geändert. Ich kann mein Urteil über ihn nur dahin zusammenfassen, dass ich sage, Merker ist ein sehr leichtsinniger Mensch, der damals zweifellos sehr verliebt war und die Beier durchaus heiraten wollte. (Heiterkeit, in die auch die Angeklagte Beier einstimmte.) An dem Tage, an dem er von Grete Beier den Tod Presslers erfuhr, hatte er die Einladung zu einem Stelldichein mit einem anderen jungen gen Mädchen. Er hat überhaupt sehr viel mit Mädchen verkehrt. Zu seiner Entschuldigung muss ich aber sagen, dass die Mädchen gerade ihm sehr großes Entgegenkommen gezeigt zu haben scheinen.
Vert. R.-A. Dr. Vollhering: Die Angeklagte Beier hat heute erklärt, sie habe in der Voruntersuchung das Geständnis, das Testament gefälscht zu haben, nur gemacht, um vor Ihnen Ruhe zu haben.
Landrichter Dr. Mangler: Wenn sie das sagt, so ist das eine Unwahrheit. Sie hat freiwillig aus sich heraus mir gestanden, das Testament gefälscht zu haben. Ich hatte ihr vorher gesagt, wir würden nachforschen, wer es gewesen sei, wenn sie es nicht gewesen ist. Da kam sie dann mit dem Geständnis heraus.
Vors.: Die Angeklagte Kunze soll wiederholt gesagt haben, der Vater Beier habe von den Manipulationen seiner Frau und Tochter Kenntnis gehabt. So soll er ihr gegenüber sein Bedauern ausgesprochen haben, dass die Kassette verschlossen sei. Wenn die Kassette offen sei, dann hätte man Geld.
Angekl. Kunze: Ja, so etwas hat mir Herr Beier gesagt.
Angekl. Beier: Ich möchte zunächst Frau Kunze recht dringend ersuchen, diese unerhörten Beschuldigungen gegen meinen verstorbenen Vater zurückzunehmen. Er hat nichts von unserem Vorhaben gewusst. (Mit erhobener Stimme.) Ich dulde nicht, dass mein Vater hier verdächtigt wird. Ich ersuche Frau Kunze dringend, ihre Angaben zu berichtigen.
Angekl. Kunze: Ich kann doch nicht die Unwahrheit sagen. Es tut mir ja leid, dass ich so etwas sagen muss.
Angekl. Beier: Mir tut es leid, dass Sie meinen Vater jetzt mit Schmutz bewerfen. Ich kann nur wiederholen, Frau Kunze hat mir wiederholt den Gedanken nahe gelegt, mir etwas von der Erbschaft anzueignen. Sie hatte ja ein Interesse daran, dass ich Geld bekam. Sie kannte mein Verhältnis zu Merker, der immer Geld brauchte und mir drohte, wenn ich ihm kein Geld gab.
Angekl. Merker (erregt aufspringend): Ich verbitte mir, Fräulein Beier, zu sagen, dass ich Sie bedroht habe. Ich habe Sie niemals bedroht. Ich habe höchstens damit gedroht, dass ich mich von Ihnen lossagen werde, wenn Sie sich nicht mit Pressler entloben.
Angekl. Beier: Die Kunze sagte mir, sie bekäme Geld von Merker, und sie wollte das möglichst bald haben. Sie sagte mir, ich sei doch so schlau, dass ich mir leicht Geld beschaffen könnte. Ich sträubte mich zuerst, dann aber beauftragte ich Frau Kunze, zu einem Schlosser zu gehen, um einen Schlüssel zu der Kassette anfertigen zu lassen.
Auf die weitere Beweisaufnahme wurde verzichtet.
Staatsanwalt Dr. Mannel beantragte die Verurteilung aller drei Angeklagten in vollem Umfange, unter Versagung mildernder Umstände.
Vert. R.-A. Dr. Knoll beantragte die Freisprechung der Beier im Falle der Testamentsfälschung. Im Übrigen bat er, der Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen.
Angekl. Merker versicherte wiederholt, dass er von dem unrechtmäßigen Ursprung des Geldes, das er von Grete Beier bekommen habe, nichts gewusst habe. Er erklärte sich bereit, diese Aussage zu beeidigen. (Heiterkeit.) Für seine Glaubwürdigkeit und für seinen Charakter berief er sich auf die Aussage des Landrichters Dr. Mangler. Er verstehe nicht, weshalb man der Beier soviel glaube. Er kenne die Beier besser, wie vielleicht alle Herren im Saale. (Heiterkeit.) Grete Beier habe ihre eigene Mutter als Scheusal bezeichnet. Heute sei er der Ansicht, dass nicht die Mutter die Tochter, sondern die Tochter die Mutter verleitet habe. Auf weitere Ausführungen wolle er verzichten. Er hebe es sich auf, später noch mehr über Fräulein Grete Beier zu sagen. (Heiterkeit.)
wegen Hehlerei zusätzlich zu vier Monaten Gefängnis. Der Angeklagten Nach eineinhalbstündiger Beratung verurteilte der Gerichtshof die Angeklagte Grete Beier, unter Freisprechung von der Anklage der Testamentsfälschung, wegen schweren Diebstahls, einer schweren, einer einfachen Urkundenfälschung, sowie wegen erfolgloser Aufforderung zur Begehung des Mordes zu fünf Jahren Zuchthaus und acht Jahren Ehrverlust, die Angeklagte Kunze wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl und Begünstigung in zwei Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis, den Angeklagten MerkerBeier wurden sechs Monate durch die Untersuchungshaft als verbüßt angerechnet. Außerdem wurde die Zulässigkeit der Polizeiaufsicht gegen Grete Beier ausgesprochen.
Grete Beier, eine Frau mit krimineller Energie
In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende auf das höchst verwerfliche, mit großem Raffinement ausgeführte Schreiben der Angeklagten Beier hin, die keinerlei Reue gezeigt, sondern noch in weitestgehendem Maße bestrebt war, Unschuldige in die Sache hineinzuziehen. Straferschwerend fiel auch die Missachtung ihrem Bräutigam Pressler gegenüber ins Gewicht, dem sie das Leben genommen hat. Die Aufforderung zur Begehung des Mordes war nach Ansicht des Gerichts ernst gemeint. Die Straftat hat eine umso schwerere Ahndung verdient, da sie aus der Untersuchungshaft heraus, kurze Zeit, nachdem die Angeklagte einen Mord begangen hatte, geschehen war.
Am 29. Juni 1908 hatte sich Grete Beier wegen Ermordung ihres Bräutigams, des Oberingenieurs Pressler, und wegen schwerer Urkundenfälschung vor dem Schwurgericht zu Freiberg in Sachsen zu verantworten. Das an der Promenade gelegene Gerichtsgebäude war von einer nach Tausenden zählenden Menschenmenge belagert; der Zuhörerraum des Schwurgerichtssaales wurde fast gestürmt. Den Vorsitz des Schwurgerichtshofs führte Landgerichtsdirektor Rudert. Die Anklage vertrat auch hier Staatsanwalt Dr. Mannel, die Verteidigung führte Rechtsanwalt Dr. Knoll (Dresden). Auf Aufforderung des Vorsitzenden erzählte die Angeklagte in tadellosem, fließendem Deutsch:
Ich bin am 25. September 1885 in Brand als Tochter des dortigen Bürgermeisters geboren und evangelischer Konfession. Nach meiner Konfirmation kam ich in die Tanzstunde. Dort lernte ich einen Herrn Öhlsner kennen, zu dem ich mich umso mehr hingezogen fühlte, als meine Mutter sehr schroff und lieblos zu mir war. Mein Vater und meine Großmutter waren zwar sehr gut, aber meine Mutter wies meine Zärtlichkeiten zurück. Als ich sie einmal umarmen wollte, stieß sie mich von sich. Bettelarm kam ich mir immer  vor, wenn ich sah, wie andere Mädchen mit ihren Müttern verkehrten. Unter diesen Umständen hatte ich mehr wie andere Sehnsucht nach Liebe und Zärtlichkeit. Ich fühlte mich allein auf der Welt und freute mich daher, in Öhlsner einen Menschen gefunden zu haben, dem ich mich anschließen konnte. Es war ein schönes, rein ideales Verhältnis; jedoch die Mutter war dagegen; denn ihr genügte der junge Mensch nicht.
Ich aber fand ihn sehr lieb und konnte nicht von ihm lassen. Wir setzten daher unsern Verkehr heimlich fort. Im Laufe der Zeit nahm das Verhältnis einen intimeren Charakter an, ich konnte ihn nicht abweisen. Durch Missverständnisse kamen wir auseinander. Am 25. Februar 1905 lernte ich auf einem Maskenball des kaufmännischen Vereins in Freiberg Merker kennen. Es war sozusagen eine Liebe auf den ersten Blick, denn wir fanden sofort Gefallen aneinander. Schon am 9. März desselben Jahres verlobten wir uns heimlich. Er wusste so schön zu erzählen. Neben der Liebe zog mich Mitleid zu diesem Mann, der allein auf der Welt stand. Es war eine sehr glückliche Zeit, die ich mit ihm verlebte, auch ein schönes ideales Verhältnis. Da erfuhr ich von Unterschlagungen, die er im Geschäft begangen hatte. Kniefällig bat er meinen Vater, ihn zu retten, aber ich war dagegen.
An einem Sonntagmorgen kam er wieder: »Nur Sie können mir helfen!« sagte er zu meinem Vater. Ich kümmerte mich nicht um ihn, sondern ging in die Kirche. Ich bin überhaupt – wenigstens war es früher so – sehr religiös veranlagt, ich bin nicht so ruchlos, wie ich jetzt erscheinen mag. In der Kirche sprach der Pfarrer über das Thema vom verlorenen Sohn. Er legte nahe, dass wir nicht das Recht hätten, über die Menschen zu richten, und dass wir einem, der gestrauchelt sei, helfen müssten. Die Rede machte tiefen Eindruck druck auf mich. Ich fasste den Entschluss, aus Merker einen tüchtigen Menschen zu machen. Ich glaubte nicht, dass er ein unverbesserlich leichtsinniger Mensch war. Er bekam also von uns das Geld, und von jetzt ab wurde der Verkehr intimer, ich nahm ihn wiederholt mit auf mein Zimmer. Um diese Zeit hörte ich, dass Merker auch andere Verhältnisse hatte. Es gab Szenen und Auftritte, in deren Verlauf Merker hartnäckig leugnete. Aber ich blieb misstrauisch. Am 15. Februar 1906 lernte ich auf dem Ingenieurbau in Chemnitz Pressler kennen. Er war mein Tischherr, und wenn ich mich auch nicht gleich zu ihm hingezogen fühlte, so interessierte er mich doch. Es folgte ein längerer Briefwechsel, schließlich lud er mich ein, ihm in Chemnitz zu besuchen. Wir gingen ins Theater. Für den andern Tag war Pressler zu Mittag geladen, er sagte, dass er durchaus ernste Absichten habe, ich wollte mich aber nicht gleich binden.
Als er mir vor dem Essen auf dem Flur das Jackett hielt, versuchte er, mich an sich zu ziehen. »So schnell auf keinen Fall!« sagte ich. Beim Essen fasste er plötzlich meine Hand mit den Worten: »Wir beide müssen zusammenbleiben.« Ich wusste nicht, was ich sagen sollte. Dieser Händedruck war eigentlich die ganze Liebeserklärung Presslers. Ich mochte ihn auch ganz gern leiden, wenn ich ihn auch noch nicht lieben konnte. Ich empfand es gewissermaßen als eine Genugtuung, dass ein Mann von der Stellung Presslers sich für mich interessierte. Dann aber glaubte ich auch im Sinne meiner Mutter zu handeln, der Merker nicht genügt hatte und der Pressler genügen musste. Schließlich sagte ich mir, dass ich durch die Verlobung mit Pressler dem Merker einen empfindlichen Schlag versetzen könnte. Ich konnte ihm beweisen, dass ich nicht auf ihn angewiesen war. Deshalb habe ich mich mit ihm verlobt. Ich war zwar nicht sehr glücklich, aber ich dachte, dass sich das schon geben würde. Pressler hatte sogar schon den Tag der Hochzeit festgesetzt, er hatte die Ringe gekauft. Je näher aber ich ihn kennen lernte, desto mehr erfuhr ich, dass er doch ein ganz anderer war, als wie ich ihn zuerst kennen gelernt hatte. Er war unfreundlich und grob zu mir, ich kann wohl sagen, dass ich Furcht vor ihm hatte. Das konnte ich nicht vertragen, ich wurde unglücklich. Auf den Spaziergängen mit Pressler sah ich häufig Merker. Auch hatte ich gehört, dass Merker gesagt hat, er könne mich nicht vergessen, und dass er bei der Nachricht von meiner Verlobung sich wie rasend benommen hätte. An einem Tage, an dem ich Pressler besonders schlecht behandelt hatte, fasste ich den Entschluss, mit Merker zusammenzutreffen. Ich musste von Pressler los, sonst sah ich ein Unglück voraus.
Zitternd betrat ich das Zimmer Merkers und warf mich dem Geliebten in die Arme. »Ich wusste ja, Gretel, dass du wiederkommen kommen würdest, denn du fühlst dich unglücklich,« sagte Merker. »Ja,« sagte ich »ich fühle mich sehr unglücklich.« »Dann löse doch die Verlobung,« sagte Merker. Er tröstete mich, doch bei diesem Zusammensein ist zwischen uns beiden nichts passiert. Von diesem Moment ab war ich aber eine ganz andere geworden. Ich hatte Mut und Energie bekommen, vor allem war ich auf Pressler mehr wie ärgerlich. Ich behandelte ihn absichtlich niederträchtig, denn er sollte mich satt bekommen. Es gab schließlich einen lebhaften Auftritt mit Pressler, der zum vollständigen Bruche führte. Da sah meine Mutter ein, dass der Rücktritt von der Verlobung die beste Lösung des Verhältnisses sein würde, und wir fuhren am nächsten Morgen nach Hause. Ich atmete auf, wie von, einer schweren Last befreit. Nun schien die Sonne auch wieder für mich. Kaum waren wir zu Hause angekommen, da traf auch schon ein eingeschriebener Brief von der Mutter Presslers ein, in dem sie mich dringend bat, den zurückgegebenen Verlobungsring wiederzunehmen. Sie schrieb: »Seien Sie sicher, mein liebes Kind, Karl wird Sie glücklich machen.« Meine Mutter redete mir zu, und ich gab nach.
Vors.: Aber mit Merker ging weiter?
Angekl.: Ja, ich betrachtete mich ja gar nicht als Braut des Pressler.
Vors.: Durch Zufall erfuhr nun Ihre Mutter von Ihrer Schwangerschaft und veranlasste Sie, sich Pressler preiszugeben?
Angekl.: Ja, ich ging scheinbar darauf ein und schrieb Pressler liebenswürdige Briefe.
Vors.: Was hat Sie dann zu der Abtreibung, die Sie durch die Hebamme Kunze vornehmen ließen, veranlasst?
Angekl.: Darüber möchte ich nichts sagen.
Vors.: Was haben Sie denn zu Merker gesagt?
Angekl.: Ich sagte, ich sei gefallen.
Vors.: Glaubte er das?
Angekl. Nein, er war misstrauisch. Mein Vater hatte daher Angst, dass er uns anzeigen könnte.
Vors.: Ihr Vater wusste also von der Abtreibung?
Angekl.: Nein, daran, ist er ganz unschuldig. Am 5. Dezember schrieb Pressler einen zwölf Seiten langen Brief, worin er in die Entlobung willigte. Ich sagte Merker, dass ich die Verlobung mit Pressler aufgelöst hätte. Mit Pressler hatte ich dagegen ausgemacht, dass wir trotz der Entlobung miteinander verkehren und uns gegenseitig die vollste Freiheit garantieren wollten. Am Weihnachtsheiligenabend kam Pressler zu uns.
Vors.: Merker war auch da?
Angekl.: Ja, ihm war es natürlich gar nicht recht, dass Pressler ebenfalls da war. Es kam sogar zu einer heftigen Szene zwischen ihm und mir, am Abend söhnten wir uns jedoch aus.
Vors.: Sie blieben die Nacht bei ihm?
Angekl.: Ja. Nach gar nicht langer Zeit erhielt mein Vater von Merker einen Brief, in dem ihm Wortbruch vorgeworfen wurde. Es wäre gar nicht wahr, dass die Verlobung mit Pressler aufgehoben sei, denn Pressler sei ja zu Weihnachten dagewesen. Damit war die Situation für mich kritisch geworden. Wenn Merker etwas von der Abtreibung verriet, war ich verloren. Ich fasste daher den Plan, mich zu töten.
Vors.: Sie ließen sich einen Revolver besorgen, und zwar brauchte es nach Ihren Worten kein eleganter Revolver zu sein, sondern einer, der gut trifft?
Angekl.: Vor allem lag mir daran, einen Revolver zu bekommen, der möglichst wenig Geräusch machte.
Vors.: Woher nahmen Sie das Geld zu dem Revolver?
Angekl.: Von meinem Taschengeld.
Vors.: Was kostete er?
Angekl.: Sechs Mark.
Vors.: Sie sollen früher, zurzeit Ihrer Liebschaft mit Öhlsner, schon einmal mit einem Revolver zu tun gehabt haben?
Angekl.: Öhlsner fand in meinem Zimmer einmal einen Revolver und war darüber ganz entsetzt.
Vors.: Sie scheinen eine gewisse Vorliebe für Waffen zu haben?
Angekl.: Der Revolver gefiel mir damals sehr gut.
Vors.: Ich verstehe nicht, weshalb gerade damals Ihre Lage so unerträglich gewesen sein soll. Wenn Sie vor der Abtreibung den Gedanken gehabt hätten, sich zu töten, so wäre es begreiflich gewesen. Mit der erfolgten Abtreibung war doch aber das schlimmste vorbei.
Angekl.: Meine Situation war damals die schlechteste, denn ich befand mich durch meine kolossale Unvorsichtigkeit ganz in den Händen Merkers.
Vors.: Sie nahmen sich schließlich nicht das Leben, sondern brachten Merker mit Geld zum Schweigen.
Angekl.: Ja, er brauchte immer Geld. Mit der Zeit wurde mir das zuviel. Ich sagte mir, wenn Pressler käme und das Jawort verlangte, würde ich es ihm geben. Als er dann kam, sagte ich wirklich die Heirat zu.
Vors.: Wie kamen Sie dazu, auf einmal das abgeflaute Feuer wieder zu schüren?
Angeklagte: Kaum hatte ich das Jawort ausgesprochen, da tat es mir auch wieder leid.
Vors.: Früher sagten Sie, Sie hätten Pressler nur heiraten wollen, um zu Gelde zu kommen, das Sie Merker geben konnten.
Angekl.: Ich glaubte allerdings auch dadurch Merker befriedigen zu können.
Vors.: Es wurde nun der 14. Mai 1907 als Hochzeitstag mit Pressler festgesetzt. Im Februar tauchten die Veronibriefe auf. Was wollten Sie mit diesen Veronibriefen, wen wollten Sie täuschen?
Angekl.: An dem Wesen Presslers war mir manches aufgefallen. Unsre Verlobung sollte möglichst geheim gehalten, das Aufgebot sollte in der Kirche nicht verkündet werden und anderes mehr. Dadurch entstand in mir der Verdacht, dass Pressler Grund hatte, vor irgendjemandem etwas zu verschweigen. Durch diese Umstände kam ich darauf, unter dem Namen einer gewissen Leonore Veroni zunächst zwei Briefe an mich selbst zu schreiben. In dem einen lasse ich die Schreiberin mich um eine Unterredung bitten.
Vors.: Nach meiner Auffassung kann die Erfindung nur unter dem Gesichtspunkte verstanden werden, dass Sie Pressler vor der Öffentlichkeit bloßstellen und dadurch den Eindruck hervorrufen wollten, er habe die Waffe gegen sich selbst gerichtet.
Angekl.: Ich sagte Merker, Pressler sei bereits verheiratet, und ich hätte mit Frau Veroni selbst gesprochen. Diese habe den Plan, am Hochzeitstage aufzutreten, und dann würde ich frei sein.
Vors.: Dachten Sie zur Zeit der Abfassung der Briefe noch nicht an die Tötung Presslers?
Angekl.: Nein, ich wollte nur Merker täuschen.
Vors.: Am 9. März 1907 soll Merker nach Chemnitz gefahren sein, um sich nach Frau Veroni zu erkundigen, kundigen, aber er fand sie natürlich nicht.
Angekl.: Das ist richtig.
Vors.: Am Abend soll er dann ärgerlich zu Ihnen nach Freiberg gekommen sein.
Angeklagte: Ja, wir versöhnten uns aber.
Vors.: Sie blieben die Nacht zusammen?
Angekl.: Ja.
Vors.: Die Hochzeit wurde nun wegen der Erkrankung Ihres Vaters wiederholt verschoben?
Angekl.: Ja.
Vors.: In diesen Tagen fuhren Sie mit Pressler nach Leipzig, um Silberzeug zu kaufen?
Angekl.: Ja.
Vors.: Aber damals hegten Sie doch schon Mordgedanken?
Angekl.: Ja. Ich wusste nur noch nicht, wie ich es anfangen sollte.
Vors.: Also Sie kauften mit dem Bräutigam Silberzeug für die Wohnung, im geheimen sannen Sie aber darauf, wie Sie ihn um die Ecke bringen könnten?
Angekl.: Ja.
Die Angeklagte erzählte alsdann, dass sie einen Moment, als sie allein im Bureau ihres Vaters war, benutzte, um den Tischkasten herauszuziehen und den darin liegenden Revolver an sich zu nehmen. Sie trug ihn dann in der Aktenmappe nach Hause.
Vors.: Es soll ein Revolver gewesen sein, den man einem Selbstmörder abgenommen hatte?
Angekl.: Ja. Ob ich den Revolver jemals benutzen würde, wusste ich damals noch nicht.
Vors.: Aber den unbestimmten Gedanken, dass Sie ihn eventuell benutzen könnten, hatten Sie doch?
Angekl.: Ja. Es war in der Karwoche. Pressler kam zu uns zu Ostern, Merker war nicht da. Letzterer hatte mir geschrieben, er würde nicht eher wieder nach Brand kommen, als bis ich mich von Pressler definitiv losgesagt haben würde. Am dritten Osterfeiertag fuhr ich mit Pressler nach Chemnitz. Bei diesem Besuch setzte ich mich in den Besitz von Zyankali. Pressler wollte seine Spieldose aufziehen und suchte den Schlüssel. Dabei musste er den Kasten seines Schreibtisches herausziehen, und ich sah ein Fläschchen darin liegen. In dem Augenblick, als Pressler am andern Ende des Zimmers die Spieldose aufzog, nahm ich das Fläschchen an mich. Ich wusste nicht, was es enthielt, aber ich nahm aus dessen Etikett an, dass es Gift war. Zu Hause schlug ich das Lexikon nach und sah, dass Zyankali ein starkes Gift sei.
Vors.: In einem Briefe aus dieser Zeit an Merker befindet sich folgende Stelle: »Nach langem, hartnäckigem Kampfe winkt uns ein süßer Frieden, der Traum des lange ersehnten Glückes nähert sich seiner Erfüllung.« Der Frieden sollte natürlich mit der Ermordung Presslers eintreten?
Angekl.: Ja, nach zahllosen Kämpfen winkte die Ruhe.
Vors.: Daneben korrespondierten Sie aber immer noch mit Pressler?
Angekl.: Selbstverständlich. Er glaubte doch, ich würde ihn heiraten.
Vors.: Sie hatten doch aber schon längst den Plan zu seiner Ermordung gefasst?
Angekl.: Ich schwankte immer noch, ob ich es tun sollte.
Vors.: Sie schrieben zwar an Merker hoffnungsvoller und liebenswürdiger als an Pressler, aber es finden sich doch auch in den Briefen an Pressler Stellen, die von großer Zuneigung zeugen.
Angekl.: Ja.
Vors.: Sie trieben also ein Doppelspiel in des Wortes vollster Bedeutung?
Angekl.: Ich musste das tun, damit nichts herauskam.
Vors.: Nun kam der Entschluss, dass Sie möglichst bald handeln mussten?
Angekl.: Ja, bald musste es geschehen. Merker hatte mir das Versprechen abgenommen, dass ich zu Pfingsten frei sein müsste. Als er am 2. Mai wegen seiner Schulden 4500 Mark von mir erhalten hatte, war er zunächst zufrieden. Ich fürchtete aber, es würde wieder anders werden, und suchte daher den Mord bald auszuführen.
Vors.: Dann wollten Sie also bei Gelegenheit der Ermordung Presslers auch dessen Vermögen an sich bringen?
Angekl.: Ja.
Vorsitzender: Im Interesse Merkers?
Angeklagte: Ja.
Vors.: Sie setzten zu diesem Zweck ein Testament auf, das Sie zur Universalerbin einsetzte?
Angekl.: Ja.
Vors.: Da Sie aber nicht wussten, ob ein Bräutigam unter Umgehung aller seiner Verwandten seine Braut zur Erbin einsetzen könne, fragten Sie im Briefkasten des Freiberger Anzeigers an?
Angekl.: Ja.
Vors.: Vor allem hatten Sie doch das Interesse, nach außen den Schein hervorzurufen, als ob Pressler einen Selbstmord begangen habe?
Angekl.: Ja, zu diesem Zwecke schrieb ich auch die Veronibriefe.
Vors.: Wann war Pressler zum letzten Male in Brand?
Angekl.: Am 6. Mai 1907.
Vors.: Wann haben Sie den letzten Veronibrief geschrieben, und wann haben Sie das falsche Testament fertig gemacht?
Angekl.: Am 12. Mai.
Vors.: Und am Tage darauf fuhren Sie nach Chemnitz und führten den Mord aus?
Angekl.: Ja.
Vors.: Wie verbrachten Sie die letzte Nacht vor dem Mordtage?
Angekl.: Ich schlief nicht besonders gut, denn ich wusste ja nicht, ob ich den Mord am andern Tage ausführen würde.
Vors.: Nun kam der 13. Mai, der große Tag, an dem Sie den Schlussstein zu Ihren ganzen Taten legen wollten. Unter dem Vorwande, Sie fahren zu einer Freundin nach Freiberg, fuhren Sie in Wirklichkeit nach Chemnitz zu Pressler?
Angekl.: Ja.
Vors.: Revolver und Zyankali hatten Sie bei sich?
Angekl.: Ja. In Chemnitz holte mich Pressler von der Bahn ab. Er hatte Kaffeegebäck gekauft, wir gingen sofort zu ihm, und er bat mich, Kaffee zu kochen. Währenddessen holte er Sahne, da er wusste, dass ich sie gern aß. Dann tranken wir gemeinschaftlich Kaffee. In den Kaffee konnte ich das Gift nicht tun, da ich ihn auch trank. Pressler war sehr zärtlich, nach dem Kaffee lud er mich zu einem Gläschen Eierkognak ein. Ich lehnte ab, worauf er sagte, ich solle ihm dann wenigstens ein Glas einschenken. Ich tat dies und ließ schnell das Gift hineinfallen. Dann rührte ich mit dem Löffel mehrere Male herum und hätte beinahe in der Erregung den Löffel an meine Lippen geführt. Ich besann mich aber noch rechtzeitig. Pressler saß währenddem abseits auf der Chaiselongue. Ich trat vor ihn hin, er wurde zudringlich und suchte mich auf den Schoß zu ziehen, wobei er sagte: »Da wir doch bald heiraten, könnten wir doch einmal glücklich sein!« Er war sehr leidenschaftlich, und seine Gesichtszüge waren derart verzerrt, dass mich Ekel und Abscheu ergriff. Meiner Sinne nicht ganz mächtig, reichte ich ihm den Kognak und sagte: »Hier, trink!« Er nahm das Glas und trank es auf einen Zug aus. Kaum hatte er es aus der Hand gesetzt, als er auch schon umsank. Was nun geschah, habe ich nur noch dunkel in der Erinnerung. Alles Folgende tat ich nur rein mechanisch. Ich glaubte nicht, dass Pressler tot war, ich dachte, er könnte wieder zu sich kommen und würde dann furchtbare Schmerzen haben. Da nahm ich eine Serviette, band sie ihm um den Kopf – weshalb, weiß ich nicht, denn seine Augen waren geschlossen –. Ich hielt den Revolver ihm weit in den offen stehenden Mund hinein und drückte ab. Dann legte ich das Testament aus dem Schreibtisch heraus, die zwei Veronibriefe daneben und schlich davon. Um sieben Uhr kam ich in Freiburg an und begab mich in eine Gesellschaft, wo es allerdings sehr lustig zuging.
Vors.: Und Ihnen soll man auch nichts angemerkt haben?
Angekl.: Nein, meine Erregung hatte sich inzwischen gelegt. Ich telephonierte nach Brand an meine Eltern, dass ich mich in angenehmer Gesellschaft befände und erst mit dem letzten Zuge kommen werde. Unser Mädchen holte mich von der Bahn ab und fragte mich, ob ich mich gut amüsiert hätte, was ich bejahte.
Vors.: Wie war es denn mit dem Schlaf?
Angekl.: Zuerst schlief ich sehr schlecht, dann aber fiel ich infolge allgemeiner Abspannung in einen tiefen Schlaf.
Vors.: Was geschah am Morgen des 14. Mai?
Angekl.: Da kam ein langer Veronibrief an, den ich am Tage vorher in Chemnitz zur Post gegeben hatte. Die Mutter las ihn und ersuchte mich, sofort an Pressler zu schreiben.
Vors.: Das taten Sie natürlich?
Angekl.: Ja. Am 15. Mai kam ein Brief mit der Mitteilung, dass Pressler sich erschossen hätte. Ich fuhr noch am Vormittag desselben Tages nach Chemnitz. Am folgenden Tage fand die Einäscherung statt, Mutter und ich wohnten ihr bei.
Vors.: Wurde bei all diesen Vorgängen niemals Ihr Gewissen lebendig?
Angekl.: Nein, es war mir so, als ob Pressler wirklich Selbstmord begangen hätte. Alle Welt brachte den Selbstmord mit dem in letzter Zeit besonders verschlossenen Wesen Presslers in Zusammenhang.
Vors.: Am 15. Mai schrieben Sie an Merker: »Nun bin ich gänzlich frei, mein Schatz, aber nicht durch eine Entlobung, sondern Gott hat selbst gerichtet!«
Angekl.: Jawohl.
Vors.: Früher sagten Sie, Sie hätten Pressler aufgefordert, er solle mal den Mund aufmachen, Sie hätten ihm etwas mitgebracht.
Angekl.: Ich hatte mir das so ausgedacht.
Vors.: Schließlich sagten Sie Pressler nach, er habe in Zwickau zwei uneheliche Kinder abgeschworen.
Angekl.: Gesagt habe ich es, es ist aber nicht wahr.
Vors.: Weshalb verleumdeten Sie nun noch den Mann, den Sie ermordet hatten?
Angekl.: Weil es Merker gefiel, wenn ich Pressler recht schlecht machte.
Am zweiten Tage der Verhandlung wurden Briefe verlesen, die Grete Beier an Pressler und Merker und diese an Grete Beier gerichtet hatten. In einem Briefe vom Anfang Dezember 1906 schrieb Grete Beier an Merker: »Weißt Du, Schatz, der Gedanke, meinem Vater – meine Mutter kommt nicht in Betracht, denn sie steht meinem Herzen ziemlich fern – einen Kummer zu bereiten, kann mich förmlich wahnsinnig machen, wenn er erfahren würde, was sein einziges Kind für ein verworfenes Geschöpf ist. Er wird denken: wäre sie doch lieber gestorben, denn dann könnte ich sie doch wenigstens noch achten. Auch Du, Hans, kannst mich nicht mehr achten. Ich habe es selbst schon gefühlt, dass ich ein leichtsinniges, gewissenloses und gewöhnliches Mädchen bin, nicht besser als die erste beste. Aber eine Entschuldigung gibt es für mich: was ich tat, geschah aus Liebe zu Dir. Ich bin sehr verzweifelt, da meine eigene Mutter mir drohte, mich auf die Straße zu setzen.«
In einem zwölf Seiten langen Briefe vom 5. Dezember 1906 an Grete Beier löste Pressler die Verlobung. Er zeichnete darin in kurzen Umrissen sein Ideal einer Frau und eines Familienlebens, das Grete Beier in keiner Weise erreiche. Er rechne es ihrer Jugend und ihrer geringen Weltkenntnis zugute, wenn sie kein Verständnis für das besitze, was sie ihm angetan habe. Am Schlusse des Briefes brach er in die verzweifelten Worte aus: »Hätte ich Dich nicht geliebt, so hätte ich nicht den Glauben an die Menschheit verloren!«
Vors.: Der Brief gewährt einen interessanten Einblick in die Seele Presslers. Er gab Sie vollständig frei, in vollständiger Harmonie sollten Sie auseinander gehen.
Angekl.: Ich war auch sehr damit einverstanden.
Vors.: Pressler malt in dem Briefe aus, wie er sich ein Familienleben vorstellt. Ich muss sagen, eine idealere Auffassung kann man vom Familienleben nicht haben, und Sie sagten, er sei barsch und schroff gewesen.
Angekl.: Pressler gab sich in seinen Briefen immer rührend, in Wirklichkeit war er schroff. Ich muss sagen, dass dieser Brief mich sehr angenehm berührt hat. Ich war auch gerührt; durch meine Mutter wurde ich jedoch darauf gebracht, dass Pressler den Brief aus Berechnung geschrieben hätte. Ich sollte gerührt werden, um in dieser Rührung mich wieder zu ihm zu schlagen.
In einem Briefe an Merker schrieb Grete Beier, dass sie den Verkehr mit Pressler jetzt anfange von der humoristischen Seite zu nehmen.
In einem anderen Briefe fanden sich Wendungen wie: »Sein Ehrenwort soll man zwar halten, aber in Liebessachen ist das etwas anderes,« und weiter: »Die Gesetze sind dazu da, um umgangen zu werden, Liebe macht erfinderisch.«
Von dem Abschiedsbriefe Presslers an Grete Beier sagte die Angeklagte, dass sogar die Mutter davon gerührt war, sie habe damals wirklich geweint.
Von besonderem Interesse waren die mit »Veroni« gezeichneten gefälschten Briefe der Beier an Pressler.
Vors.: Die Veronibriefe lassen sich nicht anders erklären, als dass Sie schon bei der Abfassung den Gedanken gehabt haben, Pressler aus dem Wege zu räumen. Wenn die Briefe einen Sinn haben sollten, dann kann es nur der gewesen sein, einen Grund für einen Selbstmord Presslers zu haben.
Angekl.: Ich hatte bei der Abfassung des ersten Veronibriefes im Februar noch nicht den festen Plan gefasst, Pressler umzubringen, ich schwankte noch hin und her.
Der Veronibrief, den Grete Beier am Tage vor dem Morde geschrieben und nach vollbrachter Tat auf dem Schreibtische Presslers niedergelegt hatte, lautete: »Chemnitz, den 12. Mai. Hierdurch teile ich mit, dass ich wieder in Chemnitz eingetroffen bin. Ich habe Deiner armen Braut alles geschrieben, denn ich kann den Betrug nicht länger ansehen. Es ist eine reine Schande, die Frau eines solchen Mannes zu sein. Ein Glück nur, dass es niemand weiß. Du bist doch ein ganz erbärmlicher, feiger Schuft. Wenn. Du nicht nach Brand fährst und die Wahrheit sagst, fahre ich hin und erzähle allen Deine Schlechtigkeiten. Ich kenne Deine Braut noch nicht, aber ich habe gehört, dass sie ein Engel voller Liebe und Güte ist. Du hast geglaubt, ich bin so dumm und bleibe immer in Italien. Aber ich habe Dich von Anfang an beobachtet und nur jetzt auf die Hochzeit gewartet. Deine ?Ehegattin? Leonore Pressler geb. Veroni.«
Vors.: Dieser Brief ist doch geradezu etwas Unerhörtes. Um einen Selbstmord glaubhaft zu machen, legten Sie diesen Schwindelbrief auf den Schreibtisch des Mannes, den Sie wenige Minuten vorher erschossen hatten. Können Sie irgendetwas dazu angeben?
Die Angeklagte schwieg.
Der zweite Veronibrief, den Grete Beier an sich selbst adressierte und nach der Ermordung Presslers in Chemnitz zur Post gegeben hatte, lautete: Sehr geehrtes Fräulein! Als rechtmäßige Gattin Presslers fühle ich mich verpflichtet, Ihnen die volle Wahrheit zu schildern, da ich der elenden Schurkerei endlich ein Ziel setzen will. Ich war die Tochter eines kleinen italienischen Staatsbeamten. Meine Mutter war eine Deutsche und wohnte in Riva am schönen Gardasee, wo sie sich mit meiner bildhübschen Schwester aufhielt. Dort lernten wir Pressler kennen. Er ging meiner Schwester nach und knüpfte Beziehungen mit ihr an, die nicht ohne Folgen blieben. Da Pressler meine Schwester von sich stieß, nahm sie sich das so zu Herzen, dass sie an einem Morgen mit durchschossenem Munde und Kopfe am Ufer des Sees gefunden wurde. Nur ich wusste, was vorgegangen war, nur ich kannte den erbärmlichen Kerl. Lediglich das Gefühl der Rache beseelte mich. Nachdem ich die Zustimmung meiner Eltern erlangt hatte, gelang es mir, Pressler durch Drohungen zur Heirat zu bewegen. Er wurde mir nach katholischem Ritus angetraut, d.h. die Ehe wurde unlöslich geschlossen. Ich hatte niemals Gemeinschaft mit ihm, er sollte nur an mich gebunden sein. Er schickte mir alljährlich Geld, wofür ich ihm das Versprechen geben musste, nicht nach Chemnitz zu kommen. Ich besorgte mir aber einen Detektiv, der ihn beobachtete. Mein ?Gatte? lebt in Chemnitz mit seiner Wirtin und deren Tochter in ungestörter wilder Ehe. Er hat in Zwickau zwei Kinder abgeschworen. Dann verlobte er sich mit Ihnen. Er weiß jetzt, dass ich in Chemnitz bin und ist daher der Verzweiflung nahe. Nur ein Weg bleibt ihm: denselben Tod zu suchen, den meine arme Schwester gefunden hat. Danken Sie Gott, dass Sie diesen Mann loswerden! Er ist durch seinen leichtfertigen Lebenswandel auch gefährlich krank. Es ist überhaupt eine außerordentliche Frechheit von ihm, sich mit Ihnen zu verloben, da ihm das Zuchthaus sicher ist. Sie werden mich nicht mehr sehen, denn wenn diese Zeilen in Ihre Hände gelangen, bin ich wieder im Auslande. Meine Mission in Deutschland ist erfüllt, vielleicht sehen wir uns einmal in Italien. Ihre ergebene Leonore Pressler.
Vors.: Dieser Brief ist nun der Gipfel alles Schwindels und aller Lüge. Können Sie für diese maßlosen Entstellungen irgendeine Entschuldigung angeben?
Die Angeklagte schwieg.
Vorsitzender: Ich möchte der Angeklagten nun nur noch vorhalten, dass sie sich selbst im Gefängnis hat Durchstechereien zuschulden kommen lassen. Zunächst haben Sie auch noch nach dem Geständnis der Abtreibung glühende Liebesbriefe mit Merker gewechselt und ihn angestiftet, Ihre Tante, Frau Schlegel, zu ermorden. Das spricht doch für ein geradezu felsenfestes Vertrauen zu Merker, nicht aber, dass Sie Furcht vor Merker hatten. Außerdem haben Sie sich auch auf den Spaziergängen und in der Zelle auffällig benommen. Ferner haben Sie einen Brief geschrieben, obgleich Sie gar kein Schreibzeug haben konnten. Wo hatten Sie denn das Material her?
Angekl. Beier: Von meiner Mutter.
In dem Kassiber machte Grete Beier dem Merker Vorwürfe, dass er ihre Briefe ausgeliefert habe, was nicht notwendig gewesen sei. Auf Grund dieser Briefe habe man sie des Mordes überführt. Sie sei es aber nicht gewesen, Pressler habe sich infolge eines amerikanischen Duells selbst erschießen müssen.
Vert. R.-A. Dr. Knoll: Dieser Kassiber ist datiert vom 5. Oktober 1907. Bis zu diesem Tage hat die Angeklagte auf Merker gebaut. Am 17. Oktober 1907 kam ich nach Freiberg und sagte der Angeklagten, welcher Schuft Merker sei. Er hatte, um sich beim Untersuchungsrichter lieb Kind zu machen, alle Kassiber und Briefe der Angeklagten ausgeliefert. Damit war dem Verkehr mit Merker natürlich ein Ende gemacht.
Vors.: Angekl. Beier, es ist im Gefängnishof ein Zettel mit einem Gedicht von Ihrer Hand gefunden worden:
»Nun blüht in meinem Herzen wieder,
Was frevelhaft gebrochen,
Die Lippen plaudern, lächeln, scherzen,
Jedoch die Seele schreit nach dir!«
Angekl.: Das Gedicht habe ich nicht selbst gemacht.
Vors.: Das Testament Presslers haben Sie so fein gefälscht, dass Sie sogar seinen Bruder und seine Mutter getäuscht haben.
Angekl.: Allerdings.
Alsdann wurde in die Zeugenvernehmung eingetreten.
Ingenieur Herzog (Chemnitz) bekundete als Zeuge: Er war der intimste Freund des ermordeten Pressler. Pressler hatte eine wirklich tiefe Neigung zu Grete Beier, er war ein anständiger, nobler Charakter. An die Wahrheit der Geschichte von der Leonore Veroni habe er (Zeuge) niemals geglaubt und auch sogleich die ganze Sache als Schwindel bezeichnet.
Vors.: Hat Ihnen Pressler einmal gesagt, er wünsche für den Fall seines Ablebens verbrannt zu werden?
Zeuge: Nein. Als ich am 14. Mai 1907 im Sterbezimmer war, wurde mir gesagt, seiner Braut gegenüber habe er diesen Wunsch geäußert.
Vors.: Wer hat Ihnen das gesagt?
Zeuge: Die Mutter der Angeklagten.
Ein Geschworener: Die Angeklagte sagt, sie hätte eine unüberwindliche Abneigung gegen Pressler gehabt. Haben Sie etwas davon gemerkt?
Zeuge: Niemals.
Angekl.: Es war aber so. Als meine Mutter nach dem Bekanntwerden meiner Schwangerschaft in mich drang, mich Pressler hinzugeben, damit er als der Vater des Kindes bezeichnet werden könnte, ging ich nur scheinbar darauf ein. Lieber wäre ich gestorben, als dass ich das wirklich getan hätte.
Zeuge Ingenieur Lippe (Chemnitz) schilderte Pressler als einen verschlossenen und komplizierten Charakter, der aber von glühender Liebe für seine Braut erfüllt war. Im letzten halben Jahre schien es so, als ob er an Gelbsucht leide.
Oberwachtmeister Schirks (Chemnitz): Er wurde als erster Polizeibeamter an die Leiche Presslers gerufen. Pressler hatte eine Binde um die Augen, der Mund stand offen, hinten waren zwei Schusswunden zu sehen. Auf dem Tisch lag ein verschlossener Brief an Fräulein Grete Beier und ein offener Brief von der angeblichen Italienerin Veroni. Mir kam die Sache romanhaft vor, aber alle Umstände sprachen für einen Selbstmord.
Frau Robel, die Aufwärterin Presslers, kam am 14. Mai in dessen Wohnung.
Vors.: Sie haben früher bekundet, es sei Ihnen aufgefallen, dass es beim Fortschaffen der Sachen durch Grete Beier »happig« zugegangen sei.
Zeugin: Ja, sie nahm alles mit, was sie wegschaffen konnte.
Vors.: Auch die Chaiselongue, auf der Pressler getötet wurde?
Zeugin: Ja.
Frau Möser (Chemnitz) und Frau Pauscher (Chemnitz) hatten den Schuss gehört, sie nahmen aber an, dass er auf der Straße gefallen sei.
Ein Beisitzer (zur Angekl.): Rechneten Sie nicht damit, dass alle Leute die Schüsse hören mussten?
Angekl.: Ich habe keinerlei Vorsichtsmaßregeln gebraucht.
Vors.: Sie hielten wohl den Revolver ziemlich weit in den Mund hinein?
Angekl.: Ja, sehr weit.
Vors.: Haben Sie sich nach dem Abfeuern der Schüsse noch lange bei Pressler aufgehalten?
Angekl.: Nein, nur wenige Minuten. Ich horchte, ob alles ruhig sei und schlich alsdann fort.
Witwe Kleinbeckes, geb. Pressler, die Schwester des Ermordeten, bekundete: Sie habe sofort an der Echtheit des Testaments gezweifelt.
Assessor Karl Pressler machte Bekundungen über die Vermittlungstätigkeit bei den wiederholten Zwistigkeiten zwischen seinem Bruder und Grete Beier.
Vors.: Sie und Ihre Mutter haben das Testament anstandslos anerkannt?
Zeuge: Ja.
Vors.: Haben Sie an die Geschichte mit den Veronibriefen geglaubt?
Zeuge: Ja.
Damenschneiderin Tuerk (Chemnitz) war vom Jahre 1899 bis 1907 die Wirtin Presslers. Eines Tages, als Pressler verreist war, kam Merker zu ihr und sagte, die Grete würde nie und nimmer Pressler heiraten; die Aussteuer sei auch nicht für Pressler, sondern für ihn bestimmt. Sie habe Pressler davon Mitteilung gemacht. Dieser wollte es nicht glauben, sie habe aber gesagt, die Grete scheint eine Dirne zu sein. Die Geschichte mit der Veroni bezeichnete Pressler als Blödsinn.
Vors.: Hat Pressler sich nicht für Ihre Nichte interessiert?
Zeugin: Er hatte ihr früher einmal die Ehe versprochen, aber ich habe gesagt, das geht nicht, wir sind aus einfachem Stande.
Vert. R.-A. Dr. Knoll: Sie sind nach Brand gefahren und haben dort erzählt, Pressler habe mit einer Frau in Dresden ein Verhältnis. Weshalb haben Sie das getan?
Zeugin: Es war zur Zeit der Rheinreise. Ich wollte endlich Gewissheit haben, wann die Hochzeit sein sollte, damit ich über die Wohnung verfügen konnte. Ich bereue, dass ich das getan habe.
Kriminalwachtmeister Fähndrich schilderte das Ergebnis der ersten polizeilichen Ermittelungen. Grete Beier habe immer das Bestreben gehabt, sich zu entlasten und andere zu belasten. Das gleiche Verhalten beobachtete die Mutter der Angeklagten. Vor allem sei Frau Schlegel beschuldigt worden. Merker habe schon ungefähr vierzehn Tage vor dem Morde die Äußerung getan: Wenn geheiratet werde, dann tue er es. Pressler würde nichts weiter übrig bleiben, als sich zu erschießen. Er sagte also den Tod zwei Wochen vorher voraus. Dies habe ihn (Zeugen) zuerst auf den Gedanken gebracht, dass mit dem Selbstmord Presslers doch nicht alles so stimme.
Unter allgemeiner Spannung wurde hierauf Kaufmann Hans Merker als Zeuge aufgerufen. Er verbüßte zurzeit eine zweijährige Gefängnisstrafe. Bei seinem Eintritt in den Gerichtssaal warf er der Angeklagten einen flüchtigen Blick zu, die Angeklagte schlug die Augen zu Boden.
Merker bekundete: Ich lernte Grete Beier auf einem Maskenball des Kaufmännischen Vereins in Freiburg im Jahre 1905 kennen. Ich glaubte, sie sei ein gebildetes Mädchen aus guter Familie, das, was wir eine »Kronleuchterpartie« nennen. (Heiterkeit.) Ich wusste nicht, dass sie schon vorher mit anderen Männern Verkehr gehabt hatte. Nach einiger Zeit bestellte sie mich des Nachts zu sich nach Brand, ohne dass ich wusste, weshalb das geschah. (Heiterkeit.) Diese nächtlichen Zusammenkünfte wurden immer häufiger, und um sie zu rechtfertigen, sagte mir Grete Beier, ihre Eltern sähen unseren Verkehr nicht gern. Zu einem intimen Verkehr zwischen uns war es aber noch nicht gekommen. Das geschah erst, nachdem mir Grete einen Brief geschrieben hatte, in dem es hieß: »Hans, Du musst mich viel, viel lieber haben!« Später kam es zwischen uns zu Zwistigkeiten.
Eines Abends wurde mir von einem Bekannten in einem Restaurant in Brand eine Verlobungskarte »Grete Beier – Pressler« gezeigt. Ich war einfach baff. (Heiterkeit.) Ich gratulierte formell der Beierschen Familie und verhielt, mich streng passiv. Nach vier bis sechs Wochen erhielt ich von Grete einen Brief, in dem sie mich um eine Unterredung bat. Ich lehnte aber ab. Wenige Tage darauf, es war neun Uhr abends, kam Grete selbst. An der Tür sank sie um. Ich glaube, dass dieser Ohnmachtsanfall geheuchelt war. Ich hob sie auf und trug sie auf die Chaiselongue. Ich fragte sie, warum sie sich verlobt habe. Sie antwortete, es sei so schnell gegangen, dass sie es nicht verhüten konnte. »Wenn du mir versprichst, dass du dich so bald wie möglich entloben willst, können wir uns wieder gut sein,« sagte ich. »Ich verspreche dir,« antwortete sie, »dass ich das in allernächster Zeit tun werde.« In der Folgezeit kam es wieder zu nächtlichen Zusammenkünften.
Den Pressler schilderte sie mir als einen ganz ehrlosen Menschen. Umso strenger musste ich natürlich auf der Entlobung bestehen. Da machte mir Grete Beier eines Tages die Mitteilung, dass sie sich »in anderen Umständen« befinde. »Jetzt müssen wir uns rasch verloben,« sagte ich. »Gern,« erwiderte sie, »aber er lässt mich nicht frei. Ich kann ihn noch so grob behandeln, es nützt nichts.« Nun kam die Rheinreise, an der Grete Beier trotz aller meiner Proteste teilnahm. (Heiterkeit.) Aus Eisenach schrieb sie mir, dass sie nun glücklich entlobt sei. Weiter habe ich nichts von der Reise gehört. Nach ihrer Rückkehr wurde Grete Beier dabei ertappt, als sie einmal zu mir wollte.
Dabei kam auch heraus, dass sie sich »in anderen Umständen« befand. Vater Beier bestellte mich aufs Rathaus und machte mir heftige Vorwürfe. Während dieses Gesprächs kam Frau Beier hereingestürzt und beschimpfte mich. Sie sagte: »Das beste wäre, Sie schießen ihr eine Kugel durch den Kopf, dann wäre sie weg.« Sie fügte noch hinzu, sie werde alles aufbieten, um zu verhindern, dass wir ein Paar würden. Am 21. Oktober 1906 wurde ich auf Veranlassung des Bürgermeisters meine Stellung los und musste nach Dresden gehen. Ich war längere Zeit dort, als ich einen Brief bekam, dass Grete geboren habe. Ich fragte telephonisch bei ihrem Vater an, der mir sagte, es ginge Grete recht gut. Ich erwiderte: »Machen Sie mir doch nichts vor, ich habe einen Brief in Händen, dass Grete geboren hat. Wenn ich etwas von einer Abtreibung erfahren sollte, gehe ich energisch gegen Sie vor.« Kurze Zeit darauf schrieb mir Grete, sie sei jetzt dahinter gekommen, was man mit ihr vorhabe. Sie habe einen Brief gefunden, aus dem klar hervorgehe, dass Pressler und ihre Mutter unter einer Decke stecken. Pressler habe sich ein außerordentlich gutes Abtreibungsmittel aus Mailand kommen lassen, dass ihm viel Geld gekostet habe.
Vors.: Das ist doch aber alles nicht wahr.
Zeuge: Damals habe ich es aber geglaubt. Grete hat mir gesagt, sie werde an Pressler schon Rache nehmen. Pressler müsse vor Scham vor ihr noch in die Erde sinken. Sie wolle dafür sorgen, dass wir beide zusammenkämen, aber ihr Vater solle nichts davon wissen, dass ihre Mutter und Pressler Hand in Hand arbeiteten. Später bestellte mich der Vater Beier nach Brand, und dort musste Grete mir in seiner Gegenwart sagen, dass die Sache mit dem Presslerschen Abtreibungsmittel nicht wahr sei. Um dem Vater zu Gefallen zu sein, sagte sie es auch, aber als ich nachher mit ihr allein war, sagte sie mir, es sei doch wahr. Inzwischen drängte ich immer energischer auf die Entlobung, weil ich von meinen Gläubigern auch gedrängt wurde. Der Bürgermeister war bereit, mir Geld zu geben, das offenbar dazu benutzt werden sollte, um mich zum Schweigen zu veranlassen. Im März 1907 kam ich nach Klingenthal in eine andere Stellung. Dorthin schrieb mir Grete, dass sie mir eine Mitteilung zu machen habe, die mich sehr überraschen und uns beide bald zusammenführen würde. Ich fuhr nach Brand, und dort zeigte mir Grete zwei Briefe von Frau Pressler, geb. Veroni, in denen diese schrieb, dass sie Grete von Pressler loshelfen könne. Ich glaubte den Angaben der Grete natürlich; sie hielt mich aber immer davon ab, die angebliche Veroni in Chemnitz aufzusuchen. Der Zeuge schilderte darauf eingehend, wie Grete die Geschichte mit der Veroni weiter ausgesponnen und er Schritte unternommen habe, um diese ausfindig zu machen; Grete habe es aber stets vereitelt.
Vors.: Sie haben von Grete rund 4000 Mark erhalten?
Zeuge: Ja, vorher hatte sie mir aber geradezu geschworen, dass sie das Geld rechtmäßig erworben habe.
Vors.: Als Sie von Presslers Tode erfuhren, haben Sie da Mitleid empfunden?
Zeuge: Gewiss, ganz selbstverständlich. Nach Gretes Verhaltung wegen des Krönerschen Kassettendiebstahls kam ich allmählich hinter all ihre Schwindeleien.
Vors.: Haben Sie an den Selbstmord Presslers geglaubt?
Zeuge: Nein, ich war von vornherein der Ansicht, dass er ermordet sein musste, ich konnte nur nicht an Gretes Täterschaft glauben. Später erfuhr ich, dass Grete am 13. Mai in Chemnitz gewesen sei. Ich stellte sie zur Rede, weshalb sie mir nichts davon gesagt habe, sie erklärte mir aber nur, dass sie mich nicht habe aufregen wollen. Damit begnügte ich mich, denn ich war froh, dass sie nicht erschossen war. (Heiterkeit.)
Vors.: Ist es richtig, dass die Angeklagte Sie durch einen Kassiber zur Ermordung der Schlegel anstiften wollte?
Zeuge: Ja, ich kann meinen früheren Mitteilungen in dieser Sache noch hinzufügen, dass auf einem Kassiber auch die Worte standen: »Wenn ich draußen wäre, würde es gehen.«
Vors.: Das ist allerdings neu.
Vert.: Wenn Grete draußen gewesen wäre, so brauchte sie Sie natürlich nicht. Ich glaube nicht, dass sie ein so törichtes Zeug an Sie geschrieben hat.
Vors.: Die Angeklagte sagt, sie hätte wegen der Abtreibung in ständiger Angst und Furcht vor Ihnen gelebt, da Sie sie jeden Tag hätten anzeigen können?
Zeuge: Ich würde Grete nie angezeigt haben, ich glaube, jetzt den Schlüssel zu allen ihren Handlungen gefunden zu haben. Sie ist von einer kolossalen Sinnlichkeit und hat auch unseren Verkehr wohl nur als eine solche niedrigste Art aufgefasst. Ich habe immer auf Verlobung oder Trennung gedrängt. Hätte Grete mich rechtzeitig mit Pressler zusammenkommen lassen, so wäre alles anders gekommen. Sie wäre nicht hier, ich wäre nicht im Gefängnis, und Pressler wäre heute ein glücklicher Mensch.
Vert.: Ich will mich so wenig wie möglich mit dieser Aussage beschäftigen, weil ich sonst glaubte, ihr einen zu großen Wert beizulegen. Sie sagen, Grete Beier habe Sie verführt. Halten Sie das aufrecht?
Zeuge: Ja.
Vert.: Das mag glauben, wer will. Wenn Sie weiter an dem Kassiberverkehr Anstoß nahmen, so dass Sie die Kassiber der Gefängnisverwaltung zur Verfügung stellten, wer in aller Welt zwang Sie denn, diese Kassiber zu beantworten?
Zeuge: Ich hatte immer noch Zuneigung zu Grete, und es wurde mir schwer, gegen sie auszusagen. Noch als ich hierher transportiert wurde, schwankte ich.
Es folgte die Vernehmung der Sachverständigen.
Sachverst. Oberarzt Dr. med. Nerlich (Hochweitzschen): Die Angeklagte hat während der Beobachtungszeit in der Landesirrenanstalt Waldheim nicht den geringsten Versuch gemacht, irgendeine Krankheitserscheinung auf geistigem oder körperlichem Gebiet vorzutäuschen. Es finden sich keinerlei Degenerationszeichen am Schädel, sie zeigt keinerlei Zeichen von Hysterie oder Neurasthenie und ist körperlich vollkommen gesund. Was ihre geistige Beschaffenheit anlangt, so war sie immer natürlich, bescheiden, höflich, geschickt, fleißig, immer bereit zur Hilfe. In Handarbeiten war sie außerordentlich geschickt und hatte ein treffendes Urteil über die Vorgänge in ihrer Umgebung.
Ihre Gemütsstimmung war gleichmäßig ruhig. Wenn man von ihrem Vater sprach, traten ihr die Tränen in die Augen. Wenn die Frage aufgeworfen wird, ob sie die Tat in einem epileptischen Dämmerzustand begangen haben kann, so halte ich das für ausgeschlossen, da keinerlei Zeichen von Epilepsie bei ihr beobachtet worden sind. Sie hat großes musikalisches Verständnis und entwickelt am Klavier außergewöhnliche Fähigkeiten. Im schriftlichen Ausdruck ist sie außerordentlich gewandt. Ihre Schulverhältnisse waren ausgezeichnet, ihre Allgemeinbildung desgleichen. Nur in religiöser Beziehung ist sie oberflächlich. Sie war der Überzeugung, dass ihr Vater aus Kummer um sie gestorben sei. Was ihre Liebe zu Merker auf der einen und zu Pressler auf der anderen Seite anlangt, so bin ich der Meinung, dass sie Merker wirklich geliebt hat. Wie dieser ihr das vergolten hat, darüber möchte ich schweigen. Er hat ihre Briefe an die Gefängnisverwaltung ausgeliefert und dadurch die Mordsache erst in Fluss gebracht, während sie ihn bis zum letzten Moment zu schützen gesucht hat. Pressler wäre vielleicht der Mann gewesen, Grete Beier einen moralischen Halt zu geben. Das hat er nicht getan. Er handelte umso schlimmer, als er ihr auch noch den religiösen Glauben nahm.
Vors.: Dafür, dass Pressler der Angeklagten den Glauben genommen hat, hat die Verhandlung keinerlei Beweis erbracht.
Sachverständiger: Ich weiß es von Grete Beier selbst. Ihre Mutter hat sich nie um sie gekümmert. Sie war in Brand eine übelbeleumundete Person, zänkisch und hinterlistig. Aber auch der Vater stand in einem sehr schlechten Ruf. Es war niemand da, an den die Angeklagte Anschluss finden konnte. Oberarzt Dr. Nerlich fasste schließlich sein Gutachten in folgenden Sätzen zusammen: 1. Grete Beier ist moralisch minderwertig; 2. sie ist nicht geisteskrank, auch nicht im Sinne des § 51 StGB.; 3. sie hat sich auch zur Zeit der ihr zur Last gelegten Straftaten nicht in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befunden, durch welchen ihre freie Willensbestimmung ausgeschlossen sein würde.
Sachverst. Sanitätsrat Dr. Nittolz schloss sich diesem Gutachten im Großen und Ganzen an und gelangte ebenfalls zu dem Schluss, dass die Angeklagte nicht erblich belastet und geistig gesund sei. Darauf wurde von allen Prozessbeteiligten auf weitere Zeugen verzichtet und die Beweisaufnahme geschlossen. Den Geschworenen wurden folgende Schuldfragen vorgelegt: 1. Ist die Angeklagte Margarete Beier schuldig: a) am 15. Mai 1907 zu Chemnitz vorsätzlich ihren Bräutigam Kurt Pressler getötet und b) diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben? 2. Ist die Angeklagte Margarete Beier schuldig: a) im Mai zu Chemnitz und Brand eine Privaturkunde, die zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen erheblich ist, nämlich das Testament ihres Bräutigams fälschlich angefertigt und zum Zwecke der Fälschung gebraucht zu haben, b) durch diese Urkundenfälschung sich oder einem andern einen rechtswidrigen Vermögensvorteil hat verschaffen wollen?
Staatsanwalt Dr. Mannel beschränkte sich in seinem Plädoyer auf eine Schilderung der Tat und beantragte zum Schluss die Bejahung beider Schuldfragen in vollem Umfange.
Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Knoll (Dresden) stellte keine bestimmten Anträge, sondern überließ die Entscheidung dem freien Ermessen der Geschworenen.
Die Angeklagte, der der Vorsitzende zum letzten Male Gelegenheit gab, sich zu äußern, erklärte mit leiser Stimme: Ich habe nichts mehr zu sagen.

                                        Aufbau der Guillotine für Grete Beiers Hinrichtung.

Nach nur kurzer Beratung bejahten die Geschworenen beide Schuldfragen.
Der Gerichtshof verurteilte darauf die Angeklagte zum Tode und, unter Einrechnung der bereits erkannten Strafe von fünf Jahren Zuchthaus, zu acht Jahren Zuchthaus und zu dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
Grete Beier nahm das Urteil ruhig und gefasst entgegen. Sie sprach noch einige Worte mit ihrem Verteidiger und verabschiedete sich von ihm durch Händedruck. Sie ließ sich darauf widerstandslos zurückführen.
Die Geschworenen unterstützten einstimmig das Begnadigungsgesuch des Verteidigers. Der Schwurgerichtsverhandlung hatte im Auftrage des Sächsischen Justizministeriums ein Geheimer Regierungsrat beigewohnt. Nach dessen zweimaligem Vortrage entschied der König von Sachsen: Er fühle sich nicht veranlasst, von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch zu machen. Infolgedessen erfolgte am 23. Juli 1908 im Hofe des Freiberger Gerichtsgefängnisses durch den sächsischen Landesscharfrichter Brandt (Hohenlinde bei Oederan) die Hinrichtung der Grete Beier mittels Guillotine. Die Guillotine wurde zwei Tage vor der Hinrichtung von Dresden nach Freiberg geschafft. 200 Zeugen waren zugelassen, die mehrfache Zahl bewarb sich um die Plätze. Am Ende füllten Journalisten aus ganz Deutschland und angesehene Bürger der Stadt die Reihen. Im Morgengrauen des 23. Juli 1908 sahen sie Grete Beier, die im schulterfreiem Kleid mit nacktem Hals die fünf Stufen zum Schafott hinaufstieg. Nachbarn des Amtsgerichts Freiberg, in dessen Hof die Grete Beier getötet werden sollte, hatten ihre Fenster an Neugierige vermietet, so dass die Zahl von 200 Zuschauern übertroffen wurde.


Die Guillotine mit der Grete Beier am 23. Juli 1908 hingerichtet wurde.

Grete Beier betrat, geführt von ihrem Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Knoll (Dresden) und dem Gefängnisgeistlichen, Pastor Schmidt (Freiberg), ruhig und gefasst das Schafott. Sie rief mit lauter Stimme: »Vater, Vater, in deine Hände befehle ich meinen Geist!« kaum hatte sie das letzte Wort gesprochen, da sauste das haarscharfe Messer hernieder, das glatt den Kopf vom Rumpfe trennte.
Um genau 6:30 Uhr - ironischerweise die Stunde von Grete Beiers Geburt - senkte sich das Fallbeil. Bruchteile von Sekunden später war die Mörderin tot. Ihre Hinrichtung - die letzte öffentliche in Sachsen - löste eine deutschlandweite Debatte über die Todesstrafe aus.
Scharfrichter Brandt rief: »Herr Staatsanwalt, das Urteil ist vollstreckt.« Das Gerichtsgebäude war trotz der frühen Morgenstunde während der Hinrichtung von einer Ungeheuern Menschenmenge umlagert.
Zwei Tage vor der Hinrichtung traf die Mutter der Mörderin, Frau Bürgermeister Beier, die eine zweijährige Zuchthausstrafe in Waldheim verbüßte, in später Nachmittagsstunde in Begleitung von zwei Gefängnisbeamten im Freiberger Gerichtsgebäude ein. Sie wurde zu ihrer Tochter in die Zelle geführt. Der Abschied zwischen Mutter und Tochter war herzzerreißend.

Quelle: - Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 12. / Interessante Kriminal-Prozesse (von Hugo Friedländer)



6. Der Fall - Raubmörder Rudolph Hennig

Viel erzählt man sich von der großen Verschlagenheit der Räuberhauptleute früherer Jahrhunderte. Die Verbrecher vergangener Zeiten sind ins Grab gesunken sie habe vielfach auf dem Schafott ihr Leben beschlossen. Es entstehen neue Verbrechertypen, Kinder der Neuzeit, die an Verschlagenheit, Tücke und Grausamkeit ihre Vorgänger noch weit übertreffen. Zu diesen Verbrechern zählte auch der Raubmörder Hennig, der vor einigen Jahren die gesamte Bevölkerung Deutschlands und wohl auch des Auslandes aufs lebhafteste beschäftigte.

Anfang Dezember 1905 wurde der 21 Jahre alte Hausdiener und Kellner August Giernoth in dem Wannseer Forst erschossen aufgefunden. Da bei der Leiche Uhr und Kette vorhanden war und ein Revolver daneben lag, glaubte man zunächst an einen Selbstmord. Es wurde jedoch sehr bald festgestellt, dass Giernoth einem Raubmörder zum Opfer gefallen war. Giernoth wohnte in Berlin bei seinem Bruder, einem Schneidermeister in der Andreasstraße 25. Der junge Mann hatte in Zeitungen annonciert, dass er eine Stellung suche.
Aus Anlass dieser Annonce erschien am 4. Dezember 1905 ein Mann bei Giernoth, der sich als Oberinspektor Reimann aus Potsdam vorstellte. stellte. Er sagte dem jungen Mann: er sei in der Lage, ihm eine gute Stellung in einem vornehmen Restaurant in der Wannseegegend zu verschaffen, wenn er eine Bürgschaft von 500 Mark leisten könne. Giernoth war über diese Nachricht sehr erfreut. Er kleidete sich sofort an, steckte seine Zeugnisse und sein Sparkassenbuch, das über 750 Mark lautete, zu sich und folgte dem freundlichen Stellenvermittler. Er ahnte nicht, dass dies sein Todesgang sein werde. Als der angebliche Oberinspektor Reimann mit Giernoth sich in dem einsamen Wannseer Forst befand, zog Reimann plötzlich einen Revolver aus der Tasche und schoss damit den ahnungslosen jungen Mann zweimal in den Kopf. Giernoth fiel sofort tot zur Erde.

Die Beraubung der Leiche.

Der angebliche Oberinspektor war augenscheinlich bemüht, den Anschein zu erwecken, dass Giernoth sich selbst erschossen habe. Er legte den Revolver neben die Leiche und beließ dem Ermordeten Uhr, Kette und Portemonnaie. Er begnügte sich mit der Entnahme der Ausweispapiere und des Sparkassenbuchs. Damit begab er sich nach Berlin. In der Friedrichstraße 22 bei dem Geldvermittler Werner verpfändete er das Sparkassenbuch für 500 Mark. Auf Verlangen des Werner stellte er diesem auf den Namen August Giernoth einen Schuldschein über 500 Mark aus.

Die Auffindung des Leichnams.

Schneidermeister Giernoth und dessen Familie warteten vergeblich auf die Rückkunft ihres Verwandten. Der angebliche Oberinspektor Reimann vergnügte sich inzwischen mit dem geraubten Gelde in dem Strudel der Weltstadt. Nach einigen Tagen erhielt Schneidermeister Giernoth die Nachricht: sein Bruder August sei im Wannseer Forst als Leiche aufgefunden worden. Der Schneidermeister bezweifelte sofort, dass sein Bruder sich erschossen habe, zumal er feststellte, dass die Ausweispapiere und das Sparkassenbuch fehlten. Das geheimnisvolle Vorkommnis in dem Wannseer Forst wurde sogleich durch die Zeitungen bekannt. Dadurch wurde der Geldvermittler Werner aufmerksam. Er teilte der Polizei mit, dass und in welcher Weise er in den Besitz des Sparkassenbuchs von August Giernoth gekommen war.

Die Feststellung des Mörders.

Die Polizei stellte auf Grund der Handschrift des angeblichen Oberinspektors Reimann und des Verbrecheralbums fest, dass der »Oberinspektor Reimann« mit dem Lederarbeiter Karl Rudolf Hennig identisch sei. Es wurde sogleich ein Steckbrief erlassen und eine Belohnung von 500 Mark ausgesetzt. Allein, es vergingen mehrere Wochen, ohne das von dem Raubmörder eine Spur zu entdecken war.


Die Verhaftung und die Flucht Hennigs.

Am 6. Februar 1906 kam eine in der Chorinerstraße 54 in Berlin wohnende Witwe Schulz auf das in der Wörtherstraße 1 gelegene 17. Polizeirevier mit der Mitteilung: seit einigen Tagen wohne ein junger Mann bei ihr, der sich Heine aus Hamburg nenne. Dieser Mann komme ihr sehr sonderbar vor; nachdem sie das Bildnis des steckbrieflich verfolgten Raubmörders Hennig gesehen, vermute sie in dem angeblichen Heine den Raubmörder Hennig. Der Reviervorsteher beauftragte sofort zwei Kriminalbeamte, sich den angeblichen Heine aus Hamburg näher anzusehen. Die beiden Kriminalbeamten forderten, in der Wohnung der Witwe Schulz angelangt, den angeblichen Heine auf, ihnen zu folgen. Letzterer entsprach sogleich auf das bereitwilligste dieser Aufforderung.
Ob die Beamten in dem angeblichen Heine den vielgesuchten Raubmörder Hennig erkannten, ist nicht festgestellt worden. Auf der Treppe zur Revierwache drehte sich Hennig, denn er war es, plötzlich um, riss einen Revolver aus der Tasche und schlug auf den ihm folgenden Kriminalschutzmann Wolk an. Glücklicherweise war die Waffe gesichert, so dass sie versagte. Hennig drehte nun den Revolver um und versetzte dem Beamten einen Hieb über den Kopf, so dass der Beamte zur Erde taumelte. In rasender Flucht stürzte darauf Hennig davon, hinter ihm eine von Sekunde zu Sekunde größer werdende Menschenmenge. Während des Laufens war es Hennig gelungen, die Schusswaffe zu entsichern. Einen Postbeamten, der ihn aufhalten wollte, streifte seine Kugel. Der Mörder stürmte in das offen stehende Haus Schönhauser Allee 28, eilte auf den Boden und kroch durch eine enge Luke aufs offene Dach. Unten hatten sich inzwischen zahlreiche Schutzleute und eine unübersehbare Menschenmenge angesammelt. Hennig schoss zweimal nach unten, glücklicherweise ohne jemanden zu treffen.
Hierauf übersprang er einen abgrundtiefen Schacht von bedrohlicher Breite und lief mit Windeseile auf den flachen Dachfirsten der Häuser entlang. Auf dem Hause Treskowstraße 14 machte er Halt. Hier schwang er sich wiederum durch eine Dachluke, stürmte die Treppe hinunter, geradenwegs zu dem im Erdgeschoß wohnenden Schuhmacher Krause. Diesen ersuchte er mit der größten Gemütsruhe, ihm sofort seine zerrissenen Stiefel zu flicken. Der brave Meister, der von der tollen Hennigjagd kein Wort gehört hatte, begann sofort die zerrissenen Stiefel zu flicken. »Hübsch sind solche Pantoffeln,« sagte Hennig, auf ein Paar graugrüne Pantoffeln weisend. In demselben Augenblick streifte er sie sich über. »Und wie praktisch solch eine Mütze zur Arbeit ist,« mit diesen Worten stülpte er die Mütze des Meisters auf den Kopf und – verließ eiligen Schrittes die Schuhmacherwerkstatt. Der Meister, der mit der Reparatur der Stiefel aufs emsigste beschäftigt war, glaubte, sein Kunde sei nur einmal ausgetreten. Hennig trat auf die Straße, ging unbehelligt durch eine Schar von Schutzleuten und das nach vielen Tausenden zählende Publikum hindurch und war im Augenblick verschwunden. Erst nach längerer Zeit wurden die Schutzleute gewahr, dass der Mann, den sie für einen harmlosen Schuhmacher hielten, der Raubmörder Hennig war.

Die nochmalige Fahndung nach Hennig.

Nun begann die Jagd nach Hennig von neuem und zwar mit noch bedeutend größerer Anstrengung. Der Potsdamer Regierungspräsident setzte eine Belohnung von 3000 Mark für Ergreifung des Mörders aus. Alle Hebel wurden in Bewegung gesetzt. Hennig, dessen Flucht in den Singspielhallen, in Zirkus und Theater zum Gegenstande des Witzes gemacht und auf allen Spielplätzen der Jugend nachgeahmt wurde, war und blieb spurlos verschwunden.

Hennigs Ergreifung in Stettin.

Am 14. März 1906 wurde einem Beamten der Stettiner Wach- und Schließgesellschaft auf offener Straße in Stettin ein Fahrrad gestohlen. Der Beamte setzte dem Dieb nach. Es gelang dem Beamten, nicht bloß das Fahrrad wieder zu bekommen, sondern auch den fliehenden Dieb einzuholen und ihn der Polizei zu übergeben. Auf dem Polizeibüro wurde sofort festgestellt, dass der Fahrraddieb der Raubmörder Hennig sei.

Die Erhebung der Anklage.

Unter sicherer Bedeckung wurde Hennig nach Berlin und von dort nach Potsdam gebracht. Da die Ermordung des Giernoth in dem zwischen Wannsee und Glienicke gelegenen Forst, also auf Potsdamer Gebiet verübt worden ist, so hatte sich Hennig am 30. April 1906 vor dem Schwurgericht des Potsdamer Landgerichts wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs, Diebstahls und Urkundenfälschung zu verantworten.

Hennig war am 30. Oktober 1874 in Berlin als Sohn eines ehrsamen Handwerksmeisters geboren. Nachdem er die Volksschule verlassen, ist er zu einem Lederarbeiter in die Lehre gekommen. Schon im Jahre 1890, also kaum 16 Jahre alt, wurde er wegen Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Drei Jahre später stand er wegen schwerer Ladendiebstähle vor Gericht. Er war eine Zeitlang einer der gefährlichsten Einbrecher Berlins. Als solcher verbüßte er eine mehrjährige Zuchthausstrafe.
Nachdem er das Zuchthaus verlassen, beging er die unglaublichsten Betrügereien, fälschte Pfandscheine und wurde schließlich Heiratsschwindler. Er hatte ein sehr ansprechendes Äußeres. In der Maske eines Agenten, Kaufmanns oder Fabrikanten näherte er sich jungen Mädchen und verwitweten Frauen und, wenn er sie im Besitz einiger Geldmittel oder entsprechender Sparkassenbücher wusste, versprach er ihnen die Ehe. Durch schnellen Wechsel seiner Namen glückte es ihm stets, sich der Festnahme zu entziehen, sobald eine der Betrogenen ihn der Behörde überliefern wollte. Er trat auch als Herr v. Hohenheim, v. Nordheim usw. auf. Der Pseudo-Aristokrat setzte seine Heiratsschwindeleien auch nach seiner am 6. Februar erfolgten Flucht über die Dächer fort.

Da im Potsdamer Gerichtsgefängnis keine Mörderzelle vorhanden war, wurde Hennig in die Mörderzelle des Moabiter Untersuchungsgefängnisses gesperrt, aus der ein Entweichen ausgeschlossen ist.
Am Morgen des 30. April 1906 wurde Hennig, stark gefesselt, von sechs handfesten Transporteuren von Berlin nach Potsdam gebracht. Sechs Schutzleute und zwei Gerichtsdiener wurden im Potsdamer Schwurgerichtssaal vor die Anklagebank postiert. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Barchewitz, forderte die Schutzleute auf, den Angeklagten scharf zu beobachten. Sobald er nur den leisesten Versuch unternähme, zu entfliehen, sollten sie ihm sofort Fesseln anlegen. Hennig machte keinen Fluchtversuch. Er bemerkte: er habe sich nach seiner Flucht über die Dächer noch einige Tage in Berlin aufgehalten und sei alsdann mit einem Freund nach Stettin übergesiedelt. Dort habe er bis zu seiner Ergreifung teils vom Heiratsschwindel, teils von Diebstählen gelebt. Er bestritt, den Kellner Giernoth erschossen zu haben; dies habe sein »Freund Franz« und ein anderer Unbekannter getan, den er in einer Verbrecherkneipe in der Linienstraße in Berlin kennen gelernt habe. Er habe dem Giernoth nur das Sparkassenbuch und die Ausweispapiere geraubt.
Im Laufe der Verhandlung erschien der alte Vater Hennigs, vor Gram gebeugt, als Zeuge. Der alte Mann konnte vor Weinen kaum sprechen. Er bemerkte mit Tränenerstickter Stimme: er habe für seinen Sohn, der nicht unbegabt war, alles aufgewendet, um ihn zu einem ordentlichen, tüchtigen Menschen zu erziehen. Alle seine anderen Kinder seien brav und ordentlich. Es breche ihm das Herz, seinen Sohn als Raubmörder auf der Anklagebank sehen zu müssen.
Vors., Landgerichtsdirektor Barchewitz: Herr Hennig, ich kann Ihren großen Schmerz begreifen. Sie müssen sich aber in dem Bewusstsein trösten, dass Sie Ihre Vaterpflichten voll erfüllt haben. Wir Väter können eben nichts weiter tun, als unsere Kinder zu ordentlichen Menschen zu erziehen. Wenn das nicht gelingt, dann haben wir keine Schuld.

Heftig weinend verließ der alte Mann den Gerichtssaal. Den Angeklagten schien dieser dramatische Vorgang gar nicht zu berühren. Er hielt zum Schluss noch eine längere Verteidigungsrede, die eine gewisse Gewandtheit in gerichtlichen Dingen verriet. Unter großer Heiterkeit des überfüllten Zuhörerraums erinnerte er die Geschworenen an den juristischen Grundsatz: »In dubio proreo« und ersuchte sie, ihn nicht zum Tode zu verurteilen. Die Verhandlung ergab jedoch in unwiderleglicher Weise die volle Schuld des Angeklagten. Er wurde zum Tode verurteilt, und obwohl er noch im letzten Augenblick den Antrag stellte, seinen Freund Franz suchen zu dürfen, wurde er im Dezember 1906 auf dem Hofe des Potsdamer Gerichtsgebäudes hingerichtet.

Quelle: - Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung von 1911-1921(von Hugo Friedländer), Band 1, S. 61-67.



7. Der Fall - Thomas Rücker

Unergründlich sind die inneren Seelenvorgänge eines Menschen. Der Psychologe steht, trotz aller Fortschritte der Wissenschaft, vor so manchem Verbrechen wie vor einem ewigen Rätsel. Wenn sich jemand in ein leeres Kupee zweiter Klasse setzt, und zwar in einen so genannten Lokalzug, der fast alle zehn Minuten hält, so ist doch wohl die Befürchtung vollständig grundlos, dass ein Mitreisender in dies Kupee steigen könnte in der Absicht, bei passender Gelegenheit einen Raubmord zu begehen. Auf diesen ungeheuerlichen Gedanken kann man umso weniger kommen, wenn der Mitreisende, der kurz vor Abgang des Zuges das Kupee betritt, ein junger, elegant gekleideter, etwa siebzehnjähriger Mensch mit wahrem Engelsgesicht ist. Der Altonaer Zahnarzt Claußen fuhr alle Sonnabend Nachmittag nach seiner in Blankenese belegenen Villa, um sich dort mit Frau und Kindern der sonntäglichen Ruhe zu erfreuen.
So geschah es auch am Sonnabend, den 10. November 1906. Freudigen Gemüts begab sich Claußen nach dem Altonaer Hauptbahnhof, um mit dem 3 Uhr 33 nachmittags abgehenden Zuge zu Frau und Kindern zu fahren. Der Zug war wenig besetzt. Das Kupee zweiter Klasse, in dem er Platz genommen hatte, war leer. Claußen freute sich zweifellos, seine Frau und Kinder nach sechstägiger Abwesenheit wieder in seine Arme schließen zu können. Nicht minder groß dürfte die Freude von Frau und Kindern gewesen sein, die mit Ungeduld den Gatten und Vater erwarteten. Dass Claußen in diesem Kupee das Opfer eines Raubmörders werden würde, konnte er nicht ahnen. Es war ja außer ihm niemand im Kupee.
Da, kurz Abgang des Zuges stieg ein allerliebstes, engelschönes junges Kerlchen, aufs eleganteste gekleidet, ins Kupee und setzte sich mit einem freundlichen Gruß dem Zahnarzt gegenüber. Die feinen Umgangsformen des jungen Mannes ließen darauf schließen, dass er den besseren Ständen angehörte. Der Zahnarzt erwiderte kurz den Gruß seines Gegenübers, ließ sich aber in seiner Zeitungslektüre nicht stören. Einen Argwohn konnte er gegen das nette Bürschchen, dessen schöne blaue Augen so unschuldsvoll in die Welt sahen, nicht hegen. Und dennoch hatte sich dieser auffallend schöne Mensch den Zahnarzt als Opfer ausersehen. Er verbarg ein Beil in seiner Tasche, das seine Wirtsleute zum Holzspalten zu benutzen pflegten. Der Zahnarzt war ihm vollständig fremd.
Der junge Mann war keineswegs ein professionierter Verbrecher, sondern bis zu diesem Augenblick ein hochanständiger Mensch. Aber er hatte Hunger und, wie er behauptete, seit mehreren Tagen nichts gegessen. Da kam er auf den furchtbaren Gedanken, nach dem Bahnhof zu gehen, sich ein Billett zweiter Klasse bis Klein-Flottbeck zu lösen und sich alsdann ein Kupee auszusuchen, in dem ein einzelner, wohlhabender Mann saß. Zahnarzt Claußen erschien ihm als Opfer geeignet. Einige Schläge mit dem Beil, das er in seiner Tasche barg, mussten genügen, um den noblen Herrn zu töten. Die Gelegenheit war günstig, aber gleichgültig war dem jungen Mann sein schreckliches Vorhaben doch nicht. Er griff die Hosentasche, um das Beil hervorzuholen.
Aber da traten die Bilder seiner braven Eltern und seines einzigen Bruders vor seine Augen. Er zuckte, er schwankte. Aber auf der anderen Seite plagte ihn der Hunger. Nur einige wohlgezielte Beilhiebe und du bist in der Lage, dein Opfer zu berauben, so schwirrte es in dem Gehirn des jugendlichen Unholds. Dieser dämonische Gedanke behielt die Oberhand. Da hielt der Zug in Groß-Flottbeck. Niemand stieg ein, der Zug dampfte sofort wieder ab. Die nächste Station, die der Zug in wenigen Minuten erreicht, ist Klein-Flottbeck. Dort muss der junge Mann den Zug verlassen. Sein Geld, es war das letzte, reichte nur für ein Billett vom Altonaer Hauptbahnhof nach Klein-Flottbeck. Jetzt oder nie. Zahnarzt Claußen saß noch immer ruhig, seine Zeitung lesend in einer behaglichen Polsterecke. Der junge Unhold zog unbemerkt das Beil aus seiner Hosentasche und – versetzte plötzlich damit dem Zahnarzt fünf Schläge auf den Kopf. Die Schläge waren von dem sehr stark gebauten Menschen ungemein kräftig geführt. Der Schädel war dem Zahnarzt vollständig zertrümmert, das Gehirn in weitem Bogen herumgespritzt.
Bereits der erste Schlag war mit einer solchen Wucht geführt, dass er tödlich wirkte. Ohne einen Lauf von sich zu geben, fiel der Zahnarzt vom Sitz. Der Mörder schlug aber noch weiter. Als er sich überzeugt hatte, dass sein Opfer tot war, kniete er auf die Leiche und raubte dieser Uhr, Kette und Portemonnaie. In diesem Augenblick pfiff der Zug, er war bald darauf in der Station Klein-Flottbeck eingelaufen. Der vollständig mit Blut besudelte Mörder stieg aus. An der Sperre fiel er wohl dem Billettschaffner auf. »Sie sind ja von oben bis unten mit Blut bespritzt,« rief ihm der Schaffner zu. »Ich habe Nasenbluten gehabt,« gab der Mörder zur Antwort.
Der Schaffner konnte unmöglich in diesem Menschen einen Raubmörder vermuten. Der Mörder flüchtete in eine Bedürfnisanstalt. Dort suchte er, so gut es ging, seine Kleidung zu säubern. Er öffnete das geraubte Portemonnaie. Viele Goldstücke blinkten ihm entgegen. Damit kannst du schon eine Zeitlang leben, dachte er. Er betrat einen Bäckerladen und kaufte sich ein Schrotbrot. Alsdann stieg er in einen Obstkeller, um sich Äpfel zu kaufen. Er war Vegetarier und Antialkoholiker. Er lebte ausschließlich von trockenem Schrotbrot und Wasser, und wenn er bei Kasse war, gönnte er sich den Genuss eines Apfels. Alkoholische Getränke mied er grundsätzlich. Er hatte noch niemals ein Wirtshaus betreten. Auch der intime Umgang mit Weibern war ihm bis dahin vollständig fremd. Sehr bald langte er zu Fuß in seiner Wohnung in Altona an. Das Beil, das seine Wirtsleute noch nicht vermisst hatten, legte er wieder an dieselbe Stelle, von der er es fortgenommen hatte. Nachdem er sein frugales Abendbrot eingenommen, – die Nacht war inzwischen hereingebrochen – legte er sich zu Bett. Von Schlaf war aber keine Rede. Sein unglückliches Opfer umtaumelte seine Sinne. Er begann heftig zu weinen. Der Gedanke, dass er zum Raubmörder geworden, dass er ewige Schmach und Schande über seine Familie gebracht und womöglich entdeckt werde, ließ ihn kein Auge schließen.
Kehren wir nun zu der Stätte des Verbrechens zurück. Kaum hatte der Mörder den Bahnhof in Klein-Flottbeck verlassen, da wurde das entsetzliche Verbrechen entdeckt. Schaffner hatten aus dem Kupee Blut sickern sehen. Der Verdacht der Täterschaft lenkte sich sofort auf den jungen Menschen, der bluttriefend in Klein-Flottbeck ausgestiegen war. Das Verbrechen erregte begreiflicherweise das größte Aufsehen. Noch an demselben Abend entfaltete die Polizei in weiter Umgebung eine fieberhafte Tätigkeit, um des Täters habhaft zu werden. Es wurde sofort ein öffentlicher Aufruf erlassen, in dem eine genaue Beschreibung des Mörders enthalten war. Eine Belohnung von tausend Mark wurde auf die Entdeckung des Mörders ausgesetzt. Den Wirtsleuten des jungen Mörders fiel die Beschreibung auf. Die Wirtin sagte zu ihrem Mann: Weißt du, die Beschreibung passt auf unseren Chambregarnisten. Wie kannst du so etwas sagen, versetzte unwillig der Mann. Der junge Mensch ist doch so solide und der Sohn sehr anständiger und bemittelter Eltern.
Am Sonntagmorgen, den 11. November 1906, trat die Wirtin des Mörders zu ihm ins Zimmer. Der junge Mann, der sich die ganze Nacht ruhelos auf seinem Lager umhergewälzt hatte, war, obwohl bereits die Morgensonne ins Zimmer schien, gerade in tiefen Schlaf gesunken. Herr Rücker, es ist Zeit zum Aufstehen, die Kirchenglocken läuten bereits, mit diesen Worten weckte die Wirtin den Jungen Mann. Ängstlich schnellte dieser auf und rieb sich schlaftrunken die Augen. Haben Sie von dem furchtbaren Raubmord schon gehört, der gestern Nachmittag im Eisenbahnzug zwischen Altona und Klein-Flottbeck passiert ist? fragte die Wirtin. Es herrscht eine furchtbare Aufregung in der Stadt. Auf die Ergreifung des Mörders ist eine Belohnung von 1000 Mark ausgesetzt.
Der junge Mann wurde leichenblass, er vermochte kein Wort herauszubringen. Er sprang aus dem Bett und kleidete sich eiligst an. Fiebernd vor Angst riss er die Fenster auf. Da sah er mehrere Menschengruppen, die sich über den entsetzlichen Raubmord im Eisenbahnkupee, lebhaft die Hände zusammenschlagend, unterhielten. Eine dichte Menschenschar umlagerte eine öffentliche Anschlagsäule. Auf dieser prangte ein großes, feuerrotes Plakat, vom Altonaer Polizeipräsidenten unterzeichnet. Es enthielt eine genaue Mitteilung von dem Raubmord im Eisenbahnkupee und eine ausführliche Beschreibung des mutmaßlichen Mörders, auf dessen Ergreifung 1000 Mark Belohnung ausgeboten wurden. Entsetzlich war dem jungen Mann dieser Anblick. Er schlug die Fenster zu und lief ruhelos im Zimmer auf und ab. Alsdann kleidete er sich vollständig an und verließ das Haus. Plan-und ziellos irrte er in den Straßen Altonas und Hamburgs umher; bei jeder Annäherung eines Konstablers erschrak er.
Da fasste er den Entschluss – es war das erste Mal in seinem Leben – in ein Wirtshaus zu gehen. Kaum hatte er an einem Tische Platz genommen, da gesellten sich drei Altersgenossen zu dem so überaus sympathisch aussehenden jungen Mann. Obwohl er nur mit Widerstreben das bestellte Bier trank und einige Rundstücke aß – es war auch das erste Mal in seinem Leben – ließ er sich von seinen Freunden zureden, es noch mit einigen weiteren Schoppen zu versuchen. Der ungewohnte Alkoholgenuss verursachte ihm einen kleinen Rausch. Mit dem geraubten Gelde bezahlte er für sich und seine neuen Freunde die Zeche. Als die jungen Leute bei dieser Gelegenheit merkten, dass der junge Mann im Besitz vielen Geldes sei, wussten sie ihn zu überreden, mit ihnen ein öffentliches Haus aufzusuchen. Der junge Mann sträubte sich wohl mit dem Bemerken: er empfinde für intimen weiblichen Verkehr keinerlei Neigung, schließlich ließ er sich aber doch überreden. Er sagte sich: dadurch kommst du vielleicht, wenigstens für kurze Zeit, auf andere Gedanken. Allein auch in den Armen der weiblichen Halbwelt, in den Räumen, die von Sekt, Musik, Liebe und fröhlichster Heiterkeit durchrauscht werden, fand der jugendliche Mörder keine Beruhigung. Der gespaltene Schädel und das verzerrte Gesicht des von ihm erschlagenen Opfers grinsten ihm unaufhörlich entgegen.
Er eilte sehr bald nach Hause. Ruhe und Schlaf schienen aber für immer von ihm gewichen zu sein. Am Dienstag, den 13. November, war er, von Müdigkeit übermannt, endlich gegen 6 Uhr morgens eingeschlafen. Noch war es finster auf den Straßen. Da pochte es heftig an seine Tür. Der alte Altonaer Polizeiinspektor Engel mit drei Schutzleuten trat ins Zimmer. Sie weckten den jungen Mann, nötigten ihn, sofort das Bett zu verlassen und sich anzukleiden. Alsdann befestigten sie ihm mit einer eisernen Kette die Hände auf dem Rücken und führten ihn zur Polizeiwache.
Der junge Mann gestand nach anfänglichem Leugnen, den Raubmord im Eisenbahnkupee begangen zu haben. Er gab an: Er heiße Thomas Rücker. Er sei am 28. Dezember 1888 zu Hermentitz in Böhmen geboren und katholischer Religion. Sein Vater sei Baumeister und ein wohlhabender Mann. Dieser wohne jetzt in Reichenberg in Böhmen. Auch seine Mutter lebe noch. Er habe nur noch einen jüngeren Bruder, der das Gymnasium in Reichenberg besuche. Auch er habe in Reichenberg das Gymnasium bis zur Obersekunda besucht. Er sollte Theologie studieren. Das Lernen sei ihm aber schwer gefallen. Er sei deshalb von der Schule abgegangen und bei einem Reichenberger Gärtner in die Lehre getreten. Der Vater habe ihm auch Musikunterricht geben lassen. Er besitze eine wertvolle Geige, auf der er vorzüglich spielen könne.
Nach beendeter Lehrzeit in Reichenberg sei er zwei Semester auf der Gärtnerlehranstalt in Oranienburg bei Berlin gewesen. Von dort sei er als Gärtnergehilfe nach Trier gegangen. Einige Zeit darauf sei er von dem Handelsgärtner Berndt in Wandsbek engagiert worden. Er wurde aber von Berndt nach kurzer Zeit entlassen. Berndt habe ihm ins Arbeitsbuch geschrieben: er sei als Gärtner vollständig unbrauchbar. Berndt habe außerdem zu ihm gesagt: Ich bin erster Schriftführer des deutschen Handelsgärtnerei-Verbandes; ich werde dafür sorgen, dass Sie in Deutschland keine Arbeit mehr erhalten und ausgewiesen werden. Er konnte infolgedessen als Gärtnergehilfe keine Arbeit mehr erhalten. Berndt habe auch zu ihm gesagt: er werde auf die schwarze Liste gesetzt werden.
Er habe aber in einer Hamburger Eisenwarenhandlung gegen einen Wochenlohn von 20 Mark eine Anstellung gefunden. Da er Vegetarier und Antialkoholiker sei, konnte er mit einem Wochenlohn von 20 Mark sehr gut auskommen. Allein nach einiger Zeit sei er auch der Stellung in der Eisenwarenhandlung verlustig gegangen. Er konnte alsdann keine Beschäftigung mehr finden. Das wenige Geld, das er besaß, sei bald zu Ende gegangen, er konnte sich daher nicht mehr ein Stückchen Schrotbrot kaufen. Er habe tagelang gehungert. Wenn er seinem Vater geschrieben hätte, würde er umgehend Geld erhalten haben, es widerstrebte ihm aber, sich seinem Vater zu offenbaren. Als er nun eines Nachts vor Hunger nicht einschlafen konnte, kam ihm der Gedanke, auf den Bahnhof zu gehen, nach einem wohlhabenden, allein reisenden Herrn Umschau zu halten, sich zu diesem nach Lösung eines Billetts ins Kupee zu setzen, ihn bei passender Gelegenheit mit einem Beil zu erschlagen und alsdann zu berauben. In den letzten drei Tagen vor dem Morde hatte er kein Stückchen Brot mehr zu essen gehabt. Den Zahnarzt hatte er sich bereits als Opfer ausersehen, als er auf den Bahnhof kam.
Mit Rücksicht auf den Umstand, dass Thomas Rücker zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt war, konnte er nicht vor die Geschworenen gestellt werden. Am 19. Januar 1907 hatte er sich vor der Altonaer Strafkammer wegen Mordes und Raubes zu verantworten. Der jugendliche Raubmörder, der, die Hände auf dem Rücken gebunden, auf die Anklagebank geführt wurde, machte nicht nur durch seine prächtige Figur und sein hübsches Gesicht, sondern auch durch seine feinen Manieren, die Vornehmheit seines Auftretens und auch durch sein angenehmes Organ und seine gewählte, akzentfreie Sprache den denkbar günstigsten Eindruck. Es war schwer, den Gedanken zu fassen, dass dieser junge Mann ein kaltblütiger Raubmörder war.
Vors.: Sie haben am 6. November 1906 ein Tagebuch mit dem Motto: »Mit Gott« angelegt, wie kamen Sie auf diesen Gedanken?
Angekl.: Ich weiß selbst nicht.
Vors.: Aus welchem Grunde schrieben Sie als Motto: Mit Gott?
Angekl.: Das weiß ich selbst nicht.
Vors.: War Ihnen vielleicht bekannt, dass die Kaufleute auf ihren Hauptbüchern das Motto: »Mit Gott« schreiben?
Angekl.: Nein.
Vors.: Sind Sie religiös erzogen?
Angekl.: Jawohl.
Vors.: Haben Sie das religiöse Leben fortgesetzt?
Angekl.: Ich bin hin und wieder in die Kirche gegangen.
Vors.: Sie schrieben in das Tagebuch: »Die Behandlung bei Berndt hat mir jede Lust für die Gärtnerei genommen. Er hat es fertig gebracht, mich zu ruinieren. Ich bin schon so lange arbeitslos. In solch arbeitsloser Zeit muss man immer tiefer sinken. Ich bin sehr tief gesunken. Wie soll das noch werden?«
Vors.: Was meinten Sie damit: Sie sind schon tief gesunken?
Angekl.: Wenn man gewissermaßen Vagabund ist, dann ist man doch tief gesunken.
Rücker hatte in das Tagebuch geschrieben: Um einen Betrug zu begehen, fehlt mir der Mut, dagegen könnte ich es fertig bringen, zur Stillung meines Hungers einen Menschen zu ermorden und zu berauben. Der Angeklagte bemerkte auf Befragen des Vorsitzenden: Während er außer Arbeit war, habe er sehr viel, ganz besonders Fachliteratur gelesen. Er habe wohl einmal einen Roman gelesen, in dem ein Raubmord im Eisenbahnkupee geschildert war, dadurch sei er aber nicht auf den Gedanken gekommen, den Raubmord zu begehen. Er gebe zu, große Vorliebe für Süßigkeiten gehabt zu haben. Er sei wohl einmal auf den Gedanken gekommen, sich durch Geigenspiel Geld zu verdienen, er habe den Gedanken aber niemals zur Tat werden lassen. Er habe auch Hamburger und Altonaer Zeitungen Aufsätze und Gedichte eingesandt, aber kein Honorar dafür erhalten.
Vors.: Sie sollen einmal einer jungen Dame, als Sie in Oranienburg waren, erzählt haben: Sie hießen nicht Rücker, sondern Fernaldo, Rücker sei nur Ihr Pflegevater. Ihr Vater sei ein deutscher Edelmann, Ihre Mutter Zigeunerin gewesen?
Angekl.: Das war eine Renommisterei.
Vors.: Woher hatten Sie das Geld zur Lösung der Fahrkarte?
Angekl.: Ich hatte mir eine Mark von meiner Wirtin geliehen.
Die als Zeugen erschienenen Wirtsleute des Angeklagten bekundeten: Rücker sei ein sehr ordentlicher Mensch gewesen, der gänzlich zurückgezogen lebte. Sie hätten ihm eine schlechte Tat, am allerwenigsten aber ein solch entsetzliches Verbrechen nie zugetraut. Sie ahnten nicht, dass der junge Mann hungre. Wenn er sich ihnen offenbart hätte, dann würden sie ihm unbedenklich Geld geliehen haben, zumal ihnen bekannt war, dass er der Sohn wohlhabender Eltern sei: Er spielte so wundervoll Geige, dass die Leute auf der Straße weit und breit stehen blieben, um den melodischen Tönen zu lauschen.
Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte schon als Knabe vielfach an Kopfweh, bisweilen auch an Krämpfen gelitten habe. Der Angeklagte bemerkte noch auf Befragen des Vorsitzenden: Geräusche haben sehr empfindsam auf ihn gewirkt. Er habe an Schlaflosigkeit gelitten und sehr schwere Träume gehabt.
Von Zeugen wurde bekundet, dass Rücker des Nachts laufe Selbstgespräche geführt habe. Die Ärzte begutachteten jedoch: Der Angeklagte habe zur Zeit der Tat nicht an geistiger Störung gelitten; seine freie Willensbestimmung war nicht ausgeschlossen.
Im Verlauf der Verhandlung erschienen zwei Damen der Halbwelt, mit denen Rücker am Sonntag nach dem Morde in einem öffentlichen Hamburger Hause verkehrt hatte, als Zeuginnen. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde während der Vernehmung dieser Zeuginnen wegen Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen, den Vertretern der Presse aber gestattet, im Saale zu bleiben. Die Bekundungen dieser ?Damen? entziehen sich naturgemäß der Wiedergabe. Es sei nur mitgeteilt, dass die Zeuginnen bei dem intimen Verkehr den Eindruck gewonnen hätten, Rücker sei homosexuell veranlagt. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu der höchsten zulässigen Strafe von 15 Jahren Gefängnis.

Quelle: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung von 1911-1921, (von Hugo Friedländer) Band 1, S. 7-16.



8. Der Fall - Wilhelm Meyer

Schnöde Habsucht, die Haupttriebfeder aller Leidenschaften, ist zumeist die Ursache der größten Verbrechen. Schnödeste Habsucht war es auch, die den noch jugendlichen, bis dahin vollständig unbescholtenen Möbelhändler Wilhelm Meyer aus dem idyllisch gelegenen Badeort Wildungen vor das Schwurgericht des Landgerichts Kassel wegen Mordes führte.
Ende April 1906 kam, bahnlagernd Frankfurt a. M., ein großer Koffer aus Wildungen an. Nach einigen Tagen entströmte dem Koffer ein ekelhafter Geruch. Der Koffer wurde geöffnet. Er barg eine stark in Verwesung übergegangene, von Maden und Würmern bereits angefressene, anscheinend weibliche Leiche, die mit Chlorkalk vollständig überschüttet war. Es wurde sofort festgestellt, dass ein Mord begangen worden und die Ermordete die 76jährige Rentiere Marie Vogel geborene Lange aus Wildungen war.
Der Verdacht der Täterschaft lenkte sich sogleich auf den Möbelhändler Wilhelm Meyer aus Wildungen. Meyer, 1875 geboren, war gelernter Dekorateur und kam als blutjunger Mensch nach Neuyork. Dort ist es ihm zunächst sehr schlecht ergangen. Er hat sich als Flaschenspüler, später als Hausdiener und Kellner notdürftig durchs Leben geschlagen. Eines Tages lernte er auf der Straße in Neuyork die alte Vogel kennen. Obwohl diese fast seine Urgroßmutter hätte sein können, so entspann sich zwischen der Vogel und Meyer sehr bald ein intimes Verhältnis. Nach einigen Jahren ist Meyer mit der Vogel nach Europa zurückgekehrt. Hier haben sie zunächst einige größere Reisen unternommen. Schließlich zogen sie nach Bad Wildungen und eröffneten dort ein Möbelgeschäft. In Wildungen lernte Meyer ein hübsches, junges Mädchen namens Sophie Christiani kennen. Aus diesem Anlass wurde die alte Vogel ungemein eifersüchtig. Es kam fast allabendlich zwischen der alten Frau und Meyer zu sehr heftigen Auftritten.
Eines Tages erzählte Meyer seinen Bekannten: »Tante Vogel ist auf längere Zeit verreist« Meyer nannte die alte Vogel »Tante«. Sie soll ihm, sogleich nachdem sie sich in Neuyork kennen gelernt hatten, vorgeredet haben, dass sie seine Tante sei. In dem idyllischen Badeort munkelte man wohl allerlei, zumal von der Abreise der alten Frau niemand etwas wahrgenommen hatte. Auch war es aufgefallen, dass Meyer plötzlich mit sehr wertvollen Brillantringen prahlte und solche zum Kauf anbot. Man wusste auch, dass die alte Vogel viele kostbare Brillantringe sowie überhaupt ein großes Vermögen besaß. In dem Hause, in dem die alte Vogel mit Meyer wohnte, war nach einiger Zeit ein ekelhafter Geruch wahrzunehmen. Es kam aber niemand auf den furchtbaren Gedanken, Meyer könnte die alte Frau ermordet haben.
Etwa 9 Monate nach der angeblichen Abreise der alten Vogel sandte Meyer einen sehr schweren Koffer bahnlagernd nach Frankfurt a. M. Er hatte schon vorher das Möbelgeschäft, das ihm Frau Vogel eingerichtet hatte, verkauft und war, sobald er den Koffer abgesandt hatte, mit der Christiani aus Wildungen verschwunden. Nachdem der Inhalt des Koffers in Frankfurt festgestellt war, wurde hinter Meyer ein Steckbrief erlassen. Er wurde in Neuyork, wohin er sich mit der Christiani gewandt hatte, kurze Zeit nach seiner Ankunft ergriffen und nach Deutschland zurücktransportiert. Er bestritt, die Vogel ermordet zu haben, sondern gab an: Aus Anlass seines Liebesverhältnisses mit der Christiani sei es allabendlich zwischen ihm und der Vogel zu heftigen Auftritten gekommen.
Als er eines Abends nach Hause kam, war alles still. Er zündete Licht an und als er in das Schlafzimmer der Vogel trat, saß diese leblos auf dem Stuhl. Sie hatte sich, während sie auf dem Stuhle saß, mit einem Strick erdrosselt. Er machte zunächst, aber ohne Erfolg,
Wiederbelebungsversuche. Alsdann wollte er polizeiliche Anzeige erstatten. Er nahm aber davon Abstand, da er befürchtete, er werde in den Verdacht kommen, die alte Frau ermordet zu haben. Er entkleidete daher die Leiche und legte sie ins Bett. Da aber die Leiche nach einigen Tagen zu riechen begann, packte er sie in einen großen Koffer, d.h. er zwängte sie hinein, indem er ihr die einzelnen Glieder zerbrach. Zwecks Dämpfung des Leichengeruchs überschüttete er die Leiche mit Chlorkalk. Der Koffer, in dem die Leiche lag, stand vor seinem Bett, er habe also neun volle Monate neben der Leiche geschlafen. Diese Erzählung hielt auch Meyer vor dem Schwurgericht in Kassel, vor dem er sich vom 5. bis 11. Dezember 1906 wegen Mordes zu verantworten hatte, aufrecht. Der Angeklagte behauptete außerdem: er habe mit der alten Vogel keinen intimen Verkehr unterhalten. Die Vogel habe wenige Tage vor ihrem Tode mehrere goldene Brillantringe ins Klosett geworfen, wahrscheinlich aus Hass gegen ihn. Die Aufstellung der Möbel in der Vogelschen Wohnung ließen jedoch keinen Zweifel, dass Meyer und die Vogel wie ein Ehepaar verkehrt haben. Außerdem wurde auf Gerichtsbeschluss das Vogelsche Klosett und die gesamten Abflüsse aufs Genaueste untersucht, es war jedoch kein Brillantring zu finden.
Der entleerte und desinfizierte Koffer wurde den Geschworenen gezeigt. Letztere forderten jedoch die sofortige Entfernung des Koffers aus dem Gerichtssaal, da er noch immer einen Leichengeruch von sich gab. Die medizinischen Sachverständigen hielten es für im höchsten Grade wahrscheinlich, dass Meyer die alte Frau erwürgt habe. Die Geschworenen erklärten ihn des schweren Raubes im Sinne des § 251 des Strafgesetzbuches für schuldig. Der Gerichtshof verurteilte daraufhin Meyer zu 15 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht.

Quellen: - Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 1, S. 58-61. (von Hugo Friedländer)



9. Der Fall - Franz und Maria Bratuscha

Das Verbrechen der Armut oder "Ein Mann, ein Wort!"

Im Frühjahr 1900 fand man in einer abgelegenen Hütte bei Spielfeld in der Steiermark die Leiche eines etwa 12jährigen Mädchens. Der Obduktionsbefund gab an: Tod durch Verhungern.
Etwa zur gleichen Zeit meldete sich ein Franz Bratuscha, von Beruf Winzer aus Praßdorf bei Pettau (dem heutigen Vinice in Slowenien). Er habe in der Zeitung von dem toten Mädchen gelesen und fürchte, dass es vielleicht seine Tochter Johanna sein könne, denn die sei seit Ostermontag von daheim abgängig. Das Kind habe nämlich einen hohlen Kastanienbaum angezündet, dessen Feuer sodann auf die Hütte der Eltern und das Nachbarhaus übergriff. Aus Angst vor der möglichen Strafe sei das Mädchen daher ausgerissen. Am 26. April 1900 gab der Vater die Vermisstenanzeige auf, und als man ihm später das tote Mädchen zeigte, identifizierte er es als seine Tochter.
Die Angelegenheit schien somit erledigt zu sein.
Einige Zeit später fiel einem Gendarmen im Dorf Tschaga bei Marburg auf, dass das außereheliche Kind Aloisia der Winzerin Theresia Holz seit dem Juni 1900 nicht mehr gesehen worden war.
Die Mutter gab an, dass das Kind in fremde Dienste gegangen sei, doch wisse sie nicht wohin.
Nachforschungen ergaben, dass die Eltern zu dem Kind immer äußerst streng gewesen waren, dass sie es oft geschlagen hatten und dass sie die Tochter als unnötige Belastung empfanden.
Die Gendarmie verhörte nun die Theresia Holz "schärfer", bis sie zugab, dass sie das Kind unweit der Stelle, an der ein Jahr zuvor die Zwölfjährige gefunden worden war, ausgesetzt habe. Nach der Beschreibung identifizierte sie das tote Mädchen als ihre Tochter. Bei der Verhandlung vor dem Schwurgericht gestand sie außerdem, dass sie ihr Kind erwürgt habe. Sie nahm ihre Strafe an.
Aus heutiger Sicht fragt man sich natürlich, wie es möglich sein konnte, dass man bei dem Opfer nicht sofort den Tod durch Erwürgen entdeckt hatte, sondern meinte, dass das Mädchen verhungert sei.
Sowohl Kriminologie als auch Pathologie steckten damals noch in den Kinderschuhen. Der Wert von Fingerabdruckbildern wurde zwar schon 1823 durch Johann Purkninje erkannt, doch die Daktyloskopie, also das Erkennen und Auswerten von Fingerabdrucken wurde erst 1902 in der k.k. Polizeidirektion Wien eingeführt.
Noch länger dauerte es, bis die Pathologie als wirksames Mittel zum Aufklären von Morden genützt wurde. Die erste Obduktion in Wien fand schon am 12. Februar 1404 im Heiligen-Geist-Spital vor den Stadtmauern statt: "Geleitet hat dieses feierliche Ereignis der Dekan der medizinischen Fakultät, Galeazzo de Santa Sophia. Von den eingehobenen Zuschauergebühren wurde das erste Siegel der medizinischen Fakultät angeschafft. Bier, Wein und Konfekt wurden angeboten..."
Der berühmte Anatom Joseph Hyrtl (1810 – 1894) erzählte über seine Anfangszeiten: "Ich hatte eine Kindesleiche nach Hause getragen, um meine ersten Einspritzungsversuche zu machen. Ich setzte sie, da meine Kammer nicht heizbar war, in einem Küchentopf in den Ofen, wo meine Mutter das Mittagsmahl kochte. Als Zeit zum Anrichten war, ergriff sie das unrechte Geschirr, aus welchem ihr ein hartgesottenes Menschengesicht entgegenstarrte. Ein Schrei, eine Ohnmacht folgte..."
Aber zurück zum Fall Franz Bartuscha:
Nun wunderten sich die Behörden aber, weswegen der Franz Bratuscha die Tote seinerzeit als eigene Tochter identifiziert hatte?
Franz Bratuscha lebte mit seiner Frau Maria in großer Armut, obwohl er schwer arbeitete, weder spielte noch trank. Er wurde auch als "intelligent, geistig regsam und findig" beurteilt, aber auch "sehr reizbar und jähzornig". Dieses "Klugsein" sollte ihm zum Verhängnis werden.
Es war bekannt, dass er seine Kinder öfters hart geschlagen hatte. Konnte es da nicht sein, dass er dabei seine Tochter getötet und deshalb das Kind zuerst als verschollen gemeldet, und, als die Tote gefunden worden war, diese als sein eigenes angegeben hatte, um jedem Verdacht zuvorzukommen?
In seiner Anklageschrift schrieb der Staatsanwalt Dr. Nemanitsch: "Hätte er es bei seiner Tat bewenden lassen, so wäre es ohne sein Geständnis ganz unmöglich gewesen, sie zu entdecken, geschweige denn sie ihm nachzuweisen. Durch sein Bestreben, schon a priori für sich Entlastungsmomente zu schaffen, wies er selbst den Weg zu seiner Entlarvung. Er handelte eben gleich anderen Verbrechern zu schlau!"
Die Gendarmerie führte eine Hausdurchsuchung durch und fand dabei blutbefleckte Kleidungsstücke der Tochter. Nun gestand Bratuscha. Nachdem Johanna von zu Hause weggelaufen sei, habe er nach ihr gesucht und sie auch gefunden. Sie lag halbverhungert am Boden: "Trotzdem merkte ich sofort, dass sie noch lebte. Ich stellte sie auf die Beine und sprach sie an. Sie flüsterte aber nur ganz leise vor sich hin, und ich konnte sie nicht verstehen. Ihre Füße konnten sie auch nicht tragen, und sie fiel wieder in sich zusammen auf den Boden. Daraufhin habe ich sie erwürgt, es ging ganz leicht. Sie wehrte sich nicht, und als ich die Hände wegnahm, atmete sie nicht mehr. Ich war schon lange auf mein Kind böse, weil sie nicht gehorsam war, und ich dachte überhaupt, es wäre doch zu nichts auf der Welt, ich könnte es doch zu Hause nicht brauchen, und ich würde noch Spitalskosten zahlen müssen. Ich dachte nach, wie ich sie am besten spurlos aus der Welt schaffen könnte. Endlich kam ich zu dem Entschluss, sie nach Hause zu tragen und im Ofen zu verbrennen."
Er gab dann noch eine Fülle von Details an, wie er die Tat begangen hatte, und dass ihm dabei auch seine Frau geholfen habe, "der es auch lieb war, dass das Mädchen tot war."
Der zehnjährige Sohn sagte aus, dass einmal mitten im Frühling der Ofen überheizt war. Man forscht und gräbt in und um der Hütte, doch findet man nirgendwo Reste der Leiche. Damit war klar, dass sie verbrannt worden sein musste. Doch bei der Hausdurchsuchung findet man ein Buch mit dem Titel: "Australien und seine Inseln", indem beschrieben wird, dass es dort Stämme gäbe, die ihre Kinder töten, verbrennen und aufessen.
Das bringt den Untersuchungsrichter auf einen weiteren fürchterlichen Verdacht. Und prompt gibt Bratuscha "unter sichtlicher Zerknirschung" zu Protokoll: "Ich will jetzt noch etwas gestehen, dessen ich mich bisher geschämt habe. Als wir den Körper meines Kindes verbrannten, hatten wir für den nächsten Tag nur sehr wenig zu essen..." Und dann berichtete er, wie er – ohne Mitwissen seiner Frau – sein Kind aus Hunger aufgegessen habe.
Die Frau gestand aber, dass sie bei der Verbrennung des toten Kindes zugegen gewesen sei, widerruft jedoch später wieder.
Staatsanwalt Nemanitsch ist trotzdem mit seinem Ergebnis zufrieden und schreibt in einer kriminalistischen Fachzeitschrift:: "Mit seiner Äußerung, er habe an sonst nichts gedacht, als seinen großen Hunger zu stillen, gibt Bratuscha der Auffassung Andrees recht, der das Standardwerk über Anthropophagi (= Kannibalismus, Anm. gg) geschrieben hat: dass nämlich die Menschenfresserei eine allgemein auf Hunger zurückführende Kinderkrankheit der Menschheit ist."
Bratuscha bestätigte seine Aussage vor Gericht wiederholt: "Alles, was ich gesagt habe, ist volle und reine Wahrheit." Die Gerichtsärzte befinden ihn als voll zurechnungsfähig. Er wird zum Tode verurteilt, seine Frau zu drei Jahren schweren Kerker.
Und dann geschieht das Unbegreifliche: Trotz des allgemeinen Volkszornes begnadigt Kaiser Franz Josef den Kannibalen zu lebenslänglichem Kerker. Auch die empörte Auslandspresse schreibt, der Kaiser habe damit "der Gerechtigkeit ins Gesicht geschlagen!"
Drei Jahre später, im August 1903, wird bei Gurkfeld in Krain eine halb verhungerte Landstreicherin aufgegriffen, die einen kleinen Diebstahl begangen hatte. Es stellte sich heraus, dass es die vermeintlich ermordete Johanna Bartuscha war.
Als der Vater davon erfährt, meint er dazu nur: "Wenn es wahr ist, täte ich um Wiederaufnahme des Verfahrens bitten."
Und warum hatte er die abscheuliche Tat gestanden?
"Der Gendarm hat mir das erste Geständnis abgepresst, und nachher habe ich nichts mehr zurücknehmen wollen. Ich habe mir gesagt: Ein Mann, ein Wort."
Beim Wiederaufnahmeverfahren werden Franz und Maria Bratuscha freigesprochen. Franz Bratuscha wird nun wegen Verleumdung erneut angeklagt, doch die Psychiater bescheinigen ihm, dass bei seinen Aussagen keine Böswilligkeit vorgelegen sei, sondern "Erinnerungsfälschungen, hervorgerufen durch schwere Arbeit, drückende Armut und Sorgen."

Quellen: -Verwendete Literatur: Dr. med. Hans Bankl, Der Pathologe weiß alles... aber zu spät, Wien, 1997; Herrmann Mostar, Unschuldig verurteilt! Aus der Chronik der Justizmorde, Stuttgart 1956; Katalog des Kriminalpolizeilichen Museum – Bundespolizeidirektion Wien, Wien, 1984; 100 Jahre Sicherheitswache – 1869 * 1 969, Wien, 1969.(von Gerald Grassl)



10. Der Fall - Johann Kosicki

Am Dienstag, den 17. Dezember 1907, wurde in der Stadt Meseritz (Provinz Posen, Königreich Preußen) der Pferdeknecht Johann Kosicki durch das Beil enthauptet. Kosicki hatte am 1. April 1906 die dreiköpfige Familie Greiser in Wiebelshof bei Bomst ermordet. Man fand die drei morgens nach Öffnung der Wohnungstür des Verwaltungshofes, in ihrem Blut liegend. Sowohl die 79jährige Ehefrau als auch der 86jährige Verwalter Greiseer waren durch heftige Beilhiebe auf den Kopf getötet worden, während die 46jährige Tochter mit schweren Kopfwunden noch lebte. Sie konnte nur den Hinweis geben, dass es sich bei den Tätern offenbar um "Zigeuner" handelte und verstarb kurz darauf. Die Polizei kam durch eine Gruppe von Sinti und Roma auf die Spur des Täters Kosicki, der erst nach einiger Zeit gefasst werden konnte und am 5. Juli 1907 vom Schwurgericht in Meseritz zum Tode verurteilt wurde.

Nachdem Kaiser Wilhelm II am 4. Dezember auf sein Gnadengesuch verzichtet hatte, wurde Johann Kosicki am 17. Dezember 1907 und 8 Uhr morgens auf dem Hof des Gerichtsgefängnisses in Meseritz durch Scharfrichter Schwietz mit dem Handbeil enthauptet.

Quellen: - Todesstrafen.de  

Scharfrichter Lorenz Schwietz um ca. 1890

Info:
Lorenz Schwietz wurde am 25. Juli 1850 in Breslau, Polen, geboren und verstarb im Mai 1925

Lorenz Schwietz war vom 21. Juni 1900 bis zum 29. Januar 1914 Königlich Preußischer Scharfrichter. Er war verantwortlich für die Durchführung der Todesstrafe in den preußischen Provinzen und köpfte insgesamt 123 Personen, die meisten mit dem Beil, einige auch mit der Guillotine.

Das letzte Opfer von Scharfrichter Schwietz übrigens war er selbst. Nach dem Tod seiner Frau und dem Verlust seiner gesamten Ersparnisse in der großen Inflation lebte Schwietz zwei Jahre zurückgezogen in seiner fast ständig abgedunkelten Wohnung. Im Mai 1925 setzte er seinem Leben von eigener Hand ein Ende - mit einer Revolverkugel. Wenige Wochen zuvor hatte der Henker in einem verzweifelten Versuch, zu Geld zu kommen, eine eherne Regel seines Gewerbes gebrochen und sein Richterbeil öffentlich ausgestellt, auf dem er fein säuberlich den Namen jedes Opfers eingraviert hatte. Das schaurige Erinnerungsstück, so legen es die Akten nahe, gibt es immer noch - vermutlich in der Asservatenkammer eines Berliner Museums.



11. Der Fall - Hermann Kaiser

Am Dienstag, den 10. Dezember 1907, wurde in der Stadt Öls (Provinz Schlesien, Königreich Preußen) der Maurer Hermann Kaiser durch das Beil enthauptet. Kaiser hatte am 25. Mai 1907 in der Nähe der Stadt Prausnitz die 12jährige Ida Müller vergewaltigt und ermordet. Er hatte Ida am Nachmittag aus der elterlichen Wohnung in Jagatschütz gelockt, unter dem Vorwand, sie solle ihm auf dem Felde die Arbeitsstelle ihrer Mutter zeigen. In der Nähe eines Sumpfes vergewaltigte er sie, würgte sie dann mit seinen Händen und erstickte sie kopfüber im Sumpf, wo sie erst am Abend gefunden wurde. Schon wenige Tage später wurde Kaiser verhaftet und vom Schwurgericht in Öls am 21. Juni 1907 zum Tode verurteilt. Nachdem Kaiser Wilhelm II. am 30. November auf sein Begnadigungsrecht verzichtet hatte, wurde Hermann Kaiser am 10. Dezember 1907 um halb acht auf dem Hof des Gerichtsgefängnisses in Öls durch den Scharfrichter Schwietz mit dem Handbeil enthauptet.

Quellen: - Todesstrafen.de



12. Der Fall - George Chapman

George Chapman (* 14. Dezember 1865 in Nagórna, (Polen) als Seweryn Antonowicz Klosowski; † 7. April 1903 im Wandsworth-Gefängnis) war ein bekannter Giftmörder. Es wird vermutet, dass er auch Jack the Ripper gewesen sein könnte.
Im Alter von 15 Jahren begann er in Polen eine Lehre als Heilgehilfe und Friseur. Die chirurgische Ausbildung vervollkommnete er dann in einer Klinik in Warschau. Anschließend diente er anderthalb Jahre im Militär als „Feldscher“. Um 1887 wanderte er nach London aus, gesichert ist jedenfalls sein Aufenthalt in London ab 1888.

Zunächst verdingte er sich als angestellter Friseur, eröffnete aber etwa 1888 einen eigenen Friseursalon im Stadtteil Tottenham. Er heiratete am 29.Oktober 1889 die gebürtige Polin Lucy Baderski, mit der er zwei Kinder zeugen sollte. Bereits kurz darauf tauchte eine weitere Polin auf, die behauptete ihn bereits in Polen geheiratet zu haben.

Sie lebten zunächst in einer ménage à trois zusammen, bevor die später nach London gekommene nach Polen zurückkehrte. Mit Lucy Baderski wanderte er dann im April oder im Mai 1891 in die Vereinigten Staaten von Amerika aus und ließ sich in New Jersey nieder, wo er einen Friseursalon eröffnete. Er überwarf sich wegen Frauengeschichten mit seiner Frau, die sich von ihm trennte und nach England zurückkehrte. Er folgte ihr schließlich 1893.
In London zogen die Eheleute zunächst wieder zusammen, trennten sich wegen seiner Affären aber bald wieder. Es folgte eine einjährige Beziehung mit einer gewissen Annie Chapman. Nach dem Ende der Beziehung nahm er ihren Namen an und nannte sich fortan „George Chapman“. Unter diesem Namen wurde er bekannt und später verurteilt.

1895 lernte er bei einer Familie Renton, bei der er wohnte, Mary Isabella Spink, geborene Renton, kennen. Diese war noch mit einem anderen Mann verheiratet, lebte aber von diesem getrennt. Mr. Spink hatte sie wegen ihres Hangs zum Alkohol verlassen. Chapman und Frau Spink wurden ein Paar, ab dem Oktober 1895 behaupteten sie gegenüber Bekannten, dass sie verheiratet seien. Sie eröffneten gemeinsam ein Friseurgeschäft, das zunächst gut lief, dessen Umsatz aber nach einiger Zeit wegen des Alkoholkonsums von Mary Spink merklich zurückging. 1897 bat Chapman einen Kunden und Drogisten um eine Flasche mit Brechweinstein. Diese wurde ihm ausgehändigt, nachdem er im Giftbuch den Erhalt quittierte. Der Friseurladen musste aufgegeben werden.
Chapman pachtete im Herbst 1897 die Gastwirtschaft „Prince of Wales“. Bei Mary Spink trat nun eine erhebliche Verschlechterung der Gesundheit ein. Diese war geprägt durch Brechdurchfällen und erheblichen Unterleibsschmerzen. Am 25. Dezember 1897 verstarb Frau Spink schließlich. Der herbeigerufene Arzt vermerkte Tuberkulose als Todesursache im Totenschein. Bei der späteren Obduktion wurde das Gift Antimon in ihrem Körper festgestellt.
Anfang 1898 nahm Chapman Elizabeth „Bessi“ Taylor als Dienstmädchen in seine Dienste. Auch bei ihr behauptete er gegenüber Gästen und Bekannten, dass sie geheiratet hätten. Sie ging hierauf ein und ließ sich „Mrs. Chapman“ nennen. Kurz nach der angeblichen Heirat erkrankte auch sie. Die Ärzte konnten die Ursache der Krankheit nicht diagnostizieren. Am 13. Februar 1901 verstarb sie. Der Arzt Dr. Stoker vermerkte als Todesursache Erschöpfung in der Folge übermäßigen Durchfalls und Brechreizes an. Auch in ihrer Leiche sollte später Antimon nachgewiesen werden.



Georg Chapman und Bessi Tayler

Georg Chapman und Maud Marsh

Im August 1901 stellte George Chapman die zwanzigjährige Maud Marsh bei sich ein. Diese hatte zuvor noch bei ihren Eltern
gewohnt, zog aber nach der Einstellung in das Gasthaus Chapmans. Auch in ihrem Fall behauptete das Paar geheiratet zu haben. Maud erkrankte ebenfalls kurz darauf. Sie wurde zunächst in ein Krankenhaus gebracht, wo sich ihr Zustand zunächst verbesserte. Sie wurde daraufhin entlassen, erlitt zurückgekehrt zu Chapman aber einen Rückfall. Der herbeigerufene Dr. Stoker konnte allerdings keine Ursache für die Erkrankung feststellen. Der Zustand verschlechterte sich trotz der Betreuung durch den Arzt. Ihre
Mutter schöpfte schließlich Verdacht und beauftragte den Arzt Dr.Grapel mit der Untersuchung ihrer Tochter. Dieser kam zum Schluss, dass eine Vergiftung vorliege, er aber das Gift nicht bestimmen könne. Kurz darauf verstarb Maud March.
Aufgerüttelt durch die entsprechende Mitteilung Dr. Graupels veranlasste Dr. Stoker die Durchführung einer Obduktion. Bei dieser
wurde bei einer chemischen Analyse Spuren von Antimon nachgewiesen. Am 23. Oktober 1902 erging der Haftbefehl gegen Chapman. Er wurde durch Inspector Godley, der auch an den Ermittlungen zum Fall „Jack the Ripper“ beteiligt war, festgenommen.
Der Prozess gegen Chapman wurde am 16. März 1903 am Old Bailey eröffnet und dauerte vier Tage.


Chapman während des Prozesses

Die Anklage wurde durch den späteren Politiker Edward Carson, der auch schon im Prozess gegen Oscar Wilde aufgetreten war, vertreten, Richter war Justice Grantham. Es wurden insgesamt 37 Zeugen vernommen. Die Obduktionen an den durch die Antimonkonzentration vor Verwesung bewahrten Leichen belastete Chapman zusätzlich. Es bestand ein erhebliches Publikumsinteresse, weshalb die Verhandlungen gut besucht waren. Schließlich erkannte ihn die Jury für schuldig und er wurde zum Tode durch Erhängen verurteilt.
Das Urteil wurde am 7. April 1903 im Wandworth Prison vollstreckt.
Bereits während der Ermittlungen vermuteten Kriminalpolizisten, dass George Chapman „Jack the Ripper“ sein könnte. Diese Ansicht wurde später von verschiedenen anderen Personen aufgegriffen. Im Wesentlichen stützt sich die Vermutung darauf, dass Chapman sich räumlich in der Nähe aufhielt, zeitweilig auch dasselbe Haus wie eines der Opfer bewohnte. Während seiner Anwesenheit in New Jersey kam es außerdem zu einem ähnlichen Mord in New York an einer gewissen Carrie Brown. Außerdem verfügte er durch seine Ausbildung über chirurgische Kenntnisse, die man auch dem Ripper nachsagte. Zudem passte sein
Aussehen zu einer Zeugenaussage, die den Ripper beschrieb.
Demgegenüber hätte Chapman seinen modus operandi bei seinen Taten ändern müssen, was eher ungewöhnlich ist. Auch die Motivation zu den Taten ähneln sich letztlich nicht.

Quellen: - Maximilian Jacta, War es Jack-the-Ripper? Der Fall George Chapman in: Berühmte Kriminalprozesse. Sonderausgabe 2001, ISBN 3-572-01242-2



13. Der Fall - Richard Dicky Wigley

Pubs sind nicht nur beliebte Orte, um Bekanntschaften zu knüpfen. So manche Beziehung fand auch ihr trauriges Ende in diesen heimeligen Räumen. Als ein Beispiel mag der verheiratete Metzger Richard Dicky Wigley herhalten, der sich am Abend des 30. November 1901 im Eingangsbereich des „Lion“ mit aller Entschiedenheit von seiner langjährigen Geliebten Eliza Bowen trennte – allerdings tat er es seiner Profession entsprechend mit einem Fleischermesser, nachdem ihn das unvorsichtige Mädchen in aller Öffentlichkeit einen „kleinen Niedlichen“ genannt und ihm mangelnde Potenz vorgeworfen hatte. Wigley versuchte gar nicht erst zu fliehen. Seelenruhig wartete er auf Superintendent Elcocks Eintreffen und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Vor Gericht bemühte sich Mr. Bosanquet, sein affektierter, weibischer Verteidiger, eine Umwandlung der Anklage in Totschlag zu erwirken, doch der Richter brachte keinerlei Verständnis für die Sorgen eines unzulänglichen Metzgers auf und verhängte kurzerhand das Todesurteil.
„Dicky the small One“ wurde am 18. März 1902 um acht Uhr morgens von Henry Pierrepoint und seinem Assistenten John Ellis in Shrewsbury hingerichtet.

Quellen: - Tatort Großbritannien – Galgen, Mörder und Verbrechen (von Gerald Hagemann) Ausgabe 2002 – S.115 – ISBN 3-89102-448-7



14. Der Fall - Martha Rendell 

Martha Rendell (10. August 1871 - 6. Oktober 1909) war die letzte Frau, die 1908 in Westaustralien wegen Mordes an dem Sohn ihres De-facto - Ehemannes Arthur Morris gehängt wurde. Sie wurde auch verdächtigt, seine beiden Töchter Annie und Olive getötet zu haben, indem sie ihre Kehlen mit Salzsäure abtupfte. Obwohl die Kinder langsam und qualvoll starben, waren sie während ihrer Krankheit von mehreren Ärzten behandelt worden, von denen nur einer Zweifel an ihrem Tod äußerte.

Martha Rendell zog bei Thomas Nicholls Morris in der Robertson St. 23, East Perth ein, nachdem er sich von seiner Frau getrennt hatte, die ausgezogen war und woanders lebte. Morris hatte zu dieser Zeit das Sorgerecht für seine vier Kinder. Rendell, die Morris bereits aus Adelaide , Südaustralien , kannte, war ihm nach Westen gefolgt, zog in das Haus ein und gab sich fortan als seine Frau aus. Den Kindern wurde gesagt, sie sollten sie von nun ab „Mutter“ nennen.
Rendell misshandelte die Kinder von Morris brutal und schlug Annie einmal so brutal, dass sie nicht mehr gehen konnte. Der festnehmende Beamte Inspektor Harry Mann sagte, "sie war stets erfreut zu sehen, wenn sich ihre Opfer vor Qualen winden, um daraus sexuelle Befriedigung zu ziehen".

Rendell tötete zuerst die siebenjährige Annie. Ihre Methode bestand darin, dem Kind etwas ins Essen zu geben, das zu Halsschmerzen führen würde. Es wurde behauptet, sie habe die Kinder getötet , indem sie ihnen Salzsäure auf den Rachen getupft und behauptet hatte, es sei Medizin. Dies würde den Rachen entzünden, bis das Kind nicht mehr essen könnte und somit verhungern würde. Annie starb am 28. Juli 1907. Dr. Cuthbert stellte eine Bescheinigung aus, aus der hervorging, dass die Todesursache Diphtherie war . Nachdem sie Annie getötet hatte, wandte sie ihre Aufmerksamkeit der 5-jährigen Olive zu. Olive starb am 6. Oktober 1907, und erneut stellte Cuthbert eine Bescheinigung aus, aus der hervorging, dass die Todesursache Diphtherie war.
Im Winter 1908 versuchte Rendell dieselbe Methode an Arthur, dem dritten Sohn und jüngsten noch lebenden Kind. Arthur, der 14 Jahre alt war, brauchte länger, um der Behandlung zu erliegen und starb schließlich auf den Tag genau ein Jahr nach Olives Tod am 6. Oktober 1908. Diesmal bat Cuthbert um Erlaubnis für eine Autopsie. Rendell äußerte, sie wolle unbedingt während der Obduktion anwesend sein und stand bereit, als die Leichenöffnung durchgeführt wurde. Die Ärzte fanden allerdings nichts, was sie belasten könnte.

Martha Rendell mit den beiden "Stiefsöhnen".


Im April 1909 begann Rendell, den zweiten Sohn George ins Visier zu nehmen. Es dauerte nicht lange, bis er nach einer Tasse Tee über Halsschmerzen klagte. Rendell bestrich seine Mandeln mit dem Sirup und erschreckte den Jungen, der daraufhin einige Straßen weiter zu seiner Mutter rannte. Nachbarn erkundigten sich nach dem Verbleib des Jungen; sein Vater Thomas Morris erklärte jedoch, er wisse es nicht. Die Nachbarn gingen zur Polizei. Inspektor Harry Mann führte die sofort eingeleiteten Ermittlungen durch. Es wiederholt Hinweise darauf, dass den Kindern die Kehlen bepinselt wurden und Rendells offensichtliche Gleichgültigkeit gegenüber ihrem Schmerz. Ein Nachbar behauptete, er habe oft durch die Fenster gespäht und gesehen, wie Rendell vor einem schreienden Opfer stand und wie in Ekstase hin und her schaukelte. Einige behaupteten auch, sie beim Masturbieren beobachtet zu haben. Schließlich fand man George, der behauptete, nur deswegen weggelaufen zu sein, weil seine Stiefmutter seine Geschwister getötet habe und nun versuche, auch ihn mit Salzspiritus (zB. Salzsäure) zu vergiften.
Erschwert wurde die Untersuchung durch die Zeit, die seit den Todesfällen vergangen war, und vor allem, weil die Ärzte einfach nicht sagen konnten, welche Wirkung das Abtupfen mit Salzgeist haben würde. Der Verdacht wurde weiter geweckt, als sich herausstellte, dass Rendell während der Zeit der Kinderkrankheiten große Mengen an Salzgeist gekauft hatte, aber keine seit dem letzten Tod. Mit diesen Informationen bewaffnet, erhielten die Detektive die Erlaubnis, die Leichen zu exhumieren. Diese wurde am 3. Juli 1909 durchgeführt. Die Polizei exhumierte die Leichen der drei Kinder.

Ergebnis: - auf dem Rachengewebe aller drei sterblichen Überreste fand man verdünnte Salzsäure.

Warum Martha Rendell zwischen Juli 1907 und Oktober 1908 drei der vier Kinder ihres Lebensgefährten Thomas Morris tötete, wird für immer ungeklärt bleiben, da die australische Kindermörderin nie ein Geständnis ablegte. Bekannt ist, dass sie die zwei Mädchen und zwei Jungen ihres Partners von Anfang an schlecht behandelte. Georg Morris, das einzig überlebende Kind, erzählte später, dass Martha Rendell ihn und seine Geschwister gezwungen habe, sie „Mutter“ zu nennen. Dabei versorgte sie die Kinder so miserabel, dass es sogar den Nachbarn auffiel, dass sie sichtlich an Unterernährung litten. Dass Rendell keinerlei Ambitionen zeigte, den Kindern ein liebevolles Zuhause zu bieten, war offensichtlich. Doch was für ein Motiv hatte sie, drei wehrlose Geschöpfe auf eine höchst grausame Art und Weise mit Salzsäure zu ermorden? War es purer Sadismus, das Ausnutzen ihrer Machtposition oder Eifersucht auf die Sprösslinge ihres Lebensgefährten? Vermutlich lassen sich die verschiedenen Aspekte nicht voneinander trennen. Das Gericht war der Auffassung, dass sowohl Eifersucht als auch ihr krankhaftes Geltungsbedürfnis eine primäre Rolle bei den Morden gespielt hatten.

Nachdem die Polizei vom Schicksal des Jungen und seiner Geschwister erfahren hatte, führte sie eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Martha Rendell durch, bei der sie mehrere Flaschen Salzsäure fanden. Nach der Obduktion der Geschwister bestätigte sich, dass es sich nicht um Rachephantasien eines vernachlässigten Jungen handelte: Der Entzündungen der Schleimhäute, die man ursprünglich für das Symptom einer Diphterie gehalten hatte, waren eindeutig auf die Wirkung konzentrierter Salzsäure zurückzuführen.

Rendell und auch Morris wurden wegen Mordverdachts festgenommen.

Trotz eindeutiger Beweislage gegen Martha Rendell stritt sie alles ab. Sie habe den Kindern nie auch nur ein Haar gekrümmt. Angesichts der Kaltblütigkeit, mit der sie diese Verbrechen begangen hatte und der Emotionslosigkeit, die sie vor Gericht an den Tag legte, bezeichnete sie der Richter als eine total moralisch verkrüppelte Frau.
Während Thomas Morris von allen Tatvorwürfen freigesprochen wurde, verhängte der Richter gegen Martha Rendell die Todesstrafe.

Der Hinrichtungsraum im Gefängnis von Fremantle.


Am 6. Oktober 1909 wurde sie im Gefängnis von Fremantle gehängt. Sie war die einzige Frau, die im Staat Western Australia hingerichtet wurde.

Quellen: - Lexikon der Serienmörder (von Peter & Julia Murakami) 2. Auflage 2000 – S.598 - ISBN 3-548-35935-3  und zusätzlichen Texterweiterungen bzw. Bildergänzungen.




15. Der Fall - Paul Lippke

Am 12. Juni 1903 erschoss der Arbeiter Paul Lippke in Berlin seine Frau mit einem Revolver.
Er wurde vom Schwurgericht Berlin 1 wegen Mordes zum Tode verurteilt.
In der Verhandlung wurde ein Oberarzt der Charité als Gutachter vernommen und kam zu dem Schluss, dass Lippke zwar hysterisch sei, der §51 des Strafgesetzbuches aber auf ihn keine Anwendung finde. Auch der Gerichtsarzt Professor Dr. Puppe erklärte ihn nur für geistig minderwertig.
Nach dem Urteil brach bei Lippke offenbare Geisteskrankheit aus. Infolgedessen beauftragte der Justizminister den Medizinalrat Dr. Stoermer mit einer eingehenden Untersuchung des Verurteilten. Lippke hatte sich u. a. mit einer Nadel einen Faden durch das Ohr gezogen und daran einen Bleiknopf befestigt. Er redete seine Mutter als Gräfin an und beschmierte sich den ganzen Körper mit Stiefelwichse, um Indianer zu spielen. Als er gefesselt wurde, stellte er sich fortwährend auf den Kopf. Er wurde zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Im Jahre 1906 wurde auf Antrag seines Verteidigers die Wiederaufnahme des Verfahrens und Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. Diese fand am 12. März 1910 statt und endete mit Freispruch.
Die Verhandlung konnte nicht früher erfolgen, weil der Angeklagte immer verhandlungsunfähig war. Die Gutachter kamen in der neuen Hauptverhandlung zu einem ganz anderen Ergebnis wie in der früheren.
Schon das Medizinalkollegium hatte in einem umfassenden Gutachten ausgesprochen, dass der Fall des § 51 StGB nicht nur mit Wahrscheinlichkeit, sondern mit Sicherheit vorliege. Ebenso lauteten die Gutachten des Dr. Stoermer, des Dr. Richter und des Geheimrats Sander. Trotzdem beantragte der Staatsanwalt nicht die Freisprechung, sondern stellte den Geschworenen die Entscheidung anheim, in dem er hervorhob, der Sachverständige sei nur der Gehilfe des Richters, die Geschworenen hätten also völlig freie Hand.

Quellen: - Die Irrtümer der Strafjustiz unserer Zeit – Geschichte der Justizmorde von 1797 – 1910 (von Erich Sello) Ausgabe 2001 – S.177 – ISBN 3-929349-40-x

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